This is a digital copy of a book that was preserved for generations on library shelves before it was carefully scanned by Google as part of a project
to make the world's books discoverable online.
It has survived long enough for the Copyright to expire and the book to enter the public domain. A public domain book is one that was never subject
to Copyright or whose legal Copyright term has expired. Whether a book is in the public domain may vary country to country. Public domain books
are our gateways to the past, representing a wealth of history, culture and knowledge that 's often difficult to discover.
Marks, notations and other marginalia present in the original volume will appear in this file - a reminder of this book's long journey from the
publisher to a library and finally to you.
Usage guidelines
Google is proud to partner with libraries to digitize public domain materials and make them widely accessible. Public domain books belong to the
public and we are merely their custodians. Nevertheless, this work is expensive, so in order to keep providing this resource, we have taken Steps to
prevent abuse by commercial parties, including placing technical restrictions on automated querying.
We also ask that you:
+ Make non- commercial use of the file s We designed Google Book Search for use by individuals, and we request that you use these files for
personal, non-commercial purposes.
+ Refrain from automated querying Do not send automated queries of any sort to Google's System: If you are conducting research on machine
translation, optical character recognition or other areas where access to a large amount of text is helpful, please contact us. We encourage the
use of public domain materials for these purposes and may be able to help.
+ Maintain attribution The Google "watermark" you see on each file is essential for informing people about this project and helping them find
additional materials through Google Book Search. Please do not remove it.
+ Keep it legal Whatever your use, remember that you are responsible for ensuring that what you are doing is legal. Do not assume that just
because we believe a book is in the public domain for users in the United States, that the work is also in the public domain for users in other
countries. Whether a book is still in Copyright varies from country to country, and we can't off er guidance on whether any specific use of
any specific book is allowed. Please do not assume that a book's appearance in Google Book Search means it can be used in any manner
anywhere in the world. Copyright infringement liability can be quite severe.
About Google Book Search
Google's mission is to organize the world's Information and to make it universally accessible and useful. Google Book Search helps readers
discover the world's books while helping authors and publishers reach new audiences. You can search through the füll text of this book on the web
at http : //books . google . com/|
Digitized by
Google
Digitized by
Google
Digitized by
Google
Digitized by
Google
Digitized by
Google
Digitized by
Google
Zeitsehlift
llkr At
^eschielite des Oberrheins.
Keae Folget Band lY.
Digitized by
Google
Digitized by
Google
Zeitschrift
für die
Geschichte des Oberrheins
Yon der
Badischen Mstorisclien Eommission.
Neue Folge. Band IV.
[Der ganien BeOi« 43. Band.]
Fretbnrg L B. 1889.
Akademische Yerlagsbnchhandlimg von J. G. B. Mohr
(PinlSidwckX
Digitized by
Google
THE NEW YORK
PUBLIC 1, '.RARY
930043A
ASTÖlPt, L£>NOX AND
TILDEN FOUN DATIONS H
R 1937 L fj
^rintod in Qermany
Digitized by
Google
Inhalt.
Seit«-
DflüB Ende des Klosters Qottesau, der Bau des Schlosses und die
Tagebücher des Abtes Benedict, von E. von Cdhak ... 1
Die Sch&tze St. Blasiens in der Abtei St. Paal in Kärnten, von
F. X. Kraas (dazu Taf. I— V) 46-
Zur Geschichte des königlichen Hofgeridits, ron F. L. BauHann 69*
Zwei Instniktionen des Markgrafen Ferdinand Maximilian von
Baden-Baden für die Erziehung seines Sohnes Ludwig Wilhelm,
mitgeteilt von Albert Krieger 76^
Acta Gengenbacensia 1288—1285, mitgeteilt von Alojs Schulte . 90
Mannheim im ersten Jahrhundert seines Bestehens, ein Beitrag zur
deutschen St&dtegeschichte, von Eberhard Gothein .... 129*
Baden und die rerolution&re Bewegung auf dem rechten Bheinufer
im Jahre 1789, von Karl Obser .......;... 212^
Über 'römische Münzfunde m Baden, von Karl Bissinger . . . 278^
Zur Geschichte der Beichsabtei Erstein, von Paul Seheffer-Boiehorst 28a
Über Beste romanischer Bevölkerung in der Orteuau, von Aloys
Sehulte SOO
Die alte Peter- und Pauls-Basilika zu Baden und die verwandten
Bauten, von Franz Jakob Schmitt (dazu Taf. VI u. TTl) . . 815-
Die letzten Lebeniijahre und das Todey'ahr des Paulus Tossanus,
von Ferdinand Lamej 880
Sleidaniana, von Alkoin flellaender 887
Tagebücher des Abtes Benedict von Gottesau 1685—1641, mitgeteilt
von E. von Czihak 84a
£m Skiazenbucb aus dem Unglückeijahr 1689, von Aleys Schulte.
(dazu Tat VXU) 884
Cotstehung und Entwicklung der Murgschifferschaft. Ein Beitrag
zur Geschichte des Holzhandels, von Eberhard Gothein . • 401
Der kaiserliche Notar und der Strassburger Vitztum Burchard, ihre
wirklichen und angeblichen Schriften, von Paul Seheifer-
Beieherst 456
Zur Geaebiehte der Markgrafen von Baden. 1) Markgraf Hermann I.
2) Die Grafi^chaft im Breisgau, von Heinrich Maurer ... 478
Plälser Goldschmiedereehnungen des 16. Jahrhunderts, mitgeteilt
Ton. Paul Ladewig 507
Digitized by
Google
VI
Miscellen. Seit»
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orleans an den
Markgrafen Friedrich Magnus von Baden-Dorlach und an
den Enif&rsten Johann Wilhelm von der Püeüz, mitgeteilt
Yon Friedrich von Weech 115
Ludwig Dringenberg in Heidelberg, von Max Herrmamn • . 119
„Valletor** zwischen Schwarzach und Grfifem, von Karl Rein-
fried 120
Die Jakobskirche in Adelsheim, von J. 6. Weiss 24a
Zu den Hofgerichtsurkunden, von Fr. Ludwig Baumann . . 892
Zur Geschichte des Bheinlau& und der fünf Rieddörfer, ypn
Richard Fester . 892
Bericht Sigmunds von Boyneburg an Landgraf Philipp über
die Kämpfe des Truchsessen Greorg mit den Bauern wäh-
rend der Osterzeit 1625, mitgeteilt von W. Falckenheiner 89^
Badische Geschichtsliteratur des Jahres 1688, zusammengestellt von
Ferdinand Lamej 254;
literatumotizen 122, 251, 895, 515
Register ; 521
Berichtigungen und Druckfehler 58&
Mitteilimgen der bad. historisohen Kommission ITo. 10.
Bericht über die VIL Plenarsitzung am 9. und 10. November
1888, erstattet von dem Sekretär der Kommission . . ml
1. Archiralien des Frhm. Karl Stephan Gayling von Altheim in
Ebnet bei Freiburg, yerzeichnet von dem Hilfsarbeiter der
bad. histor. Kommission, Dr. R. Fester mlT
n. Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Rastatt, verzeichnet
von dem Pfleger der bad- histor. Kommission, Gymnasiums-
direktor Oster in Rastatt . . ; m4a
in. Archivalien der Stadt Philippsbnrg , verzeichnet von dem
Pfleger der bad. histor, Kommission, Bürgermeister Nopp
in Philippsburg m4S
IV. Archivalien der Stadt Messkirch, verzeichnet von dem
Pfleger der bad. histor. Kommission, Dr. med. Gagg in
Messkirch . m5&
V. Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Schwetzingen, ver-
zeichnet von dem Pfleger der bad. bist. Kommission, Pro-
fessor Haier in Schwetzingen m61
VL Archivalien der Stadt Rastatt, verzeichnet von dem Pfleger
der bad. histor. Kommission, Prof. Kilhler in Rastatt . . m69
Digitized by
Google
Vn. ArduTalien des Lehrinstituts Zofingen zu Eonstanz, ver-
zeichnet Yon dem Pfleger der bad. histor. Kommission,
Prof. a. D. Friedr. Eiselein in Konstanz m80
Yin. Archiyalien aus dem Amtsbezirk Überlingen, verzeichnet
von dem ehemal. Pfleger der bad. histor. Kommission, Rat-
schreiber Strass in Meersbnrg m97
IX. Archivalien der Stadt Eberbach, verzeichnet von dem
ehemaL Hilfiarbeiter der bad. histor. Kommission, Archiv-
assessor Dr. Karl Obser in Karlsruhe mlOO
X. Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Emmendingen, ver-
zeichnet von dem Pfleger der bad. histor. Kommission,
Diakonus Maurer in Emmendingen mlll
XI. Archivalien der Stadt und des Amtsbezirks Pforzheim, ver-
zeichnet von dem Pfleger der bad. histor. Kommission,
Prof. Dr. Hartfelder in Heidelberg inllS
Xn. Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Buchen, verzeichnet
von dem Pfleger der bad. histor. Kommission, Rentamt-
mann Dr. Weiss in Adelsheim ml25
JfQtteilungen der bad. historisohen KommlBoion No. 11«
I. Die Urkunden des Stadtarchivs zu Breisach, aufgenommen
von dem Pfleger der bad. histor. Kommission, Hauptmann
a. D. und Stadtarchivar A. PeiiusigiiOH in Freiburg. . • nl
n. Archiv der Stadt- und Pfarrei Waldshut, bearbeitet von
dem Pfleger der bad. histor. Kommission, Landgerichtsrat
Birkenmayer in Waldshut n92
Digitized by
Google
Tin
Mitarbeiter iiests Bandes der Zeitoekrift.
Baümakn, Archivar Dr. Donaaeschingen.
Bissniaim» Progymnasiumsdirektor. DonauesdungeiL
Tov CziHAK, R^enrngsbaomeister. Breslau.
FALOKENHBiinBB, Dr. Marburg.
FxsTKB, Dr. Karlsruhe.
GoTHSiN, Professor a. d. techn. Hochsdiule Dr. Karlsruhe.
Habtfeldeb, Professor Dr. Heidelberg.
HsTOK, Priratdozent, Dr. Freiburg.
Hebbicaiik, Dr. BerUn.
HoLLiNDSB, Oberlehrer, Dr. StnuBbiarg.
EiLiAH, Dr. Karlsahe.
KsAU8, üinvwptataproiMiory Dr. Freümrg.
KsnoEB» Dr. • Karlsruhe.
Ladswig, Dr. Karlsruhe.
Laust, Bibliotheksassistent Dr. Karlsruhe.
MAUBSft, DIakoBiii. Smmeiidi^geB.
MüHLBAomn, Uuyersit&topcoieBsor» Dr. Wien.
MOLLiEt Dr. Karlsmhe*
Obseb, ArdttTattesKE Dv. Kaduruha
Reinvbxxd, P&irer. Moos.
SoHKTiKB-BOiCHOBST, üniverBitätsprofesBor Dr. Strassbuig.
SoHMfTT; Architekt Karlsruhe.
^GHULTS, Archiyrat Dr. Karlsruhe.
VON WssoH, Archiydirektor Dr. Karlsruhe.
Weiss, Bentamtmaim Dr. Adelsheim.
WnrKKLiCANN, Geh. Hofrat, Professor Dr. Heidelberg.
RedaktloiL
Archivrat Dr. Sohults.
Redakttonsanssclmss.
Profi Dr. TON Sucson. Archiydirektor Dr. tok Wxsüh.
Geh. Hofrat Professor Dr. Wimkujcank.
Digitized by
Google
Das
Ende des Klosters Gottesan, der Bau des Schlosses
und die
Tagebttcher des Abtes Benedict
Von
E. Yon Cziliak.
£iiileitiuig.
Dunkel, wie der Anfang des Klosters der h. Jungfrau
Maria zu Gottesau und der Ursprung seiner Beziehungen
zu dem zähringischen Herrscherhaus ist/ und unbestimmt, ja
zumteil widersprechend lauten die Angaben der Geschicht-
schreiber des Landes über sein Ende.
Die Schriftsteller der Benedictiner geben an, dass das
Kloster im Bauernkrieg 1525 vollständig zerstört worden sei.
Gallia christiana^ gebraucht dafür den Ausdruck: tandem
seculi XVI turbis eversum est totum circa 1520. Unbestimmter
drückt sich Bucelinus^) aus: donec prioris saeculi turbis
everteretur. Vierordt^) und Fecht*) lassen das Kloster
durch die Bauern so verwüsten, „dass es 28 Jahre lang —
d. i. bis 1553, dem Datum der angeblichen Erbauung des
Schlosses durch Karl 11. — eine unbewohnte Abtei gewesen
sei^. Leichtlin^) berichtet im wesentlichen dasselbe, fügt
jedoch, der Thatsache Rechnung tragend, dass Mönche in
*) Tom. V, p. 751 ff. — «) Germ. sacraT et profana 1655 n, 40. -
*) Gesch. d. ev. Kirche im Grhzgth. Baden II, 25. — *) Gesch. d. Stodt
Darlach S. 83. — ^) Gottaauer Chronik S. 77.
Z«ftMbr. f. 0«ioh. d. Oberrh. N. F. IT. 1. 1
Digitized by
Google
2 von Czihak.
Gottesau nach 1525 noch vorhanden waren, hinzu, diesen sei
nach der Zerstörung ein Nebengebäude eingeräumt worden.
Im Widerspruch mit der Annahme, dass das mönchische
Leben in Gottesau nach 1525 aufgehört habe, steht die An-
gabe SchöpflinsO) dass Markgraf Karl II. nach Einführung
der Reformation 1556 die Klöster gewaltsam reformiert habe
und dass darauf hin die Gottesauer Mönche in grösserer Zahl
(plures) nach dem Kloster Ochsenhausen in Schwaben aus-
gewandert seien.
Diesem Bericht Schöpflins folgen Leichtlin*), sowie Abt
Gerbert'), der letztere beruft sich ausdrücklich auf das
Zeugnis Schöpflins.
Andererseits wird auch das Aufhören des Klosters mit dem
angeblichen Beginn des Baues eines Schlosses durch Karl II.
1553 in Verbindung gebracht. Vierordt und Fecht haben,
wie schon oben erwähnt, bei ihren Angaben dieses Datum im
Auge. Über diesen Schlossbau selbst aber finden sich bei
Schöpflin widersprechende Angaben. Während derselbe*) von
einem Bau unter Karl II. 1553 spricht, welchen Markgraf
Ernst Friedrich später -erweitert habe, giebt er an anderer
Stelle^) an, dass Ernst Friedrich dieses Schloss an der
Stelle des Klosters erbaut habe und fügt ausdrücklich in einer
Fussnote hinzu: coeptum est aedificari A. 1588.
Genau dieselben widersprechenden Angaben finden sich bei
Sachs.«)
Es ist daher nicht zu verwundern, wenn die topographi-
schen Werke des 16. und 17. Jahrhunderts ungenaue oder
direkt falsche Angaben über Gottesau machen und dazu bei-
tragen, die Ansichten über das Kloster bezw. Schloss noch
mehr zu verwirren. Dass Sebastian Münster in seiner
Kosmographie das Kloster Gottesau noch bis zum Ende des
16. Jahrhunderts, die Merian'schen Topographien sogar noch
das ganze 17. Jahrhundert hindurch dasselbe als bestehend
anführen, findet wohl weniger durch die kurze Restitution des
Klosters im 17. Jahrhundert (von welcher man überhaupt keine
1) Hist. Zar. Bad. IV, 38. - *) Gotte. Chr. S. 81. — «) Eist. Süv.
Nigr. n, 429 ff. - ♦) H. Zar. Bad. IV, 417. - «) IV, 118. — «) IV, 279
u. V, 868. Vgl. ebeoso Gerbert, H. Silv. Nigr. II, 429 u. Leicbtlin a. a.
0. S. 81 H. 85.
Digitized by
Google
Das Ende des Klosters Gottesa a u. s. w. 3
Notiz nahm) seine Erklärung, als durch die unkritische Art,
in welcher zu jener Zeit derartige Werke zusammengestellt
wurden und ein Schriftsteller die Angaben des anderen über-
nahm. Dazu kommt die Sorglosigkeit, mit welcher man viele
Jahrzehnte lang neue Auflagen eines gangbaren, namentlich
topographischen Werks machte, ohne sich um inzwischen ein-
getretene Änderungen des Zustandes zu kümmern.
Im 18. Jahrhundert wurde allgemein das jetzige Gebäude
für die alte Abtei gehalten und selbst ein Autor des 19.
Jahrhunderts, Theod. Hartleben*), schreibt: „Das Schloss,
eine ehemalige Benedictinerabtey, von italienischer (?) mas-
siver Bauart, in seinen Fundamenten deutlich das Gepräge
von denjenigen an sich tragend, die einst darin gewohnt haben."
Über die Restitution des Klosters nach 1629 teilt Schöpf-
lin überhaupt nichts mit, ebensowenig Sachs. Das von Ger-
ber t^ gegebene ist unzusammenhängend und liefert kein
Bild von der Thätigkeit der Administratoren bezw. des neuen
Abtes. Überhaupt ist unsere Kenntnis dieser wechselreichen
Zeit, welche mit der schlimmsten und unheilvollsten Epoche
des dreissigjährigen Krieges und zugleich mit der Besitznahme
der Markgrafschaft Baden-Durlach durch Markgraf Wilhelm
von Baden-Baden zusammenfällt, eine ganz unzureichende.
Mit Recht hat daher schon Mone^) die Restitutionszeit eine
„dunkle** genannt. Es ist hier eine Lücke in der geschicht-
lichen Kenntnis einer verhältnismässig nahen Zeit, welche um
so auffälliger ist, als der betreffende Landesteil ein erhöhtes
Interesse schon darum beansprucht, weil das in unmittelbarer
Nähe der Residenz gelegene Klostergebiet in steter Beziehung
zum Hofe stand. Das Rechtsverhältnis halte sich im Lauf
der Zeit nur insoweit geändert, als aus dem Kloster, über
welches dem badischen Hause die Kastvogtschaft zustand, ein
Krongut geworden war.
Der Mangel an Nachrichten über Kloster Gottesau im
16. und 17. Jahrhundert erklärt sich aus dem Umstand, dass
die betreffenden Dokumente und Akten erst nach der Mitte
^) Vgl. Iselin, Neues vermehrtes hist. u. geogr. Lex., Basel 1726,
S. 545. Bruzen la Martiniftre Dictionnaire göogr. et crit. Dtsche. Übers.
Leipz., 1746. S. 714. — *^) Statist. Gemftlde d. Stadt Karlsruhe u; ihr.
ümgebungeo, 1815, 422. - 3) a« »• 0- U. ^^1 ^^^flF. - *) Quellens.
I, 244.
1*
Digitized by
Google
4 Ton Czihak.
des vorigen Jahrhunderts von der Reichsprälatur Ochsen-
hausen in das badische Archiv gelangten. Schöpflin und
Sachs können dieselben demnach nicht gekannt haben; wohl
aber waren sie Leichtlin und den späteren Schriftstellern zu-
gänglich. Es waren dies grösstenteils Stücke, welche der Abt
des restituierten Klosters, Benedict Eisenschmidt, in
der Zeit von 1635 bis 1648, teils im Original, meist aber
in Abschriften gesammelt hatte, hauptsächlich auf die Rechte
und Besitztümer des Klosters bezügliche Dokumente, dann
auch Verhandlungen über dessen Restitution und von
Benedicts Hand geschriebene Tagebücher und mit Äbten der
schwäbischen Kongregation des Benedictinerordens gewechselte
Briefe. Bei seinem Abzüge von Gottesau hatte Benedict diese
Dokumente in sein Mutterkloster Ochsenhausen gebracht; diese
Thatsache ist es auch wohl, welche Schöpflin zu der Konjek-
tur einer Auswanderung der Gottesauer Mönche nach Ochsen-
hausen im Jahre 1556 veranlasst hat.
Eine solche hat nie stattgefunden; dass die Stelle
eines Administrators und späteren Abtes von Gottesau nach
dem Restitutionsedikt mit einem Konventualen von Ochsen -
hausen besetzt wurde, erklärt sich daraus, dass dieses Klo-
ster, neben Weingarten damals an der Spitze der schwäbi-
schen Kongregation des Benedictinerordens stehend, die Resti-
tution des Hosters Gottesau (neben der anderer, meist würt-
tembergischer Klöster) mit grossem Eifer betrieben und schliess-
lich beim Kaiser durchgesetzt hatte.
In Verbindung mit den ziemlich vollständig erhaltenen
Bauakten des Schlosses Gottesau^ lassen die 1758 und 1791
von Ochsenhausen in das badische Archiv übergegangenen
Gottesauer Akten die Geschichte des Klosters bezw. Schlosses
von 1525 bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts und vom Er-
lass des Restitutionsedikts bis zum westfälischen Frieden mit
Sicherheit verfolgen.
I. Das Ende des Klosters.
Nach einer kurzen Blüte des chronisch unter den Folgen
einer schlechten Wirtschaft leidenden Klosters am Ende des
15. Jahrhunderts war dasselbe unter dem Abte Jakob Schlos-
^} Generallandesarchiy; Gottesau, Baosache.
/Google
Digitized by '
Das Ende des Klosters Gottesftu o. s. w. 5
ser aus Durlach (1488 — 1509), namentlich durch dessen Strei-
tigkeiten mit Markgraf Christof), in Unordnung und Verfall
geraten. Diesem Zustande konnte auch der nach dem Ver-
zichte des Abtes Jakob zu Würzburg ^ zu dieser Würde er-
wählte Konventuale Johannes Trigel') nicht abhelfen, um
so weniger, als das Kloster unter seiner Regierung durch den
Bauernkrieg einen harten Stoss erlitt
Es ist bekannt, dass sich die Wut der bruhrheinischen
Bauern namentlich gegen die Klöster richtete. Herren- und
Frauenalb, sowie Schwarzach wurden niedergebrannt; Gottesau
wurde sogar zweimal, am 8. und am 26. April 1525, von ihnen
heimgesucht und geplUndert. Beim zweitenmale stellten die
aufrührerischen Bauern an Markgraf Philipp das Ansinnen,
das Kloster in den Boden abzubrechen und die Steine den
armen Leuten zu Berghausen zum Verbauen zu geben, wo der
Markgraf mehrere Häuser aufständischer Bauern hatte ver-
brennen lassen.^)
Doch hiervon geschah nichts. Die Zerstörung des Klo-
sters kann auch nicht so gross gewesen sein, wie Leichtlin^)
angiebt, welcher sagt, dass vom grossen Abteigebäude nichts
stehen geblieben sei, als die Fundamente. Es geht dies
aus dem im Generallandesarchiv befindlichen, aus dem Jahr
1550 stammenden Inventar über die im Kloster vorhandenen
Zimmer- und Küchengeräte hervor.^ Dasselbe ist von dem
Klosterschaflher Wolffenus (Wolf Bescher) aufgestellt und
fuhrt von Räumen des Klosters unter anderen an: der alten
Äbte Stuben, den Saal vor der Abtei, das Schlaf haus, Som-
merhaus, Gasthaus, die Siechstube, Badstube, ferner eine neue
Stube und eine neue Stube unter dem Dach. Diese Bezeich-
nungen weisen darauf hin, dass wohl das Meiste von den alten
Klostergebäuden 1550 noch vorhanden war, und sich die
Wiederherstellungen nach dem Bauernkrieg wohl grösstenteils
auf abgebranntes Dachwerk erstrekt haben, worauf auch die
^ Sachs III, 78 ff.;-, vgl. auch Gerbert II, 359. Trithemius Chr.
Hlrs. ad 1509, H, 649 ff. Leichtlin S. 68 ff. Fecht 8. 218. — ») Gallia
Christiana Tom V, 750 ff. Trithem. Chr. Hirs. II, 650. Schöpflin, H. Z. B.
n, 269. Sachs III, 90. Leichtlin S. 74. — ^) Über die Familie vgl. diese
Zcitschr. VH, 471; XXXVIII, 335. - ♦) Mone, Quellens. U, 22. Fecht
S. 78 ff. Sachs III, 178; IV, 12 ff. Leichtlin S. 76ff - ») S. 78. —
«) G.L.A. Gotts. ürk. No. 27.
Digitized by
Google
6 von Czihak.
„neue Stube unter dem Dach" deutet. Auch müssen die
Mönche Zeit gehabt haben, ihre Wertsachen in Sicherheit zu
bringen, denn erst 1529 verkauft das Kloster einen Teil seines
Silbergeschirres an Markgraf Philipp um 295 Gulden.
Die vertriebenen Mönche müssen sich bald wieder einge-
funden haben. Aber das Mönchsleben in Gottesau hatte einen
gewaltigen Stoss erlitten, von welchem es sich nie wieder
völlig erholte. Dies lag an inneren Ursachen; sonst wäre der
Bauernaufstand wohl ohne bleibende Folgen für das Kloster
vorübergegangen. Dass es nicht mehr zu einer Wiederauf-
richtung der Klosterregel und der Klausur kam, rührte
daher, dass die Ansichten der Klosterbewohner über die Ver-
dienstlichkeit des Mönchslebens durch die reformatorischen
Ideen der Zeit eine gewaltige Umwandlung erfahren hatten.
Dazu kam die Furcht vor den Insulten, welchen das geist-
liche Kleid in jenen unruhigen Zeiten ausgesetzt war. Die
Ordensleute vermieden es, sich als solche kenntlich za
machen, legten das Ordenskleid ab und Hessen die Tonsur
wachsen. In den auf ehemalige Gottesauer Mönche bezüg-
lichen Yisitationsprotokollen aus der Mitte des Jahrhunderts
findet sich sehr häufig der Ausdruck: „tempore seditionis rusti-
corum Monachalem habitum exuit, tonsuram neglexit.** Dazu
kam, dass das Kloster Gottesau mehrere Pfarreien, wie Berg-
hausen, Hagsfeld, Klein- Steinba^^h, Eggenstein zu besetzen
hatte und die Inhaber dieser Stellen auf ihren Pfarren wohnten.
Dieselben gehörten zwar als Gottesauer Konventualen zu dem
Kloster, in welchem sie auch ab- und zugingen, waren aber
sonst ganz frei von der Klosterregel und betrachteten sich
beinahe als Weltgeistliche.
Alle diese Umstände mögen, im Verein mit dem Zuge der
Zeit und dem Weitergreifen der Reformation dem Abte Jo-
hannes kein allzu grosses Vertrauen auf den Bestand des
Klosters gegeben haben. Es äussert sich dies Bewusstsein
der unsichern Existenz in der Veräusserung von Klostergütem,
z. B. des sogenannten Gottesauer Hofes zwischen Blankenloch,
Speck und dem Schlosse Staifort, welchen der Abt 1527 um
1200 Gulden an Markgraf Philipp verkaufte.
Doch soll nicht unerwähnt bleiben, dass Abt Johannes Tri-
gel auch baulich thätig gewesen ist; abgesehen von den Wie-
Digitized by
Google
Das Ende des Klosters Gottesau u. s. w. 7
derherstellungen nach der Verwüstung, deutet der von Leichtlin
erwähnte und abgebildete Stein auf einen ausgeführten Neu-
bau; derselbe ist noch vorhanden und gegenwärtig über der
Thür einer Stallung eingemauert; seine ursprüngliche Be-
stimmung war offenbar gleichfalls die eines Thürsturzes. Die
dargestellte Hand mit der Inschrift J. T. (Johannes Trigel)
hält jedoch keinen Schlüssel, welchen Leichtlin zu erkennen
glaubt, sondern deutlich den Krummstab der Äbte. Das links
abgebildete hennebergische Wappen^ ist ein Hinweis auf die
im 16. und 17. Jahrhundert allgemein als feststehend an-
genommene Gründung des Klosters durch einen Grafen von
Henneberg. ^)
Als das Todesjahr des Abtes Johannes giebt Leichtlin 1529
an; bemerkt aber gleichzeitig, dass bereits 1526 der Kloster-
schaffiier Nikolaus Diez von Ettlingen Rechnung über Ein-
nahme und Ausgabe gelegt habe.^) Beide Jahreszahlen lassen
sich nicht belegen; dagegen ist im Generallandesarchiv ein
Zehrungsbüchlein (enthaltend die Ausgaben des Klosterschaff-
ners bei auswärtigen Dienstgeschäften) aus den Jahren 1528
und 1529 und weiter ein Einnahmebuch für verkaufte Früchte
und Wein aus denselben Jahren, sowie eine Ausgabenrechnung
für 1532 und 1533 von der Hand der Nyklauß Dietz,
Schaffners zuGottsauw, vorhanden. Dieser war, wie aus
dem „Inventarium aller vorhandener Briefflicher Documenten
in dem Kloster Gottes Aw Anno 1637***) hervorgeht ,"il6 19
auf die Pfarrei Klein-Steinbach berufen worden und wird noch
in den Visitationsakten von 1549 „Gappellanus in Kleinen-
Steinbach'^ genannt
1} S. 127. — <) Vgl. Schöpf., Nordgau-Ost-Fränkische Staatsgeschichte
1753. 8. 856. ~ ") Gedruckt nachzuweisen zum ersteomale in Seb. Mün-
sters Kosmographie 1. Ausgabe. Basel 1543. Wahrscheinlicher Urheber
dieser Gründungsgeschichte ist Trithemius. Vgl die widersprechenden
Angaben in den beiden Ausgaben des Chron. Hirsang. Edit. Freher,
Francof. 1601 U, p. 79 ff. u. 155, und Edit. St. Gall. 1690 I, p. 270, 348;
II, p. 649 ff. Vgl. femer Zimmerische Chronik, Stuttg. lit. Yer. Bd. 91
bis 94. Bd. I, S. 141 ff., sowie den unten abgedruckten Status causae des
Abtes Benedict Eisenschmidt von 1644. Dagegen als authentischen Grfln-
dungsbericht das Yon Gamans mitgeteilte Ezcerpt aus dem Nekrologium
von Gottesau. Mono, Quellens. II, 153. — *) 8. 79. - *) Von der Hand
des Abtes Benedict G.L.A.
Digitized by
Google
3 ▼on Gzihak.
Nach Abt Johannes Tode war ihm durch Markgraf Philipp
die Schafiherei und Verwaltung des Klosters Gottesau „im
zeitlichen*' übertragen worden, da unter den obwaltenden Um-
ständen und dem Mangel eines regulären Konventes zu einer
neuen Abtwahl nicht geschritten werden konnte.
Die Fürsorge der Landesherren für eine geordnete Ver-
waltung und die Erhaltung des Klostergutes erkennen wir
auch aus einem Erlass der Markgrafen Bernhard und Ernst
vom 1. November 1534 0, worin dieselben bezeugen, dass
Markgraf Philipp, „ihr lieber Bruder, seeligen und löblichen
Gedächtnisses, den ehrsamen und andächtigen Gonventualen
Niclaus Diez" zum Verwalter des Klosters Gottesau eingesetzt
habe und dass von früherer Zeit her noch verschiedene Aus-
stände und Schulden vorhanden seien. Sie weisen daher ihre
Vögte, Amtleute, Keller und Schultheissen an, dem genannten
Nicolaus Diez zur Einziehung der Ausstände behilflich zu sein.
Von dem immer mehr in Verfall geratenden Kloster hatte
während der Religionswirren sein geistlicher Oberer, der Bi-
schof von Speier, wenig oder gar keine Notiz genommen. Die
Verkündigung des Augsburger Interims 1548 und die damit
verbundene Regelung der Kirchenzucht führten dazu, dass
auch an Gottesau der Versuch einer Besserung des damaligen
Zustandes gemacht wurde. Dem Augsburger Interim war der
Bischof von Speier, Philipp von Flörsheim beigetreten und
hatte dasselbe nebst dem Entwürfe zu einer Verbesserung der
Kirchenzucht in einer eigenen Diözesansynode beraten lassen.
Es wurden darauf die Synodalbeschlüsse sämtlichen Seelsorgern
zur Befolgung mitgeteilt. Auch an „den Abt und Konvent
zu Gottesau" erfolgte die Mitteilung; das Begleitschreiben
ist von Udenheim, Dienstag nach Katharina datiert'); das-
selbe Datum trägt ein zweites bischöfliches Schreiben des
^) 6.L.A. — ^ G.L.A. Dasselbe lautet: „Da wir jQDgst in unserm
Synodo die nottwendigen Artical auß der keysserlichen Reformation aas-
ziehen vnd deren Volnstreckung haben beratschlagen lassen, dieweyl bey-
liegende berathschlagte Articnl auch die Monasteria belangen thun, so
ist unser gnedigs begern, Ihr wollen sollichen berätlichen Schlüssen ge-
trewlichen nachsetzen vnnd die in wflrklichait zom besten befördern. Auch
vnnß derselben volnstreknng halben, hiezwfischen nechst Porificationig
Marift schriftlich bericht thnn. udenheim, Dienstag nach Gath. Virginia.
Anno 1648.''
Digitized by
Google
Das Ende des Klosters Qottesau o. s. w. 9
Inbalts: ^Es sei jttngst zu Augsburg eine Polizeiordnung (sie!)
erlassen worden, dass die Pfarrer und Prediger jeden Sonntag
auf der Kanzel eine Ermahnung an das Volk richten sollten,
wegen der Völlerei und des Gotteslästerns; das Kloster solle
dies auch seinen Pfarrern auftragen. **
Diese beiden Schreiben gelangten an Markgraf Ernst, wel-
cher in seiner, von Pforzheim, 31. Dezember desselben Jahres
datierten Antwort zunächst seine Verwunderung darüber aus-
drückt, dass ihm zwei Schreiben unter der Adresse „an den
Abt und Konvent zu Gottsau'* zugeschickt worden seien.
„Nun zweyfeln wir nit, E. L. sey gnugsam wissen dt, das in
vil Jahren weder Apt noch Conuent zu Gotzaw gewesen, son-
der das Closter in solch verderben vnd Armut kommen, das
darinn kein Conuent mer mag erhalten werden. Vnnd^soUichs
alles nit bey Vnns, sonnder weilandt vnserm lieben Bruder
Markgrav philipsen seliger vnd loblicher dechtnus^ abgangen,
vnd ein Schafher In das Closter geordnet ist, der die noch
vberigen personen so Im Closter pliben erhalten. Also wir
es gefunden, dabey es noch steet. Vnd kumerlich der ietzig
stand (so noch da wie klein der ist, dann der mehrer theü
personen mit tod abgangen vnd ein teil vflf den pfarren sitzen)
erhalten mag werden, auch noch zur zeit das Einkommen kein
Conuent, wie klein der sey, ertragen mag, geschweigen das
ein Apt da sein sollt. Dann wiewol wir an gemelltem Closter
weder heller noch pfenning eingezogen, auch daß noch vngem
an dem oder andern orten thun wollten. Sonnder als Cast-
vogt järlich vom Schaffner Rechnung hören vnd mit müg-
lichem fleiß darob sein lassen, daß vff das gnawestSdaselbs
huß gehallten werd, So ist doch noch bisher wenig fürgeschla-
gen worden. Die Vrsach achten wir, das gemellt Closter
wenig freyer unbeschwerter gefeil hatt. Besonder sein gering
Einkommen dem merteil vff den Ackerbau vnd Viehzug steet.
Vff welches vast wider souil geet als es ertregt. Zu dem
das die pfarren so dem Closter zuuerleyhen steen auch schwer-
licher, dann etwa vor Jaren beschehen, nach gelegenheit jetziger
zeit müessen erhalten. Deßgleichen das Closter auch sonnst
mit allerley Costen vnd Beschwerden beladenn, so nit abge-
wendt werden mögen etc."
Markgraf Ernst, welchem die Regelung der Klosterange-
legenheiten in der That am Herzen lag, schickte wenige
Digitized by
Google
10 von Czihak.
Wochen nach dem Abgang dieses Schreibens zwei seiner Räte,
Dr. Oswald Hut und Batt von Riepurg nach Speier zur
mündlichen Verhandlung. Durch diese wurde die Vermögens-
lage des Klosters auseinandergesetzt; dasselbe werde namentlich
durch die Professen, welche zu erhalten seien, ausgesogen.
Was die Veräusserungen zur Zeit des Markgrafen Ernst be-
träfe, so seien dafür zwei „Bauhöfe'' erkauft und angelegt
worden, welche jedoch nur immer die Kosten ihrer Bewirt-
schaftung gedeckt hätten. Das Einkommen des Klosters, wel-
ches jetzt besser als vorher stehe, wird auf allerhöchstens
500 bis 600 Gulden angegeben.') Schliesslich lässt der Mark-
graf dem Bischof den Vorschlag machen, statt des Klosters
ein Spital zu Gottesau aufzurichten, welches er sich
jedoch erbietet, unter des Bischofs Jurisdiktion zu lassen;
auch will der Markgraf selbst dazu beisteuern und bittet um
die bischöfliche Einwilligung in sein Vorhaben, das „nit wi-
der Gott, sonder sonst ein gut werckh sein soll".
1^ Bischof Philipp hätte, kraft der ausserordentlichen Voll-
machten'), mit welchen er vom römischen Stuhl zum Zweck
der Wiedervereinigung der Neugläubigen ausgerüstet war,
ohne weiteres auf diesen Vorschlag eingehen können; der
Papst hatte ihm unter anderm ausdrücklich gestattet, geist-
liche Pfründen und Stiftungen für Schul- und ähnliche Zwecke
zu [verwenden. Allein die Verhandlungen zogen sich in die
Länge, hauptsächlich weil der Bischof sich durch angestellte
Kirchenvisitationen von dem Zustand seines Sprengeis jenseits
des Rheins zu unterrichten suchte.
Am 1. August 1549 richtet der Markgraf an den Bischof
ein Schreiben, in welchem er um die Bestimmung eines
Tages ersucht, an welchem die beiderseitigen Abgesandten zu
Grottsau^ zusammenkommen und beratschlagen könnten „wie
die Sachen in ein oder den andern weg angestellt werden
mögen, damit baß, dann bisher, daselbs hausgehalten vnd das
Gottshauß wider in beßerung vnd vffnahme gebracht werden
möge"! Die sehr bald darauf erfolgte Antwort des Bischofs
d. d. Udenheim Samstag nach Laurentii 1549 enthält eine
^) Diese Summe stimmt durchaus nicht mit dem Ertrage, welchen
Vierordt, Gesch. d. ev. Kirche in Baden und nach ihm Fecht, Gesch. d.
Stadt Durlach S. 219 ff. für das Jahr 1558-59 bei weitem höher angeben.
— ») Remling, Gesch. d. Bisch, zu Speier Bd. II, 297; Urk. Bd. 11, 675.
Digitized by
Google
Das IDnde des Klosters Gottesau u. s. w. 11
Ablehnung des Vorschlags, das Kloster in ein Spital zu ver-
wandeln, da es unmöglich und beschwerlich sei, dergleichen
Stiftungen zu ändern, namentlich aber auch, da noch vier oder
fünf Professen vorhanden seien, welche wieder „in bemelt
Gotteshauß begeren^^ Im Übrigen entschuldigt sich der Bi-
schof wegen der Verschleppung der Angelegenheit, die in Folge
der notwendigen Visitationen eingetreten sei und dankt dem
Markgrafen für seinen guten Willen in der Sache; sein Rat
ist schliesslich, dass wieder „ein Monastick, clösterlich vnd
ordensieben der orths aufgericht, ein abbt erwehlet, die ge-
bührlich ordenliche Empter vnd Gottsrdienst nach altem christ-
lichen gebrauch vnd herkommen, löblichen vnd zum besten
angestellt werden mögen. Falls dem Markgrafen dieser Weg
gefalle, wolle er auch dazu behilflich sein".
Auch hierauf geht Markgraf Ernst ein und befiehlt den
im Kloster befindlichen Konventualen, sie sollten ihr klöster-
liches Gewand (den habitt) wieder anlegen, Horas singen,
wenn sie dies nicht verständen, so sollten sie wenigstens an-
ordnen, dass in der Kirche gelesen und gebetet würde, bis
auf künftige Visitation.
Allein seine Anordnungen fanden bei den Gottesauer
Mönchen wenig Beifall; namentlich war ihnen die Aussicht
auf die bischöfliche Visitation unlieb. In eindringlichen Wor-
ten bitten sie, der Markgraf möge ihnen die Klosterregel nicht
aufzwingen, da sie von Jugend auf frei von dieser gelebt
hätten, bis einer von ihnen zur Scha£fnerei, ein anderer auf
die Pfarren präsentiert worden sei. Jetzt seien sie alt und
schwach und hätten alle Gebrechen. Sie berufen sich dabei
auf die Regel des heiligen Benedict, in welcher „ein sonder-
lich Caput geschrieben steht, von den kranken Brüdern".
Nach dieser seien sie „des Chors gefreit; es sei ihnen nicht
möglich, Krankheits und Alters halber die Visitation der Kirche
zuzulassen, weder singen, noch lesen zu lassen, „denn einer
ißt plynd, der ander lam, der drit gar nit vermeglich, einer
wil erstück, der ander erfrieren, sollen wir die großen langen
kutten anthun, wie wollen wir wandeln, so wir vns vff das
Ringest anthun, mögen wir dannest khum krieckhn, sol dan
der vierde vß dem conuent im herpst, vnd in andern zeit-
lichen geschiften vnder den leyhen handeln vnd wandeln, wie
sich gepurt, so ist jetzund die zeit leyder, das die Religion
Digitized by
Google
12 von Czihak.
ganz in Verachtung vnd spott khomen, solichs £. f. Gn. geben
wir arme schwache Brüder vndertheniglich gnediglich zu be-
denckhen*'.
Inzwischen hatte der Bischof von Speier seinen Weihbischof,
Georg Schweiker, Bischof von Daulis i. p. (Davaliensis)
zur Ordnung der Gottesauer Angelegenheiten bestimmt und
ihm ein diesbezügliches Patent erteilt, auch wohl seine An-
kunft dem Kloster bekannt gegeben. Einen letzten Versuch
machten die Mönche, die Visitation abzuwenden, indem sie
in einer Anfrage an den Markgrafen, als Kastvogt des Klo-
sters, ob sie den Weihbischof zur Visitation zulassen sollen,
oder nicht, nicht undeutlich zu verstehen geben, dass ihnen
ein Verbot des Markgrafen erwünscht sei.
Aber Markgraf Ernst ging streng rechtlich vor; seine
massvolle und besonnene Handlungsweise in d ieser Angelegen-
heit ist über alles Lob erhaben. Er, der protestantische Fürst?
welcher der neuen Lehre sehr zugethan war, lässt es nicht
nur geschehen, dass das Kloster wieder aufgerichtet wird,
sondern er unterstützt auch die Bemühungen des Bischofs,
die abhanden gekommene Klosterzucht wieder herzustellen.
Die Rechte des Bischofs werden in jeder Weise respektiert;
dieser wird sogar um seine Einwilligung gefragt, als der Mark-
graf einen Verrückten, den Kaspar Heckner, Sohn des Sal-
menwirths zu Baden, im Kloster unterbringen will.*) Selbst
die Besetzung von auswärtigen Pfarrstellen durch die Ordens-
leute scheint er noch zugelassen zu haben, wenn auch nicht
ausnahmslos. So ist ein Brief des Gottesauer Konvents er-
halten, aus welchem hervorgeht, dass der Markgraf 'einem
Konventualen, Johann Mayer, Pfarrer zu Völkersbach, welchen
das Kloster auf die Pfarrei zu Berghausen („das dan ein her-
lich fleck ist") geschickt hatte, befohlen hatte, von der Pfarre
abzuziehen. Hierauf bittet der Konvent, ihn wieder dorthin
zu setzen, da auch die Gemeinde mit seiner Lehre zufrieden
sei; der Entscheid des Markgrafen ist nicht bekannt.
Jedenfalls kann von einem gewaltsamen Vorgehen gegen
die . Gottesauer Mönche nicht im geringsten die Rede sein,
da diese während jener ganzen Zeit im Vollbesitz ihrer Ein-
1) G.L.A. Kopialb. No. 64 Baden-Durl. 6. f. 5Ub 51b, 52, 63.
Digitized by
Google
Das Ende des Klosters Gottesaa a. «• w. 13
künfte waren und überall auf den ihrem Kloster zustehenden
Exposituren ungehindert geistliche Funktionen ausübten.
Schliesslich blieb den Mönchen nichts übrig, als sich auf
die Visitation vorzubereiten, welche durch eine gründliche
Inventaraufnahme eingeleitet wurde. Das im Kloster befind-
liche Gerät wurde 1550 durch den Schaffner Wolflfenus (Wolf
Bescher) und den Stadtschreiber Franz Erhardt zu Durlach
festgestellt und aufgezeichnet.
Es war einzusehen, dass auch die Schritte des Speierer
Bischofs nicht imstande waren, dem Kloster aufzuhelfen; da
Novizen sich nicht fanden und die alten Brüder allmählig mit
Tod abgingen, so mussten die Mönche in Kurzem aussterben.
Aus dem Jahr 1550 erfahren wir, dass nur noch zwei Brüder
im Kloster waren, die übrigen alle auf den Pfarren sassen.
Als letzter Gottesauer Mönch starb 1556 oder 1557 Peter
Koch, ehemals Pfarrer zu Hagsfeld, welcher bis an sein Ende
im Kloster verpflegt wurde, wie aus den Klosterrechnungen
des Schaffners Sebastian Deck von 1555 und 1556 hervor-
geht. Dem kranken Mönche wurde eine eigene Magd gehalten
und unter den Ausgaben des letzten Jahres findet sich sogar
eine Badereise.
Diese Thatsachen, durch welche nachgewiesen ist, dass das
Kloster über den Passauer Vertrag 1552 hinaus bestand,
bildeten die Hauptbeweismittel, auf welche gestützt die schwä-
bische Kongregation des Benedictinerordens später 1629 die
Restitution des Klosters Gottesau verlangte und durchsetzte.
Es ist darum in das Gebiet der Fabel zu verweisen, was
Schöpflin und nach ihm Andere von der harten Behandlung
der Gottesauer Mönche durch Karl ü. erzählen, welche durch
jenen Fürsten angeblich zur Auswanderung nach Ochsenhausen
gezwungen worden seien. Als 1556 die Reformation in
Baden eingeführt wurde, lag der letzte Gottesauer
Mönch auf dem Sterbebett.
So gelangte Markgraf Karl H. ohne jede Gewaltmassregel
in den Besitz des Klosters. Seine nächste Sorge war die
Herstellung eines geordneten Wirtschaftsbetriebes und die
Feststellung des Klostereigentums; zugleich wurde durch Aus-
einandersetzung mit den zehntpflichtigen Gemeinden diesen
*) G.L.A. Gotts. ürk. No. 27 Baden-Durl. Convol. 64.
Digitized by
Google
14 ▼OQ Czihak.
Gelegenheit gegeben, ihre Verpflichtungen auf einmal abzu-
lösen. So löst Eggenstein den kleinen Zehnten am 30. Juni
1564 mit 450 Gulden ab; am gleichen Tage löst diese Ge-
meinde nebst Schröck und Neureuth ihre dem Kloster zu
zahlenden Geldabgaben mit 300 Gulden ab.^ Sonstige auf
dem Stiftsgut ruhende, zum Teil streitige Lasten, wie der
Viehtrieb der Gemeinde Beiertheim und der Seebau werden
1571 endgiltig festgestellt und die Verwaltung in jeder Weise
vereinfacht. Diese Auseinandersetzungen und Begulierungen
wurden durch den Amtmann und Oberpfleger zu Durlach,
Rudolf Henneberger geleitet, während zur Aufnahme und
Feststellung des geistlichen Guts in Durlach, Gottesau, Graben
ein besonderer Renovator, Mathias Eisenburger, angestellt
wurde. Die erste Gottesauer Renovation erfolgte 1556; sieben
Jahre später eine zweite 1563,*) In dieser Zeit sind zu Got-
tesau herrschaftliche Schaffner eingesetzt. 1555—57 legt der
Schaffner Sebastian Deck Rechnung; 1562 erscheint ein
Schaffner Salomon Koch in den Akten. Es scheint jedoch,
dass zeitweise die Elosterverwaltung durch die Amtmänner
oder Amtskeller in Durlach besorgt wurde, während in Got-
tesau nur Keller oder Kellereiverweser eingesetzt waren. So
nennt Leichtlin für das Jahr 1567 Rudolf von Mossenheim,
Amtmann zu Durlach*) als Klosterverwalter*); Fecht*) führt
als Verrechner der Gottesauer Gefälle den Keller zu Durlach,
Michael Maule, an.
In den Jahren 1561 bis 1583 finden langdauemde Ver-
handlungen statt zwischen Markgraf Karl und Markgraf Phili-
bert von Baden-Baden wegen des Ablassens der Gottesauer
Seen, namentlich des Rüppurer Sees^. Baden-Baden war
wegen Scheibenhardts und des Landstrichs bis Ettlingen hin
häufig in Mitleidenschaft gezogen an dem Schaden, welchen
die um Gottesau stehen bleibenden Wasser anrichteten. Es
ist dies nicht zu verwundem, da in der damaligen Zeit die
ganze Umgebung des Klosters, tiefliegend und zum Teil aus
Altrheinen bestehend, jeder Überschwemmung ausgesetzt war.
Diesem unerträglichen Zustande machte erst gegen Ende des
1) G.L.A. Kopialb. 54 Baden-Durl. 6. f. 66ab, 66b, 67. Vierordt H, 428.
— ') G.L A. BeraiDsammlaug No. 2942. — ^ Vielleicht identisch mit dem
oben genannten Rudolf Henneberger? — *) 8. 86. — ^) S. 219. - «) G.L.A.
Faszikel Dammbau.
Digitized by
Google
Das Ende des Klosters Gottes&u u. s. w. 15
Jahrhunderts Markgraf Ernst Friedrich durch die Anlage des
Landgrabens ein Ende, wodurch die Wasser einen Abfluss
nach dem Rhein zu erhielten.
Die vielen das Kloster umgebenden Gewässer scheinen
ziemlich reich an Fischen gewesen zu sein; der Ertrag an
Fischen bildete einen nicht unwesentlichen Teil des Einkom-
mens, welches der Markgraf aus dem Kloster bezog. Mehr-
fach finden wir Anweisungen an die Schaffner bezw. Keller
bezüglich des Verkaufs der Fische; von 1580 an erscheint die
Fischschreiberei als besonderes Amt zu Gottesau. 1583
ist Joachim Fürniess Schaffner und Fischschreiber zu Got-
tesau.
Im übrigen kümmerte sich der Markgraf persönlich um
genaue Wirtschaft; 1570 wird eine Verordnung erlassen „wie
die hauskosten zu Gottsau einzurichten, fürder zu unterhalten
und zu verrechnen seien''; dabei wird der Keller in Gegen-
wart des Kanzlers, Landschreibers zu Hachberg, Simon Kraut-
tenord, des Hausvogts und Küchenmeisters Jakob Trautwein
und des markgräflichen Kammerrats Feurer auf die neue Haus-
ordnung vereidigt. In dieser wird das zu haltende Gesinde
sehr beschränkt; femer werden sehr kleinliche Bestimmungen
über die Verwendung des Schmalzes und des Gewürzes ge-
geben.
Als 1562 der Markgraf erfuhr, dass die Gottesauer Zehnten
ohne Aufschlag verliehen worden seien, weist er den Schaff-
ner Salomon Koch an, sich zur Erzielung eines besseren Er-
trages für das nächste Jahr mit dem Schultheiss zu Knielingen,
Bernhard Metz, und dem Schaffner daselbst, Peter Pfull, in
Verbindung zu setzen. Die leerstehenden Klostergebäude finden
nannichfaltige gelegentliche Verwendung. 1558 wird bei einem
Besuche des Grafen Karl von HohenzoUem, „unseres lieben
Oheims, Schwagers und Bruders"*), dessen Gesinde im Kloster
untergebracht und verpflegt und der Schaffner angewiesen, den
Leuten und Pferden „notdürfftig und ziemlich lifferung zu
geben". Daneben kommt es auch vor, dass der Markgraf
seine geschlagenen Jagdhunde im Kloster pflegen Hess. Durch
Veräusserung entfernter und schwerer zu bewirtschaftender
^} Karl, Graf za HohenzoUern hatte sich 1537 mit Anna, der Stief-
schwester Markgraf Karls II. yerm&hlt.
Digitized by
Google
16 von Gzihak.
Güter, wie des Weingarter Hofguts 1571*) wurde der Kloster-
besitz abgerundet und die Bewirtschaftung erleichtert.
1588 wird Hans Jakob Haidt als Keller in Gottesau,
nach ihm Karl Bär als Kellereiverweser genannt. Zeitweilig
versah auch der Amtskeller von Durlach, Tobias Füess, in
diesen Jahren die Schaffnerei- und Kellereigeschäfte zu Gottesau.
n. Der Schlossbau.*)
Bis zum Tode Markgraf Karls E. und unter der vormund-
schaftlichen Regierung wurde in diesem Sinne fortgewirtschaftet.
Wir hören von keiner Veränderung des bestehenden Zustandes.
Dies änderte sich, als Markgraf Ernst Friedrich mit eige-
ner Hand die Zügel der Regierung ergriff. Zunächst liess er
1588 die unbenutzt dastehende Kirche durch Aufbringung eines
neuen Daches in einen Fruchtspeicher verwandeln. Schon
von 1586 an hören wir, dass welsche Maurer bei verschie-
denen Arbeiten und Neubauten von Ökonomie- und Stall-
gebäuden thätig sind. 1587 wird ein Viehhaus, 1588 zwei
grosse Scheunen und ein Schweizerhaus errichtet. In dem-
selben Jahre beginnt Ernst Friedrich den Bau seines Lust-
schlosses zu Gottesau.
Das Beispiel und den ersten Anstoss zu einem solchen Bau
hatte dem Fürsten, auf welchen der baalustige Sinn seines
Vaters Karl II. übergegangen war, ohne Zweifel sein fürst-
licher Vormund, Herzog Ludwig von Württemberg, durch
sein prächtiges 1584 zu Stuttgart begonnenes Lusthaus*) ge-
geben. Wie dieser Fürst sich ferner zu Hirschau*), an der
Stätte des altberühmten und mit Gottesau in fortwährenden
Beziehungen stehenden Benedictinerklosters, ein stattliches Lust-
und Jagdschloss errichtete, so sollte auch in Gottesau an Stelle
der düsteren Klostermauern eine heitere, farbenprächtige Som-
merresidenz erstehen. Es war die Zeit der mächtig erwachen-
den fürstlichen und bürgerlichen Bauthätigkeit, in welcher
sich der Geist der Renaissance in Deutschland namentlich
*) Verzeichn. v. 1637. Consign. Actor. Revers daß Gottsawer hoffgut
zu V^eiDgarteo belaDgendt, so Dieterichen vod Jdlingen, auch Hannß und
Jörgen den Klöbern verkauft worden. A. 1571. Leichtlin S. 85. — ^) G.L.A.
Gottsaw. Bausach. — ') Stalin IV, 827. Lübke, Gesch. d. Benaiss. in
Deutschi. I, 874 ff. - ^) Stalin daselbst. Lübke I, 340.
Digitized by
Google
Das Ende des Klosters Gottesan u. s. w. 17
offenbart. Wie die gotische Zeit im Kirchenbau ihr Ideal ge-
sehen hatte, so war jetzt das Fürstenschloss und Bürgerhaus
das Endziel des baukünstlerischen Schaffens. Damals entstanden
jene stattlichen und phantasiereichen Fürsten- und Herrensitze,
nmgeben von prangenden Gärten mit Grottenwerk und Was-
serkünsten, deren Herrlichkeit wir nur noch nach Beschrei-
bungen ahnen können. Nur sehr kurz war die Dauer dieser
Prachtschöpfungen, deren Glanzzeit die zweite Hälfte des 16.
Jahrhunderts ist; der grosse Krieg des folgenden Jahrhunderts
hat vieles zerstört oder aus Mangel an Unterhaltung ver-
kommen lassen; schliesslich haben die mordbrennerischen Hände
der Franzosen bei der Verwüstung der Pfalz uns nur noch
die dürftigsten Spuren der ehemaligen Grösse übrig gelassen,
an welchen die Vorstellung desjenigen, was einst gewesen,
nur einen spärlichen Anhalt findet.
Die dem badischen Fürstenhause engbefreundeten Kur-
fürsten von der Pfalz, namentlich Otto Heinrich waren
mit ihren grossen Bauausführungen zu Heidelberg voran-
gegangen, nicht minder die Bischöfe von Speier (Eberhard
von Dienheim) auf ihren Schlössern zu Trifels, Madenburg,
Kirrweiler, Deidesheira'); Ernst Friedrichs Vater, Markgraf
Karl II. hatte das Durlacher Schloss Karlsburg nach eigenen
Plänen und unter dem Beirat seines kunstverständigen Kanz-
lers Achtsinit 1563 bis 1565 erbaut. Der Sohn wollte hierin
dem Vater nicht nachstehen, sondern ihn womöglich übertreffen.
In der That bekommen wir durch die fast vollständig er-
haltenen Bau- und Korrespondenzakten von Gottesau ein
schönes Bild von dem Kunstverständnis des Fürsten und dem
Interesse, mit welchem er den Bau förderte. Es ist dies eine
Seite in dem Charakter des Markgrafen, welche bis jetzt noch
wenig gewürdigt worden ist und uns denselben zum Teil in
ganz anderem Lichte erscheinen lässt. Ernst Friedrich war
eben ein volles Kind seiner Zeit; in merkwürdiger Mischung
wurde er von den theologisch-polemischen Ideen seiner Epoche
und zugleich von einem hohen Kunstinteresse beherrscht, was
bei seiner Hinneigung und späterem Übertritt zu dem der
Kunst abholden Kalvinismus doppelt beachtenswert ist.
. Die Angabe, dass bereits Karl II. 1553 den Bau des Got-
1) Remling, Gesch. d. Bisch, y. Speier II, S. 421.
Zdtschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. IV. 1.
Digitized by
Google
18 TOD Gsihak.
tesauer Schlosses begonnen habe, ist unrichtig; es lässt sich
aus den noch vorhandenen Abrechnungen (welche sich auch
auf das Fundament- und Eellermauerwerk beziehen) nach-
weisen, dass vor 1588 kein Spatenstich zum Bau geschehen
ist. Zunächst scheint ein blosser Anbau an die vorhandenen
KIosterf?ebäude geplant gewesen zu sein, und zwar ein Lang-
bau mit den beiden südlichen Rundtürmen. Nachdem im fol-
genden Jahre 1589 die erst kurz vorher in einen Speicher
umgewandelte Kirche niedergerissen worden war, erfolgte eine
Verlänp:erung des Baues nach Norden um eine Fensteraxe und
die Anfügung der nördlichen Rundtürme. Zuletzt wurde der
mittlere Treppenturm (Schnecken) erbaut.
Als Baumeister erscheint zuerst auf kurze Zeit (1588)
Michael Hornung^) aus Darlach. Derselbe scheint jedoch
der Aufgabe nicht gewachsen gewesen zu sein; wenigstens
wird öfters geklagt, dass die Steine verhauen worden seien.
Im Anfang herrschte ein ziemlicher Mangel an tüchtigen Werk-
leuten, namentlich Steinmetzen. Um diesem Übelstand abzu-
helfen sandte der Markgraf den Durlacher Steinmetzmeister
Michael Schwarz nebst verschiedenen anderen Steinmetzen
mit einem am 28. Februar 1589 ausgefertigten offenen Schrei-
ben ^Patent) in die benachbarten Städte, um Gesellen zusam-
men zu bringen. Auch an den Verwalter des den Markgrafen
gehörigen Hauses „zum Drachenfels***) in Strassburg, Burkard
Scinlling, erging gleichzeitig (1. März 1589) ein Schreiben,
daselbst Maurer- und Steinmetzgesellen anzuwerben, falls sie
Schulden halber verhaftet seien, auszulösen und gen Gottesau
zu schicken. Wahrscheinlich durch seine Vermittelung wurde
auch aus Stras^^burg ein bewährter Baumeister herangezogen,
Paulus Maurer oder Murer, welcher als der eigentliche
Schöpfer des Gottesauer Schlosses betrachtet werden muss.
Ursprünglich aus Zürich stammend, hatte er als Parlier auf
dem städtischen Bauhof zu Strassburg soeben die grosse Metzig
^) Vgl. meine Aufnahme von Schloss Qottesaa, publiziert in Ortweins
Deutscher Renaissance. 49. Abtlng. Liefrg. 164. Leipzig 1883. — *} Fecht,
Gesch. d. Stadt Durlach 8. 421 (Städtische Beamte) führt einen Michael
Hornung, einen Schreiner, zu 1684 als BQrgermeister Ton Durlach auf. —
*) Drachengasse No 1, bis vor Kurzem Milit&rwaschhaus; einst Hof der
Ritter Ton Endingen, seit 1680 den Markgrafen Ton Baden-Durlach ge-
hörig. Vgl. F. X. Kraus, Kunst u. Alterth. in £l8.-Lothr. I, S. 564.
Digitized by
Google
Das Ende des Elosten Gottesan u. 8. w. 19
(das städtische Schlachthaus) an der Rabenbrücke vollendet.
In Gemeinschaft mit dem Lohnherrn Johannes Schoch,
welchem die Leitung der städtischen Hochbauausführungen
oblag und welchen wir später als den Architekten des
Friedrichsbaues des Heidelberger Schlosses^) wieder
finden^ hatte sich Maurer als ein die Stilformen der Renaissance
beherrschender Künstler erwiesen. Als das bedeutendste
Werk der beiden Meister ist das Strassburger Rathaus^) (H6tel
de Commerce) zu nennen, jenes hervorragende Denkmal deut-
scher Renaissance, welches gewöhnlich dem Daniel Specklin
zugeschrieben wird. Ihre beiden, mit den Anfangsbuchstaben
der Namen P. M. und J. S. versehenen Steinmetzzeichen*) be-
^) Urk.iinStra88bQrg.StadtarchiY, Fa8z.No.42. Metzig die grosse
wird Erbaut 1586 et seqq. Die Grundsteinlegung fand am 11. Jan. 1687
statt. — ') M. Roseuberg, Quellen z. Gesch. d. Heidelberg. Schlosses
S. 167. - s) Lübke, Gesch. d. Renaiss» in Deutschi. 2. Aufl. I, 276 ff.
*) Die Feststellung des Steinmetzzeichens des Paul Maurer
war möglich vermittelst seines in den Gottesauer Bauakten
erhaltenen Siegelabdrucks, welcher sich an einer Abrech-
nung Yora Jahre 1589 befindet und genau mit dem Strass-
burger Meisterschild abereinstimmt. Bezüglich Seh ochs ist
es mir bis jetzt nicht gelungen, sein Meisterzeichen ander-
wärts nachzuweisen; doch stellen die Initialen J. S., sowie
der urkundlich zu fahrende Nachweis, dass Schoch in die-
ser Zeit Lohnherr zu Strassburg und 1586 und 1587 ge- 1
meinsam mit Maurer beim Bau der grossen Metzig thätig
war, das Zeichen sicher. Aus der Umrahmung der Zei-
chen mit einem Schild und dem Ort ihrer Anbringung ergiebt sich aber
mit Gewissheit, dass wir es mit den Meistern des Baus zu thun haben.
Vgl. die Abhandl. ▼. Klemm i. d. Wfirtt. Vierteljahrsh. f. Landesgesch.
Jahrg. V. 1882. WOrtt. Baumeister u. Bildhauer S. 16, 28 ff., 31.
Über den Bau des Strassburger Rathauses vgl. Kraus a. a. 0. S. 552
(Literaturangabe daselbst), ferner Woltmann, Gesch. d. deutsch. Kunst
im Elsass S. 302, R. Schadow, Daniel Specklin, sein Leben n. seine
Thatigkeit als Baumeister. Strassb. Dissertat. 1885. S. 35 ff., auch vei>
öffentlicht in Bd. II des Jahrbuchs des Vogesenklubs (1886).
Gegenüber jenen, am Bau selbst befindlichen Lapidar-Ürkunden, fällt
der von Schadow (a. a. 0. S. 40) versuchte indirekte Beweis für die
Urheberschaft Specklins in sich zusammen. Nachweislich tritt die An-
gabe, dass das Rathaus ein Werk Specklins sei, erst am Ende des vorigen
Jahrhunderts auf; frühere Biographien, bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts,
wissen nichts davon, namentlich nicht der, der 1. Ausgabe von Specklins
yArchitectura von Festungen^ vorgedruckte gereimte Lebenslauf, welcher
als seine Bauausführungen für die Stadt Strassburg nur Werke der la-
2*
Digitized by
Google
20 ▼on Czihak.
finden sich noch heute in den Meisterschilden, welche an den
Knäufen der Gewölberippen in der Eingangshalle zu gedachtem
Bauwerk angebracht sind. Ausserdem schliesst die innere
Stilverwandtschaft und die Gleichheit der Formengebung bei
dem Strassburger Rathaus, dem Schlosse Gottesau und dem
Friedrichsbau des Heidelberger Schlosses jeden Zweifel aus.
Bezüglich des letzteren Bauwerks und des Strassburger Rat-
hauses ist von berufenen Kennern, wie Lübke und Wolt-
mann auf die Ähnlichkeit hingewiesen worden; dass Gottesau
als mittleres Glied in diese Reihe, sowohl zeitlich, als der
Stilentwicklung nach, gehört, lehrt ein Blick auf die Aus-
bildung der Bauglieder, namentlich der Fenster und der Pi-
lasterarchitektur. Wahrscheinlich brachte Maurer gleich einen
tüciitigcn Stamm von Steinmetzen nach Gottesau mit. Michael
Hornung wurde noch eine Zeitlang als Baumeister beibehalten;
bald jedoch kam es zu Reibereien und Neckereien zwischen
geDieur-bezw.Wa8eerbau1canstneDDt(„MHhlexi, Bollwerke, Streichen,
Porten*^). Dies dürften auch wohl die „Geben we*^ sein, zu welchen ihn
sein Bestallungsbrief (Schadow S. 86) „sowohl zu beuestigung der Statt
als auch innerhalb^ verpflichtete. Bei der von einem Flusslaufe durch-
strömten Stadt bot sich fQr Specklin, auch ausser den fortifikatorischen
Werken, an den verschiedenen Uferbefestigungen und Stadenanlagen
(Bollwerken), den Wehren, Schleussen und Mühlen innerhalb der Stadt
ein reiches Feld der Tbätigkeit Aus jenem allgemein gehaltenen Aus-
druck der Bestallung zu folgern, dass auch alle in jener Zeit innerhalb
der Stadtmauern entstandenen öffentlichen Hochbaaten von Specklin
herrühren müssen, ist ebenso verfehlt, als ihn zum Meister und Bauleiter
des Rathauses zu stempeln, weil er auf Erfordern der Ratsbauverordneten
einige — übrigens nicht angenommene — Zeichnungen zu einer zweck-
mässigen Einteilung bezw. Raumausnutzung des mittleren Stockwerks
lieferte, als sich hierüber Meinungsverschiedenheiten erhoben hatten (vgl.
Schadow S. 36 Anm. 6 u. 7 S. 88, 89). Dass man den Vorschlag eines
erfahrenen Technikers, wie Sp. in jener reinen Zweckmfissigkeitsfrage
hören wollte, darf nicht wundernehmen. Wäre jedoch Sp. der Meister
und leitende Architekt des Baues gewesen, so musste 1684, — nach zwei-
jähriger BauthAtigkeit und nachdem das Erdgeschoss bereits
fertig gestellt war — ein Grundrissplan zu dem mittleren Stockwerk
von ihm bereits vorliegen, auch etwaige Abänderungsvorschläge ex officio
gemacht werden, ohne dass erst ein Drängen der in ihrer Arbeit auf-
gehaltenen Werkmeister die Ratsbauverordneten veranlassen durfte, dem
Bauleitenden dies aufzutragen ! Übrigens berührt diese Art der Mitarbeiter-
sehaft, selbst wenn der Specklin'sche Vorschlag ausgeführt worden wäre,
in keiner Weise die Fassade, in welcher doch die künstlerische Leistung
gesehen werden muss.
Digitized by
Google
Dm Ende des Elosten Gottetan o. 8. w. 21
den einheimischen und fremden Gesellen, zu Aufhetzungen
gegen Maurer, denen Hornung nicht fernstand. Die täglichen
Schimpfreden und der Schabernack, welchen sich die Stein-
metzen gegenseitig zufugten, indem sie einander die Stein-
metzzeichen an den gehauenen Steinen mit Unrat verstrichen,
und anderes, nahmen so überhand, dass Markgraf Ernst Frie-
drich persönlich einschritt. Er stellte die Ruhe wieder her
undjerliess am 28. April 1589 eine eigene Steinmetzordnung
für die am Bau arbeitenden Gesellen. Als Hauptanstifter der
vorgefallenen Ärgernisse wurde Hornung ermittelt und vom
Fürsten durch seine Ungnade bestraft. Fortan erscheint
Maurer als einziger Oberleiter des Baus, welcher die Ar-
beiten vorschreibt, Verträge schliesst, an den Fürsten berichtet,
sein Gutachten über zulässige Abschlagszahlungen abgiebt.
Maurer starb zwischen 1593 und 1594, zu welcher Zeit das
Schloss im Rohbau ganz, im inneren Ausbau zum Teil voll-
endet war.
Die ganze Geldverwaltung, Auszahlung und Verrechnung
für den Schlossbau führte der Bauzahler und markgräf-
liche Rat Johann Eck zu Durlach.
Die Ausführung des Mauerwerks war an zwei welsche Mau-
rer, Meister Peter Vier und Meister Benedict Roth aus
„Lohr*) bei Veltelein gelegen", verdungen. Welsche Maurer
finden wir in Gottesau schon vor Beginn des Schlossbaus in
Abrechnungen; im 16. Jahrhundert sind sie durch ganz Deutsch-
land bis in den fernsten Osten nachzuweisen*); auch in
früheren Jahrhunderten sind sie häufig genug. Meister
Paulus Maurer hatte auch in Strassburg mit denselben ge-
arbeitet; so war der Unternehmer der Maurerarbeit an der
grossen Metzig ebenfalls ein Welscher, Stefan Bernhard, „von
Lor auß Gro Püntten""). Vielleicht ist es kein Zufall, dass
^) LoYere am Lago d'Iseo; die italienische Form der Eigennamen der
Meister lässt sich aus den ordeiusch klingenden Namen nicht erraten. —
*) Vgl. Dr. A. Schultz, Die wälschen Maurer in Breslau, Ztschr. d. Ver.
f. Gesch. u. Altth. Schles. IX, H. I, S. 144 ff. ; ferner Ans. d. Germ. Mos.
1876, Archival. Mitteil, von Dr. E. Wernicke. - ») Strasshurg. Stadt-
archiv; Piton, Strassbourg illustre I, 142 nennt £tienne Bernard, welchen
er als „SaToyard** bezeichnet, als Baumeister der grossen Metzig. Dieses
ist unrichtig; aus den vorhandenen Bauakten geht hervor, dass er nur
Unternehmer der Maurerarbeiten war.
Digitized by
Google
22 ^on Gzihak.
die Gottesauer Unternehmer aus derselben Stadt stammten;
dieselben mochten durch ihren Landsmann an Maurer empfoh-
len worden sein. Die Stellung, welche die welschen Maurer
in Strassburg, wie in Gottesau einnahmen, beweist aufs
schlagendste, dass diejenigen Unrecht haben, welche den italieni-
schen Maurern einen bedeutenden Anteil bei der Verbreitung
der Renaissance in Deutschland zuweisen wollen. Hier wie
dort ist der Architekt, der geistige Urheber und verantwort-
liche Leiter des Baus ein Deutscher, welcher seine Kunst wohl
schon in heimischer Schulung erworben hatte, während die
Italiener nur als Werkleute und tüchtige Steinarbeiter (nicht
einmal als Steinmetzen) auftreten. Dies hat sich seit den
Zeiten des Longobardenkönigs Rothari, welcher in seiner Ge-
setzsammlung bereits die „muratori comacini* auffuhrt, bis
auf das heutige Datum nicht geändert, indem lombardische
Maurer noch immer zu jeder bedeutenderen Unternehmung
des Strassen-, Eisenbahn-, Tunnel- und Festungsbaus in grösse-
ren oder kleineren Gesellschaften aus ihrer Heimat an den
oberitalienischen Seen auszuwandern pflegen.
Der Bau bestand aus drei, in den Türmen aus vier Stock-
werken 0; der Grundriss zeigt ein langgestrecktes Rechteck
von 57,70 zu 14,35 m Seite, mit vier flankierenden Rund-
türmen von 7,40 m äusserem Durchmesser an den Ecken und
einem mittleren Rundturme vor der westlichen Hauptfassade.
Der Baukörper ist von Norden nach Süden gerichtet Um
das Dach lief eine Attika, welche mit antiken Statuen im
Zeitgeschmack geziert war und zu welcher eine im Mittelturm
befindliche Schneckentreppe von 149 Stufen, gleichfalls eine
Liebhaberei der Zeit, hinaufführte. Der Verfertiger dieser Statuen
war ein schlesischer Bildhauer, Mathis Krauss aus Schweid-
nitz, welcher von Stuttgart, wo er damals für Herzog Ludwig
thätig war*), herangezogen wurde. Derselbe Künstler verfertigte
auch die Wappen über den Eingängen und die inneren steiner-
nen Thürgerüste, welche wir uns wohl in der Art der im
^) Hiervoo sind gegenwärtig noch zwei Stockwerke im Luigban, drei
in den RandtOrmen und den Seitenansichten erhalten; das gegenwärtige
obere Stockwerk wurde nachträglich durch Ausbrechen der schönen
Fenster und Einziehen einer Balkenlage geteilt — ') Es wird namentlich
über seine Th&tigkeit an dem „hohen Hause^ auf dem Hohentwiel be-
richtet. Vgl. St&lin IV, S. 767 u. 827.
Digitized by
Google
Das Ende des Klosters Gottesan n. s. w. 23
Heidelberger Schloss erhaltenen vorzustellen haben. Leider
ist Yon diesen Bildhauerarbeiten nichts übrig; ein Überbleibsel
davon scheint der mit einer Lorbeerkrone umwundene Kopf
gewesen zu sein, von welchem Leichtlin') berichtet, dass er
in den 1790er Jahren beim Ackern neben dem Schloss zum
Vorschein gekommen sei.
Die ehemalige innere Einteilung ist ganz verschwunden
und war wohl grösstenteils durch Riegelwände hergestellt.
Die Bauakten erwähnen eine Türnitz und einen Saal unten;
femer eine Kapelle und einen kleinen Saal im dritten Stock.
Ein reicher innerer Ausbau mit kostbaren Holzarbeiten und
Malerei sollte die Räume schmücken; die Vollendung desselben
nahm viele Zeit in Anspruch. Die Gemächer bekamen Holz-
decken mit geometrischer Felderteilung und kunstvolle Ver-
täfelnngen in edlen Holzarten, zum Teil fourniert oder in ge-
schweifter Arbeit ausgestochen; einzelne Deckenfelder und
Füllungen enthielten Malereien. Veit Eck, der Stadt Strass-
burg Schreiner, hatte das Werk übernommen, lehnte die Ar-
beit jedoch nachträglich wieder ab, weshalb der Markgraf die
Arbeit einem Kunstschreiner in Ulm, Enderis Jäger, über-
trug. Neben diesem lieferte noch ein Pforzheimer Schreiner,
Hans Kern, Arbeiten. Der innere Ausbau wurde niemals
ganz vollendet; noch 1597 wird an den Schreinerarbeiten ge-
arbeitet.
Um seinem „Lustbau" auch den Schmuck der Malerei zu-
teil werden zu lassen, trat Ernst Friedrich mit einem der
angesehensten Künstler jener Zeit in Verbindung. Es war
dies kein Geringerer als der damals in Frankfurt ansässige
Niederländer Henrik van Steenwyk, der ältere, welcher
als Architekturmaler, namentlich von kirchlichen Innenräumen,
bekannt ist.^ Der Markgraf unterhandelte zunächst in Frank-
furt persönlich mit dem niederländischen Meister wegen eines
Verdinges der Malerarbeit und liess ihn dann zur Begutach-
<) 8. 126ff. — >} Vgl. Aber Steenwyks Thfitigkeit in Frankfurt:
HOtgen, ArtistischeB Magazin, enthaltend das Leben und die Yerzeich-
nisse der Werke bieeiger and anderer EOnstler, Frankfurt 1790. S. 69 £
Gwinner, Eanst and Kfinstler in Frankfurt a. M. Tom 13. Jahrhundert
bis sar Eröffnung des St&derschen Eunstinstituts. Frankfurt 1862 S. 79 ff.
Van der Aa, Biographiach Woordenboek der Nederlanden. Harlem 1874.
Bd, 17. S. 988.
Digitized by
Google
24 ^on Ccihak.
tung der bereits angefangenen Arbeiten und weiteren Be-
sprechung nach Gottesau bezw. Durlach kommen. Wie weit
sich des als „Eonterfeter und Perspektif maier *" bezeichneten
Steenwyks Thätigkeit in Grottesau erstreckte, lässt sich nicht
mehr erweisen. Es scheint, dass er nur die Entwürfe lieferte
und eine Art Oberaufsicht über die Ausfuhrung bei zeitweiliger
Anwesenheit hatte. Diese selbst scheint geeigneten einheimi-
schen Kräften anvertraut gewesen zu sein; so kommt z. B.
ein Pforzheimer Maler HansKern in den Akten vor. Merk-
würdig ist, dass die Auswahl der biblischen Vorwürfe zur
Ausmalung der Schlosskapelle von dem Superintendenten zu
Durlach, Konrad Jennichius, zusammengestellt wurde. Es ist
dies derselbe Geistliche, gegen welchen Ernst Friedrich später
wegen seiner antikalvinistischen Gesinnung so strenge Predigt-
censur übte und ihn schliesslich aus dem Amt entliess-O
Welche Schwierigkeiten damals die Beschaffung der Bau-
materialien machte, erfahren wir unter Anderm bei der Liefe-
rung der Dachschiefer. Diese war, nebst der Dachdecker-
arbeit, einem Frankfurter Schieferdecker, Konrad Heidel-
berg, übertragen. Nicht ohne Aufenthalt durch Zollplackereien,
Umladen gelangten die Dachschiefer auf dem Rheine aufwärts
zuerst bis Rheinhausen, dann bis Schröck, wo sie ausgeladen
und an den Bau gebracht wurden.
Mehr Mühe noch machte die Bestellung der Butzenscheiben
zur Verglasung der Fenster. Hierzu wurde ein eigener Bote
mit einem Muster bis in den Böhmerwald geschickt, um eine
Glashütte ausfindig zu machen, welche die Lieferung über-
nehmen wollte. Nach einer langen Fahrt gelangte der Be-
steller zu einer Glashütte Reichenau vor dem Böhmerwald,
bei dem Flecken Waidhaus*) gelegen. Die Erlebnisse des
Boten auf dieser Reise werden in einem Briefe des Glashütten-
meisters an Meister Paulus mit naiver Treuherzigkeit ge-
schildert.
Nach den heutigen, des oberen Stockwerks beraubten, ver-
unstalteten und beschädigten Überbleibseln des Schlosses ist
es allerdings schwer, sich eine Vorstellung von der einstigen
Herrlichkeit zu machen. Die Zerstörungen des dreissigjährigen
Krieges, die Mordfackel Louvois 1689 und zum Überfluss ein
1) Yierordt II, 92. — >) Im bair. Reg.-Bez. Oberpfals, Bez..Amt Vohen«
strausB, dicht an der böhmischen Grenze gelegen.
Digitized by
Google
Bas Ende des Klosters Gottesan a. s. w. 25
zufällig entstandener Brand 1735 haben dem Bau zu tiefe
Wunden beigebracht, als dass die Phantasie sich leicht das
Fehlende ergänzen und hinzudenken könnte! Geht es doch
mit den übrigen Denkmälern des fürstlichen Palastbaus dies-
seits und jenseits des Rheins nicht besser! Die Franzosen
haben gründlich dafür gesorgt, dass auch nicht ein einziges
unversehrt geblieben ist, welches, namentlich auch in seinem
erhaltenen Innern, Zeugnis ablegen könnte von vergangener
Pracht und von dem Kulturleben des 16. Jahrhunderts.
Dass Schloss Gottesau den Zeitgenossen als hervorragend
und sehenswert erschien, ergiebt sich daraus, dass Kurfürst
Friedrich IV. von der Pfalz, der nachmalige Erbauer des
Friedrichsbaues des Heidelberger Schlosses, 1599 nach Gottesau
kam, um den Bau zu besichtigen.
Welchen Eindruck das ganz vernachlässigte Schloss noch
ein Menschenalter später auf den Beschauer machte, erfahren
wir aus einem Bericht, welchen der Abgesandte der kaiser-
lichen Restitutionskommission, Dr. Albrecht, 1631 an seine
Behörde machte und welcher hier im Auszug wiedergegeben ist:*)
— auch nacher nach Gottesaw begeben ist kein
Kirch, wehniger Closter noch die vestigia derselben mehr zu
sehen, allein seindt noch ettliche Heußer drei oder vier zu
bewohnen, darinnen sich vermuthlich die hoffleuth, welche
dem Viehe gewartet, aufgehalten, dabey seindt noch etliche
Scheuem und Ställe, item ein schönes, außwendig gar statt-
lich anzusehen schloß, welches inwendig zwar seine ausge-
theilte gemacher hat, aber kein eintziges erbawet, Ist dieser
baw npch fast allerdings New anzusehen und mehrentheilß
von geprenten oder gebackenen Steinen außgehawen drey
Stockwerk hoch auflfgeflihrt, darinnen ein schöner, weiter
Schnecken 149 Stafflen hoch mit Blumeu' vnd Laubwerk auß-
gehawen, oben auf dem Schnecken vndt ahn dem Tachwerk,
welches mit lautter schififersteinen gedeckt, hat eß an denen
vier Ecken runde Thüm vnnd eine Gallerie, daß man gantz
<) Ztschr. f. d. Gesch. d. Oberrh. XXXIII, S. 278. Ausgabenbuch
Friedr. IV. v. d. Pfalz. — ») G.L.A. Fasz. Restitution 1549, 1630, 31, 86.
Relation, waß durch mich Dr. A]brechten bei Wiedereinräumung der
Clöster Prediger und Franziskanerordens zu Pfortzheimb vnd Gottesaw
verrichtet worden. 81. Jan. 1631 d. d. Philippsburg. Vgl. auch Protbo^
colla consilii Aulici Spirensis de Annis 1628--31. fol 93.
Digitized by
Google
26 ▼on Gcihak.
herumb gehen kann, darauf stehen ettliche zwantzig von gan-
zem Stein aofigehawene köstliche Bilder. Daß Tachwerk hat
etwaß weniges Schadens gelitten, Inn deme wie zu sehen, erst
kürtzlich etliche Schififerstein abgeprochen, daß Bley an denn
Canälen davon abgeraubt worden, welches dem Baw paldt
schade bringen wird. Inn diesem Schloß hat der herr Marg-'
grafP zu Durlach viel fruchte liegen gehabt, welche aber, wie
zu sehen, gar kürtzlich darauß geführt worden seindt. Dieses
gebew mit seiner zugehörde ligt sonsten gar lustig in piano,
vnd im feldt, dabey auch viel wiesen vndt das gewäldt nicht
weidt davon. Die Stadt Durlach ist ohngefehr eine halbe stundt
oder aufs meiste dreiviertel Stundt davon abgelegen.
Wie wir aus den Aufzeichnungen des Abtes Benedict er-
fahren, kam es selbst während jener unruhigen Zeiten des
dreissigjährigen Krieges vor, dass Leute Einlass begehrten,
um sich das Schloss anzusehen. Auch die Schriftsteller aus
dem Anfang des 18. Jahrhunderts bezeugen, dass das Gre-
bäude, welches sie allerdings nur in Ruinen sahen, stattlich
und kostbar gewesen sein müsse.')
Während der letzten Regierungsjahre Ernst Friedrichs
wurde die Vollendung des Schlossbaus nur höchst langsam
betrieben; nach 1597 scheinen die Arbeiten überhaupt ein-
gestellt worden zu sein. Der innere Ausbau des Schlosses ist
also niemals ganz vollendet worden; wahrscheinlich war Geld-
mangel die Ursache der NichtvoUendung. Das Volk aber er-
zählte sich, der Markgraf habe aus Furcht vor Gespenstern
den Bau nicht fertig stellen lassen; zur Restitutionszeit wurde
dies allgemein geglaubt und sogar das Gemach gezeigt, in
welchem dem Markgrafen ein Mönch erschienen sein soU.^
Der Aberglaube der Zeiten des dreissigjährigen Krieges be-
schäftigte sich vielfach mit dieser angeblichen Erscheinung
und es hiess allgemein, dass es im Schlosse spuke. In den
Tagebüchern des Abtes Benedict Eisenschmidt finden sich
1) Tagebücher d. Abtes Benedict zum Jahre 1635 Okt. 11. ^ *) Iselin,
histor. u. geogr. Lexikon, Basel 1726 S. 645. Bruzen de la MarUni^
histor. polit. geogr. Atlas Qbers. Leipzig 1746 S. 714. — ^ 6.L.A. Statoa
caasae von der Hand des Abtes Benedict Eisenschmidt nach 1644. 5^
ErnestuB Fridericus filias Garoli Monasteriam dirait et in eins loco do-
mum voluptuariam illic ezstmere coepit, sed non absoMt, spectris deter-
ritos, uti constans et eertu fama est.
Digitized by
Google
Das Ende des EIoBters Gottetaa n. s. w. 27
mehrfach Stellen, welche sich auf diese Spukgeschichten be*
ziehen.^)
Die ökonomische Entwickelung des Gottesauer Eloster-
gutes wurde von Ernst Friedrich über dem Luxusbau nicht
yernachlässigt. Namentlich suchte der Markgraf die Vieh-
zucht und Milchwirtschaft durch Heranziehung holländischer
Meier in Flor zu bringen. So finden wir 1596 einen Albrecht
Buinckh aus Herderwyk in Geldern als Keller in Gottesau. Der
oben erwähnte Tobias Füess kommt noch 1605 als Schafifner vor.
Markgraf Georg Friedrich scheint kein Interesse an der
Fertigstellung des von seinem Bruder und Vorgänger begon-
nenen Schlossbaus gehabt zu haben. Auch waren die Zeiten
nicht darnach angethan. Wir hören unter seiner Regierung
1605 nur von einer Veräusserung von gegen Rintheim ge-
legenen Elosteräckern^); sodann schweigt die Geschichte des
Klosters unter den kriegerischen Zeitläuften bis zur Resti-
tution 1629.
III. Die Restitution 1629.
Unglücklich hatte das dritte Jahrzent des 17. Jahrhunderts
für das Haus Baden -Durlach begonnen. Unter den Folgen
der Schlacht bei Wimpfen hatte das Land schwer zu leiden;
Friedrich V. sollte den kaiserlichen Zorn über das kühne Un-
ternehmen seines Vaters empfinden; die Einweisung des Mark-
grafen Wilhelm von Baden-Baden in die den Kindern des
Markgrafen Eduard Fortunat wieder zugesprochene obere
Markgrafschaft erfolgte gewaltsam. Die kaiserlichen Exe-
kutionstruppen hausten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
1623 und 1624 in arger Weise in der unteren Markgrafschaft.
Pforzheim und Durlach litten schwer; Mühlburg mit seinem
Schlosse wurde verbrannt. Dazu kam noch die Entschädigung
für die gehabte Nutzniessung der oberen Markgrafschaft, welche
auf die Summe von 380 000 Gulden festgesetzt wurde. Hier-
für musste Markgraf Friedrich V. die beiden Ämter Stein und
Remchingen verpfänden unter ziemlich drückenden Bedingungen,
welche durch die beiderseitigen Bevollmächtigten auf einer
Zusammenkunft zu Ettlingen (5. Juli 1629) festgesetzt wurden.
Aber noch andere Verluste und Schmälerungen des Be-
Vgl. die demnächst za veröffentlichenden Tagebücher zum 16. Sept.
1635 u. 6. Okt 1635. — >) Leichtlin S. 86. Sachs lY, S. 845.
Digitized by
Google
28 ▼on Csihtk.
Sitzes standen dem Hause Baden-Darlacb bevor. Die immer
wiederkehrende grosse Streitfrage der Zeit, die Restitution
der geistlichen Güter, nahte sich einer Entscheidung, welche,
entsprechend der damaligen Übermacht des Kaisers, günstig
in katholischem Sinn ausfiel. Aber noch bevor dieselbe durch
das am 6. März 1629 erschienene Generalrestitutionsedikt
endgiltig geregelt wurde, waren bereits von verschiedenen
Seiten Ansprüche auf die zu erwartenden reichen Besitztümer
erhoben worden. Zunächst von den beteiligten Ordensgenossen-
schaften, welche ein natürliches Anrecht auf das ihren Klö-
stern früher Entzogene zu haben glaubten. Ihnen gegenüber
behaupteten die Diözesanbischöfe, dass der Besitz der früheren
Klöster, als eingegangen, ihnen zufallen müsse. Als dritter,
gefährlichster Feind waren inzwischen die am kaiserlichen
Hof so einflussreichen Jesuiten erstanden. Diese bestritten
ohne weiteres den alten Orden, namentlich den Benedictinem,
das Recht, für die Restitution derjenigen Klöster thätig zu
sein,, aus welchen sämtliche Mönche mit Tod abgegangen
seien; diese seien als erloschen zu betrachten. Überhaupt
seien die alten Orden nur eine Last für die Erde und nicht
. mehr zeitgemäss, in Folge ihrer geringen Bildung und Geistes-
tr'ägheit. Darum seien sie auch nicht geeignet, den Weinberg
des Herrn zu bebauen. ^ Es müssten aus den Eint^ünften
der abgegangenen Klöster Akademien, Kollegien, Seminare ge-
gründet und selbstverständlich den Jesuiten übergeben werden!
Die^e Behauptungen riefen eine Flut von Streitschriften
zwischen den Benedictinem und Jesuiten hervor*); die ersteren
suchten ihr gutes Recht kanonisch zu beweisen und warfen
den Jesuiten vor, dass sie im Trüben zu fischen suchten') und
als Mittel zum Zweck ihre Beziehungen zum kaiserlichen Hofe,
namentlich aber die Vertrauensstellung des Beichtvaters Kai-
ser Ferdinands IL, des Jesuitenpaters Lamormain, miss-
brauchten, um daraus Vorteil zu ziehen. Von Lamormain
wurde behauptet, dass er umherwandele wie ein brüllender
Löwe und suche, welche Klöster er verschlinge.*) Diese Fehde
') 6. Hess. Prodromus Mon. Oaelf. S. 487. „inatilia terrae poadera,
ignavum pecus, yeDtres pigros; ordinem BeDedictinam non habere idoneot
ad Vineam Domini excolendam operarios/' — *) Vgl. darüber M. Ziegel-
bauer, Historia rei literariae Ordinis S. Benedict!. 1754. — *) Hess. a.
a. 0. S. 487. Verum quum Jesuitae jam in torbido piscari statoissent . . .
_ *) Ebenda S. 488. qnia F. Lamormanus tanqoam leo mgiena circoit
Digitized by
Google
Das finde des Klosters Gottesan a. s. w. . 29
der Benedictiner mit den Jesuiten war die erste Ursache des
grossen literarischen Aufschwungs des erstgenannten Ordens
im Ausgange des siebenzehnten und im achtzehnten Jahr-
hundert, wo die Benedictiner Männer wie Mabillon, Gerbert
zu den ihrigen zählten und die Benedictinerkongregation von
St. Maur einen geradezu bahnbrechenden Einfluss auf die
Behandlung der Geschichte und ihrer Hilfswissenschaften
ausübte.
Die Hauptgpgner der Benedictiner waren der Jesuit Paul-
1ns Laymann und Eugenius Lavanda; diesen traten auf Seite
der Benedictiner Caspar Schoppius und namentlich Romanus
Hay mit zwei unten angegebenen Werken ^ entgegen, welche
die Rechte der Benedictiner auf die zu restituierenden Klöster
aufs energischste verteidigten.
Unterdessen hatten die Benedictiner jedoch nicht unter-
lassen, ihre Ansprüche an massgebender Stelle geltend zu
machen. Die schwäbische Kongregation des Benedictinerordens
war durch ihre Präsiden, den Abt von Ochsenhausen, Bartho-
lomäus Ehinger, und den Abt von Weingarten, Franciscus
Dieterich, beim Reichshofrat bezüglich ihrer Rechte auf die
zu restituierenden Klöster vorstellig geworden. Zugleich hatten
diese beiden Prälaten durch eine Bittschrift von Ferdinand
ein kaiserliches Dekret vom 17. Januar 1629 erwirkt*), wo-
nach die Klöster den rechtmässigen Besitzern (d. i. den alten
Orden) wiedergegeben und denselben auch der zum stiftungs-
gemässen Unterhalt notwendige Besitz zurückerstattet werden
solle. Um den Umtrieben der Jesuiten zu begegnen, schickten
dieselben Äbte zwei Unterhändler nach Rom mit Schreiben an
die Kardinäle Barberino und Flavio Plavonio; auch an den
Jesuitengeneral Mutius Vitellescus richteten sie eine Be-
qacdnam Monasterium deyoret. - ') Romanus Hay, Astram inextinc«
tum 8178 jus agendi antiqaoram religiosorum ordinam pro recipiendis suis
monasteriis (quae nonuUi perperam extiucta fuisse dicunt) et bonis Ec-
clesiasticis per S. C. M^i". Edictum generale, vel Jus belli etc. restituen-
dis, e Sacris CanoDibus eornm qae iDterpretibus clare demonstratum. Cölo.
1636. — Derselbe. Aula ecclesiastica de beneficiis praesertim regularibus
eominqae extinctione, devolutione, collatione et spe iuridica, iUa sicubi
destitata faerint reparandi etc. etc. Francof. 1648. — *) B. Hay, Astr.
inezt. S. S90.
Digitized by
Google
30 von Ozihak.
schwerde^), in welcher sie Klage führten über das Gebahren
des Ordens und die Schwierigkeiten, welche ihnen hieraus bei
der Wiedererstattung der geistlichen Güter erwüchsen.
So war es möglich, dass schon einen Tag nach dem Er-
scheinen des General-Restitutionsedikts am 7. März 1629 eine
Besprechung der Häupter der schwäbischen Kongregation des
Benedictinerordens zu Ochsenhausen stattfinden konnte, in
welcher über die bezüglich der Restitution im schwäbischen
Kreis zu ergreifenden Massregeln verhandelt wurde/)
Inzwischen waren am 27. März 1629 die kaiserlichen Aus-
führungsbestimmungen zum Restitutionsedikt erschienen. ^)
Der Bruder des Kaisers, Erzherzog Leopold, Bischof von Strass-
burg und Passau, erhielt die Oberleitung der Durchführung
des Edikts und bestimmte die Zusammensetzung der für die
einzelnen Kreise zu ernennenden Exekutionskommissionen.
Die für den schwäbischen Kreis niedergesetzte Kommission
bestand aus dem Bischof von Konstanz, Johannes, Truchsess
von Waldburg, Johann Eucharius, Fürstabt von Kempten,
Graf Karl Ludwig Ernst von Sulz, Landvogt im Elsass, Hip-
polyt von Stotzingen und verschiedenen juristischen Beiräten.*)
Ein kaiserliches Handschreiben an die Exekutionskommission
vom 3. Juli 1629 wies diese an, speziell auf die Benedictiner-
und Augustinerklöster in Schwaben ihr Augenmerk zu richten.^;
Der Bischof von Konstanz citierte in Angelegenheiten der
Restitution den Markgrafen Friedrich V. vor sich nach Über-
lingen; dieser erschien jedoch nicht persönsich meist
in Durlach, zuweilen auch in Pforzheim aufhielt, unterstützte
den Administrator in jeder Weise bei der Wiedereinrichtung
des Klosters; in Benedicts Tagebuch wird er fortwährend er-
wähnt. Neben ihm scheinen sich noch zeitweise von der
schwäbischen Kongregation beauftragte Bevollmächtigte in
Durlach befunden zu haben.
Zunächst konnte Benedict Eisenschmidt in Gottesau gar
nicht seinen Wohnsitz nehmen; ein Kloster war nicht vor-
handen, ebensowenig eine Kirche; die kurze Dauer und die
unsicheren Zeiten der ersten Administration hatten den da-
maligen Administratoren nicht ermöglicht, mit irgend welchen
baulichen Veränderungen vorzugehen. Das Schloss, niemals
innen vollständig ausgebaut und von Markgraf Friedrich als
Fruchtspeicher verwendet, begann, mangels jeglicher Reparatur,
bauliche Schäden zu zeigen und zu verfallen. Der schon in dem
Bericht des Dr. Albrecht vom Januar 1631 gerügte mangel-
hafte bauliche Zustand des Schlosses und der Wirtschaftsge-
bäude hatte sich in den Kriegsjahren noch verschlimmert.
Selbst die Brunnen waren verschüttet und mit Unrat bedeckt.
Benedict wohnte zunächst in Durlach; erst am 23. Juli 1635
zog er in Gottesau ein. Er begann alsbald die Errichtung
einer Kapelle, deren Bau aber aus Mangel an Materialien nur
langsame Fortschritte machte. Die übrige Einrichtung des
Administrators, welcher mit einem Religiösen und einem Diener
in Gottesau Haus hielt, war äusserst dürftig; an allem Haus-
rat war Mangel, nicht einmal Betten konnten beschafft werden
*) Gerbert, H. S. N. II, 430.
Digitized by VjOOQ IC
38 von Czihak.
und häufig war das Nachtlager des Administrators eine Bank
in der Küche. Die feierliche Weihe zum Abt konnte erst
nach Vollendung der Kapelle, wahrscheinlich im Frühjahr 1637
vorgenommen werden; im vorhergehenden Jahre schon war,
nach erfolgter Präsentation, die Konfirmation durch den Bi-
schof von Speier erfolgt.*)
Bis 1638 blieb Benedict in ziemlich unangefochtenem Be-
sitz des Klosters, da die untere Markgrafschaft während dieser
Zeit sich im Grossen und Ganzen in den Händen der Kaiser-
lichen bezw. des Markgrafen Wilhelm befand. Jedoch hatte
er seinen Wohnsitz, wegen der Unwohnlichkeit des Klosters
mehrfach ausserhalb, in Durlach, Ettlingen, Baden, bisweilen
auch in Speier; 1639 wohnte er an letztgenanntem Orte. Von
dieser Zeit an war der Besitz des Klosters zeitweise durch
feindliche Besetzung unterbrochen. Benedict kehrte jedoch
stets wieder zurück; so war er z. B. 1641 in Gottesau an-
wesend. Aus dem Jahre 1642 erfahren wir, dass Abt Bene-
dict in Gemeinschaft mit dem Abt von Maulbronn der Weihe
des Abtes Nikolaus Bronneisen von Herrenalb beiwohnte.*)
In den folgenden Jahren vergrösserte sich, namentlich infolge
der Teilnahme Frankreichs am Kriege, das Übergewicht der
Protestanten. Während Markgraf Wilhelm sich aus der unteren
Markgrafschaft zurückzog, kamen die Beamten Friedrichs V.
wieder ins Land und sperrten die Einkünfte des Klosters.
Gegen diese Massregeln erhob Benedict durch ein 1645 ver-
fasstes Schriftstück, „Status causae", welches unten im Wort-
laut abgedruckt ist, Einspruch. Dieser Protest hatte jedoch
nur insoweit Wirkung, als er von einem zeitweisen Erfolg
der kaiserlichen Waffen unterstützt wurde. Als die Sachen
1644 recht verzweifelt für das Kloster standen, wandte sich
Abt Benedict zu Speier an den Herzog von Enghien und er-
langte durch dessen Vermittelung einen Schutzbrief des Königs
von Frankreich für das Kloster mit dem Siegel und der eigen-
händigen Unterschrift des Herzogs. Doch auch dieser dürfte
kaum_ einen Erfolg gehabt haben. Unter diesen Umständen
ist es nicht zu verwundern, dass der viel umhergeworfene
Mann, müde der Drangsale und des unsicheren Besitzes, sich
<) Vgl. Tageb. Bened., ferner den Brief Benedicts an Abt Wunibald
vom 19. Sept. 1686. — ^ Mone, Quellens. I, 244.
Digitized by
Google
Das Ende des Klosters Gottesau n. s. w. 39
mit dem Gedanken trug, die Würde eines Abtes von GrOttesau
abzugeben. Er kam in die engere Wahl unter drei Bewerbern
als Abt nach Scb warzach; jedoch fiel die Wahl nicht auf ihn.
Dagegen wurde er zum Visitator des Klosters Maursmünster
im Elsass ernannt und kommt als solcher, sowie als Abt von
Gottesau, noch 1646 und 1647 vor. Als letzterer bezieht er
1645 und 1647 aus der Gegend um Durlach und Ettlingen
Zehnten und Einkünfte.
Mit dem westfälischen Frieden und der Wiedereinsetzung
des Markgrafen Friedrich in seine Lande war es mit der Be-
hauptung der Abtei Gottesau seitens der Benedictiner vorbei,
da durch denselben die Wiederherstellung der Verhältnisse
nach dem Stand des Normaljahres herbeigeführt wurde. Bene-
dict Eisenschmidt kehrte in sein Mutterkloster zurück und
starb 1668 als Pfarrer zu Tannheim, einem der Reichsprälatur
Ochsenhausen zugehörigen Dorfe.')
Eine Wiedereinrichtung des Ordenslebens und eines regel-
rechten Konventes kam in dieser zweiten Restitutionsperiode
ebensowenig zustande, wie in der ersten. Ausser dem Abt
und seinem Sekretär Martin Deber, welcher ein Laie gewesen
zu sein scheint, war nur ein Religiöse, der in den Tagebüchern
und Briefen öfters genannte Pater Lanfrancus Werner in Got-
tesau; später, zu 1641, finden wir auch einen Pater Ämilianus
erwähnt.*)
Dass diese zweite Restitutionsperiode unter Abt Benedict
Eisenschmidt die Veranlassung zu der Sage von der Aus-
wanderung der Gottesauer Mönche nach Ochsenhausen 1556
gewesen ist, habe ich schon oben erwähnt. Im Übrigen ist
von der erstmaligen Restitution des Jahres 1631 den früheren
Schriftstellern nichts bekannt; so lassen Leichtlin') und Eolb^)
Pater Benedict schon 1630 in Gottesau erscheinen und vom
Kloster Besitz ergreifen. 1791, gelegentlich der Auslieferungs-
verhandlungen der Gottesauer Akten, berichtet der Hofrat und
geheime Registrator Vierordt gewissermassen als Entdeckung^),
„dass es nach den eingezogenen Erkundigungen unzweifelhaft
sei, dass das Kloster Gottesau durch das Restitutionsedikt
1) Gerbert,* H. S. N. II, 480. - ») Mone, Quellens. I, S. 245. —
3) S. 85 Anm. — ♦) Üni?ers.-Lexik. y. Gpoashzgt. Baden 8. 467. — *) G.L.A.
Gottesau, ArchiTsache.
Digitized by
Google
40 ▼on Gzihak.
Ferdinands II. seiner Zeit restituiert worden sei, wie ja auch
Rom. Hay in seinem Hortus Crusianus fol. 364 behaupte".
Trotzdem findet sich die Thatsache der Restitution noch ausser-
dem in des Petrus Suevia ecciesiastica (erschienen 1699) S. 364,
sowie bei Gerbert H. S. N. II, S. 429 angegeben.
Missverständliche Auffassung und unvollständige Benutzung
der Tagebücher und Briefe Benedicts haben einzelne Schrift-
steller zu ganz falschen Schlüssen verleitet. So bringen
Leichtlin*) und Vierordt*) den Markgrafen Friedrich V. in
persönliche Berührung mit dem Abt Benedict, bei Gelegenheit
eines Besuches, welchen der erstere 1641 in Gottesau ab-
gestattet haben soll; hierbei werde der Markgraf von dem
Benedictiner „als ein Fürst von milder Gesinnung geschildert**.
Es bezieht sich dies Alles auf Markgraf Wilhelm.
Im Frühjahr und Sommer 1641 war die Gegend um Durlach
in den Händen der Kaiserlichen und so konnte Markgraf Wil-
helm am 26. Mai des Jahres ein Fest veranstalten, welchem
er mit seiner ganzen Familie und seinem Hofstaate anwohnte
und zu welchem auch Abt Benedict eine Einladung erhielt.^)
Der letztere berichtet hierüber unter dem 30. Juni 1641 an
den Abt Wunibald von Ochsenhausen.
Um einer sehr nahe liegenden irrtümlichen Auffassung
vorzubeugen, muss hier bemerkt werden, dass Markgraf Wil-
helm, obgleich der katholischen Sache zugethan, doch der
Restitution des Klosters Gottesau gegenüber eine vollständig
ablehnende Haltung annahm und dieselbe in der ersten
Zeit, nachdem ihm die untere Markgrafschaft übergeben war,
durchaus nicht zulassen wollte. Es kostete dem neuen Ad-
ministrator schwere Kämpfe und Verhandlungen, bis Mark-
graf Wilhelm zunächst nur den Unterhalt des Administrators
und eines Religiösen und Dieners gewährte und endlich im
Jahre 1636 auf kaiserliche Verfügung hin die Restitution im
Prinzip zuliess. Aber auch dann noch musste die Einräumung
jedes einzelnen Zehnten von den ehemals zum Kloster ge-
hörigen Besitzungen besonders erstritten werden. Markgraf
*) S. 91. - 2) Gesch. d. prot. Kirche in Baden II, 216. - ») S. unten
S. 188. Es ist mir Oberhaupt zweifelhaft, ob der Ausdruck: „hie in aula
recreationem institoit^ auf Gottesau zu beziehen ist. Nach Benedicts
Sprachgebrauch bedeutet aula stets das Schloss und die Hofhaltung zu
Earlsburg (Durlach).
Digitized by
Google
Daa Ende des Klosters Qottesaa u. s. w. 41
Wilhelm sah den schwäbischen Benedictiner, welcher ihm seinen
eben erlangten Besitz zu schmälern suchte, durchaus nicht
mit günstigen Augen an; namentlich als dieser der Huldigung
des Amtes Graben an die Bevollmächtigten des Kurfürsten
Maximilian von Baiem beiwohnte, nahm der Fürst dies sehr
ungnädig auf. Das Urteil, welches Benedict über den Fürsten
in seinem Tagebuch fällt, lautet ganz anders, als dasjenige
des Abtes Gerbert. Während letzterer ihn „princeps catholi-
cissimus" nennt, äussert Benedict an verschiedenen Stellen
Zweifel, ob er überhaupt katholisch sei, nennt ihn einen Ab-
trünnigen, ja legt dem Grafen von Sulz eine unzweifelhaft auf
Markgraf Wilhelm bezügliche Äusserung in den Mund, welche
denselben als „halb lutherisch^ bezeichnet. Später gestaltete
sich das Verhältnis des Abtes zum Markgrafen etwas besser,
nachdem dieser die Bestitution zugelassen und dem Kloster
den grösseren Teil seiner ehemaligen Einkünfte wiedergegeben
hatte. Namentlich als schon nach 1637 sich Gerüchte von
der Wiedereinsetzung des Markgrafen Friedrich erhoben und
später bei den zeitweiligen Erfolgen der protestantischen
Waffen sah Benedict, dass der Besitz des Klosters Gottesau
nur von dem Verbleib der unteren Markgrafschaft bei dem
Hause Baden-Baden abhänge und somit seine Interessen aufs
engste mit denen des Markgrafen Wilhelm verbunden seien.
Von der Hand des Abtes Benedict sind verschiedene Auf-
zeichnungen auf uns gekommen, unter diesen das schon mehr-
fach erwähnte Tagebuch. Dasselbe ist unvollständig; die vor-
handenen Lücken rühren zum Teil von verloren gegangenen
Stücken her, zum* Teil erlitt auch die Führung des Tagebuchs
dadurch Unterbrechungen, dass Benedict häufig und auf längere
Zeit von Gottesau abwesend war. Dasselbe kam bei der ersten
Auslieferung der Ochsenhausenschen Papiere 1758 ins badische
Archiv. Der Anfang des Tagebuchs ist auf die leeren Seiten eines
von den ersten Administratoren 1631 angelegten Fruchtbüch-
leins geschrieben, welches ausserdem eine Klagesache von 1637
gegen den Pfarrer Christian Braun von Eggenstein wegen
Diebstahls enthält; letztere ohne Interesse. Das Tagebuch
beginnt mit dem 25. April 1635 unter dem Titel: Exordium
tricarum D. Abb. Stadensis; es sind dies die oben geschil-
*) H. S. N. II, 438.
Digitized by VjOOQ IC
42 ^^^ Czihak.
derten Verhandlungen bezüglidi der Vereinigung der resti-
tuierten schwäbischen Klöster mit der bursfeldischen Kon-
gregation. Sodann geht Benedict auf seine täglichen Erleb-
nisse in Gottesau über.
Das Tagebuch umfasst die Zeit vom: 29. Apr. bis 29. Aug.
1635, 7. Sept. bis 31. Dez. 1635, 1. Jan. bis 23. Mai 1636,
1., 2., 27. Nov. bi^ 31. Dez. 1636, 1. Jan. bis 17. Febr. 1637,
28. Okt. bis 30. Nov. 1637, 16. Juli bis 11. Aug. 1641.
Der grössere Teil des Tagebuches ist auf lose zusammen-
gelegte kleine Oktavblätter geschrieben; die Aufzeichnungen
Benedicts sind zum Teil durch Bleistiftkorrekturen und Durch-
streichungen (wohl von späterer Hand) unleserlich gemacht.
Benedict bedient sich vielfacher Abkürzungen und dunkler
Ausdrücke, namentlich bei Äusserungen über Persönlichkeiten.
Ausserdem wendet er in Fällen, wo ihm Vorsicht geboten
scheint, eine Art Geheimschrift oder vielmehr Geheimsprache
an, welche übrigens sehr leicht zu entziffern ist. Dieselbe be-
ruht auf einem Verfahren, welches noch heutzutage den Kin-
dern geläufig ist und darin besteht, dass aus jeder Silbe deren
drei gemacht werden, durch Einschaltung der Silben na und v
mit dem betreffenden Silbenvokal. So wird aus „ad" anavad;
aus „praepinavit" das Wortungeheuer praenavaepinavinanava-
vinavit. Übrigens wird dieses Wortbildungssystem nicht immer
konsequent durchgeführt und häufig in abgekürzter Weise
oder nur auf einzelne Silben eines Wortes angewandt. Die
späteren Durchstreichungen mit Dinte oder Bleistift beziehen
sich fast stets auf mehr oder minder kompromittierende Stellen.
Ausser dem Tagebuch sind von der Hand Benedicts noch vier
Blätter über wunderbare Bekehrungen, femer eine Abhand-
lung: „Collecta, ins collectandi, Steier, Schätzung vnd der-
gleichen betreffen. Sive Relation vnd discurs An et quatenus
clerici forenses in territorio ubi bona immobilia aut alias mul-
tas obventiones habent, a D°®. illius Territorii collectari que-
ant. So die fürstl. Marg. Bad. Bätt nach dem Molzh. Krieg
Ihr Fürst. Gn. vnd Herrn Jörg Frid. an die Hand geben."
Ferner sind Korrespondenzen vorhanden, bestehend in drei
Briefen Benedicts an den Abt Wunibald von Ochsenhausen,
welche für die Gottesauer Verhältnisse wichtig sind und das
Tagebuch in einer wünschenswerten Weise ergänzen; weiter
Digitized by
Google
Dag Ende des Klosten Gottesaa a. s. w. 43
Briefe der Äbte von Weingarten und Ochsenhausen, auch in
Angelegenheiten des Klosters Gottesau, sowie einige andere
Korrespondenzen.
Das Tagebuch des Gottesauer Abtes ist von historischem
Wert, weil es eine Epoche behandelt, über welche die Berichte
bezüglich jenes Landesteils verhältnismässig spärlich sind.
So ist für die Vorgänge bei der Eidesleistung der Ämter
Pforzheim und Graben an Baiem das Tagebuch die einzige
Quelle, ebenso bezüglich der Huldigung des Amtes Durlach
an Markgraf Wilhelm. Nur durch Benedicts Aufzeichnungen
erfahren wir, dass die ihrem rechtmässigen Landesherm er-
gebene und am protestantischen Bekenntnis hängende Be-
völkerung der unteren Markgrafschaft die Okkupation wider-
willig trägt und dass bei den ersten Gerüchten, welche sich
schon 1637 über die Bückkehr Friedrichs Y. erheben, sofort
ein Aufstand der Bevölkerung befürchtet wird. Die an und
für sich dunkle Zeit der Okkupation der unteren Markgraf-
schaft durch den Markgrafen Wilhelm von Baden-Baden ist
wegen des Wechsels des Übergewichts je nach dem Erfolg
der kaiserlichen oder der protestantischen Waffen ziemlich
verworren und schwierig zu behandeln. Durch die Tagebücher
erhalten wir wenigstens einiges Licht über jene traurige Epoche.
Unser besonderes Interesse aber fordern die Mitteilungen da-
durch heraus, dass sich alle Vorgänge in unmittelbarer Nähe
der jetzigen Landeshauptstadt und in bekannten Orten von
deren nächster Umgebung abspielen.
Zum besseren Verständnis der Verhältnisse sei noch fol- .
gendes erwähnt. Schon vor der Besitznahme der unteren
Markgrafschaft durch Markgraf Wilhelm war als Statthalter
oder Administrator im Namen des letzteren der kurfürstlich
trierische Erbmarschall und geheime Rat Johann Eberhard
von Elz eingesetzt worden. Derselbe war früher Hofmeister
der älteren Söhne Markgraf Wilhelms gewesen^) und dem
Hause Baden-Baden eng befreundet. Er nahm seinen Wohn-
sitz in dem von Markgraf Karl H. erbauten Durlacher Schlosse
Karlsburg. Ausser ihm befanden sich daselbst mehrere mark-
gräfliche Räte. Gleichfalls zu Durlach hatte in den Jahren
1635 und 1636 seinen Wohnsitz der kaiserliche Kriegskom-
^) Krieg von Hochfelden. Die beiden Schlösser zu Baden. S. 42.
Digitized by VjOOQ IC
44 ^on Czihak.
missar Rudolf Böckh, ebenfalls mit mehreren Räten. Ab and
zu kommt noch ein anderer kaiserlicher oder baierischer Be-
vollmächtigter nach Karlsburg. Von sonstigen Personen wird
noch häufiger erwähnt der Vogt in Durlach, Simonis, und der
markgräfliche Statthalter in Baden, Karl Urselar von Stauffen;
berg. Markgraf Wilhelm residiert meist in Baden und kommt
nur selten nach Durlach, dagegen ist seine Gemahlin, Katha-
rina Ursula, eine hohenzoUerische Prinzessin, häufig in Schei-
benhardt und besichtigt von da aus mehrmals Gottesau.
Die vorstehend genannten Personen sind diejenigen, mit
welchen Benedict bei Betreibung seiner Ansprüche häufiger
in amtliche oder persönliche Berührung kommt; ausserdem
wird noch eine ganze Reihe von anderen Persönlichkeiten er-
wähnt, über welche in den Anmerkungen zum Tagebuch ge-
handelt ist.
Auch in kulturhistorischer Beziehung bietet das Tagebuch
genug des Interessanten; die grauenhaften Zustände der all-
gemeinen Unsicherheit, welche die Einwohner der umliegenden
Dörfer oftmals veranlasst, mit ihrem Vieh sich in das Kloster
zu flüchten; die unter allen Ständen, Katholiken und Prote-
stanten in gleichem Masse verbreitete, lächerliche Gespenster-
furcht, das ganze Elend und die Verwilderung des dreissig-
jährigen Krieges werden uns vor Augen geführt. Träume und
Erscheinungen spielen eine grosse Rolle; auch die Pn)phe-
zeiungen einer Zigeunerin registriert Benedict gewissenhaft.
Des Verfassers Charakter tritt aus seinen Tagebüchern
deutlich hervor. Er zeigt sich sehr empfänglich für kleine
Schmeicheleien und notiert jede vorteilhafte Äusserung für
seine Person. Abgesehen von dieser kleinen Schwäche er-
weist er sich in seinem Tagebuch als ein gewissenhafter
Priester, welcher sich durch keine Rücksicht auf sein eigenes
Wohl abhalten lässt, den Pestkranken das Sakrament zu
spenden. Von den Rechten der Kirche ist er fest überzeugt
und erträgt willig alle Entbehrungen und Mühsale, zu wel-
chen ihn das Verweilen in dem unwirtlichen Gottesau zu jenen
unsicheren Zeiten zwingt. Wenn' die mit grosser Beschwerde
von auswärts beschafften Bedürfnisgegenstände dem,l Diener
unterwegs durch die Soldaten abgenommen werden, hat er
kein Wort der Klage. Dagegen ist er sehr entrüstet über
Digitized by
Google
Das Ende des Elo&ters Gottesau n. s. w. 45
das unwürdige Verhalten und den sittenlosen Wandel eines
Priesters, von welchem ihm berichtet wird.*) Ihm in der
Beichte mitgeteilte Äusserungen über den Markgrafen Wilhelm
und den Statthalter von Elz zeichnet Benedict stets mit Ver-
schleierung des Namens der betreffenden Persönlichkeiten
durch die oben erwähnte Geheimsprache auf; auch sind diese
Stellen vielfach durchstrichen oder unleserlich gemacht, um
das Beichtgeheimnis zu wahren, falls die zunächst für ihn
oder seine Ordensbrüder bestimmten Tagebücher in fremde
Hände fallen sollten.
^) Tagebücher zum 11. Okt. 1635.
An ID. d. Redaktion. Den Abdruck des Tagebuchs und der Bei-
lagen müssen wir auf ein späteres Heft wegen Raummangels verschieben.
Digitized by
Google
Die
Schatze St. Blasiens in der Abtei St. Panl
in Kärnten.
Von
F. X. Kraus.
Nach der Aufhebung des fürstlichen Reichsstifts St. Blasien
wandten sich bekanntlich die Insassen desselben grösstenteils
nach Österreich, wo ihnen Kaiser Franz L zunächst das Chor-
herrenstiftspital am Pym im Lande ob der Enns anwies,
dann ihnen, auf ihr Ansuchen, das alte Kloster St. Paul im
Lavantthal überliess. Am 15. April 1809 hielt der ehemalige
Fürstabt von St. Blasien, Berthold Rottler, seinen Einzug in
diese 1091 durch den Grafen Engelbert L, den Sohn des
Grafen Siegfried von Sponheim-Ortenburg und Richarda's, der
Tochter des letzten Grafen von Lavant, gestiftete, von Joseph 11.
1782 aufgehobene Abtei.*) Er fand die dem 16. und 17. Jahr-
hundert angehörenden Stiftsgebäude noch im Ganzen wohl-
erhalten, auch die 1264 eingeweihte Kirche (eine ältere, der
ersten Gründung angehörende, war dieser im 11. Jahrhundert
vorangegangen) stand noch, wenn auch in Überarbeitungen
des 14. und 15. Jahrhunderts. Leere Wände fanden die
Vgl. Neugart, Trudp., Hist. monasterii ord. S. Bened. ad S. Paa-
liim. Glagenfart 1848. - Schroll, B., Das Benedictinentift St Paul, in
der Zeitschrift „Carinthia*< 1876 8.68 f. — Älschker, Edm., Das Bene-
dicdnerstift St Paul in Kärnten. Klagenf. 1880. — Ausserdem Schroll,
ürkundenbuch des Benedictinerstifts St. Paul in Kämt (Fontes rer. Au-
striacar. n. Abth. Bd. XXXI.) Yfien 1876.
Digitized by
Google
Die SchAUe St. Blasiem in St. Paul. 47
Mönche von St. Blasien hier, aber sie kamen nicht mit leeren
Händen. Sie hatten bei ihrem Wegzug von der Heimat Sorge
getragen, die monumentalen und archivalischen Schätze von
St. Blasien soweit es thunlich war mit ins Exil zu nehmen;
und so ist in der That, von wenigem abgesehen, welches nach
Karlsruhe oder in die Schweiz wanderte, weitaus der grösste
Besitz der alten Abtei an beweglichen Eirchenschätzen, an
Urkunden und Büchern in St. Paul untergebracht und hier
zusammengehalten worden.
Die Vorarbeiten zu der Badischen Eunsttopographie machten
es notwendig, von dem hier erhaltenen Material Einsicht zu
gewinnen, und so begab ich mich im März 1887 nach St. Paul,
wo ich, in Abwesenheit des Herrn Prälaten Duda, durch den
Hofmeister und Archivar des Elosters, den hochw. P. Anselm
Achatz, in meinem Vorhaben in jeder Weise gefordert und
auf das Liebenswürdigste unterstützt wurde. Ich werde in der
Fortsetzung der „Eunstdenkmäler des Grossherzogtums Baden"
bei dem Art. St. Blasien eingehend auf die jetzt in St. Paul
bewahrten monumentalen Schätze der berühmten Schwarzwald-
abtei zurückkommen und die wichtigeren derselben in Ab-
bildungen wiedergeben, deren Herstellung durch den Umstand
wesentlich erleichtert war, dass die namhafteren Denkmäler
auf der Wiener Ausstellung kirchlicher Eunstgegenstände im
vorigen Jahre (wie schon 1873, vgl. Mitth. der k. k. Central-
komm. XVIII, 197 f.) ausgestellt waren und hier, unter ge-«
fälligstem Entgegenkommen der Direktion des k. k. öster-
reichischen Museums für Eunst und Industrie photographisch
aufgenommen werden konnten. Hier habe ich zunächst nur
die Absicht, eine allgemeine Übersicht über den Bestand der
Sammlungen zu geben und ausserdem das handschriftliche
Material zu verzeichnen, welche für die Geschichte und die
Altertümer Badens ein besonderes Interesse haben.
I.
In erster Linie suchten die St. Blasianer jene Gebeine
Habsburger Fürsten in Sicherheit zu bringen, welche Abt Martin
Gerbert^) im Jahre 1770 aus Eönigsfelden und Basel in das
*) Ich ermaDgle nicht den Herren Hof rat v. Falke und Reg. -Rat
Dr. Buch er meinen wärmsten Dank fflr ihre freundliche Unterstützung
hier auszusprechen. — *) Ygl. Gerbert, M., Grypta San-Blasiana noya
Digitized by
Google
48 F- X* Krans.
Mausoleum zu St. Blasien übertragen hatte. In St. Paul
wurden, mit Genehmigung des Kaisers, diese Gebeine zuerst
in der Krypta unter dem Hochaltar der Stiftskirche, dann in
einem besondern Grabmal beigesetzt. Hier ruhen also Ger-
trud von Zollern -Hohenberg, erste GemahHn Rudolfs I., die
Königin Agnes, von Budolfs Söhnen Hartmann, Budolf (des
Parricida Vater) und der jüngste, Karl; Albrechts 1. Gemahlin,
p:)lisabeth, die Stifterin von Königsfelden, und deren Söhne
Leopold (der Glorwürdige), der bei Morgarten überwunden
wurde, und Heinrich (der Freundliche) nebst ihren Gemahlinnen
und anderen weiblichen Mitgliedern der Familie Albrechts,
endlich auch Leopold HI. (der Biderbe), welcher 1386 bei
Sempach fiel und mit 27 seiner Ritter in der Habsburger Gruft
zu Königsfelden bestattet wurde.
IL Kunstkabinet.
Die Gemäldegalerie enthält eine Anzahl spätgothischer
Altarblätter, Bilder italienischer Manieristen, Abtsporträts aus
St. Blasien, gemalte Porzellane und Fayencen; Alabasterrelief
(Joseph n. hört die hl. Messe bei Abt Martin Gerbert. 1771.
Freiburg 20. Juli. Jos. Hör r sc), sehr gute Arbeit eines bis-
her unbeachteten Künstlers. Antike Bronzen. Statuette eines
hl. Sebastian, deutsche Arbeit des 17. Jahrhunderts. Gläser.
Urnen. Hübsche Sammlung antiker Marmorstücke« Minera-
. logisches. Grosse Sammlung von Holzschnitten und Kupfer-
stichen, etwa 30 000 Stück, wo z. B. Dürer mit 135 zum
Teil sehr wertvollen Abdrücken vertreten ist. Handzeich-
nungen italienischer und deutscher Meister, u. a. Ansicht von
St. Blasien aus dem Jahr 1746, von Nicolas Millich. Be-
deutende Münzsammlung.
HL Archiv.
Der 1868 von dem Konventualen P. Beda Schroll be-
arbeitete „Katalog über die von St. Blasien im Schwarz walde
nach St. Paul im Lavantthale übetragenen Urkunden" ver-
zeichnet in folgenden 13 Rubriken 579 Urkunden, von denen
ein kurzes Regest gegeben wird:
Prlocipum Anstriacoriiin translatis eorum cadaveribus ex cathedrali eccl.
Basil. et mon. Eoenigsfeld. a. 1770 etc. Typ. S. Blas. 1785. 49.
Digitized by
Google
Die Schätze St. Blasiens in St. t^aul. 49
1. Monaster. S. Blasii, Fase. I— Vim, Urkunden No. 1—234.
2. Monaster. Alba (Herrenalb), Fase. X, No, 235—266.
3. Monast. Bebenhausen, Fase. XI, No. 267—276.
4. Monast. S. Joh. Bapt. Blaubeuren, Fase. Xu, No. 277—295.
5. Episeopatus Curiensis, Fase. XlII, No. 296—297.
6. Monast. Hirsaugiense, Fase. XIV, No. 298—303.
7. Monast. Loreh, Aug. dioee., Fase. XV, No. 304—310.
8. Monast. B. M. V. Mulenbrunnen (Maulbronn), dioee. Spirens.,
Fase. XVI, No. 311—324.
9. Monast. Biehenbaeh, ord. S. B., Const. dioee., ineorp. mon. Hir-
saug., Fase. XVÜ- XVm, No. 325—394.
10. Wilhehniter-Orden, Fase. XIX, No. 395—425.
11. Varia eeelesiastiea, Fase. XIX, No. 426—457.
12. Fürstiiehe und Gräfliehe Urkunden, Fase. XXI, No. 458-470.
13. Adeliehe u. Bürgerüehe Urkunden, Fase. XXII— XXTTT, No. 471
bis 579.
IV. Bibliothek.
Die Abteilung der gedruckten Bücher dürfte in ihrem
jetzigen Bestände zwischen 30 000—40 000 Bände umfassen,
welche wohl grösstenteils, jedoch bei weitem nicht alle aus
St. Blasien stammen.
So wenig wie alle gedruckten Bücher sind alle Handschriften
der Schwarzwaldabtei nach St. Paul gelangt. Karlsruhe be-
sitzt deren ebenso wie die Schweiz (wenn ich nicht irre, Aarau),
wohin sich mehrere Kisten 1807 verirrt haben. Die noch in
St. Paul bewahrte Sammlung ergiebt an Membranacei 89, an
Chartacei 290 Nummern, welche durch P. Beda Schroll
ziemlich oberflächlich katalogisiert wurden. Der gegenwärtige
Archivar, P. Anselm Achatz, ist mit Herstellung eines neuen
und verbesserten Handschriftenverzeichnisses befasst. Ich
gebe im Nachfolgenden einen Auszug aus dem ungedruckteu
Verzeichnisse SchroUs, welches ich mit den Handschriften
selbst verglichen habe und aus welchem ich die für die Ge-
schichte und Altertümer Badens besonders wichtigen heraushebe.
Ausser den von P. Schroll verzeichneten Codd. besitzt
die Bibliothek noch etwa 40 andere Handschriften, welche er
aus mir unbekannten Gründen in seinen Katalog nicht auf-
nahm und von welchen ich an zweiter Stelle einige notiere. Ein-
zelne Mitteilungen aus diesen Handschriften behalte ich mir
später zu machen vor.
ZeHschr, f. Geach. d. Oberrh. N. F. IV. 1. 4
Digitized by
Google
50 F. X. Kraat.
€odd. membranaeei.
1. Ambrosius de fide, saec. VI.
2. Antiqua grammatica, saec. Ym.
3. Hieronymns in Ecclesiasten, saec. YHI.
4. Codex legis et capitiim regnm Francomm man. sax., saec. IX.
5. Isidor. de ecclesiae officiis— Respons. Odilberti ad singnl. qoae-
stiones Caroli Magni. — Dno libri ezcerpti ex varüs libris saec. IX.
7. Goncilsammlong, nach Holders Ermittlung von der Reichenan
stammend, enthaltend am Schlnss ein eingelegtes Blatt des 10.
Jahrhunderts mit einem Schatzverzeichnis, welches Mone Ztschr.
lY, 250 f. mit einigen Fehlem herausgegeben hat. Mone setzt
das Blatt ins 9. Jahrhundert.
14. Missale (Sacr.) saec. XI~Xn.
15. De Reichenbacensi monasterii in Nigra Silva fnndatione et dona-
tionibus. saec. Xn.
20. Sacramentarium. Codex pretiosissim., in primo ligaturae as-
serculo ebore argentoque omatus. (Gerbert, Lit. Alem. I, 105.)
21. Liber Evangeliorum per circulum anni. (Gerb., Lit. 11, 71.
SUv. Nigr. n, 52.)
24. Berpaldi monachi sancti Blasii, Apologeticae rationes con-
tra schismaticorum objectiones, u. a. Epistolae apologeticae pro
Gebhardo m episcopo Constantiensi (vgl. Prodr. Germaniae sa-
crae 356-426) saec. XH.
37. Image mundi mit Papst- u. Bischofslisten 1140—1291 saec. Xm.
EUenhard. Chronolog. 1136—1197 und Episcopor. Argent. Catal.
usque ad 1299. saec. Xm.
46. Heinrici IV. abbatis sancti Blasii Codex diplomaticus oder Co-
pienbuch, enth. die Briefe und Urkunden aller St. Blasian. Amter.
saec. XIV.
50. Regulae quaedam liturgicae idiomate Alemann. saec. XIV/XV.
51. Deutsches Gebetbuch.
53. Quattuor Evangelia versibus Alemanicis. saec. XTV— XV.
64. Missale S. Blasianum. 1491.
66»-*>. Ordo loperis de saec. XIV. XV. XVI. in sancto Blasio usita-
tus. Praecedunt Calendarium regulae quaedam de influxu side-
mm et de festis mobilibus. Fol. 181 exhibet seriem abbatnm
monasterii sancti Blasii. 1573.
69. Jahrzeitbuch üb. Neilingen. Pater nost er, Ave,Credo etc. De-
calogus, idiomate germanico. Calendarium praepositurae Nei-
lingen. 1431.
71. Calendarium cum necrologio monasterii de Eirchberg in Wttr-
tenbcrg. saec. XV.
73. Cosmani Linck monachi sanct. Blasii, Calendarium cum ne-
crologio monasterii sanct. Blasii sub abbate Caspare I m. a. 1567.
74. 1) Belatio de prima inhabitatione Silvae Nigrae et aedificatione
monasterii st. Blasii. 2) Claustmm animae, dispositione officio-
Digitized by
Google
Die Sctiätze St. Blasiens in St. Paul. Sl
rum et officialitim saomm. 3) Passio sanct. Fidei yirginis et
martyris. saec. XTV.
75. Catalogns et Calendarinin sanctornm ntriusque sexus qui ad illu-
strem domnm Austriactim et Habsbnrgensem iure sanguinis yel
matrimonii pertinent osque ad Caesarem Maximilianum I. seqq.
pictarae sanctornm. saec. XYI. 90 bemalte Pergamentblätter,
h. 0,33, br. 0,245, jedes mit zwei Heiligen (z. B. f. 61 Poppo von
Trier; f. 71 Fridolin mit dem anferweckten Todten, f. 53 Tmd-
pert n. s. w.) offenbar die Grundlage des die Habsburger Hei-
ligen darstellenden Holzschnittwerkes des 16. Jahrhunderts, von
dessen alten Abzügen die Bibliothek zugleich das einzige yoU-
ständige Exemplar besitzt. Laschitzer, Jahrb. d. k. k. österr.
Eunstsamml. 1886/r hat dasselbe neu herausgegeben und unter^
sucht. Das St. Pauler Exemplar trägt die Notiz: ex dono R. P.
Edmundi Rickinger S. J. und (von zweiter Hand): Infir-
meriae.S. J. Friburgi Brisgaviae.
76. Cleopha von Baden (aus Gnadenthal). Calendarium et über
precum. ann. 1516.
77. Varia, u. a. Horae beatae M. Yirginis ad usum sanct. Blasii. 1593«
76. Missale Gonstantiense, in fine mancum. saec. XYI.
79. Yita sanct. Udahrici etc. saec. XH/XITT.
80. Picturae nonnullorum sanctorum et monasterii sanct. Üdabrici
et Afrae. saec. XYI. Die vier Miniaturen gute Spätrenaissance
mit Ansicht des Klosters St. Afra in Augsburg*
82. Expositio quorundam vocabulorum bibliae seu glossarium» saec. X«
84. Isaacfilius Rabbi Samuelis. Codex Blasianus Hebraicus Y. T.,
manu exaratus cum litteris puncta etiam atque accentus exhibens,
una cum versione chaldaica Onkelosi et Jonathanis in margine
opposita atque Masora magna et parva, saec. ?
80. Italafragmente. saec. YTH— IX. fol. 10 Hymnen etc.
89. Liber annalium monasterii saec. XYI sub abbate sct. Blasii Cas^
paro I. (Calendarium cum inscriptione anniversariorum) sc. XYI.
Codd. chartacei.
L De iinitatione Christi etc., gez. 1385, in Wirklichkeit ausg«
15. Jahrh. Datum gefälscht, wold ebenso die Einträge des Eigenth«
Nicolaus Yogt 1414.
2. Liber precum cum figuris ligno incisis. saec. XY.
3. Pentateuch. Hebraic.
8. G all. Oheim Chronicon der tteichenau, u. Gesta monasterii Ein'
siedeln»
10. Bonaventurae, Yita sanct. Francisci. saec. XY.
11. Gall. Oheim Chronik des Klost. Reichenau. Mit color. Wappen*
saec* XY.
12. Cursus hymnorutn per annum a. 1504.
15. Breviarium S. Blasianum. 1572.
17. Hippolyti a Collibus Itinerarium italicum, dom. Casparo üi
abbati sanct. Blasii dedicatum. saec. XYI;
4*
Digitized by
Google
52 F- X. Kraus.
22. Marq. Hergott. 1. Itinerariiiin Rom. proficisc. studiorum causa
1716, 20. Sept. 2. Iter ad monasterium sanct. Galli 1721. De
statu et ceremoniis mon. sanct. Galli etc. 3. Iter a sanct. Gall.
Yiennam Austriae 1722. 4. Notae de disciplinis monast. Mellicen-
sis 1722. 5. Iter ad montem Cassinum. 6. Inventarium pecunia-
mm 1722.
23. Jura Sanctblasiana secundum Alphabetum. saec. XVIII.
24. Processionale s. responsorium pro choro monast. sanct. Blasii 1730.
25. Hugo Schmidfeld Conspectus diatribae de duobus Reginbertis,
fundatoribus sanct. Blasii. 1747.
26. Excerpta varia historica, prout in epistolis alüsque litteris
archivii sanct. Blasii occurebant, saec. XÄH.
27. Coronae gloriae et sertum exultationis variis abbatum sct. Blasii
flohbus connexum et Francisco praesuli ann. 1653 feriis natali-
ciis impositum a studiosa iuventute. 1653.
28. Yellus aureum gemmis Blasianae virtutis yariegatjim, d. Fran-
cisci praesulis collo injectum a studiosa iuventute 1654.
29biB Maasse und Mttnzen von St. Blasien und seiner Besitzungen,
saec. XVn.
30. 1) Nomina Patrum, fratrum et conversorum congregationis
sanct. Blasii sub regimine abbatis Augustini. 2) Series abbatum
monast. sanct. Blasii. 3) Abbates postulati e gremio sanct. Blasii.
4) Geistl. Verwaltungen des löbl. Gotteshauses St. Blas. : Pröpste
von Berau, Bürglen, Klingen, Wittenhofen, Weitnau, Ruetnow,
Nellingen, Entzingen; Grosskeller, Provisoresinfirmariae, Köchen-
meister. 5) Liste aller St. Blasian. weltl. Bedienten sowohl in-
als ausserhalb des löbl. Gotteshauses ann. 1695.
31. Peter Silvius, Prior Alostanus. Tita s. Guilelmi Eremitae et
confessons, necnon primicerii ordinis Guilielmitarum. 1626.
32. Job. Bapt. Weiss. Monatbuch der Kongregation des hl. Blasius
auf dem Schwarzwald, in welchem die Lebensgeschichte der Hei-
ligen und berühmter Mönche, die diesen Ort durch ihre Reden
und Thaten erhöhet, enthalten sind. 1787.
34. P. Paul Kettenacker Geschichte von St. Blasien. 1767.
35. Chartularium Rhenoviense saec. XVHI.
36. ürkundenkopien des Benedict.-Stifts St. Michael in Bamberg,
saec. XVm.
37. Registratur des Klosters Hirschau etc. 1581.
38. Geschichte des Kl. Kastell in der Oberpfalz. Beschreibung der
Diöcese Eichstätt. saec. XVÜI.
39. Fundationes et privilegia diversarum ecclesiarum apud mona-
sterium. saec. XVn.
40. P. Moriz v. d. Meer Gesch. des Chorhermstifts Zurzach. 1790.
42. Directorium perpetuum per triginta quinque regulas ordina-
tum pro breviario et missali in choro monasterii sancti Blasii.
saec. XVm.
51. P. Benedict. Gebl Kurzer Bericht aller im St. Blas. Archiv sich
befindenden Akten und Aktitäten sowohl der gemeinen vorderösterr.
Digitized by
Google
Die Schätze St Blasiens in St. Paul. 53
Landständen als absond. des löbl Prälatenstands von 1523—1632.
5. vol. saec. XVII.
52—54. Acta provincialia. 1660—95.
55. Prälatenständische Syndikatsrechnungen. 1628—32.
60. M. Hergott Diplomata monasteriom sanct. Blast! concementia
1093-1286. saec. XVm.
61. Derselbe ürknndenkopien. 1635—1771. 11 Bde. saec. XVIII.
67. De origine illustris Zaringiae domus saec. XVIII.!
69. Historie der Grafschaft Baden, saec. XVm.
72. Jak. Rügern Beschreibung der Stadt Schaflfhausen. Mitcolor.
Wappen. 1654.
73. David Wolleber Der Grafen und Herzöge von Zähringen Ur-
sprung etc. 1597.
75. Alpiersbach. Verzeichnis der Urkunden. 1620.
79. Gregor Mangold Kurtzeu. warhaffte Chronic, die nechst um-
liegenden Landschaften des Bodensees, doch fOmemlich die alten
löblichen Frey- und Reychstätt Constantz betr. 1548.
80. Ex codice Magni EUenhardi continuatio Ottonis de sanct.
Blasio. saec. XVH.
83. Kepser, J. B. Chronicon in missali antiquo parochiae Wald-
kirch a Thoma de Banholtz scr. a. 1509.
93a— f. Leonard Leop. Maldoner, fürsl. Basler Hofkammerrat
und Archivar, Veteris et novi i. e. des alten und neuen Breis-
gau Samhign. von Urkunden der Stifter, Gotteshäuser, Klöster,
Städte, Schlösser, Flecken, Dörfer und Landschaften. Tom.
I— ni. 2 Exemplare 1754. Diese Sammlung ist fttr die Eunst-
topogr. des Breisgaus und für Villingen, Lörrach etc. nicht ohne
Belang. H. 223 betr. Freiburg, sein Münster, 288 Rektorenver-
. zeichnisse der Universität.
94. 3) Descriptio trium Planetarum, quas monasterium sancti
Blasii asservat Nicht unwichtig für Geschichte der St. Blasian.
liturgischen Gewänder (s. u.). 4) Ad principem abbatem sanct
Blasii Gerbertum. 5) Necrologium monasterii st. Blasii ex co-
dice Bibl. Vindob. saec. XH. 6) Ad historiam episcoporum Ar-
gentinensium etc. saec. XVHI. 7) Vorschrift für das Studium
theologicum. saec. XVHI.
95. Vita Francisci de Sickingen. saec. XVI.
98. P. Job. Stuölin Origines monasterii st. Blasii Nigrae Silvae,
Constantiensis dioecesis, auctore Caspare I. abbate eiusdem, a.
1555. Mit color. Wappen. 1555.
99. Kopeyenbnch von St. Blasien, enthaltend die päpstl. u. bischöfl.
Briefe und Privilegien. 1100—1505. saec. XVI.
100. Desgl. 1730.
101. Summorum Pontificum et Episcoporum privilegia pro monasterio
St. Blasii. 1046-1655. saec. XVIII.
102. Diplomata Helvetica pro monasterio st. Blas. 1200—1402. sc XVH.
103. Hilarius Glasern Eopeyenbuch, enthaltend die von Kaisem,
Digitized by
Google
54 F. X. Ktaas.
Königen and Erzherzogen erhaltenen PriTÜegien und Gnaden-
briefe 1545, fortgesetzt bis 1613.
104. Kopeyenbuch über alle Briefe der Kustorey, auch des Siech-
amtes, Bruderzinse, Salve Regina-Kerzen u. a. Lichter, samt den
Indolgentüs. 1548.
105. Desgl., enthaltend verschiedene Privilegien, Briefe und Gerecht-
same, besonders die Rechte, so St. Blasien ehemals in seinem
Zwing und Bann gehabt. 1561.
106. Conceptus litterarum, acta et protocolla rerum et causarum
diversarum coenobii sancti Blasü in Nigra Silva. 1411—14^9.
saec. XV.
107. Kopeyenbuch, enth. Urkunden u. Briefe. 1480—1590. sc. XVI.
108. Desgl., betr. Schluchsee. saec. XVI.
109. Desgl., betr. Herrschaft Blumnegg. saec. XVU.
110. Desgl., betr. Schönau und Todtnau. 1544.
111. Aktenbuch und beschriebene Gerechtsame aller der Reichs-
grafechaft Bonndorf gehör. Höfe und Ortschaften. 1613.
112. Kopeyenbuch, enthaltend die Lehen-, Kauf- und verschiedene
Urkunden wegen vielfacher Sachen in der Landgrafechaft Stüh-
lingen, saec. XVI.
113. Desgl. Propstei Neuenzeil. 1044.
114. Desgl. (Job. Baumgartner) Propstei Nällingen. 1551.
115. Desgl. Propstei Bürglen. 1494.
116. Urbar und Kopeyenbuch der Propstei Bürglen v.J. 1552 an.
saec. XYH.
117. Kopeyenbuch, betr. Propstei Krozingen, samt Urbar. 1491,
1520.
118. Desgl., betr. Urkunden und Briefe des Amtes Basel und Mark-
grafenland. 1550.
119. Desgl. Kirche St. Galli zu Ermatingen. saec. XVI.
120. Aktenbuch. 1468—1483. saec. XV.
121. Landesordnung des Schwarzwaldes etc. saec. XVH.
122. Narratio de prima inhabitatione huius soUtudinis et aedifica-
tione huius monasterii st. Blasü. saec. XVHI.
123. Necrologium st. Blasü. 1547—1800. saec. XVm.
124. Acta et gesta unter B^aspar I. (1541—70) und Kaspar H. (1571
bis 1592) mit Rechnungen über Gebäude etc. XVI.
125. P. Job. Rösch Acta et gesta abbatis Caspari H. 1571—92.
saec. XVI.
126. Akten und Gesten, betr. Abt Kaspar H. 1571—96 und Akten,
betr. Electio Blasü H. saec. XVH.
127. Acta et gesta abbatis Mart. I et Blas. H. 1596—1638. sc. XVH.
128. Protokolle, betr. Wahl Blasius H. 1625.
129»-^. Blasü n Vita et gesta. I— H. 1631.
130. Akten und Gesten, betr. Abt Franzi, und Otto 1638—39 und
1664. saec. XVH.
131. Protokolle etc., betr. Abt Franz L 1638.
132. Rechnungen und Einnahmen Abt Franz L 1638—41, 164L
Digitized by
Google
Die Schätze St. BUsiens in St. Paul. 55
133. Protokolle. Electio Ottonis 1664. saec. XVIL
134. Protokoll üb. des Abts Franz I. Tod etc. Electio Oddonis 1664.
Desgl. über Oddons Tod und Wahl Romans. 1671, 92. sc. XVÜ.
135. Acta electionis Romani abbatis 1672, 1674.
136. Protokoll, betr. Tod Abts Oddo, Wahl Romans 1672. sc. XVÜ.
137. 1) Akten zur Lebensgeschichte Abts Franz I. 1638—1664, 1717.
2) Einiges, betr. Abt Oddo. 1668—72. 3) Einiges, betr. Abt Ro-
man. 1687—95. 4) Benedikt Gebel Origo et Fundatio gymnasii
Rottwill. 1673. 5) Litterae familiäres de abbate Augnstino. 1703
bis 1705. saec. XYII. 6) Extrema etc., Sterbfedl des Hm. Au-
gnstin, Abts von St. Blasien, und Znbereitmig zur neuen Wahl.
1720.
138. Desgl., betr. Wahl Abt Romans 1672 und Abt Augnstins 1655.
Desgl., betr. Huldigung der Hauensteinischen etc. saec. XYH.
(a. 1696-1701.)
139. Protocolla electionis abbatis Augustini 1655. saec. XYH.
140. Abbatis Augustini mors, electio Blasii HI. 1720, 1721.
141. Akten, betr. Tod Abt Augustins, ElectionBlasiusHI. 1720, 1721.
142. Gesta unter den Äbten Oddo, RomanUs und Augustin, abbatis
Blasü n. 1638, 1720-1726.
143. P. Stanislaus Wülberz Gesta sub Blasio HI. 1728.
144. Acta et gesta Blasii ÜI. 1720—27, acta et gesta Fran cisci H
abbatis 1727, acta et gesta Meinradi abbatis bis 1762. sc. AYlli.
145. Protocolla electionis etc. Francisci H. 1727.
146. Desgl. 1727.
147. Akten, betr. Tod Blasius ÜI., Electio Franz H. 1727.
148. Betr. Wahl Abt Cölestins 1747.
149. Desgl. Abt Meinrads 1749.
150. Relation des Hofrats von Granicher über seine Reise nach
Meersburg betr. Konfirmation des Abts Martin H. 1764. Anderes,
betr. die Abtwahl.
151. Paul Kettenacker betr. acta et gesta.
153. Abbatis Martini E. und Mauritii I. 1793, auch Wahl Bertholds
HI. 1801.
154. P. Odo Kibler. Diarium monasterii st. Blasii. 1650—55.
155. Desgl. 165&-57.
156. Desgl. 1658-1659.
157. Desgl. 1660-62.
158. Notamina verschiedener Angelegenheiten sub regimine abbatis
Oddonis a. 1665.
159. Diarium rerum gestarum sub regimine Romani abbatis 1677—78.
160. Desgl. 1686-98.
161*-n. Desgl. Augustini abbatis 1703—20. 12 vol.
162. P. Ignaz Gumpp Diarium rerum gestarum sub regimine ab-
batis Blasii m. 1723—26.
163. P. Oddo Stöcklin Desgl. sub Meinrado I. 1760-63. 4. vol.
164. P. Edmund Gaes Diarium. 1775—77.
165. P. Roman Kuen Diarium, 1777—80.
Digitized by
Google
56 F- X. Kraus.
166»-»». P. Marq. Hergott Diarium des P. Marq. Hergott. 1728
bis 1730. 2 vol.
167. P. Moriz Ribbele Diarium. 1768-83.
168. Proto Collum conferentiale sive liber consultationum. 1612—84.
169. P. Raimund Winderhalter Visitatio generalis expositorum.
1770.
170. Acta inter Cardinalem Andream Austriacum, Johannem Georgium
et Jacobum episcopum Constantiensem et domum abbatem de
Weingarten, St. Blasien etc. propter assistentiam praetensam
episcopalem in electionibus abbatum etc. 1520—1649. sc. XVI/Vn.
171. Akten, betr. Verhandlung zw. dem Bischof von Konstanz und
der Abtei St. Blasien wegen klöst. Angelegenheiten etc. 1651—^2.
172»-b. Jura abbatialia ex Bailei pontificali et episcopali excerpta
1-11. saec. XVm.
173a-b, Acta informatoria pro electione abbatum st. Blasii 1—11.
saec. XVm.
174. Korrespondenz Abt Martins IL Gerbert. 10 vol. u. a.
mit Reichsfttrsten, Päpsten Clemens XIV., Pius VI., Kardinal
de Roth, Migazzi, Caprara, Pallavicini, Garampi, betr. Union
mit Protestanten; Jansenistische Händel — Korresp. mit dem
päpstl. Nuntius in Luzem, Hrn. Castareo, Hrn. v. Dalberg, Mog.
ep. etc., Fürsten, Äbten, Prälaten, Gelehrten: Aubri, Beecke,
Bengraf, Breitinger, Castellio, Christmann, Clement, Cetto, Di-
derot, Ditterich, Döpser, Eberstein, Galetti, Gercken, Gianni,
Grandidier, Haller, Heer, Heinze, Hess, Hontheim, Iselin, Koch,
Kolb, Krafft, Kyble, Lamey, Lavater, Lehenbaur, Loesch, Man-
gold, Martini, Mangerau, Ostrouchi, Palma, Püchler, Resch,
Saccus, La Sarre, Schlözer, Schmid, Schöpflin, Smitner, Spies,
Trombelli, Valtravers, Van der Meer, Volz, Weissenbach, Wenck,
Wolfter, Wttrdtwein, Zapf, Zumtobel, J. B. de Zurlauben.
175. Varia abbatis Mauritii ad st. Blasium. saec. XVIU.
176. Akten der kaiserlichen Provisoren oder Laienpfründen betr.
1652—95. saec. XVH.
177. Akten, betr. den Titel der Äbte von St. Blasien „von Gottes
Gnaden«. 1694r-1712. saec. XVIH.
178. Desgl., betr. den Titel der St. Blasian. Äbte: als „eines gehei-
men Rates, Erzherzoghof kaplans", auch „Hochwürdig" betr. 1734.
179. Glückwünsche an Franz II. wegen erlangter Reichsfürsten-
würde. 1747.
180. Akten, betr. Titel Reichsstift und Standeserhöhung. 1749.
181. Epistolae variae. saec. XVHI.
182. Exhortationes abbatis Martini H. 1769—92. saec. XVHL
183. Abbates postulati ex monasterio st. Blasii. saec. XV/Xvill.
185. Breves notitiae abbatum st. Blasii aBerengari I ad haec us-
que tempore deductae. 1736.
186»-^ P. Stanislai Wülberz Epitome omnium rerum quae ad
notitiam domesticam monasterii st. Blasii facere possunt usque
ad annum 1749. 2. vol. 1753.
Digitized by
Google
Die Schätze St. Blasiens in St. Paal. 57
187. Desselben Analecta st. Blasiana: 1) Abbates st. Blasii. 2) Capp.^
et abbates e st. Blas, postulati. 3) Necrologium st. Blas, item
antiquae confraternitates. 4) Elogia abbatis Berengarii I et Wer-
neri I. 5) Quattuor prolegomena de abbate Reginberto I et 11
etBeringero deHochenschwande 1753. — HugoSchmidfeld, P.,
de duobos Reginbertis monasterii, st. Blasii. 1747. Eventualis
oeconomia disputationes de origine st. Blasii ad Beringeram U.
osque 1751. — P. Stanislaus Wülberz Nota de duobus Re-
ginbertis et tribus Wemeris. 1751.
188. Stanislaus Wülberz. Incrementa monasterii st. Blasii. 3pp.
1738.
180. Dess. Historia Blasiana (mit color. Wappen), t. H. III. IV. 1743.
190. Dess. Index locuples ad t. V. historiae Blasianae. 1744.
191. Dess. Codex probationum ad historiam Blasian. t. I— IV. 1742.
192. Dess. Analecta ad historiam Blasian. t.I.m.IV.V. Vin. sc.XVm.
193. Dess. Analecta genealog. Pars I. vol. I— III. Pars n. T. I— IV.
1736.
194. Dess. Miscellanea ad bist. Blasianam. saec. XVm.
195. F. Marq. Hergott Ad bist, monast. st. Blasii. I— II. sc.XVm.
196. Dess. Monasticon St. Blasianum. saec. XVm.
197*-^ Collect;anea ad historiam Blasianam. I— II. saec. XVm.
198. Instrumenta ad historiam Blasianam. saec. XVin.
199. GoUectanea ad historiam Blasianam, eins constitutiones, re-
liquiae sanctorum etc. saec. XVIII.
200. P. Pelagius Forster, Vinculum claritatis seu designatio hi-
storica monasteriorum et collegioram, quae cum monasterio st.
Blasiano confoederata sunt et fuerunt, 1720.
201. Tractatus varii de iuribus monasterii st. Blasiani. sc. XVm.
202. P. Bened. Gebel Annales et fasti monasterii st. Blasii a pri-
ma sua origine usque ad haec nostra tempora Septem saecula
complectentes, saec. XVIII.
203. P. Paul Kettenacker Gesta abbatnm et principum mona-
sterii St. Blasiani, ex actis ejusdem domesticis potissimum vero
P. Stanislai Wülberz Annalibus in compendium redacta et
observationibus monasticis illustrata. 1785.
205. P. Ignaz Gumpp Abbas monasterii st. Blasii privilegiatus.
Pars n. pro foro intemo. 1756.
206. Geschichte der gefürst. Landgra&chaft Hegau, saec. XVIH.
207. P. A. Eichhorn Propstei Bürglen samt Zubehör, sc. XVIH.
208. P. Pelagius Vorster Aktenmässige Beschreibung des Ur-
sprungs u. der Gerechtsame des löbl. Gotteshauses Oberriedt etc.
1728.
209. P. Ludw. Eggs Historia monasterii Coronae Mariae de Ober-
riedt.
210. 1) Necrologium st. Blasianum 964—1638. 2) Calendarium
monastici necrologii. 3) Ex necrologio canonic. ecclesiae
St. Mariae. 4) Ex vetustis necrologiis st. Galli. 5) Excerpta
ex necrologio st. Michaelis. 13) Extract. Historienbuch der
Digitized by
Google
58 F. X. Kraas.
Herzöge von Zähringen, Grafen von Freiburg und Fflrsten berg ,
Herzöge v. Teck etc. 14) Cronica de domo Zaringie. sc. XVHI.
211»-^ Thesaurus dipl. monast. st. Blasii. 963—1756. 3 yol. 1764.
212. Diplomata Ottoniana ad res Blasianas et historiam Nigrae
Silvae. saec. XVm.
213. Lagerbuch üb. das geistl. Hofarchiv von St. Blasien. sc. XYin.
214. Repertorium über die Originalien, Donationes, Kauf-, Tausch-
verträge, Bevers-, auch andere Briefschaften und Behandlungen
in dem schweizerischen Territorio. saec. XVlll.
215. Lagerbuch über alle in dem St. Blasianischen Archive befind-
lichen alten Ding u. a. Rodel-, Urbar-, Copeybücher. 1766.
216. Register über die Urbarien und Aktenbücher, saec. XYÜI.
217. Interims-Repertorium über Akten und Schriften wegen St.
Blasien und der Yogtei Bernau, saec. XYIE.
218»-^. Register über die aus den Lagerbüchem gezogenen und
in aiphabet. Ordnung zusammengetragenen Ortschaften und
Pfarreien von St. Blasien. 2 Ex. saec. XVIH.
220. P. Aemil. Ussermann Canones et regulae de disciplina mo-
nastica loco coUationum legendi, saec. XYIU.
221. Constitutiones monast. et congregationis st. Blas. sc. XVlll.
222. Martin ü. Gerbert Konstitutionen für das Nonnenkloster zu
Berau. 1774.
223. P. Paul. Kettenacker Tractatus de disciplina monasterii st.
Blasii. Praemittitur dissertatio de ortu, progressu variisque mu-
tationibus disciplinae monasteriorum s. Benedicti in Germania.
T. I— m. saec. XVm.
224. Idem in L vol. saec. XYlü.
225. Hofdekrete von Abt Martin H. betr. das zur Ablegung der
klöst. Profession bestimmte Alt«r der Novizen. 1772—91. sc. XVHI.
226. Litteraria de studiis st. Blasianis reformandis aliquot nostra-
tum consilia de a. 1726—90. saec. XVni.
227. 1) Job. Bapt. Köpser Kurze Anzeige von dem Pago Alpe-
gowe. — 2) P. Ambr. Eichhorn Kurze Geschichte des Alpen-
gowes. — 3) Entwurf des ehevorigen und heutigen Zustandes der
Cleggauischen Landen, insonderheit der Landgrafechaft Cleggau
und Herschaft Thiengen. 1768. — 5) P. Moriz v. d. Meer: Weis-
senburg oder Nova Krenckingen. 7) Prospekt der erzfürst-
lichen Herrschaften Breisgau, Schwarzwald, vier Waldstädte etc.
10) Beschreibung der Herrschaften, Städte und Klöster von
St. Blasien etc. 11) Beschreibung des alten Münsters in Strass-
burg. 16) Extractus sive Compendium. Yillingensche Chronik,
saec. XVHI.
228. Akten des Stülinger Kapitels u. der dahin gehör. Pfeureien.
1481—1790. saec. XVm.
229. 1) Observationes praeviae ad Bernoldi monachi st. Blasii,
presbyteri et theologi Constantiensis atque Poenitentiarii aposto-
lici Epistolas aliaque opuscula. 2) Apologeticae rationes con-
tra schismaticorum obiectiones pro monachis st. Blasii. 3) Otto-
Digitized by
Google
Die Schätse St Blasiens in St. Paal. 59
tonis de st. Blasio Chronica ex ms. Bibliothecae Caesareae
Yindobonensis, collata cum manoscr. st. Blasiano. 4) Scriptores
mosici. saec. XYm.
230. P. Rüsten Heer Commonitorium snper regulas st. Benedict!.
Item Meditationes. 1755. — P. Felix Achert Exercitia spiri-
tnalia. 1736, 1742.
231. P. Hugo Schmidfeld Institutiones Theologiae scholasticae,
dogmaticae, moralis. Public. 1739—42. saec. XVni.
232. P. Fintani Linder Theologia revelata discipulis suis tradita.
1758—62. saec. XVm.
233. P. Aemil. üssermann Theologia revelata. ParsII. sc.XVUI.
234. P. Fintani Linder specimen Philosophiae. 1759.
235. P. Modestus Sklapp Collect, philologica, philosophica et
theologica. saec. XYIU.
236. Eegesta diplomatica ad historiam episcoporum Argentinensium
I— n. saec. xvm.
237. Collectanea ad historiam ecclesiae Augustensis. saec. XVin.
238. Desgl. ad historiam episcoporum Bambergensium. saec. XVlll.
239. P. Moriz Hohenbaum v. d. Meer Collectanea ad historiam
episcopatus Genevensis, saec. XVIII.
24Ö. P. Trudpert Neugart Diplomatarium episc. Herbipolens. sc.
xvm.
241. Coli, ad bist. ep. Lausiniensis, I— V. saec. XVUI.
242. Collectanea ad histor. episcopatus Paderbornensis. saec. XYIU.
243. P. Moriz Hohenbaum v. d. Meer. Historia episcopatus Se-
dunensis sen Sionensis. saec. XVlll.
244. Collectanea ad historiam episcopatus Spirensis. saec. XYHI.
245. Broweri et Masenii. Historia episcopat. Trevirensis. sc. XYHI.
246. P. Trudpert Neugart. Annales episcopatus Würceburgen-
818. saec. XVin.
247. Diplomata Wimarensia (ex archiv. Weimar, et aliis Thuringiae)
I— n. saec. xvm.
248. Diplomata ad historiam monasterii Montis Monachorum et
documenta Stirensia. saec. XVm.
249. Monasteriologia, documenta et exercitia ad historiam vario-
rum monasteriorum. saec. XVm.
251. 1) Acta societatis litterariae pro concinnanda Germania
Sacra. 1784. 2) Varia collectanea bibliographica. sc. XVm.
253. Gallus Ohemius. Chronica monasterii Augiae divitis (mit
Wappen). 1722.
255. Obsequiale et Benedictionale reformatum iuxta Romanum
et Constantiense novum ritibus ac caerimoniis monasterii st.
Blasii conformatum. 1608.
256. P. Gottfr. Arnold Necrolog. monaster. st. Blasii. sc. XVm.
257a— b. Nomina RR. PP. et fratrum congregationis st. Blasii.
1669-98 ff. I-II. saec. XVH.
^8. J. D. Schoeplin Origines monasterii st. Blasii. 1761.
Digitized by
Google
60 I*'- X. Kraus.
259»-»'. Extractus ex codice monasterii Petershusan. Diplomata
I-II. saec. XVIIL
260. P. Ignaz Gumpp Compendium discnrsns canonici de mensa
privilegiata abbatis et conventus monasterii st. Blasii. 1753.
261. Kopialbuch, die Stadt Lauffenburg betr. saec. XVIIL
262. Processus habitus et factus occasione translationum st. virginum
Kunignndis, Mechtildis et Wiboradis in ecclesiam Eichstett.
Constantiensis dioecesis nee non Christinae in ecclesiam Montis
St. Christinae. saec. XVI.
263. Christ. Schlegel. Historiae abbatiae Hersfeldensis.
264. Wunderl. Geschichten vom Breisgau und Freiburg samt
dem Schwarzwalde, saec. XVIII.
265. Protocollum Carthusiae Friburgensis 1629 ff. saec. XVII.
266. Etliche kurtze Geschichten und Erzählungen, was sich mit
Ulrich von Wttrtenberg begeben, auch was sich im Bauernkrieg
allhie zu Villingen zugetragen, saec. XVI.
267. 1) Über das adlige Geschlecht der Effinger von Wildegg.
2) Briefe an P. Moriz Ribbele- von St. Blasien. saec. XVTII.
268. P. Placidus German Constitutiones et statuta monasterii
Fructuariensis ex codice mon. Ochsenhusani. 1796.
270. P. FindanLinder. Grammatica et Syntaxis Ebraica. Acced.
grammatica chaldaica bibl. saec. XVm.
271. Derselbe. Lexicon latino-ebraico-rabbinicum I - IL saec. XVHI.
273. Tables g^nealogiques d'Alsace, d'Autriche etc. 1649.
276. 1) Calendarium cum notaminibus monasterii Grünwald. 2) Mar-
tyrologium. 3) Regula st. Augustini quae est fratmm ordinis
st. Pauli primi Eremitae in Viridi Silva. 4) Constitutiones
ejusdem coenobii. 5) Privilegia ejusdem ordinis a Pontifici-
bus concessa. 6) Liber de informatione religiosi. sc. XTV.
276. Trudpert Neugart Auszüge aus Greg. Mangolds Chronik,
saec. XVm.
277. Rossbiehler und Mayerhofer. Geschichte des Bistums
Brixen. saec. XVm.
279»-»>. De arte diplomatica L II. saec. XVIIL
280 »-d. Desgl. I-IV. saec. XVm.
281. Job. Bapt. Kebser Series insignium qui Mansoleo Friderici
Imperatoris Vindobonae ad D. Stefani insculpta sunt. 1744.
282. De Monasterio Petrishusano libri VL saec. XVHL
283. Abbatis Andreae. Series abbatum monasterii st. Michaelis
prope Bamberg, scr. 1494. saec. XVIII.
284. Chronica von den Herzogen von Zähringen, Stifter der Stadt
Freiburg i. B.
290. Henrici Honberg monachi st. Blasii Commentaria. — M. Cor-
nelii Agrippae in Artcm brevem Raymundi Lulli monachi.
291. Marq. Hergott Orationes Romae habitae etc. 1716.
299. Betr. Bamberger Kirchengeschichte.
Digitized by
Google
Die Schätze St. Blasiens in St Paul. 61
Nieht katalogisierte Handscbriften.
1. Glossarium Theotiscum sc. IX cf. Gerbert. It. Alam. p. 4bis
10, mit 4 schlechten rohen Gemälden der Evangelisten ohne Deck-
farben. Die Evangelisten haben die Thierköpfe.
2- Fragmente eines deutschen Gedichtes. „Da was ein Reycher
man gesessen /In allen Tugenden gar vermessen." IV2 Bl. 4*^.
3. Consecratio Episcopornm. Tractatus in 4^ chartac. sc. Xm.
4. 2 Bl. mbr. 4®. saec. VI— Vn Uncialschrift , wie es scheint, aus
einem Ordo missae.
5. 1 Bl. mbr. 4*. mit Majestas domini , an den Ecken die vier evan-
gelistischen Zeichen, unten erscheint der Engel dem hl. Joseph,
links ein Benedictinerabt , rechts (vom Beschauer) ein kniender
Donator. Rechts und links vom Rex Gloriae (der bärtig auf der
Iris sitzt) je eine Heiligengestalt (ein Joh. Baptista und Bischof
oder Abt). Oben steht: Anno incarnationis (dominicae) M. cen-
tesimo vigesimonono hoc opus factum est.. Unten: (reg.) ente
comite Meinhardo sub primo abbate Bernehelmo huius
loci. Eine Bemerkung in dorso : Bernheimus primus abbas in
Spanheim. (Vgl. Pertz, Monumenta Germaniae SS. XVH. 25.)
6. Geometrische Abhandlung, latein., saec. XI.
7. Hucbaldi. Commentar. brevis de tonis et psalmis modulandis.
Gerbert. Script. I. 213. saec. X.
8. Cod. mbr. 4*. : Nicht katalogisirte Fragmente aus Hss. : Specimina
von Schriften z. B. Scriptura longobardia cf. Mabillon 369.
— Scriptura saxonica ib. 351. Dsgl. ib. 351. Tab. IV u. 2.
Tonale D. Bemardi s. XIQ. Die zwei letzten Notenzeilen om.
Gerbert. Scriptores n 265.
Bruchstücke einer Übersetzung und Auslegung der Psalmen von
Notker, im 12. Jhrdt. erneuert. Ps. CXVm 166.
— Musikfragmente: Gerbert SS. DI. Titelbild Franconis mu-
sica et cantus mensurabilis. Tabula monochordi Nicolai de
Luduno. — Proportio est quedam etc. cfr. Gerbert SS. III
78, c 1. ~ Johannes de Muris. Quaestiones super partes
musicae, cfr. Gerbert SS. DI 190. 301.
Nicht katalogisierte Sammelbinde.
1. Cod. Chart, saec. XIX.
St. Blasien in seinen letzten Jahren von 1797—1807.
Anonyme Darstellung der Aufhebung. Sehr interes-
sante Dokumente.
2. Cod. Chart, saec. XVm.
Historia Dioecesis Curiensis in Bhaetia alpestri.
3. Cod. Chart, saec. XVID. Fol.
Geschichte des Klosters St. Georgen im Schwarzwalde.
2 Bde. fol. Am Schlüsse des einen Bandes gemalte Ansicht des
Klosters u. Umgebung. Als Autoren sind die dermalen 23. Apr.
1786 in Villingen wohnenden Konventualen genannt. Der eine
Digitized by
Google
62 F. X. Kraos.
dünnere Band ist lateinisch, wohl von älterer Hand, als der
grössere, die eigentliche Geschichte mit Diplomatar.
4. Cod. Chart. 4».
Succincta historia monast. Michaelf eldensis (Bamberg).
5. Cod. Chart. 4».
Diarium cmn B,^^'^ Bomanos abbas st. Blasii Germannm
snnm D. Jacobum Abbatom Schüttere benediceret necnon Ec-
clesiae monasterii St. Georgii Villingae et S. Landelini in
Birg primum lapidem poneret. Anno MDCLXXXVill. Auetore
P. Augustino Fink st. Blasii monacho. f. 113. Ritus et ac-
tus copulationis perill. Dni Hermanni comitis de Fürstenberg
et Dnae Mariae Franciscae de Fürstenberg 1655. Weiter Ein-
siedler und Basler Eollectaneen.
6. Cod- Chart 4\
Fragen, welche den Novizen in der Männerversammlung
der Illuminaten zu Freyburg sind aufgegeben worden.
Aufsätze von dem Illuminatenorden zu Freyburg. Unterz.
Olympia den 15. 3. 1153. Hegesias.
Briefe von Illuminaten im Original.
7. Cod. Chart. 40.
Sammelband, enthält u. a. (Kopie) eines alten Holzschnitt-
druckes 15, Jhrdt. und Fragm. eines Evangelisten (7. Jhrdt.)
aus St Ursitz (Basl. Diöc).
a Cod. Chart. 4».
Extractus ex vetusto necrologio Petrohusiano.
Excerpta ex calend. X saec. (= cfr. Grandidier, Histoire
d'Alsace Piöces justif. Tit. 434.)
Geschichte von Alpirsbach 181.
Zur Geschichte von St Georgen, Adelhausen, Achkar-
ren, Breisgau, Säckingen, St Stephan zu Strassburg.
9. Cod. Chart. 4^.
Gedrucktes: Joh. Bapt Weiss, Trauer- und Lobrede auf
Mart. Gerbert weil. Fürstabten zu St Blas. 1793. St Blasien.
Catalog. abbatum st Blasian. 18. Jhrdt.
Gedrucktes Verzeichnis der Eonventualen vom Jahr 1695.
Desgl. Catalogus RR. Patrum et fratrum monachorum 0. S.
B* principalis et imperialis monasterii ac congregationis ad st
Blasiuin in Silva nigra. 1807. (Summa 110.)
1744. Diarium eines Konventualen P. Heer, der auch nach
Maria-Stein kommt und dort eine Anzahl unedierter Reden
der Basler Concilsväter und eine gestickte mit Inschriften ver-
sehene Stola sieht (11. Jhrdt.). Die Notiz wird später mitge-
teilt werden.
P. Anselmi Busol, stBl. Erste Nachrichten von den Ge-
genden des Breisgaues.
Gedr. Verzeichnis: Libri in st. Blasio impressi.
(Gerbert etc.) Beschreibung der Ortenauischen Unruhen 1789,
Digitized by
Google
Die SchAtze St. Blasiens in St. Paul. 63
Nachrichten von den persönlichen Umständen der alten schwä-
bischen Poeten und Glossen zu den Minnesängern. 18. Jhrdt.
Gedr. : Abschied /, Ankunft und Willkomm / der / ehrwürdigen
Benedictiner / ans dem Beichsstift St. Blasii/im Schwarzwald/
nach Elagenfnrt und St. Paul / in Kärnten. / Mit Leonschen
Schriften/ 4». 17 Bl.
Der Abschied aus dem Reichstift beweint von Ignaz Feiner,
Professor zu Freiburg i. Br. 1807.
10. Cod. Chart, saec. XVm. 4».
Anseimus Marianus Scotus restit. ex autographo iuxta
cod. Bibl. Palat. in Yaticano no. 830.
Historia parthenonis Ciarenthal ordinis st. Clarae, prope
Wisbaden. St. Blasiana.
11. Cod. Chart. 4». saec. XVm.
SeriesSummorumPontificumquimonasteriumst. Blasü
in Nigra Silva suis gratiis et privilegiis exomarunt.
Lumina et proposita ex sacris exercitüs mei Martini
abbatis. Tottmosii a die 10. Dez. 1769. Schliesst mit:
Bonorum est cumsilentio praestolari salutare dei.
Thren. III. 26. Folgt:
Ordo diurnus et noctumus. Regula vitae. Quotidiana
exercitia spiritualia.
Lumina et proposita ex ss. exercitüs mei abbatis Mar-
tini. (Ad ductum R. P. Joach. L. Contat. 1773.)
Für Gerberts Geschichte von Interesse.
12. Cod. Chart. 4«. saec. XVm.
F. 13. Rubrica seu titulus cum signatura Autographica in
Bibl. Mon. Rhenoviensis. Rubrice Missae CCXm. u. 170.
Briefe an Hm. Prof. Schoepflin in Strassb. (v. Eepser).
Briefe von Abt Gerbert 1766 f. an St. Paul.
13. Cod. Chart. 4^ saec. XVm.
1) Acta betr. Spital zu Durlach. 1497 f. 2) Akten und
Korrespondenzen betr. die Konstitution von 1789—92, und
den Eid der Priester, auch betr. Gobel.
14. Desgleichen.
Anatome prologi galeati in Acta et decreta synodi Dioece-
sanae Pistoriensis anno 1786. celebratae.
Catalogus Musei B. P. Marquardi Hergott a. 1763.
(Bücherverzeichnis.)
St Blasianer Korrespondenzen.
15. Desgleichen.
Tagebuch Aber die Begebenheiten der allgem. Kirchen-
versammlung zu Konstanz 1414—1419.
Korrespondenzen betr. kirchliche Angelegenheiten d. J.
1781—90.
16. Desgleichen.
Christian! Schlegelii, Histor. Abbatiae Hersfeldensis.
Sehr schönes und ganz ausgearbeitetes Manuskript.
Digitized by
Google
g4 F. X. Kraus.
y. Eirchenschatz.
Höchst bedeutend ist der ganz aus St. Blasien übergeführte
Kirchenschatz, dessen hervorragendste Stücke zumteil schon
durch Martin Gerbert, in unserer Zeit durch E. Lind
(s. oben S. 47 a. a. 0. und in dem Separatabdruck: Die österr.
kunsthistor. Abteilung auf der Wiener Weltausstellung, 2. Aufl.,
Wien 1874) sowie auch die Kataloge der I. allgem. Kärnter
Landesausstellung (Elagenfurt 1885) und der Ausstellung der
kirchl. Eunstgegenstände vom frühen Mittelalter bis zur Ge-
genwart (19. März bis 31. Aug. 1887, Wien, C. Herold) be-
kannt geworden; die drei bedeutendsten liturgischen Gewänder
hat Gust. Heider (Liturg. Gewänder aus dem Stifte St. Blasien
im Schwarzwalde, dermalen aufbewahrt im Stifte St. Paul in
Eärnten, Wien 1860, Sep*-Abdr. aus dem Jahrb. d. k. k. Cen-
tralkommission zur Erforschung und Erhaltung der Baudenk-
male, IV) eingehend besprochen, wenn auch unvollständig
abgebildet. Ich gebe hier nur die kurze Übersicht des Schatzes,
indem ich jedes weitere Eingehen dem IH. Bande der „Kunst-
denkm. Badens, Ereis Waldshut" aufspare.
Ich beginne mit den Nummern, welche im verflossenen
Jahre in Wien ausgestellt waren.
Romanische Gasel des 13. Jahrhunderts (Wien 1887,
No. 195; vgl. Heider a. a. 0. IV, 47 f. Gerbert, Vet,
Liturg. Alem. 1776, Tab. VII, wo das Gewand noch vollständig
mitgeteilt wird). (Vgl. die Abbildung der Vorderseite Taf. I.)
Die Darstellungen sind teils neutestamentlich (die vier Evan-
gelisten), teils behandeln sie die Propheten und das Leben des
hl. Nikolaus. In der Stickweise ist die Casel dem gleich zu
erwähnenden Pluviale ähnlich.
Romanische Casel des 12. Jahrhunderts (Wien No. 199,
Heider S. 5 f.): neutestamentliche Scenen, Propheten, typo-
logische Darstellungen aus dem Alten Testament, Heiligen-
gestalten: Gregorius, Nikolaus, Blasius, Laurentius etc. Tech-
nik: der Grund stark gewebter, neugebleichter Straminleinen,
Zopf-(Flechten)stich und Eettenstich, Der Zopfstich ist be-
kanntlich sehr selten, nur an wenigen Werken nachgewiesen
(Bock, Gesch. d. lit. Gewd. II zu Taf. 8 u. 13); er zeigt ge-
radlinig nebeneinander fortlaufende Stickreihen^ und eine un-
Digitized by
Google
Die Sch&tze St Blasiens in St. Paul. 65
beholfen und steif, aber kräftig textierte Oberfläche, Der
Kettenstich erscheint hier nur in den Contouren der figuralen
Darstellungen.
Pluviale des 13. Jahrhunderts (Wien No. 200, Heider
S. 27) (vgl. die Abbildung auf Taf. II) mit der Darstellung
des Lebens des hl. Blasius und Vincentius. Technik: der
Zopfstich nur zur Ausfüllung des Grundes benutzt; man be-
gegnet dem Kettenstich in den Umfassungslinien, dem Platt-
stich mit offener Seide (zur Ausfüllung der mit dem Ketten-
stich contourierten Gegenstände), endlich dem aus dem Orient
importierten Verfahren, welches den Goldfaden nicht in die
Zwischenräume des lioinengrundes einzieht, sondern dicht auf
demselben auflegt.
Diese drei Gewänder gehören zu den ältesten und merk-
würdigsten Denkmälern der mittelalterlichen textilen Kunst
und reichen allein hin, um dem Schatz von St. Blasien eine
der ersten Stellen unter -den europäischen Sammlungen zu
sichern.
Reliquienkreuz (Wien No. 530, vgl. die Besprechung
bei Gerbert, Hist. Silv. Nigr. I, 386 f.; Lind, Mitth. d. k.
k. Centralkomm. XVIII, 177; Abb. der Rückseite bei Falke,
Das Kunstgewerbe, in Grote's Deutscher Kunstgesch. 1888,
V 37, Fig. 13). Seit Gerbert das Denkmal beschrieben, hat
es schwere Beschädigungen erlitten. Die Rückseite des ganz
mit Goldblech überzogenen Kreuzes hatte 170 echte und un-
echte Steine und Vertiefungen zum Einlass von Reliquien,
welche mit durchbrochenem Goldblech überzogen sind. Diese
durchbrochenen Zeichnungen erinnern in ihrem Muster ganz
an den ornamentalen Schmuck der alemannischen und fränki-
schen Gräber. Falke sieht darum gewiss mit Recht hier ein
Nachleben jener Ornamente in der Goldschmiedekunst; er
setzt die Entstehung des Werkes in nachkarolingisch-ottonische
Zeit, wogegen der Schmuck desselben auf der Rückseite und
die es b^leitenden Inschriften des 12. Jahrhunderts nicht an-
gezogen werden können, da dieselben einer spätem Über-
arbeitung angehören. Diese Rückseite zeigt eine MaiestaB Do-
mini zwischen den vier evangelistischen Zeichen, kleine Hei-
ligengestalten mit Reliquien. Am Fusse des Kreuzes und an
allen Seiten desselben zahlreiche die Reliquien erklärende In-
ZdtBCbr. t OMcfa. d. OtMrrh. N. F. rV. 1. 5 -
Digitized by
Google
66 F. X. Krani.
Schriften, welche Gerbert zumteil noch vollständig las, welche
jetzt grossenteils abgeblättert sind. In der Mandorla des Rex
gloria steht eingeschrieben:
t XPE- DATOR- YTTM' QVEM- LAVDANT- OMNIA- RITE
l^REMIA- DIGNA- PARA- REPARATIS- IN- CRVCIS- ÄRA
Oben am Kopf des Kreuzes:
CLAVDITM- HIC- DIGNI- CRVCIS- ALME- PORTIO- LIGNI
PANNONICI- REGIS- DEDIT- HANC' VXOR- ADELHEIDIS
Unten am Fuss:
DOMNg GVNTHERfs Aßgs PATRAVIT HANG CRVCEM
Königin Adelheid, Gemahlin K. Ladislaus d. H., gab 1077
das Kreuz unter Abt Gisilbert (1068—86) an St. Blasien;
es erhielt eine neue Einfassung durch Abt üto (1086—1100,
bez. 1108); das kostbare Goldblechgewand aber durch Abt
Gunthar 1141 — 1170. Zu Gerberts Beschreibung ist noch zu
vergleichen das von Phil. Glucker angelegte Schatzverzeich-
nis von 1720, 28. Aug., in No. 197b. der Codd. chartac.
St. Paul., f. 257 f.
Die Kreuzpartikel erlangte in unserm Jahrhundert eine
andere Aufstellung; ein Nebenaltar von St. Paul zeigt dieselbe
in einem Zopf-Ostensorium mit der Inschrift:
Veram hanc S, Crucis \\ particulam \\ Ädelheida Hungariae ife-
gina See. \\ XL s. Blasio \\ D. D. \\ Bertholdus III Ähbas cum
cm\\ven(u s. Blasiano Patrocimo Ka\\rinthiae, dlia Hiceotheca
[sie! für Hierotheca] ornatam invexit Anno MDCCCX.
Romanisches Broncecrucifix auf neuem Holzkreuz
(Wien No. 517, wo es um das Jahr 1000 gesetzt wird). Die
Königskrone lässt auf das 12. Jahrhundert schliessen. Füsse
nebeneinander auf dem Suppedaneum; langer straffer email-
lierter Schurz. Sehr rohe Arbeit.
Romanisches Broncecrucifix, auf neuem Holzkreuze
(Wien No. 539) (vgl. Taf. III No. 1). Füsse nebeneinander,
wie das vorhergehende je mit einem Nagel auf dem Suppe-
daneum befestigt. Schurz eleganter gearbeitet, wie auch die
Körperformen weit edler und natürlicher. Die Königskrone
und der ganze Habitus verrät das Ende des 12. Jahrhunderts.
Fassung in Grubenschmelz.
Digitized by
Qoo^Q:
Die ScbAtze St Blarieni in St. Paul. 67
Crucifix des 17. Jahrhunderts (Wien No. 975); das Posta-
ment zeigt aOerlei Gethier, den Pelikan, Sonne und Mond
o. s. f. Gez. F. H. P. Gute und edle Arbeit.
Reliquientafel (Wien No. 576) (vgl. Tafel III No. 2);
silbervergoldete Arbeit des 13./ 14. Jahrhunderts, in gothiseher
Architektur und reizender Umrahmung. Die Mitte zeigt die
Krönung der hl. Jungfrau zwischen kleineren Figuretten, von
welchen einige bezeichnet sind als Abbas Arnoldus s. Blasii
(also wohl Arnold II. 1247—76?) und B. Reinbertus. Ab-
bildung und eingehende Beschreibung Mitth. d. k. k. Central-
komm. XVin, 163 und Taf. L
Kelch (Wien No. 769), silbervergoldet, mit Hochrelief,
Augsburger Arbeit des 17. Jahrhunderts.
Monstranz (Wien No. 619), silbervergoldet, in gothiseher
Architektur mit Perlen und Steinen, 15. Jahrhundert. Vgl.
Mitth. a. a. 0. S. 157.
Kelch (Wien No. 712), silbervergoldet, mit Email und
Edelsteinen, sechsblättr. Fuss mit durchbrochenem Sockelfries,
das Ganze bedeckt mit gothischen Reliefs des 16. Jahrhunderts.
Vgl. Mitth. a. a. 0. S. 181.
Kelch mit zwei Messkännchen und Platte (Wien No.
819), Silber vergoldet, mit aufgelegtem Silberornament, Email
und Edelsteinen. Kostbare Augsburger Arbeit, um 1700.
Buchdeckel (Wien No. 158). (Vgl. Taf. IV.) Elfenbein-
schnitzerei mit Silbereinfassung, welche den Liber sacramen-
torum bedeckt, der in Gerberts Vet. Lit. AI. mehrfach be-
nutzt wird. (Von Delisle in Mem. sur d'anc. Sacramentaires,
Par. 1886 übersehen.) Das Relief zeigt unter dem Rex gloriae
die Auferstehung. Die obere Scene erinnert stark an das
Portahrelief von Petershausen (Kunstdenkm. Badens I, 240).
Das Elfenbein wird dem 11. oder 12. Jahrhundert zuzuweisen
sein, die gravierte Umrahmung dem 14. Vgl. auch Mitth. d.
k. k. Centralkomm. N. F. VIII, 133.
Statue der hl. Jungfrau mit auf ihren Knieen stehendem
Kind (Wien No. 970). (Vgl. Taf. V.) Das Kind fasst mit
der Rechten einen Vogel in der Hand der Madonna, mit der
Linken das Kreuz. Sehr interessantes gothisches Werk des
14. Jahrhunderts.
5*
Digitized by
Google
68 F* ^ Kraus.
Kreuz aus Buxbaumholz (Wien No. 488). Vorder- und
Rückseite durehbroclien, in der Mitte Stammbaum des Herrn
und Kreuzigung, in den Armen 66 medaillenartige Bildehen
mit Darstellungen aus dem Neuen Testament. Der Meister
hat sich gezeichnet L. M. 1664. Äusserst zierliche Schnitzerei.
Eine grosse Anzahl weniger bedeutender Kelche, Mon-
stranzen, Kannen, Tassen, Beliquiarien, Abtstäbe,
Infulen, Brässeler Spitzen, Pluvialien, Messgewänder.
Ein Levitengewand hat die rätselhafte Inschrift
16 IMSZAVKiMESCS 51.
Digitized by
Google
Zur
Geschichte des königlichen Hofgerichts.
Von
Fr. Ludwig Baumann.
Aus dem Erbe der Marschälle yon Pappenheim zu Stüh-
lingen besitzt das f. Fürstenbergische Archiv 16 Urkunden
des k. Hofgerictftes, welche wegen ihres Alters einer Ver-
öffentlichung nicht unwürdig sein dürften. Dieselben sind alle
auf kleine Pergamentstreifen geschrieben; bei allen (mit Aus-
nahme vou No. 2) wurden die Siegel rückwärts auf das Perga-
ment in Wachs aufgedrückt, leider aber sind diese Siegel aus-
nahmslos sehr schlecht erhalten, die meisten sind sogar bis
auf ganz kleine Reste völlig abgefallen. Zu bedauern ist be-
sonders, dass das Siegel des Hofrichters Herman von Bon-
stetten (No. 1) nicht besser erhalten ist, denn dasselbe hat
eine grosse Seltenheit für das 13. Jahrhundert, eine deutsche
Umschrift und ist nach dem leider ebenfalls nur höchst un-
genügend erhaltenen Siegel des Berthold von Trauchburg von
1228 (abgebildet in meiner Geschichte des Allgäus I, 503)
wohl das älteste erhaltene Siegel eines königlichen Hofrichters.
Deshalb wurde es trotz seines mangelhaften Zustandes in der
Staatengeschichte des Abendlandes im Mittelalter von H. Prutz
(Oncken, Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen H,
Teil 6 II, 137) abgebildet. Auf den Wert des Inhalts dieser
Urkunden für die Geschichte des königlichen Hofgerichts,
seines Verfahrens u. s, w. ist wohl nicht nötig noch besonders
hinzuweisen.
Digitized by
Google
70 Baumaun.
1. 1290 Dez, 18. Ich Herman von Bonsteten*), der houe-
rihter mins herren, des kvnges Rü. von Borne, tun kvnt, daz ||
her Heinrich der marshak (sie) von Bappenhein kom vur ge-
rihte vnde gerte ze ervarnde an || einer gemeiner vrteile, swa
er einen eigen man habe, des lip vnde des g&t sin eigen ist,
ob der eigen man iht muge get&n versezzen oder verkdfen ys
sinem g&te ane sines herren hant Da wart erteilet, daz sin
eigen man, des lib vnde g&t sin eigen ist, vs sinem gute an
kife vnde an sazzunge niht getfin mag ane sines herren hant
Des gib ich im ze gezvge des gerihtes brief.
Der brief wart geben an dem mentage vor sant Thomas
tage in dem aht zehenden iare, do min herre, der kvnik Rft.
von Rome, wart gekrftnet.
Von der Umschrift des Siegels ist noch zu lesen: [f S]
HERMAN, DER. [HOF] RIHTH[ER]. DES. KÜNIGES.
RUODOLFS. ÜON. RO[ME].
2. \1299 Nov. 13.} Dem edelin man, grauen Herman von
Sülz*), des künegis hofrichter, enbeut ich || Virich der amman
von Wizenburg^) minen willegen dinst. Ich dunt auch kant ||,
daz ich den edelen man, hem Heinrich, den marschalch von
Bappenhein, geanlait han, alse mir gebotin ist von hof, vf
grauen Gebeharden von Hirzberg') gut zft Blivelt') vnd zu
der Schonenowe^), waz her da hat. Des ist me dan dri dage
vnd sechs wochin. Daz sage ich vf minen eit.
Dirre brief ist gegeben an dem nehestin fridag nach sande
Martines dage.
Das Siegel abgefallen. Dasselbe toar, wie zwei Ideine Löcher
im Pergamente zeigen, nicht an einem Pergamentstreifenj son-
dern an einer Schnur befestigt.
3. 1300 Febr. 3. Ich Gfinrat von Bvssenank^) saz ze ge-
rihte an mins herren stat, des Römischen kvnges Albrehtes,
vnde enbvte Günrat || dem schultheissen von Nvrenberk minen
grüz vnde gebvt iv von mins herren gewalt, des kvnges, daz
ir hem Heinrich ||, den marschalk von Bappenhein, setzent in
^) BoDStetten, Kant. ZOrich. — ^ Salz am Neckar, wirt. Oberamtt-
Btadt. — ') Weissenburg, Hiracbberg, Pleinfeld, Scbönaa (bd Eicfaitftdt),
bair. Mittel&ankeD. — *) Boasnang, Kant Thorgau.
Digitized by
Google
Zur Oetchichte des königl. Hofgerichti. 71
sine nvtzeliche gewer vf rehte vnde in schirment nach rehte
vf grauen Gebehartes gut von Hirzberch'), vf die gut ze Blien-
velt vnde ze Sch&nowe, waz er da hat, darvf in der amman
von Wissenburk vormales hat geanleitet vmbe zwai hvndert
mark Silbers, darvmbe er von im mit vnrehte ze schaden ist
komen, wan er hat erzvgot mit sines anleiters offenen brieue,
also reht ist, daz er sine anleiti besessen -hat, me denne drie
tage vnde sehs wochen. T&nt ir des niht, man rihtet xpn
iv nah rehte.
Der brief wart geben an der mitwochen nach Vnser Fro-
wen tage der Liehtmesse, do man zalte von gottes geburte
drvzehen hvndert jar.
4. [1301 Juni 7.] Ich Bürkart von Horburk^) saz ze ge-
rihte an mins herren stat, des || R&mischen kunges Albrehtes,
vnde tun kunt, daz hern Heinriches|{, des marschalkes von
Bappenhein, clage was die erste nach dem furgebot an der
mitwochen nach sant Bonifacien tage gen Wimt von Meren^),
gen Cünrat von Meienhein') vnde gen Sifrit von Trvhtmotz-
hein'). Do gab ich im den andern tag an dem fritage vor
sant Johannes tage Baptisten.
Der Brief wart geben an der mitwochen nach sant Boni-
facien tage.
5. 1301 Jtdi 10. Ich graue Herman von Sulz, der houe-
rihter mins herren, des Römischen kunges Albrehtes, || enbvte
hern Heinriche von Wilhein*) minen grüz vnde gebvt iv von
mins herren gewalt, des || kunges, daz ir hern Heinrich, den
marschalk von Bappenhein, anleitent nach rehte, swa er vch
wiset, vf Wimtes gut von Meren, vf Cünrates gut von Mein-
hein vnde vf Sifrides gut von Trvhtmotzhein vmbe hundert
phunt Haller vnde vmbe den schaden, der darvf gangen ist
vnde noch gan mag. Tünt ir des niht, man rihtet von iv
nach rehte.
Der brief wart geben an dem mentage nach sant Eylians
tage, do man zalte von gottes geburte drivzehen hvndert iar
vnde in dem ersten jare.
•) Von vid jüngerer Hand in „EUerbach" verändert,
^) Harburg, Möbren, bair. BA. Donauwörth. — *) Meinbeim, bair.
BA. Gnnxenbausen. — ') Trometzbeim, bair. BA. Weiisenborg. — ^) Weil-
bäm, bair. BA. Donauwörth.
Digitized by
Google
72 Baumann.
6. 1301 Juli 10. Ich graue Herman von Sulz, der houe-
rihter mins herren, des Römischen || kunges Albrehtes, tun
kunt, daz min herre ze aht sol tun mit tagen ||, swa er es mit
rehte getün mag, Wimt von Meren, Gftnraten von Meinhein
vnde Sifnden von Trvhtmotzhein von hern Hdnriches clage,
des marschalkes von Bappenhein.
Der brief wart geben an dem mentage nach sant Eilians
tage, do man zaite von gottes gebarte driv zehenhvndert iar
vnde in dem ersten jare.
7. 1303 M&re 15. Ich graue Herman von Sulz, der houe-
rihter mins || herren , des Römischen kunges Albrehtes, tfin
kunt, daz || her Heinrich, der marschalk von Bappenhein, hat
sine clage geben mit rehte ze gewinne vnd ze Verluste Fri-
derich von Giengen 0, die er hat ze Berhtolt dem Würger,
ze Vlriche Riemen, ze Sifrit dem List, ze Heinrich von Ni-
perk*), hern Reinboten sun, ze Cfinrat von Niperk, hern War-
mvndes sun, vnde ze Sifride Fritak.
Der brief wart geben an dem fritage vor Mittervasten, do
man zalte von gottes geburte driv zehen hvndert iar vnde in
dem dritten jare.
8. 1304 Apr. 27. Ich graue Herman von Sulz, der houc-
rihter mins herren, des Römischen kunges Albrehtes, || tftn
kunt, daz her Heinrich, der marschalk von Bappenhein, hat
sine clage geben mit || rehte ze gewinne vnde ze Verluste
Heinrich Agten sun, die er hat ze Heinrich dem voget von
Mowenhein^), ze Herman Semeier, ze Heinrich Reinbot, ze
Günrat sinem sun, ze Heinrich Wezze, ze Heinrich Schedelin, ze
Heinrich Vlberger, ze Cünrate Lepheler, ze Heinrich Spörlin,
ze Herman des Lephelers sun, ze Cfinrat dem Zimberheimer,
ze Virich Hermans swester sun des brotbecken, ze Marquart
Würcheler, ze Wemher des Wftrchelers swester sun, ze Mar-
quart Lille, ze Heinrich Zehe vnde ze Heinrich dem voget
von Stophenhein.*)
Der brief wart geben an dem mentage vor sant Walpurge
tage, do man zalte von gottes geburte drivzehen hvndert iar
vnde in dem vierden jare.
^ Wirt. OA. Heidenheim. — ^ Mir unbekannt. — ") Monheim, bair.
BA. Donauwörth. — *) Stopfenheim, bair. BA. Weissenborg.
Digitized by
Google
Zar Geschichte des königl. Hofgerichts. 73
9. 1305 Juli 31. Ich Albreht von Hohenloch saz ze gerihte
an mins herren stat, des B6||mischen kunges Albrehtes, vnde
tun kunt, daz min herre ze aht sol || tun mit tagen, swa er
es mit rehte getftn mag, Heinrich den voget von Mowenhein,
Herman Semeier, Heinrichen Reinbot, Cünrat sinen son, Hein-
richen Wesse, Heinrichen Schedelin, Heinrichen tlberger, Cftn-
raten Lepheler, Heinriches (sie) SpArlin, Herman des Lephelers
sun, Gfinraten den Zimberheimer, VIrichen Hermans swester
sun des brotbecken, Marquarten Wörcheler, Wemher des
Wflrchelers swester sun, Marquarten Lille vnde Heinrichen
Zehen von hemHeinriches clage, des marschalkes vonBappenhein.
Der brief wart geben an dem samstage nach sant Jacobes
tage, do man zalte von gottes geburte drivzehen hvndert jar
vnde in dem fvmften jare.
10. [1305 vor Äug. J23.] Virich der Zohier von Wendingen*) ||,
du solt antwurten ze houe hem || Heinrich, dem marschalk von
Bappenhein, an dem mentage vor sant Bartholomeus tage.
Ohne Datum.
11. 1305 Sept. 20.^ Ich Cflnrat von Bössenank saz ze ge-
rihte an mins herren stat, des || Römischen kunges Albrehtes,
vnde tän kunt, daz her Heinrich, der || marschalk von Bap-
penhein, hat sine clage geben mit rehte ze gewinne vnde ze
Verluste Börkart von Diezzenhouen^), die er hat ze grauen
Berhtolte von Graifsbach.^)
Der brief wart geben an dem mentage vor sant Mauricien
tage, do man zalte von gottes geburte drivzehen hundert jar
vnde in dem fvmften jar.
12. 1306 Mai d. Ich Gänrat von Bfissenank saz ze gerihte
an mins herren stat, des Römischen || kunges Albrehtes vnde
enbut hern Cönrat von Ellingen ^) minen gröz vnde || gebut
vch von mins herren gewalt, des kunges, daz ir hern Heinrich,
den marschalk von Bappenhein, anleitent nach rehte, swa er
1) Wemding, bair. BA. Donauwörth. — ») Facsimile ?oü Vorder- und
Rückseite mit dem Siegel bei Sybel und Sickel, Eaiserurkunden in Ab-
bildungen Lieferung 8, Tafel 18. — «) Dieseenbofen, Kant Tburgau. —
*) Graisbacb, bair* BA. PonauwOrth. — ^) Bair. BA. Weissenburg.
Digitized by
Qoo^Q:
74 Baumann.
vch wiset, vf grauen Berhtoltes gfit von Graifs*)bach vmbe
hundert phunt Haller vnde vmbe den schaden, der darvf gangen
ist vnde noch gan mag, wan die clage voUefurt an siner stat
Börkart von Diessenhouen vnde hat im (Ich sine clage wider-
geben mit rehte ze gewinne vnde ze Verluste. Tünt ir des
niht, man rihtet von vch nach rehte.
Der brief wart geben an der mitwochen nach sant Wal-
purge tag, do man zalte von gottes geburte driuzehen hun-
dert iar vnde in dem sehsten jare.
13. 1306 Mai 4. Ich Gunrat von Bfissenank saz ze gerihte
an mins || herren stat, des Römischen kunges Albrehtes, vnde
tAn II kunt, daz her Heinrich, der marschalk von Bappenhein,
hat sine clage geben mit rehte ze gewinne vnde ze Verluste
Friderich von Giengen, die er hat ze Herman von Elolfshein.^
Der brief wart geben an der mitwochen nach st. Walpurge
tag, do man zalte von gottes geburte driuzehen hundert iar
vnde in dem sehsten jar.
14. 1309 Märe 8. Ich graue Heinrich von Spanhein, der
houerihter mins herren, des Rö||mischen kunges Heinriches, tun
kunt, daz her Heinrich, der alte marschalk von Bappenhein,
hat sine clage geben mit rehte ze gewinne vnde ze Verluste
Frideriche von Winterowe*), die er hat ze grauen Berhtolte
von Graifs')bach, ze CAnrat von Slvsselberg*), ze Götfride von
Rvcheshouen*), ze Götfrit von Bechtal*) vnde ze tkiche, der
amman was zfl Wissenbflrg.
Der brief wart geben an dem samstage vor sant Gregorien
tage, do man zalte von gottes geburte driuzehen hundert jar
vnde in dem nvnden jare.
15. 1309 Apr. 9. Her Heinrich, der alte marschalk von
Bappenhein, hat geclaget || vf grauen Berhtolt von Grai{iB*)bach,
vf Cfinrat von Slvsselj|berk, vf Götfriden von Rvcheshouen, vf
Gfttfriden von Behtal vnde vf tlrich, der amman was ze Wissen-
burk, vnde solent si im a^tiwurten ze houe an der mitwochen
nach vsgander Osterwochen M®. CCC®. nono.
») Von viel jüngerer Hand verändert in „Eller*.
^) Mir aDbekannt. -- >) Lag bei Schlflsselfeld, bair. BA. Höcbstadt
a. d. Aisch. — >) Rieshofen, bair. BA. Eicbstftdt. — *) B«cbthal, bair.
BA. Weiisenborg.
Digitized by
Google
Zar Geschichte des kOnigl. Hofgerichts. 75
16. 1309 Juli 2. Ich graue Heinrich von Spanhein, der
houerihter mins herren, des Römischen kanges Heinlriches,
enbut Heinriche von Salach^), dem amman ze Wissenbfirk,
minen gräz vnde gebut || dir von mins herren gewalt, des kun-
ges, daz da hem Heinrichen, den alten marschalk von Bap-
penhein, anleitest nach rehte, swa er dich wiset, vf grauen
Berhtoltes gät von Graifs*)bach vmbe sehszig phant Haller
vnde solt in anleiten nach rehte, swa er dich wiset, vf Gftt-
frides gut von Rvcheshouen vmbe sehszig phunt Haller vnde
solt in anleiten nach rehte, swa er dich wiset, vf Götfrides
gut von Bechtal vmbe zweinzig phunt Haller vnde solt in an-
leiten nach rehte, swa er dich wiset, vf tlriches gflt, der am-
man ze Wissenbarg was, vmbe fAmf vnde drissig phunt Hal-
ler, wan die clage voUefurte an siner stat Fridrich von Winter-
owe vnde hat im euch sine clage wider geben mit rehte ze
gewinne vnde ze Verluste. Tfist du des niht, man rihtet von
du* nach rehte.
Der brief wart geben an der mitwochen vor sant Eylians
tage, do man zalte von gottes geburte driuzehen hundert jar
vnde in dem nfinden jare.
•) „Graifs^ ist ausradiert,
^) Burgsallach, bair. BA. Weissenburg.
Digitized by
Google
Zwei Instraktionen
des Markgrafen
Ferdinand Maximilian von Baden-Baden
fflr die
Erziehung seines Sohnes Ludwig Wilhelm.
lülitgeteilt Ton
Albert Krieger.
Die beiden hier abgedruckten Schriftstücke') sind von
dem Markgrafen Ferdinand Maximilian eigenhändig nieder-
geschrieben. In dem einen spricht er seine Wünsche aus über
die Art und Weise, wie die Erziehung seines Sohnes zu ge-
schehen habe, damit derselbe dereinst in der Lage sein werde
die ihni in der Welt zukommende Stellung voll und ganz
auszufüllen, in dem andern giebt er Vorschriften und An-
weisungen wie sich eben dieser sein Sohn in verschiedenen
Lagen des Lebens und unter verschiedenen Verhältnissen in
einer seinem Stande entsprechenden Weise zu benehmen habe.
Da der genannte Prinz, der älteste Sohn Markgraf Wilhelms
von Baden-Baden (1622-1677), als Fürst und Mensch un-
bestreitbar von nicht gewöhnlicher Bedeutung war, der leider
durch einen allzufrühen Tod verhindert wurde als selbständiger
Regent seine hohen Gaben zum Wohle der angestammten Lande
<) Nachträglich macht mich Herr Archivrat Schalte darauf aufmerk-
sam, dass bei Lampadius, Beiträge zur Vaterlandsgeschichte
(in Kommission bei Mohr and Zimmer in Heidelberg. 1811) 8. 145—167
die beiden Schriftstflcke schon gedruckt sind. Das grosse Interesse je-
doch, das zu beanspruchen sie wohl imstande sind, die Seltenheit des ci-
tierten Baches, sowie der umstand, dass der Abdruck in demselben nach
einer offenbar nicht sehr genauen Kopie mit Unterdrückung einiger Stellen
gemacht ist, scheinen einen Wiederabdruck nach den Originalen wohl zu
rechtfertigen.
Digitized by
Google
Instruktionen für die Erziehung Markgr. Ludw. Wilhelma. 77
seines Hauses voll und ganz zu verwerten, so können diese
seine beiden Meinungs- und Willensäusserungen schon aus
diesem Grunde unser Interesse beanspruchen, noch in erhöhtem
Masse freilich deswegen, weil der junge Fürst, für den sie
bestimmt waren, kein geringerer als Markgraf Ludwig Wil-
helm, der berühmte kaiserliche Feldherr, der Sieger von Salan-
kemen, war. Stand derselbe auch erst im fünfzehnten Jahre,
als sein Vater (4. Nov. 1669) durch einen unglücklichen Zu-
fall aus dem Leben schied, so dürfen wir trotzdem dessen
Einfluss auf die Erziehung und Bildung des nachmals so be-
deutenden Fürsten nicht gering anschlagen.
Nur das erste der beiden Schriftstücke ist datiert. Ferdi-
nand Maximilian hat es verfasst, als er 1657 eine Reise nach
Turin machen wollte. Für den Fall, dass ihm auf derselben
etwas zustossen und er nicht mehr heimkehren würde, sollte
es seinem Vater und seinen jüngeren Brüdern seinen letzten
Willen offenbaren. In der Einleitung legt er seine Wünsche
bezüglich der Einrichtung der Vormundschaft über seinen
erst zweijährigen Sohn dar. Dann erst kommt er auf die
eigentliche Erziehung desselben zu sprechen. Da er selbst
einem der wenigen katholischen Fürstenhäuser Deutschlands
angehört, liegt es ihm natürlich besonders am Herzen, dass
sein Sohn in der gleichen Religion unterwiesen und im
Gehorsam und Respekt gegen den Papst erzogen werde.
Doch hält er für mindestens eben so wichtig, dass ihm Liebe
zum deutschen Vaterlande und Treue gegen Kaiser und Reich
eingepflanzt würden. Zum Erzieher will er keinen Geistlichen,
sondern eine Person weltlichen Standes, die womöglich schon
etwas gereist ist Als Beichtvater wünscht er einen Jesuiten.
Aber wie er inbezug auf den Unterricht in den profanen
Wissenschaften vor Übertreibung warnt, damit kein Überdruss
am Lernen entstehe, so will er auch in den geistlichen Übungen
die Freiheit seines Sohnes gewahrt wissen. Immer behält er
im Auge, dass die Erziehung dazu dienen soll den jungen
Prinzen auf seinen fürstlichen Beruf vorzubereiten, und indem
er darlegt, wie das am besten zu geschehen hat, geht er selbst
auf Einzelheiten ein. So um nur einiges hervorzuheben, legt
er ganz besonderes Gewicht darauf, dass der Hofmeister kein
Pedant sei, sondern ein Kavalier, dass der Knabe vom drei-
zehnten Jahr an hin und wieder in den Rat geführt werde
Digitized by
Google
78 Krieger.
und die Räte sich mit ihm unterhielten, dass er auf Reisen
sich in der Welt umsehe; ja selbst hinsichtlich seiner der-
einstigen Vermählung werden ziemlich genaue Bestimmungen
gegeben.
Dieses erste Schriftstück hat durchaus den Charakter eines
offiziellen Dokuments: der Markgraf hat es unterschrieben
und sein Siegel aufgedrückt. Hierin unterscheidet es sich
schon äusserlich von dem zweiten, das, wie Verbesserungen
und nachträgliche Einschiebungen anzeigen, ein blosser Ent-
wurf ist, dazu ein unvollendeter, wahrscheinlich weil Ferdinand
Maidmilian vor der Vollendung vom Tode überrascht wurde.
Er hatte offenbar beabsichtigt für seinen Sohn eine Art Re-
gentenspiegel auszuarbeiten, in dem derselbe alles das finden
sollte, was während seiner künftigen Fürstenlaufbahn in ver-
schiedenen Lagen zu wissen für ihn vorteilhaft sein könnte.
In einer Reihe von Kapiteln wollte er allgemeine Regeln auf-
stellen, wie derselbe sein Verhalten gegenüber den verschiedenen
Fürsten und Mächten, geistlichen wie weltlichen, mit denen
er in Berührung kommen würde, einzurichten habe. Leider
ist die Arbeit nicht über die vier ersten Kapitel gediehen.
Nach einer Einleitung, in welcher allgemeine Ratschläge re-
ligiösen Inhalts dem jungen Prinzen gegeben werden, wird in
drei weiteren Abschnitten die Politik erörtert, welche ein Re-
gent aus dem Hause Baden-Baden gegenüber dem Papst, dem
Kaiser und dem König von Frankreich nach des Markgrafen
Ansicht zu befolgen hat. Der Umstand, dass der letztere da-
bei ohne Rückhalt seine geheimsten Gedanken geoffenbart hat,
die, wie er wollte, einzig und allein seinem Sohne bekannt
werden sollten, verleiht diesem Schriftstück eine erhöhte Be-
deutung. Die Fülle interessanter, auf eigener Erfahrung be-
ruhender Bemerkungen über Zustände und Verhältnisse jener
Zeit, lassen es bedauern, dass es dem hochbedeutenden Fürsten
nicht vergönnt war, seinen ursprünglichen Plan zu Ende zu
führen.
Beide Schriftstücke stammen aus dem Grossh. General-
Landesarchiv (Abteilung Haus- und Staatsarchiv) in Karls-
ruhe. Bezüglich des Abdrucks bemerke ich, dass die eigen-
tümliche Schreibweise der Originale*) im wesentlichen bei-
^) z. B. fpairer für pfarrer, Deichaland fflr Deitschland u. a. w.
Digitized by
Google
InBtrnktioneii für die ErEiehung Markgr. Ladwig Wilbelmi. 79
behalten ist; nur die Konsonantenbäufung am Schlüsse der
Worte ist in gewissen Fällen vereinfacht worden.
I.
Im nammen dehr allerheihligsten drewfaltikeiht amen. Knndt
imd zu wissen: demnach beiw jeziger meiner vohrhabenter reiß nacher
Tarin mihr billich obgelegen auf alle sich etwann zu tragende föU
wegen meineß lieben nnd bis dato einigen söhnleinß prinz Ladwig
Wilhelmß marggraffenß zn Baden nnd Hachbergk yätterliche fihr-
sehen za dohn, das ich aoß wohlbedachtem macht dorch diese alß
eine disposition inter liberos oder anderen kräflftigen lesten willen
nachfolgente verordnong hinderlassen wollen.
1. Und zwahr erstlich so yem dehr almechtige seinem göttlichen
willen nach etwann über mich gebfkhten and mich aosser dihesem
zeihtlichen leben abforderen solte, so wiU Ihro genaden meinem her-
ren vattem gedacht mein liebeß söhnlein in dessen grosvätterlichen
sehatz sorg and affection bestenß befohlen hahben, beinebens aach
verhoffen sihe nicht allein das jenige waß besagt meineß Mndeß aaff-
erziehong halber hihe imden bei^ gesetzt and erinnert in ohbacht
nemmen, sondern aach in dehme waß ihme meinem söhnlein iare
primogenitare and fermöhg herkommenß beiw disem firstlichen haaß
sonderlich aach meineß heiratz contractz gebühret and za kommet,
keineßwehgß praeiodiciren and vemachteihligen aach nicht mit aber-
mftssigen depataten beschweren werden lassen.
2. Für das ander aof den fall, welchen dehr allerhöchste lang-
ifürig gnfidiklich verhihten wolle, yohrgedachtß meineß herren vatterß
genaden nach göttlicher verhengnoß vohr oder nach mihr diseß zeit-
liche lehben aach sägnen and mehrerwendt mein söhnlein, aaf wel-
cheß alßdann ohbahngereckter massen dihe regirong ohndispatirlich
fiallen wardt, noch in der mindeijärikeiht sich befinden and einer
totel oder cnratel yohnnöhten haben solte, so will hiermitt meinen
freandlichen lieben braderen marggraff Leopold Wilhelmen alß älteren
oder anff dessen kleichmässigen ahbgang oder das ehr sonsten aoß an-
dern yerhindenmgen dehr Sachen nicht vohrsehen and abwarten
kinte, meinen anderen aach freandlichen lieben braderen marggraff
Hermann (welche bede meine brüder ich aach frenndtbrüderlich za
bestandiger yertrewUcher brüderlicher liehb and einikeiht alß einem
rechten fandament daraaff nicht allein ansehr haaß sonderen aach
ihre eigene wohlfardt sich grinden and f&st setzen kahn hiemitt er-
innern tahe) za fohrmandt and administratoren emandt and erbetten
hahben, dehrgestalten das obiger ordnang nach einer oder dehr an-
dere ander ihnen mit and neben aofß meist fiehr fohrmandt rähten,
ich sag fiehr formondt rähten, and zwahr vohn Ihro genaden meineß
Digitized by
Google
80 Krieger.
herren yattern jetzmahlß yerhandenen insonderheiht Johan Jacob
Brombach, so und welchem das canzelariat aoffgetragen werden solle,
gestalten ehr unsere Intentionen zihl und zweck zu unserem auffkom-
men ahn hosten weiß, dann Johan Dieterich Bademem zur kammer, '
dihe uherige 2 aber stelle ich dem jenigen so dihe formundtschafft
antretten wirt, nemblich dem eiteren, ahnheim. Des Dattens, so ein
alter diener ist und unserem hauß alle zeiht trew rädlich gedinhdt,
wollen sihe meine brttder nicht vergessen ihn so lang ehr lehbt beiw
allen seinen dihnsten und stellen lassen; dihe regirung biß ermeldt
mein söhnlein das achtzehente jähr seineß alterß erreicht, oder da
ehr sich ehenter verheiraten möchte, aufß böst und getreiwlichste,
wihe sihe eß vohr gott und meinem kindt zu verantworten getrauwen
werden, dihe regirung firen und administriren; dihe einkunfften renten
und gefell aber (weihlen bekandt wihe schwähr nicht allein hie obigeß
firstendumb und landen sonderen auch dihe grafOschaften Spohnheim
verschuldet und ferhafitet, auch sonsten alleß im ahbgang und ruin)
ausser dehren so auff dihe regirung und darvohn dependirente be-
ampte und diener, deren ahnzahl iedoch aufis genauwest ein- und
dihe ämbter so vihl miglich zusammen zu zihen, dihe überflissige
beambte abzuschaffen und sich umb getraiwe rähdliche leiht zu be-
werben , durch welche weder dihe herschafft betrogen noch dihe un-
derdahnen wihe ietz belästiget werden, zur notwendiger besoldnng
erfordert werden, zu widter einnlösung dehr versetzten herschafften
dörffer und gefallen, bezahlung dehr nöhtigster schulden, reparation
und underhaltung dehr gebeiw (deren doch ich keine ausser Baden,
Ettlingen, Rastatt und Mahlberg for nöhtig achte) erkauffnng anderer
anstehendt und ahnkränzenter gtthter auch sonsten zu ahnrichtung
guhter öconomi (ohngefärlich auff solche weiß wihe mann in meinen
schrifften finden wirdt) zum nutzlichsten ahngewendet werden sollen,
zu welchem endt und damitt uff solche weiß diseß firstliche hauß zu
gemeiner dessen reputation Interesse und wohlfart wider in uffhemmen
gebracht werden möge: alß wirdt, wihe dann mein genzlicher will
und begeren ist, dehr jenige mein bruder welher zur formundtschafft
kombt derentwegen fOr seine persohn und eigen staht ein mörerß alß
sonsten sein deputat und appennage ist nicht suchen und begeren,
sonderen mitt solchem neben dehr jagt und dem zu seiner hoffstatt,
wann ehr in dem landt wonet, bevöhligten frohneu holtz heiw und
haberen vihr fihrunndzwanzig pferdt, so lang ehr dihe fohrmundt-
schafft traget, sich freundtlich beknigen lassen wirdt.
3. Wann auch drittenß unser gelibte gemahlin gegen alleß fer-
hoffen und bessere Zuversicht underdessen zu unß nicht kommen oder,
wihe eß sich vohr gott und dehr weldt gezimmet, sich nicht accomo-
diren und vereinigen wirdt >), solle dehrselbe weder widum noch sonsten
^ Luise Christine von Savoyen - Garignan. Die Geschichte der un-
glücklichen £he des Markgrafen Ferdinand Maximilian mit derselben hat
erst neuerdings Gaudenzio Olaretta in seinem Buche über die poli ti-
schen und dynastischen Beziehungen der 'Häuser SaToyen and Baden
(Torino, Bocca 1887) mit grosser Ausführlichkeit geschiloert
Digitized by
Google
iDstraktionen f&r die Erziehung Markgr. Ladwig Wilhelms, gl
einiger genoß im geringsten aoß disen landen nicht verginnet oder
gestattet werden; aber hingegen da mihr wider zu gewinster einig-
und vertreiwlikeiht gelangen würden, dasjenige waß ihr yerschriben
treiw rähdt- und fleissich gelifert und sihe in einem und andere alß
eine firstin yohn Baden respectirt, ihr raht auch über einß und an-
derß nnserß kintes Interesse zu zeihten gehört und genommen wer-
den. Wann auch underdessen durch hihntritt oder sonsten unserer
geübten gemahl heiratsguht oder dos solte meinem söhnlein zufallen,
sollt solcheß alß kleich zu erkauffung so vihl miglich hierumb nagst
gelegenen gühtem angewent und gebraucht werden.
4. Die education oder erzihung meineß sohnß betreffent ist mein
will das eß nachfolgenter gestaldt solle gehalten werden. Nemblichen
und zuforderst solle dehr selbige in dehr waren christlichen cato-
Kscher allein seligmachenter religion kleich seine foreltem (durch
besondere Schickung deß höchsten erhalten worden)*) instruirt ahn-
gewisen und erzogen werden, dem vohn Christo gesetzten vicario und
stathalter alß dem Papst alle zeiht allen gehorsam und respect zu
tragen so wohl alß ein liebe zu Deichslandt dem Römischen reich
und dem erwöhlten und ordentlich erkenten kayser getreiw zu sein,
mitt irembden wider selbigeß kein bundnuß ligen oder wihe eß namen
hahben mag zu machen, sonder alleß zu dohn und zu helfen waß zu
dessen erhaltung nutz und einkeiht sein mag, getreiwlich geleihtet
und ermanet werden. Wan ehr das sechste oder 7. jähr erreicht vohn
den weiberen genommen ihm ein treiwer bekanter röhdlich gescheider
vohm adel zu einem hoffmeister [gesetzt]*) deme ein preceptor, kein
geistlicher, sonderen [ein]*) gelehrter erfamer weltlicher, so schon
etwaß greist, mann zu einem preceptor zu geordnet werde. Mein kindt
in dehr teitschen, lateinichß, italienichß und spanischer sprach, auch
wann eß miglich in einer sclavonischer alß pohl oder ungerihscher
sprach instruirt werde, dihe studia mitt lust bis ad absolutionem Philo-
sophie zu volbringen ahngehalten (und nicht übertreiben damitt kein
naosia volge) werdt.
Zu einem beichtvatter widerumb umb catecismum und andere
geistliche ubungen zu lernen solle ihme zu seinen gewissen dagen
und stunden ein priester auß dehr societeht Jesu verordnet und zu
gegeben werden, und sonderlich das ehr auß einem rechten eiffer
seinem gott dine, bette und dihe kirchen besuche, dahero mitt bru-
derschaften und derkleichen, biß ehr zu seinem alter oder proprio
motu (ohne welche doch solche nigß helfen) dar nach verlange, seiner
zu verschonen.
Alle ritterliche exercitien alß reihten fechten danzen ubungen
^) Auch die baden - badische Linie war vorübergeheDd protestantisch
gewesen. Markgrui Philibert in Baden und Markgraf Christoph IL in
Bodemacbem hatten der lutherischen Lehre angebangen. Aber schon ihre
Söhne, Philipp IL und Eduard Fortunat, waren unter bairischem Einfluss
wieder katholisch geworden. Der Enkel des letzteren ist Ferdinand Maxi-
milian. — ') Nach einer beiliegenden späteren Kopie. Im Original ist die
Stelle durch Moder unleserlich geworden.
Zcftochr. f. GMch. <i. Ob«rrb. N. F. IV. 1. 6
Digitized by
Google
82 Krieger.
in dehr fortification und derkleichen sollen ihme verschafft nnd er
darzu animirt werden, keine mechanica aber exercitia vohn hanndt-
werken ausser das reissen so zu obigem dinet sollen ihm gestattet
werden. In lectione historiarum der bibll und anderer politicorum
solle ehr auch geübt werden, ihm dehr fructus deren eingefplanzet
und zu einer wohlredenheiht auch nettem und kurzem concept ge-
wöhnet; und alleß imme privatim docirt (dann publicas classes ver-
biht ich in sonderheiht) und gewisen werden.
Mann solle sich sonderlich uff einen hoffmeister befleissen dehr
zu obigem lust, kein pedant sonderen ein cavaglier seiwe, alleß un-
serß Interesse informirt, meinen söhn aber nicht das ehr immer von
anderen dependiren sonderen sein sach zu seiner zeiht selbsten agiren
und versehen kenne, und in dehr oeconomihe nicht zu einer leidlicher
erbsenzalereiw sonderen firstlicher oeconomia und so vihl miglich
meinen proiecten gemäß erzihen, das ehr lerne sich firstlich inn allem
zu halten, doch alleß in einer solchen ordtnung das ehr alleß wisß und
ihm auß dehr [confusion] kein mangel erwachse, dann sein landt [ist
nichts] ohne Ordnung und fleiß deß herren.
Mann sollen ihn auch gewehnen zu ehrerbihtikeiht gegen mönik-
lieh, auch seinen eigenen undertahnen, damitt sihe ihn lieben nnd
ferchten, offt sihe ahnreden beiw schissen oder anderen zusammen-
konfften, mitt ihnen conversiren und sich weisen, auch zu weihlen
etwaß zum besten geben.
Auch wolle unser bruder ihnen im dreizehenten jähr zu weihlen
auch inn rahdt gehen lassen, den Brombach und andere rähdt mitt
ihm conversiren und allgemach des landtz beschaffenheiht in köpf
bringen lassen.
Wann ehr dihe kinderblahtem oder der schlechten, wihe man eß
nennet, gehabt, soll und ist unser will das ehr ein kurtzen und nuhr
per transennam, ohne sich an einem ordt lang uffhaltent, reiß in
Italien, Franckreich, Engelandt, Spanien und Niderlanndt hernach
im ganzen reich tuhe^); wohl achtung gegeben werde das ehr sich
ahn kein trinken des weinß gewöhne, das soll im omnibus modis nicht
zugelassen werden. Beiw solchen reissen soll sein hoffstatt in wenig
doch einem firsten gemäß polliten leihten bestehen, ein medicus
mitt gefirt und gebirente reng und tractamenten ahn allen orten ob-
servirt werden.
Mann solle auch suchen das ehr sonderlich fihl in conversation
dehr ehrlichen dames komme; darumb ehr in sein reisen alle hoff
frequentiren und sich auff ihne zu gefallen befleissen solle (so einem
firsten nicht wenig reputation macht). Wann ehr zu den jaren und
Sterken kommen wirdt sich zu verheirahten, solle ehr sich oder andere
^) Ferdinand Maximilian kannte den Vorteil solcher Reisen aus eigener
Erfahrung, ygl. E. Heyck, Die italienische Reise der Markgrafen
Ferdinand Maximilian und Wilhelm Christoph von Baden-
Baden in den Jahren 1644—1646, in dieser Zeitschrift N. F. Bd. I,
S. 402-444. Ausser der dort beschriebenen Reise hat er auch noch eine
nach Paris gemacht 1646 u. 1647, sowie eine nach Baiern 1648.
Digitized by
Google
InstruktioDen für die Erziehimg Markgr. Ludwig Wilhelms. 83
Tohr ihn hierinn nicht precipitiren. £r solle aber unseren segen
nicht haben wann ehr sich nicht nach seimm standt heiratt, sonderen
unseren flach ^); and schlagen mihr fohr, wihe auch unsere gedanken
dahihn gehen, eine prinzessin vohn den döchtern des erzherzogen
von Insbruck übten'), und das ihr übten etwann dihe Ortenauw oder
andere lender, so ihnen doch nigü nutzen, darzu geben möchten;
doch wann ein anderer und dem hauß nutzücherer heirat zu finden,
verwirffe ich den selben gahr nicht; das fire mihr ihm aber vätter-
üch zu gemiht das ehr durch nigß [ein] gröseren nutzen und profit
machen kahn [als durch] ein heiratt, dahero eß wohl zu bedenken
ehe das mann ein solcheß beschlist.
In summa mann solle kein mibe sparen inen zu einem rech-
schaffenen ferständigen geübten und dugentsammen firsten zu zihen,
und solle auch nicht underlassen, wann eß dihe occasion gibt da einige
krieg an ordt und enden weren, ihnen auch etwan ein monat 3, doch
ohne schargen, beiw wohnen zu lassen, damitt ehr ein heroichß nicht
aber beUicosichß gemiht ahn sich nenmien, auch wo ehr angriffen sich
der gebir und mitt manir zu weren wisse.
5. Und damitt fünfftenß obigeß alleß nitt allein destdo kräfftiger
und ohne fahl gehalten, sonderen auch mein söhnlein dessen landt
und leiht vohr allem uhnzimblichen gewalt so besser und nachtruck-
ücher conservirt und beschitzt werden möge, alß ersuche hiermitt
und in kraft diheseß dihe durchleichtige hochgebome firsten herren
Ferdinandt Mariam herzogen in ober und nider Bayren auch dehr
obem Pfaltz herzog deß hl. Romischen reichß ertzdruksesse und cuhr-
firsten fpaltzgraffen beiw Bein und graffen zu Leichtemberg und dann
herren Ferdtinandt Carlen ertzherzogen zu Östereich herzogen zu
Burgundt, landgrafen im Elsaß graffen zu Tirol etc. meine freund-
üche geübte herren vettern und respective gevattem das sihe dehr
nahe ahnverwantnuß und vohn deren hochlobüchen fohrfaren disem
firstüchen hauß auch mihr in particulari bishero jederzeiht bezeigter
warer und sonderbarer vetterücher affection nach alß honorarü tu-
tores auf obfermeldt meineß söhnleinß verordtneter vohrmundtschafft
ahnsuchen und begeren, oder falß diheselben disem unserem willen
nicht nachkämen, sonderen uhnverhofft contrafenirten, vohn selbsten
mit raht und daht wirklich zu assistiren und in allen forfallenten
[nothdur]ften sich meineß söhnleinß freundt vetterlich ahnzunemmen
geruhen wollen, wihe ich dann [das] ohngezweiffelte guhte vertrauwen
zu ihnen gesteldt habe, und eß dehr allmechtige gegen ihnen under')
^} Dass der Markgraf gerade auf diesen Punkt besonderes Gewicht
legt, ist sehr begreiflich, wenn man sich erinnert, dass als sein Gross-
vater Eduard Fortunat in Maria von Eicken sich eine Gattin gewählt
hatte, deren Ebenbürtigkeit angezweifelt werden konnte, gerade dieser
Umstand wenn auch nicht den Grund, so doch den Yorwand abgab fQr
die Jahrzehnte lang dauernde Okkupation der oberbadischen Lande durch
die verwandte Linie in Durlach. — *) Erzherzog Ferdinand Karl von
Tirol hatte zwei Töchter, von denen die ältere, Claudia Felicitas (geb.
1653), 1673 die Gemahlin Kaiser Leopolds wurde, die jüngere, die 1656
geborene Marie Magdalena, schon 1669 starb. — >) = und der.
6*
Digitized by
Google
84 Krieger.
ihrigen wider vergelten darfür auch mein hanß nnd diser mein söhn
ewig verobligirt yerbleihben wirdt.
Scblislichen bitt ich meine gesambte freundliche liebe brQder
nachmahlen sihe nicht allein diseß mein kindt nnd dessen edncation
inen aofß beste anbefohlen sein lassen wollen, mid selbigeß wan eß
etwaß vohn jaren alß 12 oder weniger erreicht mit einer kleinen saite,
wihe eß inen gnht danken wirdt, doch firstlich hie hinweck und an
einen anderen catolischen deihtschen ordt wo ein hoff ist alß Min-
chen oder Insprack schicken, ein jähr etlich alda yerbleihben nnd eß
also waß einem firstcn gebirdt lernen nnd bey zeihten fassen lassen,
gestalten waß in solcher jugent gewönt alle zeiht hernach verharret;
solcheß so lang biß dihe zeiht eineß sterkeren alterß alß 15 oder
sechzehn jähr herbey rucken.
Meinen geübten bruder Hermann aber weihlen solchen dem hauß
zum besten den gaystlichen standt ahn sich genommen, ehr wolle
diseß meineß kindtz wan ihm Gott, wihe ich seine almacht bitt, klik
zu weiterer promotion geben wirdt, nicht vergessen, sonderen ihme
zu seinem uffkommen und des ganzen hauß ehr treiwlich helfen, so
ich gänzlich vohn ihm verhoffe und mich dessen gegen ihn ohnge-
zweifüet versehe. Baden den 22. 9bris 1657
Ferdinand Maximiliahn
Marggraf zu Baden.
Auf der Bückseite: Mein Ferdinand Maximilians marggraffenß
zu Baden und Hochbergß lester will und eigenhändige disposition,
freihtag den 23. 9bris 1657; hinder das collegiatstifft zu Baden de-
ponirt vohr meiner reiß nacher Turin.
n.
Mein Über söhn dich hatt mihr gott ohn allen zweiffei auß son-
derbarer seiner göttlichen genahdt und zu weihterer fortpflanzung
seiner göttlichen ehre in högster meiner trihbsahl geben, dajmenhero
ich ihm absonderlich darumb zu dancken und nigß mehrerß in ge-
dechtnuß zu hahben alß dich in seiner forcht und liebe auüzuzihen,
seinen wehg zu lernen und alle laster vohn dihr ahbzuhalten mich
höchsteß schuldig zu sein erkenne; werde auch zu solchem ende ne-
ben eigener vätterlicher vihrsorg mich befleissen dihr solche leiht
zuzugehben welche dich auf solchen wehg leibten und dihr erstlich
dihe ohbgedachte gottesforcht, hemacher firstliche Übung, dihe nöhtige
Wissenschaften und dihe weiß zu regiren weisen^ so vihl alß bey inen
Selbsten sein wirt kennen, und mihr so wil ich das eisen klient ma-
chen, duh aber hernach most eß wissen und lernen schmiden zu dei-
nem gebrauch vohn dehr zeiht und gelehgenheit, war nach ein first
sich sonderlich richten moß. Eleich wihe nuhn unsereß hauß be-
schaffenheiht keinem besser' alß mihr bekant, auch nicht iedem zu
vertrauwen, sonderen dehr zweck zihl und endt welchen ein first noht-
wendig hahben muß und nach gelegenheiht dehr sachen weihter richten
Digitized by
Google
lostraktlonen fflr die Erziebang Markgr. Ludwig Wilhelms. 85
kahn, billich ihm allein bekandt sein soll, alß hahb ich dihr den
meinigen entdecken, meine vätterliche meinong offenbaren und dihr
nach Yolgente lere schrifftlich überlassen wollen, nicht zweifflendt
wan du disem nachvolgest, gott dehr almechtig dihr seinen göttlichen
sägen verleihen werde, das du allen respect und lihb so wohl bey
hohen alß nidrigen, auch den undertahnen selbst haben werdest. Disem
nach setze ich wie du dich gegen Gott erstlich, dann gegen weltliche
potentahten alß dem babst keiser Franckreich Spannien und.weihter
entlegenen kOnigen, gegen dihe cuhrfirsten, benachbarte und weiht-
entlegene, weldt und geistliche deihtschen, item gegen den Italianischen
firsten, gegen andere graffen prelaten weldt und geistliche stantz-
persohnen, deinen befreindten so wohl den firsten vohn deinem hauß
alß anderen deinen ahnverwanten, lestlich gegen deinen undertohnen,
in deinem hauß, deiner economia, mit deinen rahten, dienern be-
Stellung deineß hofß, wonung detilien und derkleichen halten sollest
auch wohihn, woß fohr eine und wihe du heiraten sollest woß hiebey
alß einem haubt und uhnwiderbringlicher occasion zu beohbachten,
alleß so wohl zu krieg alß fridenß zeihten, hoffend das ohbwohlen
etwan eineß und anderß so wohl durch ferenderung dehr zeiht oder
anderen darzwischen kommen nicht ebei» grahdt also sich in das wirt
setzen iossen, wirdt dihr doch solcheß zu einer nicht geringer er-
leichterung und ursach selbst eigenem nachdenkniß sein werde. Darzu
mihr gott seinen heihligen geist geben wolle.
Cap. 1. Wihe sich mein Sohn gegen gott zu halten.
Grott ist das höchste guht, dehr unß auß lauhter gihte und ge-
nahdt das lehben gibt, dehr unß in muhter leihb erhaltet, auß mutter
leihb firet und durch vihlyeltige wunder zu den alten dagen kommen
lasst; ehr stirtzet dihe mächtige vohn dem stuhl und erhebet dihe
demuhtige, richtet auff dem (sie!) armen auß dem koht und setzet
ihn under dihe firsten, er gibet klick dem er will, und dehr gegen
ihm in einfeltigem herzen wandlet, und uhnklik deme so ihn ver-
achten. Ehr ist guhtig und ahn seiner gühte ist nicht zu zweifeln,
gleich wihe seine gerichter wunderlich und von unß nicht zu ergrin-
den; ehr ist gerecht und liebet dihe gerechten und gerechtikeiht,
also das ehr auch wegen dehr uhngerächtikeiht dihe länder und kinig-
reich in ganz andere geschlechter und erter verucket. Ehr libet vobr
allem den gehorsam, darumb liebeß kindt nimb seine gebott in acht
und seiw eiferich in fortfplanzung der waren Komischen catolischen
appostoUschen allein selig machenter religion, komme nach wasß dihe
selbige löret und gebeihtet, lasse keine andere in deinen landen so
vihl miglich einreissen, deine kinder ahbsonderlich darinn erzihen,
nimb so vihl miglich keinen andern diner auf alß dehr wahrhafftig
catolichß, doch weiß keinen Widerwillen oder feindschafft gegen an-
derer religion zugedahnen, dann Gott begäret nicht das der klauhben
mit gewaldt eingetrungen sondern freiwwillig in dihe herzen gefp[l]an-
zet werde; diseß geschieht durch dihe genahde gotteß, welcher sich
dehr guhten ezempel and gelahrtheiht der prister ahbsonderUch hier-
Digitized by
Google
86 Krieger.
iim gebrauchet dammb da dich zu befleissen das du undertohneu
yersihest mit fparren und alle zeiht exemplarische briester in deinem
landt zu hahben, falß auch der Ordinarius, wihe offt hiherinn ge-
schihet, sanmsehlig wehre, so underlasse doch nicht solcheß zu wegen
zu bringen; halte dihe bristerschaft in ehren und mach das sihe auch
vohn deinen bedihnten und undertohnen darin gehalten werden, aber
sich keiner weldtlicher geschafften (eß wäre dann vohn dir begeret)
zum geringsten ahnnemmen. Mach keine neiwe fundationes, aber
erhalte dihe gemachte und lass sihe gott zu ehren allezeiht ahnwen-
den; woltest du aber neiwe machen, so duhe wihe hernach im ca-
pittel Yohn dehr gaistlichen ich weihter ausfiren. Weihlen dir dehr
catolische allein seligmachente k]auhb genugsam waß gott vohn dihr
begeret außweiset, alß weiß ich vernerß hierzu nigß zu setzen alß
das du gott, alß dehr dihr alleß guhtz gedahn, vohn dehm dihr alleß
guhteß kommet, vohn ganzem herzen Üben sollest. Gott begert nicht
das du allezeiht in dehr kirchen sitzest, sonderen du most auch dei-
nen regierungsachen ahbwarten. Sihe das du gott fleissig ahnrufest
alle morgen und abent, alle dahg dihe meß hörest und in deiner ca-
pellen oder waß vor kirchen du bist dehr gewohnliche ceremonien
observirest, dan mir alß mefischen durch nigß mehr alß auch mentsch-
liehen ceremonien unseren respect gegen gott erzeigen kennen. Lasse
dihr keine uhnötige scrupel machen, dan dihe benemmen dem men-
schen den verstandt, duhe aber alleß waß du vohr gott (deme du zu
seiner zeiht rechenschafft geben most) zu verantworten getrauwest.
Leide kein gotteslesteren noch fluchen weder in dem landt noch ahn
deinem hoff, ehre das sacrament des altarß und halte alle deine ge-
übt rehdlich und treihlich. Verspriche nicht zu baldt, damitt dich
nigß hernach gerewe, gihbe in kirchen kein ergemuß etwan mit lachen
oder schwetzen, sonderen duhe alle zeiht das jenige waß du duhest
mit auffmergsamkeiht und recht. Hilf witwen und weißen, seywe mitt-
leidig und leße auß deine sindt mit almusen, besudel dich nicht mit
uhngerechtem guhdt, verdamme nicht leicht zum dohdt, dann eß ist
besser 10 schuldigen zu verzeihen alß einen uhnschuldigen umbß le-
ben bringen. Duhe kein uhngerechtikeiht und lass eß auch den deinen
nitt zu. Das ist warumb dihr gott segen, dehn ich dihr hundert
vältig winsche, geben wirdt.
Caput 2. In genere dehr jezige politia.
Wihe gegen babst.
Dehr papst ist nicht allein das sichtbarliche hauhbt der kirchen,
dehm dan alß solchem aller gehorsam und ehr gebiret, wihe unß dehr
catolischer klauhb ausweiset, sonderen auch auff erden ein mechtiger.
Ahn dessen hoff werden dihe fimembste sachen dehr ganzen weldt
sonderlichen zwischen beden considerablen cronen Franckreich und
Spagnien geschmidet, und ist beiw catolischen firsten kein angesehen,
ehr werde dann vohn ime consideriret. Unser hauß hatt sich biß da-
hehr wohl mitt ihm gehalten und grose advantage sich bey ihme in
consideration zu erhalten, deihlß weihl so wenig catolische regirente
Digitized by
Google
loatruktiODen f&r die Erziehung Markgr. Ludwig Wilhelms. g7
fiisten in Deihtchslandt, deihiß aaß anderen considerationen alß dehr
hekandtschafft yerwantschafft mit östereich, Beieren und Italianischen
firsten. Halte dich allezeiht ahn ihn, respectire ihn und erweise dich
mitt wortten und werken eiferich seine auctoriteht zu manuteniren;
mache allezeiht guhte bekantnuß mitt seinen nuntiis, doch lasse dihr
nigß in titel oder rang preiudiciren und nimb das exempel in acht,
das ich dihe oberhandt vohr dem nuntio zu Turin sowohl in reichen
in der capelle alß auch das heyligen sudarii zeigung gehabt, mis-
branch aber solcheß nicht. Kommest du selber naher Bom, so wirst
du den hoff selbsten lernen kennen, underdessen aber will ich dihr
ihnen ein wenig beschreiben, so vihl ich in 13 monatt, dihe ich alda
gewesen, gelemet. Halte alda allezeiht einen agenten, oder wann eß
deine mittel leihden eine[n] residenten, dihe einen treiwen bey hoff,
einen gelibten bekanten und erfamen mann, dehr seinen gewissen
dahg wihe andere alle woch zur audienz habe, sich offt sehen lasse
und deine ehr beschitze, keine gelegenheiht etwaß von dem papst zu
erhalten versäume. Hatt dehr papst etwaß in Deihthslandt zu duhn
von Werbung oder anderen sachen, so meldt dich allezeiht ahn und
offerire deine dinst doch ohne dein schaden. Beschehr dihr gott kin-
der, so wirdt dihr solcheß erst nutzen, und sihe allerhandt gratien
vohn ihme erlangen kennen. Der hoff aber wirdt regirt ordinari vohn
deß papst vettern und etlich wenig cardinahlen, dihe dann vohr allen
zucaressiren, mitt compliment schreiben zu begrissen, ein sonder-
bare convidenz gegen ihnen zu weisen, doch wohl zu sehen das mann
inen nigß odios recommendire. Ihnen und allen cardinehlen moß
man insonderheiht alle weihenachten und ostem dihe guhte feiertag
winschen, item inen klick wann sihe oder einer ihrer freinden pro-
movirt, den bekansten etwann einige galanteriam auß Teihchslandt,
darzn man weiß das sihe sonderlich lust haben, uberschicken. Kom-
men einige deren freindt zu dihr, so duhe ihnen ehr ahn, aber weiß
dich allezeiht gravitetichß gegen ihnen und mach dich mitt ihnen
nicht zu gemein, dan bey inen gebiret dihe zu vihl gemeinschafft eine
ferachtung und seindt sihe eß vohn ihren firsten nicht änderst ge-
wohnt. Weihl dihr aber gott dihe genahdt getahn das du vohn einem
der eltesten heiseren in Deihtchsland geboren, so solt duhe dich be-
fleissen das du dich ihnen auch alle zeiht kleich haltest, aber nach
deinen mitlen, daß dihe Ordnung dihe ermanglung dehr fihle ersetze,
wihe ich wan ich vohn deiner hoffhaltung reden werde weihterß aus-
firen werde. Mitt den auditoribus rote und übriger firsten ahbge-
santen sollen dein agenten auch guhte correspondenz halten, wihe
alle dein agenten dihr alle woch alle particularien waß bey hoff vor-
gehet schicken. Kommest duhe selber dahihn, so informire dich wohl
wihe andere sovrene firsten und ihre kinder vohn dem papst und
cardinehlen tractirt werden, darnach richte dich alß in spetie Sa-
voyen, des grosherzogen brüder und er selbsten, oder Mantua Parma
und Modena; denen hihte dich anderen titul zu gehben alß sihe dihr,
gehe zu keinem ehr gehbe dihr dann dihe handt in seim hauß, kei-
nem alß Savoyen weich so lang du nit regirend in 3? loco; flihe solche
Digitized by
Google
88 Krieger.
occasiones doch ausser dem reich, innen aber gahr nicht, nnd das
nohr den regirenten, den cadetten aber gahr nit. Hihte dich das da
keinem ausser disen heiseren Savoyen Florentz Mantua Modena und
Parma dihe Altessen gehbest, es seiw waß vohr'ein hauß eß wolle,
auch keinem ahbgesante dihe exellentz alß dihe souyereni und eß
deinem wider gehben; gehe aldorten aller debaten, dann ohb sibe eß
schon Selbsten duhn, so lohben sihe eß doch ahn anderen nicht. Halte
dich in allen frembden landen ahn keinem ordt so ein hoff ist lang
uff ausser in Savoyen; da kanstu dehr verwantschafft halber lenger
bleihben, doch nicht über 14 tag oder 3 wochen. Sihe alle rariteten,
gihb auf ire ceremonien und ardt zu lehben achtung, betracht ihre
gebey und waß zum lust und hauszihr dinet, lerne alleß waß andere
rahr schetzen recht zu kennen und zu verstehen, alß gemählenden
statua gebey edelgestein und derkleichen und suche eine wohl, nicht
aber vilredenheiht in allen sprachen $ihn dich zu nemmen, befleisse
dich das du zu Böhm und allenthalben nicht allein deines geschlechtz
sonder mehr deiner tugenten halben gebrißen werdest.
Caput 3. Wihe gegen dem kayser.
Dehr kaiser ist das hauhbt dehr deihtschen und obwohlen sihe
dehr souvreniteht und dehr freiheihten auch macht über ihre under-
tohnen halber, sonderlich du deme gott hoffentlich getreiwe fromme
wihe deinen vohrfaren geben wirt (alß welche vohn vihl vihl hundert
jaren vohn unserem hauß regirt und durch keine tiraney überwunden
worden), frembden firsten nigß nachzugeben, so seindt sihe doch in
etwaß ihme und seiner maiestat underworffen. Seiwe ihme allezeiht
treiw, so lang ehr vohn den Deihtschen darvihr erkennet wirt und
deß reichß Privilegien keinen eintrag duhet; befleise dich wohl bey
ihme darahn zu sein, besuch zu zeihten seinen hoff und caressire dihe
minister, halte dich aber allezeiht also das mann dich nicht allein libe
sonderen auch considerire und du alleß auß affection und nicht auß
forcht der necessitet tuhest, klahrlich erscheine. Sonderlich wann ehr
vohn östereich, so halte dich ahn ihn auß uhrsach dihe ich zu seiner
zeith melden werde. Gibt eß einen reichstag, so erschein darauff mitt
reputation und ordtnung, sihe das du allezeiht solche fota gebest dihe
dem kayser nicht zugegen, dem reich aber ersprislich und ahngenem
seiwe ; henke nihe dehr erste dehr katzen dihe schell ahn, eß seiwen
dann in hoch und reputirlichen sachen, alßdann weise eine steiffe re-
Solution wohlredenheiht und ein manlich gemUht, doch alleß mit raison
und ohne precipitatiohn. Suche dich bey dehm zu erhalten waß unser
hauß schon eine zeihtlang gehabt, nemblich das der kayser ein grösser
vertrauwen in uns gesetzen und mer famigliehr mitt uns gewesen als
keinem anderen iirsten im reich, halte bey dessen hoff auch abson-
derlich guhte vertrauhte leiht zu agenten dihe dihr allein dinen und
keinen anderen herren neben dihr bedihnt sein, hihte dich in einigen
krieg wider ihnen einzulassen so lang alß ehr wasß ohben vermeldet
duhet und das reich ihn erkennet und ehr dich nicht zwinget.
Digitized by
Google
Instruktionen für die Erziehung Markgr. Ladwig Wilhelms. 89
Caput 4.
Dehr konig Yohn Frankreich nach disem der mächtigste und
weihlen ehr leider unser nachbar dehr geföhrlichste. Wilt duhe et-
waß erwerben, so gehe alü zu rick yohn ihm und suche disseiht deß
Reinß deine landen zu erweihtem, offendire ihn nicht sonderen halte
ihn zum freindt, gihb dehn yohn ihme geflohenen keinen underschleiff
und michsche dich bey leihb nit in französische inheimische hendel,
sonderen, gibt eß in seinem königreich etwaß, so nimme seine parti
ahn. Du kanst auch etwaß in solchem landt erben, so doch sehr
mißlich. Bauwe in deinem landt kein festung (dehre du doch hahben
must) dihe ihm den pas yerlege. Bitte gott das ehr auß Breisach
und Philipsburg komme« dan ich fercht mihr kriegen noch wegen in-
solentz dehr minister hendel mitt ihnen, suche aber nicht ihm solcheß
öffentlich nemen zu helfen, eß miste dan deß ganze Römische reich
mitt einander halte, so mihr schwerlich erlehben werden. Mach dehn
Prinzen, duquen und cayaliren darin deine freindt, duhe ihnen ehr
ahn, doch behalt und obseryire allezeiht deinen rang^), mach kein
profession sihe zu immittiren alß in Meldung dihe sihe gemeinik-
lieh ahm, besten hahben, gib auch achtung auf ihr politesse zu lehben,
so wohl im hauß alß feldt, befleise dich ihre sprach nett und wohl
zu reden, dann sihe ist hibchß. Bleibe nicht lang ahn solchem hoff,
dann eß dich nuhr yihl kostet und deine reputation schwecht; be-
fleise dich dehr gubematohren guhter freindt würdig zu sein, aber
das sihe dich auch consideriren und nicht allein lieben. In disem
hoff moß man sich sonderlich befleissen wohl bey den damen darahn
zu sein, aber flihen wihe dihe pest eine darauß zu heiraten, dan du
sonsten dein lehbtag kein ruhe haben und dein hauß gäntzlich mi-
niren wurdest. Elauhb mihr diß mein liebeß kindt und lasse dihr
dein eigene mutter eine witzigung sein, dihe mann für dehn besten
humor under allen bey ganzem hoff gehalten und dan noch yohn ihrer
mutter und leihten also wunderlich yerfiren und ahbwendig machen
lassen. Geselle dich in disem landt zu gescheiden leihten und flihe
dihe debauschirten, nimb so yihl du kanst keinen diner yohn deren
nation ahn, dann sihe duhn dihr nimmer guht und yerfiren nuhr dihe
andere. £rerbst du etwaß darin, so yerkauffe eß und lege eß hierauff
wider wohl ahn. Eß ist zu zeihten geldt auß Frankreich zu bekom-
men, so dihr ein occasion yohrfaldt, ninmi eß ahn, doch gebrauch eß
ninmier gegen daß yatterlandt oder das hauß Österreich, so lang sihe
dich nicht zwingen.
^ Als im Jahre 1661 der Herzog Yon Mazarin dem Markgrafen Wil-
helm in Ettlingen einen Besuch machte und man ihm dabei nach dem Bei-
spiel anderer benachbarter Höfe fürstliche Ehren erwies, entging Ferdi-
nand Maximilian, der bis zum letzten Augenblick dagegen gesprochen hatte,
der Notwendigkeit das gleiche zu thun dadurch, dass er dem Empfange
absichtlich fern blieb. Extract auss ihrer durchleicht herrn marg-
graff Ferdinandts au Baden Diarnal, dess Mazarinss tracta-
ment betreffendt, so er yon den dem hauss Baden benachbarten
forsten empfangen. Im Grossb. Haus- und Staatsarchiy.
Digitized by
Google
Acta Gengenbacensia 1233—35.
Mitgeteilt
Yon
Aloys Schulte.
Die nachfolgende auch für die Reichsgeschichte nicht un-
wichtige Chronik fand ich in dem Haus-, Hof- und Staats-
archiv zu Wien in einer Handschrift des 16. Jahrhunderts.
Sie umspannt in nahezu gleichzeitigem Berichte zwar nur
drei Jahre aus dem Leben einer mittelgrossen Abtei, aber da
die geschilderten Wirren wiederholt bis an den Hof der Königin
Margarethe, König Heinrichs und Kaiser Friedrichs II. ge-
langten, auch bis zum päpstlichen Stuhl getrieben wurden,
so bringt uns der Bericht auch allerband andere Nachrichten,
besonders vom königlichen Hofe und zumal aus den kritischen
Tagen des Kampfes zwischen dem kaiserlichen Vater und
seinem Sohn; nicht unwichtig ist auch das, was wir über die
Geschichte des Reichsguts in der Ortenau erfahren. Also
auch über die örtlichen Grenzen hinaus wird diese neue Quelle
Interesse erwecken.
Der Inhalt der Acta ist die Darstellung eines Streithandels,
der aus kleinem Anlass hervorgewachsen, das Kloster tief er-
schütterte. Abt Gottfried hatte die Gengenbacher „Leut-
kirche'S deren Einkünfte zu Gunsten der Armen und Reisenden
verwendet werden sollten, diesem Zwecke wieder zugeführt.
^) Der Leitang des k. und k. Hans-, Hof- und Staatsarchivs zu Wien
schulde ich besonderen Dank fflr die gütige Übersendung der Handschrift
an das Generallandesarchiv zu Karlsruhe.
Digitized by
Google
Acta Gengenbaeensia. 91
nachdem seine Vorgänger ihre Verwandten damit ausgestattet
hatten. Aber alle Bestätigungen durch Bischof, Domkapitel,
Metropoliten und Papst hatten diese Anordnung nicht gesichert.
Immer wieder versuchten einige sich in den Besitz der Gengen-
bacher Pfarrkirche zu setzen: so in der Mitte der 20r Jahre ein
Scholaster von St. Thomas zu Strassburg, so 1233 der Pfarrer
von Harmersbach. Die mit der Visitation des Bistums Strass-
burg vom päpstlichen Stuhle beauftragten Geistlichen, über
welche die Acta sich sehr erbittert äussern, führten den
neuen Pfarrer ein, und als der Abt sich widersetzte, wurde
eine neue Abtswahl angeordnet. Diese und die folgenden Er-
eignisse bilden den Gegenstand der Chronik. Es ist ein
trübes Bild, das uns in derselben aufgerollt wird.
Schritt für Schritt wird der Lauf der Dinge verfolgt: und,
wenn die Acta auch keine Processschrift bilden ^ so sind sie
doch eine streng sachliche Relation. Streng sachlich ist sie;
nirgendswo schweift der Verfasser von seinem Thema ab —
und dennoch offenbar ganz und gar parteiisch. Alles Un-
recht ist bei den „malefactores nostri'', sie allein handeln
schlecht und das stets und mimer; der Abt und der ihm treu
anhängliche Konvent werden ständig gelobt und ihre Thaten
sind allen Tadels frei. Hätte nicht Parteilichkeit da und dort
das Urteil des Verfassers getrübt, es müsste dann sehr schlecht
um die Praxis der päpstlichen Visitatoren und um die Rechts-
pflege vor allem am Hofe König Heinrichs gestanden haben.
So fallen die Schatten nur auf die Gegenpartei, nur einmal —
aber wider Willen — streift der Verfasser Fehler der eigenen
Partei, indem er entrüstet erzählt, wie die Visitatoren die
confessiones fratrum allem Volke bekannt gemacht hätten.
Diese selbst niederzuschreiben, hütet er sich dann sehr wohl.
Immerhin beweist die seltene Einmütigkeit des Konvents und
sein ganzes Verhalten, dass das Kloster sich noch immer
einer tüchtigen inneren Kraft erfreute. Nach diesem ein-
seitigen Bericht allein wird sich die Geschichte dieser Ereig-
nisse nicht wohl behandeln lassen, aber sie sind ja auch
nicht das Wertvollste, was wir erfahren, es sind dies vielmehr
die Seitenblicke, welche der Verfasser hie und da uns gewährt.
Man muss hinzusetzen — wider Willen — denn dem Verfasser
lag vor allem daran, eine nackte Darstellung der Sache in
streng sachlicher Anordnung zu geben. Jeder Satz, jeder
Digitized by
Google
92 Schalte.
Ausdruck zeigt, dass der Verfasser secundum juris ordinem
alles darlegen will. Obwohl mir kein Gegenstück zu dieser
Belation bekannt ist — so macht sie doch durchaus den
Eindruck des Typischen und Konventionellen. Mit Beobachtung
kanonistisch-juristischer Wendungen und Floskeln ist die De-
duktion abgefasst. Allzusehr ähnelt sie den Notariatsinstru-
menten der folgenden Jahrhunderte, fast nie tritt warme,
frische Natürlichkeit aus den formelhaften Sätzen hervor.
Man würde sie fast zu den Processschriften rechnen dürfen,
wenn nicht der ganze Handel erledigt, der Inhalt also für
die Nachwelt aufgezeichnet wäre. So ist sie aber ein eigen-
artiges Stück in der Geschichtschreibung des 13. Jahrhunderts;
neue Gesichtspunkte der Behandlung treten in ihr zu Tage,
eine juristische Durchbildung führt in ihr die Feder, wie sie
damals zuerst in den Kreisen der deutschen Geistlichkeit
sich verbreitete. Es war die Zeit der praktischen Einführung
des in Decretum kodifizierten kanonischen Rechts, das bis in
die niedersten Stufen des hierarchischen Lebens tief eingriff,
überall kanonisch gebildete Männer nötig machte. Kalte
Korrektheit und Unanfechtbarkeit der Form in Schriften und
Urkunden wurde nun auch bei den Männern nötig, welche
in irgend welche kanonistische Händel hineingezogen wurden,
ohne selbst juristisch gebildet zu sein. Wären uns im päpst-
lichen Archive mit den ältesten Regestenbänden auch die ein-
gelaufenen Briefe und Berichte erhalten, besonders die der
mit gerichtlichen Untersuchungen beauftragten judices dele-
gati (Bischöfe, Äbte, Domherrn u. s. w), so würden wir ge-
wiss manches Aktenstück von ähnlicher Art der Behandlung
finden, nur mit dem Unterschied,* dass unsere Acta in per-
petuam memoriam nach Abschluss des Handels geschrieben sind.
Gerade Gengenbach bedurfte in dieser Zeit solcher im
Rechte geschulter Leute. Fast alles, waa wir aus der Ge-
schichte des Klosters in diesen Tagen wissen, sind Streitig-
keiten, welche an den päpstlichen Stuhl gelangt waren. Sie
drehen sich entweder um Patronatsrechte oder um Zehnten,
besonders Neubruchzehnten. Das 13. Jahrhundert bedeutet
ja für das Kinzigthal einen mächtigen Aufschwung. Damals
blühte in dem jetzt verödeten Thale Prinzbach eine Berg-
werkstadt auf, die längst wieder verschwunden, wie die Gold-
sucherstädte Californiens, das Geschlecht der Geroldsecker
Digitized by
Google
. Acta Gengenbacensia. 93
nahm aus den Silberbergwerken die Mittel zu einer kühnen
Politik, und auch Gengenbach suchte seinen Anspruch auf den
Zehnten aus den Bergwerken durchzusetzen. Daneben wurde
mächtig gerodet — noch ist uns ja der Freibrief König
Heinrichs VII. von 1231 erhalten, worin er die Besiedlung
des Waldes Mos mit Freiheiten fördert , und so auf Gengen-
bacher Boden die Rodung Mosenberg begründen half. Und
jede Bevölkerungszunahme brachte in die starre kirchliche
Organisation Verwirrung und Streit. Jede Rodung weckte
den Zwist um den Neubruchzehnten. So war Gengenbach
in eine endlose Reihe von Streitigkeiten verwickelt, von denen
freilich oft nur eine einzige Urkunde erhalten ist. Vor allem
aus den Jahren vor 1233 sind nur bescheidene Trümmer
des Gengenbacher Archivs gerettet — aus unserer Chronik
erfahren wir, dass schon damals systematisch das Archiv aus-
geplündert wurde. •
Täuscht nicht alles , so ist der tiefste Grund der Leiden
des Gtengenbacher Klosters darin zu finden, dass der benach-
barte Adel jahrelang im Kloster die Herrschaft geführt hatte,
bis Abt Gottfried sich diesem widersetzte und den Versuch
machte, wenigstens die Pfarrkirche wieder in den Besitz des
IClosters zu bringen. Wenigstens der gesamte Adel der Um-
gegend, welcher in der Chronik genannt wird, steht zu den
Feinden, nur in der Feme am Schultheissen Wölfiin von Hage-
nau, an den Bischöfen von Strassburg und Bamberg, an einzelnen
Hofbeamten finden die Mönche Unterstützung, nur einer der
Geroldsecker, der Herr von Diersburg, hält es mit ihnen.
Des Klosters Ministerialen sind, scheint es, vor allem rebel-
lisch, wenn auch einige dem Kloster ihre Treue hielten. Der
Hauptgegner ist aber der königliche Schultheiss Konrad von
Oflfenburg, der in den Sturz seines königlichen Herrn ver-
wickelt, elend um das Leben kam. Mit dem Adel halten es
die benachbarten Äbte von Ettenheim und Schuttern , beson-
ders in letzterem Kloster schmiedete man die Waffen gegen
Gengenbach.
Schuttem wie Gengenbach waren Bambergische Klöster,
einst von Heinrich U. seiner Lieblingsgründung geschenkt;
aber der Bischof war weit und einen Beamten scheint er nicht
in der Ortenau gehabt zu haben ; wenigstens erfahrt man erst
von der Abhängigkeit des Klosters von Bamberg, als der
Digitized by
Google
94 Schulte.
Bischof Eckbert, der mit König Heinrich im Auftrag seines
Vaters verhandelt hatte, in den Tagen der Entscheidung mit
diesem an den Oberrhein kommt. Bamberg hatte freilich
seine Rechte als Lehen dem Könige gegeben — idem locus
vestrae attinet majestati, schreibt Bischof Eckbert dem Kaiser.')
In Gengenbach, auf der Burg Ortenberg, zu OflFenburg und
Mahlberg schalteten königliche Beamte, gegen sie rührt sich
nicht die Hand eines weltlichen Machthabers. Selbst Bischof
Beithold (v. Teck) von Strassburg wendet während des Streites
nur seine geistlichen Machtmittel an, wiewohl er ja wenigstens
auf OfiFenburg Anspruch machte. Weder von den Erben der
Zähringer, noch vom Bischof von Strassburg scheint in diesen
Tagen das Reichsgut in der Ortenau beansprucht zu sein.^)
Damals wenigstens muss dort dieser Streit, der vorher und
besonders nachher so lebhaft entbrannte, geruht haben.
Einen interessanten Einblick ^^ewährt uns die neue Quelle
in die Verwaltungsorganisation des Beichsgutes. 1234 waren
in der Ortenau zwei königliche Schultheissen zu Mahlberg und
OflFenburg, welch' letzterem auch die Burg Ortenberg oflfen-
gestanden zu haben scheint. Aber das wareh nicht etwa
Organe für die Stadtverwaltung, sonst wäre ja das Auftreten
des Schultheissen Konrad von Ofiienburg in dem damals dem
Reiche zustehenden Gengenbach unerklärlich, ihre Macht er-
streckte sich auch über das umliegende Reichsgut; sie sind
die Vorläufer der späteren Reichslandvögte mit kleinerem
Amtsbezirke, und noch mehr mit städtischen Verhältnissen
verwachsen. Auch diese Quelle bestätigt dann aber die Be-
deutung des bekannten Schultheissen Wölflin von Hagenau.
Wenn König Heinrich über Ortenauer Angelegenheiten an
seine Schultheissen zu OflFenburg, Mahlberg und Hi^genau
^) Vgl. des Bischofs Brief an den Kaiser im Text und die Urkde.
Friedrichs 1225 Aug. Böhmer-F. 1576 HailL Br. 2,514. Der Bischof
hatte dem Kaiser „feodnm ecciesie sne in Mortenowe, qnod olim tennit
ab eadem ecclesia dux de Zeringen'' für 4000 Mark Silber zu erblichem
Lehen gegeben. — >) Dass die bei Schöpflin, Als. dipl. I. 366 zu 1231
gedruckte Papsturkunde nicht Gregor IX. angehören kann, folgt aus
der Bezeichnung Fridericus quondam Imperator und dem Ausstellungsort
Lugduni; sie gehört natürlich zu Innocenz lY. und ist jetzt aus dessen
Registern Mon. Germ, epist. pontif. Rom. 2,404 zu 1248 mitgeteilt
Dorthin passt auch ihr Inhalt, der u. a. dem Bischof Ton Strassburg den
Besitz von Gengenbach zuspricht.
Digitized by
Google
Acta OeDgenbacensia. 95
schreibt, so steht Wölflin in der Adresse voran, ihn suchten
die Feinde der Gengenbacher zu gewinnen, ohne ihn glaubten
sie ihrer Sache nicht sicher zu sein. Neben den Schultheissen
fungiert aber noch ein Landrichter, einer von Bodman. Als
solchen wird man ihn — verstehe ich die unklaren Ausdrücke
über seine Stellung recht — ansehen müssen.
Mehrfach erhalten wir Ergänzungen zu dem Itinerar des
Kaisers und seines Sohnes, besonders wertvoll sind aber die
Angaben aus den Tagen der Unterwerfung König Heinrichs.
Wir erfahren da aufs neue, welchen Wert die Staufer auf
ihre Besitzungen im Elsass, besonders auf Hagenau legten.
Der Kaiser, welcher mit starker Macht aus Italien gekommen
war, wandte sich von Nürnberg, wo der Sohn seine Unter-
werfung anbot, über Wimpfen, wo dieser vergebens den Vater
um Zutritt bat, zuerst nach Hagenau 0, dann erst begab er
sich nach Worms , wo die Entscheidung über das Schicksal
des Sohnes fiel. Irrig ist es aber, wenn unsere Acta sagen,
König Heinrich sei schon gefangen und zu ewiger Kerker-
strafe verurteilt gewesen, ehe der Kaiser nach Hagenau kam.
Diese Vorausnahme späterer Ereignisse ist aber auch der
einzige Irrtum, der sich in den Acta nachweisen lässt.
Schon aus dem vorher gesagten geht klar hervor, wer der
Verfasser gewesen sein muss. Er kann nur ein Mönch des
Klosters selbst gewesen sein, der, wie der ganze Konvent,
treu an seinem Abte Gottfried hing und eine gewisse juristische
Bildung besessen zu haben scheint.
Man könnte vermuten, er sei der magister Gonradus Qder
der magister Eberhardus, welche als clerici et capellani nostri
in der in die Acta aufgenommenen Urkunde vom 27. August
1235 genannt worden, gewesen^), aber auch damit ist wenig
geholfen.
') Wie sehr hingen doch die Staufer an ihrem Elsass 1 Man Ter-
gleiche den Brief Friedrichs II. an seine Getreuen im Elsass: „Alsatiam
tarnen a vice hereditatis nestre funiculum, quem inter alia jura nostra
patrimonialia cariorem habemus» volentes prius exhibicione presentie (seil,
nostre) pre ceteris Tbeutonie provinciis bonorare'S Huillard-Breh. Hist.
dipl. Frid. II. 5,61, von Ficker zu 1237 April eingereiht, — ^ Mag. Gon-
radus war auch der Bote des Klosters, der am Hofe König Heinrichs zn
Regensbnrg und Bamberg war (s. S. 104/105.)
Digitized by
Google
96 Schalte.
Sicherer können wir die Zeit der Abfassung nachweisen.
Die Acta sind unter dem frischen Eindruck der Ereignisse
geschrieben, das beweist schon die sorgfältige Angabe aller
Daten. Der Konvent ist froh am Ende der Wirrsale zu stehen,
er ahnt nicht, dass gar bald darauf neue Trtibsale über Kloster
und Stadt einstürmen sollen. 1246 brach ein neuer Streit um
die St. Martinskirche aus und in demselben Jahre wurde die
Stadt vom Bischof Berthold mit stürmender Hand genommen 0,
1247 fiel der Abt, als er an den päpstlichen Stuhl reisen
wollte, in die Hände der staufischen Partei*). Von alle dem
findet sich keine Spur in unsem Acta.
Benutzt ist meines Wissens diese Quelle seit langer Zeit
nicht mehr. Nur in der Klostertradition findet sich eine
schief abgefasste Stelle, welche auf den Acta beruht'), auch
hat sie möglicherweise noch Guilliman gekannt, der einen
Teil einer der aufgenommenen Urkunden erwähnt.*) Sonst
blieb sie unbekannt.
Die Handschrift ist schon erwähnt im Archiv Band 10,589^),
dann eingehender von v. Böhm beschrieben.^) Zu seiner Be-
schreibung wäre insbesondere hinzuzufügen, dass das, was
über die Stiftung von Herrenalb Bl. 1 — 3 aufgenommen ist,
aus der Eberstein'schen Chronik stammt, welche „durch
D. Kaspar Baidung vflf seines bruders Meister Hansenn Bal-
dungens des maiers sonders begeren verfassf' wurde. No. 6
„Von dem gotshauss Gnadentzeir' bringt mir sonst unbekannte
Notizen zur Geschichte des Klosters Offenhausen auf der Alb.
Über No. 18 Annales Schutterensis monasterii behalte ich mir
eine Mitteilung vor. Das Ganze ist eine Sammlung von Aus-
zügen besonders zur Klostergeschichte, meist aus Schwaben,
und dürfte in Vorderösterreich entstanden und so nach Tirol
und Wien gekommen sein.
Unsere Acta sind von Hartmann von Keppenbach ge-
schrieben und dem J. Marquart v. Hausen juriscons: geschenkt.
Hartmann von Keppenbach war einer der drei Konventualen
1) Vgl. Closener Städtechroniken 8,38. — *) Vgl. Schreiben des Papsts
Innocenz IV. Mon. Genn. epist. pont. Rom. s. XIII. 2,337. — ^) S. Gallus
Metzler. Diöz. Archiv 16,162. — ^) De epiac. Argent. 1608 S. 277. —
s) „Ansfahrliche Relation eines Rechtsstreites des Klosters Gengenbach
1283-36.<< — ^ Katalog der Handschriften des Hans-, Hof- und Suats-
»rchin zn Wien S. 144 Cod. 486 (olim Tirol 61).
Digitized by
Google
Acta Oengenbacensia. 97
in Gengenbacb, welche 1553 noch übrig waren, „des preisten
vetter, zu selbiger zeit der fdrnembst und eltest im convent".
Er starb zwischen dem 12. Nov. 1553 und dem 16. Okt.
1554, wie aus einem Berichte des von dem Keppenbacher
mit unserer Chronik beschenkten „Job. Marquard v. Hausen,
der Rechte Dr. und Böm. König!. Maj. Rath'' über das Kloster
Gengenbach hervorgeht.
Es fehlt, abgesehen von einem Stück in der Mitte, das
der Abschreiber nicht lesen konnte, auch der Anfang, an beiden
Stellen aber wohl nicht viel. Eine Beihe von Urkunden, die sich
auf die älteren Differenzen um die St. Martinskirche beziehen,
gehen den Acta vorauf, zu denen sie die naturgemässe Ein-
leitung bilden. Nachstehend teile ich Begesten von ihnen
auf Grund der noch erhaltenen Originale und Yidimationen'}
mit, denen sich ein paar andere , nicht in der Wiener Hand-
schrift vorliegenden Stücke anschliessen.
1. 1220 März 11. Papst Honorius III. beauftragt die Abte von
Snnarha und Alperspach imd den Erzpriester von Oberkilch zu
untersuchen, ob es richtig, dass, wie Abt und Konvent von Gengen-
bach angeben, einige verstorbene Äbte dieses Klosters ihren Ver-
wandten die Kirche von Gengenbach zum Schaden des Klosters ge-
geben hätten, obwohl sie fOr die Fürsorge der Armen und Beisenden
bestimmt sei. Sei dem so, so sollten sie die Kirche dem Kloster
wieder überweisen. Datum Viterbii 5 idus Marcü. Or. mit BleibtUle.
2. Die Äbte von Alpersbach und Swarzah und der Erzpriedter
(Bertholdus nach dem Siegel) von Oberchirche machen bekannt, dass
sie in Ausfahrung des Mandats des Papsts Honorius (das inseriert ist
mit dem Datum 6 kl. Mar.) die ecclesia parrochialis in Gengenbach
contigua ecclesie conventuali diesem Kloster zurückgegeben haben.
Ohne Datum. Von 3 Siegeln 2 in Bruchstilcken erhalten.
3. Dieselben (Swarza, Albersbach, Oberchirche) schreiben dem
Papst Honorius, dessen Mandat eingefügt ist (mit dem Datum 5
idus Martii), dass sie an den genannten Ort kommend aus den Aus-
sagen der Zeugen gefunden, dass die parrochialis ecclesia, que dicitur
luttchirche pr^dicto cenobio contigua von einigen Vorgängern des
^) Vs;]. Rappert im Freib. DiOz.-Arcb. 16,206 n. passim. — ^ Sie finden
sich fast alle in einem grossen Traussumpt, dass dem Papste: „de Sca-
tera, de Swarzaha, de Ethenheimmunster abbates arcidiaconns et dechanus
de Zonswilre flberscbicken, leider ohne Datum und ohne Angabe der Ver-
anlassung. Or. Von den 5 Siegeln nur das des Abts you Schwarzach
erbalten.
Zeitoebr, f. GMch. d. Oberrh. V. F. Vf. 1. 7
Digitized by
Qoo^Q:
98 Schalte.
Abts deren Verwandten „conventa inconsulto*' gegeben sei. Die
Kirche sei dann ihrer früheren Bestimmung in nsns paapemm et
hospitnm von ihnen zurückgegeben. Ohne Datum. Von 3 Siegeln
das L in Bruchstücken.
4. 1220 Nov. 14. Papst Honorios m. schreibt dem EQoster
(rengenbach, dass er den Sprach der drei Richter bestätigt habe.
Datum Laterani 18 Kai. Decembr. pontif. anno 5. Or. mU BleibuUe,
5. 1221 Mai. Heinrich Bisch, v. Strassbnrg macht bekannt,
dass zu ihm der Abt Gottfrid gekonmien sei mit der Bitte, zu ge-
statten, dass die Earche zu Gengenbach wieder an das Kloster falle.
Der Bischof habe diese Bitte beim Papst unterstützt, welcher die
drei oben genannten Richter mit dieser Angelegenheit betraute. Der
Bischof bestätigt deren Spruch unter Vorbehalt der bischöflichen
Rechte für sich und unter der Voraussetzung, dass ein ständiger
Vicar, der nicht ohne ausreichenden Grund entfernt werden dürfe,
vom Abt eingesetzt werde. Acta a. d. i. 1221 in mense M%jo. Ferg.
Or. mit Siegelhruchstück.
6. 1221 Juni 1. Siegfried Erzbischof v. Mainz bestätigt die
Massnahmen des Abts Gotfirid, der die Kirche zu Grengenbach ad
receptionem hospitum et alimenta pauperum zurückgeführt hat.
Datum Maguntie a. gratie 1221 kl. Junii pontif. nostri anno 20.
Wenig jüngere Kopie in dem grossen Transsumpt
7. Reijüiardus Probst, Bertoldus Dechant, Fridericus Kantor,
^ricus Scholasticus und das ganze Domkapitel zu Strassbnrg be-
stätigen die Schenkung der ecclesia b. Martyni in territ. Gengen-
bacensi durch den Bischof an das Kloster. Die Kirche sei dem
Kloster durch einen Abt auf einige Zeit entfremdet gewesen, durch
den Tod des Pfarrers aber erledigt. 0. Das Siegel in Bruchstück.
8. 1225 Äprü 8. Der Kardinal Bischof K. von Porto und
S. Rufina schreibt dem Bischof von Strassbnrg, dass er nicht die
vorhergehenden Verhandlungen und den Spruch der Äbte von Alpirs-
bach u. s. w. gekannt habe, als er dem magister Henricus scolasticus
s. Thome die Kirche verliehen habe; er widerruft die Verleihung,
der Bischof solle sorgen, dass der Scholastikus Abt und EQoster nicht
belästige. Datum apud Steine') 6 idus Aprilis. Abschrift in dem
grossen Transsumpt
9. 1226 Juni 15. Papst Honorius lU. beauftragt die Äbte von
Petershausen, Kreuzungen und Stein mit der Untersuchung der Klagen
des Klosters Gengenbach. Der ältere Entscheid der Äbte vonAlpirs-
bach u. s. w. sei durch den Bischof, Domkapitel, Metropoliten und
^) Diese Ortsbezeichnung bezieht sich wohl ohne Zweifel auf Steia
(Güterstein) bei Urach, wo gerade in dieser Zeit der Kardinal Koorad,
Graf von Urach, ein Benediktinerkloster stiftete. S. Fürstenberg. ÜB.
I, 142 u. Riezler, Gesch. d. Fflrstenb. Hauses 91. Der in den folgenden
Urkunden genannte Abt von Stein wird wohl der Abt des neuen Klosters sein.
Digitized by
Google
Acta Gengenbacensia. 99
den Papst bestätigt. Gleichwohl habe der Nachfolger des Bischöfe
von Strassburg den Scholasticns von St. Thomas gewaltsam in die
P&rrkirche von Gengenbach eingesetzt (intmsit), der päpstl. Legat
der Cardinal von Porto sei durch Täuschung bewogen, das zu be-
stätigen, habe das aber nach Erkenntnis der Wahrheit widerrufen
und dazu auch den Bischof aufgefordert, welcher sich geweigert habe.
Darauf habe das Kloster an den päpstlichen Stuhl appelliert. Datum
Laterani 17 kal, Julii pont. nostri a. decimo. Or. mit BUihtUle.
10. Die Äbte von Ereuzlingen, Petershausen und Stein (Steina)
inserieren ein Schreiben B. Bertholds von Strassburg an sie, der, ob-
wohl er selbst vorgehen könne, dennoch ihnen die Entscheidung des
Streites überlässt und ihnen den mag. Heinrich ttberschickt, damit
sie nach Gerechtigkeit urteilen. Die Abte fällen dann ihr ürteD zu
Gunsten des Klosters und legen dem magister für sich und dem Bischof
ewiges Schweigen auf. Or. 3 Siegel, alle ahgefäUen.
11. Bischof B (erthold) von Strassburg bestätigt die Schenkung
der St. Martinskirche an das Kloster Gengenbach durch den Papst,
seinen Vorgänger H (einrieb) und das Domkapitel. Ohne Datmn.
Siegel ab.
Ausser diesen in die Wiener HaMschrift aufgenommenen Stücken
sind noch folgende 2 erhalten.
12. lJi26 Se^t. 12. Die Äbte D. de CruceUgne, C. de Petridomo
et ^ de Steine machen ihren Schiedspruch im Streit zwischen dem
Bischof Berthold von Strassburg und H. Scholasticns von St. Thomas
ebenda einerseits und dem Kloster Gengenbach aber die St. Martins-
kirche zu Gengenbach bekannt, sie sprechen diese Kirche in tempo-
rabilibus dem Kloster zu unter Vorbehalt der Einsetzung eines stän-
digen Vikars ; dem Bischof und Scholasticns legen sie ewiges Schweigen
auf. Datum et actum Gonstancie a. d. 1226 2 idus Septembr. Or,
mit 3 Siegdn.
13. 12JX Sept, XSL Dieselben machen das gleiche Urteil be-
kannt unter Darstellung des ganzen Handels und der von beiden
Seiten vorgebrachten Gründe. Der Schluss der Urkunde ist fflr die
Geschichte der Privaturkunde sehr interessant, er lautet: Hec autem
omnia, quia personam publicam non habuimus, per manum
magistri S. conscribi fecimus, qui hiis omnibus interfuit et fideliter
cuncta conscripsit. Actum Gonstancie a. d. mcoxxvi H idus Septembr.
Testes decanus, archidiaconus, custos, magister canonicus majoris
ecclesie, magister A. canonicus heati Stephani, magister G. de Lin-
dowe canonicus b. Stephani et alii quam plures tam clerici quam
canonici. Amen. Or, mit den Siegein der 3 Äbte,
1* 930043A
, Google
Digitized by '
100 Schalte.
Acta Gengenbaeensla 1233—85.
Cnmqae visitatores ab apostolica sede ad Argentinensim diocesim
yisitandi gratia^ foissent destinati, clericas quidam nomine Johannes
deHademersbach^), qoi a juventute in nostro Gengenbacense monasterio
edacatns, continnis precibns ab iisdem petiit, ut sibi parochialem
ecclesiam in snbiirbio Gengenbacensi sitam') conferrent. Tandem
prelibati visitatores precibns mmieribnsqae victi (ut illnd genas
hominnm peconia facillime corrompitur) temeraria presmnptione
contra antiqnam, habitam, quietam possessionem necnon contra con-
firmationem pancos ante annos per sanctissimmn Honörinm papam
aliosqne apostolic» sedis legatos ac episcopos saper eandem ecclesiam
erectam ac consitatam eidem clerico predictam ecclesiam contalenmt.
Qaod com venerabilis dominus Gottfiridas abbas*) intellexisset, anti-
qnam monasterii jorisdictionem capiens conservare, totis viribas re-
pagnat. Prenominatos aatem Johannes de Hademerspach com aliis
qoibasdam clericis et militibas tarrim ecclesiaa nostrse prseocca-
payit et jam facto mane per potentiam laicalem ad celebrem missam
ibidem conpolsavit, tandem ex parte visitatoram legatione accepta
a tali impeta bidao qoievit. Tertia vero vigilia, videlicet beati Lau-
rentii (August 9) idem clerici importonios coUectis circomqaaqae
armatis in ecclesiam nostram irruerant, qaibasdam laicis eoram
fiaatoribus claves ipsias ecclesise per qoandam foeminam frandalenter
impetratas eisdem assignantibns. übicunque, si») divolgatom faerit
sacrilegiom hoc, in toto mundo dicetor, et quod fecit in ignominiam
ejus. Yenit itaqae sab ipso diei crepnscolo, antequam homines se
mntao cognoscerent « mirandis instrncta dolis ad domom seditoi
nostri insidiosis lamentis ecclesise clayes poscens, tanqoam sno funeri
(sicut protestabatur) crucem foret exhibitara, et voti compos effecta
laicos malefactores nostros, yelud faerat premonita, e yestigio se
sabseqnentes intromisit, sicque clavibos eisdem collatis , peracto frau-
dis sase obseqoio, discessit. Igitor Uli, sicat pridie fecerant, foribos
se ingerentes introitum ecclesise nobis denegarnnt, superventoros cum
sao comitatn clericos fayorabiliter excipientes, qoi com balistarüs
sive scntiferis se circomstantibos ad officium missse jam coaptarentur,
qaosdam fratres nostros sedem apostolicam appellantes in prsesentia
») Vorl. n.
^) Es waren, wie aus dem späteren hervorgeht, der Prior von Salem,
Conrad Gisterziensermönch aus Pairis im Oberelsass und der Bischof von
Strassburg, Berthold von Teck, welcher aber seinerseits damals den Abt
Konrad von Ebersheimmünster mit seiner Vertretung beauftragt hatte. •—
') Harmersbach w. Ctengenbach. — ') Die Leutkirche zum hl. Martin,
über die vorhergehenden Streitigkeiten s. oben. — ♦) Abt von 1218 bis 1237
nach Mone Qudlensammlung 3,58. Ich fand ihn in Urkunden seit 1219.
Seinen Todestag setzt die Elostertradition auf den 25. Juni 1237. Diözes.
Archiv 16,162.
Digitized by
Google
Acta Gengenbacensia. 101
ipsins altaris percnssenrnt gladiisqae nndatis indecenter a choro
ejecenmt, calicem et librum et — quod dicere*nefas est, &cere detesta-
bilins — sacratissimnm corporale manibas cigiisdam laici, cognomine
StoU, sinn ipsins recondendnm irreyerenter obtnlemnt, missam coram
plagariis nostris celebramnt, oblationes eomndem, tanqnam fidelinm,
recipientes, qnas postea eisdem pro salario distribnemnt.
Gnm igitnr ntrinsqne jndicii spiritalis videlicet et secnlaris nobis
tepesceret secnritas, die tertia qnornndam ministerialinm nostromm
interventn per jndicem nostmm, procurationes domini de Bodeme^)
laicalis nobis ad tempns cessit adyersitas; nosqne prie&tis clericis
in prejndicio §t scandalo nostro jam occupatis, habita oportnnitate
ecclesiam nostram snmns ingressi, celebratisqne ibidem divinis, cnm
ntensibilia nostra, qnomm nos occasione pridie tarn enormiter per-
sensimns gravari, propter cantelam inde transtnlimns nobiscnm, et
ob hoc in reditn nostro laicomm incurens siye ne£andas contnmelias
iterato snstinnimns. Idem clerici in capella s. Petri in Richenbach*)
libro et calice frandnlenter nos spoliamnt, qnae tarnen postea ex
mandato domini nostri episcopi restitnernnt.
Nos igitnr parochialem ecclesiam nostram una cnm vicario nostro
ratione divinomm freqnentantibns, cnm jam dndnm appellaüo nostra
foret legitima approbatione confirmata, nihilominns prselibati yisita-
tores doloribns nostris et malis snpra modnm angmentatis in civili
foro nostro qnadam die dominica in festo beati Angnstini (28. Äug»
1233)^) prsesentialiter comparentes pro dilectione perseqnentium nos
precio (nt üets est credere) condncti verba inconsneta, videlicet con-
fessiones fratmm, coram omni popnlo in damnationem nostram sonne-
mnt, snpradictosqne sacrilegos, qni prins iigecerant manns violentas
in sacerdotes domini, a poena sacrilegii et excommnnicationis contra
juris ordinem in scandalnm totins cleri nnlla satisfactione exacta
absolvenmt. Pr»terea persona dilecti patris nostri abbatis Gottfridi
inordinate sive nimis indebite inpetentes et appellationi interposit»
in nnllo deferentes ad eligendnm altemm abbatem conventni nostro
indncias nsqne ad nativitatem beatsB Marias virg. (Sept. 6) in au-
dientia totins parochie publice praesignarnnt, qnas etiam die tertia
ntpote qni in omnibns inportnni atqne ii^nriosi extiterant, revocanmt.
Pro tanto itaqne &yore apnd malefactores nostros in castro
Ortinberg eadem, nt dictum est, die dominica se reclinantes, gloriose
sunt refecti, ubi et vicarium ecclesise nostrsB per saglttarios domini
regis equo suo despoliandum censuerunt. Hacque importunitate
peracta in civitatem Argentinam rediemnt et nobis appellationem
nostram ratam protestantibus abbatem alterum in tridno eligere man-
daverunt, ne eorum arbitrio nobis licet inyitis alter institueretur.
Porro nobis tantos eorum impetus patienter hucnsque sustinen-
tibus, de Schutera et de Ethenheim abbates cum predictis clericis
^ Zu ergänzen ist wohl hinter domini: regis gereutem dominum. —
*) Reichenbach nördlich Gengenbach, das dorthin eingepfarrt war. —
>) Der Angustinustag fiel in der ganzen in Betracht kommenden Zeit nur
1222 und 1233 auf einen Sonntag. Letzteres Jahr passt durchweg.
Digitized by
Google
102 Schalte.
et igenti armatorom comitatn sabbato ejosdem septiman^, hoc est in
festo beati Anthonini (8^t. 3) super nos repentino tnrbine irraenmt,
monachnm qaendam^) fratrem decani in Zunswiler^, patem» pro-
Tisionis per omnia indignum, sectun deferentes, quem respectn visl-
tatomm in abbatem nobis denominamnt, diuqne casso labore clansis
portis nostris propter hostiles eomm apparatns foris circamdnetmn
ipsum tandem, unde venerat, redoxenmt. Interea ministerialibas
domini de Bodeme et sagittarüs domini Regis dolose consnlenübas,
ut occasione requirendse defensionis dominns noster-abbas ad reginam
properaret, post cig'iis literas falso sicnt rei probavit exitns impetratas
enfoli nostri plnrimnm gloriebantor.') Ipsi vero post exitnm saom
sedibus et cubilibns suis potenter se ingerentes, omnia nostra per
fraudem possederunt sumptusque inunoderatos &cientes, preefato
monacho die tertia reversuro accessum prseparaverunt fidem suam in
nobis manifeste violantes. Prelibati igitur clerici decanus videlicet
de Zunswiler et plebanus de Hademersbach livoris et invidiss stimulo
accensi cum suorum adjutorio: abbatis videlicet Schutterensis*) et
monachorum suorum, clericorum de Bttrkheim^) et de Tundelingen,
laicorum Conradi de Offenburg, Reinboldi advocati et filiorum suorum
et aliorum quam plurium justitiam dei non attendentes neque per
ostium sed aliunde intrantes in prejudicium dilecti patris nostri
abbatis G, qui jam dudum super diversis gravaminibus (sicut preli-
bavimus) appellatione prsemissa se ipsum personaliter sub tiutionem
domini pap» submiserat, prsememoratum monachum vitse merito et
sapientiffi doctrina minus idoneum, qui se nobis inconsultis pro abbate
gereret, irregulariter et cum instrumentis ferreis in coenobium nostrum
intruserunt (talem videlicet, per quem possessiones ecclesiffi nostr»
transirent in abusionem inevitabilem) [cum conductu et comitatu
visitatorum antedictorum, quibus venerabilis dominus episcopus')
(sano utens consilio) omnem visitationis processum inhibuerat, usque
ad sui presentiam suspendendum, priusquam se moveret ad expedi-
tionem imperialis servitii contra ducem Bavari» promovendam. *)
^) Dieser aufgedrungene Abt wird in einigen Urkunden mit B. und als
Möndi von Schuttem bezeichnet. Nun ist uns in den Versen über den
Brand des El. Schuttem im J. 1240 (Mone Quellensammlg. S,9S) ein
Verzeichnis sämtlicher Schuttemer Mönche erhalten, von denen aber nur
einer mit B. anfängt: „Berthold pr^positus civili et arte peritus**. Dieser
Berthold wurde 1248 (?) seihet Abt von Schuttem (Mone 3,94) und soll
nach den Ann. Schutterani ein von üttenheim gewesen sein (a. a. ). —
') Der Dechant von Zunsweier wird auch als Zeuge 1242 in einer
Gengenbacher Urkunde betr. Streit über Neubmchzelmten in Offenburg
genannt, 1240 war er auch Schiedsrichter in einem Streit desselben
Klosters mit dem Pfarrer von Zell über Zehnten von Bergwerken. Der
Dechant heisst Albert. Ein prior Albertus ad amicitiam bene certos
kommt in dem oben erwähnten Gedicht auf den Brand von Schuttem
vor, das keinen Dechant sonst erwähnt. Das Patronatsrecht der Kirche
von Zunsweier stand Schuttem 9eit langer Zeit zu. — ') Die Stelle ist
offenbar verderbt überliefert — ♦) Heinrich. — *) Burgheim und Ding-
lingen, beide bei Lahr. — ') Bischof Berthold von Strassburg. — M Vgl.
Böhmer-Ficker Reg. imp. 4289*-
Digitized by
Google
Acta Gengenbacensia. 103
Mnlto itaque pliis,r.qaam prius, in nos insanientes pQgnisqne sive
aliis contxuneliis in facie principalis altaris nos afficientes atque sin-
gnlas officinas nostras prseoccupantes atque rompentes in omnibos
nos irrecuperabiliter spolianint. Ad ultimum preparatis cibarüs
nostris ipsi potenter insidentes, nobis autem famelicis et caesis miseri-
cordiam ab ipsis petentibus, ut nostra nobis prompte largirentur,
impudice negaverunt et a nostris sedibus nos violenter propulerunt,
circumquaque precaventes, ne nobis aliquo modo cibus porrigeretur,
düecto domino et abbate nostro precedenti sabbatho ad illustrem
Bomanorum reginam^) fraudulenter destinato.
Igitnr in festo b. Magni abbatis (Se^t, 6), cum inter tot angustias
seu pressuras nulla nobis superesset securitas ad trequirendum us-
quequaque Judicium, omnes senes cum parvulis jejuni et moerentes
cum lachrimis monasterium sumus egressi sanctam crucem praeferentes
per civitatem Offenburgensem ad curiam nostram transivimus; cum
vero multa folgurum incommoda in eadem curia perpessi fuissemus,
relicta civitate Offenburgensi Argentinam transfiretavimus. Et cum
literffi reginsß malefactoribus nostris pro nobis transmissse debitum
non percepissent effectum , summo diluculo in die scilicet Nativitatis
b. Marisß virginis (Sept. 8) ab eadem civitate Argentina sumus egressi
inconsolabiliter navigio per Rbenum volentes versus Wizenberg^
navigare. Sed cum venissemus Liebenowe (!)") ex mandato domini
regis sculteti^) Hagenoviam per Matriam flumen transmeavimus, ubi
exposita coram sculteto domini regis ex ordine qu§rimonia nostra
cum nuntiis et literis die crastina (Se^t 9) ad insignem dominam
nostram reginam apud coenobium Wizenberg demorantem^) commu-
niter sumus destinati. Quse cum tot personas diversse setatis previo
sanctse crucis vexillo coram se genua flectentes respexisset et rei
processum compendiose didicisset tanquam misericors et benigna
nihil morata per pincemam suum nos ad coenobium nostrum reduci
et effngatis inde malis inhabitatoribus cum plebeio suo abbate sine
omni contradictione nostra nobis restitui sub obtentu grati» suse fir-
mlter prsecepit, frequentius ingemiscens, quod per literas ab ipsa
impetratas fraudulenter aliquam incurrerimus tribulationem.
Porro nobis post tantse consolationis beneficium cum gratiarum
actione per ducem nostrum pincemam et dominum nostrum abbatem
paulatim subsequentibus ac in coenobio Salsensi') deinde Scbwartzaha
nobis officiosissime receptis, tandem in curiam nostram Offenburg
proxima dominica post. Nativi. Mariae virg. (S&pt. 10) revertentes
devenimus, medio tempore prselibato pincema maximis difficultatibus
ad clanstrum nostrum accessum nobis prseparante. Be vera cum jam-
dicti maleüactores nostri instauratis circumquaque armatis omnem
reversionis aditum nobis denegare intenderunt, nisi extra terminos
^) Mar^etha von Österreich, Gemahlin König Heinrichs (VII.) —
^ Eron-Weissenburg ist offenbar gemeint. — ^ Es ist wohl Lichtenowe zu
lesen. — *) Der bekannte Schultheiss Wölflin. — *) über das Leben der
Königin, so lange ihr Gemaiil lebte, ist uns fast nichts überliefert , am so
angenehmer diese Nachricht. — ^ Selz.
Digitized by
Qoo^Q:
104 Schulte.
nostros in foro scilicet civili (quod a seculo non est auditum) monacho
sno sicut diximas violenter introso obedientiam profiteremur. Ductore
vero nostro pincema tales imo tarn iniquos eorom conatos omnimodis
reprimente, com non solom falsitatibus ipsomm studio veritatis digne
contraisset, verum etiam meliores quosque conprovintiales nostros ob
reverentiam regise majestatis adversus eos se concitaturum asser-
nisset, continuo violentos iniquitatis operarios cum suis satellitibus de
coenobio nostro efifugavit. Sicque per gratiam dei et piissimsß dominse
nostrae. Margarethse illustris Kom. reginse secunda feria (S^t 11)
in possessiones ecclesise nostrse, a quibus laicali potentia exulavimus
cum dilecto domino et patre nostro Gottfrido abbate post multos
labores et expensas sumus restituti; novissima quoque nostra inventa
sunt multum pejora prioribus, postquam malefactores nostros, qui
inique adveneran.t, cum rapinis nostris iniquius diocessisse cognovimus.
Nam post exitum nostrum abbas Schuterensis et ille suus mona-
chus, qui se nobis absentibus pro abbate gessit, et frater ejus decanus
de Zunswiler et laici: Conradus de Offenburg et Reinboldus advocatus
de Ortenberg et filii sui») cum aliis monachis, clericis et laicis ipsis
famulantibus in prsejudicium omnis sacerdotii et imperialis mcgestatis
in habitationibus nostris se reclinantes pinguissimos porcos nostros
mactari prseceperunt, alios vendendos exhibuerunt, melioris frumenti
sexaginta quinque quartalia, veteris et examinati vini tres karratas
et novi totidem, fructuum arborum, uvarum, nucum partes inestima-
biles in suos usus distraxerunt, preterea in auro et argento, vestibus,
lectis, libris et tapetibus aliisque suppellectilibus irrecuperabiliter nos
despoliarunt, quod sine gravi moerore dicere non possumus; conft-actis
seris nostris privilegia nostra infinitis laboribus sive expensis con-
quisita bullis et sigillis avulsis (sicut presens rerum probat evidentia)
discerpserunt. Insuper in curiis nostris Entirspach, Offenburg, Weyer-
bachO plurimum nos damnificaverunt , monacho Uli, qui sibi nomen
abbatis usurpaverat, in nulla parte se tantis damnis opponente.
Visitatores ergo adversariis nostris attentius faventes in eorum arbi-
trio statuerunt, ut quicquid vellent sub sigillis ipsorum contra nos
scriberent et in ecclesiis suis divulgarent. Nuncio igitur nostro
adhuc apud dominum regem et episcopum Argentinensem in castris
juxta Ratisponam demorante, cum jam triumpho accepto universi
in sua redirent, prelibatus Conradus de Offenburg afiUctionis nostrse
signifer, dominum regem revertentem apud Nürenberg') adiit, sed
allacibus ejus negotüs per legatos dominse nostrse reginaß cassatis
nihil penitus profecit, domirib rege gratiam dilectae consortis susb
erga nos habitam landabiliter confirmante, malefactorum nostrorum
vindicta, usque dum Hagenoviam personaliter veniret, dilata.
Interea nobis incommoda nostra recensentibus reversus est nuncius
») Die Vorla(?e hat : filiis suis.
^) Entersbach südl. Biberacb . Weierbach bei Zell BA. Offenburg. —
*) Sept. 19 u 20 befindet sich König Heinrich in Nürnberg. Böhmer-
Ficker No 4294 u. 4295.
Digitized by
Qoo^Q:
Acta GenjenbacenBia. 105
noster magister Conradus in vigilia dedicationis nostres (Sept 18)^)
literis domini regis in hunc modom delatis.^)
„Heinricns dei gratia Romanoram rex et semper augnstus fide-
„libtts suis scnltetis de Hagennaaw, de Offenbnrg et de Malberg
„gratiam «nam et omne bonum. Commotos nos esse noveritis vehe-
»menter super eo, quod licet interfueritis molestationibus et grava-
„minibns abbatis et ecclesise de Gengenbach, oifensionibus suis in
„nulla parte vos opposuistis, cum jure adyocaticio ipsam ecclesiam
„in justiciis suis tuen teneamur et fovere. Mandamus itaque vobis
„per gratiam nostram firmiter prsecipientes, quatinus ipsam ecclesiam
„et ipsum abbatem foveatis et defendatis in jure suo, in quantum
„cum deo et nostra facere potestis honestate, ne occasione malefac-
„tomm ejus ipsa ecclesia damnum in aliquo sustineat vel gravamen.
„alioquin negligentise vestrse imputamus, sicut viderimus. expedire/
Pr^terea literas domini Argentinensis episcopi Cönradup detulit
in hone modum:
„Bertoldus dei gratia Argentinensis episcopus viris religiosis
„priori de Salem, Conrado monacho Parisiensi Cisterciensis ordinis,
„convisitatoribus suis, et abbati de £bersheim sinceree chai*itatis
„affectnm. Ex parte discreti viri abbatis et conventus de Gengen-
nbach nobis est obbata querela, quod parochialem ecclesiam de
„Gengenbach cuidam clerico, qui aliud beneficium possidet, coutu-
„listis, licet eadem ecclesia sit eisdem sedis apostolicae bonae memo-
„rise Portuensis episcopi apostolicse sedis legati, sanctse Moguntinensis
„sedis et ecclesiae nostrse privilegiis conlirmata. ^) Super quo pluri-
„mum admirantes , cum sine consensu nostro ecclesise nostrse diocesis
„non deberent a vobis tam graviter molestari, discretionem vestram
„monemus, quatinus negotium memoratum usque ad nostram presen-
„tiam differatis, ut cum consilio nostro et capituli nostii et aliorum
„prudentum congrue faciamus , quod ordo juris dictaverit. Nolumus
„enim, ut sine requisitione nostri consensus contra ecclesias nobis
„comissas talia attemptetis. Datum in castris apud Ratisponam VII
„kalen. Septembris, indictione VE." (Äug, 26J*)
Accepto igitur hiyus legationis preconio, venerabilis dominus
noster episcopus Argentinensis a comitatu domini regis Argentinam
est reversus, et prima quidem sessione irrationabilia couvisitatorum
snorum facta importune nimis et sine suo consensu adtemptata,
saniore usus consilio auctoritate ordinaria cassando penitus retractavit.
Et non solum diversis coenobiorum suorum pressuris, verum etiam
cleri sui afflictionibus patemitatis susß humeros submittens, more
*) Die Eirchweihe des Klosters Gengenbach war nach einer Urkunde
B. Walthers von Strassburg von 1261 April 8 am nächsten Somitag nach
Ereuzerhöhung. ~ *) Nach der Darstellung ist dieser Brief KöniK Hein-
richs nach dem Eintreffen Eonrads von Offenburg zu Nürnberg geschrieben,
wenn also der Bote diesen Brief schon am 18. Sept. nach Gengenbach
bringen konnte, so muss der Eönig bald nach dem 2. Sept., wo er noch
in Regensburg war, nach Nürnberg gekommen sein. — *) S. oben S. 98 —
*) Vgl. Böhmer-Ficker No. 4290.
Digitized by
Google
106 Sohulte.
boni pastoris contra rabiem malignantinm pro ovibiis snis constanter
se opposuit, miseratos maltiplices eonun torsiones; preterea omnes
clericos, qaos ipsi visitatores eo inconsulto ab officiis suis suspensos
zelo severitatis Bomam destinare voluerant, congroa satisfactione
correctos et officio suo restitatos domi in ecclesüs suis permanere
permisit. Dominnm etiam nostmm abbatem in abbatiam soam com
consilio omnis cleri et aliorom pradentom publice conürmavit, mona-
chum illum Schutterensem irregulariter intrusum excommunicavit et
a suorum consortio fratrum ejecit, similiter in omnes fautores suos
debitis induciis, ut nobis super illatis malis satisfacerent, conunonitos
nee resipiscentes etiam in eorum familias sententiam excommuni-
cationis ordine juris promulgando, usque ad condignam satisfactionem,
sententia contra ipsos sie prolata:
„Bertholdus dei gratia episcopus Argentinensis B. monacho in
„Schutera salutem pro meritis. Quia Gottefrido abbate in Grengin-
„bach modis indebitis destituto te potentia laicali in abbatiam ipsius
„sumisisti et investituram tuam, a quibus non debueras, recepisti,
„in Tirtute obedientise tibi districte mandando precipimus , ut nulla-
„tenus de eadem abbatia te intromittas, quod si feceris extunc te
„noveris excommunicatum et ab omnibus Christi fidelibus arcius
„evitandum. Prseterea tibi districte mandamus, ut fautores tuos
„infra dies octo jam dicto abbati et conventui sub ablatis satis&cere
„commoneas, alioquin secundum, quod dictaverit ordo juris, contra
„ipsos procedemus."
„Bertoldus dei gratia episcopus Argentinensis abbati et conventui
„de Schutera salutem in domino. Cum nos dudum B. monachum
„vestrum exigentibus culpis suis excommunicaverimus, ipsum vobis
„excommunicatum publice denuntiantes, universitati vestrse in virtute
„obedientise districte praecipiendo mandamus, quatinus ipsum de con-
„sortio yestro unientes tanquam excommunicatum in omnibus evitetis
„et vos domine abbas faciatis eundem ab aliis in omnibus arcius
„evitari."
„Bertoldus d. g. e. A. priori et conventui in Genginbach salutem
„in domino. Noveritis, quod nos abbatem G. in abbatiam suam et
„ad honorem pristinum restituimus et B. monachi factum omnino
„revocando cassamus, prsecipientes vobis sub pcena excommunicationis,
„ut in omnibus eidem Gottfrido tanquam vero abbati sitis obedientes.**
„Bertoldus d. g. A. e. archiprespitero in Zella et plebano in
„Offenburg salutem in domino. Noveritis, quod nos G. abbatem in
„Genginbach, quem visitatores ab abbatia sua removerunt, restituimus
„et ad honorem pristinum revocavimus, in virtute obedientise vobis
„prsecipientes et sub poena officii et beneficii firmiter vobis injun-
„gentes, ut Conradum scultetum de Offenburg et Eeinboldum quon-
„dam advocatum de Ortenberg, R. et W. de Genginbach et alios,
„quos lator praesentium vobis nominaverit, diligenter admoneatiB, ut
„infra octo dies plenarie claustro memorato de ablatis satisfaciant,
„quod si non fecerint, publice denuncietis exconununicatos et ab om-
„nibus arcius evitandos."
Digitized by
Google
Acta Geagenbaceiisia. 107
Preterea idem venerabilis dominus noster episcopus per literas
snas coDctas ii^'arias a malefactoribns nostiis nobis illatas domino
regi scribendo exposuit, una nobiscmn dignam saper illatis vindictam
deposcens. Denique venerabilis dominus noster episcopus Conradnm
Parisiensem monachom tanqnam excommunicatum a choro Argen-
tinensi ejecit et solnm priorem de Salem ad yisitationis munus exe-
qnendnm misit com aliis quibnsdam executoribns, qoi confirmanda
ejus focta confirmarent et cassanda cassarent fine debito. Sic itaqne,
nt premissum est, dominus noster episcopus subditis suis in tempore
dispersionis et iracundiae factus est reconsiliatio, in pace siquidem et
ffiquitate ambulavit nobiscum et emulos nostros damnavit pro iniqui-
tate. Denique etiam domino de Bodeme judici nostro, quem adver-
sarii nostri sibi in favorem dudum acclinaverant, bonitatis suae literas
pro nobis transmisit. Quem nuper a comitatu domini regis rever-
tentem habita usque ad Biberach processione pro requirendo judicio
digne susceptum attentius, sicut requirebat necessitas , invocayimus
domino de Tiersberg et pincema dominae reginse dicto de Werde
simul nos comitantibus. Sed ipse econtra querimoniam nostram de
satisfactione in audientia domini regis dixit deponendam esse, verbis
et üactis demonstrans, quod sine suo assensu nulla nos pulsaverit
adyersitas. Hostes siquidem nostrij/in hoc pemiciosiores, qui famili-
äres et domestici nostri, sed omnium benefEu^torum nostrorum in-
memores et ingrati longo tempore intra se concinnantes, dum Patri-
monium Christi , quo deo militantes in loco nostro sustentandi sunt,
per monachum illum consanguineum ipsorum in suos usus plenius
conarentur contrahere, et scultetum domini regis de Hagennauw diu
multumque rogatum, sicut ipse publice nobis confessus est, in studia
saa non potuerunt inflectere.
Domino itaque rege apud Hagennoviam constituto nobisque Om-
nibus communiter parvis et magnis, videlicet proxima septimana ante
nativitatem Domini (Dee. 1/^23)^) ad exposcendum super illatis
maus Judicium sub vexillo sanctse crucis coram ipso querelose com-
parentibus, ceteris quidem male£actoribus nostris circumquaquepropter
metum subterfugientibus, solus signifer ipsorum C. de Homberg')
tanquam omnium fautorum suorum responsalis illic adesse non ex-
pavit. Et cum se instinctu seu commissione sepedictorum visitatorum
hi^uscemodi scandalum perpetrasse jactitaret, spe sua frustratus a
consistorio regali pro reatu suö vinctdandus taliter extrahitur, quem-
admodum monachum illum ejus consanguineum jam dudum pro
*) Heinrich I. oder Walther TL Wol zu beachten ist, dass er Vogt
des Klosters Schuttem war, mit dem er in 8treit lebte, der 1235 ge«
schlichtet wurde. S. den Schiedspruch Mone, Quellens. 8,59. -- ^ Von
diesem Aufenthalte E. Heinrichs berichtet nur eine der Weingartner
Ffllschungen zum 25. Jan. Doch geht nach Ficker diese F&lschung auf
eine ächte Vorlage zurück und seine Vermutung, dass Zeit und Ort dort-
her übernommen, bestätigt unsere Quelle. Böhmer-Ficker No. 4298. Pas
Itinerar zeigte bislang eine Lücke vom 19 Noy. (Worms) bis 1. Febr.
(Frankfurt j. — ^ Wol aus dem Geschlecht, das nach der Stadt gl. N.
sich nannte.
Digitized by
Google
108 Schulte.
cnlpis suis exeoinmimicatmn a choro Argentinensi torpiter coram
omni popnlo contigit effugah.
Nobis aatem partim revertentibns, cum ceteri finem causam, sicut
erant instructi cum domino nostro abbate ibidem prestolarentur, do-
minus de NiphenO) Qui tuuc consiliarius domini regis extiterat et ex
mandato ipsius ordinandam nobis satisfactionem acceperat, pecunia
corruptus pervertendo Judicium adverssß parti pronior exstitit, hos^
temque nostrum G. de Homberg a vinculis absolutum liberum in sua
remisit, precipiens eidem, ut exceptis privilegüs nostns, qu» inter
cetera eo authore amisimus, super hiis solummodo nobis satisfaceret,
quibus infra septa coenobii nostri nos damnificasset. Interea etiam
dominus de Bodeme nobis contrarius a judicio provinciali authoritate
regia secemitur. Nobis igitur prsesignatum satisfactionis diem sus-
tinentibus,
Irrita ventosse rapiunt promissa procell»,
Sic nos non nobis melMcamus apes.")
Questio ettenim nostra aliis exstitit lucrativa, non nobis, cum
liquido pateret, quia inaniter laborat, qui causam suam coram iniquo
judice prsBtendit. H^c autem omnia domino nostro rege ignorante
facta sunt, sicut postea per literas ipsius claruit, quas ab urbe Her-
bipolensi super qu^rimonia nostra sculteto suo in Hagennauw trans-
misit^); in hunc videlicet modum, ut quidquid super quantitate totius
damni nobis iUati quatuor fratrum nostrorum pr^stito sacramento
optinerent, in hoc nobis coram ipso satisfieret; qui etiam prsenoscens,
consiliarios domini regis muneribus exc§catos, dissimUata regali
sententia in hoc processu procedere non presumpsit.
Hiis itaque (inique confuso juris ordine) peractis, cum jam do-
minus episcopus Argentinensis litibus diu habitis finem decrevisset
imponere, priore de Salem et abbate de Lucela c^terisque eorum
fautoribus interpositis, instantiam ipsorum licet invitus delegationi
eorum a sede apostolica ex parte cedens taliter temperavit, ut tarn
dominus noster abbas quam monachus ille Schutterensis sub pericolo
causse accederent ad sedem apostolicam personaliter consensu parcium
in hoc conveniente. Laici vero pro culpa comissi sacrilegii vinculo
*) Der Freie Heinrich von Neiffen ist offenbar gemeint, der damals
der ständige Ratgeber König Heinrichs VH. war; er und sein Bruder
Albert erscheinen auch in der oben genannten Weingartner FUschung. —
>) Von den beiden Versen geht der erste auf Catull 64,59 „Irrita ventosse
linquens promissa procellse^ zurück, der zweite ist aus Donatos, vita
Yirgilii cap. 17 entlehnt, aber auch abgeändert. Er ist dort einer der
4 Verse, welche Virgil zur Beschämung des Dichters Bathyllus machte,
der zwei von ihm gefertigte Verse als seine hatte ausgeben lassen. „Sic
Yos non Yobis melSficatis apes*. — ^ Die Freilassung des C. von Hom-
berg muss nach dem 26. April 1234 stattgefunden haben, da an diesem
Tage der König wieder in Hagenau war (Böhmer-Ficker 4817), er dort
also wol, wemi die Freilassung schon vorher stattgefunden hätte, die-
selbe erfahren und seinen Entscheid selbst getroffen haben würde. Zu
Würzburg war er dann am 29. Mai, Heinrich von Neiffen begleitete ihn
aber auf der ganzen Reise von Hagenau bis Würzburg.
Digitized by
Google
Acta Oengenbaeensia. 109
excomnmnieationis innodati, cum prssüta caatione jnratoria obe-
dientiam et satisfactionem promississent, beneficimn absolationis con-
cessnm est eis, die et loco Argentinse eis peremptorie prsBfixo. Ad
qnem nobis personaliter accedentibos domino episcopo non iUic exi-
stente sed alias inpeditum in diversis locis ecclesise snse, nnlla est
oblata satisfactio, rebus adhnc in pendnlo constitntis.
Prior qnoque de Salem medio tempore laborabat, nt com gravi
ecclesise nostrse dispendio causa in arbitros commissa expensis male-
factorum nostromm satisfaceremus, qui ipso mediante ad tantam
jactoram indebite nos perduxerunt, ita sane ut curia nostra in Icben-
heim^) monacho illi Scbuterensi, plebano autem de Hademersbach
decima nostra in eadem villa, laicis autem fautoribus eorum decima
nostra in Olsbach et Tatenwilre') usque ad terminum vitse ipsorum
libere eisdem deservirent. Quod cum penitus rationi et justicise dis-
sentire videretur, prsefixo partibus termino, festo yidelicet omnium
sanctorum (Nov. 1) jam appropinquante dominus noster abbas ad
sedem Romanam personaliter accessit, monacbo Scbuterense adver-
sario nostro negotium suum per fratrem suum, decanum de Zuns-
wilre, in bunc modum procurante.
„Sanctissimo patii ac domino Gregorio sacrosanct« Romanse
^sedis summo pontifici B. electus abbas in Gengenbacb Argent. dio-
„cesis cum devotione pedum oscula beatorum. Noverit sanctitas
„yestra, quod cum per diocesim Argentinensem yisitatores a sede
„apostolica fuissent destinati generales, scUicet loci Ordinarius, prior
„de Salem et firater Gonradus Parisiensis, predicto ordinario tunc in
„partibus Ulis non existente, prsefati prior et firater Gonradus cum
„abbate de Ebersheiminster , cui in hac parte vices suas episcopus
„commiserat, ad monasterium Genginbacb pariter accedentes yisi-
„tandi gratia, dominum Gottfridum abbatem ejusdem loci destituerunt,
„me instituentes ibidem. Huic autem processui conventus jamdicti
„monasterii se totaliter opponens apud eundem episcopum optinue-
„runt, jam dictum processum penitus infirmari. Sed cum super biis
„in partibus illis aUquamdiu esset litigatum, prsedictus loci ordina-
„rius cum prsßfato priore me et jamdictum G. abbatem de consensu
„utriusque ad sedem apostolicam decrevit transmittendos, diem pe-
„remptorium in festo omnium sanctorum (Nov. 1) nobis prsefigendo,
^ut ad eundem locum et diem sub periculo causse personaliter simul
„accederemus. Cum igitur ego in propria persona venire non po-
„tuissem, Albertum decanum in Zunswilre latorem prsesentium, fra-
„trem meum camalem, specialem et sufücientem constitui procuratorem
»in curia vestra ad impetrandum, contradicendum et ad defendendam
„meam institutionem necnon ad salvandum processum visitatorum,
„insuper ad componendum et transigendum et ad ea, quse verus debet
„vel potest constitui procurator, et prsßterea ad omnia illa, qu» ego,
„si personaliter adessem, facere possem vel deberem, ipsique in animam
1) sw. Offenburg. — ^ Ohlsbach n. Gengenbach. Dattenweiler abgeg.
bei IQgersweier südl. Offenburg.
Digitized by
Qoo^Q:
110 Schulte.
„meam jurandi dedi potestatem, qoidqaid in praemissis omnibns per
„enm factum fnerit, ratum babiturus. Datum Argentinse anno domini
„Mcoxxxm XV kalend. Septembris.** (Aug. 18.)^)
Statutum igitur terminum prse&to decano prseveniente, cum in-
strumenta Visa sibi competere quibuscunque modis in curia Romana
optinuisset, et dominus noster abbas e vestigio ipsum sequens adven-
tus sui interpositione eadem plene cassasset, tandem a sede aposto-
lica communi auditore accepto domino Egidio scilicet cardinale, idem
decanus ante litis ingressum se in nos deliquisse cognoscens timuit,
ne novissima sua fierent pejora prioribus, omni juri et actioni pro
fratre suo abrenunciavit, sicut ex hujuscemodi testimonio ejusdem
cardinalis declaratur. „Universis presentem paginam inspecturis
„Egidius divina patientia sanctorum Cosmi et Damiani diaconus car-
„dinalis salutem in vero salutari. Cum causam, qusß inter GottMdum
„abbatem in Genginbach ex parte una et B. monachum in Scbutera
„ex altera^) super administratione abbatise dictse de Genginbach b)
„vertebatur, dominus papa nobis comiserit audiendam, dicto abbate
„personaliter, praefato vero B. monacho per Albertum decanum fra-
„trem suum ad hoc procuratorem specialiter constitutum comparen-
„tibus coram nobis, ante litis ingressum prsedictus decanus tanquam
„vir providus snam examinans conscientiam et timens, ne non bono
„peragerentur exitu, qusB malo fuere principio inchoata, omni actioni
„et liti pro prsefato fratre suo ejusque fautoribus cedens simpliciter
Juri siquidem memorato B. monacho contra prselibatum abbatem
„competere credebatur, resignatis instrumentis hac de re habitis
„plene, libere ac simpliciter renunciavit, cum ad hoc mandatum
„baberet speciale. Cum igitur lites restringendsB sint potius quam
„augendse, prsedictorum partium concordisß grato concurrentes assensu,
„sicut eorundem confessione prsemissam compositionem sine aliqua
„pravitate constitit factam fnisse, ratam habentes, presentes literas
„utrique parti super eadem sub sigillo nostro duximus concedendas.
„Datse Perusii 2 die mensis Novembris pontificatus domini Gregorii
„papse anno octavo". 1234 Nov. 2.^)
Sicque nos dominum nostrum abbatem ab iniquiis«) decani et
fratris sui B. monachi et visitatorum invectionibua liberum et expe-
ditum in dominica: „Dielt dominus, ego cogito cogitationes pacis*'*)
(Nov. 19.) digne Ät laudabiliter suscepimus benedicentes deum et
psaJlentes. „Liberasti nos domine ex affligentibus nos etc/ Hiis
itaque gestis prsenominatus Conradus de Offenburg, dolens suas fau-
^) In der Vorla<3re fehlt altera. — ^) In der Vorlage folgt noch: ex
altera. — «) Vorl. iniquis.
1) Die Jahreszahl ist falsch, es kann nur 1234 August 18 sein. —
') In Perugia befand sich damals der päpstliche Hof. — •) Der Abt
machte seine Reise von Perugia nach Gengenbach also in längstens 16
Tagen. Er müsste dann aber sofort nach der Entscheidung angebrochen
sein. Er betrieb am päpstl Hofe auch eine allgemeine Besitzbestätigung,
welche aber erst am 6 Dez ausgestellt wurde üngedruckte IJrk. im
Gen. Landesarchiv.
Digitized by
Qoo^Q:
Acta Gengenbaceiuda. 111
toniinqne Bnomm expensas sine desiderii sni efifecta incassnm circmn-
qnaqne profnsas et adhac in sua injuriosa temeritate in nos grassari
non desistens acta et snggestione sua tirannnm quendam de Znsenecke^)
suis aptnm machinationibns in comitatu domini regis, coi se medio
tempore in damnationem nostri frandnlenter ingesserat, in castrum
Ortenberg secom attraxerat, dnplices literas, qnas nomine regis
eidem procnraverat, onam tanqnam regis Liber ex quo haec
descripH hoc in hco adeo obscuratus ac prae nimia vetustate put-
redine consimptus est, ut vix lUercm cognoscere licuerit. Sequentia
vero (id verbum exscripsi
TirannoB ille de Zuseneckke snggestione et instinctn Conradi de
Offenbnrg in ebdomada natalis Christi (24.— 30, Dez.) hostiliter nos
despoliavit, claves cellarii et granarii aliaque qnam plnrima in cas-
trom Ortenberg transtulit. Pr^terea, qnod etiam precipnnm pertnr-
batioiGs nostrse malnm erat, rex Heinricns, Friderici GsBsaris filins,
com qnibusdam civitatibos Lombardisß contra Ceesarem patrem snnm
foedus pepigerat; hoc intelligens Fridericns Caesar magno exercitn
Lombardiam petit, captoqae Heinrico filio sno perpetnisqne carceribns
a^jndicato prospere sine omni obstacolo in vigilia Johannis Baptistae
(Juni 23) Hagenow revertitur.*)
No6 igitnr commnniter parvi et magni coram Csesarea majestate
in adversis vix respirantes) com maxima comprovincialinm nostrorom
mnltitndine snb vexillo sanctae cmcis qnerelose compamimüs, qa§ri-
moniam nostram snper Conradom de Offenbnrg') ceterisqne malefac-
toribns nostris, sicut ordo jndicii deposcebat, proposnimns. Comis-
sione Tero a Csesare accepta ad ccenobinm nostrmn remeavimos,
promissam super cunctis tribnlationibns ac damnis nostris satisfactio-
nem fidncialiter expectantes. Interim tjrannns ille de Znsenekke
tyrannidis snse poenam metnens relicto castro Ortenberg anffhgit,
&atorqae snns Conradns de Offenbnrg hostis noster de mansionibus
pofisessionibnsqne sois irreTOcabiliter eUminatnr, rebnsqne snis fisco
imperiali adjudicatis.*)
Interea venerabilis in Christo dominus et pater noster Eggebertos
Babenbergensis ecclesias episcopus, ad ctgus diocesim coenobinm nos-
tram ratione temporaliam pertinere dinoscitnr, a comitatu domini
^) Ein solches Geschlecht finde ich nirgends erw&hnt. — >) Am
22. Juni iRt eine Urkunde Kaiser Friedrichs 11. noch in Nürnberg aus-
gestellt (Böhmer-Ficker No. 2097). Unsere Angabe ist aber wol zuyerlfissiger
als das Datum einer Urkunde, die ja so oft ein späteres Datum zu dem
richtigen Orte geben. Halten wir die Angabe der Chronik für richtig,
80 mflsste die Unterwerfimg König Heinrichs zu Wimpfen, der aber
vom Vater nicht vorgelassen wurde, wol, schon vorher stattgefunden haben.
Denn es ist doch wohl undenkbar, daiss der Kaiser folgende Route ein-
schlug: Nürnberg, Hagenau, Wimpfen, Worms. Wie hatte ihm bei
solchen Winkelzügen auch sein Sohn entgegengehen können? Mir scheint,
dass der Zug von Wimpfen nach Hagenau den Zweck hatte, sich dieses
wichtigen Platzes zu versichern. — •) Conrad, der Schultheiss von Offen-
burg ist noch Zeuge König Hemricbs Yü. zu Hagenau am 26. März 1235.
Böhmer-Ficker No. 4878. — *) Er dürfte als Anhänger König Heinrichs
in die Acht gethan und seine Güter konfisziert sein.
Digitized by
Google
112 Schulte.
imperatoris, cui et ipse nobis conquerentibus intererat, aliquantisper
secedens circa festom b. Petri ad vincala (Aug. 1) personaliter ad
nos devenit bidaumqne nobiscum agens et omnem tribolationis nostr»
seriem patemo ediscens affectu contra emulorom insnltus domino Gsesari
in hnnc modum pro nobis scripsit. „Gloriosissimo domino Friderico
„Romanorum imperatori^) semper augusto, Jherusalem et Siciliee
„regi magnifico Eggebertus devotus saus Babenbergensis ecclesise
»episcopus debitnm et paratnm obseqoium cum orationnm devotione.
^Accedentes ad monasterinm Gengenbacense, pro ut nostra interest,
„ecclesiam nostram in temporalibus respeximus diligenter. Quam
„ex ii\]uriosa visitatorum domini papaß et aliorum quorundam teme-
„ritate in rerum defectu adeo coUapsam invenimus, ut si ei maturius
„non succurratur, quodamodo resurgere non valebit. £t quia idem
„locus vestrse attinet mayestati et ad nos pro jure nostro tenetur
„respicere, supplicamus gratiae vestr» humiliter pro honorabili ttbbate
„et conventu jam dicti monasterii, quatinqs ad suggestionem emulo-
„rum suorum, si qui forte fnerint, non 'moveamini, quo usque ad
„vos personaliter accedamus, cum de reformatione ipsius ecclesi» per
„nos possitis instrui secundum quod erit utile et honestum/
Deinde a coenobio nostro idem episcopus dominus noster egrediens
dominum nostrum abbatem suis expensis secum devexit ad ordinan-
dam nobis coram domino imperatore satisÜEustionem. Nobis igitur
effectum praßstitse consolationis patienter sustinentibus, Conradus de
Offenburg adversarius noster vagus et profugus pro culpis suis cir-
cumquaque delitescens in festo b. Bartholomei (Aiig. 24) hostili
gladio interfectus occubuit, impietate sua in verticem ipsius conversa,
ante ruinam ettenim suam exaltato corde suo non solum nos verum
etiam caeteros conprovinciales suos gravibus plerumque afflixerat in-
juriis atque pressuris.
Hoc igitur tali morte prevento CQterisque malefactoribus nostris
ipsius fautoribusque extunc mansuefactis ecclesia nostra erepta est, sicut
passer divinitus de laqueo venantium. Quarto deinde interfecUonis
die (Aug. ^) Reinboldus dictus advocatus de Ortenberg, qui in
parte tribulationis nostrae ejusdem Conradi praesumptioni principaliter
astiterat, interposito domino nostro Babenbergensi episcopo condignam
nobis satisfactionem promisit, sicut ex subscripto patet testimonio.
„Anno domini 1235 in vigilia b. Augustini episcopi (Aug, 37)
„controversia quae inter abbatem de Gengenbach et ejus conventum
„ex parte una et Reinboldum de Ortenberg et ipsius filios ex altera
„vertebatur, in hunc modum coram nobis episcopo Babenbergensi*)
„praedicti loci patrono fuit sopita. Praedictus namque R. pro se et
„filiis suis corporali promisit sacramento, quod super satisüactionem
„omnium damnorum, super quibus coram imperiali migestate ex
■!
Vorl. Babergensi.
Der Kaiser befand sich Anfang August wohl noch mit seiner ihm
Serade angetrauten Gemahlin Isabella in Hagenau. Böhmer- Ficker
[o. 2099b.
Digitized by
Qoo^Q:
Acta Gengenbaoensia. 113
nParte prsedicti monasterii foit in jadicio depositum, taUmn arbitro-
„nnn mandato in omnibns et per omnia obediat reverenter, qaomm
„nomina sunt hsBC Rndolphos prior, Hugo camerarins ejusdem loci,
„Wembems elericns, Conradus villicos de Hademersbach, Hermannas
„dictos Wolleben civis de Yribnrg; hac adjecta conditione, at, si
nprsedicti qoinqae arbitri in onom non poterint concordare, quod
„inter eos plorium arbitrio stetnr et mandato. Ad amplioriB igitor
„roboris firmitatem, praesens scriptum nostro* sigillo foit roboratom.
„Datum apnd Wormatiam in vigilia b. Augnstini^), prsesentibos büs
„testibus: Henrico de Liningen, canonico Wormatiensis ecclesi»'),
^nobilibns viris Waltbero et Burckardo de Geroltsecke, donüno Eber-
„bardo de Nürenberg, magistro Gonrado et magistro Eberhardo
„clericis et capellanis nostris, Bertramno de Offenbnrg, Walthero qui
»dicitur StoUo de Grenginbach et aliis quam pluribos."
Predictis igitor arbitns concorditer statuentibns prelibatiis Bein-
boldns com filiis, nepotibus et contribolibns snis in die dedicationis
majoris ecclesise nostrsB (8^t 16) solempni nostr» processioni reye-
renter se ingerens, primom domini abbatis deinde omnimn confratrom
saomm pedibns proYolatns veniam pro meritis suis coram omni populo
bmniliter postolavit, ccemptnms deinde nsque ad nativitatem Johann :
Baptist» proximo ventoram (Jimi2i), monasterio nostro pro quadra-
ginta marcis aliquod predinm, quod ipse suo tempore in propria
potestate detinens in memoriam exbibitse satisfactionis annoatim nobis
de eodem qnatnor libras publicse monetse ad enndem terminom con-
ferat, post obitom snnm sine omnium heredom snomm contradictione
in usus ccenobii nostri libere et plenarie transferendom. Qose etiam
sententia natu domini episcopi Babenbergensis imo beneplacito domini
imperatoris denuo fuit approbata.
Qn^rimonia vero nostra adversns Conradom de Offenbnrg mise-
rabiliter interemptnm jam dadnm habito pmdentmn consilio hoc
ordine fnit sopita.
„Notnm Sit omnibns praesens cognitnris, quod com Gonradns de
„Offenbarg super multis damnis et iiguriis Gotfrido abbati et mona-
„sterio Genginbacensi sine causa illatis ab abbate jam dicti loci et
„£ratribas suis tractus fuisset») in causam et tandem nullam satisüac-
„tionem de malefactis exliibuisset*>), idem dum pro violentia tum pro
„contumatia vinculo excommunicationis fuisset innodatus, lite pen-
„dente viam foit universse camis ingressus et ad prsedicti abbatis et
„conventus querimoniam auctoritate judicis ordinarii, pro ut juris
•^
Vorl «fdisse". — <>) VorL ezhibuisse.
, Da Bischof Eckbert von Bamberg auf dem grossen Reichstage zu
Mainz, der bis zum 24. August dauerte, ebenso anwesend war, wie am
königlichen Hoflager zu Hagenau, wo es sich seit den letzten Aiwusttaj^en
befindet, so dürfte obige Unmnde gerade die Zeit angeben, wo oer Kaiser
Worms auf seiner Reise berührte. So würde sich auch die Anwesenheit
mes Zeugen, wie dominus Eberhardus de Nürenberg am leichtesten er-
klären, vgl, Böhmer-Ficker z. diesen Tagen. — >) Später Bischof Ton
Speyer (124&— 72) und Kanzler Wilhelms Ton Holland und Alfons.
ZaItMfar, f. 6«Mh. d. Ob«rrli. N. F. IT. 1, 8
Digitized by
Google
114 Schulte.
^erat, ab ecclesiastica sepnltora fait exclusns. Postmodmn vero
„Mechtildis relicta ipsins conpatiens damoationi sui mariti ob
„redemptionem ejus omnes possessiones siias, qnas hereditario jure
„nomine monasterii hactenus possederat, et predimn snom joxta
„Tatenwilre praefato tradidit monasterio libere et absolute in per-
„petnom possidendas. Et cum careret iiberis, personaliter se trans-
„tulit ad idem monasterium extra religionem ibidem permansura et
„certam pensionem usque ad finem vitae su« perceptura, scilicet X
„quart: tritici et X siliginis et dimidiam carratam nobiüs Tini et
„quartam partem carratse de Tino deteriori, duos porcos valentes
„libram et bovem libram valentem, pellicium et praebendam sicut
„uni de fratribus ipsius monasterii. Testes sunt, qui videnmt et
„audierunt, Yiterus notarius domini imperatoris, Wembems clericus
„de Rotwilre, Reinboldus dictus advocatus de Orthenberg et filius
„ejus Waltherus et fratres prsedicti notarii Sigelinus et Wemherus et
„alii quam plures.*'^)
Anno dominicse incamationis m go xxx m prsemissa disturbatio
nostra incboavit triennioque durans multis spoÜis, laboribus et ex-
pensis consumata, postremum prsescripto ordine per gratiam divinse
animadversionis feliciter quievit.
Hartmannus a Eeppenbacb
scripsit») et dono dedit D. Jo.
Msurquardo Husenno Jurecos.
•) Von bier ab andere Hand.
') Die Anwesenheit des kaiserl. Notar Yiterus macht es doch wahr-
scheinlich, dass diese Urkunde ausgestellt wurde, während der kaiserl,
Hof in Hagenau, also in der Nähe von Gengenbach, war. Dort war er
aber von Ende August 1235 an bis Mitte Oktober, dann wieder von
Dezember an bis 1236 März. Wäre diese Urkunde aber erst 1236 aus-
gestellt, so hätte die disturbatio des Klosters in das vierte Jahr gedauert,
nicht, wie der Schlusssatz besagt, nur 3. Der notarius imp. Yiterus be-
gegnet als Witerus scriba in einer in den Sept. 1219 gehöngen Urkunde
Kaiser Friedrichs II. Würdtwein noy. subs. dipl. 13,239. Böhmer-Ficker
No. 1057. An eine Yerderbnis des Namens Witerus aus Waltherus ist
also nicht zu denken. Breslau, Handbuch der Urkundenlehre 1,423
Anm. 2. Eher ist Witerus mit dem dominus Widierus notarius identisch,
der in Urkunde Bertholds y. Tannenrode fdr das eis. Kloster Neubur^
Yon 1237 erscheint. Ygl. die Bestätigung K. Konrads 1238 März 1 bei
Schöpfl. Als. dipl. 1,380. Es könnte dort sehr wol Witherus zu ver-
bessern sein.
Digitized by
Google
Miscellen.
Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte von Oritans an
den RRarkgrafen Friedrich Magnus von Baden-Durlach und an
den Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfalz. Nach dem
Rysswicker Frieden lagen schwere, nach der wirtschaftlichen
Lage des Landes fast unerschwingliche Eontributionen auf der
Markgrafschaft. Vergebens versuchte Markgraf Friedrich Mag-
nus von Baden-Durlach das Billigkeitsgefubl des Königs
Ludwig XIV* zu einer Ermässigung derselben zu bewegen.
Um ein günstiges Ergebnis zu erzielen, wandte er sich
schliesslich an die Prinzessin des verwandten kurpfälzischen
Hauses, deren Einfluss am französischen Hofe er indess
überschätzte. Sie versprach ihm zwar mit Freuden ihre
Verwendung, musste ihm aber bald darauf mitteilen, dass auch
ihre Fürsprache keine Änderuug in den EntSchliessungen des
Königs herbeiführen konnte. Der zweite der nachstehend abge-
druckten Briefe ist von ganz besonderem Interesse, weil er eine,
ersichtlich unmittelbar nach der Unterredung niedergeschrie-
bene Wiedergabe derselben mit wörtlicher Anführung der von
der Herzogin vorgebrachten Wünsche und der Antworten des
Königs enthält. — Die beiden Briefe der Herzogin an den
Kurfürsten Johann Wilhelm beschäftigen sich mit ganz ähn-
lichen Drangsalen, von denen 17 Jahre später die Pfalz wieder
heimgesucht war. Es handelt sich dabei um die endgiltige
Liquidation der Forderungen, welche infolge der von Frank-
reich aufgegriffenen Erbansprüche der Herzogin von Orleans
an die Pfalz gestellt worden waren. Johann Wilhehn war
mit seinem Versuch, an die Hochherzigkeit des Roi Soleil zu
appellieren, nicht glücklicher als seinerzeit Friedrich Magnus.
Das Fürwort der Herzogin blieb jetzt ebenso erfolglos wie
damals, als sie es für den badischen Markgrafen einlegte.
Diese zwei Briefe haben noch einen besonderen Wert durch
8*
Digitized by
Google
116 MiBcellen.
die Äusserungen der Herzogin über ihre kurz vorher verstorbene
Tante, die Kurfürstin Sophie von Braunschweig-Hannover,
deren Verlust sie auf's tiefste beklagt, und durch einige er-
sichtlich aus vollem Herzen kommende Worte, in denen Elisa-
beth Charlotte ihrer Liebe zur Heimath rührenden Ausdruck
verleiht.
Ich glaube, dass diese Briefe mindestens eben so sehr der
Veröffentlichung wert sind, wie jene, die ich in Bd. I, S. 219 ff.
der N. F. dieser Zeitschrift zum Abdruck brachte. Sie ge-
hören, wie jene, zu den Beständen des Gr. General-Landes-
archivs in Karlsruhe, und zwar der erste zu den Korrespon-
denzen, die im Gr. Haus- und Staatsarchiv, die beiden anderen
zu jenen, die in der Abteilung Pfalz Generalia aufbewahrt sind.
Karlsruhe. Fr. v. Weech.
I.
An Markgraf Friedrich Magnus von Baden-Durlach,
Versaille den 13. merz 1697.
Ich hofife, E. L. werden nicht Abel nehmen, daß ich deroselben
nur ein billiet midt ohne ceremonien schreibe, wie ich ahn I. L.
Pfaltzgraff Christian undt ahn alle meine verwantten thue. Ich habe
heutte morgen E. L. schreiben vom 21. Febr. aoß Basel zu recht
entpfangen undt daß einliegende ahn monsieur le danphin Lbd.
gleich überlieffert, I. L. daneben stark gebetten, dero bestes vor
E. L. zu reden, welches sie mir versprochen haben. Ich vor mein
theil werde I. M. den König in langer zeit nirgends änderst alß ahn
taffei zu sehen bekommen, weillen der König jetß daß podagra hatt;
so baldt I. M. aber wider woU sein werden und ich mich auf der
jagt bey ihnen befinden werde, will ich nicht tmterlaßen, K L.
interesse I. M. vorzutragen, mögte sehr wünschen, daß mein vorsprech
helfen möge undt ich E. L. jhirin dinnen könte, den es würdt mir
eine rechte freude sein, E. L. zu erweisen, daß sie nicht umbsonst
auff mich vertrawen und dass niemandes mehr E. L. undt dero
ihrigen bestes wünscht noch ihnen lieber dienen mögte alß
Elisabeth Charlotte.
Adresse: A Monsieur le Marquis de Baden Durlach mon coosin.
Rot gesiegelt (Alliance von Orions u. PübJz).
n.
An denselben.
Versaille den 27. april 1697.
E. L. sehr höffliches schreiben vom 21. mertz habe ich eben den
tag alß ich von Paris nach Marly bin, zu recht entpfangen und
würde eher drauff geantwortet haben, wen es mir möglich geweßen
Digitized-by
Google
Miicellen. 117
were zu Marly za schreiben oder daß ich £. L. beßere zeittung
hette berichten können alß ich leyder thnn kan. Damit £. L. aber
sehen mögen, daß ichs bey mir nicht habe ermangeln laßen, so will
ich E. L. von wort zu wort berichten waß mir der König geantwort
halt. Eher alß zu Marly hatte ich weder mitt dem König noch
monsieor le danphin sprechen können, den ich bin 3 wochen von
hofF abweßend geweßen, so bald ich aber nach Marly kam, fragte
ich mons^" le danphin, ob er sich E. L. erinnert hette und vor E. L.
gesprochen. Er antwortete, er hette es zwar gethan, der König
hette ihm aber gar nichts geantwortet, dörffe also weiter nicht da-
von sagen. Andern tags fahr ich mitt dem König a la revue des
gardes du corps et des mousquetaires. So bald ich in der Kutsch
war, sagte ich zum König: „Monsieur, j'ay regue une lettre de
monsr le marquis de Durlach, qui me prie d'interceder aupres de
V. M.pour luypource qui reguarde les contributionsetj'ay d'autant
plus d'esperance d'obtenir cette grace de Y. M. que ce prince n'a
jamais servis contre vous et ne le fait point actuellement; mdme
quand mons^ le danphin ariva au commancement de la guere aupres
de ces estats, il luy rendit des devoirs et fit de son mieux, d'aillieurs
son pays ayant estes si mal traittes, il est impossible qu'il executte
vos ordres sans que ces etats soyent dans la demiere ruine, je vous
snplie, ayes en piti^.** Der König antwortete: »Madame, vousn'estes
pas la senile a qui ce prince s'adresse pour me parier, il m'a &it
escrire par le roy de Suede.** Ich sagte: „D n'est pas estonnant
qu'il s'adresse a nn roy, qui est son cousin germain dans one affaire
aussi pressante.** Der König antwortet (sie!): „Mais je Tay deja
refuses au roy de Suede.** Ich sagte in lachen: „Je vous en seres
d'auttant plus oblig^e si vous me Taccordes.^ Der König sagte wider:
„Mais Madame je suis fache d'estre obliges de mal traitter ce prince,
que je vouderais obliger, vous me dires que je le puis a Theure.''
„Oui assurement Monsieur'' , sagte ich. Da fing der König wider
ahn: „Son malheur est d'estre prince de l'empire, tont Tempire ma
desclares la guerre, ils fönt le pis qu'ils peuvent contre moy, il
n'est pas estonnant que je fasse aussi tout le mal que je puis faire,
je suis ÜBu^h^ que cela ne se puisse auttrement.^ Ich sagte: „Mais
cela ce peust si vous voulles, Monsieur.^ Er sagte gantz ernstlich:
„Non, cela ne ce peust.^ Hierauff schwieg ich still, den ich sähe,
daß weitter nichts zu thun war, welches mir von hertzen leyd ist
und beklage E. L. und dero armes land wohl von grund meiner
Seelen. Ich hoffe aber daß E. L. auß dießem langen brieff ersehen
werden, daß ich mein bestes gethan und also nicht zweyfflen werden,
daß sie eine dinstwillige baß und dinnerin ahn mir haben.
Elisabeth Charlotte.
m.
An den Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfah,
Marly den 23. Juni 1714.
Ich bitte E. L. gantz dinstlich umb Vergebung, daß ich mir die
ehre nicht eher geben, auff dero wehrtes schreiben zu andtwordten
Digitized by
Google
118 MiBcellen.
nndt deß königes andtwort zu berichten, allem wir haben eine kleine
reiße von 9 tagen gethan, so mich verhindert zu schreiben undt nnn
werden E. L. leyder schon wißen, waß mich, seyder dem wir wider
hier sein, verhindert, nehmblich die betrübte zeittnng von der ver-
lost meiner hertz allerliebsten tanten^), welche ich nicht alß eine
tante, sondern alß eine liebe mntter geliebt habe, and ob ich schon
hentte so starckh kopfiPwehe vom vielen and stedigen weinen habe,
daß ich kaam mein papir sehen kan, so will ich doch nicht lenger
wartten, £. L. za berichten, dass ich gleich selbigen abendts wie
der Herr Beckher mir dero frantzösches schreiben überlieffert, es
I. M. dem König presentirt and dabey gesagt, daß ich I. M. bette,
dießen brieff mitt bont^ za leßen and £. L. favorabel za sein. Der
König fragte, waß es were, so sagte ich, daß man aafBs nea die arme
Pfaltz plage, wie I. M. aaß E. L. brieff sehen würden. Der König
nahm daß schreiben and sagt, er wolle eß leßen, aber es müße ein
ihrtham sein, den man fordere nichts neues, sondern nar waß schaldig
seye. Den andern tag kam Mons'' Voisin za mir andt sagte mir in
nahmen deß Königs, daß ich E. L. versichern solte, daß man keinen
heller fordern würde aaffis neue, sondern nar waß noch schaldig von
dem, so man vor den frieden mitt einander accordirt hette. Ich
wünsche, daß £. L. hiemitt zafrieden sein mögen and bitte za glaaben,
dass Sie allezeit eine trewe dinstwillige baß und dinerin ahn mir
haben werden. Elisabeth Charlotte.
Adresse: Ahn deß herm charfürsten za || P<z liebten, meinen
lieben || hochgeehrten herm vettern.
Schwarz gesiegeilt (AUiance von Orleans u, Pfalz),
IV.
An denselben,
Marly den 26. Jalli 1714.
Vor zwey tagen bin ich mitt E. L. wehrtes schreiben vom 13.
dißes monats durch hem Buflers erfrewet worden, aber mein schreiben
heute will leyder nicht tröstlich weder vor E. L. noch der armen
Pfaltz sein, weillen ich nichts habe außrichten kennen, bitt £. L.
aber zu glauben, daß, wen es bey mir gestanden hette, daß sie vol-
kommes vergnügen hierin würden gehabt haben. Die liebe vor daß
vatterland kan mir nicht auß dem hertzen gehen alß mit dem leben.
E. L. wißen, welche eine hertzinnigliche freundtschafft zwischen
meiner hertzlieben tauten, der frau churfürstin zu Braunsweig s. und
mir geweßen, können also leicht gedenkhen, wie sehr mir dero Ver-
lust zu hertzen gangen, und glaube, daß es mir all mein leben nach-
gehen wird; den ich entpfinde es täglich noch wie den ersten tag
und kan es nicht gewehnen, ich weiß auch, das sie E. L. alß ihren
*) Sophie, Witwe des Earförsten Ernst August von Braunschweig-
Hannover, f 8. Juni 1714. Schwester des Kurfürsten Karl Ludwig von
der Pfalz, des Vaters der Herzogin Elisabeth Charlotte von Orltois.
Digitized by
Google
Miscellen. 119
söhn geliebt, also kan ich nicht zweilllen, daß E. L. großen part ahn
mein nnglttckh nehmen, ja es gar niitt entpfinden. Sage gantz
dinstlichen dank vor alle gntte wünsche, welch ich auch von hertzen
vor E. L. thne und daß der allmächtige Ihnen ein beßer gesnndheit
verleyen mögen alß Sie eine zeit her gehabt. Aber wolte gott, ich
könte E. L. dankhsagnng recht würdiglich meritiren, würde es woll
vor ein grosses glück halten, wen ich E. L. durch einige ahngenehme
und nützliche dinsten bezeugen könte, wie ich in der that dero
trewe, dinstwillige baß und dienerin bin und bleibe.
Elisabeth Charlotte.
Adresse tmd Siegel tüie bei III.
Ludwig Dringenberg in Heidelberg. Dass Ludwig Dringen-
berg, der berühmte Stifter der Schule zu Schlettstadt, die
Universität Heidelberg besucht hat, brauchen wir nicht erst,
wie es bisher geschah, der „Expurgatio contra detractores"
seines Schülers Jacob Wimpfeling zu entnehmen (vgl. Zeit-
schrift für bist. Theologie, IV, 2, 202): wir erfahren es auch
unmittelbar durch die Heidelberger Matrikel (Töpke I, 186).
Diese verzeichnet bei der Immatrikulation vom 20. Dezember
1430 auch „Ludowicus Dringhenberg clericus Baterbomensis
pauper", — er wurde also zu gleicher Zeit mit dem späteren
Humanisten Peter Luder immatriculiert (vgl. Wattenbach in
dieser Zeitschrift 22, 38). Die Akten der Artistenfakultät
teilen femer mit, dass er am 12. Juli 1432 das Baccalaureats-
examen bestanden hat, und schon am 13. April wurde er
Magister artium. Wie bei der Immatrikulation war er seiner
Mittellosigkeit wegen von der Zahlung der Grebühren befreit:
der Vermerk in den Akten lautet (Töpke II, 382): „Luidwycus
de Trindenberg pauper et determinauit sub M. Joh. de Spira*'.
Auf Grund dieser Daten können wir nun die Unrichtigkeit
von Eaemmels Annahme in Bezug auf Dringenbergs Geburts-
jahr („Geschichte des deutschen Schulwesens** 1882, S. 223)
feststellen: wir werden vom Jahr 1430, das Eaemmel ungefähr
für das richtige hält, auf die Zeit um 1410 zurückzugehen
haben. D. wird femer schwerlich, wie die AUg. d, Biogr.
(V, 411) will, unmittelbar von Heidelberg nach Schlettstadt
gekommen sein: denn die Gründung der dortigen Schule er-
folgte erst um das Jahr 1450. Da er erst um 1490 starb,
so wissen wir nun auch, dass er ein sehr hohes Alter erreicht hat.
Berlin. Max Herrmann.
Digitized by
Google
120 MiBcellen.
,,Valletor'' zwischen Schwarzach und Grftfern. In einer
i. J. 826 von Kaiser Ludwig dem Frommen für die Abtei
Schwarzach am Rhein ausgestellten Urkunde werden dieser
unter Anderm „XXVIII mansus salice terre usque ad aquam,
quae juxta VaUetor in Rhenum fluit*', vergabt, und in einer
unterm 11. Nov. 994 datierten Urkunde verleiht Kaiser Otto III.
dem Abte „Wolfoldo suisque successoribus, qui in monasterio
sancti Petri ad Suarzaha constituuntur, in villa Vallator
nominata et in comitatu Gunonis comitis sita mercatum con-
struendum cum omnibus appendiciis, quae ad hoc pertinent,
id est moneto, telonio, exitibus et reditibus, aquis . . silvis
pascuis molendinis*' etc. Dieses VaUetor wurde mehrfach
gedeutet, meistens bezog man es auf das Dorf Schwarz ach.
Kolb in seinem Ortslexikon (I, 4) und nach ihm das Universal-
lexikon des Orossherzogtums Baden von 1844 (S. 6) verl^en
„das berühmte Vallator" sogar nach Achern, identifizieren es
mit dem dortigen Velletümle und machen es zur Grenzscheide
der von Ruthard an die Klöster Gengenbach und Schwarzach
geschenkten Grafschaft Schwingenstein! Vallator oder VaUetor
lag etwa zwanzig Minuten westwärts von dem heutigen
Schwarzach, dort, wo die uralte (römische) von Strassburg
über StoUhofen nach Baden ziehende Rheinstrasse mit der
von Bühl und Vimbuch nach Gräfem lautenden sich kreuzt
(Zeitschr. 17, S. 420), unweit des Mühlbachs, welcher die alte
Suarzaha ist, die hier auch die „Velterbach" heisst. Das
Gemarkungsgewann hier wird bis heute noch „Veite rn",
„bei der Velterbrücke" genannt. Der Velterbach bildete ehe-
dem die Grenze zwischen den uralten Kirchspielen Stadel-
hofen (StoUhofen) und Scherzheim und den betreffenden Mark-
genossenschaften. Bis hierher ging auch ursprüngUch das
badische Geleitsreclit, das dann vom 15. Jahrhundert an, wo
die Advokatie über das Kloster Schwarzach an die Markgrafen
von Baden überging, bis vor das Thor des Städtchens Lichtenau
sich erstreckte. Wahrscheinlich war hier bei Veitern, am
Knotenpunkt zweier Strassen schon in der römischen Zeit
eine Grenzscheide. Als nach dem Jahre 816 das nieder-
gebrannte Kloster Amulfsau von der Rheininsel dieses Namens
auf das diesseitige Rheinufer transferiert wurde, war hier bei
der ViUa VaUator neben der Schwarzach sein erster Stand-
ort. Eine zweite Verlegung des Klosters fand nach wieder-
Digitized by
Google
Miscellen. 121
holten Feuersbrünsten und sonstigen Unglücksfällen um die
Mitte des 12. Jahrhunderts an seinen nachmaligen Ort
Schwarzach statt ^), wo es von der grossen Heerstrasse mehr
entfernt lag und reichlicheren Wasserzufluss zur Benützung
hatte. Die für die Villa Vellator von Otto III. verliehenen
Privilegien scheint aber die Abtei auf ihren in nächster Nähe
gelegenen Fronhof zu Stollhofen übertragen zu haben, wo
nach den ältesten klösterlichen Weistümern ein Abt zu
Schwarzach das Recht hatte, „eine eigene müntze zu slahen
... ob er anders das Silber dazu hat". Dasselbe scheint auch
mit dem Marktrecht der Fall gewesen zu sein. Daher mag
es kommen, dass der sonst unbedeutende Ort schon frühe
(1309) „Stadt" genannt wird. In Veitern selbst stand noch
bis in die Zeit der Reformation die St. Georgskapelle, die
drei Altäre und viele Anniversarstiftungen besass, weshalb von
Schwarzach aus regelmässig Grottesdienst daselbst gehalten
wurde. Abt Wagner bezeugt, dass zu seiner Zeit (1691)
noch allerlei Mauerwerk zu Veltem zu sehen gewesen sei,
wohl Reste der ehemaligen Georgskirthe.
Moos. Reinfried.
<) Abt Gallus Wagner setzt zwar in seiner handschriftlichen Chronik
der Abtei Schwarzach (O.L.A.) diese zweite Translokation des Klosters
in das Jahr 1224, ebenso Grandidier (Hist. de T^glise de Strasb. I, 242),
allein dies ist offenbar unrichtig, da die romanischen Baoformen der jetzt
noch stehenden herrlichen Klosterkirche auf die zweite Hälfte des 12.
Jahrhunderts hinweisen, und später, etwa um 1224, nur bauliche Ver-
änderungen im Übergangsstile vorgenommen wurden. Vgl. Otte, Kunst-
archäologie des deutschen Mittelalters. 5. Aufl U. Bd. S. 40 u. 86.
Digitized by
Google
Literatumotizen. ^)
Von den von der bad. hist. Kommission herausgegebenen
„Regesten der Pfalzgrafen am Khein 1214 bis 1400 unter
Leitung von Eduard Winkelmann bearbeitet von Adolf Koch
und Jakob Wille" liegt nunmehr auch die dritte Lieferung
vor, welche die Regierung Ruprechts I. von 1350 bis 1373
führt. Sie bringt die Zahl der Regesten auf 4040 Stück.
Im Anschluss an das Werk von M. Anquez (Henri IV et TAlle-
magne, d*apr6s les m^moires et la correspondance de Jacques Bongars.
Paris 1887) veröffentlicht Leon G. P^lissier eine Studie: Henri IV,
Bongars et Strasbourg (Paris, Berger-Levranlt et Cie.), welche für die
Geschichte des südwestlichen Deutschlands von Belang ist. Der be-
rühmte Philologe Bongars, der in Strassburg studiert hatte und
Deutschland gut kannte, diente dem König Heinrich IV. als politi-
scher Agent. Ein Anhang bringt den wörtlichen Abdruck mehrerer
Aktenstücke, deren Vorlagen sich in der Biblioth^ue nationale zu
Paris befinden, darunter Schreiben an die Stadt Strassburg u. S. 40
auch ein Brief des Bongars an den Kurfürsten von der Pfalz.
K. Hartfelder.
In der römischen Quartalschrift für christliche Altertumskunde
und für Kirchengeschichte Bd. I, 231—258 veröffentlicht Paul M.
Baumgarten aus einem Codex Palatinus derVaticana eine deutsche
Lobrede auf Kurfürst Friedrich L von der Pfalz. Es ist
ihm dabei entgangen, dass sie eine Übersetzung der in dieser Zeit-
schrift Bd. 23,25ff von Wattenbach veröffentlichten lateinischen
Rede Peter Luders vom 11. Februar 1468 ist. Der Verfasser ist von
B. zwar richtig bestimmt, dass die deutsche Bearbeitung Vorlage der
lateinischen war, ist, wie ein Vergleich beider ergiebt, gänzlich aus-
geschlossen.
^) In den Literaturnotizen werden wir die Oeschichtsfreunde wie bisher
auf hervorragende Quellen Veröffentlichungen und solche Darstellungen auf-
merksam machen, welche nicht auf dem Wege gewöhnlicher Reklame su
Jedermanns Kenntnis kommen; besonders auf Aufsätze in entlegenen Zeit-
schriften werden wir hinweisen. Wenn die Notizen auch das badische
Gebiet besonders berflcksichtigen, so ist doch das übrige oberrheinische
Land nicht ausgeschlossen. Die zahlreichen verdienstlichen badischen
u. a. Vereinszeitschriften u. s. w. schliessen wir im Allgemeinen aus, weil
sie ja in dem Kreise der Freunde derselben ohnehin bekannt werden. Im
übrigen verweisen wir für Baden auf die jährlich von uns gebrachte voll-
ständige Bibliographie.
Digitized by
Google
Literatur notizen. 128
„Zar Kritik des Peter Harer** heisst eine Abhandlung von
J. Schwalm (Mittigen. d. Instit. f. österr. Geschichtsf. IX, 638-664).
Sie erweist, dass Harer sekundäre Quellen nicht benntzt hat, sondern
als Aogenzenge oder nach Originalqaellen seine Geschichte des
Banemkriegs geschrieben hat. Die kürzende Übersetzung ist von
Harer selbst. Einige Angaben über philologische Arbeiten H.'s be-
ruhen auf Verwechslungen mit dem Florentiner Humanisten Petrus
Grinitus.
Vom „Urkundenbuch der Stadt Strassburg" ist vom vierten
ßande die zweite Hälfte erschienen, welche in Bearbeitung von A.
Schulte und G. Wolfram „Stadtrechte und Aufzeichnungen über
bischöflich-slfldtische und bischöfliche Ämter" enthält. Die Bearbeitung
war um so schwieriger, als für einen bedeutenden Teil des Bandes seit
dem Biblioth'eksbrande von 1870 meist nur noch jüngere Überarbei-
tungen vorhanden waren. Die Bearbeiter haben daher oft genug an der
Lösung der mühevollen Aufgabe verzweifelt. Von dem Inhalt ver-
dienen besonders die Au&eichnungen über die dem Burggrafen unter-
stellten Handwerke Beachtung, da wir am Oberrhein an alten
Zunftordnungen ja sehr arm sind.
Von den neu erschienenen Teilen der Monumenta Germaniae
historica berührt uns besonders der Band »Legum Sectio I Tomi
V pars 1% welcher bearbeitet von Karl Lehmann die Leges Ala-
mannorum bringt. Register, Glossare und Konkordanzen machen die
Neuausgabe sehr brauchbar. Eine sorgfältige Einleitung untersucht
alle Fragen bezw. Alter, öffentliche Geltung, Entstehung sowohl des
Pactus Alamannorum (Anfiäng des 7. Jahrhunderts) als der Lex Ala-
mannomm (mit Brunner Anfang, des 8. Jahrhunderts). Damit ist die
Ausgabe von Merkel in der alten Reihe der Leges ersetzt.
Der erste Teil des zweiten Bandes der Diplomata regum et
imperatorum bringt in der Bearbeitung Sickel's die Urkunden
Otto*s n. Die peinliche Sorgfalt der Ausgabe, welche mit allen
Hülfimiitteln der Diplomatik arbeitet, macht es gewiss, dass nur viel-
leicht hie und da noch eine andere Ansicht platzgreifen wird.
In der „Vierteljahrschrift fttr Heraldik 1888 Heft I, 1—171«
veröffentlicht Kindler v. Knobloch einen „Wappencodex des Vereins
Herold**, der, wie er nachweist, wohl im Elsass entstanden ist. Die
Malerei möchte der Herausgeber dem Sebald Büheler oder einem
seiner Schüler zuschreiben (Ende d. 16. Jahrhdrts.) Die knappen
Wappenbeschreibungen des Herausgebers sind durchweg korrekt und
auf sie möchten wir alle verweisen, denen die heraldischen Ausdrücke
nicht geläufig sind. Ein alphabetisches Verzeichnis erleichtert ja das
Auffinden der ca. 3000 vertretenen Geschlechter. 8 farbige Abbil-
dungen sind beigegeben (darunter Stauffenberg- Widergrün und
Schauenburg).
Digitized by
Google
124 LHeratornotiMii.
Einen dankenswerten Beitrag znr Enltnrgeschichte des oberen
Rheinthals am Ende des Mittelalters enthält die Schrift Hugo Hol-
steins: Johann Renchlins Komödien. Ein Beitrag znr Geschichte
des lateinischen Schaldramas. (Halle a. S. 1888.) Der Inhalt be-
steht ans dem Wiederabdrucke der zwei lateinischen Komödien
Renchlins nebst allen wünschenswerten Beigaben über die Entstehung
der Dichtungen, ihre Fabel, die Aufführung der Scsnica progynmas-
mata, die verschiedenen Drucke, die Verbreitung und Nachahmung
der Stücke u. s. w. Für die Scaenica progymnasmata benutzte der
Verfasser zwei Handschriften, die älter sind als die 1498 zu Basel
bei Bergmann de Olpe erschienene erste Ausgabe: eine Erfurter
Handschrift aus der gräflich von Boineburg'schen Bibliothek stam-
mend, und dann eine zu Upsala befindliche Handschrift^ welche der
berühmte Jakob Wimpfeling selbst geschrieben hat, und deren son-
stiger Inhalt eine wertvolle Quelle zur Geschichte des Heidelberger
Humanismus zu werden verspricht. Hoffentlich gelingt es Holstein,
den weiteren Inhalt recht bald durch den Druck einer allgemeinen
Benutzung zugänglich zu machen. K. Hartfelder.
Von dem Inhalt der Mitteilungen des bist. Vereins der Pfalz XTTT
interessieren die Bewohner des rechten Rheinufers besonders die
beiden Arbeiten von Harsten Die eine bringt einen Brief des
Kommandanten von Philippsbnrg Oberst Baumberger an den General
Graf Aldnngen vom 13. Juli 1633 mit 6 Beilagen, welche uns wich-
tige Einblicke in die damalige Lage der Festung und der Haltung
des heldenhaften Obersten gegenüber dem in französischem Interesse
wirkenden Kurfflrsten und Bischof Philipp Christof von Sötem ge-
währen. Die Aktenstücke waren nach Lobositz in Böhmen ver-
schlagen. Der andere Au&atz ist betitelt: „Speierer Flurplan von
1715 und der sog. Speierer Bauernkrieg*'. In ihm nimmt sich mit
lebhaftem Eifer der Verf. der Reichsstädtler an, welche 1716 in dem
„Bauernkrieg'* den kürzeren gezogen hatten.
Der Nestor elsässischer Geschichtsforscher, C. Schmidt, hat
seine verdienstliche Schrift: Strassburger Gassen- und Hänser-
namen im Mittelalter in zweiter neu bearbeiteter Auflage er-
scheinen lassen. Gasse für Gasse sind die alten Namen zusanmien-
gebracht, erklärt, die Geschichte der einzelnen Häuser verfolgt u. s. w.
Fast keine deutsche Stadt hat eine ähnlich sorgfältige Lokalgeschichte,
als sie hier vorliegt. Da die Häusemamen auch in andern alten
Städten wiederkehren, so darf die Arbeit auch ausserhalb Strassburgs
auf Freunde rechnen. IrrefQhrend sind aber die Bemerkungen über
die Herausgeber des Strassburger Urkundenbuchs am Ende des Vor-
worts, das fOr diese neue Auflage reichen Nutzen stiftete.
Zugleich veröffentlichte derselbe: „Michael Schütz genannt
Toxites. Leben eines Humanisten und Arztes aus dem 16. Jahr-
Digitized by
Google
Literatoniotiien. 125
hundert". Die Biographie dieses nnrohigen Lehrers, der in späteren
Lebensjahren als Arzt anffcrat und die Lehren des Paracelsus ver-
focht, von dessen Schriften manche von ihm zuerst veröffentlicht
wurden , ist ein interessanter Beitrag zur Geschichte des geistigen
Lebens am Oberrhein. Eine Bibliographie stellt seine 52 Schriften
bezw. Ausgaben zusammen.
Als No. I der „Wttrttembergischen Geschichtsquellen"
erschien in dem Wtkrt. Yierte^ahrsheft 1887 Heft 4 in Bearbeitung
von E. Schneider der Codex Hirsaugiensis. Bislang war er
vollständig nur von Gfrörer in der Bibliothek des liter. Vereins (1843)
abgedruckt, aber ohne Beigabe eines Begisters, das jetzt in sehr er-
wünschter Weise diese über weite Gebiete sich erstreckende Quelle
nutzbar macht. Im einzelnen sei bemerkt, dass die Grafen von
Huneburg (Humburg) nicht Bayern, sondern dem Unterelsass an-
gehören. Erckinbertus de Bugingen gehört zu dem breisgauischen
Buggingen. Rietburg ist nicht das bei Edenkoben, sondern Rüppurr
bei Karlsruhe, Gerholt de Walteck gehört ins Oberelsass, Lomersheim
ist nicht bei Donauwörth, sondern Lomersheim OA. Maulbronn.
In seinen »Beiträgen zur germanischen Privatrechts-Geschichte'*
Heft 3 behandelt Jos. Köhler das Thema: „Zur Geschichte des
Rechts in Alemannien, insbesondere das Recht von Kadelburg^.
(Wtkrzburg 1888.) Es ist die Frucht einer Erforschung des Archivs
der Gemeinde Kadelburg und bringt unter Heranziehung anderer
Quellen eine Darstellung des zu Kadelburg gflltigen Privatrechts.
Die Schrift zeigt uns an einem konkreten Beispiel die Entwicklung
des Privatrechts auf Grund der Rechtspraxis«
In den „Beiheften zum Centralblatt fOr Bibliothekwesen Band H^
behandelt Wilhelm Brambach: Die Reichenauer Sänger-
schule. Beiträge zur Geschichte der Gelehrsamkeit und zur Kennt-
nis mittelalterlicher Musikhandschriften (Leipzig, Harrassowitz).
Das Ergebnis, „dass ein deutscher Gelehrter (Hermannus Gontractus)
im 11. Jahrhundert auf der Reichenau eine selbständige Theorie des
Tonsystems und der Tonarten erdacht hat, welche zugleich die
einfachste, beste und feinste unter den mittelalterlichen Arbeiten auf
diesem Gebiete ist,^ wird der Arbeit auch Leser zufahren, denen
sonst die Musikgeschichte fremd ist.
Yon neuerschienenen Ortschroniken notieren wir aus Baden:
Stocker, Chronik von Walldorf (Bruchsal, Biedermann), aus dem
ElBass zwei Schriften von Kiefer: Geschichtliche Notizen flber
Elbersforst und seine Gemarkung und über Linzingen (beide ver-
schwundene Dörfer beilBalbronn, Unterelsass). (Strassburg, Du Mont-
Schauberg und Molsheim, Schultheiss.)
Digitized by
Google
126 Literatarnotizen.
Eine sehr gründliche Arbeit von Ernst Pfister: Die finan-
ziellen Yeft'hältnisse der Universität Freibarg von der Zeit
ihrer Gründung bis znr Mitte des 19. Jahrhunderts. Freiburg, Mohr,
sei hier besonders hervorgehoben. Der wirtschaftlichen Seite des
Lebens der Universitäten hat man ja bislang wenig Aufiooierksamkeit
geschenkt, um so dankenswerter ist die vorliegende Arbeit, welche
mit Umsicht das reiche Universitätsarchiv ausgebeutet hat.
Im Anzeiger für Schweiz. Geschichte 1888 No« 4 weist Rudolf
Wackernagel nach, dass das im Breisgau gesuchte Wahinhofen das
Landgut Wenken am St. Erischonaberg bei Basel ist. Der Ort
Yuinchofen ist aber als identisch mit Innikofen von Poinsignon
(diese Ztschft. NEU, 360) erwiesen.
Seiner Ausgabe des „Briefwechsels der Herzogin Sophie von
Hannover mit ihrem Bruder, dem Kurfürsten Karl Ludwig von der
Pfalz* etc. (Leipzig 1885) hat Eduard Bodemann nach kurzer Zeit
im 37. Bande der Publikationen aus den k. preuss. Staatsarchiven
die „Briefe der Kurfürstin Sophie von Hannover an die Rau-
gräfinnen und Raugrafen zu Pfalz*, die Kinder des genannten
Kurfürsten aus seiner zweiten, morganatischen Ehe mit Luise von
Degenfeld folgen lassen (Leipzig, Hirzel 1888). Dieselben beginnen mit
dem Todesjahre Karl Ludwigs 1680 und gehen bis 1712. Ist die rein
politische Ausbeute derselben auch keine allzu grosse, so enthalten
sie doch um so wertvollere Beiträge zur Geschichte politisch be«
deutender Persönlichkeiten jener Zeit und liefern »ein interessantes
und in hohem Grade unterrichtendes Kulturbild jener Tage**. Be-
sonders reiche Aufschlüsse bieten sie natürlich für die Lebensgeschichte
der hochbedeutenden Verfasserin selbst, deren Charakter und ganze
Persönlichkeit sich lebensvoll in denselben abspiegeln. Hervor-
ragendes Interesse beansprucht vor allem ihre Stellungsnahme zu
den Successionsverhandlungen in England, die in ihrem weiteren
Yerlaufe ihren Sohn Georg Ludwig als Enkel der britischen Elisabet
und des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz auf den englischen
Thron führten. Bodemann hat sich darüber in der Einleitung des
weiteren verbreitet. Bekanntlich erlebte übrigens die Kurfürstin
selbst die Zeit nicht mehr, da sie zwei Monate vor der Königin
Anna von England starb, nach deren Tod erst die hannoverische
Erbfolge in Wirkung trat. Dr. K.
In einer Abhandlung „Zur Herkunft der Habsburger**
(Jahrbuch für Schweiz. Geschichte 13,499—554) sucht Emil Krüger
den Beweis zu erbringen, dass die Habsburger Nachkommen der
elsässischen Nordgaugrafen und der Herzöge des Elsasses (der Eti-
choniden) seien. Für uns ist diese Frage um so mehr von biteresse,
Digitized by
Google
LitonvtiimotiBeD. 127
als Erfiger den Beweis zu erbringen verspricht, dass anch die Zäh-
ringer diesem selben Stamme angehören. Er reiht den ans der
Urkunde von Yillingen (999) bekannten Ahnherrn der Zähringer
Berthold als Bruder den Habsbürgem Bischof Wernher I. von Strass-
bnrg, Badbot (Stammvater der Habsburger) und Budolf, dem Gründer
von Ottmarsheim , an. Die Verwandtschaft der Habsburger mit den
Nordgaugrafen beruht auf der Identität des in den Acta Murensia
genannten Habsburgers Guntram und des 952 wegen Bebellion gegen
König Otto I. verurteilten Grafen Guntram. Diese Identität sucht
E. durch den Erweis zu sichern, dass die Habsburger, wie Graf
Guntram, dessen Besitz wir aus den Urkunden über die Verschenkung
der konfiszierten Güter durch Otto I. kennen, in gleichen Gegenden
z. T. Orten begütert waren. Diesen Beweis halte ich in der sonst
nicht unverdienstlichen Arbeit nicht nur für nicht erbracht, sondern
das Gegenteil bezeugen die Urkunden, welche einen Vergleich ja
überhaupt unzulässig machen. Den Beweis hierfür werde ich dem-
nächst erbringen. Es ist unstatthaft, den konfiszierten Besitz des
Grafen Guntram heranzuziehen, um seine Nachkommen festzustellen.
Beruht die Annahme, dass die Zähringer zum gleichen Stamme
gehören, ebenfalls auf Yergleichungen mit dem Gute Graf Guntrams,
so würde auch das hin&llig sein. Jedenfalls wird man mit Interesse
den ferneren Arbeiten des Verf. entgegensehen. Für die Geschichte
der Habsburger sehe ich anch heute noch keine Möglichkeit, mit
irgend welcher Sicherheit über meine Besultate in frühere Zeiten
hinauszukommen. Bei dieser Gelegenheit sei auch erwähnt, dass der
I. Band der Geschichte der Benedictiner-Abtei Muri-Gries
von P. M. Eiern (Stams, v. Matt 1888) erschienen ist. Auch im
Breisgau besass in den ältesten Zeiten diese Abtei Güter.
Schulte.
Die Geschichte des Allgäu's von F. L. Baumann (Kempten,
Eösel) ist bis zum 19. Heft vorgerückt. Mit dem nächsten wird der
zweite Band und damit die mittelalterliche Geschichte abgeschlossen
sein, in einem dritten Band hofft der Verf. sein Werk zu Ende zu
fahren. Das 19. Heft ist ganz der Adelsgeschichte gewidmet.
Von der 2. Auflage von Pupikofer's Gesch. d. Thurgaus
(Frauenfeld, Huber) liegt die 12. Lieferung vor. Die vom Verf.
nicht vollendete Neubearbeitung wird von 1798 an G. Sulzberger
vollenden.
Yom Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich
von J. Escher und P. Schweizer ist die 1. Hälfte des 1. Bandes
erschienen (Zürich, Höhr). Wir kommen eingehender auf dieses
Werk zurück.
Digitized by
Google
128 UteratomotizeiL
Im neuen Bande des Archivs des bist. Vereins des Kantons Bern
behandelt G. Rettig : Die Beziehungen Mfllhaosens zur schweLzerischen
Eidgenossenschaft bis za den Borgonderkriegen.
Mit Rücksicht auf Säckingen sei hier anch Heer, St. Fridolin,
der Apostel Alamanniens (Vortrag im bist. Verein des Kantons Glaros,
Zürich, Scboltbeiss) genannt.
Eine sehr dankenswerte koltnrhistoriscbe Stndie ist das Bach von
Hermann Ludwig, Strassbnrg vor 100 Jahren (Stattgart,
Frommann), das aof Grand sorgfältigster Forschungen ein Bild der
Zustände in Strassbnrg am Vorabend der französischen Revolution
giebt. Auch den damals noch sehr lebhaften Beziehungen zum rechten
Rheinufer ist eine sorgsame Aufrnerksamkeit geschenkt.
Für die Geschichte des Oberrheins im 3Qjährigen Kriege ent-
halten manches die Staatsschriften und den Briefwechsel des Reichs-
kanzler Axel Oxenstierna's (Rikskansleren Axel Oxenstiemas
skrifter och brefvexling, Stockholm, Norstedt), besonders der erste
Band der 1. Abteilung „Historiska och politiska skrifter''. Der erste
Band der 2. Abteilung „K. Gustaf H. Adolfe bref och instruktioner**
kommt in seiner zweiten Hälfte ebenfalls gar sehr in Betracht.
Der verdiente Vorstand des Staatsarchivs zu Venedig, B. Cec-
chetti hat soeben unter dem Titel „Bolle dei Dogi di Venezia
sec. Xn— XVin** kurze Beschreibungen der Bleibullen der Dogen
und auf 17 Lichtdrucktafeln Abbildungen derselben veröffentlicht.
Nicht minder als diese wird den Freunden der venezianischen Ge-
schichte und den Benutzem des venezianischen Archives das von dem
nämlichen Gelehrten herausgegebene „Dizionario del Linguaggio
Archivistico Veneto^ willkommen sein. In diesem Büchlein sind auf
45 Oktavseiten alle Rubriken aufgeführt, unter denen in den Reper-
torien des Staatsarchives zu Venedig die dort verwahrten Archivalien
vorgetragen sind. Cecchetti begleitet dieselben mit kurzen Er-
läuterungen des Inhalts der betreffenden Gruppen. Beide Veröffent-
lichungen sind bei P. Naratovich in Venedig gedruckt. v. W.
Digitized by
Google
MaDnlLeim
im ersten Jahrlmiidert seines Bestehens.
Sin Mtng zur deutschen Stildtegeecliiclite.
Von
Eberhard CFothein.
Der fränkische Teil des oberrheinischen Landes ist die
klassische Stätte der deutschen Städtegeschicbte. An der
Entwicklung der Reichsstadt Worms hat, als einem typischen
Muster, nicht zufällig die moderne Geschichtsforschung auf
diesem Gebiete sich zuerst orientiert. Diese Reihe glänzender
Freistädte zeigt uns nicht nur am vollständigsten alle Stufen
des Emporstrebens eines selbständigen Bürgertums; in ihnen
ist dieses auch zuerst zum Bewusstsein seiner politischen Be-
deutung im Reiche gelangt: Die Parteinahme ihrer Bürger
für Kaiser Heinrich IV. macht eine Epoche in der deutschen
Städtegeschichte. Aber auch der Niedergang dieser Bedeutung
knüpft an ihre Schicksale an; er begann mit dem Falle von
Mainz; und wie früher für den Aufschwung so könnte vom
16. Jahrhundert ab für die Yarrottung des reichsstädtischen
Bürgertums Worms als Beispiel gelten. Damals aber zeigen
sich uns in denselben Gegenden inmitten der allgemeinen Er-
schlaffung des deutschen Kulturlebens, die nirgends deutlicher
als in seinen alten Brennpunkten zur Erscheinung kommt,
neue Ansätze, die eine frische Entwicklung des Bürgertums
versprechen, Versuche einer Neupflanzung, die für die Sinnes-
art und die Ideale des 17. Jahrhunderts ebenso bezeichnend
sind wie Bischof Burkards Hofrecht für die des 11., König
Heinrichs V. Privilegien für die des 12. An der Geschichte
der Stadt Mannheim, die in jeder Hinsicht das merkwürdigste
Z«itMlir. f. GMOb. d. Oberrh. K. F. IV. 2. 9
Digitized by
Google
130 Gothein.
Experiment des von einem starken Selbstbewusstsein getrage-
nen Fürstentums zu nennen ist, vermögen wir uns am besten
die Gestaltung des bürgerlichen Lebens jener Tage zu ver-
gegenwärtigen, den Verlauf und die Tragweite dieser merk-
würdigen Phase städtischer Geschichte zu erkennen.^)
Die Geschichte der Pfalz von Kurfürst Friedrich dem From-
men bis auf Friedrich, den böhmischen König, erhält ein
grösseres Interesse als die anderer deutscher Territorien durch
die bedeutende Stellung ihrer Fürsten innerhalb der religiösen
Bewegungen und Gegensätze, welche niemals mehr gleich aus-
schliesslich wie in jenen Jahrzehnten die Weltgeschichte be-
stimmt haben. Die Pfalzgrafen waren auch die ersten, welche
planmässig den Strom der kalvinistischen Einwanderung aus
den Niederlanden und Frankreich, der mehr als ein Jahr-
hundert hindurch dem deutschen Bürgeitum Intelligenz und
Betriebsamkeit zuführte, nach ihrem Gebiet zu lenken suchten.^
Der feurige Johann Casimir hat auch hierbei wie auf jedem
Gebiete der religiösen Politik seinen Nachfolgern die bestim-
menden Bahnen gewiesen. Als erste und vorbildliche Grün-
dung erhob sich seit 1586 neben dem alten jetzt aufgehobenen
Kloster Frankenthal die neue Wallonenstadt, die diesen Namen
fortführte, eine streng kalvinistische Kolonie, auch staatlich
geordnet nach dem Muster der geistlichen Gemeindeverfassung,
ein Industrieort, der durch die Kunstfertigkeit der hierher
verpflanzten Niederländer rasch aufblühte, aber auch als
solcher streng geregelt.^ So bald als möglich suchte man
^) Mannheim besitzt eine in vieler Hinsicht treffliche Geschichte aus
der Hand v. Feder's. Die Absicht dieses Aufsatzes, wie sie oben ange-
geben wurde, ist aber eine andere als die lokalgeschichtliche. Zudem war
T. Feder fast ausschliesslich auf die Mannheimer Ratsprotokolle ange-
wiesen. Die fortschreitende Bepertorisirung des GenerallandesarchiTs
macht erst jetzt die Benützung der weitaus grössten und wichtigsten
Quellen wenn nicht möglich so doch jedenfalls erfolgreich. Auf den Akten,
die in den Archivsektionen Pfalz Generalia und Mannheim vereinigt sind,
beruht daher auch die nachfolgende Darstellung.
*) Früher £&llt die Einwanderung aus Italien und Frankreich nach den
schweizerischen Städten, und nirgends ist die Umwandlung der Wirth-
schaftsverh&Itnisse durch dieselbe vollständiger gewesen. Von einer plan-
massigen Leitung kann aber hier nicht die Bede sein; im Gegenteil sucht
man doch die neuen Elemente so lange als möglich einzuschränken. Siehe
darüber Geering. Basels Handels- und Gewerbegeschichte.
*) J. Wille, Frankenthal im 30jährigen Kriege.
Digitized by
Google
Maonbeim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 131
die Zunftverfassung in ihren strengen Formen durchzuführen,
peinliche Produktionsvorschriften gewährleisteten die Güte der
Frankenthaler Waare; das Prinzip der freien wirtschaftlichen
Bewegung, als dessen Träger die welschen Flüchtlinge schon
damals oft in den alten Reichsstädten erschienen, wo sie sich
als ein Keil in das alte Bürgertum einschoben, hat hier keine
Geltung gehabt, wo sie in geschlossener Reihe sassen.
Frankenthal, das im 30 jährigen Kriege und der darauf
folgenden Friedenszeit als Festung seine Rolle gespielt, hat
ursprünglich doch den Charakter eines Waffenplatzes nicht
getragen. Zum Schutze einer bereits vorhandenen aufblühen-
den Gemeinde sind die Befestigungen angelegt worden. Anders
verhält es sich bei der zweiten bedeutenden Neugründung jener
Epoche, die ihre Vorgängerin im Laufe der Zeit weit über-
holen sollte, bei der Stadt Mannheim. Schon ihr ursprüng-
licher Name „Friedrichsburg** deutet darauf hin, dass es sich
hier vor allem um einen militärischen Zweck, die Sicherung
des strategisch wichtigsten Punktes am Zusammenfiuss der
beiden Ströme, welche die Pfalz durchziehen, handelte. „Zu
mehrerer Versicherung und Beschützung unserer Lande und
getreuen Unterthanen" so verkündigte Kurfürst Friedrich IV."
im Jahre 1605 .sei er entschlossen, ein festes Kastell zu
Mannheim aufzurichten". Dass dabei Gebäude, Gärten und
Äcker eines vorhandenen grossen Dorfes in den Bezirk mit
hineingezogen werden mussten, war nichts als ein lästiger
Nebenumstand. Wenn bei mittelalterlichen Städtegründungen
die Anlehnung an bestehende Niederlassungen erwünscht war
und uns wohl sogar eine Wiederholung der antiken Form des
öwoixiöfiog^ des Zusammenschlagens mehrerer Dörfer zu einer
Stadt entgegentritt, so zeigte sich dies im Beginn des 17.
Jahrhunderts als unmöglich. So völlig verschieden hatten sich
die Standescharaktere des Bürger und Bauern jetzt ausgebildet.
1) Eingang der Urkande Ober Ablösung der bisherigen Einwohner
des Dorfes Mannheim. G.L.A. U. Mannheim. Abgedrückt bei Feder I,
13 iL Die Darstellang, die Feder hierauf grQndet: von einem Kampfe
„der von der einen Seite mit Kraft und allen Hilfsmitteln geführt wurde,
welche der damalige fürstliche Absolutismus (1605!) gew&brte, während
sich ihm von der andern Seite die ganze Zähigkeit und robuste Wider-
standsfähigkeit der Landbevölkerung jener Zeit entgegenstellte" wird durch
das folgende von selbst widerlegt.
9*
Digitized by
Google
132 Qothein.
dass eine Überführung des einen in den andern, wo sie ver-
sucht wurde, scheitern musste. Vielleicht war in keinem
anderen Teile Deutschlands die Scheidung weniger schroff als
gerade in der Pfalz 0« aber selbst hier konnte man diese Kluft
nicht ausfüllen. Wohl versuchte man anfangs die notwendige
Bürgerschaft der neuen Festung aus den ansässigen Bauern
zu nehmen» und diese selber waren keineswegs abgeneigt, ihr
Dorf in eine Stadt umwandeln zu lassen. Nur stellten sie
hierfür ihre Bedingungen an den Kurfürsten*) So rein mili-
tärisch waren die ersten Vorkehrungen gewesen, dass man
schon den Festungsbau in Angriff genommen, auch neue Pri-
vilegien erteilt und doch weder die Errichtung eines Marktes,
noch überhaupt die Verleihung von Stadtrecht und Entlassung
aus der Leibeigenschaft in's Auge gefasst hatte. Nichts war
bisher bewilligt worden als Frohndfreiheit für die Zeit bis
zur Erbauung der neuen Häuser, was wenig besagte, weil sie
statt dessen für die Herbeischaffung der Baumaterialien sorgen
sollten, Erlass des Einzugsgeldes von 2 fl., das sonst vom
Kommissariat zur Verzinsung der Staatsschulden erhoben
wurde y und die Verheissung, dass künftig das Ungelt der
Gemeindeverwaltung zustehen sollte — einstweilen wurde auch
dieses auf den Bau der Festung von Staatswegen verwendet.
Einen Wochenmarkt hatte das Dorfgericht bereits aus
freien Stücken aufgerichtet; — die Notwendigkeit wird unab-
weislich gewesen sein, da zum Bau der Festung viele Arbeiter
^) Den Beleg hierfQr bietet die ganze Entwickelung der Steaenrer-
faitang, aiehe hierüber meine „liandstinde der Kurpfalz^
>) Die Supplik selber war nirgends mebr aufaufindeu, dagege» luid
ich in einem späteren Aktenkonvolot die Beantwortung der einzelnen
Punkte durch die fürstlichen Kommissare. £& ist dieselbe das für die Grün-
dungsgeschichte Mannheims wichtigste und interessanteste Aktenstück. Ich
möchte dabei bemerken, dass wohl in keiner Epoche der deutschen Ge*
sdiichte so sehr die Wichtigkeit der Dekuraente in umgekehrtem Ycr»
h<nis zu ihrer Häufigkeit steht. Schon an der Geschichte der Pfälzer
St&nde -- als eine Fortsetzung jener Studien ist dieser Aufsats zu be-
trachten — sahen wir, dass man aus wenigen zufiEUlig erhaltenen Akten
die inneren Zustände und mit ihnen die treibenden Kräfte der Entwicklung
rekonstruieren muss. Dagegen wie lückenlos und überschwänglich reich
liegt das Material für jene Reihenfolge kleinlicher Intriguen, Trakasseriea
und Schwächlichkeiten vor, wie sie die Beauftragten der Münchner Aka»
demie seit Jahrzehuten mit nnermüdlicheu Fleiss und scharfer Kritik
ordnen, herausgeben und als Geschichte jener Zeit darstellen.
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhandert seines Bestehens. 133
zusammengebracht werden mussten; — nachträglich kam es
um die Bestätigung ein. So ging auch die Bitte um Ver*
leibung von Stadtrecht, Leibesfreiheit und Gestattung der
Ablösung der Rauchhühner von der Bauernschaft aus. Es
waren dies Punkte, deren Zugeständnis bei allen Städtegrün-
dungen des Mittelalters selbstverständlich gewesen war. Die
Gesuche der zukünftigen Bürgerschaft erstreckten sich aber
noch viel weiter: Verlängerung der Frohndfreiheit oder viel*
leicht dauernde Erteilung, Aufhebung des Zehnten, Regulierung
der Schätzung auf den Fuss, wie sie in Frankenthal einge-
richtet sei, Überlassung der Fahrgerechtigkeit über Rhein und
Neckar, des Wegegeldes, Errichtung eines Salzhauses, Bewil-
ligung einer Mehlsteuer, einer Auflage auf eingelegten Wein
zu Gunsten der Stadtkasse — kurz, sie begehrten alsbald die
ungeteilte Fülle finanzieller Berechtigungen, und wollten die
gesamte Steuerkraft den städtischen Zwecken dienstbar
machen. Noch darüber hinaus wollten sie den Zuzug Fremder
in ihre Stadt — auch das nach dem Vorbilde der ihnen
bekannten Reichsstädte — durch ein Einzugsgeld belasten,
jedenfalls den Genuss der Allmende, die als das gemeinsame
Besitztum der augenblicklich vorhandenen Bürger betrachtet
wurde, von einem solchen abhängig machen.
Von dem Kurfürsten waren mit Erbauung der Festung
und Einrichtung der Stadt zwei Kommissare betraut, der Mar-
schall Graf Otto von Solms und ein bürgerlicher Rat Dr.
Johann Gernandt, der auch später als mehrfacher Hausbesitzer
in Mannheim vorkommt. Ihr Gutachten zu jenen Forderungen
ist grossenteils ablehnend , auch wo sie zustimmen , zögernd
gehalten. Wenn die Frohndfreiheit verlängert werden soll,
so muss auch die entsprechende Verpflichtung besser gehalten
werden; ehe das Wegegeld abgetreten wird, soll wenigstens
ein Anfang mit der Pflasterung einiger Strassen gemacht
werden. Andere Forderungen suchen sie abzuschwächen: die
EoDsumtion der Festungsgamison soll nicht durch die städtische
Besteuerung belastet werden ; die Errichtung eines Salzhauses
darf nicht den freien Handelsverkehr einschränken. Wo sie
aber zustimmen, wo sie die Verleihung von Stadtrecfat und
die Ablösungen bef&rworten, haben sie doch ein anderes Ziel
als die Mannheimer Bauern im Auge: diese wollen möglichst
liel Berechtigungen für sich erwerben, die Kommissare wollen
Digitized by
Google
134 Gothein.
«einziehende Eaufleute und andere ansehnliche Personen nicht
vor den Kopf stossen^. Darum erklären sie sich auch gegen
das Einzugsgeld und wollen nur bei der Allmendnutzung ein
Vorrecht der Altbttrger anerkennen.
Die Abneigung gegen die ortsansässige Bauerschaft, die
sich durch das ganze Schriftstück durchzieht, bricht am Ende
in hellen Zorn aus: Eins haben die Mannheimer in ihrer
Petition gar nicht vorgebracht, was doch das Notwendigste
ist: die künftige Schulverfassung. »Damit muss eine andere
Anstalt gemacht werden, und je eher, desto besser; denn was
man nicht in die Jugend biingt, das wird bei den alten Mann-
heimern verloren sein; denn diese werden bis in ihre Gruben
hinein Bauern bleiben, wenn man schon eine Mauer von lauter
Edelgestein und Perlen um ihre Stadt machen würde. Es
sind in der ganzen Gemeinde, das Gericht mit eingeschlossen,
nicht über 2 oder 3 Personen, welche schreiben oder lesen
können oder zu etwas zu gebrauchen sind.^ Drastischer kann
sich die Verzweiflung der Kommissare über ihr vergeUiches
Bemühen: aus Bauern Bürger zu machen, nicht ausdrücken.
Von der Jugend aber, auf welche man Hoffnungen der Zukunft
setzen sollte, ist ebenso wenig zu erwarten. Völlig verwahrlost
lungert sie auf den Gassen umher und treibt ihren Mutwillen.
Von 600 Kindern kommen kaum 8 — 10 zur Schule.
Uns werden solche Erfahrungen in Uebergangszaständen
nicht Wunder nehmen. Die Fesseln bäuerlicher Zucht sind
schon abgestreift und die der bürgerlichen noch nicht gefanden ;
das Neue und noch mehr das Erwartete regt auf; die An-
sprüche steigern sich und die Botmässigkeit verschwindet.
Wie gewaltsam und oft brutal war das Leben in den neu-
gegründeten deutschen Städten des Mittelalters, von den Nieder-
lassungen der Kaufieute im Auslande ganz zu schweigen.
Damals hatte niemand an solchen Zuständen viel auszusetzen;
in einem starken autonomen Genossenschaftsleben lag ihr
natürliches Gegengewicht; aber im Musterlande des Kalvinis-
mus wollte und konnte man sich auf solche Bürgschaften der
städtischen Entwickelung nicht verlassen. Hier wünschte maa
religiös-politische Gemeinden nach dem klassischen Muster von
Genf einzurichten. Dafür waren rheinische Bauern ein schlech-
tes Material; hier that man besser, nach den Worten des
Evangeliums herausgehen an die Landstrassen und Zäune, um
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 135
die Gäste zu Buchen. Eiue Bürgerschaft, die aus Sendlingen
und Flüchtliugen aller Nationen bestand, die nur das eine
starke Band des gemeinsamen Glaubenseifers und der strengen
Eirchenzucbt besassen, war hier die berufene. Was in Franken-
thal durch die Ansiedlung der Vertriebenen auf farstlichem
Eammergut von selber geschehen war, führte man in Mann-
heim mit Absicht durch: man schuf für die künstliche Ansied-
lung freien Boden und scheute keine Kosten, um die alten
Bewohner zu verpflanzen und von der neuen Stadt fern zu
halten.
Die Forderungen der Mannheimer Bauernschaft wurden
abgelehnt und man kam mit ihr, ohne dass wir über die
näheren Umstände unterrichtet sind, zu einem Vertrage, ver-
möge dessen sie den Platz räumte.
Die Häuser, welche den Abbruch vertrugen, wurden nach
einer benachbarten Rodung, dem Jungbusch, übertragen, ein
Teil der Bauern sollte hier in einem neuen Dorfe angesiedelt
werden, das durch gemeinsame Arbeit hergestellt werden sollte,
andere wurden für ihr Eigentum und für ihre Erblehen aut
den reichlich vorhandenen Kammergütern in den benachbarten
Dörfern abgefunden. Zur Abschätzung der alten, zur Auf-
teilung der neuen Güter ward ein Ausschuss unparteiischer
Männer, Bauern aus den nächsten Orten, gebildet — ein Ver-
fahren, wie wir es auch in früheren Zeiten, wenn die Ackerver-
fassnng eines Dorfes umgestaltet ward, finden. Der Boden der
Stadt Mannheim wird zehnt- und schuldenfrei gemacht und
für seine zukünftigen Bewohner dauernd die Frohndfreiheit
ausgesprochen, die den bisherigen nur bis zur Wiederaufrich-
tung ihrer Gebäude zugebilligt wird.
Es war ein Notbehelf, mit dem man sich hier abfand ; die
Härte der Massregel suchte man dadurch zu mildem, dass
man mit dem Abbruch schrittweise vorging. Ungern trennten
sich aber die Bauern, die sich ganz andere Hoffnungen ge-
macht hatten, von der alten Heiroath; der Kurfürst fand für
nötig, dem Vertrage eine Warnung beizufügen: „er wolle sich
nicht versehen, dass sie von diesem Vergleich wiederum ab-
springen oder andere Ausflüchte suchen und also das Werk
gegen ihre gegebene Handtreue und Versprechen länger ver-
hindern, auch seinem Obermarschall, Rat und Diener in Voll-
führung dieses Werkes femer Eintrag thun oder sich mit
Digitized by
Google
136 Gothein.
OBgebührlichen Worten und Werken vergreifen wttrden*. Es
erhellt hieraus auch, dass es die Klagen des Grafen Solms
und Gemandts waren, die zu dem letzten Schritte gedrängt
hatten.
Trotz allem wird ein Teil der alten Bewohner zurückge-
blieben sein; die Bürgerschaft der jungen Stadt zeigt über-
wiegend deutsche Namen, die Franzosen sind in der Minder-
zahl. Die „Handwerker und guten Kaufleute", von denen im
Jahre 1652 ein kurzer Bericht redete, der den neuen Privi-
legien beigefügt war, haben aber wohl zu den Einwanderern
gehört und nicht zu den Insassen.
Über die Verfassung der neuen Stadt, die 1607, ein Jahr
nach der Grundsteinlegung, ihre endgiltigen Privilegien er-
hielt, sind wir auf Vermutungen angewiesen. Als Kurfürst
Karl Ludwig 1652 Mannheim neu gründete, bezeichnete er
sein Privileg als Erneuerung und Erweiterung der Freiheiten
von 1607; wir werden also vermuten dürfen, dass der wesent-
liche Inhalt dieser uns in jener Fassung erhalten ist; mit
grösster Bestimmtheit lässt sich aber auch behaupten, dass
die drei wesentlichen und merkwürdigsten Grundzüge der Ver-
fassung Karl Ludwigs, die Religions-, Handels- und Gewerbe-
freiheit in jener früheren nicht enthalten gewesen sind. Dass
im Jahre 1607 in der Pfalz nur eine streng kalvinistische
Gründung möglich war, dass man hier nicht daran denken
konnte, eine Zufluchtsstätte für die Verfolgten aller Sekten
aufzurichten, bedarf keiner Ausführung; und dafür, dass
Handels- und Gewerbefreiheit nicht herrschten, braucht es nicht
einmal den Hinweis auf die Verhältnisse in Frankenthal;
hier haben wir ein unmittelbares Zeugnis des Mannes, dessen
sich Karl Ludwig bd der Einrichtung Mannheims vorzüglich
bediente, des Stadtdirektors Ciignet, der das rasche Aufblühen
4er jungen Stadt unter ungünstigsten Umständen und ohne
bedeutende Hilfe der Herrschaft in Gegensatz zu dem laag-
Minm Fortschreiten des alt» Mannheim bringt, das dodi
durch alle Zeitumstände gefördert und mit den raicfastea
1) Es Ist natürlich ganz unznifissig, wie v. Feder es thut, die Prin-
legien von 1662 schlecfaUiin mit denen yon 1607 fQr im weeentitehen
4beniiittinuBeB4 aa «rklfiiai.
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 137
Mitteln ausgestattet war. Er findet die Erklärung ausschliess-
lich darin, dass früher jene Zugeständnisse gefehlt haben. ^)
Nun enthalten aber die Privilegien selber in ihrem Anfang
die Erklärung: die Bewohner möchten sich aus allen Frei-
heiten, wie sie die Stadt Frankenthal besitze, die ihrigen
wählen. Dieser Satz ist 'sicherlich alt; denn im Jahre 1652
war Frankenthal, das Schmerzenskind der Pfalz, keineswegs
als Empfehlung zu gebrauchen, und zudem gingen diese neuen
Privilegien bereits weit über das hinaus, was vor dem Kriege
den Frankenthalern zugestanden war. Dieser Satz giebt uns
also einen wünschenswerten Fingerzeig: Was in der Mann-
heimer Verfassung von 1652 gleich ist mit der Frankenthaler
von 1582, das werden wir unbedenklich als Bestand der
Mannheimer Verfassung von 1607 ansprechen dürfen. Das
aber ist: die Versicherung der völligen Leibesfreiheit für alle,
die sich in der Stadt niederlassen, die bereits zugestandene
Frohndfreiheit — die Aufhebung des Einzugsgeldes ging bereits
über die Frankenthaler Privilegien hinaus — das Zugeständnis
von Steuererleichterungen auf bestimmte Zeit, vor allem aber
die Feststellung der politischen Verfassung. Hier hatten die
Frankenthaler das Lehrgeld bezahlt'), und waren aus einem
Zustande völliger Demokratie, in dem alle Gewalt bei der
Gemeinde lag, die Ämter jährlich durch Wahl neu besetzt
wurden und die Viertelsmeister, die Vorsteher der Bürger-
abteilungen, weitaus die wichtigsten Personen waren, bereits
zu einem ruhigeren übergegangen, der die Züge der kalvi-
nistischen Verfassung nur noch abgeblasst zeigt. Man hat
dessen Einrichtungen in Mannheim durchaus aufgenommen.
Der Kurfürst ernannte den Schultheissen, den rechtsverstän-
digen Vorsitzenden im Gericht; der Rat sollte beständig sein
und jeweils nach Tod oder Abgang durch Ernennung des
Kurfürsten aus den vorgeschlagenen Kandidaten ergänzt werden.
Diesem steht die gesamte Verwaltung und Gerichtsbarkeit
in erster Instanz zu, er mag „die ganze Polizei und civile
Jurisdiktion zu der Stadt Bestem nach Vermögen regulieren
und verwalten*'. Nur in peinlichen Sachen wird nicht sowohl
die Rechtsprechung als vielmehr die Exekution von der Be-
1) Siehe das Nähere uDten bei der Darstellung des Kampfes um Änf-
rechterhaltang der Zoll- und Oewerbefreiheit. ^ *) Wille p. 15 ff.
Digitized by
Google
138 Gothein.
willigang des Kurfürsten abhängig gemacht, und ebenso in
der Verwaltung die Aufnahme grösserer Kapitalien. Die Be-
freiung von aller Amtsunterthänigkeit ebenso wie von aus-
wärtigen Gerichten ist natürlich die Vorbedingung für jede
unabhängige Rechtsprechung, ebenso wie die Erklärung, dass
für städtische Schulden nicht der einzelne Bürger haftbar
gemacht werden könne, die Grundlage eines gesunden Verkehrs»
Die Viertelsmeister, die gewählten Vertreter der Gemeinde,
waren jetzt auf die Kontrole der Rechnungen und auf die
Bewilligung der Auflagen beschränkt, «damit die Gemein
ruhig sein und Selbsten sehen möge, dass die gemeinen Gelder
wohl administriert werden". Der Gedanke wird kaum abzu-
lehnen sein, dass wir hier eine analoge Entwickelung mit der
gleichzeitigen des landständischen Ausschusses, des Kom-
missariates, vor uns haben ; und beide haben wir auf ihre ge-
meinsame Quelle, auf die Anpassung der Kalvinischen Prin-
zipien an die Formen des Fürstenstaates, zurückzuführen.
In der Art der Ratsergänzung lag freilich für die Zukunft
die Gefahr einer oligarchischen Abschliessung — auch die
Ältestenverfassung der reformierten Gemeinde hat diese Klippe
selten vermieden — , aber solange diese neuen Städte in einer
raschen Entwicklung begriffen waren, trat sie wenig hervor.
Der eigentlich originelle Gedanke dieser neuen Verfassungen
blieb doch, auch in seiner jetzigen Einschränkung, die Ge-
meindevertretung, die nicht ein Ausschuss von Korporationen
war, sondern aus Vertrauensmännern der Bürgerschaft schlecht-
hin bestand und die Rechte einer parlamentarischen Körper-
schaft übte. Es war ein neues politisches Element, das
hiermit zuerst in die deutsche Städtegeschichte eintrat.
An diesen Verfassungsgrundstock konnte eine neue Ent-
wicklung nach dem 30jährigen Kriege anknüpfen. Aber was
war sonst von der Stadt übrig geblieben? Als Festung hatte
sie, bald in dieser bald in jener Hand eine nicht unbedeutende
Rolle gespielt ebenso wie die Schwesterstadt FrankenthaL
Aber wie schweres jene auch gelitten, mit Zähigkeit hatte sich
doch die Bürgerschaft in ihr gehalten; in Friedrichsburg war sie
völlig ausgerottet worden. „Eingenommen, abgebrannt, aus-
geplündert und so übel zugericht, dass sie viele Jahre ohne
Einwohner wüste gestanden, und ist nichts anders stehen
blieben als die Wälle, das Rathaus und etliche Mauern und
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Beateheos. 139
Keller und verhergten Häuser", so schildert ein offizieller Be-
richt lakonisch die Lage im Jahre 1648.0 Ausserdem gab
es aber noch eine unliebsame Erinnerung an die alte Stadt:
ihre Schulden im Betrag von 2400 fl. Man rieth Karl Ludwig
sie nicht auf die neue Gründung, die kaum als eine Fort-
setzung der alten Stadt anzusehen war, zu übernehmen; aber
ebenso wie er die alten Staatsschulden anerkannte, that er es
auch mit diesen.
Bald nach seiner Rückkehr in die Pfalz that der Kurfürst
Schritte zum Aufbau der Stadt und Festung. In seinem Sinne
mass er sofort dem neuen Mannheim eine andere Bedeutung
bei als seine Vorgänger. Seine Ideen von Volkswohlfahrt und
Verwaltung hatten sich gebildet in England und namentlich
in Holland. Dass er, so weit es möglich war, zur Herstellung
der zerrütteten Volkswirtschaft die Massregeln der Nieder-
länder anzuwenden suchte, in seinem kleinen Kreise weit ent-
schiedener, als es ein genialerer Schüler Hollands, der grosse
Kurfürst, vermochte, darauf beruht seine Bedeutung. Vor der
Erwägung, dass es sich dort um das blühendste, hier um da&
verwüsteste Land Europas handle, scheuten seine Pläne nicht
zurück, waren doch auch die Niederlande plötzlich empor-
gediehen aus einem Kampfe, in dem es sich um die Existenz
handelte.
Nicht umsonst sollte der Ilhein die grosse Schiffahrtsstrasse
zwischen den beiden Ländern bilden; er musste das verbindende
Glied werden. Jede andere Gunst ihrer Weltlage hatten die
Holländer schon ausgebeutet, nur den Strom, dessen Geschenk
ihr Land war, hatten sie noch kaum benützen können. Von
der Grenze bis nach Mannheim hinauf in der Hand spanischer
Garnisonen war die Rheinstrasse, die Operationsbasis Spinola's,
nur eine Bedrohung für sie gewesen. Aber es war vorauszu-
sehen, dass sie ihnen jetzt im Frieden von grösster Wichtig-
keit werden müsse. Karl Ludwigs volkswirtschaftlicher Grund-
gedanke war es: durch die Ausfuhr der Naturprodukte seines
Landes, dessen Fruchtbarkeit sich sofort im Frieden wieder
geltend machen musste, nach Holland, dem Lande der höchst-
^) Eurser Bericht yon der Stadt Mannheim Gelegenheit und Situation
al8 Anhang der Privilegien Yon 1652 gedrnckf. Wieder abgedruckt bei
Feder I 27 f.
Digitized by
Google
140 Gothein.
gesteigerten Konsumtion, sich Absatzwege zu erschliessen.
In jene ersten Jahre fallen genaue Untersuchungen, die Karl
Ludwig über die Vorteile, die jener Handel bringen werde,
anstellen liess, Berechnungen der Preiserhöhung, welche die
Landesprodukte des Oberrheins auf dem Transport bis zur
holländischen Grenze erleiden müssten'); er wollte nicht ab-
warten, bis die Kaufleute selber kämen, sondern ihren Speku-
lationen bereits eine feste Handhabe liefern. Waren jene
fruchtbaren Handelsbeziehungen hergestellt, so wünschte er,
auch hierin wetteifernd mit dem Musterland, ein Aufblühen
des Gewerbes auf der gleichen Grundlage, nur dass es sich
einordnen musste in die Grundsätze, die für den Handel galten.
Dieser begeisterte Schüler der Holländer konnte, anders als
seine grossen Mitgenossen, Golbert und Friedrich Wilhelm,
nur im Anschluss und in der Unterordnung an die Lehr-
meisterin zu seinem Ziele kommen. So kam er dazu, das
erste Experiment unbedingten Freihandels und schrankenloser
Gewerbefreiheit in Deutschland anzustellen.
Er bedurfte eine Handelsstadt, die ihm diese Aufgabe
lösen sollte, einen Hafen seines Landes, einen Vorort Hollands.
Das konnte nur Mannheim sein; durch seine Lage war „die
peninsula zwischen den beiden Ri vieren", wie die niederlän-
dischen Einwanderer die Neckarspitze nannten, zu dieser
Holle bestimmt. Frankenthal war seiner Entstehung nach
eine streng regulierte Gewerbekolonie; auch wenn es — noch
war die Frage eine oflFene — von seinen spanischen Be-
drückern geräumt wurde, konnte der Kurfürst hier nur an
die gegebene Vergangenheit anknüpfen. Zudem, wie hätte
sich seine Lage als Handelsstadt mit Mannheim vergleichen
können, sobald nur wieder die FlusschiSahrt in Flor kam!
Unter diesen Umständen musste die Meinung holländischer
Autoritäten für Karl Ludwig massgebend sein. Ein solches
Gutachten hat zweifelsohne auf die Abfassung der Privilegien
besonders Einfluss ausgeübt^; nur dass der Bepublikaner,
der es verfasst hat, seine Forderungen weiter ausgedehnt, als
mit den Grundlagen des Pfälzer Fürstentums vereinbar war.
Die Handelsfreiheit ist hier als ganz selbstverständlich gar
<) Siebe das Genauere unten in der Darstellung der Handelsentwicklung.
— *) ProYisiooene Memory wegens de Artikel en Privilegien van der
stad Mannheim. Datiert 26/10 50. G.L.A. Mannheim No. 635.
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 141
nicht erwähnt, um so entschiedener wird der völlig freie Ge-
brauch aller Gewerbe, auch die Verleihung der Wasserkraft
gegen geringfügige Bekognitionen, gefordert; und ebenso sollen
alle Erfindungen ungehindert durch ihre Erfinder ins Werk
gestellt und gebraucht werden — ein vorschauender aber
doch zeitgemässer Wunsch. Soeben begann die neugeborene
Technik ihre Schwingen zu regen, um überall auf den Wider-
stand der Staatsgewalt und der bedrohten Interessen zu stossen.
Dieselbe Freiheit wird für die Jagd und für die Fischerei auf
beiden Flüssen, sofern nicht erworbene Rechte im Wege stehen,
verlangt. Vor allem aber sollen gegen Bezahlung eines ge-
ringen Preises die Ländereien ausserhalb der Stadt von jedem
in Besitz genommen werden, der sie zu Baumgärten oder Ge-
höften benützen will. Die öfifentlichen Gebäude, Stadthaus^
und Kirchen^ aber auch die unbedingt nötige Bheinbrücke sind
von der Herrschaft herzustellen, ebenso wie natürlich die
Festungswerke.
So soll denn der Kurfürst recht bedeutende Leistungen
aufbringen, von seinen Becbten ist aber nicht die Rede. Von
einer Garnison will der Verfasser nichts wissen: der Kurfürst
werde am besten die Bewachung der Festung den Bürgern
anvertrauen; keine Schätzung solle zum Nachteil der Ein-
wohner aufgelegt werden als mit ihrem freien Willen, der
Magistrat solle durch die Bürger nach Gutdünken erwählt
werden. Stark ausgeprägt erscheint hier noch die kalvinistische
Gesinnung: in den Rat soll nur gewählt werden, wer ofiien-
bares Bekenntnis von der wahrhaftigen Religion ablegt, und
wie nur solche Leute angenommen werden soUen, die gutes
Zeugnis von ihrer Herkunft haben, so müssen auch Trunkenheit^
Fluchen und Gotteslästern, die schweren Laster jener Länder
mit scharfen Mitteln, der Kirchenzucht verfolgt werden.
Hier haben wir also ein Programm der hoUändischen Aus-
wanderung, das zu beurteilen ist wie alle ähnlichen Schriften,
zu denen Theorie und Praxis zusammen gewirkt haben. Man
könnte keine Stadt in Holland namhaft machen, in der alle
diese Forderungen oder auch nur ihre Mehrzahl verwirklicht
gewesen wären, aber die geistigen und politischen Tendenzen
gerade der unternehmungslustigsten Kreise gingen nach dieser
Richtung; und hier, wo es sich um eine Neuschöpfung aus
Nichts handelte, glaubte man Gelegenheit zu haben, ihnen
Digitized by
Google
142 * Gothein.
unbedingt huldigen zu können. Wenig später, als man that-
^äcblich in Holland Ansiedler für Mannheim warb, wurden
gegen Karl Ludwigs Willen falsche Privilegien in holländischer
Sprache verbreitet Dies gab ihm Anlass zur Bekanntmachung
der echten in der handlichen Form einer Flugschrift; wir
werden kaum irren, wenn wir in jener Fälschung nur eine
andere Form solcher programmatischen Vorschläge sehen. Die
wichtigsten Bestandteile der Mannheimer Verfassung sind aber
doch dieser Quelle entnommen.
Der niederländische Ratgeber konnte in der Ferne leitende
Gedanken aufstellen, die Pfälzer Beamten mussten die einzelnen
praktischen Fragen an Ort und Stelle lösen. Einige von den
Erwägungen, die man hier vor der Stadtgründung anstellte,
lassen sich verfolgen*) Wenigstens mit einer Schwierigkeit
hatte Karl Ludwig nicht zu kämpfen, die für seinen Gross-
vater die hinderlichste gewesen war: an frühere Besitzer hatte
man sich nicht zu kehren. Das alte Herrschaftsgut, die Mühlau,
war wohl einmal in der Okkupationszeit 1632 vom Kaiser
verliehen worden, aber dieser Anspruch war hinfällig; die
Äcker im Rayon der Festung gehörten ebenfalls zu dieser,
und auf der ganzen Gemarkung war kein einziger Eigentümer
mehr zu benennen; an Land also zur Ausstattung der neuzu-
pflanzenden Bürgerschaft mit Eigen-, Pacht- und AUmend-
gütern fehlte es nicht. Was aber den Aufbau anlangte, so
vermisste man schmerzlich die schönen Wälder, die früher in
der Rheinhäuser Kellerei gewesen waren. Auch sie waren
mit Ausnahme eines Eichwaldes bei Käferthal der wüsten
Zeit zum Opfer gefallen; um so geringer war die Sorge für
Brennholz; Gesträuch, das bis zum Niederwald gediehen war,
fand man auf den verwilderten Wiesen und Waiden im Ge-
markungsbann selbst genug. Übrigens war das Bauholz
durch die Flösserei am leichtesten herbeizuschaffen, dagegen
nahm man sofort den Ziegelbau als Regel an; die Entfernung
von den Steinbrüchen des Neckarthaies schien bereits zu gross.
Man war entschlossen, den Grundplan der alten Stadt im
wesentlichen beizubehalten« Der Sohn des alten Baumeisters
Stapf, der den ersten Plan entworfen hatte, brachte diesen
bei, und man legte ihn einem neuen, bedeutend erweiterten
^) Akteo&scikel G.L.A. Mannheim No. 6Si.
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhandert seines Bestehens. 143
ZU Grande. Noch sind beide erhalten^) und zeigen, dass
auch das dritte, das noch bestehende Mannheim sich an die
einmal gegebenen Grundlinien gehalten hat. Doch macht sich
ein merklicher Unterschied geltend. Das alte Friedrichsburg war
einst nur ein Anhängsel der Gitadelle gewesen, die weitaus
den grössten Raum einnahm. Vor ihr inneres Thor legte sich
eine breite Esplanade und um diese gruppierten sich einige
regelmässige Häuserviertel. In Karl Ludwigs Stadtplan zeigt
sich dagegen auch äusserlich, dass die Gitadelle Friedrichsburg
und die Stadt Mannheim obwohl von einer gemeinsamen £n-
ceinte umgeben, getrennte Gemeinwesen sind. Am Bhein auf
dem Platze des jetzigen Schlosses und Gartens erhebt sich
die Militärstadt Friedrichsburg; hinter ihr fast den ganzen
Baum bis zum Neckar bereits ausfüllend, ist die Bürgerstadt
Mannheim um die 2 geräumigen Plätze in ihrer Mitte geordnet,
nur für den ersten Anblick schematisch; denn diese absolute
Begelmässigkeit der Quadrate schliesst eine mannigfaltige und
wohlbedachte Anordnung der Plätze, Haupt- und Nebenstrassen,
der Quaianlagen und Thore nicht aus. Völlig entsprechend,
nur in verjüngtem Masstabe war auch Friedricbsburg ange-
legt.^) Für jede Strasse wurde, um die Begelmässigkeit voll*
ständig zu machen, ein Modell vorgeschrieben. Die einzelnen
Strassen erhielten zwar Namen, doch war es schon damals
häufig, sie nur nach Buchstaben und Nummern zu bezeichnen.
So sollte sich Mannheim auch in seinem Äussern als die Stadt
des Jahrhunderts ankündigen, in dem Mathematik und Mechanik
die führenden Wissenschaften waren, und es blieb um dieser
Begelrechtigkeit willen die Musterstadt des aufgeklärten Bürger-
tums: „das freundliche Mannheim, das gleich und grade ge-
baut ist**.
Auf der Scheidung der beiden Aufgaben, der militärischen
und der wirtschaftlichen, beruhte wie der Stadtplan so auch
die Verfassung. Friedrichsburg sollte der Schlüssel und der
Schutz des Landes sein wie Mannheim sein Handelsmittelpunkt.
Hier wohnte der Kurfürst, so oft er in Mannheim weilte; und
er ist eigentlich immer zwischen hier und Heidelberg hin- und
hergereist, wie ihn denn schliesslich auf einem solchen Weg
1) Im Generallandesarchiy; beide YeröffentHcht als Beilagen in v. Feder I.
— *) Yon ibm existiert kein Plan mehr, aber die Aufzfihlung der Plätze
and Strassen im Privileg von 1682 lAsst hierüber keinen Zweifel.
Digitized by
Google
144 Gotbein.
frähzeitig der Tod ereilt hat. Hier weilte wenigstens ein
Teil der Beamtensehaft und hier lag die stärkste CkimisoD
des Landes. So war Friedrichsburg die eigentliche FQrsten-
stadt und danadi waren seine Rechte und Vorteile bemessen.
Es entbehrte das wichtigste Organ der Selbstverwaltung, den
Bat An dessen Stelle stand das Burgamt, wie der Burg-
schultheiss vom Kurfürsten ernannt Dagegen fanden sich
auch hier Viertelsmeister, Vertreter der Bürgerschaft Wir
sehen sie Beschwerden und Bitten anbringen, aber über mehr
als eine beratende Stimme scheinen sie nicht verfugt zu haben.
Eaufleute wollte der Kurfürst hier nicht haben; die selten
in Mannheim wohnen. Deshalb war den Friedrichsburgem die
Zollfreibeit nicht für Waaren sondern nur für ihre Lebens-
bedürfnisse zugestanden. Als man Unterscbleife befürchtete,
erhielt jeder Bürger einen Freibrief für den alljähriidien Ein-
kauf von 20 Malter Korn und 2 Fuder Wein — so hoch
rechnete man den Durchschnittskonsom einer Familie — und
als die ärmeren oder familienlosen Bürger diese Scheine ver-
kauften, ward eine Erhebung über den Bedarf jedes einzelnen
Hausstandes angeordnet Nur bis zu der also ermittelten
Höhe durfte der Einzelne zollfrei kaufen. Auch das Ungelt
vom Verschenken der Getränke war höher als in Mannheim
und wurde nicht von der städtischen sondern von der Kam-
merkasse bezogen, die um so mehr diesen Anspruch erhob,
weil die hauptsächlichen Konsumenten die Soldaten waren.
So sparsam zugemessen waren auch die übrigen Freiheiten.
Die Ermässigung der Schätzung war in Beziehung gebracht mit
der Höhe des Kapitals, das der Einzelne verbaut hatte. Der
Hausbau nach Modell A auf Piazza No. I war auf 8000 Rthlr.
geschätzt. Wer sich ihm unterzog ward völlig schatznngsfrei.
Modell B in Strasse No. I und H kostete 4000 Rthlr. und
brachte SO Jahre Freiheit; so gingen die Kosten der kleio^i
Häuser abwärts bis 600 Rthlr. und die Befreiung auf 10 Jahre.
Sogar die Freizügigkeit, der Verzicht auf Abzugsgeld und
Nachsteuer, war im Jahre 1656 nur auf 10 Jahre gegeben worden»
Hier haben vrir einen jener Versuche vor uns, die uns
immer von neuem in der deutschen Städtegeschichte, zumal
des Mittelalters, gemacht worden sind, wo bürgerliches Leben
durch den Entschluss geistlicher oder weltlicher Herren ge-
pflanzt worden ist Man behielt sich in solchem Falle gern
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 145
einen Kreis vor, in dem der eigene Wille dauernd entscheiden
mochte. Im kolonisierten Osten haben wohl die Herren, wenn
ihnen ihre eigene Gründung über den Kopf zu wachsen drohte,
durch Anlage einer Neustadt dieser Konkurrenz zu machen
versucht. In allen Fällen aber ist der Erfolg derselbe ge-
wesen: die ausgeklügelte Scheidung hat sich nicht halten
können; das stärkere Gemeinwesen hat das schwächere auf-
gesogen. Auch hier konnten die beiden Städte, denen die
Bechte so ungleich zugemessen waren, nicht neben einander
bestehen. Friedrichsburg, die Garnisonsstiidt, kränkelte von
Anbeginn. Im Jahre 1678 waren die Räte des Kurfürsten
bereits der Ansicht: man müsse die Friedrichsburger Privi-
legien möglichst den Mannheimer nähern ; ihr Herr blieb aber
einstweilen noch bei seinem Lieblingsgedanken. Der Rechts-
standpunkt, auf den er sich stellte: man habe mit den Friedrichs-
burgern nicht mehr verglichen, und die Erläuterung sage deut-
lich genug, was ein jeder nach Proportion seines Baues für
Freiheit zu geniessen habe, war an und für sich unanfechtbar;
aber er suchte ihn auch durch praktische Erwägungen zu be-
gründen: „Es hat auch nicht die Meinung gehabt, dass die
in der Festung gleiche Privilegien mit denen in der Stadt
haben sollen, zumalen da jene auch von dem Hof und der
Soldateska mehr profitiren als diese. Einer der auf dem Lande
baut, muss aber weit grösseren Hazard thun und kann solche
Nahrung und Genuss nicht haben als einer, der in allhiesiger
Festung baut". Der Erwerb, auf den die Friedrichsburger
hier verwiesen wurden, ward ihnen aber noch durch den
Wettbewerb der Marketender stark beeinträchtigt. Wenig-
stens einen Wochenmarkt verlieh ihnen Karl Ludwig in seinem
letzten Lebensjahr; aber bald ward wieder die Klage laut:
die Bauern kämen nicht und suchten allein den Mannheimer
Markt auf. Kurfürst Karl hat dann 1683 wieder Zoll- und
Schatzungsfreiheit auf 10 Jahre verliehen und Accisfreiheit
auf ewig, aber bald entzog der Wegfall der Hofhaltung der
Friedrichsburg die letzte Nahrungsquelle; die Eingaben der
Viertelsmeister an die neue Regierung schildern den Zustand
als den dürftigsten. Das Experiment der Scheidung war als
völlig verfehlt anzusehen; man hat es beim Aufbau der dritten
Stadt daher auch nicht wiederholt. Nur auf einem Gebiete
hat sich die persönliche Obsorge des Kurfürsten in Friedrichs-
Zaitochr. f. GMch. d. Oberrh. N. F. IV. 2. 10
Digitized by
Google
146 Gotfaein.
bürg glänzend bewährt: hier war das Feld, auf dem er unge-
hindert seine Gedanken von religiöser Verfassung verwirk-
lichen konnte.
Ganz anders fiel die Verfassung der Bürgerstadt aus. Wir
konnten annehmen, dass sie eintrat in die politischen Berech-
tigungen ihrer Vorgängerin, aber die wirtschaftliche Grund-
lage, die ihr gegeben ward, wurde eine durchaus neue, wie
sie in jenem holländischen Programm vorgezeichnet war. Alle
ehrlichen Leute von allen Nationen waren eingeladen und
ihnen das Versprechen gegeben, „sie sollten allda so frei
wohnen und handeln als in Holland oder in einigem andern
freien Lande der Welt**. Die völlige Freiheit von jeder Art
Dienstbarkeit, Frohndpflicht , das Recht, durch die Ehe die
leibeigene Pfälzerin frei zu machen, die Militärfreiheit und
das Versprechen in der Beförderung zu allen Ämtern den
Landeskindern gleich gehalten zu werden, waren wohl nur
Wiederholungen der alten Bestimmungen und ebenso die Zu-
sicherung der Abzugsfreiheit. Weit ausgedehnt gegen früher
ist aber das Recht der Steuerfreiheit. Es wird für die nächsten
20 Jahre ohne alle und jede Einschränkung bewilligt. In
dieser Zeit soll keine Schätzung, kein Zoll, keine Auflage
erhoben werden; auch nach ihrem Ablauf soll Mannheim
erträglicher gehalten werden als irgend eine andere Pfälzer
Stadt. Insbesondere wird die Freiheit von jeder Accise, d. h.
jeder Auflage auf die private Konsumtion ausgesprochen, in
deren Ausbildung nach holländischem Muster sonst Karl Ludwig
für die deutsche Finanzwirtschaft eine neue Bahn einschlug^-
auch die Besteuerung der öffentlichen Konsumtion, das alte
üngelt, wird deih Rat für die öffentlichen Ausgaben zuge-
wiesen. Die allgemeine Zusicherung aber erstreckte sich viel
weiter, und in ihr war der springende Punkt die Zollfreiheit.
Dadurch sollte in einem Lande, dessen hauptsächlichste Geld-
einkünfte doch von jeher in Zöllen bestanden, eine Oase völliger
Handelsfreiheit gegründet werden. Es war ein persönliches
Recht, das dem Mannheimer Bürger als solchem anhaftete,
vermöge dessen er alles überall in der Pfalz einkaufen und
ausser Landes führen durfte, wofür andere ünterthanen Ge-
^) Genauere Darlegungen behalte ich einem weiteren Aufsätze über die
Finanzpolitik Karl Ludwigs vor.
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 147*
büfaren vielfältiger Art zahlen iDussten. Es schien notwendig,
und es war von Karl Ludwig beabsichtigt, dass durch dme
Bestimmung allein der ganze Handel des Landes in Mann-
heim zusammengezogen und zur Blüthe getrieben werden
müsse. Als eine Stadt, die am Zusammenfluss zweier Ströme
zum Kaufhandel günstig gelegen sei, hiess es im Privileg
weiter, wolle der Kurfürst Marktschiflfe nach den andern
Rheinplätzen, Worms, Oppenheim, Mainz, Speier, Strassburg
mit aller Bequemlichkeit der Reisetiden einrichten. Es schien
nicht anders, als müsse nun der lange darniederliegende Rhein-
verkehr mit einemmale aufblühen.
Weit entschiedener noch als die Handelsfreiheit ward, wie
in der holländischen Vorlage, die Gewerbefreiheit zugesichert.
„Kein Handwerk oder Handwerksleut" — so lautete der be-
deutungsvolle Artikel — „sollen zu Mannheim unter Zünften
stehen, sondern mag ein jeder allda arbeiten nach seinem
Belieben und zwar mit soviel Knechten und Instrumenten,
als er gutfinden wird, ohne Tax Arbeitslohns. Nichts desto-
weniger sollen alle die, so zu Mannheim ein Handwerk gelernt,
auf ihr Meisterstück und Probe in anderen Chur-Pfälzischen
Städten und Dörfern nicht Verstössen werden.** Diese unbe-
dingte Anerkennung der Gewerbefreiheit für Mannheim wird
also auch als bindend für das übrige Land erklärt, voraus-
gesetzt, dass der dort gelernte Handwerker eine Meisterprobe
macht; aber diese und nicht die Art seiner Lehre soll über
seine Zulassung entscheiden.
Noch immer erscheint unter den Gewerben als das wich-
tigste für den Handel die Tuchmacherei. Als die wallonischen
Tuchmacher in Frankenthal einzogen, hatte man noch durch
strenge Schauvorschriften ihr Gewerbe am besten zu heben
gedacht; so that es in dem aufstrebenden Industrieland Frank-
reich wiederum Colbert; Karl Ludwig schloss sich auch hier
der niederländischen Praxis an und verbiess für diese Industrie
ganz besonders „den Tuchhandel dergestalt frei zu handhaben,
wie er jetzo zu Leyden, Verviers und anderswo floriert und
getrieben wird, ohne denselben mit irgend einem Zeichen oder
Blei, die den Preis der Waaren oder die Grösse der Ketten
anzeigen, zu beschweren, noch sie unter irgend eine Zunft zu
bringen, viel weniger sie an eine bestimmte Zahl der Wollen-
arbeiter oder Tuchscheerer zu binden**. Die Errichtung einer
10*
Digitized by
Google
148 Gothein.
Walkmühle zu gemeinem freien Gebrauch, ohne dass damit
der privaten Unternehmung vorgegrififen sein soUe, aber auch
das Versprechen, dass kein Fremder in der Pfalz auf öffent-
lichem Markt Wolle oder Häute kaufen dürfe, ehe sich
die Mannheimer versehen, wurden weiter verbeissen. Diea
letzte Versprechen steht als die einzige Monopolzusage unter
den übrigen liberalen Bestimmungen ; aber auch hierbei han-
delte es sich nicht um eine einseitige Begünstigung der
Industrie, denn ob der Mannheimer Händler diese Rohpro-
dukte zur Verarbeitung oder zur Ausfuhr benützen wollte,
blieb ihm völlig unbenommen.
Neben diesen Bestimmungen treten die übrigen wirtschaft-
lichen Begünstigungen in zweiter Reihe. Gemäss dem hollän-
dischen Vorschlag wurde freie niedere Jagd und Fischerei zu-
gesagt, ebenso unentgeltliche Abgabe des Baugi'undes in der
Stadt gegen einen geringfügigen, fast nur als Rekognition auf-
zufassenden Grundzins von 4 Pfennigen für die Ruthe, die
einzige Abgabe, die sich der Kurfürst einstweilen vorbehielt.
Bei dieser Einrichtung hat es sich gewiss nicht um eine
Bßminiscenz an die gleiche Bestimmung bei den Städtegrün-
dungen des Mittelalters gehandelt; aber es lag derselbe Grund
wie damals vor: die Anerkennung eines staatliehen Obereigen-
tums an den Baugründen ward vorbehalten, nm demjenigen^
der seinen Hausplatz nicht bebaue ihn ohne Schwierigkeit
wieder entziehen zu können. Baumaterialien versprach der
Kurfürst zu billigem Preis selber zu liefern, soweit sie nicht
durch die Privaten besorgt würden. Steine mochte sich jeder
im Neckarthal nach Belieben brechen.
In Karl Ludwigs eigenem Sinne musste zu diesen Fr^-
heiten eine letzte, wichtigste hinzutreten: die der Religion.
„Im Land, wo die 3 Religionen gelten'', wie der grösste Schrift-
steller jener Tage, Grimmeishausen, die Pfalz nannte, gewiss
von allen Lesern verstanden zu werden, musste die neue
Stadt der Sitz der Toleranz werden, wie sie der in religiösen
Dingen beinahe indifferente „deutsche Salomo" auffasste. Hier
aber musste er mehr als in irgend einem andern Punkte mit
den Besonderheiten derer rechnen, die er zu Einwohnern der
neuen Stadt wünschte. Er konnte nur zählen auf die grosse
reformierte Diaspora, die schon seinen Vorfahren Frankenthal
gebaut und so viele Flecken und Dörfer bevölkert hatte. Daa
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 149
aber lag nun einmal im Wesen des Kalvinismus, der ebenso
^ehr. ein politisches wie ein religiöses Prinzip ist, dass seine
Anhänger, wo sie in der Minderzahl waren, sich als gesonderte
Gemeinde fest zusammenhielten, wo sie die Mehrzahl bildeten,
allein zu herrschen suchten. Auch die Holländer waren von
dieser Regel nicht ausgenommen. Man hat oft bemerkt, dass
sie, in der Heimat so ausserordentlich tolerant in ihren Kolo-
nien alle Andersgläubigen aufs schärfste ausschlössen. Der
wunderliche Bau der Generalstaaten beruhte darauf, dass die
Freiheit und Eigenait der vielen Gemeinwesen, die sich frei-
willig angeschlossen hatten, möglichst wenig beeinträchtigt
wurde; wo es aber galt eine neue Gründung vorzunehmen, da
wollte der ßeforrairte nur Glaubensgenossen gelten lassen.
So hatte auch sein holländischer Freund dem Kurfürsten
geraten, nur den Bekennem der wahrhaftigen Religion die
politischen Rechte zuzuerkennen. Sehr anders fielen auch die
Religionsbestimmungen in den Privilegien nicht aus. Zwar
ausschliessliche Berechtigungen der reformierten Konfession
werden nicht ausgesprochen; aber es ist einfach von keiner
anderen die Rede, sie wird als die vorherrschende stillschweigend
anerkannt. Ihre Aufrechterhaltung wird verbürgt, sowie ihre
Lehre in denjenigen Sprachen, die zu Mannheim gebraucht
werden. Sobald von einer Nation jeweils 50 Familien vor-
handen sind, verspricht der Kurfürst einen Pfarrer und Schul-
meister dieser Sprache anzustellen. Das Recht der Wahl ward
in einem gewundenen Artikel, der redit dazu geschaffen war
Eifersucht der Beteiligten hervorzurufen, dahin bestimmt, „sie
mögen durch ihr Gonsistorium mit Verwilligung des Rathes
2U Mannheim und Gommunikation des Kirchenrathes zu Heidel-
berg ihre Pfarrer und Schulmeister Selbsten erwählen". Die
Forderung der reformierten Gemeinden, auch den Kirchen-
dienern gegenüber die Censur- und Zuchtmittel anzuwenden,
ward, wie in der Pfalz überhaupt, zu Gunsten der Aufsicht
des Kirchenrates aufgehoben ; es sei denn, dass sich der Kirchen-
rat von der reformierten Religion zu einer andern begebe, in
diesem Falle sollte das ursprüngliche Recht der Gemeinden in
seine Geltung treten. In dem Lande, das so bunte Wechsel-
falle der religiösen Verfassung gesehen hatte, schien diese
Klausd nicht überflüssig. In andern Territorien, wo man das
Beispiel Karl Ludwigs befolgte, z. B. als man nach Pforzheim
Digitized by
Google
150 Gothein.
eine reformierte Gewerbekolonie führen wollte, hat man kein
Bedenken getragen, ihnen die Ausübung der vollständigen
Eirchenzucht zuzugestehen.
Wir sehen: der Kurfürst hatte freie Hand für sich behalten,
aber er musste mit dem thatsächlichen Charakter der neuen
Gründung rechnen.
Die Bahnen, in denen sich die Entwicklung Mannheims
vollziehen konnte, waren durch seine Verfassung vorgezeichnet;
dass sie aber in dieselben auch rasch und sicher eintrete,
dazu bedurfte es einer umsichtigen, thatkräftigen Leitung.
Karl Ludwig konnte die Richtungen angeben, er konnte dauernd
Schutz gewähren und Hindernisse aus dem Wege räumen, zur
Ausführung aber bedurfte er anderer Hände. Wo wir ihn
auch begegnen, er ist immer Staatsmann, niemals Dilettant;
dadurch unterscheidet er sich von den vielen wohlwollenden
kleinen Fürsten dieses und des folgenden Jahrhunderts, die
ihre Schöpfungen nie aus der Hand geben wollen und sie
deshalb selber zu verzärtelten Liebüngskinderu ohne Lebens-
kraft verpfuschen. Selbst sein Misserfolg in der Friedrichsburg
führt sich nur auf ein prinzipielles Missverständnis, nicht auf
fortwährendes Ändern und Gängeln zurück. Den Mann, welchen
der Kurfüi-st bedurfte, fand er in der Person des Stadtdirektors
Glignet. Bei den Kolonisationen des Mittelalters im deutschen
Osten war es üblich gewesen, einen Unternehmer zu bestellen,
der die nötige Mannschaft zusammenbrachte, die Einrichtung
der jungen Stadt besorgte, in amtlicher Eigenschaft an ihrer
Spitze blieb und seine Vogt- oder SchuUheissenrechte auf seine
Nachkommen vererbte. Die Zeit, wo solche Berechtigungen
zum Eigentumsstück einer Familie werden konnten, war jetzt
worüber; in allem übrigen aber wiederholte sich das alte Ver-
hältnis Zug um Zug. Der oCxl6trig dieser Abzweigung Hollands
war ein niederländischer Kaufmann mit weitverbreiteten Be-
ziehungen. Das wohlverstandene eigene Interesse und eine
aufrichtige Begeisterung für die Grundsätze, die in der Mann*
heimer Verfassung vorlagen und deren eifrigster Verfechter
er war, reichten sich in ihm die Hand. Jährlich führten ihn
seine Geschäftsreisen nach Holland; dabei suchte er dann
überhaupt für Mannheim neue Verbindungen anzuknüpfen,,
insbesondere aber weitere Ansiedler heranzuziehen. In Mann-
Jieim selber war er der grösste Kaufmann, Industrielle, Grund-
Digitized by
Qoo^Q:
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 151
besitzet, Vertreter der Stadtinteressen und Vertrauensmann
der Regierung in einer Person. £ine der wichtigsten Strassen
der Stadt, die die Südflucht der beiden Plätze bildete und
sie mit einander verband, trug seinen Namen und die an-
liegenden Gebäude standen überwiegend in seinem Eigentum.
Seine Fabrikanlagen waren zum Teil für den Aufbau der
Stadt bestimmt, so ein grosser Kalkofen und namentlich eine
nach holländischer Art eingerichtete Ziegelei, die das gesamte
Baumaterial lieferte. In seinen zahlreichen Schriften und
Berichten erscheint Glignet überall als ein feiner und ent-
schiedener Kopf, alle seine Äusserungen haben inneren Zu-
sammenhang, stets tritt er als Vorkämpfer freier Bewegung,
selbst auf dem konfessionellen Gebiete auf. Zur Beratung
aller Mannheimer Angelegenheiten wird er in den Geheimenrat
zugezogen, und fast immer stimmt man seinem Gutachten
bei; selbst über wichtige Fragen wird die Beschlussfassung
verschoben, wenn er sich gerade in Holland befindet. Bis-
weilen machte es sich doch fühlbar, dass einem Privatinter-
essenten eine so bedeutende öffentliche Stellung eingeräumt
war. Glignets Eifer für die Baupolizei fand eine Schranke,
wo es sich um Verlegung seiner eigenen Fabriken handelte,
die nicht gerade zur Verschönerung der Stadt und zur Ver-
besserung ihrer Luft beitrugen, seine eifrige Vertretung der
Zollfreiheit ward ihm vorwiegend als Eigennutz angerechnet;
und so sehr er Hecht mit der Wahrung dieses Standpunkts hatte,
es war nicht zu läugnen, dass er selber den grössten Vorteil
davon zog. Immerhin hat er nie eine Forderung auf besondere
Berücksichtigung erhoben, eher that dies wohl einmal seine
Familie; das Vertrauen des Kurfürsten wie das der Stadt ist
ihm dauernd geblieben, und das will viel sagen unter solch
verwickelten Verhältnissen, wo in einer aus unruhigen Ele-
menten aller Nationen zusammengewürfelten Bürgerschaft die
persönliche iutrigue den breitesten Spielraum fand. Es war
nur natürlich: an der Spitze dieser modernen Niederlassung
musste der Grosskapitalist die Führerrolle übernehmen. Die
Vereinigung von Funktionen, wie sie uns hier entgegentritt,
war aber nur einmal möglich: bei der Gründung. Das Amt
des Stadtdirektors ruhte ganz auf der Persönlichkeit seines
Trägers, es war weder in der Verfassung vorgesehen noch
ist es später wieder besetzt worden.
Digitized by
Google
152 Gothein.
Der Zuzug in die neue Stadt war anfangs ein ausser-
(Nxtentlich rascher. Mit Stelz berichtete und verglich Clignet :
„Wie viel Mühe, Zeit, Konten und Verlag haben Euer Durch-
laucht Voreltern nach einander angewandt, nachdem alle
Pfarten, Brücken, Walte und meist die Fundamente der notabel-
sten Hausplätze ausgeführt waren, um so viele Menschen nach
Mannheim zu bringen aus der Lebensverfolgung der Nieder-
lande in volten Flor der Pfalz, als jetzt in einem Jahre dort
angelangt sind aus dem höchsten Flor der Niederlande in die
ruinierte Pfalz, und das sonder Kosten oder Verlag von Ew.
Durchlaucht." Er hatte gewiss Recht, wenn er in den Privi-
legien die alleinige Ursache sah. Wer würde sonst, 80 meinte
er, so unvernünftig sein, bereits gebauten Städten wie Frank-
furt, Worms, Speier, Hanau und dergleichen Schmalzhaufen
ringsumher vorübere:ehen, um sein Geld in dem Mannheimer
Sandhaufen anzulegen. Ihm schien dieser Augenblick der
kritische Moment. Unsicherheit, eine drohende Einschränkung
der Privilegien schienen alles Errungene zu gefährden. „Jetzt
gteckt das Kind in der Geburt" mahnte er „und das lang-
gewünschte momentum ist für der Tbür, dass die Kaufieute
aller Orten nach Mannheim kommen und den geringen Leuten
bereits so viel Arbeit geben, dass Niemand bettelt, also dass
diese einzige Handelsstadt in der Pfalz per gradus cerios
et jw4os wie eine schöne Sonne aufgeht und den anliegenden
Dörfern in der Konsumtion sehr ntrtzlich ist, den Unterthanen
in Zeiten der Not eine sichere Schutzwehr, die die Benach-
barten in Respekt die Feinde aber in Schranken hält". Der
gefiirehtete Moment ging glücklich vorüber, aber es zeigte
«ich hier, wie in allen Fällen konsequenter und glänzender
Neugrlindungen , dass dem anfänglichen Gelingen ein Rück-
schlag folgt. Beim Erlass der Privilegien hatte Karl Ludwig
verkündigen können: schon seien 2 Gemeinden, eine hoch-
^eutsdie und eine französische gebildet, bald darauf war auch
eine niederdeutsdie, aus Holländern oder namentlich a«8 See-
ländern bestehende vollständig. Es hatten sich eine Wieder-
täuferkolonie ans Niederländern und eine socinianisciie ans
Poten bestehend, gebildet. Namentlich aber waren ^ne gaase
Bieilie engli^her Grosskaufleute nadi Mannheim übersiedelt.
Aner Wahrscheinlichkeit nach sind sie von dem Kurfürsten
selber durch seine alten «ngliscben Verbindungen faerbeige-
Digitized by
Qoo^Q:
MaDDheim im 1. Jahrhondert seines Bestehens. 153
20gett worden. Sie alle kamen, wie Kolonisten gewöhnlich,
in der Erwartung, schnell ihr Glück zu machen. Rasch mussten
sie sehen, dass Mannheim eine Oase sei in einer Wüste, dass
es sich gar nicht darum handle in einem verbeerten Lande
ans freier Hand Betriebsamkeit zu pflanzen, sondern eine Reibe
von Hindernissen und Sperrmassregeln zu bewältigen. Die einen
20gen bald zurück, die andern wurden schwierig. Im Jahre 1655
•charakterisierte der Rat die Lage vortrefflich: „die Regierung
diesar neuen Kolonie koste gar grosse Mühseligkeit und viele
Zeit wegen der Mixtur so vielerlei Nationen und dass kein Geld
im Lande und schlechte Nahrung, kein Weinbau, noch keine
Manufacturen aufgerichtet. Die Rivieren selber, welche sonst
diese Stadt sollten thun bauen, sind ihr noch zur Zeit mehr schäd-
lich als nützlich." Mainz mit seinem Stapelrecht schob sich
wie ein unüberwindlicher Riegel quer über den Rhein. „Die
Nationen, welche zu Mannheim wohnen** klagte Clignet „und
meist aus den Wasserländern hierher mit grösseren Kosten
gekommen sind, als sie nach Indien hätten fahren können,
waren gemeint, sich auf den Wassern wie in ihrem Vaterland
zu ernähren ; jetzt fühlen sie sich sehr betrogen und sind des-
wegen gar schwierig, „wie denn bekannt, dass leichte Beutel
leichte Sinne machen.*' Der Rat weiss beinahe nicht, „wie er
<lie Leute genug karressieren solle, damit sie alle Inconveni-
enz durch Hoffnung, Geduld, Fleiss und Sparsamkeit über-
winden;** die Mitglieder kommen vor Ratsversammlungen, De-
putationen, Kommissionen kaum zu ihren eigenen Geschäften.
Aber auch den Ratsherren, die besonders dem wohl-
habenden Kaufmannsstand angehörten, war unter solchen Um-
ständen kaum zuzumuten, der Fahne treu zu bleiben. Von
12 Ratsbarren waren 1655 schon 4 wieder zurückgewandert
und es war schwer ausser unter den jüngeren Leuten Er-
gänzung zu finden. Als 1661 wieder 2 Ratsherren nach See-
land zurückgekehrt waren, befand sich ausser Clignet nur
ein einziger der ursprünglichen Einwanderer noch im Rat.
Neuer Zuzug, auch von wohlhabenden Kaufleuten, war wohl
gekommen, jetzt namentlich aus den Rachsstädten. Sie woll-
ten es auch einmal mit der Mannheimer Spekulation ver-
sacheii, aber um solcher unsicherer Aussicht willen gedachten
sie ihr Bürgerrecht in der Heinat nicht aufzugeben. Da die
Privilegien dem Wortlaut naek für alle „Einwohner"" galten,
Digitized by
Google
154 Gothein.
sollten sie dieselben auch auf sich bezogen wissen, und der
Stadtrat unterstützte ihre Bitte mit dem Hinweis: in Franken-
thal seien solche auswärts verblirgerte Personen sogar im Rat.
Der Kurfürst aber lehnte das Gesuch ab; er wollte nur wirk-
liche Bürger, eine dauernde sesshafte Bevölkerung (1661).
Dieses unruhige Fluktuieren der Bevölkerung war durchaus
verschieden von den Zuständen alter Städte, in denen schwer
übersteigliche Schranken das Bürgerrecht umgaben. Das&
es Misstrauen bei allen erweckte, die nicht im Anschauungs-
kreis Karl Ludwigs standen, ist leicht begreiflich. Die alten
Pfälzer Räte wünschten um der leichteren Kontrole wegen
Einschränkung der allzu raschen Bürgerannahme. Nur
Reicheren möge der Stadtdirektor das Bürgerrecht erteilen,
bei Armen warten, bis sie in Jahresfrist ein Haus gebaut
hätten. Eine kurze Auseinandersetzung Clignets genügte, um
das Unpraktische eines solchen Vergehens nachzuweisen.
Gerade die Reichen, die anfangs die besten Häuser gebaut
hatten, waren wieder weggezogen; hingegen die kleinen
Leute, die sich mit der Stadt geringer Nahrung behelfen
konnten, waren geblieben; sie hatten auch nach und nach
Häuser gebaut. Würde man ihnen aber die Bürgerbriefe ver-
weigert oder sie auch nur hingezogen haben, so würden sie
alsbald wieder aus dem Land fortgelaufen sein. Er rechnete,
dass im Laufe der Zeit wohl die Hälfte der Einwohner ge-
wechselt habe und dass derzeit unter den Ortsanwesenden
etwa ^/4 bis V> keine Bürger seien (1661).
So blieb es auch, mochten gleich die in den alten Ver-
hältnissen geschulten Beamten nach wie vor dieses Treiben
mit Abneigung betrachten. Im Jahre 1664 suchte ein solcher
Schultheiss, Namens Storkius, durchaus Mannheim auf den
Fuss alter Städte zu setzen. Wie solchen Leuten die Erfüllung
der Form über alles ging, sieht man aus einer bitteren An-
klage, die er gegen Clignet richtete, dass dieser die Vereidigung
nicht ordentlich vornehme, die Formel nur vorlese und Hand-
gelöbnis nehme, ja bisweilen das Wort „schwören ** auslasse.
„Das sei aber ein grosser Missbrauch; denn die höchste Not-
durft erfordere, dass von derlei neuen, aus allerhand Orten
zusammenkommenden Völkern, das Uomagium auch wirklich
geleistet werde. ^ Die Sache hatte ihre Richtigkeit; dem Stadt-
direktor waren fleissige Mennoniten lieber gewesen als das
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 15,^
Wort „Schwören** und ein Handschlag war ihm ebenso bin-
dend erschienen wie das Aufheben der Finger.
So ward die Freizügigkeit, die Grundlage und Vorbe-
dingung aller übrigen Zugeständnisse ausgeübt in einer Weise,
die zwar wenig erwünscht war, aber die man hinnehmen
musste als notwendige Folge des Zustandes, den man zu
erreichen wünschte. Sie setzte aber selber voraus, dass der
Kurfürst keine Bürgschaft übernahm für etwaigen Schaden,
den die Ansiedler in Mannheim laufen würden. Er hatte hier
freie Bahn eröffnet für private Thätigkeit, aber er hatte weder
der Gemeinde noch Privaten Zuschüsse gegeben oder zuge-
sichert, ausser dass er bisweilen zum Häuserbau gegen gute
Hypothek ärmeren Bürgern kleine Kapitalien lieh. Dadurch
unterscheidet sich die Mannheimer Gründung sehr wesentlich
von anderen Pflanzungen industriellen Lebens in Süddeutsch-
land. An Bitten um Entschädigung und an Klagen fehlte
es nicht; es war der ärgerlichste Teil der städtischen Ver-
waltung; aber Clignet hielt entschieden an dem einmal ange-
nommenen Grundsatz fest: „Wenn man allen Leuten, die hier
etwas angefangen haben, was ihnen nicht geglückt und die
wieder wegziehen, ihren Schaden vergüten wollte, dann könnte
der Kurfürst arm werden".
Einem Schicksal, welches junge Städte mit vielfältig zu-
sammengesetzter Bevölkerung gewöhnlich betrifft, dem ver-
heerendem Auftreten von Epidemien entging auch Mannheim
nicht') Im Gefolge der kriegerischen Verwicklungen, die der
Wildfangstreit zur Folge hat, nachdem man zu spät Vorsichts^
massregeln gegen ansteckende Stoffe getroffen hatte, hielt die
Pest im Frülijahr 1667 ihren Einzug.^) Was uns aus den
Pestzeiten des Mittelalters erzählt wird, die Auflösung aller
bürgerlichen Ordnung, die Herrschaft des einzigen Affektes der
Furcht wiederholte sich hier. So vollständig wurde aller Ver-
kehr unterbrochen, dass die Regierung nicht einmal die Fluss*
Zölle erheben lassen konnte.
^) Vgl. die gate Schilderung bei v. Feder I 67 f. nach den Ratspro*
tokollen. Hier nur einige Nachträge. — ^ Eine andere Vermutung war,
dass die Pest durch Nachlässigkeit der Metzger eingeschleppt sei. Hier-
Aber ordnete, bevor das rasche Umsichgreifen der Epidemie alles serrQttet
hatte, Karl Ludwig eine Untersuchung an.
Digitized by
Google
156 Gothein.
Man hatte kurz zuvor gehoflft die schwersten Anfänge über-
wunden zu haben. Im Jahre 1663 hatte der holländische
Major van Dyk neben andern im Dienst des Kurfürsten aus-
geführten Ingenieurarbeiten auch den ersten Stadtplan heraus-
gegeben, auf dem bei jedem Grundstück der Besitzer ange-
geben ist. Die Stadt war danach schon vollständig, wenn
auch locker bebaut. Als der Kurfürst sich 1666 gern bereit
finden Hess, die vollständigen Vorrechte der Stadt auf weitere
10 Jahre (also bis 1682) zu verlängern*), konnte er aner-
kennen: „dass viele 100 neue Häuser gebaut seien, dass durch
Mannheims Einfluss Gewerbe und Handel auch in den um-
liegenden Orten aufblühen, und ein Bedeutendes an baarem
Geld ins Land gezogen werde, so dass nicht zu zweifeln, die
Stadt werde in wenigen Jahren zu ihrem vollen Flor kommen".
Jetzt waren diese Hoffnungen zerstört. Wie gross derMenschen-
verlust durch Todesfälle gewesen ist, wissen wir nicht; wir
hören nicht mehr als die bekannten allgemeinen Angaben —
vom Aussterben ganzer Strassen u. s. w. — in solchen Städten,
die auf Hoffnung angelegt sind, vergegenwärtigt man sich
lieber die Fortschritte als die Unglücksfälle zahlenmässig;
aber sicherlich ebenso schlimm war die Flucht der leicht be-
weglichen Bevölkerung. Die Tendenz der Rückwanderung,
die eben erst zum Stehen gekommen war, machte sich mit
erneuter Stärke geltend. Alles musste neu eingerichtet werden,
der Rat, die Ämter, die Kompagnien. Wahrhaft rührend ist
die Klage des Rates um den unersetzlichsten Verlust, den der
Jugend*): „Die Pest habe sie nicht nur ihrer Jugend, des
Semmarii republicae beraubt, sondern auch die Alten ver-
scheucht. Sie ersehen keine Mittel zur Wiederersetzung
solcher schönen Jugend, welche, ob sie zwar aus unterschied-
lichen Nationen entsprossen, dennoch wegen Gleichheit der
Edukation einmütig mit einander aufgewachsen und zu künf-
tiger guter Harmonie grosse Hoffnung gegeben.* Deutlicher
kann die Ansicht nicht ausgesprochen werden, dass die
Alten, die diese Stadt gegründet, doch in ihr noch Fremde
seien, allerlei Nationen angehören und schwer mit einander
übereinkommen, dass sie aber arbeiten im Hinblick auf die,
welche in Wahrheit die ersten Mannheimer sein werden.
^) Der Entwurf G.I1.A. Mannheim A No. 640. — *) Ja einer Denk-
^hrift an den EurfQrsten 19/1 1669.
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. I57
Ein grosser Ku]tnrhistoriker hat gesagt, dass jugendliche
Yölker solche Katastrophen rasch und leicht überwinden,
ivährend sie für alternde den Beginn unaufhaltsamen Sinkens
bedeuten.') Was wollte in der That für eine Bevölkerung,
die sich nach den Stürmen des 30jährigen Krieges zusammen-
gefunden hatte, ein solcher vorübergehender Schrecken be-
deuten? Der Kurfürst ebenso wie seine Gehilfen gingen un-
verzagt ans Werk, die Lücken auszufüllen. Die 3 Jahre zuvor
versprochene Ausfertigung der Privilegienerneuerung erfolgte
jetzt, und um sie besser als Prospekt für die Anwerbung von
Ansiedlem benützen zu können, wurde ihre Übersetzung ins
Französische und Holländische angeordnet. Obwohl das nächste
Jahrzehnt durch kriegerische Unruhön gestört wurde, Turenne's
Verwüstung der Pfalz das Vorspiel einer schlimmeren, deren
Furchtbarkeit niemand ahnen konnte, ward, so nahm doch
die Bevölkerung jetzt rascher zu als in der vorhergehenden
Epoche. Als Mannheim im Jahre 1688 zerstört wurde, zählte
es 1800 Familien mit ungefähr 12 000 Seelen, fast das Vier-
fache der Bevölkerung von 1663. Im Grundbuche sind 840
Wohnhäuser mit den Namen ihrer Besitzer verzeichnet.
Dieses Buch war bald nach der Pest begonnen worden.
Man hatte in Mannheim geglaubt, vermöge der allgemeinen
Schatzungsfreiheit auch des Bodenzinses entlassen zu sein,') er-
hielt aber vom Kurfürsten, dem Manne scharfer Distinktionen
auf dem finanziellen Gebiete, die Belehrung: „Grundzins sei
keine Steuer, sondern eine beständige unablösige Schuldigkeit,
die am Grande hafte und die der Inhaber gegen Geniessung
desselben den Grundherren jährlieh entrichten müsse**. Auf
diesen Unterschied hin hatten eifrige Steuerbeamte auch die
Gänse- und Kappenzinse, die das alte Dorf Mannheim geschuldet
hatte, noch von der Stadt fordern wollen, aber der Kurfürst
hatte bemerkt: „Dazu habe sich die fades loci zu sehr ge-
ändert** — erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts hat man
diese Velleität doch noch begangen — , der Grundzins dagegen
war auf die Einteilung in Bauplätze gegründet nicht anders
als der Hofstättenzins mittelalterlicher Städte. So ward seit
1) Jakob Barckhardt wo er die Folgen der Pest in Italien w&hrend
dea 14. Jahrhunderts mit denen der grossen Pest unter den ersten Soldaten-
kaisem vergleicht. (Zeitalter Konstantins.) — ') Deutlich genug sprach
allerdings § 8: Privilegien von der Grundsteuer.
Digitized by
Qoo^Q:
158 Gothein.
1669 eine genaue Vermessung, die zuverlässiger als der van
Dyk'sclie Stadtplan sein sollte, gemeinsam durch den Stadt-
baumeister und einen fürstlichen Ingenieur vorgenommen.
Man sah bald, dass eine solche Aufzeichnung alles Grund-
eigentums einen weitertragenden Wert habe, als zum Kataster
«iner geringfügigen Abgabe zu dienen.
Für die verflossene Zeit kam die Stadt mit dem Kurfürsten
über eine Pauschsumme überein, da eine genaue Eintreibung
bei dem starken Besitzwechsel unmöglich sei. Von diesem
legt in der That das Buch selber deutlich Zeugnis ab. Mit
Ausnahme der grösseren Besitzungen der wenigen dauernd
ansässigen Kaufleute haben fast alle Grundstücke die Eigen-
tümer gewechselt, wenn man die Einträge auf dem Plan von
1663 vergleicht. Bei dieser starken Mobilisierung des Grund-
besitzes, die selber nur die natürliche Folge der Bevölkerungs-
Fluktuation war, hatte sich nun auch eine andere, durchaus
moderne Erscheinung herausgebildet: die Häuserspekulation.
Die Privilegien verfolgten die Absicht, die Bebauung des
•Stadtareals möglichst rasch zu fördern. Die jedermann frei-
stehende Okkupation des Bodens, aber auch das Festhalten
am Grundzins dienten, wie wir sahen, beide diesem Zwecke;
und in Friedrichsburg war der Genuss der Freiheiten geradezu
nach den Verdiensten um den Häuserbau abgestuft. Durch-
aus war also das alte Verhältnis als Regel angenommen, dass
jeder einzelne Bürger sein Haus baue und besitze. Wurde
der Grund und Boden umsonst gegeben, so war dagegen das
nötige Kapital erst herbeizuschaffen und es war nicht daran zu
denken, dass die Einwanderer, die ihr mobiles Kapital genug-
sam zu Handelsgeschäften brauchten, es vorwiegend in den
Boden der neuen Stadt stecken würden: eine Herbeiziehung
des Kredits, die sich in alten Städten allmählich und vorzugs-
weise um dem Besitzwechsel zu dienen bewerkstelligt hatte,
war hier sofort bei der Anlage in grösserem Massstabe nötig.
Schon in den ersten Jahren der Stadt fiel daher auf Antrag
des Rates auch noch die letzte Schranke, die der Verkehrs-
freiheit gezogen war, die Zinsbesfhränkung. Während für
die übrige Pfalz wie allerwärts in Deutschland 5^/o das ge-
setzliche Maximum des hypothekarischen Zinsfusses waren,
durften seit 1656 in Mannheim 7 ^/o, wahrscheinlich auch
mehr genommen werden.
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 159
Jedoch auch diese Freigebung genügte nicht, um die Bau-
thätigkeit anzuspornen. Wir sahen: wer nach Mannheim
kam, wollte dort zeitweilig Geschäfte machen; wenn es ging,
ohne sogar das Bärgerrecht zu erwerben. Häuser bauen hiess
sich an den Ort enger fesseln, als geraten schien. Karl Lud-
wig ermahnte wohl bisweilen reiche Kaufleute, endlich mit
dem Häuserbau vorzugehen; Clignet dagegen betonte, dass
man auch in diesem Punkte schonend verfahren müsse; er
wies auf das Beispiel des ersten bedeutenden Tabaks-
industrieUen Puch6 hin, der sich um die Stadt und Umgegend
durch seinen (jeschäftsbetrieb hoch verdient mache und doch
zum Hausbau nicht zu bewegen war. *
Bei solcher Lage der Dinge trat denn bald entschiedene
Wohnungsnot ein. In der Zeit des raschesten Wachsthums
1674 berichtete ein mit der Revision beauftragter fürstlicher
Beamter: die Häuser und Wohnungen seien so besetzt, dass
fast niemand mehr unterkommen könne, dennoch zögen täg-
lich neue Fremde zu. Er schlug zur Abhilfe Häuserbau von
Staatswegen vor und rechnete aus, dass der Kurfürst auf
eine Verzinsung von 8 — 10 •/o zu rechnen habe.
Dieser Weg wurde nun zwar nicht eingeschlagen, aber
hier waren alle Vorbedingungen für den Eintritt der Häuser-
spekulation gegeben, die das Haus nicht als Nutzobjekt, son*
dem als Waare ansieht. Auch hier zeigt sich Mannheim als
moderne Stadt; denn es waren die Juden, die man bisher
allerwärts in Deutschland nur notgedrungen zum Grundeigen-
tumserwerb zugelassen hatte, die hier sofort jene Eonsequenz
zogen.') In den 2 Konzessionen, die der Kurfürst im Jahre
1660 den deutschen und portugiesischen Juden in Mannheim
groben hatte, stand als erste und vorzüglichste Verpflichtung,
dass jede Familie ein Haus bauen müsse mindestens von 2
Stockwerken zu 10 Fuss, mit steinernem Giebel, 30 Fuss breit
und 30 Fuss tief — also ein gewöhnliches Familienwohnhaus.
Nur Jungverheiratete Paare , die nach altjüdischem Gebrauch
das erste Jahr bei den Eltern blieben, wollte während dieser
sorgenfreien Zeit auch der Kurfürst nicht mit der Mühe des
Hausbaues belästigen.
Was ursprünglich als Verpflichtung ausgesprochen war,
Bas Nähere Aber die Geschichte der Mannheimer Jaden s. unten.
/Google
Digitized by '
160 Oothein.
wurde bald von den scharfblickenden Handelsleuten als Vor-
teil erkannt. Sie warfen sich mit Eifer an0 den Bau von
Häusern zum Zweck des Wiederverkaufens oder Verraiethens.
Nach der Zerstörung der Stadt kannten sie angeben, dass ne
reichlich den vierten Teil derselben gebaut hätten; und zwar waren
nach dem Berichte des ihnen wenig günstig gesinnten Stadt-
rats gerade die Hauptstrassen mit den besten Häusern wesent-
lich in ihrem Besitze. In grossem Massstabe betrieb die
Hänserspekulation der Arzt Dr. Hayum. In seinem Beruf
viel beschäftigt, trieb er, wo sich die Gelegenheit bot, auch
Kommissionshandel mit Waaren und Wein und versäumte
selten eine Frankfurter Messe. Namentlich aber — wird über
ihn berichtet — erbaut er viele Häuser, um sie wieder zu
verkaufen; hierzu entlehnt er viel Geld und tritt auch sehr
oft in die Verpflichtung armer Juden, ein Haus zu bauen, ein^
so dass er unter ihrem Namen der eigentliche Besitzer ist.
Der spekulative Mediziner verstand es übrigens, seineWaare
geschmackvoll auszustatten. Es wird ausdrücklich betont,
dass die von ihm erbauten Häuser der Stadt zu grosser Zierde
gereichen.
So war denn Mannheim zwar schnell bebaut worden, aber
es bot den Anblick solcher rasch entstandenen, plötzlich an-
wachsenden Städte. Wohnhäuser und Fabrikgebäude der
wenigen fest ansässigen Reichen, Spekulationsbauten und eine
grosse Mehrzahl geringer Hütten bildeten eine bunte Mischung,
dazu kamen noch, mehr abseits gelegen, die grossen geschlos-
senen Höfe der Wiedertäufer. Fast kein Platz war mehr
vorhanden, um neue Häuser zu bauen, aber alle Neben- und
Querstrassen waren mit geringen Häusern angefUUt und audi
in den 5 Hauptstrassen drängten sich diese unter die aitdem.
Die Aufgabe war jetzt, eine grösssere Gleichmässigkeit der
Bebauung zu erreichen und die alte Okkupations- und Be-
bauungsfreiheit stand nun, nachdem sie ihre Dienste gethan,
diesem Zweck im Wege. Sie ward daher in der Privilegien-
Erneuerung von 1682 aufgehoben und im Gegenteil bestimmt,
dass zunächst in den Hauptstrassen, dann fortschreitend auch
in den Nebengassen die Hütten durch modellmässige zwei-
stöckige Häuser mit gewölbten Kellern und steinernen Giebeln
ersetzt werden sollten. Es tritt die Zwangsversteigerung ein,
wenn der Besitzer nicht selber bauen will oder kann und der
Digitized by
Google
Maonheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 161
Käufer rouss sich zur Errichtung eines grossen Hauses binnen
Jahresfrist verpflichten. Es ward mit dieser Bestimmung nur
einer Anregung gefolgt, die 3 Jahre zuvor vom Rat aus-
gegangen war, der sonst begreiflicherweise ungern an den
Festsetzungen der Privilegien rüttelte.
Zugleich wurde die Verlegung der Kalk- und Steinbren-
nereien, der Hafneröfen, der Rossmfihlen und der Oelschlagen
vor die Thore angeordnet; zumteil waltet hier auch Animosität
gegen Glignet, der wie alle vertrauten Diener Karl Ludwigs
bei seinem schwächlichen Sohne in Ungnade stand. Mit Eifer
bemühte man sich damals, kurz vor der Zerstörung, der Stadt
das freundliche Ansehen zu geben , welches bei dem Entwurf
ihres Bauplanes von Anfang an beabsichtigt war. Längs der
Hauptstrassen wurden Lindenalleen angepflanzt und auch für
die übrigen solche in Aussicht genommen; nirgends sollte
fortan mehr die Aussicht auf den Wall verbaut werden. Eine
stadtische Aufsicht über das Bauwesen der Privaten hatte
übrigens jederzeit bestanden ; der Rat hatte im Laufe der Zeit
eine ganze Reihe baupolizeilicher Vorschriften erlassen*), die
dahin gingen, etwas mehr Feuersicherheit und Festigkeit zu
erzielen, waren doch die Häuser teilweise so flüchtig aufgebaut
worden, dass die Erschütterung durch die benachbarte Clig-
net'sche Oelstampfe sie einzustürzen drohte. Die Abmessung
und Anweisung der Bauplätze, sowie die Aufsicht über die
vorschriftsmässige Bebauung war einem Mitglied des Rates,
dem städtischen Baumeister übertragen. Es war jedenfalls
die angesehenste und einflussreichste Stelle im Stadtrat, die
auch regelmässig von dessen tüchtigsten Männern bekleidet
ward; denn unter seiner Aufsicht stand auch der städtische
Bauhof und die Ausführung der öffentlichen Bauten. Diese
allerdings hielten sich in einem sehr bescheidenen Massstab;
das regelmässige Baubudget der Stadt betrug im Durchschnitt
2000 fl.;*) nur wo es die unbedingt notwendigen Kirchen-
bauten, den Ausbau des Rathauses, die Errichtung des Glocken-
turms betraf, finden sich grössere Einzelbewilligungen von
^) Hierför, sowie überhaupt für die VerwaltQBgsthätigkeit des Rats
giebt V. Feder I 85 ff. gestützt auf die Ratsprotokolle ein anschauliches
Bild. Im Folgenden Ergänzungen aus dem Gen.-Land.-Arch. — ^ Siehe die
T. Feder publizierten Stadtrechnungen aus den letzten Jahren vor der Zer-
störung.
Zeitscbr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. IV. 2. 11
Digitized by
Google
162 GotheiD.
6000 fl. und mehr. Im allgemeinen aber huldigte der Rat
nicht weniger als die Privatleute der Ansicht, dass es nicht
geraten sei, yiel Kapital im Boden zu fixieren. Es ist die
natürliche Überlegung, welche die ganze deutsche Volkswirt-
schaft nach dem 30jährigen Kriege charakterisiert: je mehr
man das dürftige Kapital im Umlauf erhält, um so besser.
Hin und wieder machten sich Meinungsverschiedenheiten gel-
tend über die Verteilung der Baupflicht zwischen Staat und
Gemeinde; sie wurden aber immer rasch beglichen. Karl
Ludwig, der in allen auswärtigen Angelegenheiten bis zur
Kleinlichkeit hartnäckig auf jedem erworbenen Rechte bestand,
ist in der inneren Politik jeder Reibung aus dem Wege ge-
gangen und hat immer rasch den Mittelweg gefunden, der
beide Seiten zufrieden stellt. Die Mischung von Leicht-
lebigkeit und praktischem, nttchternem Scharfblick, die diesem
Pfälzer Kind eignet, und die er mit seinem, grossenteils neu
angepflanzten Volke teilt, ist es, der er seine überraschenden
Erfolge auf diesem Oebiete zu danken hat, während überall
sonst in Deutschland als Ergebnis der Kriegszeit uns ent-
gegentritt, dass Starrsinn der Unterthanen durch Heftigkeit
der Regenten gebrochen werden muss.
Für die Kirchenbauten hatte laut der Privilegien der Kur-
fürst aufzukommen, aber die Stadt hat sich der Beitragspflicht
nie entzogen. Die Sorge für Fähren und Brücken lag offenbar
der Bürgerschaft ob, da ihr auch die Einkünfte zugewiesen
waren, aber da diese Anlagen ein allgemeines Landesinteresse
waren, trug der Kurfürst einen grossen Teil der Kosten. Der
Mithilfe bei den Festungsbauten, die ihr zugemutet wurde,
wusste sich die Bürgerschaft mit Erfolg zu erwehren; gegen
die Zuziehung zu den Dammbauten protestierte sie auch an-
fangs (1664) , weil diese unzweifelhaft unter den Begriff der
Frohnden fielen, deren sie entlassen war, aber hierzu liess
sie sich im eigenen Interesse bereit finden.
Die Wasserbauten waren für die Rhein -Neckarstadt weit-
aus die wichtigsten. Als die fliegende Brücke über den Rhein
1669 eingerichtet worden war, wurde dieses in Deutschland
neue Unternehmen in Prosa und Versen als Triumph der
Technik gefeiert; bald genügte sie den Ansprüchen des Ver-
kehrs nicht mehr und schon 1674 dachte man daran, wenig-
stens bis zur Mitte des Stromes eine feste Brücke herzustellen.
Digitized by
Google
ManDheim im 1. Jahrhundert seiues Bestehens. 163
Auch die fortlaufenden Kosten für die Neckarfähre Hessen es
seit 1681 geratben scheinen, dem Projekt einer festen Brücke
näher zu tretend)
In schlimmsten Zustand waren durch den Krieg die Dämme
gerathen. Sobald sich der Anbau der Umgegend mehr entfaltet
hatte, als es in den ersten Jahren der Stadt der Fall gewesen
war, wollten die Mannheimer für ihre Eigen- und Pachtgüter
nicht mehr eine Gefahr laufen, die grossen teils durch die Nach-
lässigkeit der Nachbarn verursacht wurde. Soweit ihr Stadt-
bezirk reichte, hielten sie die Deiche in guter Ordnung, aber
weder auf der herrschaftlichen Mühlau noch in der Schries-
heimer Cent geschah ein gleiches. Nach einer starken Über-
schwemmung im Jahre 1671 sah sich der Bat veranlasst,
seinen Stadtbaumeister Henrik van der Peel mit einer Visi-
tation sämmtlicher Dämme der Umgegend zu beauftragen.
Den Anforderungen des Holländers entsprach alles, was er
vorfand, sehr wenig und seine sachkundigen, vom Rat unter-
stützten Vorschläge fanden die Billigung des Kurfürsten.
Noch in seinem letzten Lebensjahr hegte Karl Ludwig den
Plan, für das Wasserbauwesen der Pfalz einen eigenen In-
genieur aus Holland zu berufen, da seine beiden tüchtigen
Baningenieure Vtnvos und Ullmann, der Urheber der Mann-
heimer Vermessung, dieser speziellen Aufgabe nicht völlig
genügten.^) So zeigt sich auch hier die Erscheinung, die
wir bisher im Gang der Bevölkerungs- und Gmndeigentums-
entwicklung wie der Bebauung der Stadt überall wahrnehmen
konnten: von einer unruhigen Fluktuation, wo jeder sich bereit
hält, die Zelte wieder abzubrechen und weiterzuziehen, wo
er alles scheut was ihn dauernd fesseln könnte, kommt mau
allmählich zu einer grösseren Stetigkeit, die in festen Anlagen
den Grund späteren Gedeihens sucht. Freilich kann man nur
sagen: Bloss die ersten Zeichen einer solchen machten sich
geltend, als eine erneute, grausame Verwüstung die Pfalz
wieder zum untersten Standpunkte zurückbrachte.
Auf einer wohlabgewogenen Verteilung der Befugnisse
zwischen der staatlichen und der Selbstverwaltung beruhte
dieser ganze Zustand. Die Mannheimer Verfassung war nicht
1) Aosgefabrt ist sie vor der Zerstörung nicht mehr worden, me Feder
annimmt. — ') 6.L.A. Pfalz Giu No. 3156.
11*
Digitized by
Google
164 Gothein.
mehr die rein demokratische der reformierten Gemeinde, aber
sie enthielt, wie wir schon sahen, noch immer einige Bestand-
teile, die an diesen Ursprung erinnerten. Als eine Stadt, die
aus verschiedenen Nationalitäten zusammengesetzt ist, bedarf
Mannheim auch eines Stadtrates, der diesen Charakter trägt^
und man suchte bei den Ergänzungen nach Möglichkeit jede
Gruppe zu berücksichtigen; immer wird erwähnt, wie vieler
Sprachen die dem Kurfürsten vorgeschlagenen Kandidaten
mächtig sind. Naturgemäss war aber im Rat doch ein Über-
wiegen der fremden Elemente fühlbar; denn aus der hoch-
deutschen Nationalität, d. h. aus den Nachbarlandschaften,
setzten sich vorwiegend die untern Stände zusammen, die
Einwanderer waren Kaufleute oder wohlhabende Handwerker.
Der Stadtplan von 1664 zeigt noch Franzosen und Nieder-
länder weitaus in der Überzahl; erst nach der Pestzeit kehrte
sich das Verhältnis um. Unter den Fremden waren wieder
diejenigen französischer Zunge in der Mehrzahl; wir erfahren
aus dem Jahre 16790) dass sie 1100 Kommunikanten zählte.
Zur selben Zeit (1677) zählte die Niederdeutsche Gemeinde nur
41 Familien und 11 Witwen. Dass ihr Zusammenhang sich zu
lockern begann, sieht man daraus, dass 13 weitere Familien
sich bereits an die beiden andern Gemeinden angeschlossen
hatten. Dagegen waren wohl immer noch die wohlhabendsten
Leute Niederländer. Dazu kamen in jener Zeit einige 60
Judenfamilien, die aber der aktiven politischen Hechte ent-
behrten.
So wie die Ratsverfassung aus dem alten Mannheim über-
nommen war mit lebenslänglicher Ernennung und thatsäch-
lieber, wenn auch nicht ausdrücklicher Kooptation, musste sie
im Laufe der Zeit oligarchisch werden; sie würde es sofort
geworden sein, wenn die reichen englischen und holländischen
Kaufleute in Mannheim geblieben wären; einstweilen aber
kam es hierzu nicht. Die Vorteile, die den Ratsherren zu-
standen, waren so geringfügig, die auf ihnen ruhende Arbeits-
last so bedeutend, dass man froh war, wenn man sie aus
allen Teilen der Bürgerschaft rekrutieren konnte. Der Schult-
heiss Stulkius denunzierte als einen groben Missbrauch, wie
er in keiner andern Stadt vorkomme, dass die städtischen
^) Kicbt 1669, wie t. Feder bat, was uumittelbar nacb dem Erlöschen
der Pest in der That fiberrascbend wäre.
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 1G5
Beamten der Ungelter, die Fergen, Wagen- und Baumeister
mit im Rat sässen, und verlangte ihre Entfernung. Clignet
dagegen betonte die Vorteile, die der Versammlung durch die
Anwesenheit dieser sachkundigen Männer erwüchsen, und be-
stritt die Nachteile; denn bei ihnen werde gar kein Unter-
schied zwischen Bat und Bürgerschaft gemacht, zumal ja der
Kurfürst selber den Rat aus den Tauglichsten der Bürger-
schaft jeweils ergänze.
Die bedeutendste Schwierigkeit lag darin, dass im Stadt-
direktor ein Mittelsmann zwischen Bürgerschaft und Regierung
und im Schultheiss ein Vertreter der Regierung gegenüber
der Bügerschaft, dem aber Vorsitz im Gericht und Rat ge-
bührte, neben einander standen. Das ganze Auftreten des
ersten Schultheissen deutet darauf hin, dass er durchaus
Mannheim in die Schablone anderer Städte bringen wollte, wie
dem Juristen jener Tage gemeinhin das bisher Bestandene
als Rechtsnorm an sich erscheint. Eine Menge kleiner
Kompetenzstreitigkeiten that das Übrige. Der Kurfürst zog
es schon nach Jahresfrist vor, den unbequemen Mann zu ent-
fernen, und seine Nachfolger scheinen sich mit der Rolle des
rechtsverständigen Beirats begnügt zu haben. Von einer Ab-
grenzung der Verwaltungsgebiete ist aber in jener Zeit noch
nie die Rede gewesen; der Regierungsvertreter als solcher
war Mitglied des Kollegiums, dem die Handhabung der ge-
sammten obrigkeitlichen Gewalt anvertraut war.
Den zwei Bürgermeistern lag die gesamte Geschäftsführung
•des Rates ob, ursprünglich auch die finanzielle. Ungern wurde
das zeitraubende Amt angenommen, und schon deshalb war
^in rascher Wechsel erforderlich, was dann wieder die An-
stellung eines ständigen Finanzbeamten, des Rentmeisters
(seit 1667) nöthig machte. Der Rat besass auch das Recht,
sämtliche Unterbeamten zu ernennen; so viel fürstliche Be-
amte es in Friedrichsburg gab, in Mannheim wurde ausser
dem Schultheissen keiner erblickt; denn auch die Zollerhebung
war bald, um Reibungen zu entgehen, wieder nach dem alten
Schlosse Eicholzheim zurückverlegt worden. Nur als der Rat
auch einen eigenen Scharfrichter, der aber zugleich Abdeckerei
und Abfuhrwesen zu besorgen hatte, selbständig annahm
<1675), erblickte Karl Ludwig hierin anfangs einen Eingrüf
in die fürstlichen Hoheitsrechte.
Digitized by
Google
166 Gothein.
Neben dem Rate stand in ziemlich bescheidener Stellung
die Vertretung der Bürgerschaft, die Viertelsmeister.*) Einst
hatte man 9 wie wir sahen, in Frankenthal diese Einrichtung
getroffen, als man den Schwerpunkt aus der Gemeinde in den
Rat verlegte. Damals hatte man doch eine Gemeindevertre-
tung für nötig befunden. So war die Bestimmung auch in
die Mannheimer Verfassung gekommen. Nach wie vor wurden
die Viertelsmeister von den Bürgern der einzelnen Stadtquar-
tiere jährlich erwählt; beim Anwachsen der Bevölkerung hatte
man ihre Anzahl bereits von 4 auf 8 erhöht und es ist un-
zweifelhaft, dass man sie im gleichen Verhältnis weiter wachsen
lassen wollte. Wenigstens einmal im Jahre fungierten sie
nach den Bestimmungen der Privilegien als Vertretungskörper-
schaft: wenn sie die Rechnungsdecharge erteilten und die
Auflagen bewilligten — das genügt aber auch völlig, um
diesen ihren Charakter festzustellen; denn jene beiden Be-
rechtigungen sind überall und immer der Kern und Ausgangs-
punkt jedes parlamentarischen Einflusses gewesen. Die gut-
achtliche Vernehmung in allen Angelegenheiten der Bürger-
schaft, die Verkündigung der Ratsbeschlüsse an diese kann
die Wichtigkeit ihrer Stellung nur erhöhen. Jeder einzelne
nimmt für sich die Stellung eines Bezirksvorstehers ein; er
giebt z. B. Auskunft über Vertrauenswürdigkeit und Ver-
halten seines Viertelsgenossen.
Der Rat legte den höchsten Wert darauf, dass dieses Amt
als das angesehen wurde, was es war: als der höchste von
der Bürgerschaft selbst vergebene Vertrauensposten, dessen
Amtspflichten durchaus ehrenvoll seien. Im Jahre 1679 war
ein wohlhabender Bürger in das Kollegium gewählt worden,
hatte seinen Eid geleistet und an dem üblichen Mahle, mit dem
der Amtswechsel begangen wurde, sich beteiligt. Als er aber
zugleich mit seinem Vorgänger in seinem Viertel umhergehen
und die neue Bürgerrolle machen sollte, widersetzte er sich
und verschwor das Amt nicht zu bedienen. Sofort beantragte
der Rat beim Kurfürsten gegen ihn die strengste Strafe: die
1) Feders im einzelnen verdieoBtliche Darstellung der Verwaltung
wird dadurch schief, dass er die Gemeinde „nach dem Brauche jener
Zeiten als völlig rechtloe** darstellt und in den Yiertelsmeistern nur er»
nannte Polizeikommissftre siebt, obgleich er in ibnen auch wieder die
Vermittler zwischen Rat und Gemeinde anerkennt
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 167
Entziehung des Bürgerrechts, ,weil diese halsstamge Wider-
setzlichkeit und Verweigerung einer so honorabeln Charge,
als welche vermöge der gnädigst erteilten Privilegien durch
die Vornehmsten aus der Bürgerschaft versehen werden soll,
der gesamten Bürgerschaft hiichst ärgerlich und dem Magistrat
schimpflich sei''. Karl Ludwig fand die Strafe dem Vergehen
doch nicht proportionell und ermässigte sie zu einer bedeu-
tenden Geldbusse.
Noch viel später, als der Rat zu einer Clique entartet war,
in der Servilität und Hochmut mit einander im Bunde standen,
wahrte die Stadtvertretung der Viertelsmeister die Traditionen
der Zeit Karl Ludwigs. Eine Vorstellung über den Zustand
der Stadt, die sie im Jahre 1723 Kurfürst Karl Philipp ein-
reichten, zeigte diese Gesinnung noch in voller Kraft. Wenn
bald darauf aus Anlass von Zwistigkeiten zwischen Rat und
Bürgerschaft Mannheim einen eigenen Bürgerausschuss er-
hielt, so haben wir doch in diesem nur die Fortsetzung jener
Vertretung durch die Viertelsmeister zu sehen.
Der springende Punkt war, dass die städtische Vertretung
nicht Körperschaften, sondern nur die lokalen Abteilungen der
Stadt repräsentierte. Einst waren in den Reichsstädten die
Konstaffeln von den Zünften abgelöst worden, aber sie hatten
einer aristokratischen Verfassung gedient und der Schritt ge-
schah im Sinne einer grösseren Beteiligung der Bürgerschaft
am öffentlichen Leben. Jetzt machen sich in diesen neuen
Städten Anzeichen geltend, dass die weitere Entwicklung von
den Zünften, der korporativ gegliederten Bärgerschaft, ab-
sehen und eine rein mechanische Einteilung an ihre Stelle
setzen wird; und auch dieser Schritt geschieht in jenem gleichen
demokratischen Sinne.
Über die militärische Einteilung der Bürgerschaft sind wir
wenig unterrichtet. Die angesehensten Bürger standen an der
Spitze der Kompagnien, die wohl auch nach der Einteilung
in Quartiere formiert waren; der Abschluss derselben gegen
die Besatzung in Friedrichsburg war streng durchgeführt und
Clignet hielt mit Eifer die Würde seiner ehrbaren Bürger-
miliz gegen Übergriffe der ziemlich verwilderten „Soldateska"
aufrecht. In den kriegerischen Vei*wicklungen und nament-
lich bei der Belagerung, die zur Katastrophe führte, hat sich
Digitized by
Google
168 Gothein.
die Mannheimer Bürgerschaft brav gehalten; auch die Juden,
die zum aktiven Kriegsdienst nicht zugelassen waren, betonten
1690, als sie um Erneuerung ihrer Eonzession einkamen, dass
sie im ärgsten Kugelregen Munition und Sandsäcke herbei-
geschleppt, auch die Nachrichten durch die feindlichen Reihen
gebracht hätten. Zu letzterem Dienst, der ebenso viel Schlau-
heit wie Mut erforderte, waren sie allerdings durch den
Kommandanten unter Androhung von Lebensstrafen bestimmt
worden. Bekanntlich haben in allen Kriegen des 17. Jahr-
hunderts die jüdischen Spione eine Rolle gespielt und sind
eine Figur des Volkslustspiels jener Tage geworden.
Ueberblicken wir den gesamten Umkreis der städtischen
Verwaltung 0, so nimmt zwar die Rechtspflege in ihren
verschiedenen Zweigen den grössten Raum in Anspruch; aber
es ist natürlich, dass in dieser werdenden Stadt die eigent-
liche Jurisprudenz sehr hinter Erwägungen der Nützlichkeit
und Billigkeit zurücktrat. Um ein berühmter Schöppenstuhl
zu werden, hatte der Mannheimer Rat wenig Anlage; immer-
liin ist das erste Buch, das in Mannheim entstanden ist,
gerade für dieses Bedürfnis bestimmt gewesen. Es war eine
Bearbeitung der Rechtsgutachten des ersten bürgerlichen
Juristen der Zeit, Benedikt Carpzow, der Autorität des Leip-
ziger Schöppenstuhls, durch den vielgewandten Pfarrer der
niederdeutschen Gemeinde, MoUerus. Eine behende und strenge
Justiz war unbedingtes Bedürfnis in der wilden Zeit und der
Rat machte ausgiebigen Gebrauch von seinem Recht der
niederen Kriminalgerichtsbarkeit.
In der Polizeiverwaltung zeigt der Rat bisweilen Spuren
jener Strenge, die den reformierten Kolonien eigen ist. Gegen
den Schultheissen Stulkius ist ein Hauptvorwurf seine Beteiligung
an Zechgelagen; die Vergnügungen der Bürger sieht er mit
scheelen Augen an. Denn die Lebenslust machte sich in
diesem durchaus auf der Grundlage der Freiheit errichteten
Gemeinwesen stark geltend, und Karl Ludwig mit seiner
Familie gab selber das Beispiel eines unbefangenen und heite-
ren Lebensgenusses. Auf der Mühlau hatte er zu Nutz und
Frommen der Mannheimer ein Lusthäuschen und eine Wirt-
schaft eingerichtet, wo er einige alte Invaliden statt auf eine
1) Vgl. hierzu v. Feder I 80 ff.
/Google
Digitized by '
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 169
Pension, auf diesen guten Erwerb angewiesen hatte. Hierher
machten die Bürger mit Vorliebe ihren Spaziergang, aber
diese Sonntagsentheiligung gab dem Rat Ärgernis, und nach
Karl Ludwigs Tode fanden seine Petitionen um Aufhebung
des Vergnügungsortes Gehör. So lag auch dem Rat wenig
an der Jagdfreiheit, die jedem Bürger auf Mannheimer Gre-
biet zustand. Spekulative Wirte benutzten sie, um Sonntags-
Jagdpartien zu veranstalten. Dabei hielt man sich nicht immer
streng an die Gemarkungsgrenze; der Rat aber empfahl sogar
dem Kurfürsten, recht hohe Bussen auf diese Übertreter zu
legen, ein Recht, welches fleissigen Bürgern zu einer Recrea-
tion verordnet sei, zum Müssiggang missbrauchten
Die merkwürdigste Seite der Mannheimer Verwaltung ist
jedenfalls die Gesundheitspolizei. In der Pestzeit hatte man
frühere Versäumnisse schmerzlich bedauert; schon damals
wurden eine Reihe von hygienischen Massregeln getroflfen.
Weiterhin hat man nicht nur wie in den älteren Städten genaue
Vorschriften über die Beschaffenheit der feilgebotenen Nahrungs-
mittel getroffen, sondern auch auf ansteckende Krankheitsstoffe
ein wachsames Auge gehabt.^) Der einflussreichste und be-
deutendste Mann der städtischen Verwaltung war unstreitig
der Arzt Dr. la Rose, mehrmaliger Bürgermeister und in der
wichtigsten Zeit beständiger Baumeister der Stadt; denn man
erkannte vielleicht hier zuerst den engen Zusammenhang
zwischen Bau- und Gesundheitspolizei. Im Jahre 1664, als
die ausländischen Grosskaufleute Mannheim und den Rat fast
alle verlassen hatten, war er als Mitglied desselben ernannt
worden und gewann bald entschiedenes Ansehen. Wenigstens
aus den Beschlüssen des Rates erkennen wir, dass er eine
Krankheitsstatistik, eine Aufschreibung aller Erkrankungen,
befürwortete und die Ausarbeitung einer Instruktion für einen
besoldeten Stadtmedikus übertragen erhielt.^)
*) Aufzählung der einschlairenden Massregeln. Feder I, 88. (Lüften
der Wohnungen, Reinigung und Neuweisscn infizierter Wohnungen, Qua-
rantäne verdächtiger Fremder, ärztliche Aufsicht Ober die Kirchhöfe und
ürztliche Untersuchung aller gefundenen todten Körper.) — *) Dass die
Bestallung eines solchen wirklich erfolgte, sieht man aus einem Bericht
des Rates über Dr. Hayum, in dem ausdrücklich bemerkt wird, er sei
nicht der Ordinarius der Stadt. La Rose hat offenbar auch dieses Amt
Obernommen.
Digitized by
Google
170 Gothein.
Am eigentümlichsten aber spricht sich das hygienische
Interesse, das in Mannheim lebendig war, in der Ordnung
des dortigen Spitals aus. Kann man doch sagen, dass sich
die Eigenart jeder Zeit nirgends reiner abspiegelt als in
der geltenden Form der Fürsorge für die Bedürftigsten,,
die Kranken. Ward im Mittelalter Spital und Siechenhaus
ganz und gar auf genossenschaftlicher Grundlage konstruiert^
so hatte man dagegen im Reformationszeitalter die Kranken-
häuser einer strengen, namentlich religiösen Verwaltung unter-
worfen. Mannheim gab sich zuerst auch auf diesem Felde
als die Stadt der freien Bewegung kund: möglichst geringe
Einschränkung der Kranken, möglichst grosse Teilnahme de&
Publikums ist hier die Losung. Unter diesem Gesichtspunkte
erschien die sehr genaue aber sehr strenge Heidelberger Spital-
ordnung, die man anfangs zu Grunde legen wollte, eine An-
sammlung von unverständigen Vorschriften. Man bescbloss
nur heilbare mittellose Kranke aufzunehmen, Unheilbare da-
gegen nach ihrem Heimatsort zu befördern. Über die Auf-
nahme sollte die Aufsichtsbehörde entscheiden, die sich aus
Mitgliedern des Bates, der Geistlichkeit und der Bürgerschaft
zusammensetzte. In den Aufsichtsrat der Frauenabteilung
sollten auch ehrbare Matronen aufgenommen werden. Inter-
imistisch kann „der Präses der Kommission" die Aufnahme
anordnen. Der Arzt schreibt jeden Tag Medizin und Diät
auf eine schwarze Tafel am Bett; zuvor soll er aber den Pa-
tienten „nicht nur umständlich über seine Krankheit examiniert
sondern auch curiose befragt haben, von welcher Nation er
sei, wie er gewohnt sei zu leben, wohin sein Begehren gehe
und er von Natur incliniere, denn gar oft geschieht, dass die
Kranken absurda begehren, die ihnen gleichwohl nützlich sind".
Überhaupt werde den Kranken meist durch gute Wartung
und Speise besser aufgeholfen als durch viele kostbare, fremde
Medikamente. Mit Heftigkeit kehrt sich daher die Ordnung
gegen die alten Diätbeschränkungen und die Absperrung der
Kranken: „der begierigen Natur der Kranken soll man nichts
verweigern, sondern alles, was sie fordert, lassen essen und
trinken, denn die Natur fordert nichts, dadurch sie nicht
soulagiert werde. Eben hierzu helfen die ab- und zugehenden
Fremden viel, da sie den Kranken Citronen, Granaten, Bosinen
und allerlei Frucht, was die Zeit des Jahres giebt, zutragen,
Digitized by
Google
Manuheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 171
auch mit tröstlichen Worten sie aufmuntern, darum auch
keinem verweigert wird zu den Kranken zu kommen, zudem
so hat das Gesind im Spital besser Achtung, dass die Kranken
reinlich gebalten werden"". Nur bei ansteckenden Kranken
wird die Besuchsfreiheit ausgeschlossen. Mit löblichem Eifer
wird für häufigen Wechsel der Bettwäsche „wie es in Holland
gebräuchlich'' und für ausreichende Lüftung gesorgt; das Spital
soll in jeder Weise zu einem angenehmen Aufenthalt gemacht
werden; deshalb erklärt der angenommene Vorschlag es für
sehr dienlich zur Kur und Erquickung der Geister, den Hof
als schattigen Spaziergang einzurichten, „denn die Kranken
also bei einander einzusperren ist gar absurd^.
So hielt das Zeitalter, in dem „Waltenlassen der Natur, die
den rechten Weg von selber findet" Grundsatz war, seinen
Einzug; und ganz folgerichtig verfiel man von einem Extrem
sofort in's andere. Übrigens diente die Dürftigkeit der ver-
fügbaren Mittel als ein sehr heilsamer Zügel „der begierigen
Natur" der Kranken; wie denn überall in dieser Stadt die
Lust am Experimente schon in der nächsten Nachbarschaft
auf tausend Hindernisse stiess.
War dies auch der Fall mit jenen Einrichtungen, um deren
willen die Stadt recht eigentlich gegründet war? Traf es nicht
für den erhofften Aufschwung von Handel und Gewerbe am
meisten zu, dass Handelsfreiheit, die ringsum auf Zollschranken
stiess, dass Gewerbefreiheit, die sich notgedrungen auf einen
Punkt beschränken musste, in ihrer Isolierung keine Wirkung
üben konnte?
Bis zu einem gewissen Grad war dies in der That der
Fall; und wir sahen bereits, dass viele in ihren Hoffnungen
getäuschte Kaufleute, die sich durch die im Privileg ausge-
sprochenen Prinzipien hatten blenden lassen, bald wieder
zurückwanderten. Auf die Dauer lag aber die Sache doch
so, dass hier Widerstände zu überwinden waren, die nur
äussere Hindernisse darstellten. Dass man sich einrichten
musste mit Hemmungen, konnte nichts beweisen gegen die
Brauchbarkeit der Grundsätze, die man selber vertrat.
Über die Sachlage war sich der Kurfürst völlig klar, wie
die grosse Anzahl Überschläge über Transportkosten aus den
Jahren 1653 und 1654 beweist. Es konnte sich nur um selb-
Digitized by
Google
172 GotheiD.
ständige Fracht bis Köln handeln. Weiter war noch immer,
vermöge des Stapelrechtes den oberrheinischen Schiffern die
Fahrt nicht erlaubt und hätte auch der Kurfürst vielleicht
für seine Güter eine Ausnahme erwirken können, so würden
doch seine SchiflFer den unbekannten Strom scheuen — deut-
licher kann nichts die Abhängigkeit des zaghaften und indo-
lenten deutschen Handels dieser Zeit von dem kühnen auf
allen See- und Wasserstrassen heimischen Holländer erklären,
als dieses Eingeständnis.
In Köln also ward die Waare dem niederländischen Spe-
diteur geliefert und die weiteren Zölle trug dieser. Bis Köln aber
hatte man 1 Land- und 12 Wasserzölle durchzumachen und
noch ein schwedischer Kommandant erhob auf eigene Hand
ein Geleitsgeld. Das machte auf 600 Malter Getreide 613 fl.
Dazu kamen, wenn man Alzei, die bisher wichtigste Schranne
der Kurpfalz, als Ausgangspunkt nahm, 200 fl. Landtransport,
30 fl. Umschlagskosten in Bingen, 28 fl. Belohnung des kauf-
männischen Begleiters und 320 fl. Schiffsfracht, so dass die
Zölle und die Transportkosten fast gleich waren und zu-
sammen für das Malter 2 fl. 3 xr. betrugen. Das war schon
allein das Doppelte des damaligen Preises in der Pfalz; rech-
nete man aber die Zölle und Kosten bis Amsterdam hinzu,
schlug man ausserdem auch nur einen geringen Verlust an
den Münzen und ein massiges Bisiko an, so musste der Preis
in Amsterdam auf 4*/« bis 5 fl. — das Vier- bis Fünffache
des Pfälzer Preises — stehen, wenn eine Geschäftsverbindung
irgend welchen Vorteil abwerfen sollte; und wie selten war das
der Fall! Wohl hatte man Nachricht, dass kürzlich ein unter-
nehmender holländischer Grosshändler Granvelles in Strassburg
zu 16 Batzen, also ungefähr zum Pfälzer Preis, Korn gekauft
und noch 6 Zölle mehr, wo für jeden Malter 3 xr erlegt
werden mussten, bezahlt hatte; aber wer konnte wissen, wie
er sich mit der Fracht, wie er sich auch mit den weiteren
Zöllen abgefunden hatte, ob er nicht überhaupt nur Verbin-
dungen hatte anknüpfen wollen? Jedenfalls, auf einen solchen
Ausnahmefall waren keine Rechnungen zu bauen. Sommer-
koni und Gerste konnte die Pfalz liefern, Weizen wurde noch
wenig gepflanzt; denn in dem verwüsteten Lande war ein
extensiver Ackerbau, der rasch seine Auslagen wieder in die
Hand bekommen will, angezeigt. Solange diese Zustände
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrli ändert seines Bestehens. 173
walteten, blieben voraussichtlich auch die Preise niedrig, aber
musste man nicht wünschen, dass sie sich sobald als möglich
änderten? Wohl standen relativ die Frachtkosten, wie alle
Löhne nach dem 30jährigen Kriege ungebührlich hoch; das
Verhältnis musste sich ändern, aber an eine positive Er-
mässigung war nicht zu denken.
Da boten sich dem Verkehr noch 2 andere Erzeugnisse,
durch die der Ober- und Mittelrhein ausgezeichnet war: der
Wein und das Holz. Hierbei rechnete man für 10 Zollfuder
(20 Stückfass) von Heidelberg bis in den Haag, wo man bei den
Herren Staaten auf einen guten Absatz hoffte, 353 fl. Fracht
und ümschlagegebühren, 518 fl. Zölle. So gross die Ver-
teuerung war, diese Waaren, nabentlich die feinen Sorten,
konnten sie eher vertragen.*)
Hatte in früheren Zeiten bereits der Wein der Rheinlande
den niederländischen Markt beherrscht und war von hier weiter
nach den nordischen Ländern verführt worden, galt es also
nur ein verlorenes Gebiet wiederzuerobem , so war dagegen
das Holz des Schwarzwaldes bisher nur ausnahmsweise über
Bingen abwärts gegangen; die Holzproduktion im Schwarz wald
selber war so geregelt, dass nur der Absatz längs des Ober-
rheins dabei in's Auge gefasst war. Hollands Rhederei war
gross geworden durch die Benützung des nordischen und rus-
sischen Holzes ; aber es war zu erwarten, dass jede neue Ein-
kaufsquelle von ihr gern aufgesucht werden würde. Bisher
freilich hatte sich der gesamte Holzhandel auf Rhein und
Neckar nur mit Bordwaaren und schwachen Bauhölzern be-
gnügt und das Eichenholz war sorgfältig geschont worden;
was der Schiffe bauende Holländer brauchte, war gerade dieses
und das Tannenlangholz. Auch das war jetzt ein Vorteil: je
kostbarer die Waare, um so leichter vertrug sie die für niedre
und hohe Werte mechanisch gleichmässig anwachsende Preis-
erhöhung. Karl Ludwig war der erste, der einen Holländer
Holzhandel in's Auge fasste; die von ihm aufgestellten Rech-
nungen betrafen aber nur die Höhe der Pfälzer Zölle: er
^) Die Lokalpreise sind k Zollfuder: Neustädter 80 Tbir. = 79 fl.,
Canber 50 Thlr. = 109 fl., Bacbaracber 67 Thlr. = 145 fl. 20 xr. Die Wert-
Steigerung tod je 87 fl. übertrifft also nur bei der geringsten Waare den
Ortspreis.
Digitized by
Google
174 GotheiD.
musste wissen, auf welche Einnahmen er zu Gunsten der
Mannheimer Händler verzichtete, wenn er ihnen die zollfreie
Durchfuhr erlaubte, um so auch diesen Verkehr in ihre Hände
zu spielen.
Denn das stellte sich gleichmässig als Ergebnis dieser
Kalkulationen heraus: ein nutzbringender Verkehr war nur an-
zuspinnen, wenn die Zollgebühren ermässigt wurden, und das
konnte nur geschehen, wenn der Kurfürst seinerseits zu
Gunsten der Exporteure seines Landes, d. h. der Mannheimer
Kaufleute auf alle Zolleinnahmen verzichtete. Er selber hatte
die Probe gemacht und eine beträchtliche Anzahl von Vor-
räten, die in Heidelberg und Alzey lagerten, mit Vorteil nach
Holland abgesetzt
Sollte es aber nicht möglich sein, nach diesem Anfange
eines freien Handels dadurch, dass man die Nachbarstaaten
zu gleicher Gesinnung bekehrte, das neue Prinzip zum
Durchbruch zu bringen? Die niederländischen Handelsherren
waren dieser Meinung; das Ziel, die rheinischen Lande ihrer
kommerziellen Herrschaft zu unterwerfen, stand ihnen wohl
von Anfang an fest; sie haben es später trotz aller Zollbe-
lästigungen erreicht; damals glaubten sie im Fluge dahin
gelangen zu können; und sicherlich war in keiner Zeit das,
was sie boten , Absatz der Rohprodukte, wünschenswerter als
damals. . Die wichtigste Schranke , die niederzulegen war,
bildete der Mainzer Stapel. Es war die beständige Klage der
Mannheimer Schiffer, dass sie in Mainz, um nur die Er-
laubnis zur Weiterfahrt zu erhalten , sich einen ganzen Tag
verlaufen und unkontrolierbare Kosten aufwenden müssten,
oder dass sie sich gar gezwungen sähen, ihr Schifflein zur
Hälfte des Preises zu verkaufen. Eifersüchtig achtete der
Mainzer Kurfürst auf die Pläne, die sein Pfälzer Nachbar mit
der neuen Gründung haben könnte, und die alten Stapel-
Streitigkeiten waren bis zur Unleidlichkeit gediehen.
Verwundert blickten die nüchternen holländischen Kauf-
leute auf diese kleinstaatlichen Zwistigkeiten. Karl Ludwigs
Vertrauensmann, der Grosshändler Samuel Santin, riet, sie
ganz unterwegen bleiben zu lassen. Dass Mainz völlig auf
4en Stapel verzichten werde, sei nicht anzunehmen, und Karl
Ludwigs Hoffnung auf Unterstützung durch die General-
staaten sei ganz hinfällig; denn in Amsterdam sind die Früchte
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 175
überflüssig und wohlfeil vorhanden; da wird sich der Staat
der Fürsten Differenzen nicht sehr angelegen sein lassen.
Darum möge der Kurfürst auf einem anderen Weg vorwärts
zu kommen suchen : Mainz leidet nnter dem Zwist ebenso wie
Pfalz; deshalb soll er, zunächst ohne alle Gegenforderung
die zollfreie Durchfuhr der Rheingauer Weine zu Bacharach
und Caub gestatten; das wird am besten dienen, den Starr-
sinn der Mainzer zu brechen, und mit diesem Anfang ist der
Weg gebahnt Denn wie Mainz, hat auch Trier das ent-
schiedenste Interesse, mit kleinen finanziellen Opfern seinen
Moselweinen freie Bahn zu machen. Nach seiner Kenntnis
der Verhältnisse glaubt Santin auch an eine Ermässigung der
Brandenburger Zölle, so dass als die einzigen strikt finanziell
ausgebeuteten nur die Kölner bleiben würden; „denn Wein
hat Köln nicht, und wenn es die von oben herunter kommen-
den Früchte frei passieren lassen sollte, würden nicht allein
die in seinem Territorio wachsenden Früchte, sondern auch
die Landgüter selber in Abschlag geraten.^
Es war hier ein grossartiger Gedanke entwickelt: Jahr-
hunderte lang war Deutschlands mächtigster Strom mit immer
neuen Riegeln und Sperren belastet worden; wann wäre ein
Zeitpunkt geeigneter gewesen, ihm seine natürliche Freiheit
wiederzugeben, als dieser? Aber zur Ausführung des Pro-
grammes, das in den beiden Denkschriften Santins so einfach
ohne allen Anspruch auf Originalität entwickelt war, hat es 2
weitere Jahrhunderte bedurft, und zuletzt ist der aus seiner
alten grossen Weltstellung verdrängte holländische Staat das
Haupthindernis seiner Verwirklichung gewesen. Der resig-
nierte Schluss Santin's „Gott wolle alles zum Besten kehren,
damit das arme Deutschland nicht weiter komme zu leiden*'
2eigt selber wenig Hoifnungsfreudigkeit.
In der That verdiente er sich in der Pfalz schlechten Dank.
Karl Ludwig teilte die auf seine Veranlassung ausgearbeiteten
Denkschriften der Rentkammer mit; aber die Räte waren
entrüstet über die Zumutung, einen Anspruch aufzugeben, mit
dem man im Rechte sei. Sie wollten in dem Vorschlag nur
eine Anstiftung von Kur-Mainz sehen und waren der Meinung:
weil man jetzt mit Mainz in der Stapelsache aufs höchste
gekommen, so wäre auch ohne einziges Nachgeben auszuharren.
Dabei blieb es auch.
Digitized by
Google
176 Gothein.
Diese Art der Erörterung zeigt gerade wegen ihrer Kürze»
welche Gesinnungen über Handel und Kaufleute bei den deut-
schen Beamten obwalteten. Wie war von ihnen ein Eingehen
auf Karl Ludwigs Ideen zu erwarten! Die Zollfreiheit für
allen und jeden Handel Mannheimer Bürger haben sie von
dem Augenblick an bekämpft, dass sie bewilligt war. Bereits
im Februar 1654 erfolgte ein Geheimeratsbeschluss, dass der
§ 3 der Privilegien, der jene enthielt, nur von dem Mannheim-
Eicholzheimer Zoll selbst zu verstehen und nicht auf andere
Zölle zu extendleren sei. Nachträglich sah sich das Kolle-
gium doch veranlasst, mit der Publikation bis zu Clignet's
Rückkehr aus Holland zu warten. In einer geharnischten
Denkschrift bekämpfte der Stadtdirektor den Plan. Ihm zu-
folge bedeutet die Frage über Aufrechterhaltung oder Auf-
geben des § 3 nichts anderes als: „Soll man Mannheim auf-
bauen oder dies gross dessein abandonnieren? Denn sofern die
Privilegien nicht heilig sollten gehandhabt werden, wird Mann-
heim so vieler Prinzen Haupt-dessein und werden alle an-
gewandten Kosten in Ewigkeit verloren sein." So ward nur
der Bürgereid verschärft, und fortan musste der Mannheimer
versprechen: in aller Handlung, sei es mit eigenem, sei es
mit entlehntem Kapital, für niemand anders als sich selbst,
auch in keiner Kommission oder Gemeinschaft mit Fremden
oder irgend jemand, der nicht wirklich eingesessener Bürger
in Mannheim sei, sich direkt oder indirekt der Zollfreiheit zu
bedienen.**
Diese Einschränkung schien in der That nötig, wenn die
Vorteile, die Mannheim zugedacht waren, nicht den Fremden
anheimfallen sollten, aber hier zeigte sich auch, wie bedenk-
lich es ist, ein isoliertes Wirtschaftsexperiment anzustellen.
Durch diese Bestimmung wurde ein Zweig des Handels ab-
geschnitten, der gerade damals von immer grösserer Wichtig-
keit wurde. Denn wenn wir den auffallendsten Unterschied
des mittelalterlichen vom modernen Handel mit einem Worte
aussprechen sollen, so wird es eben sein, dass früher der
Eigenhandel fast ausschliesslich herrschte, jetzt hingegen unter
dem Einfluss Hollands, das die Geschäfte der halben Welt
besorgte, aber doch nicht alle auf eigene Rechnung nehmen
konnte, der Kommissionshandel sich ausbreitete. Namentlich
in Mannheim war vollends ein so starkes Zuströmen des Kapi-
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 177
tals Dicht zu erwarten, als dass man auf die Beteiligung des
fremden hätte leicht verzichten können. Gerade, weil der
llanitheimer Handel rasch aufblühte, stellten sich die Agen-
turgeschäfte als Notwendigkeit heraus, und da sie nicht offen
betrieben werden durften, so hatte es sich die Regierung
selber zuzuschreiben, wenn Elemente sich berzudrängten, die
es entweder mit ihrer Eidespflieht leicht nahmen, oder die
im Auslegen noch scharfsinniger waren, als das Geheimerats-
koilegium. Denn da das Entleihen auswärtigen Betriebs-
kapitals nicht nur gestattet, sondern sehr erwünscht war,
konnte man die Distinktion, ob der Mannheimer mit dem
fremden Kapital oder für dasselbe seine Geschäfte mache, im
praktischen Einzelfalle fast niemals entscheiden. Im Jahre 1674
gab es eine Klasse jüngerer Kaufleute, die nicht yiel mehr
als ihre 6 fl. Niederlassungsgebahren aufbringen konnten, aber
binnen kurzem für holländische Häuser Weingeschäfte, wo bei
jeder Verfrachtung 100 fl. Zoll erspart wurden, machten. Na-
mentlich aber waren es die Juden, die sich auf diesen Handels-
betrieb warfen, für den sie besonders geeignet waren. Noch
findet sich kein jüdischer Grosshändler in Mannheim, und es
hätte bei der kalvinistischen Eifersucht ein solcher dort kaum
Raum für sich gefunden ; aber alle wohlhabenderen Mitglieder
der Gemeinde von Dr. Hayum an Hessen sich, wo sich die
Gelegenheit bot, als Agenten gebrauchen.
Wenn dann im geheimen Rate die Überschreitungen der
Mannheimer zur Sprache kamen, musste Clignet zugeben, dass
die Bestimmungen den wenigsten bekannt seien. Gegen weitere
Beschränkungen erklärte er sich regelmässig und wollte durch
Belehrung wirken. Er schlug 1661 vor, eine authentische
Erläuterung des Umfangs der Zollfreiheit in deutscher und
französischer Sprache zu geben; »bringe man einem jeden die
Kenntnis dessen bei, was verboten und was erlaubt sei, so werde
ohne Aufruhr wegen Violation der Freiheit geholfen. ** Das
Regierungskollegium pflichtete ihm bei und beauftragte zwei
Mannheimer ausdrücklich mit der Unterweisung ihrer handel-
treibenden Mitbürger; aber es hielt auch schärfere Mittel für
angezeigt: Bei den Zollstätten sollte der Kaufmann seinen
mit dem Stadtsiegel versehenen Bürgerbrief vorlegen und jeder
Beamte konnte ihm den Manifestationseid zumuten.
Zu unablässigen Reibungen mit den Zollbeamten, zu fort-
Zdtwshr. t 0«8Cb. d. Oberrh. N. F. I Y. 8. 12
Digitized by
Google
178 Gothein.
währender Eifersucht der Pfalzer Untertbanen gab freilich
das Vorrecht Anlass; der Mannheimer Rat musste sich
wiederholt seiner Bürger oder ihrer Knechte annehmen; denn
man konnte doch nicht von jedem Commis Bürgerrecht und
Bürgerbrief fordern, oder vom Gehilfen des italienischen
Orangenkrämers, der die Messen und Kirchweihen der Nach-
barschaft besuchte. Man konnte sich kein Hehl daraus machen,
dass man nachKarl LudwigsTode auf eine volIständigeErneuerung
des Privilegs nach Ablauf der bestimmten Zeit nicht werde
rechnen können. Nicht ein Zeugnis haben wir aber, dass der
Kurfürst selber jemals seinen Schritt bereut, dass er, der im
Sparen oft übereifrig war, jemals die verlorenen Zolleinkünfte
bedauert habe. Sein Zweck war erreicht: er hatte eine zen-
trale Handelsstadt für sein Land geschaffen, deren Export
trotz aller Hindernisse von Jahr zu Jahr mehr aufblühte.
Mannheim blieb der Angelpunkt seiner Wirtschaftspolitik, und
dass die Pfalz sich überraschend schnell erholte, während fast
alle anderen deutschen Länder noch an Blut- und Kraftver-
lust des grossen Krieges hinsiechten, wäre nicht möglich ge-
wesen ohne diesen ihren Exporthafen. Uns freilich entzieht
der Umstand, dass im Freihafen keine Zolllisten nötig waren,
das einzig mögliche statistische Material, aus dem wir den
Umfang der kommerziellen Bedeutung Mannheims abschätzen
könnten. Nur in ihren allgemeinen Umrissen lassen sich diese
Erscheinungen noch verfolgen.
Die Bedenken, die sich bereits 1654 erhoben hatten, ob
ein dauernd bedeutender Getreidehandel sich hier entwickeln
könne, scheinen sich sehr bald bewahrheitet zu haben; von
keinem Geschäft hören wir weniger als von diesem. Hätte
auch Karl Ludwig auf diesem Gebiete ebenfalls freihänd-
lerischen Ansichten gehuldigt, so wäre ihre isolierte Durch-
führung doch schlechthin unmöglich gewesen. Wenn in Miss-
jahren ringsum in der Nachbarschaft Fruchtsperren verhängt
wurden und alle Durchfuhr erschwert ward, dann musste wohl
oder übel die Pfalz ein gleiches thun. In solchem Falle hat
Karl Ludwig im Jahre 1663 „zur Erleichterung der Unter-
tbanen, dass sie gleichwohl ihre verkäuflichen Früchte in
andere Weg an's Geld bringen möchten", die Einrichtung
besonderer Fruchtmärkte im Anschluss an die gewöhnlichen
Wochenmärkte angeordnet; der hauptsächliche sollte wiederum
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhandert seines Bestehens. 179
in Mannheim stattfinden. Es war eine Einrichtung zu be-
liebiger Benutzung, nicht ein Zwang, was er hiermit scba£fen
wollte.
Was er hierbei voraussetzte, dass die ünterthanen frei-
willig den Mannheimer Markt aufsuchen würden, traf doch
nur in geringem Mass ein. Die Zufuhrstrassen auf dem Land
waren schlecht, — erst Karl Ludwig selber begann in Deutsch-
land den rationellen Ghausseebau und die schnurgerade Rich-
tung, die er der Strasse von Schwetzingen nach Heidelberg
gab, konnte sich das Volk nur aus der ungestümen Liebes-
leidenschaft erklären, die ihn den Weg zu Susanna v. Degen-
feld möglichst abkürzen lasse — , zudem aber war nun ein-
mal der Bauer von undenklichen Zeiten her gewöhnt, den
Wochenmarkt in den Reichsstädten aufzusuchen. Der Kur-
fürst musste darauf denken, auch den Kleinverkehr von dort
ab und Mannheim zuzulenken; aber er scheute vor gewalt-
samen Eingriffen zurück und begnügte sich, Bauern und
Fischern durch die Ämter Befehle zukommen zu lassen, die
eher Anweisungen glichen; denn sie verhängten keine Strafen.*)
um so erfreulicher entwickelte sich der Weinhandel. Über-
all wurden die Einkäufer der Mannheimer Häuser in den
Weinorten gefunden und hierbei zeigte sich der Vorteil, dass
die Zollfreiheit ein persönliches Recht war, nicht am Orte
haftete. Die Weinhändler verfrachteten, wo sie es am be-
quemsten fanden, und hielten sich dabei nicht immer an Pfälzer
Orte. Die Zollbehörde in Germersheim beschwerte sich, dass
die von Mannheimern in Landau erkauften Weine ohne Be-
rücksichtigung ihres Krahns in Speier verladen worden seien ;
aber der Mannheimer Rat erklärte: lieber wollten die Kauf-
leute Krahnengeld ohne Gegenleistung zahlen, als jedesmal
den Umweg über Germersheim nehmen.
Wichtiger fast als diese Wiederbelebung der uralten Wein-
kultur in den Hügelgegenden und am Gebirgsrande ward der
Anstoss zu einer Umwandlung des Ackerbaues in der Ebene»
der von der Handelsstadt ausging. Holland hatte das Tabak-
rauchen zuerst in die Mode gebracht; es hatte in Tabak-
industrie und Handel eine durchaus massgebende Stellung
erworben, aber für den Tabakbau musste es sich auf andere
1) Erstes Mandat 1672 wiederholt 1677. Mandat an die Fischer 1679.
12*
Digitized by
Google
180 GotheiD.
Länder stützen. Hier machte sich besonders der Charakter
Mannheims als eines holländischen Vororts geltend. Schon
1661 rühmte Clignet dem Mannheimer Bürger Puch^ nach,
dass er mit dem Tabakpflanzen und Bereiten gar viel Fami-
lien Nahrung geschafft, die dadurch in der Stadt geblieben
und Häuser gebaut. Im Pestjahr 1667 wird der Unreinlich-*
keit der Bauern, die zur Ausfutterung ihrer Tabakskutschen
Lazarethstroh verwendet haben, ein Teil der Schuld an der
Verbreitung der Ansteckung gegeben.
Seitdem erscheint immer der Tabakhandel als einer der
wichtigsten Nahrungszweige Mannheims. Inmitten der Ver-
wüstung der Pfalz durch die Franzosen hörte doch die Be*
deutung desselben nicht ganz auf. Die Bauern errichteten
damals Tabakwagen in den Dörfern und schon 1690, al&
es sieh zuerst wieder um Errichtung des zerstörten Mann-
heim handelte, wurde deren Einziehung versprochen; aber
noch 1698 bestanden sie weiter und erst mehrere Beschwerden
der Mannheimer setzten die Eonzentrierung des Handels in
der Stadt durch.
Die Aufzählung der Tabaksorte, die sich den Eingriff
erlaubt hatten, zeigt recht deutlich, wie von Mannheim aus
in nicht sehr weitem Umkreise der Tabaksbau sich erst ver-
breitet hat!^) In einer amtlichen Aufzeichnung von 1702
nimmt der gesponnene Tabak wieder die erste Stelle unter den
Mannheimer Handelsartikeln ein.
Getreide, Wein, Tabak waren Produkte der Pfalz und ge-
wiss war es die Hauptsache, dass die Produktion des eigenen
Landes den anregenden Einfluss der neuen Stadt verspüre;
seine Lage aber wies Mannheim bin, seine Handelsverbin-
dungen auch auf die Hinterländer zu erstrecken, die ihm durch
die beiden Ströme erschlossen wurden. So oft die Bürger klagten
über die schlechten Landverbindungen und über die wenig
fruchtbare Umgebung, so oft trösteten sie sich auch mit der
Hoffnung, auf den Aufschwung der Flussschiffahrt. Wir sahen
bereits: aus den Wasserländern waren die meisten An-
siedler anfangs hierhergezogen, in der Erwartung, auf dem
^) Es BiDd Seckenbeim, Oggereheim, Ilyesheim, Fendenheim, Saodhofeo,
Lampertheim, Nordbeim, Höfen — also noch kein Ort an der fiergstrasse,
Boweit diese pfAlziBch, oder weiter nach der Hardt oder dem HOgellande zu.
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 181
Wasser auch hier ihre Nahrung zu finden. Aber die FIuss-
sch]£ffahrt lag arg darnieder. Schon 1651, als man eben die
Gründung Mannheims in's Auge fasste, klagten die Rhein-
schiffer: nur grobe Produkte würden ihnen zur Besorgung
übergeben, alle feineren Waaren, z. B. Seiden- und Tuchballen
schlagen den Landweg ein. Dieses Verhältnis scheint sich
auch in den nächsten Jahrzehnten nicht geändert zu haben.
Es fehlt auch der geringste Anhalt dafür, dass die Mann-
heimer jener Zeit sich mit Waarenhandel, überhaupt auch nur
mit Import, befasst haben; für beides blieb die Frankfurter
Messe in unbestrittener Alleinherrschaft. Da war es wenig-
stens der Handel mit einem wichtigen Exportartikel des ober-
rheinischen Gebietes, den Mannheim durchaus an sich zu
ziehen trachtete: der Holzhandel.
Sofort nach seiner Heimkehr hatte Karl Ludwig den alten
Pfeddersheiroer Vertrag mit der Murgschiflferschaft erneuert,
durch den die regelmässige Versorgung der Pfälzer Holzhöfe
bestimmt war. Aber der Markgraf Wilhelm von Baden, eifer-
süchtig auf seine Souveränitätsrechte, hatte denselben wieder
aufgehoben, hatte zusammen mit dem Grafen von Gronsfeld,
Mitbesitzer der Grafschaft Eberstein, Versuche gemacht, den
Holzhandel einem fiskalischen Monopol zu unterwerfen. In
den Zwistigkeiten , die deshalb entbrannten, in den Gegen-
sätzen, die sich immer schärfer zuspitzten, verkümmerte der
einst so mächtig entwickelte Eigenhandel der Murgthalschiffer
immer mehr. Raum war geschaffen für neue Emporkömm-
linge neben den alten strengen Genossenschaften zu Pforzheim,
Oernsbach und Wolfacli. Schon hatten einzelne holländische
Firmen Eontrakte zunächst auf Lieferung von Eichenholz, das
iils fürstliches Regal betrachtet wurde, abgeschlossen. Auf dieses
Holz, das in gleicher Menge und Güte Norwegen nicht liefern
konnte und das bisher durchweg als „fruchtbarer Baum^ sorg-
fältig geschont war, richtete sich zunächst die Spekulation.
Denn solche war dieser Handel durchaus, und schon darum
hielten sich ihm die alten Genossenschaften fem, die an die
festesten, kontraktlich gebundenen Absatzverhältnisse im Bord-
handel gewöhnt waren. Bei diesem wertvollen Gegenstande
machte sich der Wegfall der Pfälzer Zölle besonders bemerk-
lieh ; die Differenz war bedeutend genug, um den Mannheimern
«inen Vorsprung zu verschaffen. Der Handel war gewagt,
Digitized by
Google
132 GotheiD.
in Holland schwankten je nach dem Stande des SchiflTbaues
und der Zufuhr die Notierungen stark. Neben einer Reihe
kleinerer Holzbändler, die mit fremdem Kapital arbeiteten und
auch längs des Weges Äbsatzgelegenheit für Bordwaaren
suchten, wird schon 1661 eine grosse Exportfirma Jost van
Breughel und Gebrüder genannt. Übrigens kam nur Rbein-
holz in den Handel; die Neckarflösserei, deren alter Haupt-
sitz, Pforzheim, ganz zerrüttet war, brachte ihre Waaren nicht
über Mannheim hinaus.') Dieser Handel war es besonders,
der zu Bedenklicbkeiten Anlass gab; denn die Zollfreiheit
sollte nur der Ausfuhr dienen, wir haben in ihr in der That
eine Exportprämie zu sehen. Die Meinung ging nicht dahin,
den Deutschen für gemeine Holzwaaren die Preise zu ermässigen.
Die Übertretungen, die dabei vorkamen, haben zu jenen Ver-
schärfungen der Kontrolle geführt.
Die vielversprechenden Anfänge dieses Handels sind nach
der zweiten Zerstörung Mannheims nicht aufgenommen
worden. Erst der eigene Einkauf der Holländer im Schwarz-
wald, dann die geschlossene Exportthätigkeit lokaler Kompag-
nien hat den Holzhandel und die Waldwirtschaft des 18. Jahr-
hunderts beherrscht; Mannheim hat während dieser Zeit keiner-
lei Vorteil aus seiner geographischen Lage gezogen.
Jener Mangel an fixiertem Kapital, der uns in der Bau-
thätigkeit entgegentrat, macht sich auch besonders beim
Handel bemerklich. Von ordentlichen Hafen- und Quaianlagen
war nicht die Rede und sogar gegen die Herstellung eines
Krahnes wehrte sich die Kaufmannschaft mit Hartnäckigkeit
und Erfolg, während die Schiffer immer wieder um einen
solchen einkamen. Freilich war ein Krahn ein „herrschaft-
liches Regale** und schon deshalb sahen die selbstherrlichen
Kaufleute seine Errichtung ungern; sie hätte doch wieder die
Einführung einer Besteuerung des freien Handels bedeutet.
Aber die Umschlagegebühr selber schien ihnen stets eine
Belästigung der Kommerzien, die ganze Einrichtung nur
für die Bequemlichkeit der Schiffer getroffen, die auf den
Kaufmann die Last abwälzten. Sie versicherten, dass der
Krahn in Heilbronn so verhasst sei, dass die Kaufleute
ihre Weinfässer und Hopfensäcke lieber nach Neckarsulm
1) Bericht aig^eU.
Digitized by
Google
ManDheim im 1. Jalurhandert seines Bestehens. 183
zum VerladeB sendeten und dass die Rbeinschifffahrt keine
schlimmeren Hindernisse habe, als die Krahne zu Speier und
Germersheim. Fär den Handelsbetrieb jener Zeit sind diese
Erörterungen bezeichnend: der Kaufmann scheut jede noch
so geringe Mehrbelastung und verzichtet lieber auf Bequem-
lichkeit und Schnelligkeit der Beförderung.
Wie sich der Verkehr seine Wege erst allmählich bahnen
musste und wie er dazu erst imstande war, nachdem die
unruhige Fluktuationsperiode überstanden war, sieht man am
deutlichsten an der Entwickelung der Personen- und Nach-
richtenverbindungen.^) In den Privilegien*) waren regelmässige
Marktschiffe nach den andern Rheinstädten versprochen worden,
aber erst seit 1675 kamen solche zustande und nicht von
Staatswegen, sondern durch die Privatindustrie. Mannheim lag
abseits der gewohnten Landstrassen und die Postverwaltung
sah sich lange nicht veranlasst, ihre Kurse zu ändern oder
einen neuen einzulegen. Erst seit 1674 war in Mannheim ein
besonderer Postmeister bestellt, bis dahin waren die Briefe
anfangs Imal, später 2mal wöchentlich von Neckarhausen ab-
geholt worden. Seit dem Aufblähen der Stadt genügten aber
diese wenigen Posttage dem Verkehr nicht, und nach und nach
hören wir von einer ganzen Reihe Privatunternehmungen, die
täglich nach der einen oder anderen Seite die Verbindung mit
der Aussen weit aufrecht erhalten. Seit auf solche Weise 1668
zuerst zweimalige Fahrten nach Heidelberg eingerichtet waren,
folgen sich in den nächsten Jahren rasch 2 Wagen nach
Frankfurt auf den beiden Ufern; von denen der eine zwei-
mal fährt und durch das Stadtwappen ausgezeichnet wird,
ebenso einer nach Speier. Das bedeutendste, ebenfalls auf
Privatkosten angefangene, aber vom Rat und Kurfürst unter-
stützte Unternehmen ist die regelmässige Boten- und Wagen-
verbindung nach Metz und Sedan seit 1679. Gerade auf
diese legte man aus Handelsrücksichtcn in Mannheim den
grössten Wert. So war am Ende der Regierung Karl Lud-
wigs die Stadt der Kontenpunkt eines Netzes von Verbin-
dungen geworden; auch auf diesem Gebiete hatte die Privat-
industrie für jene Zeit wahrhaft glänzende Leistungen auf-
zuweisen.
Oate ZosammenstellQiig bei Feder I, 107 a. loa — >) $ 7.
/Google
Digitized by '
XS4 GotfaeiD.
Diese Eatwickelang hatte jedoch zu einem Resultat gef&hrt,
das für den Kurfürsten selber, der ausländisdie Verhältnisse
kannte, nichts befremdendes haben konnte, seine Beamten
aber um so mehr frappierte und in ihrer Abneigung g^en
die ZoUfreiheit bestärkte. Schon 1674 bemerkte man in diesen
Kreisen: die Mannheimer Zollfreiheit nütze dem gemeinen
Mann nicht viel, wohl aber etlichen prinzipalen Kaufleuten,
die rasch dadurch reich würden, was freilich zur Aufrichtung
einer Handelsstadt dienlich sei. Indem man nun auch
noch den Kommissionshandel heftig befehdete, der bisher die
beste Gelegenheit zum Emporkommen unternehmungslustiger
aber unbemittelter Kaufleute gegeben hatte, stärkte man nur
noch das Übergewicht der grossen Finnen.
Man konnte sich in Mannheim über die allgemeine Ab-
neigung gegen ein Privileg, von dem zwar die Landbewohner
der Pfalz unzweifelhaft den grössten Vorteil gehabt hatten,
das jetzt aber als „verhasstes Monopol** zu gelten anfing,
nicht verblenden; aber trotzdem kam die Aufhebung des § 3
im Jahr 1682 durch Kurfürst Karl, während die anderen
Privilegien anstandslos bestätigt wurden '), völlig überraschend.
Die Begründung zeigte deutlich, woher der Schlag kam: „Es
habe sich erwiesen, hiess es hier, dass die Zollfreiheit nicht
den Bürgern insgesamt, sondern nur einigen Privaten zu Nutz
gekommen und viel Gelegenheit zu Unterschleif und Betrug
gegeben habe.'' Es wurde deshalb die Freiheit sowohl der
Ausfuhr wie der Einfuhr völlig aufgehoben und nur die Accis-
freiheit von den Lebensmitteln, die der einzelne Einwohner
zur Hausnotdurft anschaffe, gegen jedesmalige Vorzeigung des
Bürgerbriefes beibehalten. Es ward also der Zustand, wie er
in Friedrichsburg galt, auch für Mannheim ausgesprochen.
Für diesen Erlass hatte die Regierung einen Rückhalt gesucht:
Nicht umsonst besass Mannheim neben der ßatsverfassung
auch eine solche der Gemeinde mit geordneten Organen.
Schon im Jahre 1G72 hatte man bei einer Befragung der
Viertelsmeister, die ihrerseits wieder in ihren Quartieren bei
den Bürgern sich erkundigten, herausgefunden, dass nur die
Grosshändler, nicht das Volk, auf die Zollfreiheit Wert lege;
dieses wollte sie ruhig fallen lassen, wenn nur die Schatzangs-
^) Über notwendige ÄnderaDgen in der BebaoangBordnang s. oben.
Digitized by VjOOQ IC
Mamüieim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 185
freiheit bleibe. Damals hatte Karl Ludwig von dieser kurz-
sichtigen Volksabstimmung keinen Gebrauch gemacht, erst in
den Bestimmongen von 1682 kam sie zum Ausdruck.
D^ Rat suchte jetzt noch zu retten, so viel ihm möglich
war. Er gab sich selber das Zeugnis, dass er strafbar handeln
wurde, wenn er das kurfürstliche Interesse wegen des eigenen
schmälern wollte; ihm komme es allein auf die Erhaltung der
Stadt an, die ganz und gar auf den freien Handel und Wandel
gebaut sei. Er betont mit besonderm Nachdruck das Interesse
der Armen, das von freier Einfuhr im Grossen weit mehr als
von dem Erlass der Accise abhängig sei, und hebt eine bisher
nicht erörterte Erscheinung hervor: „Durch den Freihandel ist
Mannheim ein natürlicher Stapelort geworden. Wäre er nicht
gewesen, so hätte man in Kriegszeiten nimmermehr Lebens-
mittel in der Stadt bebalten, und jetzt in den wenigen Tagen
seit der Aufhebung müsse man sehen, wie alle Vorräte weg-
geführt würden und kein Kaufmann mehr Lust hat, solche
in die Mannheimer Speicher zu legen. ** Die Stadträte wussten,
dass sie mit Hervorhebung des Handelsinteresses wenig Ein-
druck machen würden; sie spannten ihre Wünsche bloss bis
zum Begehr völliger Einfuhrsfreiheit, und begründeten sie
durch die Lage der Stadt, die sich ihre Nahrungsmittel aus
der Feme verschaffen müsse, und nicht einmal an einer Land-
strasse liege. Durch Erschwerung der Zufuhr werde die Stadt
wieder in Abgang und Verderben geraten. Das zeige genug-
sam die Festung Friedrichsburg, wo gar keine Nahrung und
Handlung mehr zu finden sei, und die Häuser, die für 2000
bis 3000 fl. gebaut worden, kaum um 700 bis 800 verkauft
werden können.
Auch jetzt widerstrebte das Finanzkollegium, die Rent-
kammer, den Wünschen des Mannheimer Rates. Es berief
sich auf die Gleichgiltigkeit der Bürgerschaft, bestritt den
Nutzen der Zollfreiheit für die kleinen Leute — denn trotz
ihrer sei der Wein in Mannheim selber nicht billiger als
anderwärts — behauptete, dass der Getreidehandel gar nicht
mit magaziniertem Getreide getrieben werde, sondern haupt-
sächlich fremde Durchfuhr sei, und kam überall auf den
Schaden zurück, den die Kaufleute bisher der Herrschaft zu-
gefügt, indem sie jährlich tausende von Fudern Wein, Zentnern
Tabak und Wolle unentgeltlich verführt hätten.
Digitized by
Google
y
/^
186 Gothein.
Dagegen stellte sieb der Geheimerat auf den Standpunkt
der Mannheimer, wie sie ihn jetzt einnahmen. Es ist nicht
mehr Karl Ludwigs wirtschaftliche Gesinnung, die sich in
seinem Gutachten ausspricbti aber doch immerhin eine solche, die
zwischen unmittelbarem Gewinne des Fiskus und dauerndem
des Landes zu unterscheiden weiss. Der freien Ausfuhr ist
auch dieses Kollegium durchaus abgeneigt, und glaubt, dass
gerade diese der Magazinierung schädlich gewesen — ein Irr-
tum, der verzeihlich gewesen wäre, wenn Mannheim nicht
eben das Gegenteil bewiesen hätte — ; aber es ftthlt doch
heraus, dass der Wein, von dem kein Zoll gezahlt worden,
wahrscheinlich gar nicht ausgeführt worden wäre, hätte der
Zoll gezahlt werden müssen. Gerade den anfechtbarsten Grund
der Mannheimer, die vermeintlich schlechte Lage der Stadt,
macht sich der Geheimerat zu eigen, und sein letzter Grund
bleibt: „Schlimmsten Falls entgehen dem Staat einige 1000
Thaler; soll man deswegen eine ganze Stadt ruinieren ?**
So erhielt denn Mannheim wenigstens auf 6 Jahre, was
der Rat beantragt hatte, und noch eine kleine Vergünstigung
für die Ausfuhr trockener Waaren, besondere Tabak, dazu.V
Beim Regierungswechsel im Jahre 1685 machte nochmals der
Rat einen Versuch, die volle Zollfreiheit zurückzuerhalten. Die
Geschäfte stockten seit 1682, durch das Aufhören der Hof-
haltung drohten weitere Verluste; die Stadt war in „sehr
grosses Abnehmen geraten **. Auch diesmal rät der Geheime-
rat zur Bewilligung, „damit die Kleinmütigkeit über die be-
wussten Begebenheiten mehreres konsoliert werde*'; aber die
entschiedene Weigerung der Finanzbehörde ward bestimmend
für eine Ablehnung.
Die Zerstörung, die 2 Jahre später eintrat, machte die
Mannheimer Bürger heimatslos. Es ist ein merkwürdiger An-
blick, wie sie vertrieben und zerstreut sich dennoch als eine
Gemeinde fühlen, immer in der Hoffnung, ihre Stadt bald wieder
aufzubauen Damals machte es sich geltend, dass die Privi-
legien selbst in ihrer jetzigen Beschränkung auf den Personen
der Mannheimer Bürger und nicht an der Stadt hafteten.
Die Zollfreiheit hatte den Mannheimer überall hin in die Pfalz
^) För diese wurde der Mannheimer Zoll erlassen; nur die abrigen
mussteo gezahlt werden.
Digitized by
Qoo'^'Si
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Besteheos. 187
begleitet, wo er seinen Bürgerbrief vorwies. Er beanspruchte
sie auch jetzt, wo es auf Jahre hinaus kein Mannheim gab,
und erhielt sie rechtsgiltig zugesprochen. Als dann jenseits
des Neckar das provisorische, bedrohte Neu-Mannheim ent-
stand, war es erste Sor^e des Rats, die neu Zuziehenden da-
durch zu Bürgern zu gewinnen, dass er ihnen einschärfte: nur
im Besitze wirklichen Bürgerrechtes genössen sie jene Freiheit.
Sollte aber das alte Mannheim wieder erstehen, so musste
man — das schien klar — auch zu den alten ausgedehnten
Freiheiten zurückkehren; „denn wenn jemand neu herziehen
solle, dann bedürfe man avantageuse Canditianes; nach dem
30jährigen Kriege waren doch wenigstens noch Graben und
liVälle erhalten, jetzt hingegen sei keine Spur der Stadt mehr
zu finden '^ so setzten die Geflüchteten im Jahre 1690 ausein-
ander. Der fragliche Punkt war wiederum die Zoll- und
Handelsfreiheit, wie sie 1652 eingeführt worden war; aber
auch jetzt entschloss sich die Regierung nicht hierzu und
machte in einer vorläufigen Bewilligung die Einschränkung:
Blosse Durchfuhr, die Mannheim nur berühre, solle Zoll zahlen
und ebenso alles, was Fremde einführen ausser Materialien zu
grossen Manufakturen Dem alten Wunsch der Bürgerschaft,
Mannheim sich zu einem natürlichen Stapel entwickeln zu
sehen, kam man mit dem Versprechen entgegen, grosse Ma-
gazine, an die aber niemand gebunden sein solle, zu errichten.
So war zwar die Ausfuhrfreiheit für alle in Mannheim selbst
verfertigten Waaren hergestellt; aber es gab unablässigen
Streit mit den Zollbeamten, die angesichts der Finanznot des
Landes die Mannheimer Vorrechte nicht mehr respektieren wollten
und bei allem behaupteten : es sei Durchfuhrsgut. Als Waaren,
die in Mannheim selber zum Export hergestellt würden, gab
deshalb der Rat im Jahre 1702 an: Gesponnenen Tabak an
erster Stelle, sodann Zeuge, Kammwolle, Leinengarn, Mehl,
Ilandwerkswaaren und Instrumente. Auf die letzten beiden
Gruppen werden wir nicht viel Wert legen dürfen.
Man hatte begründete Aussicht, dass in den neuen Privi-
legien die volle Zollfreiheit werde wieder hergestellt werden;
aber zur Verzweiflung des Stadtrats wollte noch immer nichts
von deren Erscheinen verlauten. Wie anders war es doch in
der Pfalz geworden seit den Tagen Karl Ludwigs, der unge-
achtet sorgfältiger Vorbereitungen und umfassender Erhebungen
Digitized by
Google
188 Gothein.
rasch beschloss und das Beschlossene voll und ganz in's Werk
setzte! Wie es jetzt mit den Mannheimer Privilegien ging, die
doch gewiss eine der wichtigsten Landesangelegenheiten waren,
das kann als vorbildlich für die Hohlheit und Faulheit des Re-
giments gelten, das fortan fast ein Jahrhundert auf der Pfalz
lastete. Bereits 1698 hatte der Kurfürst die Privilegien unter-
2eichnet und ausgefertigt; dann waren sie zu den zuständigen
Behörden gewandert und dort verschwunden. Der Mannheimer
Rat bat einmal über das andere Mal um Übersendung; er
setzte eine Intrigue voraus; aber es handelte sich wirklich nur
um Nachlässigkeit der Beamten. In der Stille können wir
vermuten, dass die Expedition eine schleunigere gewesen wäre,
wenn der Stadtrat das nie versagende Hilfsmittel angewendet
hätte. Um so behender war diese Beamtenschaft, all die klein-
lichen Finanzkünste einzubürgern, in denen sich die Plus-
macherei gefiel und die der grosse Finanz-Organisator Karl
Ludwig verschmäiit, also der neuen Dynastie übrig gelassen
hatte: „ durch das schwere Licenzwesen und die täglich sich
einschleichenden allerhand Admodiationen schwinde der Nah-
rungsstand immer mehr; und weil die Privilegien mangel-
ten, komme das ganze Bauwesen in's Stocken; der einst so
blühende Handel wolle sich nicht mehr einfinden, während sie
4och wüssten, dass die vermögliebsten Leute aus Holland
hätten hereinziehen wollen, die sich allenfalls mit kostbaren
Oebäuen legitimiert hätten* — so lauteten die Klagen des
Mannheimer Rates.
Endlich im Jahre 1702 kamen die Privilegien mit dem Recht
der Zollfreiheit zum Vorschein; diese ward wiederum als persön-
liches Recht der Bürger erklärt; auch die Durchfuhr nahm an ihr
Anteil, sobald sie in Mannheim umgeladen ward. Durch diese,
offenbar einer Colbert'schen Massregel nachgeahmte EntrepOt-
Bestimmung wollte man den neu zu errichtenden Magazinen
Vorschub leisten. Zunächst war die Befreiung bis 1707 aus-
gesprochen; sie ist aber später öfters ausgedehnt worden mit
strengem Verbote alles Kommissionshandels.
Auch jetzt wieder hat das Versprechen der Handelsfreiheit
rasch eine kaufmännische Bevölkerung herbeigezogen; aber
sie musste bald erkennen, dass die Freiheit nur auf dem
Papier stehe. Wie die Handelsstadt zu einer üppigen Füi*steii-
Stadt geworden ist und wie Hand in Hand hiermit sich eine
Digitized by
Google
MaDDheim im 1. Jthrhaudert seines Bestehens. 189
bürgerliche Oligarchie ausbildete, das hat kein anderes als
lokales Interesse zu beanspruchen. Merkwürdig ist nur, dass
die Bürgerschaft zu einer Zeit, als der Rat nur noch seinen
Privatinteressen huldigte, fest in der Gesinnung des 17. Jahr-
hunderts stehen blieb. Die Yiertelsmeister reichten im Jahre
1724 eine bucbforroige Denkschrift ein, um den wahren Zu*
stand jenes Mannheim zu schildern, von dem es offiziell fort-
während heisse: es sei die glücklichste, florissanteste, freieste
Stadt. Die vermeintliche Schatzungsfreiheit schliesst nicht
aus, dass selbst der ärmste Tagelöhner mit 48 xr. Salzgeld
angesetzt ist, an Militärgeldem, Schlossbaufrohnden u s. w.
beläuft sich die Belastung selbst des Ärmsten auf 20 fl.; für
einen wohlhabenden Mann kommen 2 bis 300 fl. auf das Jahr. In
3 Jahren hat die Stadt aus ihrem Säckel nur für fürstliche
Bauten und Illuminationen 16 000 fl. geben müssen.
Nicht anders steht es mit der Zollfreiheit, dem „alleinigen
Kleinod der Privilegien**. Durch willkürliche Monopole wird
sie fortwährend eingeschränkt, durch Eingrifife der Zollbeamten
beständig verletzt. Schon damals war sogar der Tabakhandel
eine Zeit lang französischen Admodiateurs übergeben gewesen.
„Wenn jetzt die Hofkammer hervorhebt: Tabakhandel und
Fabrikation werde nur von 4 bis 5 Bürgern allhier getrieben^
welche den alleinigen Nutzen und Gewinn davon ziehen, das
Publikum aber übrigens wenig davon profitirt, so geben wir
zur Antwort, dass es freilich ein Malheur für die gute Stadt
Mannheim, dass ausser dem einzigen Tabakshandel sonst kein
andres commercium bis dahero hat angelegt werden wollen; ea
mag aber vielleicht die Hauptursache dahero rühren, weil die
zur Aufrichtung eines neuen Commerz -Collegii unlängst hier-
her beschriebenen fremden Kaufleute sogleich erfahren haben
müssen, wie den 4 oder 5 Tabakshändlern die Zusicherungen
so schlecht gehalten werden und sich daran spiegeln."
In der That, das Experiment mit der Handelsfreiheit ist
in Mannheim nicht gescheitert, es ist vielmehr im Stich ge-
lassen worden. Freilich hat den Widerstand gegen dasselbe
nicht zum geringsten die Auffassung verschuldet, welche als
lästiges Privileg einer einzelnen Stadt eine Bestimmung betrach-
tete, die ihrem Sinne nach die Ausfuhrfreiheit für das ganze
Land bedeutete.
Es ist natürlich, dass die Oewerbefreiheit dieselben Schick-
Digitized by
Google
190 Gothein.
sale teilte, war es doch auf diesem Felde wirtschaftlicher Tätig-
keit noch ungleich schwerer als auf jedem andern, eine Reform
durchzuführen, und bedurfte es doch eines stets zielbewussten
Willens, iira sie aufrechtzuerhalten. So wie sie in den Privi-
legien verkündet worden war, schloss die Gewerbefreiheit alle
2unftverbindungen , alle Taxen, alle Staatsaufsicht über Güte
der Waare, alle Beschränkung der ArbeiterzabI aus. Es war
hier also das Versprechen gegeben, keinerlei Produktionsbe-
«chränkungen zu dulden, die geeignet sind, die Thätigkeit des
Einzelnen zu hemmen. Die Zünfte, wie sie sich seit dem
16. Jahrhundert gestaltet hatten, besessen ja keinen andern
2weck, als den der Fesselung selbständiger Betriebsamkeit;
andre Seiten der korporativen Verfassung, die in jener Hin-
sicht unbedenklich waren, brauchten deswegen nicht ausge-
schlossen zu werden: in den Privilegien selber wird angedeutet,
dass Meisterstück und Probe beibehalten werden und dass
deshalb das Mannheimer Handwerk von dem übrigen deutschen
sich nicht trenne. Auch wurde eine Verbindung der einzel-
nen Handwerksgenossen nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern
zum Zweck der Beratung gemeinsamer Angelegenheiten sogar
obrigkeitlich organisiert; in ihrem gemeinsamen Besitz stand
z. B. die Herberge, eine Einrichtung, die man aus sozialen
Oründen nie entbehren konnte. Das Handwerk besass aber
keinerlei Wahlrecht, keine eigenen Vorsteher; dafür erhielt es
einen „Handwerksherrn": einer der Ratsherren — es steht
nicht fest, ob er als Patron von seinen Klienten erwählt oder
ob er ihnen gegeben wurde — , vertrat, ohne ihm selber an-
zugehören, Vorkommendenfalls seine Interessen. So war der
Handwerksherr der in der neu entstehenden Stadt besonders
stark vertretenen Baugewerbe der Stadtbaumeister Dr. la Rose.
Bei dem Hange der Handwerker zu unbeeinträchtigter
Selbstverwaltung lag eine Fortentwicklung dieser Institution
znr eigentlichen Zunft nahe. Ihr aber trat der Rat mit Ent-
schiedenheit entgegen. So lange Karl Ludwig lebte, wagten
sich dergleichen Wünsche überhaupt nicht vor. Aber schon
1682 beschlossen die 22 Schuhmacher bei versammeltem Hand-
werk „zu Unterhaltung des gemeinen Besten", dass fortan
kein Meister mehr als 3 Gesellen und 1 Lebrjungen in Ver-
richtung und Arbeit halten sollte. Es war ein Beschluss der
kleinen Leute gegen die grossen; denn 3 Meister, die je 7
Digitized by
Google
Mansheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. I9l
Arbeiter hielten — für jene Zeit, wo man sonst überall nur 1 Ge-
sellen und in Zwischenräumen 1 Lehrling haben durfte, ein
bedeutender Fabrikbetrieb ^ — , legten sofort Verwahrung ein.
Die Schuhmacher, die wohl wussten, was sie sich von ihrem
Stadtrat zu versehen hätten, wandten sich über dessen Kopf
hinweg nach Heidelberg mit dem Begehren: der Kurfürst
möge jene 3 zurechtweisen, damit gute Ordnung geschafft,
auch die Meisterschaft in Aufnahme gebracht werde.
Der Stadtrat aber berichtete hierauf: die Forderung laufe
den Privilegien schnurstracks zuwider; ausdrücklich sei darin
versprochen, niemals eine Beschränkung der Arbeiterzahl und
der Instrumente aufzuerlegen. Dies sei bis dato als eines von
den fümehmsten Mitteln befunden worden, wodurch diese Stadt
in Aufnahme gekommen. Weder bei den Schuhmachern noch
bei irgend welchen andern Handwerksleuten dürfe dies Prinzip
durchbrochen werden, sondern wie in den vereinigten Nieder-
landen bisher mit sonderlichem Nutzen der Einwohner prakt-
tizieret worden, müsste es jedem frei und ungehindert sein,
mit soviel Gesellen, als er in seinem Handwerk nötig hat und
pflegen kann, zu arbeiten. — So entschied auch umgehend
der Kurfürst.
Von grösster Wichtigkeit war die Aufrechterhaltung
dieses Grundsatzes für die Textilindustrie. Auf einwandernde
Tuchmacher hatten die Privilegien besonders Rücksicht ge-
nommen, und in der That gehörten sowohl die niederländischen
wie die französischen Kolonisten grossenteils diesem Berufe an ;
regelmässig erscheinen einige Grobgreinmacber als Ratsmit-
glieder. Der Zuzug nach 1670 kam guten Teils aus S^dan,
der alten Metropole des Tuchhandels und des Hugenottentums
in Nordfraukreich; um dieser Geschäftsverbindungen willen ward
der regelmässige Postkurs dahin eingerichtet. Dieser hat nur
einen Sinn, wenn es sich um Grossbetriebe handelte; und
solche, wenn auch nicht eigentliche Fabriken, haben wir als
die Regel in jenem Gewerbe anzunehmen. Eine Walke hatte
seinem Versprechen gemäss der Kurfürst selber eingerichtet,
und es scheint, als ob eine Fabrik damit verbunden gewesen
^) Also seihst der ßeschlass, der 4 Hilfskrftfte gestattet, and natflr-
lich den Verhältnissen der kleinen Meister angepasst ist, zeigt, dass auch
die ZQnftler das übliche Mass des Betriebs noch beträchtlich Qberschritten.
Digitized by
Google
192 Gothein.
sei; wenigstens nehmen »die fürstlichen Drapier- Häuser '^ ein
beträchtliches Areal ein. Regierang und Rat waren bestrebt^
auch die anderen Zweige der Textilindustrie in Mannheim
heimisch zu machen und wiederum Grossbetriebe heranzuziehen.
Im Jahre 1680 wurden lange Verhandlungen mit dem grössten
der Basler Seidenfabrikanten Passavant gefuhrt wegen Über-
tragung seiner Fabrik nach Mannheim. Durch die unvorher-
gesehenen Verwicklungen, die der Krieg Ludwigs XIV. gegen
Holland mit sich gebracht hatte, war Passavant in Zahlungs-
schwierigkeiten geraten und es war nicht sicher, ob er sich
in Basel werde halten können. Man war in Mannheim zu be-
deutenden Opfern bereit; aber das Mitglied der neuen Basler
Kapital-Aristokratie wusste sich dort zu arrangieren.
Die Aufhebung des Edikts von Kantes fiel mit dem ver-
hängnisvollen Dynastiewechsel zusammen, der die Pfalz als
Ziel der hugenottischen Auswanderung minder begehrenswert
erscheinen liess als bisher. Zunächst suchte man aber auch
jetzt für das Gewerbe Mannheims möglichst Vorteil zu ziehen.
Ein schon längere Zeit ansässiger Fabrikant Ponthieu erhielt
aus der Stadtkasse einen Vorschuss von 500 Rthlr., um die
der Leinewand-Manufaktur kundigen Flüchtlinge zu akkomo-
dieren und zu verlegen.
Auch unter den 20 Bierbrauern, die fast alle aus Holland
eingewandert waren, finden sich einige grössere Gewerbe-
treibende. Dass ferner Clignet selbst mit einer eigenen
Arbeiterkolonie, die er aus den Niederlanden herbeiführte,
eine grosse Ziegelei und Kalkbrennerei anlegte, fand schon
Erwähnung. Über die Verhältnisse anderer Gewerbe bleiben
wir im Dunkeln, die früher besprochenen Vorgänge bei der
Bebauung der Stadt zeigen aber zur Genüge, dass es auch
in den Baugewerben an der kapitalistischen Haupterscheinung,
der Trennung des Unternehmers vom Arbeiter, nicht fehlte.
Wenigstens auf einem Gebiete scheiterte auch einmal der
Versuch kapitalistischer Konzentrierung, dem der Müller.
Gleich bei der Anlage der Stadt hatten die von Karl Ludwig
beigezogenen Ingenieure die Anlage mehrerer Mühlen zur
Sicherung für den Fall einer Belagerung in's Auge gefasst.
Auch diesmal waren es die Niederländer, welche die neue
Industrie in's Werk setzten; kleine Schifismühlen , die vom
fliessenden Wasser des Rheines getrieben wurden, und Ross-
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 193
mühlea wurden von ihnen angelegt. Es war freilich nur ein
Notbehelf und dem Wunsche, einen fiiessenden Bach in der
Stadt zu haben, der im Rat oft ausgesprochen wurde, standen
unüberwindliche Naturschwierigkeiten im Wege. Um neben
diesen Kleinbetrieben auch einen leistungsfähigen grösseren zu
haben, veranlasste Clignet die Anlage einer grossen holländi-
schen Windmühle in der Friedricbsburg. Ihr Besitzer glaubte
deshalb, weil man ihn berufen habe, ein Anrecht gleich den
deutschen Bannmüllern auf alleinige Versorgung der Stadt
erworben zu haben, ohne dass er die Lasten, die jene trugen,
auf sich nehmen wollte. Mit grossen Opfern kaufte er alle
kleineren Müller aus und meinte nun seine Preise einseitig
feststellen zu dürfen. In der That hielt sich der Rat grund-
sätzlich auch jetzt von allen obrigkeitlichen Taxen entfernt,
aber indem er sich auf den Standpunkt der Gewerbefreiheit
stellte, bedeutete er auch den monopolistischen MüUer, dass
von ausschliesslichen Berechtigungen nicht die Rede sein könne.
Alsbald keimte eine starke Konkurrenz kleiner Wind- und
Rossmühlen auf, die jener auf die Dauer nicht bestehen konnte.
Nach bitteren Auseinandersetzungen vor dem Kurfürsten musste
er schliesslich weichen.
Aber nicht immer hat der Rat gegenüber den Lebensmittel-
gewerben diesen Standpunkt, auf dem man der Überteuerung
nur mit der freien Konkurrenz entgegentritt, festgehalten.
Der Wunsch, die Einwanderung durch billige Nahrungsmittel
zu befördern, legte den Versuch nahe, durch Taxen die Preise
zu drücken, und dies schien um so nötiger, weil trotz aller Ein-
fuhrfreiheit das Leben in Mannheim sich keineswegs billiger
stellte als in der übrigen Pfalz. Es war das ein Haupt-
argument für die Gegner Mannheims und doch leicht erklär-
lich durch die erhöhte Nachfrage in einer Stadt, die von wohl-
habenden Ausländem neu erbaut war, während die Nachbar-
schaft dem Bedarf nicht entsprechen konnte. Durch die Pri-
vilegien war nur der Fall ausgeschlossen, dass der Kurfürst
selber obrigkeitliche Taxen verhänge, dem Rate schien damit
nicht vorgegriffen zu sein. Wenigstens fasste er seine Berech-
tigung dahin auf. Der Brodpreis wurde seit 1662 — wahr-
scheinlich übrigens mit Zuziehung der Interessenten — tarifiert ;
^) V. Feder I, 89, der aber irrtflmlich durchgängige Tarifiernng aller
Lebensmittelpreise aDnimmt
Zeitschr. f. Ctoseb. d. Oberrb. N. F. TV. 2. 13
Digitized by
Google
294 GothelD.
auch den Metzgern wurde bisweilen eine Taxe gesetzt; aber
sie kam kaum jemals zur strengen Durchführung.
Ein Anstoss zu entschiedenerem Eingreifen ging im Jahre
1669 von der Regierung aus. Sie fand, dass die Mannheimer
Wirte die Fremden überteuerten. Da es gegen die Privilegien
Verstössen würde, wollte sie selber nicht Änderungen treffen;
aber der Rat solle es thun, meinte sie. Die Wirte ihrerseits
erklärten: Ehe man ihnen eine Taxe auflege, möge doch bei
den Fischern, Metzgern und Bauern damit der Anfang gemacht
werden. Der Rat erklärte dies für unmöglich und war ge-
neigt, die Sache fallen zu lassen; aber die Regierung bestand
auf einer gleichmässigen Ordnung und nur ein grösserer
Hotelbesitzer, der sich darauf berufen konnte: „Eurpfalz zahle
ihm selber 1 fl. für das Diner zu 6 Gängen^ erhielt einen
höheren Preis zugebilligt.
Alles in allem waren es doch recht geringe Eingriffe in
die Gewerbefreiheit, wie sie bis zum Tode Karl Ludwigs er-
folgten. Auch hier war er durchaus persönlich der Träger
seines Systems; kaum hatte er die Augen geschlossen, so
ward ein Stückchen nach dem andern abgebröckelt. In der
Privilegien -Erneuerung Karls ward bereits die Freiheit der
Mannheimer von der allgemeinen staatlichen Eonsumtionsab-
gabe, der Accise, davon abhängig gemacht, dass der Rat von
Zeit zu Zeit nach Proportion des Ankaufs alle Lebensmittel
„leidenlich taxiere^. Im übrigen wurde damals vom Rat der
Angriff der Schuhmacher auf die Gewerbefreiheit noch sieg-
reich zurückgeschlagen. Ein ungleich schwererer Verstoss
erfolgte vonseiten der Metzger unmittelbar nach der Thron-
besteigung der Neuburger Linie. Er richtete sich gegen die
gewerbliche Gleichberechtigung der Juden.
In der alten Kurpfalz vor dem 30jährigen Kriege hatte es
keine Juden gegeben. Ihre Niederlassung nicht zu dulden
musöte jeder Kurfürst beim Regierungsantritt versprechen;
es war das einer der wenigen Staatsgrundsätze des Landes.
Aus der Greschichte der Pfälzer Stände ist bekannt, dass noch
auf den Kommissariatstagen eifrig auf Aufrechterhaltung dieser
Bestimmung gedrungen wurde. Selbst den Pass durch das
Land hätte man damals den Juden am liebsten verlegt. Aber
nach dem westphälischen Frieden fragte Karl Ludwig wenig
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 195
' darnach, welchem Glauben die Ansiedler angehörten, die er in
das verwüstete Land zog. Schon hatten sich in einzelnen
Dörfern und Flecken, z. B. Pfeddersheim, deutsche Juden
niedergelassen, als im Jahre 1660 der Kurfürst durch beson-
dere Privilegien Israeliten zur Einwanderung in Mannheim
aufforderte ; besonders kam es ihm darauf an, Juden aus Hol*
land herbeizuziehen ; portugiesische nannte man sie insgesamt;
die in Mannheim stammten jedoch teilweise aus Südfrankreich.
Diese erhielten eine in manchen Stücken erweiterte Kon-
zession, Erleichterungen beim Hausbau und dgl. Unwillkür-
lich denken wir hierbei an die Massregeln, durch welche vor-
dem die Bischöfe von Speier und Worms durch besondere
Begünstigungen die Juden in ihre aufblühenden Städte gezogen
hatten. Ein halbes Jahrtausend später beschritt erst der
weltliche Nachbar den gleichen Weg.
Politische Rechte wurden natürlich von den Juden weder
begehrt noch erhielten sie solche. Dafür aber wird ihnen
völlig freie und unkontrollierte Selbstverwaltung mit dem Ver-
sprechen, dass sie der Kurfürst vor den Ansprüchen jeder
fremden Judenschaft beschützen werde, zugesichert. Die Ab-
gaben, die sie zu zahlen hatten, waren sehr gering. Das der
Judenschaft gegenüber allgemein geltende Prinzip der Per-
sonenbesteuerung sollte auch hier zur Anwendung kommen,
sobald die Freijahre abgelaufen. 10 fl. von der Familie, von
jeder Hochzeit 3, von der Beschneidung und vom Begräbnis
Vl% fl., dazu trat noch ein Freigeld von 6 fl. an die Stadt-
kasse. Das Recht, die Beträge unter sich zu repartieren, stärkte
hier, wie stets den israelitischen Gemeindezusammenhang.
Dem gegenüber stand nun aber die Anteilnahme an allen
Vorrechten materieller Art, die der Bürgerschaft so reichlich
zugemessen waren: Anteil an der Zollfreiheit ausser für Holz
und . Wein — diesen Handel wollte der Kurfürst offenbar in
christlichen Händen behalten — , Acciserlass für ihren Haus-
bedarf, vor allem aber völlige Freiheit, ein jedes Handwerk
zu treiben.*)
An der Bürgemutzung Hess sie nun zwar der Rat nicht
gern teilnehmen, sondern gestand ihnen statt dessen lieber
1) AoBdrQcklich hiess es: „Es bleibt ihnen erlaubt, allerlei Handel
und Gewerbe en gros nnd en partie, wie auch die Handwerke gleich
andern Bürgern zu treiben*'.
13*
Digitized by
Qoo^Q:
Xgg Gothein.
Frohnd- und Wachtfreiheit zu. Im äbrigen bildete der Rat für
die Juden mehr als anderwärts eine Berufungsinstanz. Denn die
2 verschiedenen Gruppen vertrugen sich nicht besonders, zu-
mal die Portugiesen bei grösserem Reichtum, höherer InteUi*
genz und erweiterten Vorrechten überall vor ihren deutschen
Glaubensgenossen den Vorrang behaupten wollten. Der Rat
hatte alle Augenblicke ihre Zwistigkeiten zu schlichten, wovon
er wenig erbaut war; und 1690, als es sich um Neu -Mann-
heims Gründung handelte, begehrte deshalb die gesamte Juden-
schaft: man solle sie durchaus für Portugiesen halten. Im
Handel und Wandel wurden sie in keiner Weise belästigt*
Wir sahen bereits, wie die reicheren Juden in Häuserspeku-
lation und Kommissionshandel konsequente Folgerungen aus
dem wirtschaftlichen Zustande Mannheims zogen ; die geringe-
ren verdienten ihr Brod als Hausierer und riefen als solche
fortwährend Klagen der Kaufleute und Handwerker hervor.
Unter den Gewerben ergriffen sie nur ein einziges, zu dessen
Betrieb sie schon durch ihr Ritual genötigt waren, und traten
hierin als Konkurrenten der Christen auf: die Metzgerei.
Der Rat sah dies gern, weil ihr Mitbewerb viel besser, als es
jede Taxe vermocht hätte, die Fieischpreise herabdrückte. So
kamen die Juden zuerst von Mannheim aus in den Besitz
des Pfälzer Viehhandels. Die Verhandlungen, die hierüber
geführt wurden, sind lehrreich; denn sie zeigen, dass ein Zu-
stand, der heute nur als Hemmnis gesunder wirtschaftlicher
EntWickelung aller Beteiligten empfunden wird, nichts ist als
ein stehengebliebenes Stück der Wirtschaftsordnung, wie sie
nach dem 30jährigen Kriege natürlich war.
Sofort beim Dynastie Wechsel , im Jahre 1685, wendeten
sich die sämmtlichen zünftig gelernten Metzger der Kurpfalz mit
einem unterthänigen Glückwunsch an den neuen Regenten und
belehrten ihn, wie die alten Landesherren die Juden für die
Vermehrung christlicher Unterthanen höchst schädlich gehalten
und wie dieselben sich erst nach dem 30jährigen Kriege einge-
schlichen hätten. Seitdem hätten sie aber den ganzen Rind-
viehhandel an sich gezogen und aller Orten im Lande offene
Metzelschrannen errichtet. Was sie da nicht verkaufen könnten,
verschicKten sie sofort wieder in andere Städte und Dörfer,
und gleich den Savoyer Krämern gingen sie sogar mit Fleisch
hausieren. Ihre Privilegien enthielten doch nur freien Handel
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 197
in Kramerei und Schacherei? Kein anderes Handwerk dulde
solche Eingriffe, warum allein die Metzger? Sie beantragen,
dass der Viehhandel der Juden ganz abgestellt und dass ihnen
das Schlachten nur für ihren Hausbedarf und nur unter der
Aufsicht christlicher Metzger gestattet werde.
Das Gesuch ging zur Berichterstattung an den Mannheimer
Rat als sachverständige Behörde. Dessen Bericht erklärte
sich aber wenigstens in diesem Punkte für die Juden, „denn,'
80 hiess es hier, „wo die christlichen Metzger allein herrschen,
Texiren sie die Obrigkeit nach ihrem Willen, wie das Beispiel
der Residenzstadt Heidelberg ergiebt. Bei den Juden kann
der Soldat und arme Mann dasselbe Fleisch, wovon er das
Pfund bei den Christen mit 4 xr. bezahlen muss, um 3 xr.
haben, bekommt also das Brod dazu noch umsonst, und nur
der Konkurrenz der 12 jüdischen Metzger ist es überhaupt
zu verdanken, wenn die Christen noch um jenen Preis ver-
kaufen". Zur Beurteilung der übrigen Punkte legte der Rat
eine Verteidigungsschrift der Judenvorsteher bei. Darin ver-
wahrten sich diese mit Eifer gegen die Unterstellung, dass sie
sich eingeschlichen hätten. Es sei allgemein bekannt, dass
die Juden nicht von selbst nach der Pfalz gekommen, sondern
dass Kurfürst Karl Ludwig vermittelst ausgeschickter Plakate
und Patente von viel Landen sie hierher berufen und sie mit
Versprechung aUer Gnaden, Benefizien und Immunitäten ein-
geladen habe; und unter diesen Privilegien sei das vornehmste
die völlige Handels- und Gewerbefreiheit Ihr Viehhandel sei
den Untertbanen eine grosse Erleichterung, da sie bisher von
der bevorrechteten Metzger Gnade hätten leben mUssen.
Wolle man aber wissen, woher es komme, dass der Jude sein
Fleisch billiger geben könne als der Metzger? „Dies rührt
daher, weil die Metzger, wenn sie ausserhalb Vieh holen, solches
mit Beiten, mit köstlichem Leben und Aufwartung verrichten,
solche grosse Unkosten aber notwendig aufs Fleisch geschlagen
und vom armen Mann bezahlt werdra müssen, der Jude hin-
gegen in dergleichen Fällen mit einem Stück Brod im Sack
sein Vieh einkauft und heimbringt und daher auch das Fleisch
2u der Leute Bestem wohlfeiler geben kann.** Ebenso ver-
kaufe der Bauer lieber dem Juden, der ihn sofort mit baarem
Geld beiahlt, als den Christen-Metzgern, die das Ihrige nicht
allein borgen, sondern wohl gar deshalb mit ihren Neben-
Digitized by
Google
198 Gothein.
Christen Prozess führen und durch Hin- und Widersprengen
die Unterthanen noch dazu in grosse Unkosten setzen.
Obwohl die Mannheimer Metzger noch mehrmals im Namen
aller Pfälzer Berufsgenossen die Petition wiederholten, wurden
sie nach diesen glaubhaften Auseinandersetzungen immer ab-
gewiesen. So aber ist nun einmal die menschliche Natur ge-
artet, dass derselbe Stadtrat, der hier das Loblied der jüdischen
Konkurrenz anstimmte, in einem Athem sich darüber be-
schwerte, wo sie seine eigenen Mitglieder traf. Unerträglich
erscheint auch ihm, dass die Juden in den Hauptstrassen die
besten Häuser besitzen, wo die neben ihnen wohnenden Christen
von ihren unsaubem Haushaltungen viel Unlusts und Gestanks
beschwerlich annehmen müssen, dass sie im Handel den Christen
alle Nahrung entziehen und ehrlichen Eaufleuten die Lust be-
nehmen sich hier häuslich niederzulassen, des Ärgernisses,
so frommen Leuten auf Sonn- und Feiertagen gegeben wird,
zu geschweigen. Er wünschte daher eine Verweisung der
Juden in eine besondere Gasse wie zu Frankfurt, Worms und
Hanau. In der Vorstellung dieser Batsherren war die Über-
füllung Mannheims mit Juden bereits so arg, dass sie mit
ihrem Brodgesind und angeblichen Eltern manchmal die Zahl
der Christen wo nicht übertreffen, doch derselben nicht viel
nachgeben. In Wahrheit dagegen waren um 1670 einige ßO
Judenfamilien ansässig und 1682 hatte Karl auf Andringen
des Stadtrats ihre Zahl auf 84 festgestellt, während zugleich
Wuchereinschränkungen erfolgten. Der Wochenzins vom Thaler
sollte nicht mehr als 1 Pfennig wöchentlich betragen.
Übrigens ist weder damals noch später der Plan einer
räumlichen Abgrenzung der Juden zur Ausführung gelangt.
Beim Wiederaufbau der Stadt wurde ihnen die alte Konzession
ziemlich gleichlautend erneuert und auch die Anzahl der Fa-
milien auf 150 erhöht. Eine solche Beschränkung ward für
durchaus notwendig erklärt; denn „Juden wollten sie wohl
haben, aber womöglich nur reiche *" hatten die Väter der Stadt
gemeint. Deshalb sollte auch jeder Jude ausser dem eigenen
Hause noch 1000 Bthlr. Baarvermögen nachweisen.
Bis zur Zerstörung der Stadt hatte der Bat die Gewerbe-
freiheit im Wesentlichen aufrecht erhalten; auch in die Ver*
bannung nahm sie der Mannheimer mit So tief gewurzelt
irar aber der Hass der zünftigen Handwerker gegen alle
Digitized by
Google
Maonheim im 1. Jahrhondert seines Bestehens. 199
Pfuscher, dass es damals wiederholter Mandate der Regierung
bedurfte, um inmitten des allgemeinen Elends der Pfalz die
geflüchteten Handwerker der unzünftigen Stadt vor dem üb-
lichen „Jagen" durch ihre Berufsgenossen zu schützen.
in dem wiedererbauten Mannheim sollten alsbald die Grund-
sätze Karl Ludwigs eine Einschränkung erfahren. Schon 1690
wurde Ton geflüchteten Ratsherren vorgeschlagen, nur das
Versprechen zu erteilen, dass kein Handwerk unter auswärtigen
Zünften stehen solle; im übrigen dürfe der Magistrat Zunft-
ordnungen aufrichten, in denen aber keine bestimmte Zahl
der Meister angegeben werden solle. Als Grund für diese
neue Stellungnahme wird die Vermeidung der bisher gewöhn-
lichen Streitigkeiten mit den Fremden wegen Lehrjungen und
Gesellen angegeben. Man war es eben müde, sich andauernd
za isolieren. Die Regierung aber ging gleich weiter und be-
absichtigte auch die Aufsicht über die Produktion namentlich
in der Tuchweberei einzuführen. Doch wollte auch sie die
niederländischen Weber, die ohne Zunft gelernt, nicht ab-
schrecken. Diese Absicht Hess sie wieder fallen; aber das
Stadtprivileg von 1702 gab den Handwerkern ganz allgemein
das Recht, Zünfte aufzurichten, wenn sie es selbst für gut
fänden.
Demungeachtet hat sich das Zunftwesen nur langsam in
Mannheim eingebürgert. Erst 1721 ist die Metzgerzunft mit Aus-
schluss der Juden errichtet worden; 3 Jahre später die Schuh-
macherzunft, und es scheint, als ob diese beiden Handwerke,
die uns als erste Gegner der Gewerbefreiheit bekannt sind,
auch diesmal vorangingen. Die Schuster führten erst jetzt
die Beschränkung des Meisters auf eine Gesellenzahl von 4
streng gegen einige grössere Betriebe durch. Vergebens
nahmen sich die städtischen Behörden dieser an; die Zunft
erklärte: sie habe ihre Privilegien von hoher Regierung und
lasse sich nicht dreinreden. Gerade in Mannheim haben dann
bald die Zunftstreitigkeiten eine besonders bösartige Färbung
erhalten. Sie verschmolzen sich mit den religiösen Gegen-
sätzen katholischer und protestantischer Zünfte, und zerklüfteten
im Laufe des 18. Jahrhunderts den sozialen Zustand der Stadt
vollständig.
Denn auf keinem (kbiete haben die Tendenzen der Zeit
Karl Ludwigs kürzeren Nachhall gefunden als auf dem kon-
Digitized by
Google
200 Gothein.
fessionellen. Freilich muss man auch sagen: auf keinem an-
dern stand er mit seinen wenigen Freunden so vereinzelt, auf
keinem fand er so viele unüberwindliche Widerstände vor als
auf diesem. ')
Friedrich der Fromme hatte einst durch den Justizmord
Silvans einen unvertilgbaren Schatten auf seine Regierung
geworfen, Karl Ludwig rief jetzt selber die Anhänger jener
Lehre, polnische Socinianer, in die neue Stadt herbei. Sie
besassen einen eigenen Hof, scheinen aber nicht lange ge-
blieben zu sein. Fester haftete eine wiedertäuferische Sekte,
die Hutterischen Brüder. Am Walle gegen den Rhein hin
hatten sie einen eigenen Bezirk mit Mauern abgegrenzt und
mit mancherlei Gebäuden bebaut. Dort lebten sie, Landleute
und Handwerker, in völliger Gütergemeinschaft und unbeein-
trächtigt in ihrem seltsamen Gottesdienst. Die Assimilations-
kraft der neuen Stadt machte sich aber bald geltend; nach-
dem die erste Generation gestorben war, beschlossen die
Jüngeren — es waren nur noch ein Dutzend Familien — den
gemeinsamen Besitz unter sich zu teilen und sich der refor-
mierten Gemeinde anzuschliessen.
Katholiken gab es anfangs nur wenige in der Stadt. Sie
genossen natürlich volle Bürgerrechte, nur dass der Rat für
sich immer den Charakter einer reformierten Korporation
wahrte. Sie waren nach Seckenheim eingepfarrt und ihr
Wunsch, in Mannheim auch äusserliche Religionsfreiheit zu
geniessen, wurde ihnen abgeschlagen; mit Eifersucht wachte
die reformierte Geistlichkeit darüber, dass bei katholischen
Begräbnissen die Zermonien der anderen Konfession vermieden
wurden.^) Unmittelbar nach dem Dynastiewechsel erfolgte
die Einrichtung einer selbständigen katholischen (Gemeinde;
die an dem sofort errichteten Kapuzinerkloster ihren Stütz-
punkt fand. Es ist nur natürlich, dass sie der fürstlichen Be-
günstigung sicher, alsbald mit vollem Eifer ihre Gerechtsame aus*
zudehnen suchte. Bisher war die Almosenpflege, wenn auch auf
^) Auf eine genauere Darstellung der kirchlichen Verhältnisse Mann-
heims muss ich hier verzichten; denn sie müsste im Zusammenhang der
gesammten kirchlichen Politik Karl Ludwigs zumal seiner Unionsbestre-
bungen gegeben werden. Seit Struye und Wundt ist auf diesem Gebiete
nichts Neues zu Tage gefördert worden, und welch reiche Ernte wQrde
hier winken 1 — *) Mannheim A. No. 2661.
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jabrbandert seines Bestehens. 201
kirchliche Beisteuern gegründet, allgemein städtische An-
gel^enheit Jetzt ward sorglich das katholische Almosen ab-
gezweigt und ebenso ein besonderer katholischer Kirchhof an-
gelegt. Sammelbüchsen wurden in den katholischen Wirts-
häusern aufgestellt und aus den Erträgen katholische Schul-
bücher und kleine Heiligenbilder für die Jugend angeschafft.
Jedoch die Zeiten entschiedener Förderung der katholischen
Elemente der Bürgerschaft liegen ausserhalb des Bahmens
dieser DarsteUung. Sie begannen erst mit der Erklärung
Mannheims zur Residenzstadt.
Durch die ganze Regierung Karl Ludwigs hingegen ziehen
sich Bestrebungen der Lutheraner, um in eine ebenbürtige
Stellung mit den Reforniierten zu gelangen. Es ist seltsam,
wie Karl Ludwig trotz des äussersten Entgegenkommens es
doch dieser Religionspartei niemals recht machen konnte.
Sie fand immer, dass die Bestimmung des westfälischen Frie-
dens, die den Lutheranern freie Religionsübung in der Pfalz
zusicherte, noch lange nicht gut genug gehalten werde, sie
wollten sich die Bevormundung des Kirchenrates, in dem sie
nur eine kalvinistische Behörde sahen, nicht gefallen lassen,
vor allem aber witterten sie in allen Unionsversuchen ihres
Landesherren Anschläge gegen ihr Seelenheil. Es ist vielleicht
die grossartigste Seite in Karl Ludwigs Wesen, dass er, der
für seine Person nicht nur den konfessionellen Fragen sondern
dem Christentum selbst nahezu indifferent gegenübersteht, doch
in klarer Erkenntnis dessen, was seinen Unterthanen am
nötigsten ist, unablässig bemüht erscheint, sei es eine Verschmel-
zung, sei es eineVersöhnung der streitenden Religionsparteien zu-
stande zu bringen. Kein Widerstand, kein Misslingen macht ihn
stutzig; ist er auf einem Wege weit vom Ziele abgekommen, als-
bald sucht er sich ihm auf einem andern wieder zu nähern ; und es
ist seine letzte bedeutende Handlung, dass er in seinem eigensten
Werke, seiner Lieblingsstadt Mannheim wenigstens einen Keim
der Kircheneinigung pflanzt, von dem er gleiches Wachstum
wie von der andern dort gestreuten Saat erhofft. Nicht dass
4er Sohn des Winterkönigs den Gedanken der protestantischen
Union gefasst, sondern wie er ihn in sich entwickelt hat, das
rückt die Kirchengeschichte der Pfalz während seiner Regie-
rung wiederum und zum letzten Mal in den Mittelpunkt des
historischen Interesses.
Digitized by
Google
202 Gothein.
Die Privilegien von Mannheim gaben, genau besehen, nur
den Reformierten Versprechungen; aber der Kurfürst hatte
nichts gegen eine Auslegung einzuwenden, die sie auf alle
Evangelischen bezog; im Gegenteil: er begünstigte sie wie
alles, was dazu dienen konnte, die Lutheraner zu dem Zu*
geständnis zu bringen, dass sie im Grunde mit den Refor-
mierten eine Einheit bildeten. Bereits 1664 hatten sich die
Lutheraner von Mannheim mit der Bitte an den Kurfürsten
gewandt, sie an der Wohlthat der Privilegienbestimmung An-
teil nehmen zu lassen, wonach der Kurfürst jede Nationalität,
sobald 50 Familien von ihr vorhanden wären, als besondere
Gemeinde konstituieren wollte. Sie wussten, dass es in
Karl Ludwigs Augen das beste Argument war, wenn sie sich
darauf beriefen, dass in dem langwierigen deutschen Kriege
Lutheraner und Reformierte zugleich viel Widerwärtigkeit
bestanden und treulich zusammengehalten hätten. Der Kur-
fürst erklärte sich mündlich sofort bereit; aber noch im Jahre
1670 war die Anzahl festansässiger Familien nicht die erfor-
derliche, wenn auch eine beträchtliche Menge nicht verbür-
gerter Familien von den Lutheranern selber mit hinzugezählt
wurden.
Der Kirchenrat überliess — wie gewöhnlich — die An-
gelegenheit ganz dem Ermessen Karl Ludwigs, betonte aber
den Standpunkt, dass dessen Verpflichtung nur dahin gehe,
die vorhandenen lutherischen Gemeinden bei ihrer Religions-
übung zu schützen, nicht neue zu gründen; auch wäre es
wünschenswert, wenn die lutherischen Fürsten in ihren
Landen die freie Religionsübung besser gestatteten. Der Mann-
heimer Rat hingegen riet zu einer entschiedenen Ablehnung.
Er vertritt den Standpunkt, wie er in der grossen englisch-
holländischen philosophischen Bewegung so oft diskutiert
worden war: Um die Beligionsmeinungen wolle er sich nicht
bekümmern, um so entschiedener aber zum Zweck politischer
Einmütigkeit die äussere Kultuseinheit festhalten. Er erklärte*):
„Bisher ist in der Stadt alles in causis et rebus ecclesiasiicis
einmütig und friedlich vorgenommen und dies ist ein grosser
Schild und Beistand des weltlichen Regiments gewesen, dass
sowohl in- als ausländische, ehr- und friedliebende Gemüter
1) In Gutachten 1669 und 1670.
Digitized by
Qoo^Q:
Mannheim im 1 . Jahrhundert seines Bestehens. 20?
sich über eine solche Harmonie unter so vielerlei Nationen
verwundert. Diese Einmütigkeit hat nicht wenig beigetragen
zur Fortpflanzung der Familien; denn der Fall, dass Mann
und Frau verschiedener Religion, ist sehr häufig; sie haben
sich aber doch freundlich unter einander begegnet, unsere
Kirchen fleissig zusamt besucht, dass fast kein Unterschied
der Religion bei ihnen zu spüren gewesen." In der That
lebten unter 71 lutheranischen Einwohnern 34 in Mischehen.
Der Stadtrat befürchtete nun um so mehr eine Störung des
guten Verhältnisses, weil die Lutheraner durchweg aus armen
Handwerkern und aus den stark fluktuierenden Elementen der
Bevölkerung sich zusammensetzten; einmal als Gemeinde an-
erkannt, würden sie Verbindungen suchen mit den benach-
barten Reichsstädten und eine eigene Faktion in der Bürger-
schaft bilden.
Der Stadtrat trennte sich hier sogar einmal von seinem
Direktor, welcher starken Zuzug von völlig freier Religionsübung
hoffte, und er sprach in der That eine offenkundige Thatsacbe
damit aus: Nur Zuzug von lutherischen Armen sei zu er-
warten; denn es sei allbekannt, dass der wohlhabende Luthe-
raner im Unterschied vom Reformierten sesshaft sei, oder wenn
er je den Wohnort wechsle, nur in eine Stadt gehe, wo der
Rat ausschliesslich lutherisch sei.
Diese Befürchtungen waren nicht ohne Grund. In der
That stand hinter der ganzen Bewegung der lutherische
Pfarrer in Speier, der sich an Karl Ludwig in taktlosen und
plumpen Schreiben wendete. Als bald darauf noch aufdring-
licher ein fremder Kandidat sich meldete, der mit hochtönenden
Worten den Kurfürsten beschwor, ihm Audienz zu geben, und
sich anerbot, das Kapital für Kirchenbau und Gemeindeein-
richtung selber vorzuschiessen, geriet der Stadtrat vollends in
Angst: hier habe man schon den Demagogen, dem es ganz
offenbar nur um weltlich Herrschaft und Glori zu thun sei.
Er hatte in dieser Beziehung bereits ein Beispiel in dem
Pfarrer Mollerus von der niederdeutschen Gemeinde vor Augen,
einem vielgewandten unruhigen Politiker, dem Agitationen und
Geldgeschäfte offenbar mehr zu schaffen machten als die Seel-
sorge seiner Gemeinde, der kleinsten unter allen.
Der Kurfürst ging inmitten dieser Gegensätze ruhig seinen
Weg, immer bedacht, allen religiösen Streitigkeiten die politische
Digitized by
Google
204 Gothein.
Spitze abzubrechen, für jede Konfession zu sorgen und sie
deshalb alle von sich abhängig zu machen. Als MoUerus
nach Holland zurückgegangen war, Hess er die Berufung eines
neuen Ausländers nicht zu; dem Speierischen Pfarrer gab er
mit eigenhändiger Noteden Bescheid: ,,Man soll Schragmüllern
sagen: er solle sich in fremder Unterthanen Sachen nicht
mischen; Pfalz kann Pfarrer, was Religion er wolle, setzen*.
An seinem mündlichen Versprechen gedachte er festzuhalten,
aber zugleich beauftragte er seine Vertrauten Fabricius und
Clignet, ihm Vorschläge zu machen, „auf welche CondüUmes
die Erlaubnis erfolgen könne, weil bekannt, dass die Luthe-
rischen Pfarrherren underweilen etwas unruhig, damit der ge-
rühmte Buhestand in ecclesiasticis desto besser conserviert
werde".
Darauf erfolgte im Jahre 1673 durch Erlass des Kurfürsten
die Anstellung eines besondem lutherischen Pfarres in Mann-
heim mit beträchtlichem Staatsgehalt, dem die Sakrament-
spendung und Seelsorge übertragen wurde. Nur die Taufe
blieb den Stadtpfarrern vorbehalten ; Karl Ludwig wollte aus-
drücklich betonen, dass nur bei dem einen Sakrament eine
Verschiedenheit obwalte. Er Hess als Kirche einen Saal in einem
kurfürstlichen Gebäude in Mannheim einrichten^), denn an
grosse Beiträge der armen Gemeinde war nicht zu denken.
Das Pfaffengezänk, vor dem sich der Mannheimer Stadtrat
gefürchtet hatte, trieb nun freilich alsbald üppige Blüten.
Die reformierten Geistlichen lauerten dem lutherischen Amts-
bruder auf jedes kleine Versehen auf; um es sofort dem
Kirchenrat zu hinterbringen, wenn er im Chorrock — einer
reformierten Augen so wie so höchst anstössigen Tracht —
über die Strasse gegangen, wenn er eine Formel im Kirchen-
gebet ausgelassen u. s. w. Der Lutheraner seinerseits suchte
natürlich auch das Taufen an sich zu ziehen und erschien
sich selber nach wie vor als der Unterdrückte. Der Kirchen-
rat aber unter des geistreichen Fabricius Leitung behandelte
diese Kleinigkeiten mit humorvoUer Ruhe.
Bestand nun gleich die lutherische Gemeinde überwiegend
aus Soldaten, Dienstboten und Nicht-Bürgern, immerhin hatte
1) Dem alten Zollhause zam «Römischen Kaiser'^ benannt. Bisher
hatte er dort das P&dagogium antergebracht.
Digitized by
Qoo^Q:
Mannheim im 1. Jahrhundert seiues Bestehens. 205
ihr Pfarrer 2000 Kommunikanten und ein eigener Kirchen-
bau war notwendig. Recht peremptorisch unter Berufung auf
die Privilegien forderten die Lutheraner beim Neujahrsglück-
wunsch die Erbauung einer solchen und erklärten bereits einen
Fonds von 2000 fl. teils durch Umlagen, teils durch Anleihen
zusammengebracht zu haben. Im Text wie in der Unterschrift
bezeichneten sie sich als „gesammte evangelische Bürgerschaft
zu Mannheim".
Sogleich war der Kurfürst entschlossen, der Bitte zu will*
fahren. So sehr ihn der Ton der Eingabe verdross, wollte er
doch nur eine ganz leise Strafe verhängen und schrieb an den
Sand „deswegen kein Thurm zu machen, sondern nur ein klein
Thfirmgen zum Zierrath''. Wie er aber zunächst den Bittstel*
lern ihre Unart zu Gemüte führte, das zeigt ihn in seiner ganzen
heitern Urbanität. In einem meisterhaft höflichen Schreiben
antwortete er: „Churftirstl. Durchlaucht könne aus den Unter*
Schriften nicht recht abnehmen, da doch schon Kirchen und
freies exercitium in Mannheim seien, ob es die sämmtliche
Bürgerschaft, so der evangelischen Religion zugethan sei, oder
Andere seien, die sich absonderlich für evangelisch hielten
und ihre Mitbürger nicht dafür erkennen wollten, welche so-
tfaanes Memorial unterschrieben und unterthänigst eingereicht
hätten**. Natürlich erfolgte nun eine sehr demütige Entschuldi-
gung: „Aus Versehen habe man das Wörtchen lutherisch ver-
gessen, ohne dass man sich damit jemand hätte opponiren
oder den Mitbürgern etwas derogiren wollen''. Die Bittsteller
erhielten darauf die Nachricht, dass der Kurfürst die Kirche
selber bauen werde.
Es ist die Concordienkirche in der Friedrichsburg. Karl
Ludwig wollte zugleich ein Denkmal für die Frau, deren Ehre
als seiner rechtmässigen Gemahlin er überall mit Eifer ver-
trat, für die selber lutherische Luise von Degenfeld, errichten,
und wenigstens einen Grundstein legen für die konfessionelle
Einheit, die er zeitlebens erstrebt hatte. Er und seine Rat-
geber, Fabricius und Gerlach, hatten sich überzeugen müssen,.
dass diplomatische Verhandlungen und theologische Dispu-
tationen — zwei Dinge, die nach altem Gebrauch noch Hand
in Hand gingen, nur zu weiterer Zerrüttung dienten; sie
fassten den neuen Plan, den Fabricius geistvoll zu motivieren
wusste, im eigenen Lande und auch da nur im Kleinen ohne Auf-
Digitized by
Google
1206 Gothein.
sehen anzufangen, von einer dogmatischen Vereinigung ganz
abzusehen, weil ein solcher Versuch höchstens zur Stiftung
einer neuen Sekte führen könne, und nur weniges festzustellen:
Eirchengemeinschaft, abwechselnden Gottesdienst im gleichen
Hause, Vertretung der Geistlichen im Notfall durch einander,
Betonung alles dessen, was den beiden Eonfessionen gemeinsam
sei, Verbot des Gebrauchs der ünterscheidungsnamen ohne
die Hauptbezeichnung „ evangelisch "*. Karl Ludwig persönlich
aber drang noch ai^ einen andern Punkt, an den Fabricius
ungern rührte. Er wollte auch die Einheit des liturgischen
Teiles des Gottesdienstes herstellen und drang auf die Ab-
fassung einer „Concordien- Agenda" die, zunächst nur für diese
eine Kirche bestimmt, allmählich im ganzen Lande Gesetzes-
kraft gewinnen sollte. Die äusserlich vorsichtigen, innerlich
um so bittereren Gutachten der lutherischen Geistlichen seines
liandes hätten ihn freilich überzeugen können, dass er in
diesem Punkte bereits zu viel wollte; aber wenigstens diesen
Wunsch wollte er sich nicht mehr vereitelt sehen. Er allein
bestimmte trotz der Bedenklichkeiten der andern den Namen
„Eintrachtskirche", während jene evangelische Kirche vor-
schlagen. Und dieser Name war schon für sich ein Programm.
Ich finde, dass ihn Fabricius, als er auch zu aussichts-
losen Verhandlungen mit den lutherischen Nachbarn drängte,
in einem Briefe an das italienische Sprichwort erinnert: Chi
ha tempo ha vita; er schrieb darunter: Chi non ha molta vita
fiel resto non deve perder ä tempo. (27. November 77.) Ist
es doch, als hätte sich bei jenem verfrühten Versuch alles
Zug um Zug so begeben sollen, wie es sich anderthalb Jahr-
hunderte später, als die Union zur Wahrheit wurde, ereignete.
Besonders eifrig war Karl Ludwig darauf bedacht, jedem
Argwohn der Katholiken auszuweichen. Er ordnete besonders
an, dass im Eingang des Ausschreibens, das die Absicht einer
gemeinsamen Kirchenordnung verkündigte, betont werde: nur
zur Erreichung von Frieden und Ruhe sei die Vereinigung
bestimmt. Ihm wie dem grössten Denker Deutschlands in
jener Zeit, Leibnitz, haben die Traumbilder einer allgemeinen
Kirchenvereinigung vorgeschwebt und er hat sich immer gern
auf ihre Erörterung eingelassen. Auch für die Concordien-
kirche sollte ofifenbar in seiner Idee wenigstens die Möglichkeit
oiTen bleiben, ein solcher allgemeiner christlicher Tempel zu
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 207
werden. Aas den Beden, die Fabricius bei der Grandstein-
legung und bei der Einweihung hielte, ist absichtlich auch
die leiseste konfessionelle Andeutung weggelassen. An der
Feierlichkeit selber ebenso wie an der nachfolgenden Hoftafel
und den Festlichkeiten nahm der katholische Pfarrer von
Handschuchsheim teil, und wenn er auch selbstverständlich
nicht gleich den andern an dieser Stelle gottesdienstliche Hand-
lungen ToUziehen konnte, so war es doch ein ungeheurer
Schritt vorwärts, dass auch von ihm eine Rede „zum Lobe
der Eintracht' in das Progamm aufgenommen werden konnte.
Für die öffentliche Meinung lag hier sogar der Hauptpunkt.
Herzogin Sophie schrieb ihrem Bruder geradezu: sie habe
gehört, er baue in Mannheim eine Kirche für alle 8 Religionen.
Sie freut sich über diesen Schritt und sieht einen guten An-
fang für die Pläne des Bischofs von Tina darin, ohne ihre
spöttischen Zweifel über Geneigtheit der Katholiken zu ver-
bergen. Eben der Zusammenhang, in den sie die Erbauung
mit den Bestrebungen des vielgewandten Unterhändlers Spi-*
nola bringt — eine in der Korrespondenz häufig berühite
Angelegenheit — , machte die Sache wahrscheinlich. In der
Urkunde, die Karl Ludwig über die Einweihung ausstellte,
wird ebenfalls nur von den durch den Religions- und west-
phälischen Frieden im Reich zugelassenen Religionen — wor-
unter doch jedenfalls die katholische mitzuverstehen war —
gesprochen. Zu ihrer aller Eintracht und Einigkeit soll diese
Kirche dienen, in der sie gemeinsam Gott verehren, ohne dass
jemand in den sich noch vorfindenden Glaubensunterschieden
angefochten, betrübt und beschwert werden soll. Es waren
vage Gedanken und Karl Ludwig wusste selber gut genug,
dass er nichts zu ihrer Verwirklichung thun könne; aber er
fühlte ebenso deutlich, dass in seiner Zeit, deren mächtigste
Bildungstriebe er mit ganzer Seele in sich aufgenommen hatte,
eine Union der hadernden evangelischen Konfessionen ihre innere
Berechtigung nicht mehr dadurch erweisen könne, dass sie
dem Streit gegen den gemeinsamen Gegner diene, sondern nur
dadurch, dass sie den allgemeinen Frieden der Kirche fördere.
Es waren die letzten Anordnungen, die der Kurfürst, dem
^) Sie stenen übrigens eine ziemlich nngeniessbare Mischung von Pre-
digt, Gebet nnd Progranunrede dar.
Digitized by
Google
208 GotheiiL
Tode nahe, traf. Männer, die ihm nahe standen, haben später
erklärt: er selber habe zagegeben, dass dies Werk über seine
Kräfte gehe; darin eben liegt aber seine Bedeutung, dass er,
unbekümmert um die allgemeine Zustimmung das, was er als
yemünftig und notwendig erkannt hatte, an einem einzelnen
Punkt herzustellen trachtete und dabei der Zuversicht lebte,
dass dieser Vorgang, wenn er sich nur dort behaupte, mit der
Zeit die Widerstrebenden nach sich ziehen müsse. Er ist
durchaus ein Experimentator im edelsten Sinne dieses Wortes.
Wie aber auch dieser so tief gedachte als vorsichtig an-
gelegte Versuch gescheitert ist, brauchen wir hier nicht näher
zu betrachten. Genug: wenige Wochen nach Karl Ludwigs
Tode begannen die Lutheraner wieder die heftigste Fehde; in
einer Reihe von Eingaben, die den finstersten Zelotismus
athmen, verlangten sie das, was sie für ihr Recht hielten: Ab-
schafiung der Agenda, obwohl darin auf eine Konzession, die
den Reformierten gemacht war, zehn an die Lutheraner kamen,
Aufhebung der Kirchengemeinscbaft. Die Gemeinde hielt sich
fern von den Geistlichen, die im Eintrachtstempel predigten,
und lief auf die Dörfer, skandalöse Zerwürfnisse erfolgten, die
Lutheraner Hessen lieber, wie ihre eigenen Geistlichen klagten,
ihre Kinder „brutal wie das Vieh" aufwachsen, ehe sie die-
selben mit den Reformierten in eine Schule geschickt hätten,
obwohl ihnen besonderer Religionsunterricht zugesichert war.
Als Philipp Wilhelm von Neuburg zur Regierung kam,
wurden die lutherischen Anklagen noch stärker und fanden
bei dem Regentenhause, das entschlossen war, unter der Hand
den Katholizismus überall zu fördern wo es anging, willige
Aufnahme. Vergebens suchte noch einmal Fabricius an der
Spitze des Kirchenrats, indem er die Politik Karl Ludwigs
auseinandersetzte, sie auch zu rechtfertigen; die Kultusgemein-
schaft ward jetzt auf Antrag der lutherischen Gemeinde auf-
gehoben; und dass man die Ortsgemeinschaft beibehielt, konnte
nur zu unablässigen Zänkereien führen.
Philipp Wilhelm nahm aber noch ein anderes Interesse an
der üoncordienkirche. Er liess sich glaubhaft berichten, wie
Karl Ludwig dereinst diese Kirche für alle 3 christlichen
Konfessionen gestiftet habe und forderte für die Katholiken
ihr Theil. Der Chor wurde durch einen grossen Vorhang vom
Schiff abgetrennt und ihnen überwiesen. Um der Eintracht
Digitized by
Google
Mannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 209
i^illen kamen aber die Katholiken jetzt nicht in die Kirche.
Das war das letzte Unglück, das einem Karl Ludwig zustossen
konnte, dass man sich auf seine Grundsätze und Wünsche
berief, um das Gegenteil von dem zu erreichen, was er ge-
wollt hatte!
Mannheim, die neue regsame Kolonie, hätte noch der
einzige Platz scheinen können, wo man des alten Gegners,
der lutherischen Orthodoxie, Herr zu werden vermochte. Der
Erfolg hatte gelehrt, dass sie auch hier wie allerwärts war,
starr und unbelehrbar, deshalb aber auch unüberwindlich.
Doch konnte Karl Ludwig schon die ersten Zeichen wahr*
nehmen, dass innerhalb der lutherischen Konfession eine
neue Richtung sich geltend zu machen begann, die, ohne
selber zu haltbaren Gestaltungen zu führen, Baum schuf für
eine freiere Bewegung der Geister: Der Pietismus hat in
Mannheim fast zuerst ausserhalb des direkten Wirkungskreises
Speners festen Fuss gefasst. Übertrug sich doch auf diesen
neuen Boden auch jede neue Richtung mit grösster Schnellig-
keit. Schon über den ersten lutherischen Pfarrer Appelius
wird geklagt, „dass er durch angestellte canventus und ge*
fährliche Pbrases in Predigten den Zuhörern Gewissensskrupel
mache*"; das Konventikelwesen trat also gleich mit seiner
bedenklichsten Erscheinung auf.
Aber Karl Ludwig sah auch sofort, dass für seine Con-
cordienpläne der Pietismus mit seiner Gleichgiltigkeit g^en
dogmatische Unterschiede ein Bundesgenosse werden könne.
Der oberste Prediger, den er unter ganz ungewöhnlich gün-
stigen Bedingungen an die neue Kirche berief, war ein eif-
riger Anhänger Speners, dem seine Richtung soeben seine
Stellung gekostet hatte, der darmstädtische Hofprediger
Winkler. Er ward ausdrücklich zur Einführung der Concor-
dien- Agende yerpflichtet und ihm im übrigen auferlegt: »wegen
der VrvfB,t-Coüegiorum pietatis solle er sich so verhalten, dass
er dem bischöflichen Recht des Kurfürsten, wie es mit seiner
Landeshoheit verknüpft sei, keinen Eintrag thue. Karl Lud-
wig gab dazu die Erläuterung, eine Beförderung gottseligen
Wandels nach dem Beispiel Speners werde er gern sehen.
Einmal anerkannt fing der Pietismus sofort an, auch in Mann-
heim seine eigentümliche Kirchenscheu zu bewähren. Auch
hier stand er unter der Protektion eines der frommen Grafen-
ZeltBcfar. f. Oetcb. d. Oberrh. N. F. IV. 2. 14
Digitized by
Google
210 Gothein.
häuser. Der Reichsgraf von Castel, Karl Ludwigs Obersthof-
meister, liess bei sich Haasgottesdienst mit Spendung des
Sakramentes halten, an dem auch arme Leute teilnahmen,
und Winkler verlegte den Schwerpunkt des Gottesdienstes aus
der Kirche in Konventikel, die in der Sakristei gehalten wurden.
Gegen diesen Missbrauch trat sofort Karl Ludwig energisch
auf, indem er scharf den Unterschied zwischen privater Er-
bauung, die jedem zugelassen sei, und gottesdienstlichen
Handlungen, die unter seiner bischöflichen Aufsicht stehen
müssten, betonte. Winkler nach der geschmeidigen Art, die den
Männern seiner Richtung eignete, wusste sich zu rechtfertigen
und lehnte den Verdacht ab, dass er sich selber von Christo
unmittelbar berufen und geistliche Gewalt empfangen zu haben
glaube, wodurch er sich zum „sichtbaren Bischof" auf werfen
würde. Der Kirchenrat hielt aber doch für nützlich, von vorn
herein der neuen Richtung gegenüber eine ausgesprochene
Stellung einzunehmen. Aus den lutherischen Kirchenord-
nungen selber sowie durch Aussprüche von Autoritäten so
unzweifelhafter Rechtgläubigkeit wie Benedikt Carpzow be-
gründete er sein Edikt, vermöge dessen allen lutherischen
Gemeinden eine Warnung vor dem Separatismus, der nur zum
Fanatismus führe, zuteil ward. Alle Sakramentsverwaltung
dürfe nur in der Kirche erfolgen, ausser bei Krankheitsfällen.
Man sprach sogar Drohungen gegen die Gemeinden, in denen
solche Bestrebungen platzgriffen, aus; diesen Satz aber strich
der Kurfürst mit der Note „was können sie davor, was ein
privatus gethan". Auch hier erklärt er sich als der Freund
der freien Bewegung auf allen Gebieten des geistigen Lebens,
wie er es auf denen des wirtschaftlichen Lebens gethan, so-
weit eine solche mit dem Rechte des Staates vereinbar schien.
Als eine Reihe geistvoller Experimente nach der freiheitlichen
Richtung hin können wir die Geschichte Mannheims ansehe; die
Erscheinungen, die hierbei zutage traten, gehören jedenfalls
zu den merkwürdigsten jener gährenden Zeit, während deren
das deutsche Volk aus der tiefsten Zerrüttung sich allmählich
emporarbeitete. Wenn wir Karl Ludwig in seinem vertrau-
lichsten Gedankenaustausch, im Briefwechsel mit seiner Schwe-
ster, aufsuchen, da tritt uns das Bild dieser ringenden Zeit
so liebenswürdig und doch wieder so erschütternd entgegen,
wie sonst nirgends. Ein feuriger deutscher Patriotismus und
Digitized by
Google
Wannheim im 1. Jahrhundert seines Bestehens. 211
zugleich eine tiefe Verachtung der gegenwärtigen Deutschen
vom Standpunkt einer universellen Bildung, das ist die Stim-
mung, die uns hier zum ersten Mal ebenso originell wie drei
Generationen später in Friedrich dem Grossen zum letzten
Mal entgegentritt. Darum war ihm sein Mannheim lieb, weil
er hier allein ein reges neues Leben zu finden dachte. Mit
Stolz nennt er seinen Jüngsten, das „Moritzchen *", den „kleinen
Mannheimer**: „der hat etwas Wallonen- Geist geschluckt, denn
«r ist ein feiner kleiner Teufel, immer in Bewegung und voll
Schmeicheleien".
Die Rolle, die er seiner Stadt zugedacht, hat sie nicht
spielen können; ihr Schicksal war es, zur gleichgiltigsten
aller Fürstenstädte des 18. Jahrhunderts zu entarten, aber
merkwürdig genug, dass sie auch in diesem Zustand noch
Elemente barg, in denen, wenn nicht die Tradition, so doch
der Geist des Zeitalters Karl Ludwigs fortlebte. Wie ein yer-
loschen geglaubtes Bild ist der Charakter, den sie bei ihrer
eigentlichen Gründung erhalten hatte, wieder hervorgetreten,
sobald jener oberflächliche Firnis entfernt war, und das 19.
Jahrhundert hat Mannheim zu dem gemacht, was sie in Karl
Ludwigs Gedanken werden sollte: zur ersten Stadt Süddeutsch-
lands, zwar nicht an Volkszahl, aber an Unternehmungs-
geist and echtem Bürgerstolz.
^) Korrespondenz Karl Ludwigs mit Sophie ed. Bodemann p. 186.
14*
Digitized by VjOOQ IC
Baden
und die
roYolationäre Bewepng anf dem rechten Eheinnfer
im Jahre 1789.
Von
Karl Obser.
Der Ausbruch der französischen Revolution hat die schwe-
ren inneren Schäden und Gebrechen des alten Deutschen Reichs,
an deren Heilung sich noch eben der Fürstenbund gewagt, um
in bezeichnender Weise schliesslich selbst daran zu scheitern,
schonungsloser, als dies je geschehen war, aufgedeckt. Mit
lebhaften Sympathien hat man damals allenthalben im Reiche,
vorzugsweise aber im Westen, die Pariser Ereignisse verfolgt
und die neuen Ideen begrüsst, in deren Durchführung man
so vielfach die Verwirklichung eigener Ideale, das Signal einer
Weltbefreiung überhaupt erblickte.
Mitten aus dem ersten Jubel heraus, den jene Vorgänge
weckten, rühmte Schubart die Einladung, die er zum Strass-
burger Verbrüderungsfeste erhalten, als die höchste Ehre, die
ihm im Leben widerfahren, pries Johannes Müller den Tag
des Bastillesturms als den schönsten seit dem Untergange
der römischen Weltherrschaft, feierte Klopstock das Werk
der Revolution als die grösste That der Weltgeschichte. Bei
den Sympathien ist es nicht geblieben: in die Begeisterung
mischte sich da und dort die Hoffnung, dass auch im Reiche
manches besser werde. Wie Aufruhr und Tumult zu allen
Zeiten, wirkte auch hier das Beispiel, das Paris gegeben, an-
steckend. Die Stimmung im Volke fand ihren Ausdruck in
Digitized by
Google
Baden und die revol. Bewegung 1789. 213
einer allgemeinen Gährung und Bewegung, welche sich über
den ganzen Westen verbreitete, ohne dass sie jedoch einheit-
liche Ziele verfolgte oder gemeinsame Verständigung stattfand.
Wo eben die Regierten Grund zu Unzufriedenheit mit den Re-
gierenden zu haben glaubten, wo es eine alte Rechnung aus-
zugleichen galt zwischen den Bauern und dem Gutsherrn, den
Bürgern und dem Magistrat, den Unterthanen und dem Lan-
desfürsten, kam es zu gewaltsamen Auftritten. Natürlich nur,
wo die Regierung selbst in schwachen Händen lag. Mit Aus-
nahme von Kurpfalz sind es ausschliesslich die geistlichen und
kleinen reichsfürstlichen und gräflichen, in Schwaben und am
Rhein vor allem die reichsstädtischen Territorien gewesen, wo
derlei Unruhen stattfanden. Überall zeigte es sich, welch ge-
waltiger ZUndstoif im Stillen angehäuft war, überall erwiesen
sich die reichsständischen Gewalten im ersten Augenblicke den
Tumultuanten gegenüber völlig machtlos.*)
Am bekanntesten sind die Vorgänge in Lüttich, die lange
Zeit das Reich beschäftigten, sowie die Vorfälle in Bruchsal,
wo der Bischof gleichfalls zur Flucht gezwungen wurde. ■)
Unter den Ländern am Rhein ist keines unberührt geblieben.
Auch Baden ist, wie man weiss, teils direkt, teils indirekt in
diese Wirren hineingezogen worden, aber Markgraf Karl Fried-
rich hat eine rühmlichere Rolle gespielt, als seine Mitstände,
und „inmitten des allgemeinen Gefühles von Unsicherheit, un-
geachtet des sehr massigen Umfanges seiner Macht, vielleicht
die beste Fassung bewährt".')
Was darüber mitgeteilt worden ist, beruht, von spärlichen
Nachrichten bei Drais und von einigen ortsgeschichtlichen
Publikationen abgesehen, ausschliesslich auf dürftigem Zeitungs-
material*); eine aktenmässige Darstellung gerade der Bewegung
am Oben-hein**), wo dieselbe zum erstenmale auf festen Wider-
^) über die Bewegung im allgemeiDen s. die treffliche Arbeit von
Weock: Deutschland vor 100 Jahren. Leipzig, 1887; Ober die Vorgänge
in Schwaben die kleine Abhandlung von Wohlwill: Weltbürgertum und
Yaterlandslifbe der Schwaben. Hamburg, 1875. — *) S. Hftusser: Deutsche
Geschichte vom Tode Friedrichs des Grossen, I, 287. ^ ') Wenck, p. 211.
— *) Es kömmt dabei nur die nichtbadische Presse iu Betracht, in der
Karlsruher Zeitung von 1789, damals dem einzigen politischen Blatte, sind
die im folgenden geschilderten Ereignisse mit keiner Zeile erwähnt, ah
ob die tiefste Ruhe überall geherrscht hfitte. — ^ Ich berücksichtige hier
Digitized by
Google
214 Obser.
Stand gestossen ist, dUrfte daher für die heimische Geschichte
immerhin der Mühe lohnen. Es waren, wie selbst eine scharfe
Kritik jener Zeit^ zugestehen muss, abgesehen von kleineren
Misständen, wie sie nun einmal in jedem Staatswesen vor-
handen sein werden, glückliche, wohlgeordnete Zustände, die
ausgangs der 80er Jahre in den markgräflichen Landen
herrschten. Die Einkünfte waren genau geregelt, die Kassen
wohlgefüllt, ohne dass die Unterthanen übermässig mit Steuern
belastet waren, die Justiz wurde unparteiisch gehandhabt, die
Volksbildung fand rege Pflege, Ackerbau und Handel blühten.
Das Volk war zufrieden mit den bestehenden Verhältnissen
und trug kein Verlangen nach einer Neuordnung der Dinge.
Mit sehnsüchtigen Blicken sah man in der Nachbarschaft viel-
fach auf die badischen Lande hin ; wohl in mancher der schwäbi-
schen Reichsstädte mag der Gedanke Anklang gefunden haben,^
den der Ulmer Literat Affsprung gelegentlich äussert: wie gut
es um Schwaben stünde, wenn statt der vielen kleinen sou-
veränen Staaten nur das Regiment eines einzigen Fürsten, der
väterlich waltete, wie Karl Friedrich, bestünde!*)
Gegenüber den Ereignissen in Frankreich, welche dem
Ausbruche der Revolution vorausgingen, hatte sich die Karls-
ruher Regierung von vornherein keineswegs abweisend ver-
halten, mit regem Anteil verfolgte man in diesen Kreisen, wo
man für alle wirtschaftlichen Fragen von jeher Verständnis
besass, die Reformen Turgots und seiner Nachfolger, mit Vor-
liebe beschäftigte man sich mit den Verhandlungen der Nota-
beln und den Arbeiten der Provinzialversammlungen. Mit
dem Auge des Philosophen (d'un oeil philosophique^ wünschte
ein Mann, wie Edelsheim, die grosse Revolution zu beobachten,,
die sich vorbereitete. Aber diese mehr akademische Betrach-
tungsweise der Dinge verschwand sehr bald, als die Nachricht
von den ersten Gewaltthaten in Paris und den Provinzen ein-
lief und die Sorge für die eigene Sicherheit nahelegte. Dem
Bastillesturm vom 14. Juli folgten im nahen Strassburg die
nur die linksrheinischen hadischen Lande, die Sponheim'schen Besitzungen
blieben ruhig, die Yorg&nge in Beinbeim und Rodemachern sind aas der
„Politischen Eorrespondens Karl Friedrichs** bekannt.
^) Die „Briefe über die Verfassung in der Markgrafschaft Baden a O.
1786.« — *) S. Wohlwill, p. 10. - ») Politische Korresponden« Karl Frie-
drichs von Baden, ed. Erdmannsdörffer I, 288.
Digitized by
Google
Baden und die revol. Bewegung 1789. 215
Erstünnung und Plünderung des Bathauses am 21. Juli und
die Militärrevolte und Öffnung der Gefängnisse vom 6. August.
Dem Beispiele der Stadt ahmte das Landvolk nach, unter dem
es schon seit dem Frühjahre gährte, eine Wiederholung des
Bauernkrieges drohte dem Sundgau. ^) Angesichts dieser wüsten
Excesse galt es schleunige Sicherheitsmassregeln zu treffen,
um die badischen Lande gegen eine Fortpflanzung des Auf-
ruhrs, wie gegen Gewaltakte der überrheinischen Bevölkerung
zu schützen. Ende Juli wurde ein Kommando von 100 Mann
nach Rötteln, Abteilungen von 30—60 Mann nach Badenweiler,
Hochberg und Kehl beordert'), nach den Strassburger Ereig-
nissen vom 6. August wurde der Kehler Posten, da ein Teil
des liederlichen Gesindels, das den Gefängnissen entsprungen
war, über den Rhein zu gehen versuchte, durch 250 Mann
verstärkt.
An die Ämter am Bhein ging der Befehl, Bürgerpatrouil-
len einzurichten, am Ufer auch bei Nacht sorgsam Wache zu
halten und die Schiffe festzulegen, die Posten wurden ange-
wiesen, verdächtiges Volk zurückzuweisen, bezw. zu verhaften^
und, falls auf Anruf keine Antwort erfolge, Feuer zu geben.')
Zur Überwachung der Massregeln, die der Strassburger Magi-
strat, wie der Gouverneur Graf Bochambeau, mit Dank aner-
kannten*), begab sich der Assessor Eichrodt nach Kehl. In
ähnlicher Weise sorgte man auch für die obem Lande. Im
Amt Rötteln wurde eine Bürgerkompagnie von 60 Mann ge-
bildet, die von Kehl aus am 15. Aug. durch ein Kommando
von 50 Mann zur Deckung des Wiesenthals und der Wald-
orte verstärkt wurde. ^) In den markgräflichen Landen selbst
hatte sich bis jetzt noch keine Neigung zu Unruhen bemerk-
lich gemacht, wenngleich es an Befürchtungen nicht fehlte.
So fand man es nöthig, beim Durlacher Jahrmarkt, der ge-
rade in diese Tage fiel, besondere Vorkehrungen zu treffen,
in Karlsruhe wurden beim Zapfenstreich die Thore , geblendet*'
und niemand ohne Ausweis eingelassen. Aus dem Oberlande
kam schon die Nachricht, dass man zu Inzlingen Ausschrei-
tungen gegen den dortigen Grundherrn und badischen Va-
^) S. Strobel, Geschichte des Elsasses, V, 291—345. — >) Polit. Kor-
resp., I, 337. — ^} S. meinen AofsaU: Badische Politik in den Jahren 1782
bis 1792 (Zeitschrift für Geschichte und Politik Jahrg. 1888, p. 907). —
*) Polit. Korrespondenz, I, 839. — *) Hofratsprotokoll vom 14. Aug.
Digitized by
Google
216 Obser.
sallen von Reichenstein besorge. ^ Wenige Tage darauf ge-
langten, unter dem Eindrucke der Strassburger Ereignisse und
des Aufruhrs in der Ortenau, die Unruhen in der Markgraf-
schaft selbst zum Ausbruch. Am 19. August fanden in der
Gemeinde Neusatz bei Bühl die ersten tumultuarischen Auftritte
statt: der Schultheiss, der dem Volke missliebig geworden,
musste fliehen; was noch schlimmer war, der markgräfliche
Beamte, Amtsassessor Pecher, verlor gleichfalls völlig den
Kopf und ergriff das Hasenpanier.*) Ein energisches Ein-
greifen, um die staatliche Autorität zur Geltung zu bringen,
that hier dringend not, es galt zu zeigen, dass die Regierung
sowohl entschlossen, als stark genug war, alle derartigen Re-
volteversuche niederzuschlagen. An der Spitze von ein paar
hundert Soldaten begab sich der Markgraf persönlich nach
Bühl, sein Erscheinen wirkte beruhigend, die Rädelsführer
"wurden ins Pforzheimer Zuchthaus abgeführt; die Gemeinden
selbst aufgefordert, bittschriftweise ihre Wünsche vorzutragen,
um sie einer gerechten Prüfung zu unterziehen. Deputierte
der Ortenauer Bauern, welche mit einem gewaltsamen Einfalle
drohten, falls die Beschwerden ihrer badischen Kameraden
nicht abgestellt würden, fertigte der Markgraf mit den Worten
„sie sollten nur kommen, er würde sie empfangen, wie sie es
verdienten", in entschiedener Weise ab.') Ein Kommando
des Leibregiments, sowie eine Füsilierkompagnie blieb indes
für alle Fälle noch einige Wochen in Bühl zurück. Pecher
aber wurde vom Arote suspendiert und durch den Hofrat zur
Verantwortung gezogen, was um so mehr am Platze schien,
als eine gewisse Nachlässigkeit sich da und dort in Beamten-
kreisen verspüren liess. Der Minister von Edelsheim, der
die Kunde von den Vorfällen in Karlsbad erhielt, billigte diese
Massregeln vollkommen, mass übrigens den Unruhen selbst
keinen sonderlichen Wert bei.*)
1) H. R. P. 16. Aug. — 2) H. R. P. 22. Aug. — ») Pol. Korrespon-
denz I, 340. — *) On a träs bien fait de danser Pecher. 11 faut n^es-
sairement chez nous plusienrs exemples frappante pour arr^ter la noncha-
lance et le manqne d'observation rigide da devoir de la place pour ame-
ner cbacun k Pordre et pour rendre k l'office la confiance des sujets qu'
une grande partie des officiers ont n6glig6 et perdu d'une fagon tr^ re-
pröhensible .... Je n'ai aucane peine sur les suites des 6iueate8 ^ph6-
m^res qui peuvent exister cbez nous. Les mesures sont fort bonnes, et
en les soiyant ou ra faire 4veDter bien yite ce souffle de d^sordre qui
Digitized by
Google
Baden und die revol. Bewegung 1789. 217
Um sich über die Stimmung in der Nachbarschaft zu ver-
gewissem, wurde der Oberforstmeister von TettenbomO an-
gewiesen, eine Anzahl Jäger von Herrenwies aus als Kund-
schafter in die angrenzenden geistlichen und österreichischen
Lande zu schicken. Die meisten fanden alles ruhig, nur die
aus dem bischöflichen Amt Oberkirch zurückkehrenden Jäger
wussten über aufgeregte Reden der dortigen Bauern zu be-
richten. Sie würden — hiess es — ihre alten Rechte wieder
erlangen und Herren werden, man werde eine Parforcejagd
veranstalten, es gehe jetzt an die Windeck, bald werde kein
badischer Jäger mehr dort sein, „der Herr Markgraf würde
sich nicht mehr unterfangen, Holz zu hauen, denn sonsten
würden sie es ihm bald einstellen, und wann derselbe auch
4- bis 500 Mann entgegenschickte". Nur durch die Zureden der
Bessergesinnten sei die Absicht des Gesindels, die Burg zu
stürmen und Waldungen und Jagdhütten zu verbrennen, ver-
eitelt worden.^
Mittlerweile traf von Kehl aus die Kunde von neuen Ex-
cessen ein; am 24. August versammelte sich auf Sturmläuten
die ganze Gemeinde und zog nach dem Eckartsweierer Bann,
um die Marksteine auszureissen, man lärmte und tobte und
drohte, dem Stiftfrauenhaus keine Abgaben mehr zu zahlen,
bis „das Bannbuch und andere titres" ausgeliefert seien. Vor
allem galt ihr Hass dem Amtsschultheissen, dessen schlechte
Geschäftsführung und übertriebene Gebührenforderungen An-
lass zu allgemeiner Klage gegeben.') Dem gegenüber schlug
die badische Regierung den einzig richtigen Weg ein, sie Hess
die Rädelsführer verhaften und die ünterthanen durch Pla-
kate zur Ruhe verweisen, verfehlte aber gleichzeitig nicht, bei
der nassauischen Regierung und dem Strassburger Magistrat,
die gemeinsam mit Baden ein Gondominium über das Amt
Kehl ausübten, die Absetzung des untauglichen Schultheissen
und die Abänderung der ungerechten Gebührenordnung, die
man schon früher in Vorschlag gebracht, aufs neue zu bean-
tragen, diesmal mit Erfolg.*) Auch hier war die Ruhe alsbald
wieder hergestellt.
nous Yient de la rive gauche da Rhin." (Edelsheim an GayÜDg, Aschaffen-
burg 1. Sept. 1789.) — ^) Vater des bekannten Heerfflhrers nnd Diplo-
maten. — *) Bericht Tettenborns d. d. Herrenwies, 22. Aug. — 3) H. R. P.
26. Aug. — ♦) H. R. P. vom 9. u. 24. Sept.
Digitized by
Google
218 Obser.
Ernster waren die Unruhen, die am Tage zuvor im nahen
Schwarzach ausgebrochen waren, da sie sich nicht bloss auf
eine Gemeinde beschränkten. Man glaubte in den abtstäbi-
schen Gemeinden vielfach Ursache zu Beschwerden über das
Kloster, auch über das Oberamt Bühl zu haben; Mönchshändel
und Intriguen des früheren Abtes Anselm traten hinzu, um
die Aufregung zu steigern und die Lage des Klosters, das
bekanntlich damals seit Jahren mit Baden wegen der mark-
gräflichen Ansprüche auf die landeshoheitliche Verwaltung im
Prozesse lag*), in erhöhtem Masse zu gefährden. In der Nacht
vom 23. August — es war ein Sonntag — , zwischen 11 und
12 Uhr brach der Lärm los.
In den umliegenden Ortschaften, wie Moos, Hildmannsfeld
u. a., wurde gestürmt, in Schwarzach selbst die Bürger nach
Abrede durch Pochen geweckt und aufs Rathaus citiert, auch
aus den Nachbarorten eilte man dahin, um die gemeinsamen
Beschwerden gegen das Kloster aufzuzeichnen und sogleich
abzuthun.*) Man wählte einige Wortführer und drohte mit
Gewalt. Die Mönche waren den Vorgängen gegenüber völlig
machtlos. Ungeachtet der Warnungen der Gemeindedeputierten,
die der Markgraf wenige Tage vorher in Bühl persönlich er-
mahnt, für die Ruhe zu sorgen, dauerte das Treiben fort bis
Montag Abend. Erst nach Ankunft des Assessors Eichrodt»
der sofort aus Karlsruhe Militär requirierte, gingen die Tu-
multuanten auseinander.^) Ein Kommando von 100 Mann nebst
Artillerie wurde zur Herstellung der Ruhe nach Schwarzach
abgeordnet.
Eichrodt erhielt Weisung, eine Reihe von Verhaftungen
vorzunehmen und die Hauptanstifter ohne weiteres nach Pforz-
heim abführen zu lassen. Durch Plakatanschläge wurde das
Volk zur Ruhe ermahnt und alle Eigenmächtigkeit gegen das
Kloster strengstens untersagt, zugleich aber eine gerechte
Prüfung ihrer Klagen zugesichert, falls diese in hergebrachter
ordnungsmässiger Weise vorgetragen würden. Wenn die Bauern
Widerstand versuchten, sollte man zur Entwaffnung und Pfän«
^) Pol. KorrespondeDs I, 148. — ^) Die Angabe des Hamburger Polit.
Journals J. 1789, p. 1106, welches too 3000 Aufständischen spricht, ist
natflrlich weit Abertrieben: es mdgen nicht mehr wie ein paar hundert
gewesen sein. — <) H. R. P. 18. Sept.
Digitized by
Google
Baden und die revol. Bewegung 1789. 219
dung schreiten, jedoch, soweit es die obrigkeitliche Würde
vertrage, „mit Schonung des Menschenbluts". Im Kloster,
wo man sich seit Eichrodts Anwesenheit sicherer fühlte, wusste
man die Bauern hinzuhalten, bis Hilfe kam. Als am 25.
abends das Militär einrückte, da wurde zwar nochmals mit
den Glocken gestürmt, und da und dort erschallte der Ruf:
„das Kloster habe die Truppen kommen lassen und müsse sie
auch verpflegen!" — der Mut der Bauern war aber doch ge-
sunken, es zeigte sich nicht die Spur eines Widerstandes,
willig, wie der kommissarische Bericht anerkennt, bequemten
sie sich der Einquartierung. Die meistbelasteten Excedenten
wanderten ins Zuchthaus. Schon nach Verlauf einiger Wochen
war die Ordnung wieder soweit hergestellt, dass das Kom-
mando abgerufen werden konnte. Es fehlte nicht an Stimmen,
welche einige Klostergeistliche, die Patres Benedikt und Hie-
ronymus, sowie den Examtmann Groos für die Vorgänge ver-
antwortlich machten. Es habe, hiess es, die Absicht bestanden,
entweder den Exprälaten Anselm wieder einzusetzen oder statt
des Pater Beda einen andern Administrator zu wählen; um
sich den Beistand der Bauern zu sichern, habe man ihnen
Abhilfe ihrer Beschwerden zugesagt. Auffallend war immer-
hin, dass Groos und der Exprior Benedikt Wehrte, die mit
dem früheren Abte in vertrauten Beziehungen standen, wenige
Tage vor den Unruhen in Schwarzach erschienen und auch
während derselben am Dienstag sich dort herumtrieben.*) Wie
dem auch sein mochte, in Karlsruhe glaubte man nicht an
eine Rückkehr des Exabtes; die Untersuchung selbst ergab,
dass die Unruhen nicht vom Kloster ausgegangen waren und
speziell gegen die genannten beiden Patres keine Verdachts-
gründe vorlagen.*)
Ruhiger verliefen die Dinge in StoUhofen. Auch hier spielten
sich die Vorgänge an jenem 24. August ab, ohne dass sich
indes irgendwie ein innerer Zusammenhang mit den Scenen
zu Kehl und Schwarzach nachweisen liesse.
Am Morgen nach dem Gottesdienst versammelten sich die
Bürger vor der Kirche, einige gingen zum Schulzen und meinten,
es sei jetzt Zeit, „gewisse alte Schriften" vom Kloster Schwar-
zach zu holen. Auf die Bemerkung, dies sei nicht der Weg
1) H. R. P. 26. Aug. - ») H. R. P. 18. Sept. - ») H. R P. 2. Okt.
Digitized by
Google
220 Obser.
der Ordnung, entfernten sie sich ruhig. Am folgenden Nach-
mittage begab sich der Schulze mit einigen Leuten nach
Schwarzach zum Klosteramtmann und frug, ob es nicht erlaubt
sei, ihre alten Schriften zurückzufordern und Beschwerden auf-
zusetzen. Erstere — lautete der Bescheid — seien in Strass-
burg, die letzteren seien beim Schulzen vorzubringen.
Nach ihrer Rückkehr wurde in aller Ordnung ein Aus-
schuss gewählt, ein übelberüchtigter Schulmeister setzte die
Klagepunkte auf, die abends vor der Gemeinde verlesen, aber
nicht unterschrieben wurden, da darunter auch Forderungen
sich fanden, die sie nicht billigte. Im ganzen sehr harmlose
Vorgänge, bei denen — wie der Amtsbericht selbst hervor-
hebt — kein Mensch an Aufruhr gedacht und mit Ausnahme
des Schulmeisters niemand kompromittiert war^.
Auch an andern Stellen des Landes fielen Unregelmässig-
keiten vor. So in Grossweier, wo die Gemeinde bei Nacht
und Nebel mit den Bauern von Hesselbach, trotz der Abmah-
nungen des Schulzen, etwa 60—80 Mann stark, nach Bühl zu
gehen beabsichtigte, um „daselbst alte Rechte zu suchen*.
Erst den eindringlichen Warnungen des Unzhurster Bürger-
meisters, dessen Gemeinde sie auch zum Anschlüsse zu ver-
leiten suchten, gelang es, sie zur Umkehr zu bewegen, wobei
— als einzige Heldenthat — ein paar Flinten in die Luft
losgebrannt wurden.*)
In Baden(-Baden), wo die Einwohnerschaft gleichfalls mit
mancherlei Einrichtungen unzufrieden schien, wurde Unruhen
durch die Ankunft des Geh. Rats Krieg und dessen Anord-
nungen rechtzeitig vorgebeugt: man begnügte sich, in vor-
geschriebener Weise eine Bittschrift um Abstellung der Be-
schwerden einzureichen.
Weiter rheinaufwärts hatte das Amt Mahlberg kurze Zeit
unter der Bewegung zu leiden. Beschwerden über die Wald-
ordnung, die wohl im Zusammenhange mit einem Forstedikte
vom 11. August^) standen, gaben hier den Anlass, nächstdem
die Unzufriedenheit mit einigen Reformen im Schulwesen, über
1) H. R. P. 30. »Sept. - 2) H. R. P. 22. Sept. — ») Abgedr. im „All-
gemeinen Intelligenz-Wochenblatt" y. 17. Sept. 1789; der Holzverkauf aus
GemeindewalduDgen durfte darnach nur mit Zustimmung des Oberforst-
amts erfolgen.
Digitized by
Google
Baden und die revoL Bewegung 1789. 221
die in den Köpfen der Bauern ungeheuerliche Vorstellungen
herrschten. Allgemein ging die Sage, ihre Kinder müssten
„lauter Vernunft- und Kettenschlüsse erlernen"; der Scholaster
Alt von Baden, an dessen Namen sich die Einrichtungen
knüpften, durfte nicht wagen, das Amt zu besuchen.^)
Bei einer Versteigerung des Abholzes kam es in Staufen-
berg zu tumultuarischen Scenen, die indes durch das Eingreifen
des Mahlberger Kommandos unter dem Landvogte von Blit-
tersdorf rasch beendigt wurden. Die gegen die Beteiligten
anfänglich erkannte Zuchthausstrafe wurde nachträglich, da
zu viel Leute in die Sache verwickelt waren, in Arbeitsstrafe
umgewandelt, die Rädelsführer selbst, sieben an der Zahl, nach
Pforzheim eskortiert, das Urteil vor versammelter Gemeinde
verkündet, um dieselbe einzuschüchtern. — Von noch geringerer
vorübergehender Bedeutung waren vereinzelte Vorfälle in Denz-
lingen und Rötteln. In der untern Markgrafschaft blieb wäh-
rend dieser Zeit, trotz der verführerischen Nähe des Bruch-
saler Tumults, von kaum nennenswerten Vorgängen in Pforz-
heim abgesehen, alles vollkommen ruhig.
Überhaupt ergiebt es sich, wenn wir die Summe ziehen^
dass die früheren Baden*Durlach'schen Lande mit Ausnahme
von Pforzheim und Rötteln von der Bewegung nicht ergrififen
wurden, während gerade die Baden-Badischen Lande, wo sich
unter der schwächlichen Regierung der letzten Markgrafen
manche Missbräuche eingeschlichen haben mochten, deren Be-
seitigung dem Durlachischen Herrscherhause noch nicht ge-
lungen war, den Schauplatz der Unruhen bildeten. Eine kon-
fessionelle Tendenz, wie man sie denselben hier und da bei-
zulegen schien'), haben sie indes, wie die Akten ausweisen,
nirgends verfolgt, wenn auch der Geist der Unzufriedenheit,
der früher geflissentlich unter dem katholischen Volke gesät
worden war"^), immerhin vielleicht unbewusst nachgewirkt hat.
In den Bittschriften der Gemeinden treten uns überall nur lo-
kale, meist wirtschaftliche Interessen entgegen. Bald werden
Klagen über den Wildschaden und Beschränkung des Wald-
1) Y. BlitterBdorff an v. Gayling, StaufeDberg, 1. Sept. — ') Es kenn-
zeichnet die Leichtfertigkeit Lehrbach'scher Berichterstattung, wenn der-
selbe behauptet, „Religionsbedrückungcn^ seien daran schuld gewesen. S.
Brnnner: Humor in der Diplomatie. I, 339. — ') S. „Briefe über die Ver-
fassung in der Markgrafschaft Baden '', p. 133; Pol. Korrespondenz, I, 17.
Digitized by
Google
222 Obser.
genusses laut, wie in Rötteln und Beuern, bald, wie in Baden,
Klagen über den Magistrat, mit denen sich die Bitte um Be-
stätigung der Privilegien, der Verwandlung des Accises in
andere Abgaben und Aufstellung einer Norm für die Zulassung
der Fremden in den Stadtrat verbanden. Grossweier be-
schwerte sich über Steuererhöhung und Frohnden, Kostspielig-
keit des Amtsverfahrens, „Diätenschneidereyen der Skribenten",
widerrechtliche Verwendung der Heiligenfonds u. a.*) Bühl
war mit den neuen Schuleinrichtungen nicht ganz zufrieden
und ersuchte um ein Verbot gegen die Aufnahme mittelloser
fremder Personen in die Gemeinde wie gegen den Hausankauf
der Juden auf der Hauptstrasse, beides Forderungen, welche
die Regierung bewilligte.®)
Eine umfassende Petition wurde seitens der Gemeinden
Steinbach, Vamhalt, Neuweier und Müllenbach vorgelegt: auch
hier kehrte die Klage über Überforderung mit Taxen und Ge-
bühren wieder, daneben bat man um gerechtere Verteilung
der Strassenarbeit, regelmässige Abhör der Rechnungen in be-
stimmten Terminen und Abstellung verschiedener Misbräuche
in der Gemeindeverwaltung, wie die unregelmässige Wahl von
Wirten zu Vorgesetzten und das Clique- und Vetterschafts-
wesen, das bei Besetzung der Gerichte eingerissen war.*) Recht
bescheiden nahm sich die Bitte der Gemeinde Neusatz aus,
ihr »gleich Ausländern" zu gestatten, ihr Obst unter sich zu
verkaufen und Branntwein daraus zu brennen.*)
Wie weit diese Beschwerden und Forderungen wirklich be-
gründet waren, lässt sich, da die Untersuchungsakten fehlen^,
nicht mehr überall feststellen. Vielfach ist dies sicherlich der
Fall gewesen, wie denn auch die Regierung da, wo Gegen-
äusserungen derselben vorliegen, wie bei der Steinbacher
Petition, die Berechtigung mancher Klagen selbst anerkannt
hat. Im allgemeinen sind es doch nur geringfügige Misstände,
die zur Sprache gebracht werden, und kleine Bezirke, auf
welche sich dieselben beschränken. Die Haltung, welche die
Regierung denselben gegenüber beobachtet, war richtig ge-
») H. R. P. 28. Aog. - «) H. R. P. 30. Sept. - ») H. R. P. 3. Sept
— ♦) Hofratsreakript vom 3. Sept., gez. v. Eniest&dt, Brauer, v. Reitzeo-
«tein. — ») H. R. P. 17. Sept. — «) Auch in den Gemeiiidearehiven Bind,
vie die Pflegerberichte der histor. Kommission ausweisen, keine Akten
darüber vorhanden.
Digitized by
Google
Baden und die refol. Bewegung 1789. 223
wählt. Indem sie einerseits durch gewissenhafte Prüfung der
Klagepunkte und Erfüllung berechtigter Wünsche dem Ver-
langen der Unterthanen entsprach, wusste sie andererseits doch
ihre Autorität sehr wohl zu wahren und zu verhüten, dass
ihr Entgegenkommen als Schwäche ausgelegt werden konnte:
ein Erlass vom 7. September*), der überall öffentlich ange-
schlagen wurde, verbot aufs strengste, dass die Gemeinden
sich eigenmächtig versammelten und ihre Beschwerden schrift-
lich verzeichneten, — dies sei ein EingriflF in die Rechte des
Landesherm, dem es allein zustehe, „die zum gemeinen Nutzen
gereichende Anstalten zu prüfen". Den Behörden wird unter-
sagt, derartige Petitionen künftig anzunehmen, die Gemeinden
werden auf den Rechtsweg verwiesen, d. h. sie haben ihre
Klagen der Reihe nach bei den verschiedenen Instanzen an-
zubringen. Massendeputationen werden vom Markgrafen nicht
mehr empfangen. Das Versammlungsrecht wird eingeschränkt,
Zusammenkünfte von mehr als 12 Personen in Wirtschaften
vorerst untersagt; „da der Trunk, wie der Zorn, nicht thut,
was vor Gott recht ist', soll keinem Trunkenen mehr Wein
geschenkt werden. Dem entsprach auch, wie wir sahen, das
Verhalten im übrigen, das energische Eingreifen des Militärs,
das summarische Verfahren bei der Untersuchung, das alle
Formalien bei Seite liess und sich auf die wesentlichen Punkte
beschränkte, sowie die Bemessung der Strafen. Fast aus-
nahmslos büssten die unruhigsten Köpfe ihren Ungehorsam
mit Zuchthausstrafen*), als Zuthat kam dann und wann noch
eine gehörige Tracht „Farrenwedel" hinzu. Die Haft hat frei-
lich in allen Fällen nicht länger als einige Monate gedauert,
schon im Dezember, als allenthalben wieder volle Ruhe herrschte,
wurden die Übelthäter auf freien Fuss gesetzt.
Hatte Markgraf Karl Friedrich auf solche Weise im eignen
Lande mit Strenge und Milde die Ausschreitungen niederzu-
halten und die Ordnung zu wahren gewusst, so trat an ihn
gar bald auch von aussen die Aufforderung heran, in den benach-
barten Territorien einzugreifen. Der drohende Ruf des Volkes:
„Wir wollen nicht länger das Joch der Mönche tragen"^, der
>) S. „Jonrnal von und fOr Deutschland'*, Jahr 1789, p. 289 ff.; auch
Drai8y n, 464 spielt darauf an. — >) Das Pforzheimer Zuchthaus war da-
mals 80 flberffllit, dass wegen der neuen Ank6mmlinge ein Teil der früheren
Insassen entlassen werden mnsste. — ^) Wende, 211.
Digitized by
Google
224 Obser.
den Abt von Stablo zur Flucht gezwungen, drang auch in die
stillen Thäler des Schwarzwaldes und fand dort mächtigen
Wiederball. Überall rotteten sich die Bauern zusammen, um
sich grössere Freiheiten zu ertrotzen. Da war es denn allein
die markgräfliche Regierung, welche die bedrängten Prälaten
vor Unbill zu schützen stark genug war.
Das erste Gesuch um Hilfe lief aus Frauenalb ein. Die
Äbtissin berichtete am 23. August Über bedenkliche Bewegungen
unter ihren Unterthanen : die Leute glaubten, das Kloster be-
einträchtige sie in ihrem Anrecht auf den Mitgenuss der Klo-
sterwaldungen und halten ihnen ihre alten Dorfbücher und
andere Dokumente vor.*) Der naive Glaube des Volks an
die Existenz „gewisser" Schriften, die ihm als Palladien seiner
Rechte und Freiheiten galten und deren Wiedererwerbung ge-
gen willkürliche Auslegung derselben Schutz zu verheissen
schien, findet sich auch hier wieder, wie er denn einen charakte-
ristischen Zug der Bewegung überhaupt bildet. Auf Bitten
der Äbtissin schickte die Regierung sofort eine kleine Abtei-
lung Militär in's Albthal, während der Hofrat von Harrant
als markgräfl. Kommissar die Untersuchung übernahm. Wie
ein Dankschreiben des Klosters vom 26. bezeugt, that beides
gute Wirkung, die erhitzten Gemüther waren rasch wieder
beruhigt.
Zu weiteren Schritten gaben die Vorgänge in Schuttern
und Ettenheimmünster Anlass. Ein Waldstreit wegen ihres
Anteiles am Friesenheimer Hochwald verleitete die Gemeinde
Schuttern, sich gegen das Kloster aufzulehnen. Der Abt suchte
in Karlsruhe Schutz, das Amt Mahlberg erhielt Weisung, den-
selben im Notfalle dem Kloster zu gewähren und zu verhüten,
dass auch die angrenzenden badischen Gemeinden mit Schut-
tern gemeinsame Sache machten, zugleich aber auch dem Abte
zu bedeuten, dass das Kloster sich so gut wie die Waldge-
nossen nach dem Bedürfnis des Waldes zu richten und den
gerechten Beschwerden der badischen Bauern abzuhelfen habe.^)
Zu ernsteren Händeln kam es aus ähnlichem Anlass in
Ettenheimmünster, wo seit altersher zwischen dem Kloster und
den umliegenden Gemeinden Streitigkeiten über die Benützung
des sog. Genossenschaftswaldes bestanden.*) In den Dörfern
1) H. R. P. 28. Aug. - 2) H. B. P. 28. Aug. — *) S. EOrael, Sudt
Ettenheim, Lahr 1883, p. 35.
Digitized by
Google
Baden und die reTol. Bewegung 1789. 223
der Waldgenossenschaft und in der Stadt Ettenheim wurde
es unruhig, in dem Frhrl. v. Böcklin'schen Flecken Rust gab
es stürmische Auftritte, man sprach von einem Angriffe gegen
das Kloster.
In Ettenheim wurde der Anfang gemacht; am 26. August
liess die Bürgerschaft durch die Zunftmeister und Zunftaus-
schüsse dem Magistrat zwei Beschwerdeschriften ^) unterbreiten,
deren eine allgemeine, deren andere spezielle Klagen wegen des
Genossenschaftswaldes über das Kloster betraf. In der ersten
Punktation begehrte man die Rückgabe des Eigenwaldes gegen
Ersatz des Kaufschillings, Nachweis des Eigentumsrechtes der
im Ettenheimer Bann liegenden Güter, Wiederinkorporation
der dortigen allgemeinen Zunft in der Stadt, Abgabe vom
Zehntstroh gegen obrigkeitliche Taxe an die Bürger, unverzüg-
liche Zahlung rückständiger Steuern des Klosters und Abschaffung
des Klosterzehntens „in denen gemeinen Gütern".^) In der
zweiten kamen speziell Anliegen wegen des Genossenschafts-
waldes zur Sprache. Das Kloster, klagte man, schlage zu viel
Kohl- und Brennholz und verkaufe es ausser Land, richte
durch Viehweiden im Walde Schaden an und habe sich wider-
rechtlich verschiedene Matten dort angemasst. Da über letztere
Punkte der Magistrat nicht allein entscheiden konnte, wurden
auf den 29. August die Vorsteher der Genossenschaftsorte auf
das Ettenheimer Rathaus berufen'), wo man gemeinsam be-
schloss, dass der Holzbezug des Klosters auf jährlich 250 Klafter
festgesetzt, die Beweidung des Waldes verboten und auch über
das Eigentumsrecht des Klosters an jenen Matten ein Nach-
weis geführt werde. Wie weit die Abtei dem Verlangen der
Versammlung entgegenkam, beweist die Beantwortung der
beiden Schriften, in der man in den meisten Punkten, sogar
bezüglich des Eigentumsnachweises nachgab oder doch zu ge-
meinsamer Verständigung die Hand bot.^)
Nichtsdestoweniger dauerten die Drohungen fort, das bi-
schöfliche Oberamt, das an erster Stelle berufen war, sich des
Klosters anzunehmen, wich einer regelmässigen Prüfung der
*) Abschriften im Gen.-Land.-Arch. — ^j g^ auch Kürzel, p. 37. —
^) Die Etteoheimer Chronik des Ghirargen Macbleid, deren Benützung ich
Hm. Bürgermeister Macbleid verdanke, bietet über diese Vorgänge nur
sp&rliche Notizen (II, fol. 112-4), ich folge lediglich den Karlsruher Akten.
— *) Die Angaben hierüber bei Kürzel sind unrichtig,
ZeitBchr. f. Cksch. d. Oberrb. N. F. IV. 2. 15
Digitized by
Google
226 Obser.
Beschwerden, wie das Kloster sie begehrte, in kläglicher Feig-
heit aus. Abt Landolin sah sich daher am 2. September ge-
nötigt, den Markgrafen für den Fall eines feindlichen Angriffes
um Unterstützung durch die in Mahlberg postierten Truppen
zu ersuchen. Die erbetene Hilfe wurde bewilligt (5. Sept.),
der Major Georg Ludwig von Beck, der sich damals gerade,
wie wir noch später sehen werden, in Friesenheim aufhielt,
angewiesen, das Kloster gegen Überfall zu schützen und das
bischöfl. Oberamt an seine Pflicht zu mahnen. In schneidiger
Weise entledigte sich Beck des letzteren Auftrags: falls eine
gesetzmässige Untersuchung der Beschwerden der Waldgenossen
nicht stattfinde und letztere versuchten, Gewalt gegen das
Kloster anzuwenden, werde — drohte er — das badische
Militär mit rücksichtsloser Strenge gegen die Ruhestörer vor-
gehen. Seitens des Oberamts leugnete man indes, dass von
Gewalt die Rede gewesen sei, die Unterthanen vertrauten der
Obrigkeit vollkommen, an Aufruhr sei nicht zu denken.^) Da-
mit stimmte denn freilich die überängstliche Bereitwilligkeit,
mit welcher die bischöfliche Behörde „einen Nachlass von Ad-
modiation und Salzgeld" verkündete und die Abtei zu weiterer
Nachgiebigkeit aufforderte, wenig überein.') Am 12. Septem-
ber beriet sich der Abt mit dem Landvogte von Bruder und
dem Oberamtsverweser Stuber über eine definitive Beantwor-
tung der Punktationen: ein Entwurf wurde aufgesetzt, der in-
des erst der Genehmigung des Kapitels bedurfte, weshalb Bru-
der um Geheimhaltung ersucht wurde.
Nichtsdestoweniger erfolgte die Bekanntmachung doch. Als
daher der Abt, nachdem das Kapitel einiges abgeändert, den
Landvogt um Berichtigung der Erklärung bat, kam Bruder
in's Gedränge, er weigerte sich dessen, da der Pöbel, wie er
nun zugestand, zu erhitzt und ein Aufruhr zu befürchten sei,
beschwerte sich über das Kapitel, das den Frieden störe, und
drohte, sich der Sache nicht weiter anzunehmen. Erst wieder-
holten Vorstellungen gab er nach. Die Streitfrage wurde dann
dem Bischöfe zur Entscheidung vorgelegt, die Waldgenossen-
schaft gab sich damit zufrieden, die Ruhe ist, wie die oben
angeführte Ettenheimer Chronik ausweist, nicht weiter gestört
worden.
1) O.-Amt EtteDheim an y. Beck 11. Sept. 1789. — *) Elosteramt-
maim Reich an v. Beck, Ettenheimmünster 11. Sept. 1789.
Digitized by
Google
Baden und die revol. Bewegung 1789. 227
Auch aus der stillen Abgeschiedenheit des Klosters Aller-
heiligen Hess sich der Hilferuf der bedrängten Mönche ver-
nehmen. Seit Jahren schwebte beim Reichshofrat ein Prozess
zwischen dem Gotteshause und den Kirchspielen Renchen, Ulm
und Waldulm wegen des Eigentums an dem hinter der Ursula-
kapelle gelegenen Walde. Die Unruhen im Oberamte Ober^
kirch und der Ortenau verführten die Bauern, ihr vermeint-
liches Recht mit Grewalt zu ertrotzen. Schon Mitte August')
fanden in Renchen Zusammenrottungen statt, bei denen mit
einem Angriffe auf das Kloster gedroht wurde, durch güüicbea
Zureden der Ortsvorsteher wurde der Plan damals noch ver-
eitelt. Allein am 26. September kam es zu erneuten, gefähr-
licheren Auftritten. Eine Schar von 200 bewaffneten Bauern,
die sich in der Frühe bei der Kapelle versammelt, erschien
vor dem Kloster, lagerte sich dort und hielt dasselbe sieben
Stunden lang eingeschlossen. Wilde Verwünschungen wurden
ausgestossen, dazwischen fielen Flintenschüsse, die Bauern
waren völlig Herren der Situation, wenig fehlte, so wäre es
zum Angriff und zur Plünderung gekommen und Allerheiligen
hätte das Schicksal so manches elsässischen Klosters geteilt
Nach langem Bemühen glückte es den Vorgesetzten benach-
barter Gemeinden, die herbeigeeilt waren, die aufgeregte Menge
zu beschwichtigen ; die glückliche Fiktion, ihr Prozess in Wien
stehe gut, Gewalt werde alles verderben, half, daneben wirkte
wohl auch die Nachricht, dass badische Truppen am gleichen
Tage durch Renchen marschierten. Die Aufständischen trennten
si<^ und wollten dem Kloster noch einige Frist gönnen. Abt
Felix und seine Mönche fürchteten aber neue Ausbrüche der
Volksleidenscbaft und wandten sich an die bischöfliche Re*
gierung in Zabem um Hilfe. Vergeblich! Unvermögend, im
eignen Lande die Buhe zu wahren, ermächtigte Kardinal Ro-
han den Abt, bei dem Markgrafen Schutz zu suchen.^) So
erschienen am 15. Oktober zwei Klostergeistliche im Auftrage
des Abtes in Karlsruhe und baten um Intervention. Bereit-
willig sicherte man diese für den Notfall auf weitere Requi-
sition zu. Zur Einschüchterung der Bauern wurde am 30. Ok-
tober Hofrat Herzog als markgräflicher Kommissär nach Aller-
Am 14. Aug. nach der Ettenheimer Chronik, II, fol. 112. — >) Abt
Felix an Karl Friedrich, d. d. 8. Okt , prs. 15. Okt. 1789.
Digitized by
Google
228 Obser.
heiligen abgeschickt. Indes waren geordnete Zustände dort
bereits wiedergekehrt, er &nd die Klosterinsassen ausser Sorge,
die Umgegend ruhig, trotzdem die Bauern vor kurzem ein
widriges Erkenntnis des Reichshofrats erhalten hatten. Unter
den Dankbezeugungen der Mönche verabschiedete er sich, ein
Geldgeschenk, das man ihm anbot, wurde abgelehnt.^)
Wenn diese kleinen geistlichen Herren zu ohnmächtig wa-
ren, dem revolutionären Treiben ihrer Unterthanen Einhalt zu
gebieten, und sich auf den Beistand der Mächtigeren ange-
wiesen sahen, so war dies immerhin zu verstehen, denn sie
verfügten über keine bewaffnete Macht und ohne diese Stütze
Jconnte ihre Autorität in den stürmischen Zeiten nicht zur
Geltung gelangen. Schlimmer aber sah es aus, wenn ein
Reichsstand wie der Bischof von Strassburg sich dem Sturme
nicht gewachsen zeigte, der in seinem rechtsrheinischen Ge-
biete losbrach, ja nicht einmal einen ernstlichen Versuch zu
machen wagte, sein Ansehen zu wahren. Nirgends bot sich
wohl im Süden des Reiches in drastischeren Zügen ein Bild
der kläglichen Schwäche und des inneren ZerfaQes geistlicher
Staaten, wie in diesen Strassburgischen Landen. So wenig
über die Vorgänge daselbst bisher bekannt geworden, so sehr
verdienen sie, an's Licht gezogen zu werden. Das Verhalten
der bischöflichen Regierung gegenüber den Unruhen in Etten-
heimmünster und Allerheiligen haben wir schon oben charakteri-
siert, wir sind dabei auch bereits dem Manne begegnet, der
als Vertreter des Bischofs allmächtig lange Zeit im Amte
Oberkirch gebot, dem Landvogte von Bruder. Eine Persön-
lichkeit, die so recht als Typus des korrumpierten Beamten-
tums gelten konnte, wie es in jenen Tagen sich vielfach an
den kleineren geistlichen und weltlichen Höfen findet. Unfähig
nach jeder Seite hin, unwissend und faul, hatte er durch Ge-
schmeidigkeit die persönliche Gunst des Kardinals erlangt und
„durch Finanziirung von 30000 Livres" seine Stelle erkauft;
keine drei Tage hatte er, wie eine kompetente Stimme urteilt,
in seinem Leben gearbeitet, „keine drei soliden Bogen" je ge-
schrieben. Wie konnte man von solch einem Manne erwarten,
dass er die revolutionären Bewegungen im Volke unterdrücken
werde!
^) Fecht: „Kloster Allerheiligen*' weiss yon diesen Vorgängen nichts.
Digitized by
Google
Baden and die rerol. Bewegung 1789. 229
Mitte August, ein paar Tage früher als im Badischen,
kam die Bewegung im Amte Oberkirch in FIuss.
Über den Anlass ist aus den diesseitigen Akten wenig be-
kannt. Es scheint eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem
bischöflichen Begimente bestanden zu haben: im einzehien
klagte man allenthalben über Steuerdruck, sowie über den
Aufwand, welchen die Empfangsfeierlichkeiten bei dem letzten
Besuche des Kardinals verursachten, finanzielle Lasten*, die
man um so schwerer empfand, als der Ausfall der Ernte ein
schlechter war und die Fruchtpreise in die Höhe gingen. Den
Ausschlag gab, wie an andern Orten, jedenfalls die Nachricht
Ton den Vorgängen im Elsass, zu dem ja gerade hier nähere
Beziehungen bestanden, als anderswo. Als die Unruhen im
-Oppenauer Thale ausbrachen, eilte der Oberamtsveiiveser Elb-
ling, einer der wenigen tüchtigen und ehrenwerten Beamten
des Oberamts, nach Zabem zum Kardinal, um ihn zu energi-
schem Einschreiten und dem Erlass eines Dehoi1;atorium8 zu
bestimmen. Der Bischof willigte ein, aber Bruder, der in
schwächlicher Feigheit vor jedem mannhaften Auftreten zurück-
schreckte, unterliess die Publikation und hoffte durch gütlichen
Zuspruch und Nachgiebigkeit das obrigkeitliche Ansehen zu
wahren, das nur durch entschlossene Haltung gerettet werden
konnte. Auch die bischöfliche Begierung trat in der Folge
4ieser Auffassung bei. Bruder besuchte der Beihe nach die
sechs Gerichte und „bat mit aufgehobenen Händen, doch nur
Tuhig zu sein"*); er hörte die Beschwerden der Bauern über-
all an und versprach, um sie zu beruhigen, alles, was sie
wollten, ja er half sogar selbst fürstliche Diener und Gemeinde-
vorstände, weil sie seine Weisungen befolgt, nach ihrem Be-
gehren absetzen.^) So wurde Hofrat Elbling seiner Dienste
entlassen, so verloren die Schultheissen zu Sasbach und Op-
penau ihre Stellen, so wurden endlich allenthalben die bis-
herigen Gerichtsleute ihrer Funktionen enthoben. Eine völlige
Umwälzung trat ein, an Stelle des Bischofs geboten die Bauern.
Die Hartschiere wurden abgeschafft, keiner durfte mehr seine
Uniform tragen, sogar die Haarzöpfe mussten fallen, damit
kein Ärgernis gegeben werde! Wie es nicht ausbleiben konnte.
') T. Blittersdorff an Präsident t. Oayling, SUufenberg 6. Sept. —
^ Bericht v. Blittersdorfis Yom 1. Sept.
Digitized by
Google
230 Obser.
wurde durch die Nachgiebigkeit Bruders die Lage nur ver-
wickelter: während er auf der einen Seite alles mögliehe ver-
sprach, erregte er andererseits die Unzufriedenheit derer, die
dadurch geschädigt waren. In Oberkirch wollte man die Ver-
legung der Amtsschreiberei nach Renchen, die er zugesagt,
nicht zugeben; in Oppenau war man über ihn erbittert, da
die Stadt, die bisher in dem Waldprozesse zum Bischöfe ge-
halten, nun durch die Bauern, denen in allem willfahrt wurde,
von der Waldgemeinschaft ausgeschlossen werden sollte und
dadurch in Holzmangel geriet. Die Forderungen der Ge-
meinden stiegen von Tag zu Tag, vor allem begehrte man die
Aufhebung der Salzsteuer, die dem Landesherrn jährlich, wie
versichert wird, 12 000f(. eintrug: Salz, hiess es, sei ihnen
so notwendig wie Wasser imd Luft!^) Auf Bruders Vorschlag
wählte jedes Gericht einige Deputierte, die ihr Verlangen dem
Bischöfe in Zabern vortragen sollten; als sie dort ankamen,
wurden sie unter militärische Bedeckung gestellt, um vor
weiterem Aufruhr abzuschrecken.') Man scheint sie indes,
das Gefahrvolle der Massregel erkennend, bald wieder ent-
lassen zu haben. Die Kühe, die man bis zu ihrer Rückkehr
zu halten versprach, währte nicht lange.
Am 9. September versammelte der Oppenauer Schultheiss
von Herrmann auf Oberamtsbefehl die Thalbewohner, wie die
Bürger der Stadt, um ihnen einen Gnadenerlass des Bischofs,
der weitgehenden Forderungen entgegenkam, zu verkünden.
Man war nicht zufrieden, es entstand Disput darüber, die
Thalbauem begehrten und erhielten eine Abschrift Wieder-
holt kam es im Laufe des Tages zu tumultuarischen Auftritten.^)
Bruder, in seiner Angst, machte die unsinnigsten Versprechungen :
er sagte die Rückzahlung der Strafgelder für Übertretung herr-
schaftlicher Verordnungen während der letzten Jahre zu, ja
er bestimmte sogar, dass den Wilderern die abgenommenen
Flinten zurückgegeben oder ersetzt würden! Dies reizte die
Begehrlichkeit der übermütigen Bauern natürlich noch mehr.
In der Nacht vom 14./15. September bereitete sich ein neuer
Aufruhr vor.^) Von Haus zu Haus erging ein Aulgebot der
^) Bericht von Blittersdorffs , Staufenberg 8. Sept. — ^ Bericht von
Blittersdorffs, Staufenberg 6. Sept. — ^ Species facti vom 9. Sept. —
*) V. Herrmann an t. Beck, Oppenau 17. Sept. — *) S. darüber auch.
Prais: II, 460, Anm.
Digitized by
Google
Baden und die revol. Bewegung 1789. 231
Thalbauern, die Gutgesinnten wurden die Nacht über bewacht,
damit kein Verrat stattfinde, und, als der Morgen kam, ge-
zwungen, sich dem Zuge der Aufständischen anzuschliessen.
Unter wüstem Toben drang der Haufe, etwa 800 Mann stark,
nach Oppenau und besetzte das Bathaus; man forderte Aus-
schliessung der Stadt vom Hochwald und Rückzahlung der
Strafgelder, andernfalls drohte man die Häuser der früheren
Zwölfer niederzureissen und die Stadt mit Mord und Brand
zu verwüsten. Aufgeregt über das Ausbleiben des Landvogts,
verlangte das Volk, dass er zur Stelle gebracht werde und
erfülle, was er versprochen habe. Nur auf wiederholte Vor-
stellungen des Schultheissen verzichtete man darauf, ihn mit
Grewalt zu holen, und liess ihn durch zwei Deputierte zur
Rückkehr von Ettenheim auffordern.
Die Bauern trieben unterdessen ihr Unwesen in der Stadt
weiter und dachten daran, die Zwölfer ins Gefängnis zu wer-
fen. Erst als man ihnen die Übeln Folgen vorhielt, sowie die
Gefahr, welche ihren Häusern in ihrer Abwesenheit seitens
des überrheinischen Gesindels drohte, Hessen sie sich zum Ab-
züge bewegen, jedoch mussten die alten Zwölfer und Gerichts-
leute, die wegen der Gemeindegelder sich verantworten sollten,
zuvor öffentlich geloben, nicht zu flüchten, sondern auf ihr
Begehren jeweils sich zu stellen.^) Kaum wagten die Bürger
zu Oppenau aufzuatmen, mit Zittern und Zagen sahen sie
den kommenden Dingen entgegen. Ein Versuch des Schult-
heissen, Bruder persönlich zur Rückkehr zu bestimmen, blieb
erfolglos, der Landvogt gab vor, er könne zur Zeit nicht von
Ettenheim weg. Nirgends finde er, — klagte Herrmann un-
ter Thränen dem Major von Beck, — von oben her Unter-
stützung, es bleibe ihm nichts übrig, als abzudanken. Soweit
sei die Anarchie bereits gediehen, dass, da die rechtmässigen
alten Zwölfer abgesetzt und die neugewählten noch nicht vom
Bischöfe bestätigt seien, Teilungen und sonstige richterliche
Greschäfte von den rebellischen Bauern selbst vorgenommen
würden.*)
Schon am 17. September hatte der Oppenauer Schultheiss
bei Beck angefragt, ob er im Notfalle nicht mit 300 Mann
«) Species facti, Oppenau 15. Sept. — ») v. Beck an Karl Friedrich,
Friesenheim, 17. Sept
Digitized by
Google
232 Obser.
der Stadt zur Hilfe eilen könne. Zwei Tage später erschien
Bruder, in Begleitung des Abtes von Schattern, in Eürzell und
bat den Major „flehentlich^, mit seinen Truppen auf bischöf-
liche Kosten nach Oppenau zu gehen, um die Ordnung wieder-
herzustellen. Dazu bedurfte es indes erst einer offiziellen
Requisition in Karlsruhe, da Beck Ordre hatte, nicht ohne
höheren Befehl das Amt Mahlberg zu verlassen. Der Land-
YOgt erklärte sich bereit, in Strassburg mit dem Regierungs-
präsidenten von Zabern ein Requisitionsschreiben zu verein-
baren. Man besprach das Projekt weiter. Bruder wollte nicht
nur die militärische Hilfeleistung, sondern auch die Unter-
suchung der Unruhen Baden übertragen wissen, Beck meinte
dagegen, so bereitwillig der Markgraf als Direktor des KreLs-
viertels intervenieren werde, so werde er doch mit Rttcksicht
auf Würtemberg, dem vor einiger Zeit in dem Oppenauer Pro-
zess die Exekution übertragen worden, gewisse Bedenken hegen.
Falls die Hilfe gewährt werde, schlage er als Standquartier
Renchen vor, wo man die 6 Gerichte am besten überwachen
könne und die bequemste Verbindung mit Offenburg, Achern
und Bühl besitze.^)
Der Landvogt hielt Wort. Die bischöfliche Regierung sah,
angesichts der jüngsten Vorgänge, ein, dass sie aus eigner
Kraft der Bewegung nicht Herr zu werden vermöge und Strenge
not that. Während sie vor kurzem noch in bezeichnender
Weise durch öffentliche Gebete und Predigten den Geist des
Aufruhrs zu beschwichtigen vermeint hatte, ersuchte sie nun
in einem Schreiben, welches der Kammerpräsident selbst über-
brachte, den Markgrafen zur Bewältigung des Oppenauer Auf-
standes um militärischen Beistand mit 5- bis 600 Mann. Al-
lein in Karlsruhe war man diesmal nicht geneigt, dem An-
suchen zu willfahren. Verschiedene Bedenken vereinigten sich:
man wies auf die Schwierigkeiten der lokalen Lage, wie den
reizbaren Charakter der Oppenauer Thalbauern hin, wodurch,
zumal sich eine grosse Zahl Wildschützen unter ihnen befinde,
leicht blutige Auftritte herbeigeführt werden könnten, daneben
waren die oben bezeichneten Rücksichten auf Würtemberg,
mit dem man in Konflikt zu kommen besorgte, massgebend,
vor allem aber, was man dem Strassburger Präsidenten ver-
>) y. Beck aa Karl Friedrich, KOrzell, 20. Sept.
Digitized by
Google
Baden und die revol. Bewegung 1789. 233
schwieg, die Erwägung, dass es dem badischen Interesse nicht
entsprach, die Übergriffe, welche sich die bischöfliche Be-
gierimg seit Jahren in den Thal Waldungen erlaubt hatte, mit
den Waffen zu schützen, da diese Wälder zum grossen Teile
von den badischen Vasallen von Neuenstein und von Schauen-
burg den Bauern in Bestand gegeben waren. Man begnügte
sich daher mit guten Batschlägen: der Bischof solle den ver-
hassten Landvogt durch einen andern ersetzen, nach dem Vor-
gange von Lüttich und Leyen ein Kammergerichtsmandat aus-
wirken, und Wttrtemberg, das schon früher dort eine Exeku-
tion übernommen, um militärischen Beistand ersuchen, um das
Thal nach oben hin abzusperren: zu einer Einschliessung von
der Ebene her werde Baden dann gerne mitwirken.^) Bei
dieser ablehnenden Haltung beharrte die markgräfliche Be-
gierung auch in der Folge. Vorübergehend kehrte die Buhe
zurück, aber schon im Dezember d. J. flammte von neuem ein
gefährlicher Aufstand auf, der, wie die Ettenheimer Chronik
berichtet, den Einmarsch von 400 würtembergischen Soldaten,
sowie später im Februar 1790 die exekutionsweise Besetzung
des Thaies mit 800 Mann kurpfälzischer und kurmainzischer
Truppen im Gefolge hatte. ^) Eine tiefe Verstimmung gegen die
bischöfliche Obrigkeit blieb noch lange im Volke zurück. Noch
im September 1790 berichtet der Landvogt von Blittersdorff,
trotz der epidemisch auftretenden Gallenruhr, die in wenig
Wochen 150 Menschenleben forderte, wiesen die Bauern den
Oberamtsarzt, den Bruder ihnen geschickt habe, zurück, so
verhasst sei ihnen jede Hilfe, die von dieser Seite komme. ^)
Eascher zum Stillstande kam die Bewegung in der Ortenau,
der wir an letzter Stelle zu gedenken haben. In den Tagen
vom 18. bis 20. August war auch in den untern Gerichten
der österreichischen Ortenau ein Aufruhr ausgebrochen, man
widersetzte sich den neuen Verordnungen und drohte, mit den
Waffen in der Hand, die alten Bechte wiederherzustellen.*)
In Ottersweier erzwang man die Auslieferung des Staburbar-
iums und der Huldigungsprotokolle; die Gerichtsvögte wurden
'j Geh. Batsprotokoll yom 24. Sept. — >) Es wftre eine lohnende Auf-
gabe, diese Oppenaaer Unruhen in ihrem ganzen Verlaufe auch mit Be-
nfltzung der bischöfl. Strassburg. Akten, die hier nicht beigezogen wurden,
einmal darzustellen. — ') Bericht d. d. Durbach 9. Sept. 1790. *- *) Ge-
schichte der k. k. Tord.-08terr. Staaten, II, 483-4.
Digitized by
Google
234 Obser.
abgesetzt, in Schaaren zogen die Bauern von der Hub, wo
die ersten Auftritte stattfanden, gegen OfTenburg, den Sitz
des kaiserlichen Landvogtes v. Axter, der bei ihrem Nahen
die Flucht ergriff. 80 Mann kaiserliches Militär unter dem
Major Buschott, auf die sie in Appenweier stiessen, wurden
gezwungen, mit ihnen zu marschieren und mussten froh sein,
„ohne blutige Köpfe davon zu kommen".*) Erst nachdrück-
lichen Vorstellungen des Oberamtsrats Kleinbrod, der die von
ihnen begehrten Schriften öffentlich verlesen musste, gelang
es, sie zur Umkehr zu bewegen.*) Auch im Breisgau regte es
sich, vor allem wieder unter dem unruhigen Volke im Hotzen-
walde. Rekrutenaushebungen steigerten die Misstimmung. Man
fürchtete in Freiburg ernstlich, die Hauensteiner möchten, wie
sie drohten, von ihren Bergen herabsteigen und den Ortenauem
die Hand reichen.
Diese bedrohlichen Ereignisse, wie die Vorgänge in Etten-
heim und in den eigenen Landen bewogen die badische Re-
gierung, den mehrfach genannten Major G. L. von Beck')
nach Freiburg abzuordnen, um mit der dortigen Landesbe-
hörde gemeinsame Massregeln zur Unterdrückung der Unruhen
im badischen Kreisviertel zu vereinbaren; zur Überwachung
derselben sollte er sich von dort nach Mahlberg begeben und
den Befehl über die daselbst versammelten, aus dem Ober-
lande zurückberufenen Truppen übernehmen.*)
Auf der Reise in's Oberland, die er am 28. August antrat,
gewann er den Eindruck, dass die Aufregung sich gelegt habe.
Ortenau und Breisgau fand er ganz vom Lobe des Markgrafen
erfüllt, man zeigte sich für sein energisches Eingreifen um so
mehr dankbar, als die vorderösterreichischen Lande seit dem
Abmärsche des Regiments Bender nach den Niederlanden
(12./13. Aug.) von Truppen fast völlig entblösst waren und
an Nachschub vorerst nicht zu denken war. Der Empfang,
der ihm in Freiburg bereitet wurde, war, wie er schreibt,
») V. Beck an Karl Friedrich (80.) Aug. 1789. — *) Eine „Beschrei-
bang der Ortenauer Unruhen^, die sich, wie F. X. Kraus im letzten Hefte
dieser Zeitschrift p. 61 mitteilt, im Kloster St. Paul in Kärnten findet,
konnte ich für meine Darstellung nicht mehr verwerten. — ^) Über v. Beck
8. (Huhn) üniversallexikon des Grossherzogtums Baden, p. 89, doch sind
die Angaben nach Ausweis der Dienstakten vielfach unrichtig. — *) Geh.
R. P. Tom 28. Aug.
Digitized by
Google
Baden und die rerol. Bewegung 1789. 235
„ausserordentlich". Es war dies die Wirkung eines kaiser-
lichen Hofdekrets vom 21. d. M., welches der vorderöster-
reichischen Regierung empfahl, „den guten Willen des Herrn
Markgrafens von Baden zu benutzen und demselben alle mög-
liche Gefälligkeit zu bezeigen".*) Wider seine Gewohnheit
sagte der Präsident v. Posch ihm eine Schmeichelei um die andere
über seinen Herrn und versicherte, er habe von Anfang an
nur auf den Markgrafen sein Vertrauen gesetzt, während einige
seiner Räte, sowie der Vicepräsident von Blank an „einen an-
dern angrenzenden Fürsten" gedacht, der aber ganz unthätig
bleibe, obgleich es seine Pflicht eigentlich sei, den Unruhen
im Kreise zu steuern.*) Posch sprach sogar von einer Ent-
schädigung für die Unkosten, die Baden erwüchsen, und der
Beförderung des Markgrafen zum Kreisobersten. In der da-
rauffolgenden Konferenz, an der ausser Posch nur der Re-
gierungsrat Fechtig und Oberstlieutenant von Maier teilnahmen,
führte Beck fast allein das Wort, abgesehen von einem Punkte
wurden all seine Anträge genehmigt.') Man sicherte sich ge-
genseitig militärische Hilfe zur Bewältigung des Aufstandes
zu, die Zahl der badischen Truppen, die in den bedrohten Ge-
genden standen, wurde auf nahezu 900 Mann fixiert, während
100 Mann österreichischen Militärs in Offenburg durch weitere
Hundert verstärkt werden sollten; zugleich versprach man, den
Regierungsrat von Greiffenegg, der sich als Kommissär seit
kurzem schon in der Ortenau befand, anzuweisen, die Unter-
suchung in jeweiligem Einvernehmen mit Beck ernstlich zu
betreiben und sich darin durch nichts irre machen zu lassen.
Bezüglich der Besetzung der Rheinfährten verblieb es bei der
früheren Abrede.*)
Trotz der Bereitwilligkeit, mit der man in Freiburg auf
die badischen Vorschläge eingegangen war, ergaben sich indes
doch sehr bald Schwierigkeiten, da die Ansichten über das
den Unruhen gegenüber zu beobachtende Verfahren erheblich
auseinander gingen. Schon bei der ersten Begegnung, welche
zwischen dem Regierungskommissär von Greiffenegg^) und Beck
*) d. d. Wien 21. Aug. poa. 30. Aug. (Brdsgauer Akten). — '^ Na-
türlich ist der Herzog von Würtemberg als kreisausschreibender Fürst
gemeint. — ^) v. Beck an v. Gayling, Friesenhehn, 8. Sept. — *) S. Bei-
lage 1. Vgl. über diese Konvention vom 1. Sept. auch Drais, 11, 462. —
') Später als letzter Präsident der österreichischen Vorlande bekannt.
Digitized by
Google
236 Obser.
und Blittersdorff noch vor der Freiburger Übereinkunft statt-
gefunden, hatte sich dies gezeigt. Während man badischer-
seits aufs entschiedenste ein energisches Einschreiten befür-
wortete, zog man es auf österreichischer Seite vor, den Weg
der Milde oder vielmehr der Nachgiebigkeit einzuschlagen.
Mit Unmut verfolgte der Landvogt von Blittersdorff, einer der
begabtesten damaligen badischen Beamten 0, die Schritte seines
österreichischen Kollegen. „Er greift — klagte er am 1. Sept. —
die Sache zwerchüber an und den Bauern wird augenschein-
lich der Mut wachsen. Er giebt sich bloss mit den Besc^werungs-
punkten derer ünterthanen ab. Allenthalben lasset er Aus-
schüsse wählen und mit diesen Leuten, von denen er keinen
einzigen kennen wird, giebt er sich ab. Das hätte er alles
doch thun können, wenn er nächst ihnen bewiesen, wie sehr
sie sich verfehlet hätten und gegen die Hauptaufwiegler vor-
gefahren wäre." So aber heisse es bei den Bauern jetzt, sie
hätten Recht, die Regierung habe Furcht, der Kaiser habe
alles genehmigt.^) Auch durch die Freiburger Konvention
wurde hierin nichts geändert: während die dortige Regierung
in Art. 6 sich allem Anscheine nach zu „ernsthaftem" Vor-
gehen verpflichtete, erliess sie hinter dem Rücken des Miurk-
grafen an Greiflfenegg die Weisung, „auf dem gelinderen Wege
zu bleiben und sich durch den Badenschen drohenden Ernst . . •
nicht irre machen zu lassen", da der Kaiser die Milde vor-
ziehe „und zum letzten Mittel der Weg noch immier offen
bleibe".^) Zwar schien Greiffenegg anfänglich energischer vor-
gehen zu wollen, nach einer Besprechung mit Beck, der auf
dem Rückwege die Ämter Hochberg und Mahlberg von den
Abmachungen verständigt und eine regelmässige Visitation der
Rheinfährten angeordnet, entwarf er zur Ergänzung jener Kon-
vention eine weitere „Punktation".*) Es wurde die Erwartung
ausgesprochen, dass das beiderseitige Militär so lange in der
Gegend verbleibe, als es die Sicherheit der Lande erfordere,
auch wenn die österreichische Untersuchung sich wegen des
Berichts an den Kaiser verzögern würde; im Falle einer Ab-
berufung oder Dislokation der Truppen sollte rechtzeitig da-
von Nachricht gegeben werden. Im Notfalle sollte sich die
Bader, Freiburg H, 830 ff. — i) S. Drais, II, Beil. 8. 79. — «) t. BUttera-
dorff an v. Gayling, SUufenberg, 1. Sept. 1789. — *) Die vord.-öslerr.
Regierung an den Eaiier, d. d. 6. Sept. — *) S. Beilage 2.
Digitized by
Google
Baden und die rerol. Bewegung 1789. 237
Hilfeleistung auch auf das bischöfliche Amt Oberkirch und
das ritterschaftliche Gebiet erstrecken. Behufs weiterer Un-
terstützung wünschte er, dass der Markgraf in Darmstadt um
Verlegung von Kavallerie nach Willstädt nachsuche. Zugleich
wurden nähere Vorschläge für den Fall eines militärischen
Einschreitens unterbreitet: das Kommando sollte der betr. Lan-
desoffizier führen, nach dreimaligem Anruf auf die Aufständi-
schen Feuer gegeben und Standrecht gehalten, die Verpflegung
seitens der rebellischen Gemeinden getragen werden.*)
Allein den Worten entsprachen die Thaten sehr wenig, der
Entwurf sollte auch, wie sich aus dem Freiburger Bericht vom
6. September an den Kaiser ergiebt, lediglich das ungestüme
Drängen Badens beschwichtigen und Beck „zum Schweigen
bringen". Die Untersuchung, deren in bezeichnender Weise
in der Punktation nicht näher gedacht wird, wurde nach wie
vor lässig betrieben, Greiffenegg und seine Beamten begnügten
sich, die Beschwerden umständlich zu protokollieren^, das Ver-
fahren, das er dabei einschlug, war ein völlig verkehrtes, ganz
abgesehen davon, dass es von unglaublicher Schwäche zeugte,
wenn er als bestellter Kommissär bei jeder Gemeinde erst um
Anerkennung seiner Mission nachsuchte.
Wie wenig dabei herauskam, ist leicht zu ersehen. Seine
Instruktion empfahl ihm, Nachsicht und Milde walten zu lassen
und womöglich keine Verhaftungen vorzunehmen, von einer
Bestrafung des Geschehenen war nirgends die Rede. Damit
stand denn freilich ein Reskript der Freiburger Regierung
sehr wenig im Einklang, in welchem dem Volke mit Hängen,
Köpfen und dergleichen gedroht wurde: nur den wohlbegrün-
deten Vorstellungen des Oberamtsrats Kleinbrod, dass Drohungen
allein nicht genügten, sondern das Übel nur verschärften, ge-
lang es, die geplante Verkündigung derselben von den Kanzeln
herab zu hintertreiben. Das einzige, was der Konvention ent-
sprechend geschah, war die Verlegung von 100 Mann unter
dem Kapitän Spenz nach Achern. Gerade in österreichisch
militärischen Kreisen war man über das Verhalten der Frei-
burger Behörde äusserst ungehalten und wünschte nach badi-
schem Beispiel mit Strenge vorzugehen. Die Beamten und
Vögte, hiess es, seien Hasen. ^)
«) S. Beilage 2. — 2) Vgl. auch Drais, II, 463. — ^ Hauptmann Me-
dicus an Karl Friedrich, Offenburg, 8. Sept.
Digitized by
Google
238 Obser.
Selbst Oreiffenegg war, wie es sich ergab, im Grunde seines
Herzens recht wenig mit dem Wege einverstanden, den ihm
die Instruktion vorschrieb. Als Major von Beck auf Weisung
von Karlsruhe (d. d. 5. Sept.) ihm nahelegte, die Untersuchung
zu beschleunigen und die Ruhestörer zu verhaften, suchte er
zwar anfangs Ausflüchte, gestand aber schliesslich im Ver-
trauen doch, „dass er gänzlich von der bessern Procedierung
in Höchstdero Landen überzeugt und die Art zu handeln für
vorzüglicher hielte, wie sehr aber nicht allein ihm, sondern der
Regierung selbst die Hände gebunden, wie erst kürzlich der
Landvogt zu Bregenz, welcher mit Gewalt einen . . . Aufruhr
tilgen wollen, seines Amts entsetzt, und wie bei zweierlei Fak-
tionen öfters der redlichst gesinnte Mann dem übelgesinnten
nachstehen müsse".
Es schien, als ob die Mahnungen Becks, der auf die Frei-
burger Übereinkunft verwies und ihm vorhielt, der Kaiser,
der eben erst des Markgrafen Anstalten gelobt, werde sein
Verhalten auch hierin nicht misbilligen, ihren Eindruck wi
ihn nicht gänzlich verfehlten: er versprach, seine Ratschläge
zu berücksichtigen und um neue Weisungen zu bitten. Lange
hielt diese Stimmung freilich bei Greiffen^g nicht an. Neuj»
Weisungen aus Wien waren am 6. September in Freiburg ein-
getroffen, der Kaiser hatte auf die ersten Berichte über die
Ortenauer Unruhen seinen Entschluss gefasst. Er fürchtete
offenbar, dass die Vorlande dem Beispiele der belgischen Nie-
derlande nachfolgen könnten, und wählte daher bei Zeiten den
Weg der Nachgiebigkeit, zumal militärische Hilfeleistung zur
Zeit unmöglich war. „Der Regierung ist aufzutragen — re-
skribierte er — für jetzt gar nichts zu thun, sondern alles
in dem dermaligen Stand zu lassen, wie es zu Erhaltung der
Ruhe nötig ist, seiner Zeit wird man die Sache schon wieder
in Ordnung zu bringen trachten/') Die Wirkung dieser Ordre
zeigte sich alsbald im Verhalten Greiffeneggs. Die Bestrafung
einiger Ortenauer, welche mit den badischen Unterthanen in
Mahlberg gemeinsame Sache gemacht und beim Einmärsche
des badischen Militärs Hilfe zugesichert hatten, wurde rund-
weg abgelehnt. Seine Äusserungen lauteten nun ganz anders.
^) T. Beck an Karl Friedrieb, Friesenheim, 8. Sept. •— ^ Kais. Hof-
dekret, d. d. Wien, 30. Aa{^.
Digitized by
Google
Baden und die revol. Bewegung 1789. 239
Seine Aufgabe, erklärte er, sei es lediglich, mit Schonung und
Oüte die Ruhe herzustellen, es frage sich sehr, ob der badische
Operationsplan besser sei als der österreichische, an gemein-
sames Vorgehen sei nur bei künftigen Unruhen zu denken
und auch dann sei es zweifelhaft, ob man den, wie verlaute,
„sehr gelinden Gesinnungen"* des Kaisers nicht besser ent-
spreche, wenn man, wie es jetzt geschehe, die Misshandlung
von Beamten, Erbrechung der Gefängnisse und Beschlagnahme
der Saalbücher ungeahndet lasse !^}
Somit blieb einer der wesentlichsten Punkte der Freiburger
Übereinkunft, Artikel 6, von österreichischer Seite unerfüllt,
Grund genug, um von der Regierung eine kategorische Er-
klärung darüber zu fordern, um so mehr als die Verschieden-
heit des Verfahrens in den beiderseitigen Landen bereits auf
die badischen Unterthanen nachteilig zu wirken anfing. Wurde
doch unter den Mahlberger Bauem, die von ihren Nachbarn
in der Ortenau manch spöttische Redensart hören mussten^
hier und da schon die Frage laut, warum denn nur Baden so
strenge Strafen verhänge?
Kein Wunder, wenn man in Karlsruhe die Geduld verlor.
Am 12. September beschloss der Geheime Rath, die Greiffen-
egg'sche Punktation vorerst nicht zu beantworten und einen
letzten Versuch zu wagen, durch den Landvogt von Hochberg,
Freiherrn von Liebenstein*), die Freiburger Regierung zu
energischeren Massregeln zu bestimmen.') In dem Begleit-
schreiben vom gleichen Tage gab man einen kurzen Überblick
über die Vorgänge in der Markgrafschaft und die Vorkehrungen,
welche man getroffen, wobei ausdrücklich betont wurde, dass
man den Hauptwert weniger auf die „dem Geist der alten
Kriminalgesetzgebung abgemessene Strenge", als auf die
„Schnelligkeit, Öffentlichkeit und ünabwendlichkeit der Strafen*
lege. Zugleich wurde auf die Bemühungen verwiesen, bei der
gegenwärtigen Theuerung und den schweren Wetter- und
Wasserschäden den Notleidenden die Vorteile einer wohlgeord-
neten Regierung fühlbar zu machen.*) Man kam dann auf
«) T. Blittersdorff an Karl Friedrich, Staufenberg, 11. Sept. — *) Va-
ter des bekannten badischen Parlamentariers. — >) 6. R. P. y. 12. Sept.
— *) S. speziell Ober die AnsUlten in Karlsrnhe: „Jonrnal ?on nnd fidr
Deutschland, ITda"«, p. 871.
Digitized by
Google
240 Obser.
den Hauptgegenstand zu sprechen. Das Verbleiben des Mili-
tärs auf den bisherigen Posten, erklärte man, sei nicht mehr
nötig, da in Baden wieder Buhe herrsche; lediglich aus Rück-
sicht auf die Ortenau habe man dasselbe dort belassen, um
den österreichischen Kommissär im Bedarfsfalle zu unterstätzen;
da aber Greiffenegg die Milde der Strenge vorziehe, ja selbst
die Auslieferung von Rädelsführern verweigere, falle für Baden
jene Rücksicht hinweg: man werde daher, falls die Breisgauer
Regierung nicht noch rechtzeitig andere Wünsche äussere,
binnen acht Tagen die Truppen abberufen. ^
In Freiburg hatten sich seit Becks Anwesenheit die Ver-
hältnisse gewaltig verändert. Von der Auffassung der Dinge,
von der man sich beim Abschlüsse der Konvention hatte leiten
lassen, war man längst abgekommen. Seit dem Hofdekrete
vom 30. August wehte ein anderer Wind. Man sprach es offen
aus, die Regierung bereue, dass sie sich durch Becks Vor-
stellungen damals habe hinreissen lassen, zumal eine Wieder-
kehr der revolutionären Auftritte nicht mehr erfolgt war. Ohne
die ermunternden Weisungen vom 21. August, betheuerte man,
würde man sich auf die Konvention überhaupt nicht einge-
lassen haben, da die Erfahrung lehre, dass der Markgraf „alle
Anstalten scheuet, was in die Länge kostet, und dessen Mini-
sterium nicht gewohnt ist, Anträge zu machen, wenn es nicht
drei Vierteile vom bezielten Nutzen für sich voraus hat". Klein-
liche Eifersucht scheint dabei eine Hauptrolle gespielt zu haben;
man glaubte nicht an die Aufrichtigkeit der badischen Politik
und fürchtete ihren wachsenden Einfluss, „da Baden sich das
Ansehen geben wolle, mit . . . seinen wenigen Truppen den
ganzen schwäbischen Kreis, wenn er unruhig würde, in Schran-
ken erhalten zu wollen".*) Präsident von Posch war offenbar
innerlich verstimmt über die Erfolge der badischen Regierung
und die Anerkennung, die dem Markgrafen im Breisgau nicht
minder, wie am ganzen Oberrhein gezollt wurde; er wollte
uicht selbst die Hand dazu bieten, dass sein Ansehen noch
vermehrt werde. Dazu kam die durch Berichte Greiffeneggs
erweckte total irrige Vorstellung, dem Markgrafen sei es vor
^) Die badische an die vorderösterreichische Regierung, Earlsraher
12. (exp. 13.) Sept. — *) Bericht der vorderösterreichischen Regierung
an den Kaiser, d. d. 19. Sept.
Digitized by
Google
Baden und die revol. Bewegung 1789. 241
allem darum zu thun, dass Österreieh seine Truppen zur Un-
terdiiickung der Unruhen in Sold nehme und er selbst ein
(xeldgeschäft mache. In völliger Verkennung seiner reinen
patriotischen Bestrebungen deutete man in Freiburg sogar die
kategorische Forderung einer bestimmten Antwort binnen fest-
gesetzter Frist in diesem niedrigen Sinne als eine Pression,
gdie das Schmutzige, Eigennützige etc. und gar die kleingrosse
Absicht und Hoffnung von Seite Badens im vollen Lichte ver-
rät, dass wir in Ew. etc. Namen bei dem H. Markgrafen von
Baden um Schutz und Hilfe bitten und seine Truppen in AI-
lerhöchstdero Sold nehmen dürften/
Wie nicht anders zu erwarten stand, wurde Liebenstein,
der am 16. September in Freiburg ei*schien, von Posch äusserst
kühl empfangen. Das badische Schreiben schien ihm zu weit-
läufig, um sofort darauf zu antworten. Als der Landvogt den
Inhalt mündlich skizzierte, meinte Posch, man könne der Ab-
sicht nicht beipflichten, die den Markgrafen zu der Truppen-
verlegung ins Oberland bestimmt habe. Die angekündigte
Abberufung des badischen Militärs machte, wie er sich wenig-
stens den Anschein gab, keinerlei Eindruck. Im Gegenteil,
er versicherte, er sei recht froh über diese Entschliessung,
da er nun auch das nach Offenburg verlegte Kommando, das
er lediglich aus Rücksicht für den Markgrafen dahin beordert
habe (!), von dort zurückziehen könne. Die Ortenauer Un-
ruhen wurden mit einer gewissen Geringschätzung behandelt.
„Wann man 300 000 Mann zu Gebot habe, so fürchte man
sich nicht Der zahlende Tag werde schon kommen. Seie
es nicht in diesem Jahr, so sei es ein andermal. Man dürfe
nur die v. ö. Unterthanen den übrigen der erbländischen
Staaten gleichstellen, so seien sie gestraft genug. Man könne
ihnen ihr^ Joyeuse Entr^e auch nehmen, wie den Nieder-
ländern.*" Diesen Prahlereien gegenüber erinnerte Liebenstein
mit Recht daran, dass das Militär doch' erst zur Stelle ge-
schafft werden müsse und man bei einem ernstlichen Aufstande
bis zu dessen Eintreffen lediglich auf badische Hilfe ange-
wiesen wäre. Vergeblich drang er darauf, dass eine schrift-
liche Antwort sofort erteilt werde, nicht ohne einige spitze
Bemerkungen über den Karlsruher Geschäftsgang lehnte Posch
dies ab.*)
Die Yord.-österr. Regiernng an den Kaiser, d. d. 19. Sept. — '} Er
Zoitschr. f. OMch. d. Oberrh. N. F. IT. 2. 16
Digitized by
Google
242 ObBer.
Die Gleichgiltigkeit, die der Präsident zur Schau trug, war
übrigens eine geheuchelte. Thatsächlich hatte die Regierung
sich, wie schon ihre fnihere Haltung bewies, mehr gefürchtet,
als es scheinen wollte. Posch selbst hatte, wie Liebenstein
aus sicherer Quelle erfuhr, sein Silber und seine Wertsachen
geflüchtet und die kaiserliche Kasse aus dem Zahlamte ent-
fernen und in den festen Gewölben des Seminars unterbringen
lassen, Massregeln, welche das Publikum erheblich beunruhigten«
Des weitern ergab sich aus seinen Äusserungen, dass man
beabsichtigte, wUrtembergische Truppen nach Freiburg zu rufen,
und nur wegen der Unterhaltskosten bei den derzeitigen hohen
Fruchtpreisen darauf verzichtet hatte. ^) Auch jetzt hielt man
alle Gefahr in der Ortenau noch keineswegs für beseitigt
Weit entfernt, die eignen Truppen, wie man Baden gegenüber
behauptete, abzuberufen, dachte man mehr als je daran, sie
zu verstärken, und suchte in Wien um Verlegung einer grösse-
ren Kavallerieabteilung in die Vorlande nach.*)
Wie dem auch sein mochte, die Sendung Liebensteins ver-
schaffte der badiachen Regierung die gewünschte Aufklärung
über die Freiburger Politik. An ein gemeinsames Vorgehen
war jetzt nicht mehr zu denken, sang- und klanglos wurde
die Übereinkunft vom 1. September, die kaum recht in Kraft
getreten war, zu Grabe getragen, ohne dass sie für beide
Teile nennenswerten Nutzen gehabt hätte. Gleichzeitig mit
dem Berichte Liebensteins lief ein Antwortschreiben der vor-
derösterreichischen Regierung') in Karlsruhe ein. Sie zeigte
sich bereit, an dem früheren Abkommen wegen Bewachung
der Rheinfährten und Femhaltung des linksrheinischen Ge-
sindels auch ferner festzuhalten, erklärte sich im übrigen aber
mit der Abberufung der badischen Truppen völlig einver-
standen. Greiflfeneggs Verfahren wurde gerechtfertigt: seine
Aufgabe war, die Ruhe, die bei seiner Ankunft hergestellt
war, zu wahren, dazu bedurfte es der Milde. Durch thörichte
Ausflüchte suchte man die Engherzigkeit und Eifersucht der
sei, bemerkte er, nicht gewohnt, warten za lassen, wie dies in Karlsruhe
der Fall sei, wo Schlosser sich einmal habe entscholdigen müssen, dass
eine Antwort sechs Jahre ausgeblieben.
^ y. Liebenstein an Karl Friedrich, Emmendingen, 17. Sept —
^ Die Tord.-österr. Regierang an den Kaiser, d. d. 19. Sept. — *) d. d.
Freibarg, 19. Sept.
Digitized by
Google
Baden und die rerol. Bewegung 1789. 243
•eigenen Politik zu bemänteln: gemeinsame Schritte, hiess es,
irären nur dann möglich gewesen, wenn der Markgraf seinen
Operationsplan zur Beratung in Freiburg mitgeteilt hätte, be*
Tor beiders^ts die Untersuchung eröffnet worden; nachdem
letzteres einmal geschehen, sei eine Abänderung des öster-
reichischen Verfahrens „in verschiedener Rücksicht^ unstatt-
haft gewesen. Natürlich, denn die Würde der Regierung er-
laubte es nicht, fremde Massregeln zu adoptieren, wenn diese
auch rascher nnd sicherer zum Ziele fUhrten, als die eigenen !
Noch am gleichen Tage, 21. September, erteilte Markgraf
Karl Friedrich Befehl zum Abmärsche der Truppen. Die Kom-
mandos, die in Mahlberg, Bühl und Schwarzach standen, wur-
den zurückgezogen, nur in Kehl' sollte vorläufig eine kleinere
Abteilung verbleiben, das Mahlberger Kommando unterwegs
«inen Tag in Btthl Halt machen, um die Sasbacher und Op-
penauer Thalbauern, soweit es nötig, von einem Angriffe auf
4ie Windecker Waldungen abzuschrecken.") Das hierdurch
verfügbar gewordene Militär wurde, da in Folge der Ver-
stärkung der Mar^chauss^e in Frankreich das Eindringen
überrheinischen Gesindels aufs neue zu besorgen stand, zur
Besetzung der Rheinfährten im Unterlande abkommandiert,
während im Oberlande das Forstpersonal mit Beihilfe der Un-
terthanen zu diesem Dienste verwendet wurde.
Mit dem Abzüge des Militärs niahmen die Vorkehrungen,
welche die markgräfliche Regierung wegen der Unruhen ge-
troffen, ihr Ende. Ein weiteres Einschreiten wurde, wenn wir
von dem vereinzelten Falle in Allerheiligen absehen, nicht mehr
nötig, die Ruhe in den badischen Landen war überall voll-
kommen hergestellt. Man könne sich keine bessern Unter-
thanen wünschen, — berichtete Blittersdorff im September 1790
— willig würden „in diesem harten Jahr*" alle Frohnden ge-
leistet, seit dem August v. J. sei auch nicht ein einziger Ex-
cess mehr vorgefallen. Ähnlich lauteten die Nachrichten aus
andern Teilen der Markgrafschaft. Auch die benachbarten
Gebiete verdankten, wie wir sahen, der Energie der badischen
Regierung die Wiederkehr geordneter Verhältnisse. Wo nicht
ein direktes Einschreiten dieselben herbeigeführt, trug doch
unleugbar die Anwesenheit von Truppen in der Nähe dazu
<) G. R. F. Y. 21. Sept.
16^
Digitized by
Google
244 Obter.
bei, die aufgeregte Bevölkerung einzuschüchtern. Es ist ja
freilich richtig, man hatte es meist nur mit vereinzelten Ver-
suchen, nicht mit einem weitverzweigten Systeme zu thun;
einen revolutionären Charakter im eigentlichen Sinne, wie die
ungleich gefährlichere, unter dem Einflüsse der republikani-
schen Propaganda stehende Bewegung von 1798, die ich später
zu behandeln gedenke, besass die gegenwärtige nicht, denn,
nirgends war es auf den Umsturz der bestehenden staatlichen
Ordnung abgesehen. Nicht minder wird man aber auch zu-
geben müssen, dass wenn nicht während dieser tollen Wochen
am Oberrhein eine starke Hand die Ruhe aufrecht erhaltea
und die Gährung frühzeitig unterdrückt hätte, gerade in diesen
Grenzlanden des Reichs, die nur der Rhein von dem in hellem
Aufruhr befindlichen Elsass trennte, die Dinge leicht eine
schlimme, von unabsehbaren Folgen begleitete Wendung hätten
nehmen können. Dass es dazu nicht gekommen, bleibt, wie
schon damals allenthalben anerkannt worden ist, das unbe-
streitbare Verdienst der markgräflichen Regierung.
Beilagen.
I.
Die vorderösterreichische Regierung an Markgraf
Karl Friedrich.
Freiburg, 1. September 1789.
Wir sind anf vorgedachte verehrliche Zuschrift mit dem
Herrn Kammerherrn und Major von Beck zusammengetreten und ha-
ben mit demselben nachstehende Defensionsanstalten verabredet:
Itens. Versicherte man einander gemeinschaftliche and wechsel-
seitige Hilfe zu, so dass die österreichischen Truppen, den markgräfl.
Badenschen und diese jenen auf den ersten Wink der beiden Kom-
mandirenden zu Hilfe eilen und gemeinschaftlich gegen die Empörer
scharf zu Werke gehen.
2t6DB. (^ibt Herr Major den Stand der markgräflich ausgestellten
Kommandi ungeföhr dahin an:
auf Bühl 200 1
Schwarzach 300 ) z^isammen mit 2 Kanonen
auf Kehl 80
Friesenheim 300.
Wir wünschten anbei, dass das unter ihm stehende Kommanda
zu Friesenheim auch mit 2 oder gar 4 Feldstücken versehen werden
möchte.
Digitized by
Google
Baden and die revol. Bewegung 1789. 245
Stent, ^ird Yon diesseits gleich morgen ein weiteres Kommando
Ton 100 Mann nnter der Anfflhnmg zween Offiziere nach Offenbnrg
abgeschickt, das zn jenem stosst, welches nnter dem Kommando des
Herrn Majors von Bnschot mit 105 Mann sich schon eine Zeitlang in
Offenbarg befindet.
4t«|». Unsem schon in Offenbnrg oder in der Nachbarschaft sich
befindenden ond mit der Untersnchong der in der Ortenan ansge-
brojchenen Unmhen beschäftigten Mittelsrath Herrn v. Greiffenegg,
•an welchen der Herr Major von Bnschot schon angewiesen ist nnd
nun neuerlich angewiesen wird, verständigen wir nntereinst schleu-
nigst von diesen verabredeten und getroffenen Anstalten, damit er
^ch hiemach benehmen solle.
5^«^. Ebenso wird der diesseitige Major Herr von Bnschot auch
von seiner Militärbehörde hiemach angewiesen.
6t«iis. YfM nnserm gedachten Herrn Mittelsrathe au^egeben, sich
in der Untersuchung in nichts irre machen zu lassen nnd darin ernst-
haft zu Werke zu gehen, da man durch diese Anstalten die Abtrei-
bung alles zu besorgenden Gewalts der Empörer sollte hoffen können.
7t«is. YfiT weisen denselben zugleich an, dass er auf die ihm
von Herm Major von Beck, der sich von seinem Kommando in Frie-
senheim nicht zn weit entfemen darf, zugehen werdende Zuschrift
■am bestimmten Orte und Stunde sich mit demselben unterreden und
das gemeinschaftlich Gutfindende von Zeit zu Zeit verfügen solle.
8t«nt. Die Bedeckung der BheinOberfiahrten hat zu verbleiben,
wie selbe auf dem Besuche der Bheingrenzen von Seiten unseres vor-
gedachten Herm Mittelsraths angeordnet und zwischen den betr. mark-
gräfl. Badenschen Oberämtem und ihm auf seiner Reise gemeinschaft-
lich verabredet worden ist: sowie auch die übrigen bei dieser (Ge-
legenheit gemeinschaftlich verabredeten und getroffenen Polizeian-
stalten in ihrem Wesen verbleiben.
9^0«. Zur Unterhaltung beständiger sichem Kommunikation zwi-
schen dem beedseitigen Politico und Militari ist verabredet und be-
schlossen worden, dass an nachstehenden Ortschaften beständig ge-
sattelte Pferde, um solche in EilftUen statt der Estaffeten zu brauchen,
gehalten werden, als zu Freiburg, Emmendingen, Kenzingen, Kip-
penheim, Friesenheim, Offenburg
Durch all dieses hoffen und wünschen wir, dass die Buhe in beed-
seitigen Landen allgemein wieder hergestellt und, wo selbe noch ist,
erhalten werden möchte.
Ew. Hf. D. erwiedem wir dieses gehorsamst, in der lebhaftesten
Zuversicht und Hoffiiung, dass Höchstdieselben das, was der Herr
Kammerherr und Major von Beck hierunter mit uns verabredet hat,
-desto willfähriger gnädigst begnehmigen nnd ausftihren lassen wer-
den, als beeden Theü (sie!) gleich äusserst daran liegt, die den Landes-
herm so erwünschte innere Ruhe möglichst bald gesicheret zn wissen.
Womit etc. etc.
(gez.) Posch. Franz von Blanc.
1) Beck hatte 800 Mann beantragt.
Digitized by
Google
346 Obter.
n.
Weitere Punktation
zu der wegen gemeinschaftlicher Landesdefensioo
unter dem 1^ Thris 1789 zu Freiburg getroffenen
Uebereinknnft.
I°». Veriässt aich der Oedterreich. Gottunissarivs darauf, dasa
die Hochfirrstl. Markgrfii. Bad. Truppen m Bfthl, Schwarzaeh,
Kehl und Friesenlieim so lange werden belassen werden, als ea
die Sicherheit der HochfBMl. baidiscSien Lande und der Landvogtei
Ortenau erfordert; besonders auf den Fall hin, wo sich die Unter-
suchung wegen der Anstifter des bekannte Auflaufes vom 18—1^
msA 20^ Augost bis ttxr Aburtheilung wegen dem an S« Majestät za
erstattenden Berichte in die Lange yerziehen sollte.
2<>o. Dagegen sdle auch diekaiserl. Militär Mannschaft, so schon
dermal in Achern und in der Reichsstadt Offenburg verleget ist,
und nodal f^mers tu die Ortenau verleget werden durfte, nicht ab-
gezogen werden, so lange in den Landen S^^ HochfOrstlichen Durch-
laucht noch eine Unruhe zu besorgen wftre.
3ti<». Sollte sich aber der Fall ereignen, dass bei Allerhöchst und
Hödisten Orten der Abzug der Mannschaft anderwärts wohin dringend
sollte erfunden werden, so sollen beederseits HH. Gommissarii sa
zeitig als möglich hieven einander vertrauliche Eröfbung machen,
und die Mittel anbanden geben, wie auf andere Art von dem die
Truppen iabziebenden Theile Beistand geleistet werden möge.
4^. Wemi von beiden ^iten ehie andere Dislokation der Mann-
schaft mOtliig sollte befanden werden; so wird hieven ein Gommissar
nus den andern zeitlich verständigen, damit jeder im Falle der Noth
-die Herrn Offiziers und Behörden verständigen könne, wo sie die
nächste nachbarliche Hilfe zu suchen haben.
5^. Die fierm Gommissarii, HH. Offiziers und Beamte werden
in allen zu besorgenden Anfttandssachen vertraulich- und aufrichtiges
-Einverständnis unterhalten, und sich einander von allem, was in den
gegenwärtigen Aafitandssadien beflenckliches voi^hen mag, schleu-
nigst unterriiditen, auch igegentheiUg einander bekannt machen, was
von Allerhöchst- und Höchsten Höfen, od^ deren nachgesezten Hoch-
l&bl. Landesregienugen zu 'Erlndtaug der Ruhe und Sicherheit vor-
,gekdhrt wird; tum, wo^ss thunlidi ist, ein gldöhes auch einfahren
zu können.
Oleidhwie aber von dieser Vereinigung der gemeinschaftlichen
iBUfe die Ruhe und ^idherheit des ganzen schwäbischen Eretses ab^
hängen kann, und demselb^ zur Vormauer dienen wird, zwischen
^en Hochftkistl. fiadisdien und Ortenau. Ortschaften aber die äusserst
•mMmhigen biachOfl. dtmsäbn«. Unterthanen der Barschaft Ober-
kirch und einige rittersduttttiche Ortsdiaften 'gelegen sind; so wftre
auch denselben auf Ersuchen und Erfordernis Hufe ^ leisten, und
aHdahin Truppen abzugeben, Jedoch so, dass der beederseitige respve^
Corden nicht zu weit von einander getrennet wttrde.
Digitized by
Google
Baden und die reyol. Bewegang 1789. 247
6^. Sollte sich der Fall ereignen, dass ein Theil des andern
Hilfe nothwendig hätte, so solle dieselbe sobald als möglich, aof das
erste schriftliche oder mflndliche Ersuchen unverzüglich abgegeben,
anch die Mannschaft allenfalls znr Beschleunigong aof Wägen abge-
ftthret werden. Daher in Ortschaften, wo die beederseitige d^tache-
ments liegen, die Yorsehnng zu treffen ist, dass auf Erfordernis gleich
einige Leiterwägen bespannt werden können, wobei sich aber immer
yerstehet, dass dessentwegen kein bestimmtes Zugvieh in Bereitschaft
zu halten wäre; ausser dem Falle, wenn man schon einander vorläufig
Aviso gegeben hätte, dass allenfalls der Fall einer nachbarlichen
Hilfe bald entstehen möchte.
7»°. In dem Lande, wo ein Aufstand entstände, soll der allda
postirte OfBzier das Hauptkommando zu fuhren haben, es möge der-
selbe sodann in einem hohem oder geringem Bange stehen; oder
die HH. Offiziers haben sich miteinander einzuverstehen, wie sie ge-
meinschaftlich operiren wollen.
8d<>. Werden sich die beiderseitigen Herrn Commissarii von ihren
allerhöchst und höchsten Höfen, oder deren nachgesetzten hochlöbl.
Landesregierungen die bestimmte Yerhaltungsbefehle erbitten: ob im
Falle eines weiteren Aufstandes, wo von den Aufrührischen Grewalt-
thätigkeiten verübet werden wollten, nach dreimaliger fruchtloser
Ermahnung sich aus einander, und in die Buhe zu begeben, nicht
so gleich und so lange gefeuert werden dürfe, bis sich die Bevoltanten
gänzlich zur Buhe legen, und ergeben; femers ob sodann nicht auch
die Bädelsführer auf der Stelle ergriffen, über sie Standrecht ge-
halten, und das Urtheil gleich ohne weitere Anfrage zum abschreken-
den Beispiele für andere vollzogen werden dürfe?
9^. Damit aber auch nach diesem letzten Punkte Oesterreich.
Seits eben so wirksam zu Werke gegangen werden könne, machet der
Oesterreich. Commissarius das gezimmende Ansuchen, womit sich bei
«einer hochfürstl. markgrfl. badischen Durchlaucht dahin verwendet
werden möchte, dass zwei Kanonen mit der gehörigen Ammunition
und nötigen Mannschaft zur Bedienung derselben ausser den Hand-
langem so lange dem Oesterreich. Militari gegen Bevers von hoch-
löbl. Y.ö^'. Begierung der sicheren Bückstellung wegen in dem Stande
des Empfanges gnädigst möchten anvertrauet werden, bis die Oest
Mannschaft von ihrer hohen Militärbehörde damit versehen werden
10°». Die Verpflegung der zu Hilfe kommenden Mannschaft soll
«Bf Kosten des revoltirenden Ortes geschehen.
llmo. Schliesslichen kann der Wunsch nicht verhalten werden,
dass des H. Markgrafen von Baden Hf. D. oder dessen nachgesetzte
Hochlöbl. Landesregierung bei dem Hochfürstl. Hause Hessen-
Darmstadt die Einleitxmg treffen möchte, dass ein Gavallerie-de-
tachement in das Hessen-Hanau Lichtenberg. Amt Wildstätten ver-
leget und zur Aushilfe angewiesen würde.
Offenburg, den 4^° September 1789.
(gez.) Greifenegg.
Digitized by
Google
248
Miscelle.
Die Jakobskirohe in Adeisheim. Unter den kirchlichen Bau-
werken der hinter dem Neckar belegenen badischen Landesteile dürfte
die soeben einer nmüassenden Restanration unterzogene spätgothische
St Jakobskirche in Adelsheim ungeachtet ihres nicht eben hohen
Alters zu den interessantesten zählen.
Schon aus einem BurgWedensvertrage vom Jahre 1406 ist er-
sichtlich, dass an Stelle der Jakobskirche sich ein Gotteshaus befun-
den hat, und wenn man annahm, dass dies eine romanische Kirche
gewesen sein dürfte, so hat diese Annahme durch Aufdeckung der
Grundmauer der Apsis im jetzigen Chor neuerdings ihre endgiltige
Bestätigung gefunden. Drei noch vorhandene gothische Grabsteine
sind alles, was noch an die alte Kirche gemahnt. Wann dieselbe
entstanden und auf welche Weise sie abgängig geworden ist, kann
nicht mehr ermittelt werden. Die jetzige Kirche samt der angebauten
von Martin v. Adelsheim gestifteten Grabkapelle der Freiherren von
Adelsheim wurde in den Jahren 1489—1492 erstellt. Dass dabei
wenigstens die Fundamente des früheren Baues z. Th. benützt wur-
den, ist nach verschiedenen Anzeichen wahrscheinlich. Dagegen
möchte ich es dahingestellt sein lassen, ob nicht auch ein Teil der
Umfassungsmauern des Langhauses der alten Kirche angehört Es
wäre möglich, dass man sich darauf beschränkt hätte, die kleinen
romanischen Fenster- und Thüröffiiungen der betr. Teile durch grös-
sere gothische zu ersetzen, wie z. B. auch im vorigen Jahrhundert
bei einem Umbau der Adelsheimer Burg die gothischen Fenster durch
rechteckige ersetzt wurden. Dass das Langhaus zumteil aus schlech-
terem Material und schlechter gemauert ist, als der Chor, liesse sich
wohl zur Bekräftigrmg der Vermutung anführen, dass es aus einer
andern Zeit rühren dürfte; doch ist es möglich, dass man nur dess-
halb auf die Solidität der Mauern des Langhauses weniger sah, weil
dasselbe eine Balkendecke bekam.
Wahrscheinlich wurde die Jakobskirche schon im 3Qjährigen
Kriege stark mitgenommen; doch die schlimmsten Zerstörungen
richteten die Franzosen zu Ende des 17. Jahrhunderts in derselben
an. Gleichwohl blieb sie die Hauptkirche des Städtchens bis gegen
Ende des la Jahrhunderts die jetzige Stadtkirche errichtet wurde
(an Stelle einer abgängigen früheren). Seitdem fiel die ohnehin nur
notdürftig wieder hergerichtete Jakobskirche mehr und mehr der
Yemachlässigung anheim. Einige wertvolle Inventarstücke wurden
seitens der ev. Kirchengemeinde verkauft; darunter besonders ein
Kelch von sehr schöner gothischer Arbeit Auch die Helden des
Jahres 1848 glaubten durch Zertrümmerung verschiedener Grabmftler
und Fenster ein verdienstliches Stück Arbeit zu thun. Nachmals be-
nützte die katholische Gemeinde den Bau mietweise und es war auch
von einem Kaufe die Rede, der aber nicht zustande kam. Nachdem
Digitized by
Google
Miscelle. 249
<die Katholiken eine eigene Kirche erbant hatten, schien es, als solle
nun die Jakobskirche endgiltig dem Yer&ll überlassen werden, denn
es wnrden kaum mehr die notwendigsten Unterhaltungskosten auf-
gewendet. In der That war anch die evangelische Kirchengemeinde
wohl nicht in der Lage, bedeutende Beträge aof ein Grebäude zn ver-
wenden, dessen sie zn Knltnszwecken nicht mehr bedurfte.
Anlässlich des vom Kirchengemeinderat beabsichtigten Verkaufes
•der Kanzel und des Sakramenthäuschens lenkte indessen der der-
zeitige Pfarrer, Herr Dekan Eberhard, im Oktober 1883 die Anfinerk-
samkeit des Gr. Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts
auf die Kirche, der Verkauf wurde inhibirt und es fand in der Folge
-eine Besichtigung des Baues durch den Konservator der kirchlichen
Altertümer, Herrn Prof. Kraus und Herrn Kirchenbauinspektor Be-
haghel statt. Auf den Bericht dieser Herren wurden zunächst für
die dringendsten Keparaturen 850 M. aus Staatsmitteln bewilligt und
späterhin in dankenswertester Weise ein Staatszuschuss von 8000 M.
fOr die eigentliche Restaurierung ausgeworfen. Es ist dies um so
höher anzuschlagen, als meines Wissens die fOr solche Zwecke zur
Verfügung stehende Summe fOr jedes Jahr nur 5000 M. im ganzen
beträgt. Die politische und die evangel Kirchengemeinde, sowie die
Grundherrschaft von Adelsheim steuerten je 2000 M. bei, und mit
-den so zusammengekommenen Mitteln, neben welchen die Grundherr-
schaft noch einen nachträglichen Zuschuss von ca. 4—500 M. zusagte,
wurde die Wiederherstellung unter der bewährten Leitung des Herrn
Kirchenbauinspektor Behaghel von Heidelberg bewirkt.
Im Innern der Kirche Hess die Gmndherrschaft während der Ar-
beiten Ausgrabungen veranstalten, deren Ergebnis indessen, abgesehen
von der Auffindung der Apsis der romanischen Kirche, nicht von Be-
lang war. Die vorgefundenen Grüfte (7 im Chor, 12 im Langhaus)
stammen fast ausnahmslos aus dem 18. oder dem letzten Jahrzehnt
des 17. Jahrhunderts, was die Annahme bestätigt, dass der Boden im
17. Jahrhundert von feindlichen Truppen auf der Suche nach Schätzen
-durchwtkhlt wurde. Unter der grundh. Grabkapelle fand sich nur
Schutt. Es war darunter ehedem in der ganzen Ausdehnung des Bo-
dens ein grösseres Gruftgewölbe, das s. Zt wohl beim Einsturz der
Kreuzgewölbe der Decke durchgeschlagen und zerstört wurde. Man
hat damals wohl die Steine zu Bauzwecken weggeftüirt und eine Auf-
fnllung mit Sand und Schutt vorgenommen. Ausser unscheinbaren
Gewandresten und Besten von Todtenkränzen fand sich bei den Ge-
beinen in den Grüften (die geöffiiet, durchsucht und dann wieder ver-
mauert wurden) nichts nennenswertes.
Es ist hier nicht der Ort, auf die Einzelheiten der von Herrn Be-
haghel geleiteten Restauration einzugehen, doch sei folgendes erwähnt
Der schiefe Dachreiter, der seit den 40r Jahren die Kirche verun-
staltete, ist durch ein geschmackvolles gothisches Thürmchen ersetzt,
die Einförmigkeit des hohen Daches durch Verwendung ornamentierter
Gratziegel gemildert, die fehlenden Kreuzblumen auf Dächern und
Strebepfeilern wiederhergestellt; stilwidrige Fensteröffnungen des 17.
Digitized by
Google
250 Miscflle.
und 18. Jahrhunderts sind durch i^odiisdie Fengter ersetzt und der
Oesamteindmck der Kirche ist durch Ansgrahnng des umliegenden
Terrains auf die frtthere Sohle bedeutend geboiben irorden. Leider
-war es nicht möglich, den an der Aussenaeite der Kapelle angebrach-
ten sog. Olberg (1495 gestiftet) wieder herzustellen, da die SBttel
nicht ausreichten.
Im Innern des Langhauses hat man von 3 Emporen nur die eine
wohl ursprünglich schon vorhandene beibehalten, wodurch nun ein
fineier Blick in die grundherrliche Kapelle möglich ist, die eigentlich
das Schmuckkästchen der Kirche bildet. Die Wiederherstellung der
'eingestürzten Kreuzgewölbe der Kapelle war leider unmöglich. Für
die Bemalung bot die schwierigste Arbeit die Kapelle, in welcher es
galt, die stark beschädigten Renaissance* Wandmalereien (1606 von
Beruh. Ludwig von A. gestütet) sorgftltig wiederherzustellen und
zwischen ihnen und den baulichen Formen der Kapelle in der Aus-
malung der Kreuzgewölbe geschickt zu vermitteln. Ein Knnstwe^
ist sodann auch die Kanzel, eine geschnitzte und eingelegte Holzar-
beit vom Jahre 1650, welche, ebenso wie ein eingelegter KirchenstuU
Bernhard Ludwigs v. A. (1588) und die mit der Kirche gleichaltrigen
Chorstfihle, restauriert sind. Unerwähnt darf auch das gothische
Sakramentshäuschen nicht bleiben, das ziemlich gründlich demoliert
war. Dasselbe ist eine Stiftung Martins v. Adelsheim (1494). Eine
nähere Beschreibung dieses Stückes, sowie auch der v. AdeLsheim'-
schen Grabsteine, welche von jeher einen Hauptschmuck der Kirche
bildeten, würde an dieser Stelle zu weit führen. Erwähnt dürfte je-
doch noch werden, dass in der Aufetellung der Ghrabmäler znmteil
eine andere Anordnung getroffen worden ist, um dieselben besser zur
Geltung zu bringen. Es rechtfertigte sich dies insofern, als die Steine
meist ohnehin nicht mehr an ihren ursprünglichen Plätzen standen.
Namentlich hat man bei der teilweisen Neuordnung Bücksicht auf
die Kapelle genommen, die nun n. a. ausser den schon von Schön-
huth in der Zeitschr. d. bist. Y. f. d. württ. Franken (1851) beschriebe-
nen Grabmälem des Stifters und seiner zwei Söhne auch das Grab-
mal seiner Gattin sowie die schon erwähnten drei gothischen Grab-
steine (Beringer v. A. 1357, Katharina v. Zimmern, Gemahlin des
Götz V. A. 1360 u. Poppo v. A. 1369). Im Chor zeichnen sich durch
sehr schöne Arbeit besonders aus die Grabmäler Bernhard Ludwigs
V. A. (1600, seiner Gemahlin Elisabeth v. Landschad (1606) und J(tang
Dietrichs v. A. (1606). Bemerkenswert ist auch ein sehr reich orna-
mentierter Denkstein des la Jahrhunderts für Friedrich Ghristoph
V. A. (t 1749), Heinrich Phüipp v. A. (f 1760) und die (Gemahlin des
ersteren, Anna Sophie v. Kann^berg (f 1724). Im Langhaus sind
u. a. die Denksteine Hans Konrads v. A. und seiner Familie (Ifitte
16. Jhrdts.), Valentins v. A. (1573) und Friedrich Leopolds v. A. (1768)
hervorzuheben.
Adelsheim. WeiBs.
Digitized by
Google
251
Litteratumotizen.
Von den Monnmenta Germaniae historica ist ans der Reihe
der Scriptores des 15. Bandes 2. Hälfte erschienen. Sie hringt für
ims zwar nichts, was nicht irgendwo schon gedruckt wäre, aher alles
nen dnrchgearheitet. Abgesehen von dem Abtskatalog von Weingarten
und der narratio de reliqoiis in mon. Schafhusense translatis sind es
besonders Stücke in der Abteilang: fundationes et dedicationes ec-
clesiamm, welche unsere Gegend betreffen. Aus dem Elsass: Altorf
(wo die Filiation der Notizen richtig gestellt wird), Eschau, St Fi-
des in Schlettstadt, St. Leonhard bei Börsch, Sindeisberg, St. Johann
bei Zabem, dann Lipbach (Bodensegebiet), Beichenbach im Margthal
und Bheinaa. Das wichtigste und weitaas umfangreichste darunter
ist aber die Grttndungsgeschichte von St. Georgen auf dem Schwarz-
wald. Leider ist dem Herausgeber entgangen, dass Baumann im
FOrstenb. U.-Buch Bd. Y bereits die auf ehemals fUrstenbergischen
Orte bezüglichen Teile abgedruckt und dort im Register mit grösster
Sorgfalt die betr. örtlichkeiten festgestellt hat. Mancher Irrtum
wäre dann erspart geblieben. S. 1009,30 ist proprietas s. Mariae nicht
auf MariazeU (OA. Obemdorf), wo nie ein Kloster oder auch nur eine
reicher dotierte Kirche war, sondern eher auf Reichenau zu deuten.
Baidesheim (1015,15) == Balzheim OA. Laupheim, Adelgiseshoven
(1015,16) = Auttagershofen OA. Laupheim, Studelholz (1015,25) =
Stittholzhof OA. Rottweil, Folconeswilare (1018,45) ist Yolgersweier
abg. Ort bei Villingen, Ovsingen (1021,33) = Jesingen OA. Kirch-
heim, Betechoven (1021,33) = Beckhofen BA. Villingen, Ovberach
(1021,34) = Überauchen (neben dem unmittelbar vorhergenannten
Elengen), — trans aquas BA. Villingen, Ramstein (1022,15) Burgstall
BA. Triberg. Dieses hätte sich aas Baumann ergeben. Des weiteren
ist zu verbessern und zu ergänzen: Wald (1007,20) nicht KOnigswald-
egg, sondern Königseggwald, Wilere (1008,30) vielleicht Burgweiler
BA. Pfullendorf, Helribach (1009,3) =^ Elrbach, jetzt Erbach OA
Ehingen, Cimberen (1011,4) = Herrenzimmern OA. Rottweil, Osteren-
dorph (1012,4) dürfte Ostdorf OA. Balingen sein, Bertoldus de Nuen-
burg (1014,7) kann nicht nach dem 1111 noch gar nicht vorhandenen
Keaenburg a. Rh. genannt sein, sondern heisst so nach Nimburg am
Kaiserstuhl, Ahusin (1020,11) = Ahausen BA. Überlingen, Madeies-
pmn (1015,3) ist verderbt statt Madelespuron und =» Mahlspüren BA.
Stockach. Ein Mahlspüren BA. Villingen giebt es nicht Suarzen-
l)erg (1021,43) ist Schwarzenberg bei Waldkirch. Der Lokalhistoriker
inrd sonach trotz des besseren Textes die älteren Ausgaben (Bader
diese Ztschrft Bd. 9 u. Baumann) nicht ganz entbehren können.
Das „Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich*^
(hrsg. von einer Kommission der antiq. Ges. in Zürich), von dessen
•erstem Bande die erste Hälfte erschienen ist (Zürich, Höhr, 1888)^
inringt urkundliche Erwähnungen auch vieler Orte Badens, badischer
-Oaue und Gra&ohaften, femer des Grafen und nachmaligen Herzog»
Digitized by
Google
^52 Litteraturnotizen.
Bertold I. , der Herzöge Bertold 11. and III. und Eonrads von Zfih-
ringen, der älteren Markgrafen and mancher Grafen- and Adelsfamüie
aas anserem Gebiete. (Za S. 129 Anm. 3 sei noch der Hinweis er-
laabt, dass derselbe Bertold S. 126 a. 128 vorkommt.) Über Baden
hinaas ist es das ganze Gebiet des alten Alamanniens mit Einschloss
des Elsass, aaf dessen Boden sich die zürcherischen Urkonden be-
wegen, wenn aach selbstverständlich ihr Mittelpankt an der Limmat
liegt. Das neae ürkandenwerk erreicht Schönes and ganz Vortreflf-
liches in einfachster Weise: die Bearbeiter werden bei der Samm-
lang des Materials anterstatzt von einer ansehnlichen Anzahl zürcheri-
scher and anderer schweizerischer Gelehrten, Dr. Escher stellt so-
dann die Urkandentexte her, Dr. Schweizer übernimmt darch die
letzte Kollationierang die Verantwortlichkeit für dieselben and giebt
sämtliche Zathaten zam Text, d. h. Überschrifbaregest, sorgsamen
Nachweis der Originalien, Kopien verschiedener Art, der Dracke and
Eegesten, textkritische Anmerkangen and eine grosse Anzahl aaf-
schlassreicher sachlicher Anmerkangen and Hinweise, die ohne jeg-
liche Pedanterie je nach dem Bedürfois and der Wünschbarkeit ge-
geben werden.
Die Vorrede, in welcher G. v. Wyss, dem das Verdienst zakommt,
das Unternehmen angeregt and begründet za haben, zagleich eine
geschichtliche and bibliographische Übersicht über die Urkanden-
pablikationen der Eidgenossenschaft giebt, sowie P. Schweizers Re-
daktionsplan, der zagleich als Instraktion für die Mitarbeiter za die-
nen bestimmt ist, leiten das Werk ein. Die bei der Heraasgabe za
befolgenden Grandsätze sind hier gleichsam von neaem noch einmal
logisch gefanden worden and am so erfrealicher ist die schliesslich
aach aaf diesem Wege erzielte Übereinstimmang mit den SickePschen
Prinzipien; einzelne geringfügige Abweichangen sind rein äasserliche
and kommen als solche nicht in besonderen Betracht. Wenn das
Werk später za den deatschen Urkanden vorschreitet, sollen nach
dem überall befolgten Prinzip grösster diplomat. Treae aach ü and ü
onterschieden werden, eine nicht von den Qaellen selbst geforderte
Gewissenhaftigkeit, da ü ja nar die rein graphisch aas ft allmählich
«entstandene Form ist and keinen ortograph. Unterschied aasmacht;
die Trennang von h (dessen spätere graph. Form in analoger Weise
ü ist) and ü würde wohl darchaas genügen. Za S. XXITT der in je-
der Weise lehrreichen Einleitang sei noch bemerkt, dass die Bistams-
kanzlei von Sitten den Weihnachtsstil zwischen 1237 and 1248 ange-
nommen hat, wie die Urkanden aas dem Wallis M4m. et docoments
de la Saisse Romande XXIX No. 511 a. 513 and das Vorwort daselbst
S. XVin beweisen.
Das ganze Werk hat als Zeitgrenze das Jahr 1336; der bis jetzt
erschienene Teil reicht bis 1149; er vermag schon einzelne Inedita
za geben and bringt bei den schon gedrackten Stücken ausser dem
vorzüglichen Text vielfach neae Aufschlüsse resp. andere Aaffiissang,
wie z. B. die von Baamann verteidigte Balle Eugens m. für Aller-
Jieiligen in Schaffhausen von 1149 Jan. 28 wieder als Fälschung er-
Digitized by
Google
UtteratnrnotizexL 253
kl&rt wird. Fttr den Wechsel von Kenzingen und Denzlingen in den.
Einsiedler Urkk. (vgl. S. 114 Anm. 1) kommt noch in Betracht, dass
(Ge8ch.-Freand XIX, 102) ein späterer Denzlinger Zins des Klosters
im Einsiedler Urbar vorkommt. — Die Urkk. sind im Wortlaut ge-
geben, mit der sehr zweckmässigen Einschränkung, dass die — sehr
zahlreichen — schon bei Wartmann gedruckten St. Gallischen Urkk.,
welche nur einen unwichtigeren Landort des Et. Zürich flüchtig be-
rühren, bloss als Bögest aufgenommen sind; die sorgsamen Anmer-
kungen Schweizers bleiben auch hier — nicht ohne gelegentliche
Richtigstellung gegenüber Wartmann — erhalten. Die analoge Aus-
nahme tritt vielfach bei denjenigen schon gut gedruckten Kaiser- und
Papsturkunden ein, die nur Landorte streifen.
Das Erscheinen und rüstige Fortschreiten des vortrefflichen, schö-
nen und so billigen Züricher U.-Buchs hat den vollen Anspruch auch
von den Kreisen unserer Zeitschrift mit grosser Freude und Dank-
barkeit begrüsst zu jwerden. Ed. Heyck.
Im Centralblatt der Bauverwaltung 1889 No. 5 u. 6 führt E. v.
Gzihak (der Baumeister des Friedrichsbaues vom Heidel-
berger Schlosse) den Beweis für den schon in unserer Zeitschrift
von ihm ausgesprochenen Satz weiter aus, dass Hans Schoch der
Baumeister des Friedrichsbaues gewesen sei. Dieser erbaute mit Paul
Maurer zusammen in Strassburg die grosse Metzig (das jetz. Kunst-
gewerbemuseum) und die Kanzlei (Rathaus, H6tel de commerce), Paul
Maurer wies ja auch Gzihak als Meister des Crottesauer Schlosses
nach. Wir erhalten somit einen hochinteressanten Nachweis über
den Zusammenhang dieser Bauten, die als die Blüte deutscher Re-
naissance gelten dürfen. Der Beweis wird sowohl durch archivalische
Notizen, wie den Vergleich einzelner Bauglieder geführt. Geradezu
schlagend ist die Gegenüberstellung der Fensteranlagen am Friedrichs-
bau und zu (jottesau. Bislang schrieb man meist die gen. Strass-
burger Bauten Daniel Specklin zu. Aber dass dieser nur als In-
genieur in Strassburg thätig war, ist nun sicher gestellt. Auffallend
ist es, dass hier einmal wirklich der bauleitende Architekt auch die
Funktionen des finanziellen Bauleiters, des „Lohnherm", ausgeübt hat.
Sonst hat ja die Verwechslung dieser im Mittelalter durchweg ge-
trennten Ämter verschiedentlich Männer in die Kunstgeschichte als
Gelebritäten eingeführt, die gar nicht Künstler waren. Ich erinnere
nur an Wehelin und Oleiman, denen man als Vorgänger Erwins das
Langhaus des Strassb. Münsters zuschrieb (vgl. dazu die Ausführgen.
im Repert. f. Kunstwissensch. V, 21—32), an die städt. Bauherrn in
Nürnberg. Eine genaue Untersuchung darüber, welche Stellung der
Strassb. Lohnherr im 16. Jahrhundert einnahm, würde wohl die letzten
Zweifel über Schochs Stellung beseitigen und ihm den Platz in der
Kunstgeschichte auf alle Zeiten sichern, den dem vergessenen Künst-
ler der Verf. angewiesen hat. Auch auf Maurer und Schochs Schüler
wird die Forschung in Zukunft Acht haben. Zum ersten Male ge-
winnen wir einen Zusammenhang in die wichtigsten Bauten der deut-
schen Renaissance am Gberrhein.
Digitized by
Qoo^Q:
Badische GescMclitslitteratar
des Jahres 1888.*)
Zasammengestellt von
Ferdinand Lamey.
i. Zeitschriften und Bibliographien.
1. Zeitschrift für die Gesch. des Oherrheins heraosg. v. d.
Bad. hist. Kommission. N. F. Bd. m. [Der gzn. Reihe 42. Bd.]
Hft. 2-4. N.F. Bd. IV. [Der gzn. Reihe 43. Bd.] Hft. 1. Frei-
borg i. B. Mohr. 1888. 1889. 8«.
2. Freiburger Diöcesan-Archiv. Organ des kirchl.-hist. Ver.
f. Gesch., Alterthumskde. u. christl. Kunst der Erzdiöcese Frei-
burg mit Berttcksichtigusg der angrenzenden Diöcesen. XIX. Bd.
Freibg. Herder. 1887. 8^.
3. Schriften des Yer. f. Gesch. u. Naturgesch. der Baar u. der an-
grenzenden Landesteile in Donaueschingen. YI. Hft. 1888.
Tübingen. Laupp. 1888. 8".
4. Zeitschrift der Gesellsch. f. Befördrng. d. Geschichts-,
Altertums- u. Volkskunde von Freiburg, dem Breisgau
u. den angrenzenden Landschaften. VE. Freibg. i. Br. Stell
u. Bader. 1888. 8«.
5. Schau-in*s-Land. 13. Jaürlauf. Lfg. 1—2. 3-4. 14. Jahrg.
erste Hälfte. Frbg. i. B. 1888. 4».
6. Alemannia. Zeitschrift f. Sprache, Litteratur n. Volkskunde
des Elsasses, Oberrheins u. Schwabens hersg. y. Anton Birlinger.
XVI. Jahrg. Bonn. Hanstein. 1888. 8».
7. Pfälzisches Museum. Monatsschr. f. heimatl. Litteratur, Kunst,
Gesch. u. Volkskunde. Red. von Joh. Hüll. Kaiserslautem.
Kayser. 1888. No. 1—12.
8. Vom Jura zum Schwarzwald. Geschichte, Sage, Land n.
Leute. Hersg. unter Mitwirkg. einer Anzahl Schriftsteller u.
Volksfreunde v. F. A. Stocker. V. Aarau, Sauerländer. 1888. 8».
1) Freundliche Untersttitzang durch die Herren Pfarrer Reinfried
in Moos, Uoiversitätsbibliothekar Dr. Wille n. Prof. Dr. Hartfelder
in Heidelberg, Arcbivrat Dr. Schulte u. Archivpraktikant Dr. Krieger
liier habe ich dankend zu erwähnen. ~ Kürzungen wie 1887.
Digitized by
Google
Badische GeschicbUlitteratur des Jahres 1888. 255
9. Mitteilangen der Bad. hist Kommission No. 9 (Forts.)-
10. — ZGO. N.F. m, m31— ml28. IV, ml— m64.
10. Ekert, G. Bibliographie p6nitentiaire depnis le commencement
du si^clc. Grand-Dnchö de Baden. — Actes du congrös p6ni-
tentiaire intemat. de Rome. U. 2. Rome. 1888.
11. Heyck, Ed. Badische Litteratur 1886—87. n. Geschichte. —
Ztschr. d. G. f. BefÖrdrg. der Geschichtskde. v. Freiburg Vn.
201-219.
12. Köhler, Jakob. Die Programmbeilagen der bad. höh. Lehran-
stalten (Gymnasien, Progymnasien, Kealgymnasien, Realschulen,
höh. Bürgerschulen u. Lehrerseminarien) mit aiphabet. Ver-
zeichn. der Verfasser u. Übersicht der behandelten Gegenstände.
Rastatt, Vogel. 1888. 4^ 71 S. (Progr.-Beil. d. Gymn. Rastatt.)
13. Kraus, F. X. Badische Litteratur 1885—88. I. Archäologie u.
Kunstgeschichte. — Wie 11. 187— 20a
14. Krieger, A. Berieht üb. d. histor. Litteratur Badens d. J. 1884.
1885. — Jahresber. d. Geschichtswissenschfb hrsg. v. Jastrow.
vn. Jhrg. Berlin. 1888. S. H, 68-72. m, 116-23. - Vm.
Jhrg. Berlin. 1889. U, 79—86. HI, 108-113.
15. Lamey, Ferd. Bad. Geschichtslitteratur des Jahres 1887. —
ZGO. N.F.m. 241-256.
16. Sammlung von Vorträgen gehalten im Mannheimer Alter-
tumsverein. Zweite Serie. Mannh., Loeffler. 1888. 8^. 121 S.
1) Urgeschichte von Mannheim u. Umgegend, von Karl Bau-
mann. — 2) Rom. Foldzflge in der Pfalz, iusbesond. die Be-
festigungsanlagen des Kaisers Valentinian geg. die Alemannen,
▼on Karl Christ. — 8) Die erste Belagerang u. Einnahme
von Mannheim i. J. 1622, von Seubert. -- 4) Die Walpurgis-
nacht in Sage u. Dichtung, von Dr. Ernst Hermann.
11. Geschichte Badens.
a. Prähistorische und römische Zeit
1. Allgemeines.
Vgl. No. 16.
17. Bissinger, E. Funde Römischer Münzen im Grossh. Baden. 11.
Donauesch. 1888. 4«. (Progr.-Beil.)
18. Hettner. Köm. Münzschatzfande in den Kheinlanden (Baden
S. 162-163). - Wd.Z. vn. Hft. 2.
19. Kofler, Fr. Die rechtsrh. Römerstrasse. — Wd.Z. VH. Khlt.
No. 7.
20. Maurer, Heinrich. Valentinians Feldzag gegen die Alemannen
(369). - ZCK). N.F, HI. 303-328.
21. Niessen, H. Die Alamannenschlacht bei Strassbnrg. — Wd.Z.
VI. 4. Hft.
22. Wiegand, W. Die Alamannenschlacht bei Strassbnrg. — Wd.Z.
7. Jhrg. Hft. 1.
Digitized by
Google
256 Lamey.
2« Einzelne Orte.
23. Baden-Baden. Bissinger, E. Rom. Münzfond von Baden*
Baden. - Wd.Z. VH. Kblt. No. 2.
24. Badenweiler. Wever, Gast. Die Köm. Bäder zu Badenweüen
Schau-in's-Land Xm. 15—20.
25. Bretten. Wagner, E. Grabhügel — Untersuchungen in Bretten
u. in Merdingen, A. Breisach. -— Karlsr. Ztg. vom 25. Nov.
— Wd.Z. Kbl. No. 12.
26. Heidelberg. Zangemeister. Mercnr-Inschrift. — Wd.Z. YU.
Kblt. No. 6.
27. Eonstanz. Yögelin, S. Bibliogr. Excurseu. Nachträge zu den
„Inscriptiones confoederationis Helveticae lat.*" (Forts.) Meilen-
stein von Wyl bei Baden; die Inschrift zu Constanz. — An-
zeiger f. Schweiz. Alterthumskde. 1888. No. 1.
2a —Miller u. Setz. Eonstanz. Römerfunde. — Wd.Z. Kblt. No. 8.
Merdingen, s. No. 25.
29. Biegel. Poinsignon, A. Rom. Töpferei zu Riegel. — Schau-
in's-Land Xm. 40-42.
h. Gesafntgeschichte des Landes^ hauptsächUch im MittelcUt€^\
Vgl. No. 86.
30. Baumann, F. L. Über die Todtenbücher der Bistümer Augs-
burg, Constanz u. Cur. — N. Archiv d. Ges. f. alt. d. Ge-
schichtskde, xm. 409.
31. —Der Schluss der Weissenauer Gtttergeschichte. — ZGO. N.F.
m. 359—373.
32. Baumgarten, Paul M. (P. Luders) Lobrede auf Kurfürst Frie-
drich I. von der P&Iz (deutsch). — Rom. Quartalschr. f. christl.
Altertumskde. u. f. Kirchengesch. 1. 231—58. ZGO. N. F. IV. 122.
33. Clasen. Urkunden des Mannheimer Altertumsvereins. Varia.
- M. d. h. K. No. 9. Vm.
34. Czihak, £. v. Das Ende des Klosters Gottesau, der Bau des
Schlosses u. die Tagebücher des Abtes Benedict. — ZGO.
N.F.IV. 1-45.
35. Documents Luxembourgeois ä Paris concemant le gouveme-
ment du Duc Louis d'Orleans. Copi^ et rassembles par M. le
comte Albert de Circourt mis en ordre et publi^s par le Dr.
N. van Werveke. (Extrait des „Publications de la Section
historique de Tlnstitut royal grand-ducal de Luxembourg" 40»
Volume.) Luxembourg, V. Bück. 1886.
F. 86. Lettres d'hommage au duc d'Orl^ns de Bernard,
marqnis de Bade. 1402. Nov. 7.
36. Fester, R. Archivalien des Frhm. Karl Stephan Gayling von
Altheim in Ebnet bei Freiburg. — M. d. h. K. No. 10. I.
37. Funk. Martin V. u. das Concil v, Konstanz. — Tüb. theol.
Quartalschr. S. 451-^65.
38. Geres, C. Peter v. Hagenbach. — Schau-in's-Land XIV. 1—12.
Digitized by
Google
Badische Geschichtslitteratur des Jahres 1888. 257
39. Koch, Adolf n. Wille, Jak. Begesten der P&lzgrafen a. Bbein
I2l4^14ff). Hrsg. v. d. Bad. bist. Komm. Unter Leitung v.
Eduard Winkelinann. 3. Ug. Innsbrack, Wagner. 188a 4®.
40l ]f onamenta Germaniae historicft . . . Necrologia Germaniae
Tom. I. Necrologium Petrishusanum p. 664—678.
4L Mflller, Hans. Badische Ffirsten-Bildnisae. I.Bd.: Ton Earll.
(t 1475) bis Karl Friedrich (1728-1811). Karlsr., Groos. 1888. Fol.
42. Pape, K. Der Khelnhund. — Die Grenzhoten 46. Jhrg. No. 52.
43. Beinfried, K. .Yalletar'' zwischen Schwarzach n. GrUfem. —
ZGO. N.F.IV. 120-121.
44. Buppert, Ph. Konstanzer Beiträge znr bad. Geschichte. Altes
n. Nenes. Konstanz. Selbstverl. 1888. 8^.
Inhalt: Eid bad. Hexenrichter. — Die Konstanzer Gesell-
sdiaft znr Katze. — Ahbad. Besitz {d der Mottenan. — Lim*
bwf «. Satfbadi. — Ans dem Tagiibw^ eimes KoDStmzen 1848.
— Ein ÜbprÜDfirer Chronist des 15. Jahrbunderts. — Ein wich-
tiges Aktenclflck (zur Gesdh. d. Stadt n. des Bistums Konatanz
1S62-1368). — THr. Ricbentbal.
45. Scheffer-Boichorst, Paul. Die Heimat der Oonstitutio de
expeditione Bomana (= Bdchenau). ZGO. N. F. HI. 173—191.
46. Schalte, Aloys. Die Urknnde Walahfrid Stiabos von 813 eine
Fälschung. — ZGO. N.F. HI. 345—353.
47. —Da« Grabmal des Grafen Egino V. von Freiburg u. Urach. —
ZGO. üf.F.m. 379-381.
4a —Acta Gengenbacensia 1233—35. — ZGO. N.F. IV. 90—114.
49. Simonsfeld, H. Zu Heinrich von Diessenhoven. —17. Archiv
d. Ges. f. alt. d. Gesdhichtskde. Xm. 223. [V^. Ifittlngn. d.
Inst. f. österr. Geschichtsf. K. 144.]
50. Weech, Fr. v. Die Kaiserurkunden von 1379—1437 im Grossh.
Gen.-Land.-Arch. in Karlsruhe. — ZGO. N. F. m. 423—446.
c. Neuaeü,
5L Briefe der EorfUrstin Sophie von Hannover an die Baugräfinnon
u. Baugrafen zu Pfalz. Hrsg. von Eduard Bodemann. Leipzig,
Hirzel. 1888. 8^. — Publikationen aus den k. preuss. Staats-
archiven XXXYI.
52. Butler, Adolf u. Stocker, F. U. General Abbatucci (gefallen
1796 bei Verteidigung des HtUünger Brückenkopfes). — Vom
«Ihora zum Schwaizwald Y. 241—269.
58. D. GonzaloFernandez de Cordoba. Garrespondenda con el
conde de Nassau, conde de Till! etc. — Goleccion de docu-
m^ntos ineditos para la historia de Espaüa LIY.
Nach gat. Mitüng. Enih. Berichte üb. d. Schlacht bei Wimpfen.
54. Erdmannsdörffer, B. Polit. Correspodenz Karl Friedrichs von
Baden 1783—1806. Hrsg. von der Bad. histor. Komm. Erster
Band (1783-1792). Heiddb., Winter. 1888. 8».
Vgl. Karlsr. Ztg. Beil. zu No. 281. 282.
55. Erhard. Beiträge zur Gesch. des pohi. Thronfolgekrieges. —
Kriegsgeschichtl. Einzelschrftn. hrsg. v. gr. Greneralstab Hft. 8.
Zaitaebr. f. OMCb. d. Oberrh. N. F. IV. 2. 17
Digitized by
Google
258 Lamey.
56. Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen. Hrsg. v. d. Abtlng.
f. Eriegsgesch. d. k. k. Eriegs-Archivs. Wien. Verlag d. k. k.
Generalstabs. 1887. 8^ — Feldzng am Ober-Rhein 1710, Bd.
Xn. S. 267—298. — Feldzug in Deutschland 1711. Bd. XIH.
S. 20^-257.
57. Frenzel, Fritz. Das Itinerarium des Thomas Canre. Ein Bei-
trag zur Kritik der Quellen des 3()sjähr. Krieges. (Diss. Halle-
Wittenberg.)
58. Goeler v. Kavensburg, Felix, Frhr. Übersicht der aktiven
Offiziere des Grossh. Bad. Armee-Corps nach Rang u. Ancienni-
tät, Karlsruhe, Sept. 1814. — Zeitschr. d. Ges. f. Befftrdmg.
d. Geschichtskde. v. Freiburg VII. 17^—181.
59. Grolmann, Ludw. v. Tagebuch üb. den Feldzug desErbgross-
herzogs Karl v. Baden 1806—7. — Karlsr. Ztg. Beil. zu No. 906.
Besprechung.
60. Huffschmid, Maxim. Ein bisher unbeachtetes p&lz. Epitaph
(der Gemahlin Friedrichs m., Amalie, zu Alpen). — ZGO.
N.F.m. 231-235.
61. Karl Gustav Markgr. v. Baden-Durlach. Berichte von dem
Feldzuge in Ungarn 1685--86. VeröflF. von K. Götz. Budapest.
1888. S\ Aus Tört6nehni Tkc (bist. Archiv) X. 275 flF.
62. Krieger, Albert. Zwei Instruktionen des Markgr. Ferdinand
Maximilian von Baden-Baden fOr die Erziehung seines Sohnes
Ludwig Wilhelm. — ZGO. N.F. IV. 76-89.
68. Merk, J. P. Tagebuch üb. die tägl. Kriegsvorfallenheiten 1789
bis 1798. Hrsg. von Dr. F. L. Baumann. — Schriften des Ter.
f. Gesch. etc. in Donaueschingen. VI. 18—156.
64. Obser, Karl. Zur Mission des Frhm. Georg Ludwig v. Edels-^
heim im Jahre 1760. — ZGO. N. F. DDE. 354-358.
65. —Bad. Politik in den Jahren 1782—1792. — Zeitschr. f. Gesch.
u. PoHtik Hft. XI. 818-836. XH. 902-920.
66. Riegel. Über das Schicksal gewisser Breisgauer Archivalien. —
Zeitschr. d. Ges. f. Befördmg. d. Geschichtskde. v. Freibg. VII.
101—178.
67. Schwalm, J. Zur Kritik des Peter Harer. — Mittlngn. d. Inst.
f. österr. Geschichtsforsch. 9. S. 638-^64.
68. Stratz, Rud. Die Revolutionen der Jahre 1848 u. 1849 in Europa.
I. Die Februar-Revolution u. ihre nächsten Folgen. Heidel-
berg, Winter. 1888. 8«.
Der erste bad. Aufstand S. 96—180.
69. Weech, Fr. v. Briefe der Herzogin Elisabeth Charlotte v. Or-
leans an den Markgrafen Friedrich Magnus v. Baden-Durlach
u. an den Kurfürsten Johann Wilhelm von der P£alz. — ZGO.
N.F. IV. 115-119.
70. Wengen, Fr. von der. Das Fürstl. Fflrstenberg. Contingent im
Kriege 1792—1796. — Zeitschr. d. Ges. f. Befördrg. der Qe-
schichtskde. v. Freiburg VH. »—100.
Auch Allg. Milit.-Ztg. (Darmsudt) 1889.
Digitized by
Google
Badische Geschichtslitteratur des Jahres 1888. 259
71. Wengen, Fr. von der. Über die Ursachen der Zerstörung der
Französ. Reiterei im Boss. Feldznge 1812. — Allg. Milit.-Ztg.
63. Jhrg. No. 5. 6.
72. — y. Grolmann's Tagebnch üb. den Feldzng des Erbgrossh. Karl
V. Baden 1806-1807. — AUg. MiHt.-Ztg. 63. Jhrg. No. 72-74.
73. Wetzer, L. H. Der Feldzug am Ober-Rhein 1638 u. die Be-
lagenmg von Breisach. Beiträge znr Gesch. des 3Qjähr. Kriegs.
— Mitingn. des k. k. Kriegs- Archivs N.F. I. S. 225—344.
n. S. 257—378. Wien, Seidel u. Sohn 1887. 1888.
d, Genealogie, Heraldik t«. Sphragistik.
14t, Becke-Klüchtzner, £. v. d. Stammtafeln des Adels des Gross-
herzogthoms Baden. Baden-Baden, v. Hagen. 1888. Fol. Lfrg.
13. 14. Nachtrag. (Schloss).
Tb. Gisi, Wilh. Nachtrag zu: Der Ursprung der Hänser Nenenborg
in der Schweiz n. im Breisgaa. — Anzeiger f. Schweiz. Gesch.
N.F. 19. Jhrg. No. 3.
76. Göler, Ernst Aug. v. Bernhard Göler, ein Ritterleben aus der
Reformationszeit, nach Urkunden zusammengestellt. Karlsr.
Evang. Schriften-Ver. 1888. 8**.
77. Krüger, Emil. Zur Herkunft der Habsburger (u. Zähringer). —
Jahrb. f. Schweiz. Gesch. 13, 499-554. Vgl. ZGO. N.F. IV.
126. 127.
78. Roggenbach, Max Frhr. v. Chronik der Friirl. Familie y. Rog-
genbach. Nach Urkunden u. Druckwerken bearb. u. mit Beil.
versehen. Freiburg i. Br., Herder. 1888. 8®.
79. Schwebel, Oskar. Die G^roldsecker u. ihre Burgen. — Vom
Fels zum Meer 1888/89. Hft. 12.
8Q. Poinsignon, A. Wappentafel der bei Sempach gefallenen An-
gehörigen des Breisg. Adels. — Schau-in's-Liand XTTT. 10—14.
81. Vochezer, Joseph. Geschichte des fOrstl. Hauses Waldburg in
Schwaben. Erster Band. Kempten, Kösel. 1888. S\ VHI. 994 S.
82. Wagner, K. Graf Johann HI. von Wertheim. — Archiv des
bistor. Ver. v. Unterfranken n. Aschaffenburg 30. Bd.
III. Geschichte einzelner Orte.
Tgl. No. 23-29. 177—188. 193. 195. 204-216. 220. 224. 236-246.
249. 251. 255. 273. 274. 275.
83. Aach. König. Zur Gesch. des Städtchens Aach im Hegau. —
Freiburg. Diöces.-Arch. XIX. 296—299.
Adelhansen, s. No. 121.
SL Adelsheim. Weiss, J. G. Aus der Geschichte eines fränk.
Städtchens (Adelsheim). — ZGO. N.F. HI. 20Q—2Srf.
Alschweier, s. No. 90. — Altdorf, s. No. 91. — Au, 8. No. 117.
€6. Auggen. Poinsignon, A. Die Burgen zu Auggen, ein Beitrag
zur Lebensgeschichte des Breisgauischen Minnesängers Brun-
wart von Auggen. — Schau-in's-LAnd XTTT. 43—49.
17*
Digitized by
Google
260 Lamey.
86. Bftd^B -Baden. Die Beziehugen des bad. FtrsteoliaBses 2m
BvdBB-fiaden. ^ Echo ▼. Bad^ Ne. 23—26.
BahnbrQckeD,8. No. 89. — Balzhofen, s. Ko. eo« — Bammen-
thal, 8. No. 96.
8t, Bechtoldskircli. I^oinsignon, A. fiechtoldskireh od. BirB-
Hrck'(abgeg. Ort bei Mengea). — Scba«-inVLaiid XTTT. 6—9..
BiDzen^ «. No. 10*7.
8(i. Bircbiberg. Poinsignon, A. Die verschon. Burg Bitchiberg..
— Schaa-in^sJiand XÖI. ?d— 84.
Birlikircb, s. No. 8?. — filansingen, s. No. 107. — Breisach,.
8. No. 78.
89. Bretten. WÖrner, G. u. Feigenbutz. Archivalien ans Orten
dto A'Msbeis. ^MSdm (SiJmbrftcken, Dftrreubtchig, Flchi*-
gtti, <OdchiA(elttb, £tM%ai6h,Sidking^, 9|ßraA%lUil, Wdfisingen,
Zaisenhaosen). — M. d. h. K. Üh. 9. TM.
90. finlil. ÜelnfHed, S:. Archivtdien ans Oiten des Amtsbeäito
fitAl (Alschweicr, fealzhofen, Btthl, BtthlerÖiÄl, txrefem, Her-
renwiese, Kappel-Windeck, Lanf, Lefbersttmg, Itoos, ]^ensatz,
Ifetfweäer, Obetbmch, Ottcrsweier, ScJiwarzadi, Steinbach,
ünzhttfst, Vimbtidi, Weitentdig, Zell). — M. d. h. K. ^0. 9. IV-
DoDaueschingen, 8. No. 3. ^ i)ÖTlinbach, 6. No. M. — Dür-
tenbftchift, 8. No. 8^. ^ Ebnet, 8. N6. 36. -> EftringMi, «»
No. 107. — Eime^ldi4i^eb, s. No. 107. - findeabarg, s.No. 121.
91. Ettenheim. Grenle, J. Archivalien des Amtsbdzirl» Etten-
heün. A. A^chlv(ftll^ dto Gem^d^ü (Altdotf, IXft^biioli,
fittenh^ns Ette&lieifflmttnster, Gnifenhausen, Kii^pü ft. Rh.,^
Eippenheim^ Ellppei^eiiirweiler, Ü^Iahlberg, M0nchwete,Orsch-
welcr, Bingsheiüi, Rast, tächinleheHn, ^bweighansan, Wall*
borg). B. Archivalien derP&rmen (Altdorf, fittenheiamanster,
^Iraigffihimseii*, 3£i|iipei](heiin, Mahlberg, MüncAiweier, Rlugi^
heitts lltts«). ^ M. d. h. E. No. 9. V.
Feadeiah«!)'«!-, 8. Nb. IGS. ^ Fi-9e4iivg<9n^ 8. N6. 107. ^ ^lietiia^
ICen, 8. N«. 89.
92. Freibnrg. Pfister, fimst Die &ianz. VerhSItnisse der üdb-
versitxt fMtarg von der Zeit ihrer Gründimg bis aar Mitte
des 19. Jahrb. Freibnrg i. B., Mohr. 1889. S\
— 8. No. 2. 4. 6. — «CKelL'g'&ablUsh^ 8. No. 46. — Gernsbach,
8. No. 117. — Gersbach, b. No. 121. — Gochsheim, s. No. 89.
— Go^tesäu.s. No. 84. — Grafenhausen, s. No.^. ^ Qt^^
fern, s. No. 90. ^ Greta^ch, s. Nö. 107.
93. Grossschönach. Sten^ele^ Benvennt. Geschichtliches tkb. d.
Ort n. die Karrei Grossschönaoh im Linagan. — Freibnrg.
Diöces.-Arch. XIX. 264r-29ö.
Haltingen, s. No. 107.
94. Heidelberg. Becker, Otto. Die üniversitäts^Angenkünik in
Heidelberg. 20 Jahre klin. Thätigkeit. Im Anftr. d. Mini-
sterinms den Theilnehmem an dem VH. period. intemat.
Ophihalmologen-Eongress Heidelberg 8. bis 11. Aug. 1888 ge-
widmet. Wiesbaden, Bergmann. 1888. 8\
Digitized by
Google
Badische Oeschichtsliiterttttr des Jahres 1888. 261
S5. Heidelberg. Herrmann, Max. Ludwig Dringenberg in Hei-
delbefg. - ZOO. K.P. IT. 11».
^. — Salzer. ArchivAüeii ans OfleR des Amtsberirks Heidelberg
(Bammenthai, Eirchheim, Lebnen, Mauer, Neekargemflnd,
Rohrbaek, WieeoibaAb). -^ M. d. h, K. Vo. a X.
Herrenwiese, s. No. 90. — Berthen, s. Vo. 107. -r- Hertingeo,
8. Neu 107. - HoUen, s. Na 107. — 0ufttinge9, ?. No. 107.
— IlTesheim, s. No. 108.
97. Inzlingen. Poinsignttn, A. Das Weiheraehless Inzlingen bei
IJiFmk. — 8cliaiHli'6-Lll94 SOV. 2&^29.
Istein, s. No. )07. ^ E<iferlk«il. %. V^, 108. - K«fi9#) a. Rh.,
B. No. 91. - K»ppel-Windeck, s. No. 9a
96. Karlsrvtie. Aus def aUen Stadtcfaronik. Zar Oeach. der Gas-
beleuehtimg. -^ Earlsr. Nachr. No. 101.
99. — Ans der alten Stadtchronik. Das erste bad. Gesangsfest. —
Karlsr. Nadbr. No. 121.
100. — Ans Karlsruhes Vergangenheit. Christoph Yovkolx als Dia-
leotdioktw. -^ Karisr. Nachr. Na. 82.
101. -^ Aus Karlsmhea YevganfeAkait. Chriftoph Ebianuol Hauber
mit Portrait. -^ Karte. Nachr. Na. IM.
102. ^ Chronik der Haupt* u. RMidcnaladt Karlsrahe f. d. J. 1887.
ni. Jahrg. Ibi Anftr. d. atädt. ArehiiFkoiiim. zusammengest.
(V. Jos. HAussner). — Karlsr., Macklot. 188a 8^.
108. — Festl. Kaisertage in Kaikr^a -^ Karlsr. Nachr. No. a6-^8i.
^ 8. No. so.
104. Kenzingen. Sussann, Herrn. Kenzingen in der Reformations-
aeit. Kens., Pfeifer. 1888. 8^. 36 a (Progr.-Beil. d. HA.
Bfirgersclmle KenzingeiL)
Kippenhei«, s. No. Sl. ^ Kirckan, s. Na 107. ^ Ktrehkeim,
«. No. n. -^ Koa^UQ^i «. Na, «7. 44.
105. SukQkabad. Poinaigaaa» A. Das Kidmiaibad o. 4ia Hohlen
am Oelberf . — SchajHa'fr-Land XQI. 3SHa9.
Kuppenbeim, a No. 117. *- Karnbaeh, s. No. 89. *- Laden-
barg, «. Na« 1^. — l^auf, I. No. fiO, — Leiherstuag» a N^«
90. — Leimen, 8. No. 98.
106. Limburg u. Sasbach. Ruppert.Ph. Di^ Rulpe Limbiurg u.
das Dorf Sasbach a. Rh. Konstanz, Selbstverl. 1888. 8*.
Vgl. No. 44.
107. Lörrach. Emlein. Arohivalien aas den Amtebeiiike Lörrach
(Binzen, Blansing^, E^gringen, Kmeldingen, Fischingen,
Grenzach, Haltingen, Herthen, Hertingen, Holzen, Huttingen,
Istein, Kirehen, Riedlingen, Stettefi b. Lömeh, TVinnenkiroli,
Warmbaeh, Wehnling^, Wtntersweüer, WolH>ach, Wyhlen).
— M. d. h. K. No. 9. YI.
Mfth'berg, s. No. 91.
108. Mannheim. Claasen. Archivalien aus Orten des AmtsbezirkB
Mannheim (Feudenheiffi, ÜTesheim, Käfer^al, Ladenborg,
Neckarau, Neckaritausen, Sandhofen, Sdiriesheim, Wallstadt)«
— M. d. h. K. No. 9. DL.
Digitized by
Google
262 Lamey,
Mannheim, 8. No. 16. 33.
109. Markdorf. Woldeck v. Die Urkunden des AtcMtb der Stadt
Markdorf. — M. d. h. K. No. 9. m.
Mauer, s. No. 96. — Maulburg, s. No. 121.
110. Messkirch. Gagg. Archivalien der Stadt Messkirch. — M. d.
h. K. No. 10. IV.
Michelbach, 8. No. 117. — • Moos, s. No. 90. — MUnchweier,
8. No. 91. — Neckaraa, 8. No 108. — Neckargemand, s.
No. 96. ^ Neckarhausen, 8. No. 108.
111. Neubirnau. J. Z. Nenbimau. Eine verschollene Grösse am
Bodensee. — Konstanz, Ztg. No. 212. 213.
Neusatz, s. No. 90. — Neuweier, s. No. 90. — NiederbQhl,
8. No. 117. — Oberbruch, s. No. 90. — Oftersheim, s. No.
122. — Orschweier, s. No. 91. — Ottersweier, s. No. 90.
Petershausen, 8. No. 40.
112. Pforzheim. Der Hypnotismus in Pforzheim. — Gartenlaabe-
No. 29. 30.
113. Philippsburg. Harster. Originalbericht des Kommandanten
der bischöfl. speier. Festung Philippsburg Obristlieutenants
Kaspar Baumberger an den kaiserl. General Grafen Aldringen
V. 13. Juü 1633. — Mittlngn. d. bist. Ver. d. PfiOz Xm. 72—92.
114. — Nopp. Archivalien der Stadt Philippsburg. — M. d. h. K.
No. 10. m.
I1& — Wiedemann, K. Philippsburg im 3Qjfthr. Kriege. I. Teil:
bis zur Einräumung an Frankreich. Halle. 1888. 8^. (Diss.)
Plankstadt, 8. No. 122.
116. Radolfzell. Werber. Die Kriegsjahre 1795— 1802 in Radolfzell.
— Freie Stimme, Unterhltngs.-Bl. No. 34—44.
117. Rastatt. Oster. Archivalien aus Orten des Amtsbezirks Rastatt
(Au im Murgthal, Gemsbach, Kuppenheim, Michelbach, Nie-
derbühl, Sulzbach, Weissenbach). — M. d. h. K. No. 10. IL.
Reichenau, s. No. 45. 46. — Riedlingen, s. No. 107. — Rings-
heim, 8. No. 91. — Rohrbach, 8. No. 96.
118L Rothenburg. Poinsignon, A. Ruine Rothenburg. — Schau-
in's-Land XIV. 33-35.
Rust, 8. No. 91. — Sallneck, s. No. 121.
119. St Blasien. Buisson, A. St. Blasien in seiner Vergangenheit
u. Gegenwart als Kurort, mit 6 Abbildgn., 5 Karten u. 6 Tar
bellen. 2. verm. Aufl. Freibg. i. B., Ragoczy. 1888. &.
Vgl. Ober Land u. Meer 60. Bd. 30. Jahrg. No. 80.
120. St Peter auf dem Kaiserstuhl. Poinsignon, A. Das ver-
scholl. Klösterlein St. Peter auf dem Kaiserstuhl. — Schau-
in'8-Land XIV. 13—17.
Sandhofen, s. No. 108. — Sasbach, s. No. 106. — Schlechtei^
haus, 8. No. 121.
121. Schopfheim. Weiss. Archivalien aus Orten des Amtsbezirks
Schopfheim (Adelhausen, Endenburg, Gersbach, Manlbuig,
Sallneck, Schlechtenhaus, Wies). — M. d. h. K. No. 9. XI.
Digitized by
Google
Badische Geschichtslitteratur des Jahres 1888. 263
Schr]esheim,8.No.l08. — 8chwariach,8.No.90. - Schweig-
haasen, s. No. 91.
122. Schwetzingen. Maier. Archivalien ans Orten des Amtsbezirks
Schwetzingen (Oftersheim, Plankstadt, Schwetzingen). — M.
d. h. K. No. 10. V.
Schmieheim, s. No. 91. — Sickingen, s. No. 89. — SpraDthal,
8. No. 89. — Steinbach, s. No. 90. — Stetten, s. No. 107. —
Salzbach, s. No. 117. — Tannenkircb, s. No. 107.
123. Ueberlingen. Baumann. Zar Geschichte der 12 Artikel (zwei
Schreiben der Stadt Ueberlingen 1525). — ZGO. N. F. m.
228-230.
124. — Belagerung von Ueberlingen 1634. — Allg. Militär-Ztg. 86 ff.
— 8. No. 44. — Unzhurst, s. No. 90
125. Yillingen. Eisele, J. S. Yillinger Chronik von 1794—1812.
Hrsg. V. Dr. Chr. Roder. — Schriften d. Ver. f. Gesch. etc.
in Bonaneschingen VI. 1—17.
Vimbuch, s. No. 90. — Wallburg, s. No. 91.
126. Walldorf. Stocker, C. W. F. L. Chronik von Walldorf . Mit
den Bildnissen von J. A. Sambuga u. J. J. Astor, sowie einer
Ansicht des Astorhauses. Bruchsal, Selbstverl. 1888. 8'^
Wallstadt. s. No. 108. — Warmbach, s. No. 107. — Weissen*
bach, 8. No. 117. — Weitenung, 8. No. 90. — Welmlingen,
8. No. 107. - Wies, s. No. 121. — Wiesenbach, s. No. 96.
— Wintersweiler, s. No. 107. — Wollbach, s. No. 107. —
Wössingen, s. No. 89. •— Wyhlen« s. No. 107. — Zhisen*
hausen, s. No. 89. — Zell, s. No. 90.
IV. Biographisches.
Vgl. No. 47. 64. 78. 82. lOa 101. 126. 191. 192. 196. 19a 201. 257. 25a 28a
127. Abraham a St. Clara. Lauchert, F. £ine Grabschrift von
Abraham a St. Clara. — Alemannia XYI. 232.
128. Karl Bartsch. Bechstein, R. Karl Bartsch f 19. Febr. 1888.
— Germania 21. Jahrg. Hft. 1.
129. — Jeitteles, Adalbert. Karl Bartsch. — Unsere Zeit Hft. 5.
130. — Meyer v. Waldeck. Karl Bartsch. — Allg. Ztg. Beü. No.
71. 75. 80. 83. - Karlsr. Ztg. Beü. No. 74. 83. 85. 88. 90.
ISL — Neumann, Fr. Karl Bartsch als Bomanist. — Germania
21. Jahrg. Hft. 1.
132. — SchrOer, K. J. Erinnerungen an Karl Bartsch. — Germania
21. Jahrg. Hft. 1.
Bernard, marquis de Bade, s. No. 35.
133. Otirit Brummer. (Nekrolog.) — Beil. z. No. 69 d. Karlsr. Ztg*
133a. Alfred Frhr. v. Degenfeld-Neuhaus, Gen.-Lieut. Nekrolog. —
— Karlsr. Ztg. No. 321.
134^ Desbillons. Dubois, Pierre. Le P. Desbillons. Bourges,
Tardy-Pigelet. 1887. 8^.
135. Karl Friedr. Drollinger. Sehring, Wilh. Karl Friedr.
Drollinger als deutscher Dichter u. bad. Staatsdiener. —
Karlsr. Nachr. No. 147.
Digitized by
Google
264 Lamey.
136. Cornel Ehrat. (Kachraf.) ~ Bad. Beobachter No. 22.
137. L. Eiehrodt. Oessler, Fr. Ein süddeutscher Homorist CU
Eichrodt). — Gartenlaube No. 5.
Göler, Bernhard v., s. No. 76.
laa Benjamin Herder. Nekrolog n. Gedächtnissrede t. Knecht.
- Bad. Beobachter No. 262. 294. 295.
139. Benjamin n. Emilie Herder. Zum frommen Andenken an
Hrn. Bei^iamin Hader v. dessen Gattin Emilie, geb. Streber.
- Freibg. Kirchenbl. No. 62.
140. Ignaz Hippler, Dekan u. Püarrer. — Frbg. Kirchenbl. No. 15.
Ul. General t. Kanzler. Nadtrnfl — Bad. Beobachter No. 11.
142. Adalb. Kerler, Baurath (Nekrolog). — Karlsr. Ztg. Beü. zn
No. 94.
14a Dr. H. Kopp, G^ieimerath Prof. (Jabiläom). - Karisr. Ztg.
BeU. zn No. 246.
144. J. y. Lassberg. Meyer, J. Briefe Pnpikofers an J. v. Lass-
berg. — AlcMansia XVI. 1-32. 97-154.
146. Ladw. Wilh. v. Baden. Gedenkblatt zur Erinnenmg an
den In Oott ruhende Prinzen Ladw. Wilh. Karl Friedr. Ber-
thold, Morkgr. y. Baden, Herz. y. Z&hringen. Mannheim. 4*.
146. — Prinz Lndw. Wilh. v. Baden. — üeber Land n. Meer
59. Bd. 30. Jahrg. No. 23. — Daheim No. 24.
147. — Doli, K. W. Trauer-Rede bei der feierl. Bestattung Sr. Grossh.
Höh. des in Gott ruhenden Prinzen Ludw. Wilh. y. Baden
in der eyangel Stadtkirche zu Karlsruhe am 29. Febr. 1888
geh. Karlsruhe, Braim. Id6a 8*.
14a Aug. Frkr. Marsehall y« Bieberstein (Nekrolog.) — Karlsr.
Ztg. BeU. zu No. 332.
149. Ph. Melanchthon. Hartfelder, K. Der Aberglaube Pki.
Melandithons. — Histor. Taschenbuch VI. F. 8. Jhrg. S. 231—69.
Ulrich Richenthal, s. No. 44.
150. Riefstal, W. (Nachruf). — Allg. Ztg. Beü. 2 No. 332.
161. Riehm t 7. Apr. 188a — Karlsr. Ztg. No. 99.
152. Roos, Job. Christ. Der Episkopat der Gegenwart in Lebem-
bildem dargestellt. Dr. Johannes Christian Roos, Erzbischof
yon Freibu^, Metropolit der oberrh. Kirchenproyinz. Bin
Lebensbild. Würzburg, Wien, Woerl. 1888. 8*.
168. J. V. y. Scheffel. Freydorf, A. v. Erinnerungen an Yiötot
y. Scheffel. — Magaz. f. d. Lit des In- u. Auslandes 57. Jahrg.
No. 49. 5a
164. Wie Wunder entstehen! Zwei Erzählungen aus den „Schef-
fel-Erinnerungen*'. — Deutsche Reyue 13. Jahrg. Hft 9.
155. — Frommel , Emil. Josef Victor y. Scheffel. Eine Ermnerong.
- Daheim-Kalender 188a S- 124-2a
156. — Längin, Georg. Rede bei der Einweihung des Scheffel-Denk-
mals in Rippoldsau. Wolfach, Sandfuchs. 1887. &^.
157. — Ziel, E. Litterar. Reliefs. Dichterportraits. Zweite Reihe.
Leipzig, Wartig (Hoppe). 1888. 8^
Digitized by
Google
Badische OeschichUlitteratar des Jahres 1888. 265
Ifia Joa. Yict T. Scheffel — Pfeuss. Jahrbftchor 61. B4. 2. Hft
159. — Scheffel's Rodenstem-Fahrt — Schorer's FamiMeAblatt 9. Bd.
No. I. 2
lea - Zar SdM^el-Iittoatw. — Al^. Ztg. BeU. No. 4a.
16L J. M. Schleyer. •- Buch für AUe S. 479 (adt Portrait).
162. Bernh. Schmitt (KachrofX — Bad. Beobachter No. 19 Beil.
M3w Sehoepflin, J. B. Pfister , Gh. Jean Daniel Schoepffin. Etade
biographiiitte. Naaey^ Berger-LerYranlt. 1887. 8*.
164. Herm. Job. Friedr. Schulze t. Gävemitz. (Nekrolog.) —
Un& Zeit Jahrg. 1868. H. 569. 570. ~ Ejrlsr. Ztg. BeiL x. 392.
165. Martin Friedr. Ströbe. (Nachmf.) — Karlsr. Ztg. Beü. z. 138.
166. Heinr. Yierordt. Ziel, £. Litterar. Reliefs. Dichterportraits.
IMtte Beihe. Leipz., Wartig (Hoppe). 1888. 8^ S. 164^183.
167. — Zar neueren deutschen Lyrik. — AUg. Ztg. Beil. No. 303.
16a Joseph Waldmann, GeisÜ. Rath, Priesteijubilar u. PfiuMr
in Orangen (Nekrolog). — FVeilMurg. EirchenbL No. 43.
16a Georg Weber (Nekrotog). — Allg. Ztg. Beü. No. 20^
170. — Hausrath, A. Dr. Georg -Weber. — Deutsche Bindschau
15. Jahrg. 1. Hft
17L — Eleinscbmidt, A. (Jeorg Weber. -* Dlustr. Ztg. No. 2356
(91. Bd.).
172. — Müller, Karl. Pro£ Georg Weber. — Vom Fels zum Meer
1888/89. Hft. 2.
173. Witekind, H. Augustin Lercheimer (PtofiBssor H. Wit^ind ia
Heidelberg) u. s. Schrift wider den Hexenwahou Lebensge-
schichtliches n. Abdruck der letzten vom Verf. besorgten Ausg.
von 1597. Sprachl. bearb. durch A. Birünger. Hrsg. von
Karl Binz. Strassbnrg, Heitz. 188& 8^.
174. — Birlinger, A. Hermann Witekind. — Alemannia XVI. 184
bis 187. 2ai.
175. — L&ngin, G. Augostin Lercheimer, ein Bekftmpfer der Hexen-
processe. — Protest. Kirchenztg. No. 49.
176. Job. Georg Zimmer und die Romantiker. Ein Beitrag zur
Geschichte der Romantik nebst bisher ungedruckten Brie&a
von Arnim, BOckh, Brentano, Görres, Marheineke, Fr. Per-
thes, F. C. Savigny, BrOder Schlegel, L. Tieck, de Wette
u. A. Hrsg. von Heinr. W. B. Zimmer. Mit J. G. Zimmer*s
BiMniss. Fraokf. a. M., Heyder& Zimmer. I88& 8«. VHL S83 &
V. Topographisches, Geographisches, Beschreibungen elo.
Vgl. No. 24a
177. Eine Fahrt um den Kaiserstuhl. 1. Riegel. ~ Schau-inVLa&d
Xni. 21-26.
17a Oiitgesell, Tfa. Das Kloster Liohtenthal bei Baden, dessen
Kirche u. Ghruftkapelle, beschrieben. Wttrzb., Wien, Woerl.
8». 97S.
179. Heimatkunde der Stadt Baden-Baden mit den angrenzenden
Dörfern Sdieuem u. LichtenthaL Baden-Baden, Spies. 8*.
Digitized by
Google
266 Lamey.
180. Illenan. Die bad. Landesirrenheilanstalt Illenaa n. Umgebung.
— Echo V. Baden-Baden No. 49. 50.
181. Eettner, Carl. Das Kiefemadelbad Wolfach a. seine Um-
gebung. Im Anftr. des Schwarzwaldver. , Sect. Wolfach, in
histor.-8tati8t.-topogr. Beziehung beschrieben. Mit zahlr. Ab-
bildongen. Wolfach, Sandfachs. 1888. 8^.
182. Die Kinzigthalbahn. Mit Bildern nach Originalzeichnnngen
von Prof. H. Baisch n. W. Hasemann, sowie nach photogr.
Natnraofiiahmen. — Über Land o. Meer Bd. 58. S. 667.
183. Naeher, J. Die Ortenan, insbes. deren Burgen, Schlösser, Klö-
ster, Festungen u. bedeutendste Baudenkmäler. Ein Beitrag
zur Kenntnis des bad. Landes mit 65 Selbstaufhahmen des
Verf. in 13 Bll. u. einer Übersichtskarte. Lahr, Kanfinann.
1888. 4».
184. Neumann, Ludw. Heimatkunde des Grossh. Baden. Mit vielen
Holzschnitten u. einer Karte. Breslau, Hirt. 1888. BP,
185. Rheinboldt, Max. Die Kurorte u. Heilquellen des Grossh.
Baden. Baden-Baden. 1868. 8^.
186. Schulte v. Brühl. Der Dilsberg u. die vier Burgen zu Neckar-
steinach. Leipzig, Voss. (Deutsche Schlösser n. Burgen.
Von Schulte v. Br. Hft. 5.)
187. Schuster, Huldreich. Des Schwarzwald*s HöUenthalbahn. —
Vom Jura zum Schwarzwald V. 233—240.
188. Zingeler,K.Th. Rund um denBodensee. Wflrzb.,WoerL 8'. 289S.
VI. Kirchengeschichte des ganzen Landes und einzelner
Landschaften.
Vgl. No. 34. 259. 287.
189. Die kirchenpolit. Gesetze u. Verordnungen für die röm.-kath.
Kirche im Grossh. Baden. Zusammengest. nach ihrer ge-
schichtl. Entwickelung seit d. J. 1860 u. in ihrer rechtl. Gel-
tung nach der Gesetzgebg. v. J. 1888. Karlsruhe, Maisch u.
Vogel. 1888. 8^.
190 Good, James J. The origin of the reformed church in Grer-
many. Reading 1887. 8".
Enth< eine eingehende Gesch. der reform. Kirche der P&ls,
besonders Heidelbergs.
191. Heer, Gottfir. St. Fridolin der Apostel Alamannien«. Vortrag.
Zürich, Schulthess. 1889. 8^.
192: Holder, A. Ein Brief des Abts Bern von Keichenau. — N.
Archiv d. Ges. f. alt. d. Gesch. Xm. 630.
193. Hugard, Kud. Der Verkauf der Kameral-Herrschaften Staufea
u. Earchhofen an St. Blasien. — Schau-in*s-Land XIV. 30—32.
194 Kiefer üb. Staat u. kath. Kirche in Baden. — Protest Kirchen-
Ztg. No. 9.
19^. Kraus, F. X. Originalber. üb. den Brand der Abteigebäude
von Salem, 1697, 9. bis la März. — Zeitschr. d. Ges. l Be-
fördrg. der Gesohichtiskde. v, Freiburg VH. 181— 18&
Digitized by
Google
Badiscbe GeBchichtslitteratur des Jahres 1888. 267
196» Ladewig, Panl. AnweseDheit Bischof Eonrads n. v. Konstanz
in Rom im Jahre 1215. — ZGO. N. F. m. 374r-376.
197. — Zur Anwendung des Nativitätsstiles in der Biöcese Ck>n8tanz.
— Anzeiger f. Schweiz. Gesch. N. F. 18. No. 7.
J98k Lebensgeschichte des heil. Grebhard, Grafen v. Bregenz a*
Bischofes zn Eonstanz. Nebst geschichtl. Notizen üb. den Ur-
sprung JL Fortbestand der Wallfahrt St Gebhardsberg. 6. Anfl.
Bregenz, Tentsch. 1888. 8^
199. Kolfüs, Herrn. Die Zulassung der Yolksmissionen u. ihre Ab-
haltung durch Ordensgeistliche im Grossh. Baden. Freiburg
i. Br., Herder. 1888. 8'.
Mit einer bistor. Skizze des kathol. Missionswesens i. Baden
seit 1840.
200l Kuppert Earchl. Urkunden aus der Mortenau. — Freiburg.
Diöces.-Arch. XIX 303—307.
201. Stengele, Benvenut Verzeichn. hervorragender Ordensm&nner
aus dem Linzgau. — Freie Stimme No. 51. 52.
202. Yanotti, Joh. Nepom. Beiträge zur G^sch. der Orden in der
Diöcese Rottenburg. Aus dem handschrftl. Nachlasse. 0. Klo-
ster (Forts.}. — Freiburg. Diöces.-Arch. XIX. 214r-263.
203. Weech, Friedr. v. Codex diplomat Salemitanus. Urkunden-
buch der Cisterzienserabtei Salem. 10. Lfg. IE. Bd. 1. Lfig.
1301-1310 (1399). Karlsr., Braun. 1887. S^
VII. Kirchengeschichte einzelner Orte.
Altdorf, 8. No. 91.
204. Au a. Rh. Die neue St. Antoniuskapelle. — Freibg. KTtchen-
blaU No. 34.
20&. Bronnbach. Beissel, St Die Gistercienser-Abtei Bronnbach
1. 2. — Stimmen aus Maria-Laach. 1888. Hft. 1. 2.
206. Denzlingen. Die abgeg. Wallfahrt zum hl Severin* — Frei-
burger Kirchenbl. No. 2d—^2.
Ettenheimmllnster, s. No. 91.
207. Freiburg. Die Lorettokapelle daselbst. — Freiburg. F^>chen-
blatt No. 34.
206. — Zell, F. Zur Geschichte des Münsters u. der Münsterpfarr^i
in Freiburg. — Freiburg. Diöce8.-Arch. XIX. 29^-302.
209. Fremersberg. Das Kloster auf dem Fremersberg. ^Nach Ba-
der.) — Freiburg. Kirchenbl. No. 5.
Orafenhansen, s. No. 91. — Grossschöuach, s. No. 98.
2ia Hierbach auf dem Dachsberg. Greschichtl. üb. die Frrichtong
der Pfiirrei daselbst. — Freiburg. Kirchenbl. No. 51.
Kippenbeiin, s. No. 91.
211. Lauda. Die Friedhof kapelle zu Laoda. — Freiburg. Kirchen*
blatt. No. 31
212. Leutershausen. Ein kleines HeiUgthum im Dekanate Wein«-
heim. — Freiburg. Kirchenbl. No. 23.
Digitized by
Google
268 Lamey.
^3. Lindenberg. Störk, W. Die WaUÜBthit z. ü. 1. Fraa Mf
dem Lindenberge. — Frabnrg. Kir(^Bbl. Ke. 9^-^42.
Mahlberg, 8. Ko. 91.
214. Mannheim. Winterrotk. KiFcbetdtftleader f. d. kath. P&rr-
gemeindeft zu Mannheim. — Mannh., Sckatt «. Baisberger.
1888. 8*.
Mflaehwei^r, s. Ko. 91.
215. Pforzheim. Grondsteinlegtmg a. BaiMrinoide der fcat^. Kirche
in Pforrii^m. — Bad. Beobachter No. 218. 219.
Riagsheim, s. Ne. 91. — Eu8t, s. Ko. 91.
216. Villingen. Stengel e. Chronik des ehemal. FVanziskaner-
Minoriten-Klosters in Yillingen. -* Freie Stimme No. 20.
Vftt. Rechts- und WirtschafUgescbichte.
Vgl. No. 92.
217. Banmann, Ft. Ludw. Zur Geschichte des kOnigl. Hoi^erichts.
-ZGO. N.F.IV. 69-75.
2ia Birlinger» A. Das Hnnno Weiatnm von Bodmann. — Ale-
mannia XYI. 237.
219. Erhebangen üb. die Lage des Kleingewerbes 1885 veranst.
durch das Grossh. Ministerium des Innem. 3. Bd. Karlsr.,
Gutsch. 1888. 8».
220. Freyhold, Edm. v. Aus den Werkstätten der Goldschmiede-
kunst Pforzheima. — Daheim N«, 1.
y4l. Gierke, Otto. Badische Stadtrechte u. Beformpl&ne des 15.
Jahrhunderts. — ZGO. N.F. DI. 129—172.
23S. Gothein, Eberh. Die Resultate der Erhebungen üb. die Lage
des Kleingewerbes. — Karlsr. Ztg. Beil a. No. 11. If • 13. 14. 15.
228. Jagemann, Eegtee de. Kotices historiques aar la rMoiae
p^nit^tiaire et V^t des prisosa dans le Grand- Duchö de
Baden depids le coMKeneemeiit du si^le. — Actes da oon«
gr^s p^nitentiaire intemadonal de Rome NoTembre 1885 p. p.
les soins du Comitö exöcutif T. IL. 1» P. p. 11-Ä Rome 188a
234. Kohler, Jos. Zur Gesekichte des Re^its in Alemaimieii iaa-
besond. das Recht von Kadelburg. Ein Beitrag zw german.
Privatreditsgeaehiehle. Wttnbwg, Stahel. 1888. ». (Bei-
träge z«r german. PriYBtreoktsgeach. ron Jos. Kohler m.)
225. MoBumenta Germaniae historica. Legian Beotio L T. ▼.
p. L Leges Alamannorom. Ed. KarokiB Lehmann. Hannoviae,
Hahn. 1888. 4*.
216. Kägele. Au£Eddm«Bgen flb. WfttenmgsreriiältmflBe, lYuobU
«. Weinpr«toe ete. am Bodensee ^n 1811—1841. ^ Freie
Stimme Na 123—126.
297. Sehelle, G. Du Pont de Nemenrs et T^oole phyaioemkiqaew
Paris, Guillaumin et die. 188a 8®. 456 &
2fla Trenkle, J. L. Zur Entwiekehmgsgeachidite dea Sdiwanwfii.
Bergbaues. — Schau-in's-Land XUI. 68---7B.
Digitized by
Google
Badische GFeschichtslitteratur des Jahres 1888. 269
HL
Vgl. No. 13.
229. Neue Erwerbungen för die Orossh. Knnsthäane in Karlsrnhe.
— Kunst-Chronik, hrsg. v. Lützow u. Papst. 23. Jhrg. No. 38.
29a Lü1>ke, W, Eanst u. Alterthnm in Baden. — Allg. Ztg. Beü.
No, 68.
231. — Ferdinand Keüer's Kaiser Wilhelm -Bild. — Die Gegenwart
34. Bd. No. 43.
232. Mone, J. Die bildenden Küni^ im Grossh. Baden ehem. a.
jetzt. Topographie der Kunstwerke u. HuseograpMe in Ba-
den mit Berücksichtigung der Militär -Architektur. XYJII.
Bd. Hft. 1 u. 2. (Kreise Karlsruhe, Heidelberg u. Mannheim.)
Bruchsal, Selbstverl. 1887. 8». 160 S.
233. Museographie üb. das Jahr I8gr7. Baden. — Wd.Z. TD. 283
bis 286.
234. Wagner, £(rnst). Aus der Grossh. ethnograph. Sammlung. —
Karlsr. Ztg. Beü. No. 128.
235. — Aus der Grossh. Antiken -Sammlung. — Karlsr. Ztg. Beil.
zu No. 131.
h. Emeelne Orte,
236. Badenweiler. Lübke, W. Ein Todtentanz in Badenweiler.
— Schau-in's-Land XHI. 27—32.
Neudruck aas der Allg. Ztg. von 1866.
237. Freiburg. Die Kapelle des Erzb. Knabenpensionats u. ihre
innere Ausschmückung. — Bad. Beobachter No. 114.
238. — Büttner. Adam u. Eva am Hauptportal des Freib. Münsters.
~ Repertorium f. Kunstwissenschaft X. Hft. 4.
239. Karlsruhe. Karlsruhe als Kunststadt — Karlsr. Nachr. No. 57.
240. — Lübke, W. Die Karlsruher Gallerie. — Allg. Ztg. No. 189.
241. Beichenau. Brambach, W. Die Beichenauer Sängerschule.
% Theorie u. Prads der ßeichenaoer S&ngerschule. Karls-
ruhe. 1888. -^ MitUngn. aus der Grossh. bad. Hof- u. Lan-
desbibliothek u. Münzsammlung hrsg. v. Brambach u. Holder.
Vm. 40. S. 2&--40. Taf. I. H.
242. Sftckingen. Lea, H. Die geschnitzten Bildwerke in der Stifts-
kirdie zu Säckingen, aus dem 15. Jahrhundert. — Schau-in's-
Land XIV. 36-45.
243. St. Blasien. Kraus, F. X. Die Schätze St. Blasiens in der
Abtei St Paul in Kärnten. — ZGO. N.F. IV. 46— 6a
244. Stauf en. Der Hochaltar 4er Pfarrkirche in Staufen. — Frei-
burg. KirchenbL No. ^.
245. Überlingen. Aligeyer, Xj. €b. den Meister des Batssaalschnitz-
werkes zu Überlingen. *— Korrespondenzbl. des Gesamtver. des
d. Geschichts- u. Altert-Ver. Berl. 188a (Auch separat)
246. Weis weil. Krarus, F. X. Altar von Weisweil. -• Schau-inV
Land XHL 4. 5.
Digitized by
Qoo^Q:
270 Lamey.
X. Kultur- u. Litteraturgeschichte, Sprachliches u. dgl.
Vgl. No. 12. 85. 92. 112. 127.
247. Ammon , Otto. Anthropologisches aus Baden. — Allg. Ztg. BeiL
No. 27. 31. 34. 39.
24a — Die Hotzen u. der Hotzenwald I. n. m. IV. V. VI. VII.
Konst. Ztg. No. 165. 167. 170. 174. 175. L Beü. 177. 180.
249. — Briefe ans der bad. Residenzstadt XIX. — Konst. Ztg. No. 40.
250. Ansiedinngen ans Gebietsteilen des Grossherzogtnms Baden
in Ungarn u. Siebenbürgen. — Alb-Bote 1887. No. 35. 41.
251. Bartsch, Karl. Goethe in Heidelberg. — Vom Fels zum Meer.
1887/8a Hft. 10.
252. Biedermann, Karl. E Reis nf Karlsrueh abe (Halbe Woret
und halbe Dichtig). — Vom Jura zum Schwarzwald V. 203—33.
253. Birlinger,A. LexLkographisches (gehört grösstenteils dem ale-
mann. Sprachschatze an). — Alemannia XVI. 61—68.
254. — Zum alemann. Sprachschatze. — Alemannia XVL 169—181.
255. — Wehklage üb. Kostnitz 1786. — Alemannia XVI. 285—286.
256. — Die Namen Alamannen, Schwaben, Teutonicus, Hochdeutsch,
Oberdeutsch, Oberländisch, Niderländisch. — Alemannia XVI.
257—262.
257. — Zu Sebastian Sailer von Marchtal (u. Augustinus Domblüth
in Gengenbach). — Alemannia XVL 240.
25a — Zu Hebel. — Alemannia XVL 238.
259. Bolte, J. Predigtmfirlein Johannes Paulis (nachgeschrieben zu
Villingen?). — Alemannia XVI, 34—53. 233.
260. Bossert, G. Volkstümliches von der fränkischen Grenze. —
Alemannia XVI. 69—74.
261. — Schelmenliedlein von der fränk. Grenze. — Alemannia XVL
157—160.
262. Bück, M. R. Gallische Fluss- u. Ortsnamen in Baden. — ZGO.
N.F.m. 329-344.
263. Epistulae Gottingenses a Carolo Diltheyo editae. Gottingae. 4^
(Index scholarum 1887/88). VgL ZGO. N.F. HL 382. 383.
264. Fuchs. Die Vereins-Fürsorge zum Schutz für entlassene Ge-
fangene in ihrer geschichtl. Fntwickelung während der letzten
100 Jahre. Heidelberg, Weiss. 1888. 8^ 1) Baden S. 25—29.
265. — E. DasalteBreisg.Postwesen. — Schau-in's-LandXin.50— 61.
266. Die Gefolgschaft der Frau v. Erüdener. — Baltische Monats-
schrift 35. Bd. HfL 4.
267. Grundl, Beda. Angehörige der Universität Heidelberg aus dem
ehemal. Gebiete der Diöcese Augsburg u. der jetzt zum Kreise
Schwaben gehör. Teile der Diöcesen Constanz u. Eichstätt —
Zeitschr. d. bist. Ver. f. Schwaben u. Neuburg. 14. Jahi^.
268. Hansjakob, Heinrich. Wilde Kirschen. Heidelberg, Weiss.
188a 8».
269. Holstein, Hugo. Johann Reuchlins Komödien. Ein Beitrag
zur Gesch. d. lat Schuldrama. Halle, Waisenhaus 1888. 8^.
Digitized by
Google
Badiache Geschichtslittentor des Jabres 1888. 271
270l Eilian, fingen. Die Mannheimer Btthnenbearbeitnng des G^tz
von Berlichingen vom Jahre 1786. Ein Beitrag zur Bühnen-
gesch. des Götz. Nach dem Mannheimer Soufflierbach mit
Einleitung zum ersten Male hrsg. Mannh., Bensheimer. 1889. 8^.
271. Kleinschmidt, Arthur. Frau v. Erfldener. — Zeitschr. t Gesch.
u. Politik No. a
272. Eossmann, £. F. Hollandsche Handschriften te Karlsruhe.—
Nederland. Spectator 188a No. 9.
273. Lachmann, Theod. Der unterirdische Schatz in Überlingen
— Alemannia XVL 53. 54.
274. — Die Ueberlinger Nachbarschaften o. der Nachbarschaftstrunk«
Alemannia XVL 160—164.
275. — Ueberlinger Sagen. — Alemannia XVL 248—251.
276. Lichtstreifen zur Beleuchtung bad. Verhältnisse von einem
„vormärzlichen^ Liberalen. Karlsruhe. Comm. des Verlagsver«
f. Wissenschaften. 1888. &^.
277. Mayer, Theod. Friedr. Entstehung u. Entwicklung des Ver.
Deutscher Studenten zu Heidelberg. Im Auftrage des Kon-
vents dargest. Heidelberg. 1887. 8®.
278. Muser, Karl. Blumen am Wege. Gedichte in Schriftsprache
u. alemannischer Mundart. Müllheim i. B., Selbstverl. 8^.
279. (Xbser), K(arl). Die Wiedererwerbung der sog. Manesse-Hand-
Schrift. — Karlsr. Ztg. Beil. zu No. 121.
280. Pf äff, Friedr. Die Lieder des Brunwart v. Ougheim. — Ztschr.
d. Ges. f. Befördmg. der Geschichtskde. v. Freibg. VIL 1—6.
281. Beinfried, Karl. Das Kinderfest am St. Urbanstag im Schwarz-
achischen. — ZGO. N.F. m. 376. 377.
282. Bistelhuber, P. Heidelberg et Strasbourg Recherches bio-
graphiques et litt^raires sur les 6tudiants alsaciens immatri-
cul6s ä Puniversit^ de Heidelberg de 1386 k 1662. Paris, Le-
roux. 1888. 8*.
283. Schröter, KarL Brandschatzung, welche an den Rheingrafen
CM;to Ludwig zu bezahlen war (1633). — Vom Jura zum
Schwarzwald V. 158-16a
284. Tritscheler, Ernst Emil. Die Realschule in Karlsruhe (firflherd
höhere Bürgerschule) von 1863—1888. Dargest aus Anlass
des 25jähr. Bestehens. Karlsr., Maisch & Vogel. 188a 4<*.
35 S. (Progr.-Beil. Realschule Karlsruhe.)
285. Walleser, M. Zur Geschichte der Grossh. Höh. Mädchen-
schule in Mannheim. Festschrift zur Feier des 25jfthr. Be-
stehens der Anstalt Mannheim, Walther, 1888. S\ 80+ 19 S.
286. Zangemeister, KarL Zur Geschichte der grossen Heidel-
berger, sog. Manessischen Liederhandschrift. — Wd.Z. VIL
325-371.
XI. Karten. PUne.
287. Algermissen, J. L. Diözesan-Karte von Sttdwest-Deutschhind
(Freiburg, Rottenburg, Speier) nebst Statist. Angaben ....
Köln, Algermissen. 1888.
Digitized by
Google
272 Lamey.
388. Gtther, F. Temunknrkarte Tmi Heidelberg il Umgegeni.
Heidell)eig, Winter.
289. MUller^ A. Karte der Veitehiwnstalteii tob Bayeni, Wflrt-
tenberg il Bftdea. UHter Leitoig der GeBenddirektion der
k. Bayer. Verkehrsaaistaltea nadi aaitl. HitiMiign. bearV.
Mtlnchen, Piloty u. Loehle.
290. ITiLber, J. Panorama vom Bad Beleben. Lahr.
291. Touristen-Karte des Unt Sohivaizmldes. 2. Aufl. Pforzheim.
292. Übcoächtspittoe der Katastervermessnng fttr 188a
Königsbach, A.DiirIach. —Sitzenkireb^A.Mfitiheim.—
Snlzbacb. A. Eastatt — Helmstadt «. Wetlerbof, A.
Sinsheim. — Siegelsbach^ A. Sinsheim. — Krozingen,
A. Staofen. — Bickensohl, A. Breisach. — Pfohren, A.
Bonaneschiiigen. — Hagniim, A. Überlingen. — Dangstet-
ten n. Endermettingen, A. WaldshvL — Bnchbeim mit
Hngstetten, A. Freiburg. ^ Angelthtlrn, A. Tauber-
bischofsheim. •— Welscbingen, A. Engen.— Sandiiofen,
A. Mannheim (2 BIL). — Untergimpern, A. Sinsheim. —
RüsswihI, A. Waldshnt. — Ober- u. ünteralpfen, A.
Waldshiit — Bonaueschingen (2 BIL). — Aufen^ A.
Donaueschingen. — Dossenbeim, A. Heidelberg. — Sölden,
A. Freiburg. — Wittnau, A. Freiburg. — Necfcarmtlhl-
bach, A. Mosbach. — Ersingen, A. Pforzheim.— Beichen-
thal, A. Rastatt — Ballenberg, A. TauberbischoMeim. —
Laudenbach, A. Weinheim. —Klepsau, A.TaiQbeibi8cho£s-
bdm. — Neckarau, A. Manriieim. — Weisenbadi, A.
Rastatt. — Fiscbenberg mit Kühlenbronn, A. Schopi-
heim. — Nöggenscbwihl, A. Waldshut
Digitized by
Google
über römisehe Hünzfnnde in Baden.
Von
Karl Bissinger.
Die im Gebiete des Grossherzogtums Baden aufgefundenen
römischen Münzen, soweit sich die Nachrichten hierüber noch
beibringen Hessen, sind von dem Schreiber dieser Zeilen in
der Beilage zum Programm des Grossh. Progymnasiums
Donaueschingen 1887 — 1889 veröffentlicht worden. Es han-
delte sich dort zunächst um möglichst umfassende Zusammen-
stellung aller noch vorhandenen Nachrichten und bekannt ge-
wordenen Thatsachen als Quellenmaterial, wobei von allen
daraus etwa abzuleitenden Vermutungen und Folgerungen ge-
flissentlich abgesehen wurde. Da aber jene Notizensammlung
einerseits an einem Orte veröflfentlicht worden, der nicht so
leicht zur Kenntnis weiterer Kreise gelangt, andererseits die dort
angewandte Listenform für nicht fachmässige Leser sehr er-
müdend ist, so mag es wohl gestattet sein, hier an zugäng-
licherem Orte eine kurze Übersicht über die Funde römischer
Münzen auf badischem Gebiete zu geben und zugleich einige
Bemerkungen anzuknüpfen, zu welchen jene Zusammenstellung
Anlass giebt. Denn wenn auch in den auf Grund von Münz-
funden angestellten Vermutungen grosse Vorsicht geboten ist,
so wird doch eine besonnene Betrachtung möglichst umfassenden
Materials zu manchen Folgerungen führen.
Was zunächst die Art der auf badischem Gebiet gemachten
Münzfunde aus römischer Zeit betrifft, so sind darunter die
sog. Schatzfunde nur spärlich vertreten (vgl. Hettner, Westd.
Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst VII, S. 162). Auch die in Grä-
ZtitKlir. f. GMch. d. 0b«rrh. V, F. IV. 8. 18
Digitized by
Google
'X
Z'
274 Bissinger.
bem den Toten beigegebenen MUnzen sind nicht zahlreich;
die grosse Mehrzahl der gefundenen römischen Münzen dürfen
wir wohl als zufällig von ihren einstigen Besitzern verlorene
ansehen. Die Goldmünzen sind (abgesehen von dem aus 21
Goldstücken bestehenden Schlossauer Schatzfunde) verhältnis-
mässig nicht häufig ; die Hauptmasse besteht aus Kupfer- und
Silbermünzen.
Die Gesamtzahl aller genau verzeichneten in Baden ge-
fundenen römischen Münzen: 2642 Stück (wobei die unbe-
stimmten Nachrichten, die nur den Fund „römischer Münzen"
ohne Zahlenangaben melden, ebenso der angebliche Schatzfund
vom Hegau nicht mit inbegriffen sind), ist keine sehr grosse
und bleibt im Verhältnis hinter den Münzfunden des württem-
bergischen Gebietes oder der Landstriche am Main^ zurück.
Es stimmt dies überein mit der Thatsache, dass auch die Zahl
der römischen Trümmer- und sonstigen Fundstätten in Baden
im Verhältnis viel geringer ist, als in jenen Gegenden (ab-
gesehen von den Münzfundstätten giebt es solche nach den
Verzeichnissen des Verfassers in Baden 234, in Württemberg
dagegen 532, s. Das Königreich Württemberg, Stuttgart 1882,
S. 192). Diese Thatsache erklärt sich zum Teil dadurch, dass
grosse Stücke des badischen Gebietes: der Schwarzwald und
einzelne wahrscheinlich versumpfte Striche der Rheinebene in
römischer Zeit gar nicht bewohnt waren; aber auch in d^
übrigen Teilen des badischen Landes, vielleicht mit Ausnahme
der Umgegend von Ladenburg-Heidelberg und etwa von Baden,
scheint die Besiedelung weniger dicht gewesen zu sein, als in
den stärker bewohnten Neckar- und Maingegenden.
Die räumliche Verteilung der römischen Münzfunde
zeigt grosse Übereinstimmung mit jener der sonstigen Stätten
römischer Baureste und Altertümerfunde. Wie diese, gliedem
sich auch die Münzfunde räumlich in drei Gruppen. Ein ziem-
lich breiter Streif von Fundstätten zieht sich vom Bodensee
her durch Klettgan und Hegau nach der obem Donau und
an dem östlichen Abhänge des Schwarzwaldes hin, auf badi-
schem Gebiete bis in die Gegend von Villingen, von wo er
^) In dem einzigen Kastell Saalbarg bei Homburg v. d. H. sind Ober
800 römiscbe MQnzen gefanden worden, s. Cohausen u. Jacob! , Das E6-
merkastell Saalbnrg, Homburg 1878, S. 30.
Digitized by
Google
über Tom, Monzfunde in Baden. 275
dann in das Württembergische hinein (Rottweil u. s. w.) sich
fortsetzt. Das zweite Gebiet der MUnzfundstätten ist das
rechte Bheinufer von Waldshut an bis in die Gegend von
Rastatt. Dieselben ziehen sich vom Rhein bis auf die Vor-
heize des benachbarten Schwarzwaldes, auch in den nach dem
Rheine sich öffiienden Thälem (der Schlucht, Wutach, Elz,
Schutter, Einzig, Oos) hinauf, ohne aber die Höhe des Ge-
birges zu erreichen. Die dritte Gruppe von Münzfundstätten
erstreckt sich in breiter Ausdehnung nördlich von einer Linie
Ettlingen-Pforzheim vom Ufer des Rheins über die unter-
badische Rheinebene und das benachbarte Hügelland der Pfinz,
des Eraichgaus und unteren Neckargebiets bis zu den Plätzen
am Limes; sie findet ihre Fortsetzung nach Norden in den
hessischen Teilen des Odenwalds und der Rheinebene.
Deutlich treten in dieser Verteilung der römischen Münz-
wie der sonstigen Altertümerfunde die beiden Hauptrichtungen
hervor, in welchen bekanntlich, der späteren Provinzialeintei-
lung entsprechend, die römische Eultur und Eolonisation das
rechtsrheinische Südgermanien getroffen hat: einerseits von
Rhätien und dem Bodensee aus nach dem oberen Douaugebiete,
andererseits vom Mittelrhein nach dem Main und Neckar über
die sog. Decumatlande. Beide Strömungen treffen zusammen
im obem Neckargebiete ^); zwischen ihnen liegt als trennendes
Glied der Schwarzwald, den die Römer wohl an seinem Süd-
und Westrande und in den hierher gewendeten Thalbuchten
betreten, nicht aber überschritten oder gar in seinen höher
gelegenen Teilen besiedelt haben. Es geht dies hervor aus
dem gänzlichen Fehlen aller römischen Funde in den höheren
Teilen dieses Gebirgs.^) War diese Gegend doch noch bis
tief ins Mittelalter hinein eine schwer zugängliche und unbe-
>) £ine weitere Verbindang beider Gebiete durch das EiDzigthal (s.
K. Miller in Westd. Korresp. YIII, 17, S. 88) ist möglich, aber bis jetzt
noch nicht nachgewiesen; denn im Kinzigthal erstrecken sich die römi-
schen Funde einstweilen nicht Ober Gengen bach hinaus. — ') Der einzige
Fand, welcher der oben ge&asserten Ansicht entgegensteht, sind die nach
Mone Ztschr. f. d. Gesch. d. Oberrh. XIV, S. 270 „in der Umgegend"* von
St. M&rgen gefundenen Münzen von Traian und Antoninus Pius. Doch
steht dieser Fund zu vereinzelt da, als dass daraus auf eine römische An-
siedlang oder Strasse in dieser Gegend gesehlossen werden dürfte. Viel-
mehr können jene Münzen sehr gut spftter dorthin verschleppt sein.
18*
Digitized by
Google
276
BiBsinger.
siedelte Wildnis, die erst mit der Anlage der Schwarzwald-
klöster (St. Peter u. a.) bewohnbar gemacht wurde.*)
Auch im einzelnen stimmt die räumliche Verteilung der
Münzfunde meist mit jener der sonstigen römischen Altertümer
überein. Wenn manche römische Ruinen (z. B. die Villen von
Bambergen, Hausen vor Wald, Aulfingen, Ettlingenweier^
Brötzingen, Flehingen) keine Münzfunde ergeben haben, so
dürfte dieß wohl Zufall sein; meist zeigen die durch römische
Ruinen oder Steinfunde u. dergl. ausgezeichneten Orte auch
Münzfunde, und umgekehrt liegen die Münzfunde fast sämt-
lich im Bereiche oder doch in der Umgebung solcher Trüm-
merstätten. Ebenso besteht zwischen der Grösse der einstigen
römischen Ansiedelungen und den Münzfunden insofern ein
gewisser Zusammenhang, als die bedeutenderen römischen Nie-
derlassungen alle auch zahlreichere Münzfunde aufweisen. Die
grösste Anzahl gefundener römischer Münzen bieten in Baden
folgende Orte:
stück
Baden .... 618
(Darunter ein Sohatzfond von
562 st)
Pforzheim ... 39
Wiesloch ... 71
Neuenheim-Heidelb. 62
Nicht weniger interessant, als in geographischer Beziehung,
ist die Betrachtung der Münzfunde in Hinsicht auf die ge-
schichtliche Reihenfolge. Denn wenn es auch durchaus un-
zulässig ist, aus einem einzelnen Münzfunde geschichtliche
Vermutungen abzuleiten, so sagt doch C. F. Stalin*) gewiss mit
Recht, dass „Münzfunde für die Geschichte insbesondere in
solchen Fällen zu benützen sind, wo sie in grösserer Anzahl
und an verschiedenen Plätzen in einer und derselben Gegend
gemacht'' werden. Die sämtlichen in Baden gefundenen an-
tiken Münzen verteilen sich auf die einzelnen Perioden und
Kaiser folgendermassen:
Sog. RegenbogenschOsselchen 2 Rom 29 Denare (Der uteste ans der
Makedonische Philippeer . . 4
Keltische Mttnzen 19
Münzmeister des fepublikan.
Stück
Konstanz . .
. 29
Hüfingen .
. 127
Badenweiler
. 148
Riegel . .
. . 159
Waldkirch .
. . 40
(Darunt.e.8chÄt«f
indT.lSSt.)
Stück
Ladenburg. . . 14S
(Darunter ein Schatifnnd tod
67 St)
Walldürn ... 35
Osterburken . . 152
Zeit 134—114 ▼. Chr., Tier wettere Ton 114
—104, die übrigen ans d. 1. Jahrh. ▼. Cbr.>
Cäsar Dictator 2 St.
1) Vgl. L. Baumann, Die GangrafBchaften im Wirtemberg. Schwaben.
Stuttg. 1879. S. 189, 158. Derselbe in Schriften d. Vereins f. Gesch. d.
Baar lY, S. 61. — *) Wirtemb. Geschichte I, S. 32.
Digitized by
Google
über röm. Münzfnnde in Baden.
Antonius IQ vir '. . . . . 10
(Darunter 9 LegionsdeDare.)
Octavian 59
(Daninter 61 Asse und Dupondien.)
Agrippa 5
C. u. L. Caesar 3
Tiberius 18
Antonia Dmsi uxor ... 2
Gennanicus 10
Galigola 9
Claudias 9
Nero 48
Galba 6
Otho 1
Vitellins 5
Yespasian 100
[Ohne die aas dem Badener Schatzfand
stammenden Stücke 96.]*)
Titos 22 [ 17]
Domitian 97 [ 88]
Nerva 10 [ 9]
Traian 158 [131]
Hadrian 138 [108]
Sabina 8[ 2]
L. Aelins 4 [ 3]
Antomn.Piusl34[ 94]
Faustina I 53 [ 39]
Ant. Pins n. M. Aorel
2[ 2]
96 [66]
56 [41]
18 [ 15]
in 7]
40[ 18]
8[ 7]
M. AnreL
Fanstina 11
L. Verus
LnciUa
Commodns
Crispina
Pertinaz
Clod. Albinns
Sept.Severu8l58[ 38]
Julia Domna 67 [ 17]
Caracalla 125 [ 29]
Plautüla 20 [ 4]
Geta 46 [ 4]
150 [113]
189 [135]
181 [129]
48 [25]
0]
4]
225 [55]
191 [27]
Macrinus
Diadumenian
6[
2[
34 [31]
1[ 0]
2[ 2]
3[ 2]
9['6]
Elagabal
Aquilia
Julia Paulla
Soaemias
Maesa
Sev.Alexand.50[ 48]
Mamaea 19 [ 18]
Maximinus ....
Maximus
Gordian I , . . .
Gordian lU . . . .
Philippus sen. . . .
Philippus iun. . . .
Decius
£truscilla ....
Herennius ....
Trebonian ....
Volusian
Valerian I . . . .
Gallienus ....
Salonina
Saloninus ....
Postumus ....
Victorinus ....
Tetricus sen. . . .
Tetricus fil
Claudius n . . . .
Aurelian
Seyeiina
Tacitus
Probus
Carinus
Diocletian ....
Maximian. Herc. . .
Constant. Chlorus
Galerius
Maximinus n . . .
Maxentius ....
Licinius sen. . . .
277
8[ 0]
49 [ 41]
69 [66]
6
t)
2
40
32
1
3
2
1
4
2
5
16
3
1
11
i)
23
t)
3
11
2
5
17 J
9
2
4
1
9
33
20
10
31
16
*) Da die Mflnzeo des Badeoer Schatzfondes, 562 St, einen relativ
sehr grossen Brochteil der sämtlichen gefundenen MQnzen ausmachen und
unter ihnen natOrlicb die aus der Zeit kurz vor der Vergrabung stammenden
Mfinzen stark überwiegen, so dOrfte es richtiger sein, bei der allgemeinen
Vergleichnng von ihnen abzusehen, um das proportionale Verhältnis nicht
au stören.
Digitized by
Google
278
Bigginger.
4)3T
Constantin I .... eß\ Magnentius ....
Urbs Koma 11 Decentias
Gonstantinopolis ... ^ Julian 1
Helena 1 ' ^"^ Valentinian 10
Crispus 5 Valens 10
Faosta ij Gratian 8
Constantin U .' . . . 24 1 Theodosins 5
Constans 23 l 82 Justinian 3
Gonstantios n . . . . 35 j Constantin. Zeit, die Kaiser nicht
näher zn bestimmen ... 37
Fassen wir die Resultate obiger Tabelle kurz zusammen,
so sind die Münzen der republikanischen Zeit und des julisch-
claudischen Kaiserhauses selten.^) Erst die Münzen Nero's
treten zahlreicher auf, noch häufiger die der Flavier; die vier
Kaiser Traian, Hadrian, Pius und M. Aurel mit ihren Ge-
mahlinnen und Mitregenten bieten die grössten Zahlen. Mit
Commodus (180—192 n. Chr.) tritt ein Rückgang der Zahlen
ein; dieselben halten sich indess noch bis zu Philippus (244
bis 249 n. Chr.) auf massiger Höhe. Von Decius (249—251
n. Chr.) an aber werden die Münzen selten, und erst seit
Diocietian (284 — 305 n. Chr.) und seinen Mitregenten steigt
ihre Zahl wieder, während aus der Zeit Goustantins und seiner
Söhne eine ziemlich grosse Menge von Münzen sich findet.
Aus der Betrachtung dieser Zusammeustellung ergiebt sich
eine Bestätigung der Anschauung von d^ Entwicklung der
Decumatlande, wie sie die Geschichtsforschung aus andern
Quellen gewonnen hat. Nach dieser Meinung wurden diese
Landstriche zuerst von den Römern besiedelt in den 60r und
70r Jahren des ersten Jahrhunderts unserer Zeitrechnung 0,
also zu einer Zeit, da die Münzen der ersten Kaiserzeit noch
kursierten, die von Nero und den Flaviern natürlich zahl-
reicher umliefen. Den Höhepunkt der ungestörten Blüte römi-
^) £ine Ansnabmo liievon bilden die Asse uo4 D^poDdie^ des Qg-
tavian, deren Zahl 51 allerdings eine relativ hohe ist. Die Erkl&roog
hiefiOr dflrfte darin liegini, dasjs diese KupfermaDzen GclaviaDS ihres leich-
teren Gewichts wegen (ähnlich wie die Legionsdenare des Antonios) auch
in späterer Zeit sich länger im Kurs erhielten. Auf längere ümlaufazeit
dieser MQoseo deutet ^uch die Thatsache hin, dass gerade diese Mittel-
Erze Octavians weitaus am häufigsten mit Nachstempeln verseheo ▼or-
kommen. — ^ Mommsen, Rom. Gesch. V, 1886 S. 138. Zangemeister
in West^. Teitscbr. UI, S. 254, etwas abweichend K. Miller in Wes^.
Korr. Vm, 17.
Digitized by
Google
Ober röm. Mfloxfande in Baden. 279
scher Kultur in diesen Gegwden bezeichnen das zweite und
die ersten Jahrzehnte des dritten Jahrhunderts: diese Periode
spiegelt sich in d&i zahlreicher gefundenen Münzen Traians,
Hadrians, der Antonine. Die seit Caracalla^s Alamannenkrieg
beginnende Bedrohung der Decumatlande durch die Germanen,
die aber doch zunächst noch abgew^rt werden, findet ihr
Gegenbild in der verringerten, aber doch noch auf einer ge-
wissen Höhe sich haltenden Zahl der Münzen von Gommodus
bis Philippus, die Katastrophe endlich, die unter Gallienus
beginnende Überflutung, dann Eroberung des rechten Rhein-
ufers durch die AlamannenO in der Seltenheit der Münzen
von Decius an.') Die wieder zahlreicher sich findenden Mün-
zen Diocletians und seiner Nachfolger, die noch häufiger vor-
kommenden der Gonstantinischen Kaiser deuten natürlich nicht
auf eine Wiedereroberung des rechten Rheinufers durch die
Römer, sondern auf einen friedlichen Verkehr, der in den
Pausen der Kriege zwischen der römischen Bevölkerung dar
linken Rheinseite und den auf dem rechten Ufer sesshaft ge-
wordenen Germanen sich entspann. Dass die Münzen der
Gonstantinischen Zeit auch bei den Germanen kursierten, be-
weist ihr Vorkommen in unzweifelhaft germanischen Gräbern
(z. B. in Edingen s. Westd. Korr. V, 179).
Wie die Betrachtung der Gesamtheit der Münzfunde, so
bestätigt auch die Verteilung der Münzreihen auf die ein-
zelnen Fundorte manche bisher aus andern Quellen gefundenen
Resultate. Von sog. Regenbogenschüsselchen sind in Baden
nur an einem Orte 2 Stücke gefunden worden: in ünterwit-
tighausen östlich der Tauber. Dieser Fundort reiht sich an
den über Kocher, Jaxt und fränkischen Jura sich erstreckenden
Verbreitungsbezirk dieser Münzen an.^)
1) S. MommseD, R. G. V, 8. 151. — ^ Wenn die Mansfande deo
geschichtlichen Ereignissen ge Wiesermassen Toraaseilen (erste Abnahme
der Mflnzen unter Commodus = Beginn der VerteidigangskämpCe unter
Garacalla; zweite Aboabme der Mflnsen unter Decius = beginnoider Un-
tergang nnter Gallienus), so ist dies wohl damit zu erklären, dass die
Mflasen eines neu «ir Regierang gekommenen Kaisers erst nach l&ngerer
Zeit in der entlegenen GrenEproviiiz zur Verbreitung kamen. Beweis da-
fOr ist der unter Alexander vergrabene Schatzfuod von Baden, dessen Haupt-
masse nicht die Mflnzen Alexanders und Elagabals, sondern die der früheren
Regenten Garacalla und Sept. Severus bilden. — *) Vgl. F. Streber, Über
die sog. Regenbogeasehasselcben. München 1860, I, 8. 16, 17.
Digitized by
Google
280 Bissinger.
Dass keltische Münzen vorzugsweise am Süd- und West-
abhange des oberen Schwarzwaldes sich finden, erklärt sich
aus dem beschränkten Umlaufsgebiete dieser Münzen, die sich
nicht weit über die Provinz, in der sie allein Geltung hatten,
verbreiteten.
Denare aus republikanischer Zeit wurden in mehreren Exem-
plaren nur an vier Stellen gefunden: in Hüfingen, Stühlingen,
Mahlberg und Neuenheim -Heidelberg. Es ist schwerlich zu-
fällig, dass gerade diese drei Gegenden unseres Landes auch
durch anderweitige Funde als die Orte bezeichnet sind, wo
die Römer zuerst auf dem rechten Ufer des Oberrheins Fuss
gefasst haben: bei dem südlich von Hüfingen und Stühlingen
gelegenen Geisslingen, sowie in Neuenheim durch die dort
gefundenen Ziegel der XXI. Legion, mag diese nun bis zum
Jahre 690 oder bis 84 n. Chr.*) am Oberrhein gestanden
haben, — für die Umgegend von Mahlberg durch den bei
Offenburg gefundenen Meilenstein aus dem Jahre 74.^)
Von besonderem Interesse dürfte eine Zusammenstellung
der Münzreihen sein, welche in den Ruinen unzweifelhaft rö-
mischer Gebäude gefunden worden sind. Es sind deren auf
badischem Gebiet folgende:
Wollmatingen röm. Haus: M. Aurel.
Messkirch röm. Villa: Faostina E, Commodus.
Orsingen röm. Hans: Vespasian, Traian.
Hüfingen röm. Villa: republ. Zeit bis Philippus.
Niedereschach röm. Manerreste: Galba.
Bechtersbohl röm. Manerreste: Vespasian.
Badenweiler röm. Badgebäude: republ. Zeit bis Gratian.
Baden röm. Badgebäude: Domitian und Traian.
Oberweier röm. ViUa: Volosian.
Schatzwäldle b. Ettlingen röm. Villa: Agrippa bis Alexander.
Hagenschiesswald b. Pforzheim r. Villa: Antoninus Pins, Faustina.
Stettfeld röm. Villa: Domitian bis Philippus.
Langenbrücken Brunnenstube: Hadrian.
Wiesloch r. Bergwerk: Vespasian bis Gordian HL
Heidelberg röm. Häuser: Vespasian bis Hadrian.
Neuenheim Hypokausten: Domitian.
Schriesheim Keller sog. Columbarium: Lucilla und Caracalla.
Ladenburg röm. Häuser: Nero bis Trebonian.
Bretten röm. Villa: Hadrian bis Alexander.
^) Brambacb, Baden unter röm. Herrschaft, S. 12 o. 16. -- f) Zange-
meister Westd. ZeiUcbr. III, S. 254. — ') Zangemeister a. a. 0., S. 2&5.
Digitized by
Google
über röm. MOnzfonde in Baden. 281
£ichelberg röm. Haus: Hadrian nnd Claadios ü.
Oberscheidenthal röm. Castell: Antonios III vir und Domitian.
Schlossau röm. Haas: Kero bis Domitian.
Osterburken röm. Castell: Domitian bis Claudias n.
Somit gehen alle diese Münzfunde innerhalb römischer Ge-
bäude nicht über die Zeit der Verwirrung (Gallienus bis Pro-
bus 253—282 n. Chr.) hinaus. Die einzige Ausnahme bildet
das Bad von Badenweiler, in welchem die Funde bis auf Gra-
tian herabreichen. Indes ist wohl zu beachten, dass nach
dem Berichte eines Augenzeugen der Ausgrabung, des Pfarrers
Gmelin von Badenweiler, bei der Aufdeckung des Badgebäudes
tselbst nur Münzen von Tiberius bis auf Antoninus Pius ge-
funden wurden. Die übrigen in Badenweiler gefundenen
Münzen, darunter nur wenige (8 Stück) aus Constantinischer
Zeit, scheinen also erst nachträglich gefunden worden zu sein
und können sehr wohl auch sämtlich in der Umgegend, nicht
im Badgebäude selbst, gefunden worden sein, wie dies von
einzelnen bestimmt überliefert ist. Wir dürfen somit sagen:
von keiner der in unserem Lande als unzweifelhaft römisch
anerkannten Ruinen liefern die Münzfunde das bestimmte
Zeugnis, dass dieselben über die erwähnte Zeit der Verwirrung
hinaus bewohnt gewesen. Natürlich ist dies kein direkter
Beweis (denn eine Münze des Volusianus z. B. könnte ja recht
gut auch erst zur Zeit des Diocletian oder Constantin ver-
loren worden sein), wohl aber eine indirekte Bestätigung der
schon oben erwähnten Ansicht, dass die römische Besiedelung
des rechten Rheinufers wenigstens am Oberrhein mit jenen
Kämpfen iinter Gallienus bis auf Probus ihr Ende erreicht
hat: weder ein Münzfund, noch ein anderer Altertumsfund
steht der Annahme im Wege, dass keine römische Nieder-
lassung in Baden diese Zeit der Zerstörung überdauert hat.
Die Münzen der Constantinischen Zeit endlich finden sich
im ganzen häufiger im nördlichen, als im südlichen Baden;
es scheint also der Verkehr mit den Neckargegenden damals
lebhafter gewesen zu sein als mit den Abhängen des Schwarz-
walds. Einigermassen auffallend ist die relativ grosse Zahl
der Münzen des Magnentius, 350—353 n. Chr. (33 Stück ge-
gegen 24 des Constantinus II, 23 des Gonstans, die doch
länger als jener in Gallien regiert haben).
Digitized by
Google
282 Bissinger.
Da diese Münzen der Oonstantioischen Zeit auch die Be-
zeichnung der Münzstätten tragen, aus denen sie hervorge*
gangen sind, so mag hier noch eine kurze Angabe folgen, wie
die einzelnen Münzstätten des Constantinischen Kaiserreichs
in den Münzfunden vertreten sind. An der Spitze steht die
Trierer Münze mit 51 Stücken, dann folgen die von Lugda-
num mit 19, Siscia 10, Aquileia 9, Arelate-Constantina 8, Mi-
comedia 5^ Tarraco 3, London \md Rom mit je 2, Karthago,
Konstantinopel und Heraklea mit je einem Stück — eine den
natürlichen Verhältnissen im ganzen entsprechende Reihen-
folge; denn es ist begreiflich, dass die Münzen der zunächst
liegenden Prägestätten zahlreicher, die der andern, je weiter
sie entfernt, desto spärlicher über den Rhein gelangt sind.
Damit mögen diese Bemerkungen schliessen, die durchaus
keinen Anspruch darauf erheben, das Thema zu erschöpfen.
Ihr Zweck ist vollkommen erfüllt, wenn es gelungen ist, dar-
auf hinzuweisen, dass die umfassende Zusammenstellung d^
römischen Münzfunde für die Erforschung der römischen Periode
unserer Landesgeschichte zwar keine völlig neuen Resultate
zu gewinnen, wohl aber die bisher gefundenen wesentlich zu
stützen und zu bekräftigen vermag.
Digitized by
Google
Zur Geschiehte der Beichsabtei £rsteiii.
Von
Paul Scheffer -Boichorst.
Den heutigen Elsässern ist es kaum noch bekannt, dass
in Erstein Jahrhunderte hindurch eine Reichsäbtissin waltete,
dass neben ihrem Kloster sich eine Pfalz erhob, dass der
ganze Hof oder ein einzelnes Mitglied der kaiserlichen Familie
hier verweilte, ja dass hier wohl eine Reichsversammlung statt-
fand. Der beliebteste Reiseschriftsteller des Elsass hat dieser
Bedeutung des alten Erstein mit keinem Worte gedacht: es
scheint eben kein Rest einer Mauer, eines Thurmes von der
vergangenen Herrlichkeit zu erzählen. Aber auch über den
schriftlichen Zeugnissen hat kein günstiger Stern gewaltet,
denn das Archiv Ersteins ist bis auf geringe Bruchstücke zu
Grunde gegangen. Wenigstens im Original hat sich meines
Wissens nur eine einzige Eaiserurkunde erhalten. Von den üb-
rigen Privilegien, welche das Kloster in den ersten Jahr-
hunderten seines Bestehens empfing, besitzen wir nur spätere
Eopieen; doch finden sich unter diesen drei Stücke, die bis-
her weiteren Kreisen nicht zugänglich waren: eine Papstur-
kunde von 850, eine kaiserliche Schenkung von 974 und ein
Dienstrecht unbestimmter ZeitO
Das karolingische Haus war in den Niederungen von Rhein
und 111 reich begütert. In einer Formelsammlung lesen wir
^) Ich erwfthne hier des Werkes Ton Jos. Bernhard Histoire de l'ab-
baye et de la viUe d'Erstein. Rizheim 1883. Man kann dasselbe nicht
loben, und offenbar ist es za got gemeint, als dass man es tadeln möchte.
Digitized by
Google
284 Scheffer-Boichorst.
das Bruchstück einer Urkunde, wodurch Ludwig der Fromme
seinem Sohne Lothar eine Herrenhufe and 60 abhängige Hufen,
alle in der Gemarkung von Erstein liegend, zum Geschenke
machte.*) Lothar aber überwies im Jahre 821, als er sich
mit Irmgard von Tours vermählte, seiner jungen Gattin die
Güter in Erstein zur Morgengabe. Dieses erste Unterpfand
„der legitimen Liebe und der ehelichen Verbindung", wie Irm-
gard später dem Papste meldete, sollte ihr dann am Ende
ihres Lebens die Mittel zur Gründung eines Nonnenklosters
bieten. Lothar gab vom Seinigen das Dorf Gressweiler hinzu.
Die Urkunde ist uns gerettet, leider nur in einer Kopie, welche
wohl die Form einer wirklichen Urkunde wiedergiebt, welche
diese aber doch keineswegs ersetzt, wie denn etwa alle Jahres-
daten ausgefallen sind.^) Lothar redet von der Gründung als
einer erst beabsichtigten. Im Jahre 850 war sie vollzogen:
eben hier giebt eine der bisher nicht gedruckten Urkunden
einiges Licht. Papst Leo IV. berichtet, wie Irmgard zu ihm
geschickt, um seine Genehmigung, aber auch um heilige
Reliquien zu erwirken, wie er ihren Bitten willfahrt imd sie
nun schleunigst den Bau und die Einrichtung des Klosters in
Angriff genommen hätte. Dann habe die Kaiserin dem Bi-
schöfe Joseph (v. Ivrea), dem obersten Notar Hilduin und dem
Priester Roland, die ihr Gemahl zum Papste entsandte, ihrer-
seits den Auftrag mitgegeben, für ihre neue Gründung um
eine päpstliche Bestätigung zu bitten. Am 28. Mai 850 er-
folgte dieselbe. Dieser Hergang war uns bisher nur ganz
mangelhaft bekannt, nämlich nur aus einem dürftigen Regest,
das zudem die Einen ohne Daten ^), die Anderen mit ver-
kehrten Daten*) überlieferten. Der folgende Druck der Ur-
kunde führt uns nun weiter, er wird aber den Wunsch, das
Original zu besitzen, vielleicht erst recht nahe legen.
Ich wende mich zu den Zeiten der sächsischen Kaiser.
1) Mahlbacher Reg. Earoling. 709. — *) Besirksarchiv des Unter-
Elsass 6. 2729. Die Reproduktion gehört dem Ende des 11. Jahrhunderts
an. Einer anderen Überlieferang folgte Grandidier, wenn er nicht Re-
t^ognition and Jahresdaten frei ergänzt und leichtere Fehler einfach be-
richtigt hat. Vgl. Mühlbacher a. a. 0. 1103. — >) z. B. Jaff^ Reg. ed.
IL No. 2e08a. - *) Bernhard L c 82: „du 13 avril 863« — 36: „du
4. des calendes de mai«. Er kennt sie offenbar nur nach „la chronique
d*Erstein de Tavou^ Bach«. Mscr.
Digitized by
Google
Zar Geschichte der Reichsabtei firstein. 285
Damals entfaltete sich Erstein zur höchsten Blüte. Das erste
Mal können wir Otto den Grossen im März 952 zu Erstein
nachweisen ;0 er hatte eben die Alpen überstiegen; ihm zur
Seite stand die jugendliche Gemahlin^), die er sich in Italien
erkämpft hatte, die nun noch öfter, mit und ohne den Gatten,
in Erstein einkehrte : die Gründung der Kaiserin Irmgard er-
freut sich der natürlichen Bevorzugung ihrer Nachfolgerinnen;
gerade die Italienerin hat, wie wir sehen werden, in der Nähe
Ersteins auch ein Gut besessen.^) Dem ersten Aufenthalte
folgen nun andere: 953 Februar*), 965 Mai^). Im Jahre 965
ist auch Adelheid in Erstein nachzuweisen; im Jahre 953
gab Otto die Abtei seiner Schwiegermutter, der verwittweten
Königin Bertha von Burgund;^) durch ein Familienglied stand
das Kloster nur um so enger mit dem ottonischen Hause in
Verbindung. Den zweiten Vertreter desselben finden wir
gleich nach dem Tode des Vaters, 973, wieder in Erstein^.
und eben dort begegnen wir ihm noch 975 Dezember^), 976
Januar') und 979 Januar '•). Wenigstens einmal hat auch
Otto III. dort geweilt, 994 Dezember, mit ihm seine Gross-
mutter Adelheid. ^0
So manichfacher Besuch Ersteins verlangte eine eigene, eine
geräumige Wohnung für die kaiserliche Familie. Und eine
Pfalz können wir denn auch thatsächlich in Erstein nach-
weisen: am 13. Februar 953 erlässt Otto eine Urkunde „in
Herenstein palatio";") und wiederum vom 6. Mai 965 datiert
er „Herestein palatio"^*). Aber nicht blos die kaiserliche Fa-
^ Am 10. ond 12. März Dipl. reg. et imp. I No. 147. 148. p. 228.
229. — ^) Sie war mit ihm ans Italien gekommen, nnd wenn die beiden
Urkanden sie aach nicht als Fflrbitterin nennen, so ist ihre Anwesenheit
doch nicht zu i>ezweife]n. — *) Dass auch der Adelheid ihr Heiratsgut
besonders auf Besitzungen im Elsass angewiesen war^ zeigt die Bestätigung
Ottos II., worin es an erster Stelle heisst: in Elesazia. Diplom, reg. et
hnp. n No. 109 p. 128. — «) Am 13. nnd 24. Februar ibid. I No. 162.
163 p. 243. 244. — ») Am 6. und 12. Mai ibid. No. 283. 284 p. 899. —
*) Cont Regin. ad an. 953. — ») Vite Oudal. c. 28. M. G. IV. 415. —
6) Am 26. 27. 28. Dipl. reg. et hnp. U No« 121—123 p. 135-139. ~
9) Am 3. ibid. No. 124 p. 141. - »>) Am 15. ibid. No. 181. 182 p. 205
bis 207. - 11) Am 26. nnd 29. Bt B. 1030—1034. No. 1031. 1032 nun
gedruckt bei Stumpf Acta imp. No. 242. 243 p. 338. 389. — ^^) Dipl.
reg. et imp. I No. 162 p. 244. - ») Ibid. No. 283 p. 899. Vgl. auch
8. 286 Anm. 3.
Digitized by
Google
2g6 Scheffer-Boichorst.
xnilie fand da Platz, auch Beichsversaminlungen sind in £r-
stein abgehalten worden. Am 24. Februar 953 urkundete Otto
„in loco Erenstein regali colloquio" *) und 973 ging eine Augs-
burger Gesandtschaft zum „regale coUoquium", das in Erstein
stattfinden sollte^).
Einmal waren auch Italiener in Erstein erschienen, sie
kamen im Interesse eines von Adelheid gegründeten Klosters,
und in Erstein gab Adelheid ihnen nun am 12. April 999 das
gewünschte Diplom.^ Ein anderes Mal, — in einer viel
früheren Zeit, — war nach Erstein ein Schotte beschieden:
Adelheid woUte vom Abt Kaddroe, der im Rufe gar grosser
Heiligkeit stand, persönlich erbaut werden; sie liess ihn aus
Metz kommen: was er in Erstein geleistet hat,*) mag jeder
selbst in Kaddroes Lebensbeschreibung nachlesen.*^)
^) IbidL No. 163 p. 245. Diese Venammlung mag man zu Waits
Dtsch. y.-6. VL 334. Anm. 5 erg&nxen; dafür ist dann 1119 zu streichen.
Vgl. S. 288 Anm. 5. — «) Vita Oudal. c 28. M. G. IV. 415. — ») Nach
den älteren Drucken Heumann De re diplom. imperatricum 116—120:
Actum infra castrnm, qui dicitur Asterna iudicaria Alsaciense. Castrum
ist einfach die P&lz; statt iudicaria möchte man lesen: in dncatu,
aber Muratori sagt, er habe die Urkunde selbst dem Origiual entnommen.
— *) Vita s. Eaddroae c. 34 M. 6. IV. 484: in ripa Rheni fluminis Nehe-
risteim. Mit dem Herausgeber kann ich den Ort nur fOr Erstein nehmen,
schon wegen der Beziehungen, in denen Adelheid zu Erstein steht. An
Nierstein kann man nicht denken, weil dort die Kaiserin aber auch kein
einziges Mal nachzuweisen ist, es hat ihr ebensowenig wie ihrem Manne,
Sohne und Enkel je zu längerem Verweilen gedient. Ein solches aber
wird in unserem Berichte vorausgesetzt. Noch bemerke ich, dass Krauss
Kunst und Altert, in Elsass-Loth. I. 54 als Namensform für Erstein an-
giebt „Neheristein saec. Xl^. In der Urkunde, die ich unter No. II ver-
öffentliche, ist „Nerestheim" geschrieben. — ^ In Hinsicht der Zeit be-
merke ich zunächst, dass Kaddroe auf dem Heimweg von Erstein starb.
Nun haben Wattenbach Deutschi. Gesch.-Quell. I. 346 und Dümmler im
Neuen Archiv V. 434 den Tod Kaddroes zu 968 gesetzt, wahrscheinlich
doch aus keinem anderen Grunde, als weil die Zeitangabe dem Chron.
s. Clement. M. G. XXIV. 498 entspricht; aber schon der Herausgeber hat
die absolute Unzuverlässigkeit der in dieser Chronik enthaltenen Daten
charakterisiert. Auch zum Jahre 968 setzt der Autor z. B. die Wahl
Bonifacius' VII., die thatsächlich 974 erfolgte. Daas er den Tod Kaddroes
gleichfalls unrichtig bestimmte, erhellt dann daraus, dass die Kaiserin,
welche der Heilige ja eben erst verlassen haben soll, seit Herbst 966 in
Italien weilte. FOr die Zeitbestimmung ist zu beachten: 1) nach dem
Biographen Kaddroes stand Adelheid im Begriffe, nach Italien zu reisen,
2) wird sie bezeichnet als „invicti Ottonis augusti genitrix^. Das heisst
Digitized by
Google
Zur Geschichte der Reichsabtei Erstein. 287
Wie man sieht, — der Sammler findet allerlei Notizchen,
^e uns den Ersteiner Hof ein wenig näher führen, die uns
auf die damalige Bedeutung des Ortes zu schliessen gestatten.
Aber sie stammen gleichsam aus der Fremde, nicht aus der
eigenen Überlieferung Ersteins. Und sollten wirklich die Ot-
tonen, welche doch offenbar so gern in Erstein weilten, den
guten Nonnen, ihren Nachbarinnen, durch keine Schenkung
eine Freundlichkeit erwiesen haben? Das hätte „kaiserlicher
Munificenz'* wenig entsprochen.
Damit komme ich zur zweiten meiner Urkunden; dieselbe
beantwortet die eben aufgeworfene Frage. Den 24. Mai 974,
an welchem Tage er zu Merseburg weilte, schenkte Otto II.
dem Kloster auf Bitten seiner Mutter Adelheid das Gut Ebers-
heim ;0 die Nutzniesserin blieb aber Adelheid. Der Sinn ist
wohl, dass Otto auf sein Erbrecht verzichtete: Ebersheim mag
ein Bestandteil von Adelheids Morgengabe gewesen sein, es wäre
also' ohne Ottos Schenkung später seinem Hause heimgefallen.
Diese Urkunde erweitert unsere Kenntnis der Geschichte Er-
steins; sie ist zugleich auch ein erfreulicher Zuwachs zu der
Sammlung Ottonischer Akten, für welche wir kaum noch auf
viele derartige Nachträge rechnen dürfen. Leider steht es
mit der Überlieferung des Diploms wie bei denen Lothars und
Leos; am Meisten gleicht es dem, nur doch manches Jahr
früher geschriebenen Lothars, mit welchem es die äussere Form
einer originalen Kaiserurkunde gemein hat.
Dem Beispiele der Ottonen folgt Heinrich IL, auch er
weilt öfter in Erstein, und zwar meist mit seiner Gattin Kuni-
gunde: im Mai und Juni 1006^), im September 1016^), im
doch: nicht zu Lebzeiten ihres Mannes, sondern während der Regierang
Ottos II.; und damals nun hat Adelheid, unmittelbar von Deutschland
aus, nur 978 eine Reise nach Italien gemacht. Annal. Sazo ad an. Ne-
benbei bemerkti hat J. Bentzinger Das Leben der Kaiserin Adelheid 1888
in den seinem Werkchen angehängten Regesten auf die besprochene Stelle
keine Rücksicht genommen.
^) Bernhard e. c. 45 sagt, Adelheid habe dem Kloster geschenkt
«kt propri^t^, avec tous les droits, du viUage d'Eberstein. LaguiUe place
cetie localit^ dans le grand-duchö de Bade^ Bernhard möchte die
Urkunde selbst wohl nie gesehen haben; S. 85 sagt er übrigens richtig
„Ebersheim'* ; dabei beruft er sich auf eine Akte, wonach Ebersheim noch
1526 im Besitz des Klosters war. - >) 8t. 1423. 24. — ') St. 1676 ^ 1835.
Tgl. w^en des Ortes Hirsch-Bresslau Heinrich II. Bd. III. S. 39 Anm. 2.
Digitized by
Google
288 Scheffer-Boichorst.
Oktober 1023'). Von letzterem Besuche heimkehrend^ stattete
er und Eunigunde dem Kloster gewissermassen ihren Dank
ab: auf Bitten seiner Gemahlin schenkte Heinrich nämlich im
November 1023 den Nonnen das Gut Euenheim. Und das
Original dieser Urkunde hat sich nun erhalten, es ist das
einzige der älteren Kaiserurkunden für Erstein, das die Zeiten
überdauert hat^)
Mit den Tagen Heinrichs H. erblich der Glanz von Erstein.
Der Besuch unserer Kaiser wurde nun eben so selten, als er
früher häufig gewesen war. Für das weitere 11. und das ganze
12. Jahrhundert haben wir nur zweimal die Anwesenheit des
Hofes zu verzeichnen. Im Januar 1042 kam Heinrich HI.*) Er
war damals Witwer, ein Jahr später heiratete er die Agnes
von Poitou, und die Französin ist nun die letzte unserer
Kaiserinnen, die in der Begünstigung Ersteins dem Beispiele
der Irmgard, der Adelheid und Kunigunde folgte. Wir wissen
nicht, ob es bei persönlicher Anwesenheit geschah; wir haben
nur die Kunde, dass Agnes dem Kloster den im heutigen
Würtemberg liegenden Hof Besigheim schenkte. Diese Kennt-
nis aber giebt uns ein Diplom, das wohl ein Jahrhundert spä-
ter ausgestellt ist. „Ein Jahrhundert später", und doch bietet
es uns zugleich die nächste Notiz ^) über Beziehungen unserer
Kaiser zu dem immer einsamer gewordenen Kloster. Damals
kehrte Friedrich L in Erstein ein, und Friedrich bestätigt
nun dem Markgrafen Hermann von Baden jenen Hof, den einst
die Kaiserin Agnes dem Kloster geschenkt hatte, den jetzt
aber die Äbtissin mit der ganzen geistlichen und weltlichen
Genossenschaft dem Markgrafen überlassen hat.*) Die Ur-
kunde trägt das Datum des 12. Juli 1153, und wie Friedrich
so bald nach seinem Begieningsantritt das so lange vernach-
lässigte Kloster besuchte, da könnte man ja glauben, dass er
während seiner 38jährigen Regierung noch öfter in Erstein ein-
>) St 1814. — *) Nach Bernhard 1. c 48 hfttte Heinrich auch 1005
und 1012 in Erstein geweilt; aber Btott 1005 ist 1006 m setsen, and 1012
weilte Heinrich in Nierstein, nicht in Erstein. — ') Ans 6. 2729 Stampf
Acta imp. No. 274 p. 384 — *) St 2224. — &) Nach Waits Dtsche. Y.-G.
VI. 834 Amn. 5 hätte freflich Hemrich Y. im Jahre 1119 einen Hof su
Erstein gehalten. Dagegen vergleiche man Giesebrecht Kaiserzeit 4. Aafl.
m. 1217 Anm. 909. ^ *) St 8677. Die heutige Form des Ortsnamens
nach Wirtemb. Ü.-B. U. 76.
Digitized by
Google
Zar Geschichte der Reichsabtei Erstein. 289
gekehrt sei. Aber dem Anfange entsprach die Folge in keiner
Weise. Das Interesse für Erstein, scheinbar einen Augenblick
belebt, stumpft immer mehr ab; Heinrich VI. schon gab das
Kloster dem lüsternen Bischof von Strassburg preis; und wenn
die Schenkung auch keinen Bestand hatte, wenn Heinrich YL
selbst auch dem Kloster seine Unmittelbarkeit wieder zu-
erkannte 0, — für das Reich oder den kaiserlichen Hof hat
es die Bedeutung früherer Tage nie wiedergewonnen.
Wir fragen nach dem Grunde der Erscheinung. Da wird
man denn der persönlichen Stimmung unserer Kaiser gewiss
volle Bedeutung einräumen müssen. Und wenn nun der eine
Herrscher an dem Orte nicht mehr den Geschmack seiner Vor-
gänger fand, wenn darüber der kaiserlichen Pfalz und ihrer
Umgebung nicht mehr die Pflege früherer Zeit gewidmet
wurde, wenn in Folge dessen Verfall eintrat, so konnte es den
Nachfolger erst recht nicht hinziehen. Dann wird auch zu
beachten sein, dass fast ganz Elsass gegen Heinrich IV. stand,
dass er sich hier am wenigsten wohlfiUilen konnte. Die Staufer
aber hatten im Elsass ein weit ausgedehnteres Hausgut, als
frühere Kaiser. Was sie im Elsass dem Reiche zubrachten,
war unendlich viel mehr, als was das Reich ihnen hier bot
Um nur Eins anzuführen: wenn es auch in den Niederungen
zwischen Rhein und Dl keineswegs an jagdbarem Wilde ge-
fehlt hat, der Hagenauer Forst gewährte dem Waidmann einen
viel grösseren Spielraum, eine viel reichere Beute. Doch es
bleibt daneben noch ein anderer Grund, der immerhin mit-
gewirkt haben kann, unsere späteren Kaiser von Erstein fern
zu halten. Die Abtei selbst mag in Verfall geraten sein, und
eine Nachbarschaft dieser Art wird nicht eben zum Verweilen
eingeladen haben. Als Friedrich I. dem Markgrafen von Baden
das Gut Besigheim verbrieft, hat es den Anschein, als ob das
Kloster eine Schenkung vollzöge. Daran glaubt man nicht
recht: Schenkungen einer geistlichen Korporation an einen
weltlichen Herrn sind förmlich ein Unding; man argwöhnt,
dass ein Geldgeschäft, wie Not es erheischte, unter dem edlen
Namen des Geschenkes sich verberge. Femer verweise ich
nochmals auf jene Akte, durch welche Heinrich VI. dem Bi-
schöfe von Strassburg das bis dahin reichsunmittelbare Kloster
^ Strassburg. U.-B. L 106.
Zdtoölir.r.GMdi.(1.0lMrrb.H.F.IV.S. 19
Digitized by
Google
290 Scheffer-Boichorst.
ZU Eigen geben wollte. Ein blühendes Reichsstift würde ein
Heinrich VI. schwerlich geopfert haben.
Das Unglück so mancher Kirche waren zur Zeit die Mini-
sterialen. Diese Klasse von Menschen, welche ihrer eigensten
Bedeutung nach die vornehmsten Beschützer der Höster sein
sollten, wurden ihre ärgsten Bedränger. Die Überlieferung
des 12. und 13. Jahrhundeits hallt von Klagen über sie wie-
der, und auch in unseren Gegenden hat mehr als ein Kloster
ihnen seinen Ruin zuzuschreiben. Sollte Erstein von ihrem
Übermut und ihrer Habsucht verschont geblieben sein?
Die Beantwortung dieser Frage führt mich zur dritten-
meiner Urkunden. Auch sie ist nur in späterer Abschrift
erhalten; und hier kommt noch ein anderer Mangel hinzu:
wie sie ist, können wir sie für keine eng begränzte Zeit in
Anspruch nehmen. Doch glaube ich nicht zu irren, wenn ich
sie noch dem 12., spätestens dem Anfange des 13. Jahrhunderts
zuschreibe.
Als um die Mitte des 12. Jahrhunderts die Ministerialen von
Reichenau das Mass ihrer kriegerischen Dienstleistungen mög-
lichst herabzudrücken, das Mass ihrer Forderungen aber mög-
lichst hinaufzuschrauben suchten, da berief sich der Abt auf eine
Urkunde, die Recht und Pflicht genau feststellte. Sie trug den
ehrwürdigen Namen Karls des Grossen; in Wahrheit war sie
eben erst gefälscht worden.^) Der Vorgang fand nun sein
Spiegelbild in Erstein. Ein Erlass der derzeitigen Äbtissin
wäre wirkungslos geblieben: aus vergilbtem Pergament musste
Kaiserin Irmgard, die Stifterin des Klosters, zu den bösen
Ministerialen reden. Dem schwächeren Geschlechte, sagt sie
vorahnenden Geistes, sind die Ministerialen weniger gehorsam,
und wie es bei dieser Sorte von Leuten zu geschehen pflegt,
gehen sie zur Feindseligkeit über und mässen sich Rechte an.
Darum trifft sie Festsetzungen über die Pflicht der Ministerialen,
Äbtissin und Nonnen auf ihren Reisen in würdiger Weise zu
begleiten; wahrt der Äbtissin das ausschliessliche Richteramt
über die Ministerialität; sichert ihr das Besthaupt aus der
Hinterlassenschaft eines belehnten Ministerialen; versperrt
einem Zinsmanne den Eintritt in die Ministerialität, deren
^) S. meinen Aufsatz Die Heimat der Gonstitutio de expeditione Ro-
mana in dieser Zeitschrift N. F. III. 189. 190.
Digitized by
Google
Zur Geschichte der Reichsahtei Erstein. 291
Zahl also nicht auf Kosten des Klosters wachsen soll; sorgt
vor allem auch dafür, dass nicht die Ehen der Ersteiner Mini-
sterialen mit auswärtigen Frauen dem Kloster üble Früchte
eintragen, dass nicht das in seinem Machtbereiche liegende
Eigengut der Ministerialen auf Angehörige eines fremden Ter-
ritoriums übergehe, dass die auswärtige Frau nicht zum (Je-
üusse der Lehen ihres Mannes gelange. Es sind Bestimmungen,
wie sie zum Teile damals auch in anderen Klöstern des El-
sass getroffen wurden. Ob sie in Erstein genutzt haben?
Jedenfalls ist das Kloster noch nicht zu Grunde gegangen,
eine Zeit kam, in welcher es sogar neue Erwerbungen machen
konnte. Aber die Periode seines eigentlichen Glanzes gehörte
4och für immer der Vergangenheit.
1.0
Papst Leo IV. berichtet über Gründung und Ausstattung
des Klosters Erstein, namentlich auch über die Reliquien, die
^r selbst dahin geschenkt hat; bestätigt seine Besitzungen und
Kechte. — 850 April 28.
t Leo episcopus, servus servorum dei^ Dilectissime atque aman-
tissime filie domne Irmengarde auguste et per vos^) venerabili mona-
sterio sancte dei genitricis Marie et sancte virginis et martiris Cecilie,
quod est situm in ducatu Elisacensi*) in vüla que vocatur Herestein,
quod vos ipsa pro remedio anime vestre construere vise*) estis, im-
perpetumn. Credite speculacionis impellimur cura, amore^) eciam
Christiane religionis et studio divini cultus permovemur, pro venera-
bilimn locorum percogitare stabilitate atque deo serviencium securi-
tate, ut hoc proveniente pio labore et anime Christo dicate, que se
illi diebus vite sue servituras decreverunt, perseverent inperturbalte,
^) Aus Spach Inventaire-Bommaire des archives departementales, Bas-
Rhin III. 261 wusste ich, dass die Urkunde hier rorbauden sei; einer
meiner Zuhörer, Herr Baron Fircks, hatte dann die Freundlichkeit, fQr
mich Abschrift zu nehmen. Eine deutsche Übersetzung, die ein Autor
des 15. Jahrhunderts veranstaltete, liegt in derselben Tflte. Wir Hessen
sie bei Seite, weil sie auf dem gleichen Texte beruht wie die nachfolgende
Ausgabe. — ') dei electis dilectissime. — electis ist wahrscheinlich durch
eine Art von Dittographie entstanden. — ') yos in. — *) Als Lothar I.
im Jahre 847 dem noch zu gründenden Kloster ein Geschenk machte,
sprach er von der Grafschaft Elsass, Mahlbacher Reg. Karo). 1104;
^och ist auch schon früher, z. B. 840 1. c. 1035, vom Herzogtum El-
sass die Rede gewesen. — ^) visa. — ^) In den gleichlautenden Arengen
heisst es: ardore.
19*
Digitized by
Google
292 Scheffer-Boichorst.
necnon illa maneant finetenus finuaqne, que a christianis principibos
in dei landein contracta snnt. Et idcirco omnibos filiis ecclesie
sancte et cnncto christiano populo') notnm sit, qnia gloriosissima et
eminentissima atqne a deo coronata Irmengarda imperatrix augnsta,
spiritalis filia nostra, cogitans et intenta meditacione pertractans,
quod qoanto exceUencior inter homines esset, tanto opifici et exalta-
tori sno gracias copiosiores reddere deberet, simnl eciam instabilem
presentis vite cnrsom crebra meditacione perpendens*) statnit atqne
decrevit, amore divino compnncta, consenciente atqne jnbente snaqne
anctoritate confirmante christianissimo et a deo coronato^) Lothario
perpetao angnsto, spiritali filio nostro, viro sno, tarn ex rebns illis,
qnas imperiali mnnificencia'^} consecnta est, qnam et ex illis, qnas
nndecnnqne jnre adepta legitimo, scilicet tarn empcionibns et com-
mntacionibns, qnam alio jnsto et legitimo modo perceptis^) monaste-
rinm constmere, in qno ancillamm congregacio assidne divino nomini
famnlari et tam pro salnte memorati filii nostri Lotharii imperatoris
ipsinsqne filie nostre, qnam et pro statn tocins Christiane religionis
indesinenter domino snpplicare deberet. Ipsnm antem monasterinm
statnit in provincia Elisacensi snper fluvinm qni Dia dicitnr et in
Villa qne Heristein nnncnpatnr, quam aliqnando nomine dotis sol-
lempni nnpciarnm more perceperat, anctore Christo constmere, qua-
tinns ibi potissimnm sne devocionis domino mnnns offerret, nnde le-
gitimi amoris et matrimonialis copnl^ federa prima snmpsisset; ac
ne temeritate aliqna ad tantnm opns^ impelli videretnr, direxit ad
nostram, id est beati Petri, apostolicam sedem, obsecrans, dari sibi
licenciam idem ecclesie edificandi monasterinm, simnl et pignora
sanctornm, qne in ejns loci ecclesia condigno honore reconderet. Nos
antem piam ejus et religiosam intencionem libontissime cognoscentes
atqne ob hoc ipsum') inmensas divine pietati gracias referentes, quia
(domino) ntiqne inspirante tantum in cjns pectorc cultns divini Studium
exercuisse perpendebamns, direximns per fidissimos legatos ipsins, una-
cum consensn et nnanimitate Romane ecclesie, preciosissima sancto-
rnm pignora, scilicet Felicis et Adancti, Secnndiani, Marcelliani et
Veriani et sancte Cecilie virginis ac martiris, obsecrantes et per di-
vinum nomen obtestantes, nt ea congmo loco et secnndnm competen-
tem eormn meritis reverenciam honoremque reconderet. Quibns üla
susceptis gandens et in Christo tripudians monasterinm ipsnm in
jam dicta regione et vüla edificare instanter cepit in honorem domini
nostri Jesu Christi et sancte genitricis illius ac beatissimamm virgi-
num et martimm Cecilie (et) Agathe, sed et prenominatomm Christi
testium Felicis et Adancti, Urbani, Secnndiani, Marcelliani et Yeriani
et^) beati Syxti pontificis et martyris,^^} quomm ibi pignora preciosa
^) cuDcte christiani populL — ^ perperdens. — *) cooiervato. —
*) mnmfidttDck. — ^) peremptia. — *) aggrediendiim isl von cinfir sw^iten
Hand QbergescbriebM worden. Vgl. S. 296 Anm. 4. *- *) ipsum ist V90
der ersten Haad ftbezgcschrieben. — ^) iiptoa an den Band nadi^tragoi.
~ ^ et capud. — ^*) Urban und Syztus sind nicht ^"fotgßBMBOi^,
Digitized by
Google
Zar Geschichte der Reichsabtci Erstem. S93
reeondidit, statnens atqiie disponena consenciente, ntat supra premisi-
nifis, soaqae anctoritate confirmante et (jubente) gloriosissimo filio no-
stro Lothario perpetno^) augusto, (nt) pro remedio et salute anime ip*
mtB ac sue et tocins imperialis prolis suis faturisque temporibus, con-
versent ibi sanetemoniales femine pie et religiöse viyentes seque in
divinis landibos et jmnis incessanter, qnantmn hamana admittit in-
firmitas, diebus ac noctibus exercentes proque salute ipsoram dom-
nomm et tocius christianitatis domini jugiter misericordiam implo-
rantes. Unde, ut snpra memoravimns, tarn ipsam villam, nomine sibi
dotis adtribntam, qoamque et alias res ac possessiones, direrso modo
et legitimo nndecnnqne jure perceptas, eidem sanctissimo et deo in-
dubitanter accepto loco mancipavit, scilicet ad reverenciam divini no-
minis et honorem sanctorom, qnornm inibi memorias condidit, jugiter
excolendum et ad sustentacionem sanctimonialium in eodem loco
Christo famulancinm, ut per succedencium curricula temporum abs-
que indigencia in eodem monasterio consistere et debitas omnipotenti
domino Yaleant laudes ipso opitulante persolvere. Ipsum porro mona-
sterimn, quod inspirante domino edificare et pervigili studio ad con-
snmmacionem usque perducere statuit quodque rebus suis et posses-
sionibus suffulsit atque ditavit, nequaquam suis heredibus et proheredi-
bus subiciendum esse decrevit vel alie cuicunque hominum persone,
sed obtulit illud et reddidit domino et conditori suo, de cigus larga
et omnipotenti manu cuncta susceperat, sanctisque martyribus, quo-
rum inibi pignora preciosa collocaverat, prestituens et omnino decer-
nens, ne quis mortalinm in eodem monasterio vel rebus et posaes-
sionihns ejus ullum sibi prejudicium aliquando vendicareet') proprio
potestatis temerariam manum presumat extendere vel quamlibet or-
dinadonem statoere; sed sanetemoniales femine et ancille Christi in
ipso monasterio degentes eligant sibi spiritalem matrem, que iilaa
spiritaliter doceat et enutriat queque illis necessaria subministret.
(Tumque per etates et curricula temporom una vocante Christo deces-
serit, per ipsarum electionem alia, que digna reperta fuerit, snbro-
getnr, ita ridelicet, ut prius ab eisdem ancillis Christi peracto unani-
meter triduaao jejunio gracia divine clemencie super eadem electione
coneorditer exquiratur, quatinus hoc modo Christo placentem sibiqne
otilem et competentem valeant spiritalem >) matrem assumere; et
quia^) mortalem defensorem eidem loco neminem extrinsecus a<j(jun-
gere voluit, ideo consilio saluberrimo statuit, ut si abbatissa ejusdem
monasterii rel homines et res ipsius aliquomm, ut assolet interdum
fieri, violenciis opprimantur, mater spiritalis ejus^ loci ad sedem aposto-
Hcam dirigat et ei, qui auctore deo pro tempore fuerit, summo ponti-
fici necessitatis sue causas exponat, quatinus inde subsidinm tempore
necessitatis locus ipse percipiat, unde ecclesiastici cultmn honoris per-
eeptis sanctomm noscitur sumpsisse pignoribus; ipse autem, qui tunc
temporis pontifex fuerit, ad imperatorem sive regem Francomm le-
*) prefato. — ^ ut — ') spiritalem ist tod derselben Hand tlberge-
jchrieben. — ♦) quem. — ») jus.
Digitized by
Google
294 Scheffer-Boichorst.
gatos suos dirigens pro recaperando et conservando statu ipsios mona*
steril snpplicet atque ad depellendam , nndecanque illata fuerit, in-
juriam sue auctoritatis exortacione et obtestacione illum, joxta qaod
viderit expedire, compellat. Vertun ut hec ipsa ejusdem spiritalis
filie'nostre devocio per futuras hominum generaciones et decurren-
cium Volumina temporum diligencius*) conservetur et inviolabilem
apud homines legem obtineat, peciit pontificalem benivolenciam no-
stram per legatos gloriosissimi et spiritalis filii nostri Lotharii sem-
per augusti, Joseph scilicet venerabilem episcopum et Hiltuvinum no-
tarium summum sibique familiärem prespiterum suum Rolandum, ut
super ejus decreto et constitucione nostre auctoritatis scriptum prac-
maticum fieri juberemus, quatinus, quod ejus studio et religiosa')
cura actenus promulgatum est, nostris in perpetuum decretis et sanc-
tionibus roboretur. Cujus peticioni, quam deo ') et bonis omnibus ac-
ceptabilem esse non dubitamus, libenter assensum tribuentes hoc de>
cretum auctoritatis nostre fieri jussimus, per quod statuimus, sancci-
mus et inconvulso atque inviolabili jure decernimus omnesque*) ec-
clesie Christi filios et universam generalitatem divino nomini fama-
lancium obtestamur, ut ea, que circa eundem sacratissimum locum
ab ipsa spiritali filia nostra cum consensu et unanimitate excellentis-
simi filii nostri imperatoris Lotharii statuta sunt atque firmata, ita^)
in eyum permaneant et sie ab omnibus ecclesiasticis viris quam et
secularibus conserventur , sicut ab ea inspirante divina gracia pro-
posita et constituta esse noscuntur; nee ullus omnino imperatomm sive
regum, qui per decurrentes etatum successiones futuri sunt, nullus-
que episcoporum aut quorumlibet ecclesiasticorum, sed neque poten-
tum et optimatum aliquis vel c^juscumque (in) ecclesiastico sive in.
seculari habitu ordinis et loci horum aliquid infringere, inmutare,
usurpare ^) et violare presumat, sed, ut premisimus, quicquid ipsa pro
amore dei et domini nostri Jesu Christi, sancte genitricis illius et
beatissimorum martyrum proque studio cultus divini et statu loci ip-
sius ancillarumque dei inibi degencium vovit, statuit, decrevit atque
perfecit vel que similiter deinceps erga eundem locum peregerit, sta-
bile in perpetuum, fixum inviolatumque permaneat. Siquis autem ali-
qaid horum ausu temerario violare, mutare et corrumpere presump-
serit vel prejudicium sibi et indebitam potestatem in eodem loco con-
tra hec, que memoravimus, usurpare temptaverit, iram districti ju-
dicis senciat, locorumque sacrorum violatoribus particeps fiat et juxta
exemplum Ozie regis, qui pontificalem sibi usurpare voluit dignita-
tem, percussionis eteme lepram incurrat ac, nisi cito resipiscere et
loco ipsi suum honorem suamque libertatem reddere maturaverit,
proditoris Jude et eorum, qui in dominum manus impias dejecerunt,
consors perpetuo anathemate condempnatus existat.
Scriptum per manum Teodori notarii, regionarii et scriniarii sancte
^) £in Yorausgeheodes dilen ist durch Punkte getilgt. — ') religosa.
') quando. — *) omniBqae. — *) ita ut. — *) usurpare ist von derselben
Hätad QbergeschriebeD.
Digitized by
Google
Zur Geschichte der Reichsabtei Erstein. 295
Romane ecclesie, in mense Aprilis, indictione^) tercia decima. —
Bene valete. — (Datum) 4 kal. Mai per manum Tyberii primicerii
sancte sedis apostolice imperante domino nostro piissimo perpetuo')
angnsto Lothario a deo coronato magno imperatore.')
Aus dem Bezirksarchive des Unterelsass G. 2733. — Die
Urkunde ist auf zwei zusammengehefteten Perganientstreifen
von einer Hand des 14. Jahrhunderts eingetragen. Der untere,
leergebliebene Raum wurde im 15. Jahrhundert durch Abschrift
des als No. in folgenden Dienstrechtes ausgefüllt. Von letzterer
Hand wurden auch zwei Zusätze zu unserer Urkunde gemacht,
aber nicht auf Grund einer Kollation mit dem Original, son-
dern ganz willkürlich.*)
Was die Echtheit betriflft, so sehe ich keinen Grund, die-
selbe in Zweifel zu ziehen. Alles Formelhafte ist durchaus
zeitgemäss; die Arenga findet sich auch anderweitig; die Fas-
sung der Daten entspricht den Urkunden Leos IV.; der Notar,
Regionär und Scriniar Theodor und der Primicer Tiberius
lassen sich in der Kanzlei Leos IV. noch zweimal nachweisen^);
die Bezeichnung des Gesandten Hilduin als des Kaisers „no-
tarius summus" war in Urkunden Lothars nicht ungebräuch-
lich*), und der Bischof Joseph (von Ivrea), der zuerst genannte
^) in die. Nan hat man in päpstlichen Urkunden wohl „die^ gesagt,
aber „in die*^ beweist deutlich, dass die abliebe Art der Datierung nach
Indiktionen angewandt war. — ^) prefato. — ^) Die Regierungsjahre
fehlen. Was folgt, gehört nicht zur Urkunde: »hec peroepta peracta sunt.
Deo gracias amen! Actum est anno ab incamacione dominica 853 indic-
tione l.** Die Worte „hec percepta peracta sunt*' hat der Abschreiber hin-
zagef>, weil etwas derartiges ihm durch „per manum Tyberii etc.** er-
fordert zu werden schien, er aber die bekannte Yerschlingung, welche zur
Zeit „Datum" bedeutete, nicht zu entziffern verstanden hatte. „Deo gra-
cias" ist ein ganz persönlicher Ergnss des Schreibers, dem die Arbeit
offenbar recht schwer geworden. Was endlich „Actum est etc.*' betrifft,
so rührt die ganze Zeile von der Hand dessen; der auf demselben Perga-
mente die Urkunde der Irmgard folgen liess: eben aus dieser ist „Ac-
tum est etc.** wörtlich herfibergenommen. — ^) Über Jahr und Indiktion,
die einfach aus No. in hinzugefügt sind, vgl. den Schluss der voraus-
gehenden Anmerkung; dann rUhrt von der zweiten Hand noch „aggredien-
dum" zu den Worten „ad tan tum opus". 8. oben S. 292 Anm. 6. Aber
ein solcher Znsatz, der übrigens gar nicht einmal geboten erscheint,
konnte von jedem gemacht werden. Dass keine Kollation stattgefioinden
hat, beweisen die zahlreichen Fehler, die im Original gewiss nicht vor-
handen waren. — ») Jaff^ ed. IL 2676. 2653. - 2606. 2616. — •) Mühl-
Digitized by
Google
296 Scheffer-Boichorst.
der drei Boten, auf deren Bitten Leo am 28. April 850 unser
Privileg erteilte, begegnet gleichzeitig noch in einer anderen
Überlieferung an der Seite des Papstes 0^ offenbar hatte die
Gesandtschaft den Hauptzweck, den Sohn Lothars, Ludwig IL,
zu seiner eben damals stattfindenden Eaiserkrönung nach Rom
zu geleiten.*)
U.»)
Kaiser Otto IL schenkt dem Kloster auf Bitten seiner
Mutter Adelheid das Gut Ebersheim, mit der Bedingung, dass
Adelheid für ihre Lebzeiten die Nutzniessung habe. — 974 Mai 24.
In nomine sancte et individue trinitatis. Otto divina favente cle-
mencia imperator aognstus. Omnimn indnstri^ fideliom nostrorum
patefieri cnpimus, qnaliter nos rogante carissima genitrice nostra
Adalheida necnon matemo ejus amore, uti perdignom est, instigante*)
quoddam nostri juris predimn Ebere^heim nuncupatum in pago Al-
satia et in comitatu Liutfridi condtis ad abbatiam Nerestheim^ no-
stra imperiali potentia donavimus, scilicet in eanmdem sanctimonia-
liom servicio podt ejus vitam perpetim monsünun cum ntriusque sexus
mancipüs, edificiis, terris coitis et incultis, pratis, pascnis, vinetis,
campis, agris, silvis, aquis aqnarumve deeursibiis, molendinis, mobili-
bus et immobilibus, vüs et inviis, exitibus et reditibos, qnesitis et
inqnirendis et cum omnibus legalibns justisque appertinenciis, eo te-
nore ut, quamdiu ipsa jam dicta genitrix nostra vixerit, proprio usu
teneat, post vitam vero ejus pro ipso usu recompensando in perpetuam
abbacie eiusdem proprietatem consororum procurationi redeat. Et ut
nostrom preceptum firmios stabiliusque perseveret, hanc cartam in-
scribi manuque propria nostra subtus roboratam annoli nostri impres-
sione jussimus insignirL — Signum domni Ottonis (M.) invictissimi im-
peratoris aogustL — - Willigisns cancellarius vice Roperti archicapellani
subscripsi. ~ Data nono kaL Jon. anno incamacionis dominice 974.
indicione 1. anno regni domni Ottonis 13., imperii autem 5.
Aus dem Bezirksarchiv des Unterelsass G. 2729. — Die
Urkunde ist von einer Hand des 12. Jahrhunderts geschrieben,
und zwar in Form eines Diploms, mit Wiedergabe des. Mono-
gramms, ohne dass sie doch irgendwie als Original gelten
sollte.^) Mir scheint, dass jener Notar, welchen Sickel als
bacber Reg. Karol. 1075. 1096. — i) ibid. 1144a. — >) Der dritte ist der
Priester Roland. Etwa der sp&tere Erzbischof Ton Arles? — *) Die Urkunde
ist bei Spach Inventaire-sommaire nicht angezeigt; so konnte sie dem
fieransgeber der Urkunden Ottos II. entgehen. -- *) instigantes. — ^) ne-
restheim cf. S. 366 Anm. 4. >- <) Es rerhfilt sich hier ebenso, wie mit
der .Urkunde Lothars I., deren ich S. 264 Anm. 2 gedachte.
Digitized by
Google
Zur Geschichte der Reichsabtei Erstein. 297
W. B. bezeichnet*), der Verfasser war. Eine Reihe von Wen-
dungen, wie ,,patefieri cupimus, amore instigante, legalibus
justisque appertinentiis", begegnen uns auch in Diplomen, die
sicher von W. B. herrühren.*) Besonderes Interesse gewinnt
aber die Datierung, wenn man sie mit anderen unseres No-
tars vergleicht, zumal gerade mit denen, welche er überdies
noch in der zweiten Hälfte des Mai 974 zu Pergament brachte.
Sie finden sich in zwei Urkunden vom 28ten^), und da wie-
derholen sich dieselben unrichtigen Angaben von Indiktion
und Kaiserjahr: statt „ind. I." sollte es heissen „ind. IL",
und das Kaiserjahr müsste VII., nicht V. sein.*) Auch unsere
Urkunde bestätigt also die Wahrnehmung Sickels^), dass W. B.
die Kunst Adam Biese's doch nur in unvollkommenster Weis%
zu üben pflegte. Eine der beiden Urkunden, die W. B. ausser
der unsrigen in der zweiten Hälfte des Mai 974 geschrieben
hat, stimmt auch noch im Ausfertigungsbefehl, in der Sig-
nums- und Rekognitionszeile aufs Wort überein. ^) Wenn ich
noch erwähne, dass die Nachbildung des Monogramms ganz
die zur Zeit üblichen Züge aufweist, so möchte die Echtheit
keinem Bedenken mehr unterliegen.
Unter dem Namen der Kaiserin Irmgard werden einzelne
Pflichten der Ministerialen des Klosters festgesetzt. — An-
geblich 853.
In nomine sancte et individue trinitatis. Irmengardis") impera-
trix illnstris '). Qnoniam deum omniom opermn nostrorum judicem
non diffldimos, ideo ego, pertractans secondmn aagmentmn bonorum
eciam crescere mercedem animarom, decemimos, consenciente sua-
«) Dipl. reg. et imp. II. Vorrede S. 1. — «) ibid. No. 96 p. 110. —
No. 77. p. 98. No. 78. p. 94. — No. 77 1. c. No. 78 1. c. — ») ibid. No.
80. 81. p. 96. 97. ^ *) In den angeführten Urkunden ist auch das Königs«
jähr um einen Einer ssu niedrig berechnet j in unserer Urkunde stimmt
dasselbe noch, da erst zwei Tage nach deren Ausfertigung die neue Zah-
lung begann. — *) Vorrede S. 7. — •) No. 81. p. 97. — ») Wie No. I,
so wurde auch No. III von Baron Fircks abgeschrieben. Die Entzifferung
war aber hier eine nicht eben leichte; die Schrift wirkt auf die Augen
wie ein beissendes Puher. — Auch von dieser Urkunde steht auf dem
Pergamente, dessen ich S. 291 Anm. 1 gedachte, eine deutsche Über-
setxung, welche der lateinischen Fassung nicht immer entspricht, ohne dass
ich ihr doch einen eigenen Wert zuerkennen möchte. — Die Einteilung
nach Paragraphen rührt von mir. — «) illu durchstrichen. — ») ilinstrix.
Digitized by
Google
298 Scheffer-Boichorst.
que auctoritate confirmante christianissimo dilectoque marito nostro
Lothario, in loco proprietatis nostre nomine Heristein super flumen,
quod*) vocatur Ula, in dncata Elisacensi in honore sancte dei geni-
tricis et sanctartun virginom Agathe et Cecilie alioramque sanctonmiy
quorum ibi pignora veneranter recondita sunt, (ecclesiam) construere,
ut congregacio ancillarum dei, ibidem deo militans et pro quiete et
stabilitate Eomani imperii vel tocius ecclesie supplicans, non solum
sibi proficeret, sed et merita mea') aput retributorem omnium bono-
rum de die in diem augeret. Ad quam ecclesiam prefatam villam
nomine dotis mihi datam cum omnibus ejus pertinenciis contradidi*
una cum rebus et possessionibus, quas undecunque diversis modis le-
gittime acquisivi, ea videlicet condicione, ut in usum ancillarum dei
inibi degencium omnia illa cedant, et quicquid pro utilitate sua vel
monialium abbatisse') cum sororum consilio inde facere placuerit,
liberam potestatem habeat. Quia vero ministeriales*) quosdam eidem
#cclesie tradidimus et futuris temporibus ab aliis personis tradendos
speramus, ne fragiliori sexui, id est abbatisse et sanctimonialibus ibi-
dem conversantibus, minus obedientes existant aut ad inimicicias^)^
ut sepe ab hujusmodi**) fieri solet, (prorumpant et) sibi usurpent justi-
cias, eorum causa maxime libuit hanc cartam efficere, et quod ipsis
liceat vel non liceat, sciencie posterorum transmittere. ~ § 1. Quando-
cunque abbatissa'^) loci a congregacione sororum electa nsquam, longe
scilicet aut prope, pro utilitate ecclesie proficisci vel sorores mittere
voluerit, liceat. Qui ab ipsa beneficia ecclesie susceperint et qui-
bus ipsa jusserit, absque omni contradictione eas commitentur et cum
debito honore eundo etredeundo^) famulentur. — § 2. Quorum nulli
liceat extra comparitatem suam uxorem*) ducere aut allodium suum
tradere*") vel vendere; alioquin sciat, quicunque hoc facere presump-
serit, justiciam ministerialium , filios suos beneficia ecclesie legaliter
amittere. — § 3. Super quos nullus dux, nullus comes aut vicecomes^
nullus omnino judex judicandi habeat potestatem; abbatisse enim soll
a sororum congregacione communiter electe^*) potestas ista debetur;
cui tamen extra locum predictum Heristein ^^ per judiciarias ^^ cau-
sas cum eis nihil agere permittitur. — § 4. Quicunque vero a dorn-
nis suis ad solvendum censum ecclesie traditi jam sunt vel deinceps
fnerint, aut'^) qui ab attavo ministeriales ^^) fuisse non probantur,
nequaquam justiciam ministerialium participantur, exceptis qui hanc
per domnos suos, a quibus traditi fnerint ecclesie, pactionem adipis-
cuntur. — § 5. Cum aliquis ministerialium obierit, heres ejus valea-
tissimum patris mobile aut libram argenti abbatisse ^^j presentet et
sie beneficium patris suscipiat. — § 6. Quodsi quis terminos compari-
>) qui. — *) meam. — ^ abbatissa. — *j ministriales , so immer. —
^) ininicicias. — ^) sc. hominibus. — ^ Vor abbatissa zwei Reverenz-
punkte. — ^) Hier nochmals: cum debito honore. — ^) accipere durch
Punkte getilgt. — ^^ traderere. — ") electa. — ^^) Hernstein. — i') ja-
diciaras. — ^^) Im Text steht ein grosses R mit einem langen horizon-
talen Strich dahinter. — *') non p. ausgestrichen. — **) Wie Anm. 7.
Digitized by
Google
Zur Geschichte der Reichsabtei Erstein. 299
tatis sae transgressos ad conservanda vel obtinenda aliene potestatis
nxori*) feoda sua ab ecclesia in manas coiusdam') comparis sai fide
interposita tradiderit, susceptor post legittimas, id est post ter qua-
tnordecim, dies induciatus, nisi cum satisfactione resipiscat, quicqaid
de ecclesia habuerit, amittat. Actum anno ab incarnacione dominica
853. indictione prima.
Die Urkunde steht unter derjenigen Leos IV., welcher sie
von etwas jüngerer Hand angehängt wurde. — Die Echtheits-
frage braucht nicht erörtert zu werden: dass die Verordnung
nicht von der Kaiserin Irmgard herrührt, würde allein schon
der Inhalt beweisen. Nur wegen der Merkwürdigkeit sei noch
hinzugefügt, dass man damals im Kloster nicht einmal mehr
das Todesjahr der Stifterin kannte: diese ist unzweifelhaft am
20. März 851 gestorben, und unsere Urkunde trägt die über-
einstimmenden Daten: anno 853 indictione 1! Was dann die
Zeit der Fälschung betrifft, so finde ich nur ein einziges Mo-
ment, das wenigstens für eine ungefähre Fixierung entschei-
dend ist. Dreimal heisst das Lehen der Ministerialen „bene-
ficium" § 1. 2. 5, nur einmal „feodum^ § 6. Im 13. Jahr-
hundert hatte aber „feodum*" den vollsten Sieg über „bene-
ficium^ davongetragen, während bis zum Ausgange des 12.
Jahrhunderts „beneficium" noch die Vorherrschaft behauptet..
Wenn man etwa in Baltzer's vortrefflichem Register zum Strass-
burger Urkundenbuche den Begriff des Klosterlehens verfolgt^
so findet man zu 1129 und 1185 „beneficium claustrale", aber
zu 1230, 1237, 1257, 1259 nur noch „feodum claustrale".
Danach stammt unsere Fälschung aus einer Übergangszeit,
in welcher aber das Wort „feodum" noch keine grossen Fort-
schritte gemacht hatte.
^) aozori* — *) cuidam.
Digitized by
Google
über
Beste romanischer BeTOlkernng in der Ortenan.
Von
Aloys Schulte.
Nach der allgemeinen Ansicht aller Forscher haben die
deutschen Stämme während der Völkerwanderung so voll-
ständig mit der vorgefundenen Bevölkerung aufgeräumt, dass
man, wenigstens auf dem rechten Rheinufer vom Bodensee
abwärts, nirgends mehr Reste einer romanischen oder romani-
sierten vorgermanischen Bevölkerung vermutete. Solche Reste
— sagte man sich — müssten ja aus den Orts- und Flur-
namen noch nachzuweisen sein.
Was aber an Ortsnamen diese Zeit der Zerstörung über-
dauert hat, das sind neben den Flussnamen die Namen grösserer
Städte und Ansiedlungen, die auch dann sdion wohl den Ger-
manen bekannt waren, als diese Städte noch im Besitze der
römischen Legionen waren. Namen — wie Augsburg, Sülchen,
Ladenburg — wird man nicht anführen dürfen um zu be-
weisen, dass aus römischer Zeit ein Teil der Bevölkerung auf
seiner Scholle blieb. Dafür müsste man Namen einzelner
kleiner Ansiedlungen, Flur- und Bergnamen beibringen, welche
naturgemäss nur in der nächsten Nachbarschaft bekannt sind,
also auch nur von wenigen aus der allgemeinen Vernichtung
gerettet werden konnten.
Doch auch solche Namen finden sich — freilich spärlich
genug — ; aber — soweit meine Kenntnis reicht — dichter
nur in einigen Schwarz waldthälem, in der Ortenau, hart ge-
genüber der Stadt, die als „Strassburg" noch heute die Er-
Digitized by
Google
über Reste roman. Bevölkernng in der Ortcnao. 301
iDnerung an die Zeiten der Völkerwanderung festhält. Es
waren die Tage, als die Germanen mit dem alten Argentora-
tum auch das Strassennetz, das von dort aus ging, in Besitz
bekamen.
Das Verdienst, zuerst auf diese Tbatsache aufmerksam ge-
macht zu haben, gebührt Bau mann; auf seinen Wunsch hat
dann mein verstorbener Schwi^ervater M. R. Bück, die in
Frage kommenden Namen untersucht Seine und Baumanns
Anregungen wird man aus dem folgenden herausfühlen.
Um den Stand der Untersuchung klarzustellen, möge hier der
bezügliche Passus in Baumanns Worten folgen:^
„Band IV, 14 habe ich angenommen, dass im Thale von Welsch-
steinach Bomanen sich auch nach Erobenmg des Zehntlandes dnrch
die Alamannen zu erhalten gewusst haben. Eine willkommene Be-
stätigung findet diese Annahme in zwei Ortsnamen dieses Thaies,
denn dieselben sind unläagbar romanischen Ursprunges. Im Welschen*
steinacher Thale giebt es nämlich einen Zinken Namens Klettner,
der im 14. Jahrhundert Glepner, Grepnir hiess; diese ältere Namens-
form aber ftthrt nach der Deutimg von Dr. Bück auf Crepnir zurück.
Davon ist nir = niger, crep aber das vom Bomanischen aus dem
Altdeutschen entlehnte Hauptwort crep d. i. Fels, Stein. Sonach be-
deutet Crep nir einfach Ansiedlung am schwarzen Steine, Schwarzen-
stein. Im 14. Jahrhundert gab es sodann in Welschsteinach noch
einen weiteren Zinken Gurtnaie, der nunmehr verschollen ist oder
doch seinen Namen geändert hat. Auch dieses Gurtnaie ist nach
Dr. Bück romanisch; seine Wurzel ist das churwelsche cortina d. i.
Baumgarten, dessen rätoromanisches Derivativ curtinaio lautet. Gurt-
naie hiesse also in deutscher Sprache „Baumgarten^.
Aber nicht nur in Welschsteinach, sondern auch in den ostwärts
an dasselbe angrenzenden Seitenthälem des Einzigthals müssen unter
den Alamannen Bomanenreste noch längere Zeit ihre Sprache er-
halten haben, denn auch dort leben noch heute Namen, welche nach
Dr. Bnckden Klöstern der Ebene nur ganz sporadisch
Romanen, zahlreicher sind sie in den Gebirgsklöstem, welche
noch heute dicht an der französischen Sprachgrenze liegen.
Auf dem rechten Rheinufer sind romanische Mönche noch,
seltener, nirgends ist eine Gruppe zu erweisen. Nur in den
Ortenauer Klöstern, besonders in Schwarzach und Gengenbach
steigt ihre Zahl erheblich und dort finden wir auch Namen^
von reinstem romanischem Gepräge, die von Heiligen nicht
entlehnt sein können? Solche Namen gehören selbst im Elsass-
zu den Seltenheiten. Würde nicht dieser Umstand allein uns
zu der Annahme zwingen, dass in den Thälern der Ortenai^
Reste von Romanen wohnten — selbst dann, wenn kein Orts-
name uns heute noch dieses Rätsel vorlegte?
Noch auf einem andern Wege — der freilich etwas weit-
läufig ist — finden wir eine Bestätigung unserer Ansicht.
Aufmerksame Beobachter haben längst erkannt, dass in
der badischen Rheinebene noch heute mit leichter Mühe sich
eine Reihe von Markgenossenschaften feststellen lassen, deren
Besitz von dem Firste des Schwarzwaldes bis an den Rhei&
sich erstreckt. Vor allem aus der Betrachtung der Gemenge-
lage der Gemeindewaldungen im Gebirge, welche einst den
Gemeinmarkwald bildeten, und dem Vergleich mit der Lage
dieser Ortschaften in der Ebene ist es leicht, diese alten
Markgenossenschaften, welche sich bei Besetzung des Landes
durch die Deutschen bildeten, zu rekonstruieren.
Die älteste Grenzbeschreibung einer solchen Markgenossen-
schaft ist uns aus dem Jahre 926 erhalten — als solche ist
sie freilich bislang nicht erkannt worden.^) Die gänzlich will-
254 flF. u. II, 250 ff. — «) II, 60- 63. — 2) Oft gedruckt, zuletzt ausführ-
Jiches Hegest bei I)rimg^, Reg. Badensia S. 6. Vorher Grandidier, histoire
Digitized by
Google
über Reste roman. Beyölkerang in der Ortenaa. 309
Mrlichen Ortsbestimmungen Dümg6's, welcher meilenweit ab-
-gelegene Orte heranzieht, Hessen den wahren Sinn der Ur-
Jbinde nicht erkennen. Sie behandelt einen Streit zwischen
4en Hörigen des Stifts Waldkirch, welche in die Besitzungen
•des Klosters Ettenheim gewaltsam eingedrungen waren, und
•diesem Kloster, des Weiteren die Beilegung der Streitigkeiten
auf einem Gerichtstage zu Kinzigdorf. Diese bestand in einer
Entschädigung an Waldkirch für seine Ansprüche und in der
Festsetzung der genauen Grenze der streitigen „silvulae". Die
Ettenheimer Markgenossenschaft stiess nach Westen an den
Rhein, dort bedurfte es also keiner Angaben. Die Urkunde
«rwähnt nur die Süd- und Nordgrenze, die Ostgrenze aber
deutet sie an und giebt damit uns einen hochwichtigen Aufschluss.
Die betreffende Stelle lautet nach dem besten Texte :^)
Terminalia loca ad silvulae australem plagam: Rinschinwach,
Rida, Wartle, Steine, Banzelne, Buruc, Egilolfes ad fontem
Burucbaci. Inde ad viam Snette. Stephanes virst. Wezi-
stein. Stoufinberc ad rubrum volutabrum, Seleberc,
Luiboldisrode usque ad commarchium Alamanorum. Ad aquilo-
narem partem Tiefifengruba. Dasbach. Smiebac. Otens-
neita. Seranna, ad angulum Sulz ba eh. Hadamareschneu.
Milimutistein. Uuolfherisbah. Uuolemutishus, Gambah,
Breitenvurt, ad confinium Alamannorum.
Man wird mir es wohl ersparen, hier alle einzelnen Un-
tersuchungen, welche ich auf Grund des Kartenmaterials, der
Beraine u. s. w. anstellte, genau zu geben. Ohne genaueste
Karten würden sie ja auch unverständlich bleiben.
Nachdem ich mit Hilfe der Karten den Grenzzug fest-
gestellt hatte, ergab sich eine willkommene Bestätigung in
«inem Beraine, welcher die Teilhaber an dem noch heute be-
d'Alsace I p. just. GIX, der sie am besten erklärte, aber auch er irrte,
indem er sie mit dem Elostergute schlechthin identifizierte. Die von Krü-
ger, Jabrbnch f. Schweiz. Geschichte XIII, 528 ff. vorgebrachten Gründe
für die ünechtheit der Urkunde sind ganz belanglos. Da sie in einer
Vorlage saec XI noch Grandidier vorlag, mQsste sie also schon bald nach
.926 gefälscht sein. Damals hatte es gar keinen Sinn, Privaturkunden zu
fälschen, da nur Königsurkunden öffentlichen Glauben hatten. Ihre Form
xeigt, dass sie zu den sogenannten „notitiae*^ zu rechnen ist.
>) Dümg6 a. a. 0. Die gesperrt gedruckten Orte lassen sich sicher
I)e8timmeii.
Digitized by
Google
310 Schulte.
Stehenden Genossenwald im Jahre 1684 aufzählt Es sind
dieselben Ortschaften, welche ich auf Grund d^ Karten als-
Teile der Markgenossenschaft Ettenheim festgestellt hatte^
nämlich: Ettenheim, Grafenhausen, Munchweier, Bingsheim,
Altdorf» Walburg, Orschweier, DSrlinbach und Münsterthal-
Nimmt man dazu die im Gdiirge liegenden Rodungen*), so^
ergiebt sich im Norden wie im Sfiden ein Grenzzug, von dem
noch heute eine Reihe von Punkten so heissen, wie im Jahre
926. Im Norden führen ELambach und Wolfersbach (kleine^
Seitenthäler des Schutterthals unterhalb Schutterthal) noch
heute diesen Namen. Der Sulzbach wird noch heute von die-
sem Grenzzug geschnitten. Smiebac ist offenbar der durch
Schmieheim fliessende Bach. Schmieheim selbst gehört schon
zu der nördlich anstossenden Markgenossenschaft Die Ur-
kunde führt den Grenzzug im Norden, wie die Lage der be-
stimmten Orte beweist, in der Reihe von Westen nach Ostes
an. Ebenso bei der Südgrenze.
Von ihr hatte Grandidier schon den Wezistein festgesteUt,.
dessen Namen eine Wiese an der Quelle der Bleichach fest-
hält Das rubrum volutabrum ist das heutige Rotzeleck.')
Die via Sneite ist ein noch heute erhaltener Hochweg, welcher
noch wie einst mehr als eine Stunde lang auf der Schneide
des Gebirgszugs den Grenzzug bildet.^) Den Burucbach dürfen
wir fttglich mit dem Schwarzbach identifizieren, dessen Quelle
derselbe Grenzzug schneidet Im Namen Stoufinberc ist uns
unzweifelhaft der ältere Name des HQnersedel erhalten. Lui-
boldisrode wäre ich geneigt mit Höhehäuser zu identifizieren.
Nord- und Südgrenze Tässt sich somit sicher festlegen.
Was ist aber das commarehium Alamannorum, in das die
Nord- und Südgrenze auslaufen? Ist es eine Stammes- oder auch.
<) Berainsammlang No. 2459. Nebenbei bemerkt giebt er intorcwuntetti
AnlKbluBS über die Entetehimg dea BergDaneiit »Heideiikopf*. Bei Auf-
B&hhmg der GrenieD an dieacm Berge erscheint »Ein siablicher Steia^
mit emem Kopf vnd dri^y Creatsei, der Heydten Kopf genanmet, ist ein
Haopt Lochen^. Sollte eg eine römjecbe BOste gewesen sein? — *) Sehnt*
tertbal, Sehweighaosen, Harmersbach. — *) YolQtnbrttm ist &m Anfent*
haltsert ffir Schweine, aal bedeutet Weide. V^. Verg. Georg m, 411 n..
SchmeUsr 11 anter Salcbea. Bock» Oberdentachea Flnmameab«eh 226. ~
«) Sollten an ibm Hecbftcker erhalten aein? Bia ztm hentigea Tag liegl^
daran das SteinhOfle; andere HAfe sind erst im Lanfe dieses Jahrhnnderta
zu Wald geachlagen.
Digitized by
Google
über Reste roman. BeT^lkerang in der Ortenao. 311
nur Gangrenze? Die Ettooheüner Markgenossenschaft stösst
nur nach Südosten am Httnersedd an eine andere Grafschaft^
an das zum Bieisgan gebörige Freiamt. Das Elsass ist durch
dra Rhein getiennt Was bildet aber denn heute die Ost-
grenze der Markgenossenschaft £ttenheim, wie wir sie be-
stimmten? Die Antwort lautet: die Gemarkung des Thals
Welschensteinacb. Diese Grenze, das commarehium Alamanno*
nun, läuft auf eine weite Ausdehnung dem Gebirgskamm ent-
lang. Bei den Deutschen im Ettenheimer Gebiet lebte also
noch 926 das Gefühl, dass die jenseits der Berge keine Ala*
manni, keine Deutschen, sondern Wälsche waren, wenn sie auch
schon zur selben Grafschaft Ortenau gehörten. Der nationale
Gegensatz war also 926 noch lebendig.
Der nach Norden gestreckte Gebirgszug vom Hünersedel
(744 m) bis zum Steinfirst (600), auf welchem das commarehium
Alamannorum liegt, trennt das Schutterthal von den Saten-
tbälern der Einzig, welche wir als Sitze der Bomanen be-
handelten. Nach Süden scheidet sie vom Prechthal ein gleich-
>) NaebtrSglich Bebe ich, dass scbon Buppert, Oeechicbte der Mortenau
I, 449 unter „Schweighausen^ richtig die Orenzbeschreibungen der Ur-
kunde als Grenzen der Mark Ettenbeim erkannt bat. Es gelang ibm eine
Reibe Ton Punkten festzulegen. Neben kleinen Unterscbieden in Bestim-
mung der Punkte weicbe icb tou seinen Änsicbten in zwei allerdings sebr
weeentHeben Momenten ab. 1) Die Slldgrenze ist dieselbe bis zum Streit*
btrg, dann Itat B. sie Ober den Ranben BQbl nach dem Grubbof, der
Hoben Eck und dem Rotbbrunnen, dem „rubrum Tolntabrum^ und tob
da nacb dem Selbig, dem „Seleberc'^ der Urkunde laufen. Dieser Grenz-
zug wflrde betr&cbtlicbe Teile des breisganiscben Freiamts zur Mark Et-
tenbeim zieben; die angegebenen Punkte verbindet beute nirgends ein
Grtnzzug; das rubrum Tolutabrum ist unzweifelbaft mit Rotsaleek iden»
tiaeh. Alles das sind Grflnde, die meinen auf der Waaserscbeide aber die
btehste firbebung der ganzen G^end laufenden Grenzsug siebern,
2) Das commarcbium Alamannorum bez. confinium AI. fssst R. so auf,
als sollte es den gesamten, Torber durcb einzelne Punkte bestimmten
Grenzzng im Norden und SOden generell zusammenfassen. Dass es a(ber
selbst ein solcber Punkt ist, ergiebt sieb unzweifelbaft ans dem oben
mitgetoltea Wortlant Es ist der Grenzsug gegen Osten, nicbt der ge-
gen Norden und SQden damit gemeint. Nördlicb wie sOdlicb stossen an
die Mark Ettenbeim andere ortenauiscbe Markgenossenscbaften, nur im
Soden berübrt auf einen Tefl der Grenze die Ettenbeimer Mark auch
den Breisgan. Wie w&re da das commarcbinn Alamannorum zu er^
küren? Der nördliobe wie sftdlicbe Grenzsug ist bescbrieben, weil er
strittig war, der OsUug, das confinium AI., war offenbar ganz sieber.
Digitized by
Google
312 Schalte.
falls vom Hünersedel aber nach Osten sich erstreckender Ge-
birgszug. Fast auf dem höchsten Punkte dieser „Schnee*
schleife" (619 m) erhebt sich die Burg, an deren Geschicke
auch die der genannten Thäler geknüpft waren, die Heidburg.
Ihre Reste verdienten eine nähere Untersuchung; denn, wenn
sie auch im Mittelalter bewohnt war, so scheint sie doch auf
einer künstlichen Aufschüttung von erheblichem Umfang er-
baut zu sein. Über ihre Schicksale erhalten wir erst aus sehr
später Zeit eine Kunde. Es darf uns das nicht wundem. Im
hinteren Kinzigthal war kein altes Kloster und überhaupt be-
sassen die Kirchen nur geringes Gut in diesen Thälern; aus
dem früheren Mittelalter erfahren wir aber ja fast nichts, was
nicht für Kirchen und Klöster aufgezeichnet wäre. Es war
der Besitz des Geschlechts der Freiherm von Wolfach ge-
wesen, deren Erbe an die Grafen von Fürstenberg fiel. Zuerst
im Jahre 1351 wird die Heidburg genannt „Heideburg vnser
vesti, du gelegen ist zwüschent Eltzach vnd Haselach vf der
höhi" und da erfahren wir, dass vier Meierämter zu der Burg
gehörten, „ze Mvliers (= Ullerst), ze Arnoltzspach (ob Adlers-
bach Thal am linken Kinzigufer zwischen Haslach und Hau-
sach ?)0, ze Gehtbach (auf dem rechten Kinzigufer nördlich
Hausach) und ze Steinach (wohl Deutsch-Steinach)".*) Leider
fehlen nähere Angaben über diese Meierämter. In allen Ur-
kunden dieser Zeit finden sich aber nur reindeutsche Namen,
von den oben angeführten abgesehen. Die Kenntnis der ro-
manischen Sprachen war offenbar schon längst verloren, als
sich die Familiennamen bildeten.
Wir stehen am Ende der Prüfung des Quellenmaterials.
So düritig es ist, wir haben kaum noch die Hoffnung, dass
es bereichert wird, und müssen mit den Ergebnissen zufrieden
sein; ich meine, diese sind aber interessant genug. Sie werfen
in die fernsten Zeiten ein Licht und bieten uns neue Fragen
und Rätsel.
Wie im Alpengebiet der romanische Stamm sich — gleich-
sam eine Insel bildend — zwischen den germanischen Er-
oberem erhielt, so hatten auch in der Ortenau sich solche
^) Baumann teilt mir mit, dass diese Auslegung nach den ffirstenb.
Berainen sicher richtig ist. — ^ Fürst. Ürk.-Buch II, No. 287. Dort
und in den übrigen Bänden ist das gesamte Material zur Geschichte dieser
Thäler vereinigt.
Digitized by
Google
über Beste roman. BeTölkening in der Orteoau. 313
Inseln — freilich viel kleineren ümfangs — erhalten. Jene
einsamen Gebirgsthäler der Hochalpen, welche noch heute von
Ladinen bewohnt werden, wurden zumteil erst besiedelt, als
dip weiten fruchtbaren Ebenen den Romanen keinen Schutz
mehr vor den herumziehenden Scharen der Deutschen boten.
Aus reichen Gegenden flüchtete die Bevölkerung in die Einöde
der Berge. Nicht anders in der Ortenau. Das Kinzigthal
war schwerlich von den Römern kolonisiert, solange sie in
der Ebene ungestört wohnen konnten: kein römischer Baurest,
keine römische Münze ist im Kinzigthal bislang gefunden
worden.*) Als aber der Dekumatenwall gefallen war, stand
die Ebene schutzlos den Germanen oflFen. Sie erstrebten An-
siedlungen darinnen und drängten die Romanen in die Berge,
zwangen sie, sich dort anzubauen. Wir dürfen also in den
romanischen Thälem nicht Reste und Spuren aus der hohen
Blütezeit römischer Kultur suchen; die romanischen Ansiedler
brachten schwerlich viel mehr in die Gebirgsthäler mit als
das nackte Leben. Immerhin würde es sich lohnen, bei et-
waigen Gräber- und andern Funden sorgsam aufzumerken.
Waren die romanischen Sprachinseln auch klein, so müssen
sie doch immerhin so umfangreich gewesen sein, dass sie ihre
Eigenart und Sprache zwischen den Deutschen mehrere Jahr-
hunderte behaupten konnten. Denn, wie die Urkunde von 926
beweist, bestand noch damals ein nationaler Gegensatz zwi-
schen Romanen und Deutschen. Bald darauf muss er sich
verwischt haben, die Urkunden des 13. und 14. Jahrhunderts
kennen nur mehr rein deutsche Verhältnisse. Einige wenige
Ortsnamen aber halten bis heute die Erinnerung an den alten
Stamm und Namen fest.
Eine andere Erklärung muss ich immerhin als möglich
offen lassen, wenn sie auch sehr wenig wahrscheinlich ist. Es
ist für einige Orte Würtembergs sehr wahrscheinlich gemacht,
dass dorthin romanische Leibeigene durch fränkische Grosse
verpflanzt wurden. Das wäre auch im Kinzigthale möglich,
ist aber bei der Ausdehnung der Thäler wenig wahrscheinlich.
Hätte man auch die Romanen geschlossen in Gruppen von
Thälem angesiedelt? Hätte man Söhne leibeigener Fremd-
linge in die Klöster aufgenommen? Viel einfacher und un-
gezwungener ist die obige Erklärung.
^) Vgl. oben Bissinger S. 276.
Digitized by VjOOQ IC
314 Schölte.
Ich mag die Abhandlung nicht schliessen ohne vor einer
Verallgemeinerung meiner Ergebnisse zu warnen. Die Ortenaa
ist für die älteren Zeiten ausserordentlich arm an Quellen;
bei anderen Landesteilen ist das durchaus nicht der FalL
Wenn nun in diesen nie und nirgends von romanischen Resten
die Rede ist, so dürfen wir mit Fug und Recht auf ihr Nicht-
Vorhandensein schliessen. Ganz besonders möchte ich aber
vor dem Glauben warnen, dass unsere Schwarzwaldbevölkerung
gemeinbin von Romanen oder — da Sprache und Blut ja ver*
schieden sind, besser gesagt — romanisierten Vorgermanen
abstamme. Wir haben so ausserordentlich viele Zeugnisse
für die Unwirtlichkeit des Schwarzwaldes, für seine spätere
Besiedlung, dass dies gänzlich ausgeschlossen ist. Ganz da-
von zu schweigen, dass die zahlreichen erbitterten Kriege,
die gerade über Baden dahin gegangen, auch auf dem hohen
Schwarzwalde solche Veränderungen im Stande der Bevölke-
rung hervorgerufen haben müssen, dass ein Vergleich von
heute und früher zu den gewagtesten Dingen gehört.
Digitized by
Google
Die
alte Peter- und Panls-Basilika zn Baden
und die ihr verwandten Bauten.
Von
Franz Jakob Schmitt.
[Büt Abbildangeu.]
Die heutige katholische Stadtpfarrkirche in Baden steht
wahrscheinlich auf der Stelle ehemaliger römischer Bad^ebäude.
Bei Errichtung eines Grabgewölbes im Jahre 1808 fand man
im Chore der Kirche, drei Meter unter dem heutigen Boden^
römisches Steinpflaster. Die in der Kirche befindliche In-
schrift, welche ihre Erbauung in das siebente Jahrhundert
setzt, ist aus dem Jahre 1755 und gründet sich die Angabe
nur auf Mutmassung, sie wurde vom damaligen Stiftsprobste
von Rothenberg verfasst
In Baden befand sich seit Ende des ersten Jahrhunderts
n. Chr. eine römische Militärstation und zugleich war es
Badeort, civitas Aquensis. Seit Caracalla's (198 n. Chr.) Re-
gierung führte der Ort nach dessen Familie den Namen Au-
relia Aquensis. Erstmals erscheint der Name Baden 987 und
1046 in den Urkunden, welchen zufolge Kaiser Otto III. den
Grafen Manegold und Kaiser Heinrich m. die Domherren zu
Speyer beschenkte und 1075 als Kaiser Heinrich IV. von dem
Ritter Boto ein Gut in Baden erwarb. Im Jahre 1112 nennt
sich Markgraf Hermann zum erstenmale, wahrscheinlich von
seinem Wohnsitze, dem alten Schlosse, Markgraf von Baden
oder Badin.
Digitized by
Google
316 Schmitt.
Die heute existierende genau von West nach Ost gerichtete
Kirche, soweit ihre Teile dem Auge sichtbar und ohne Bloss-
legung der Fundamente des Baues möglich zu erkennen sind,
besitzt noch Konstruktionen aus dem 11. Jahrhunderte und
ist durch die beigegebene Zeichnung des Grundrisses eine Re-
konstruktion der romanischen Basilika versucht worden. Die
Badener Stadtpfarrkirche führt den Titel zur Himmelfahrt
Mariae und hat als weitere Patrone die Apostelfürsten St. Peter
und St. Paul; diese beiden Heiligen werden es wohl schon zur
Zeit der ersten Erbauung der Kirche gewesen sein, was meist
auf eine sehr frühe Gründung hinweist, hier speziell aber auch
noch auf die Kirche St. Peter und Paul der berühmten Bene-
diktinerabtei Weissenburg, welche letztere sicherlich die Aus-
führung der Basilika in Baden, wenn nicht selbst geleitet, so
doch beeinflusst hat. Das Kloster Weissenburg lag ebenso
im Sprengel des Bischofes von Speier, wie auch die Stadt
Baden und dazu kam noch der frühzeitige Güterbesitz Weis-
senburgs auf dem rechten Rheinufer in der Nähe von Baden,
in Maisch, Au und Morsch. Die Abteikirche St. Peter und
Paul in Weissenburg wurde im 11. Jahrhunderte neu gebaut
und bildete ehedem als romanische Basilika eine dreischiffige
kreuzförmige Anlage, hatte wahrscheinlich eine Kuppel über
der Vierung und ursprünglich hat die Absicht bestanden, zwei
Westtürme zu errichten, wovon aber später nur der südwest-
liche durch den Abt Samuel wirklich zur Ausführung ge-
langt ist.^
Von der alten Basilika in Baden hat sich der Westturm
und die zwei Pfeiler am Chore erhalten, ebenso die Grund-
mauern des ehemaligen QuerschilTes, mit Hülfe dieser Theile
wurde die Rekonstruktion versucht, welche der Grundriss dar-
stellt. Hiernach haben wir eine geostete dreischiffige kreuz-
förmige Basilika mit drei ausgebauten Conchen und gegen-
über, entsprechend der ganzen Breite des Mittelschiffes, einen
ausgebauten Westthurm, der unten eine nach drei Seiten
offene gewölbte Vorhalle besitzt. Der Kämpfer der zwei
Triumphbogenpfeiler hat sich erhalten und wurde in der
Zeichnung a dargestellt, der Kämpfer der Schiffsarkaden
ist in der Zeichnung b in der gleichen Grösse abgebildet
1) S. Eraas, Kunst u. Altertum in Elsass-Lothringen I (1876), 599 ff.
Digitized by
Google
Die alte Basilika za Baden-Baden. 317
worden. Von der offenen YorhaUe des Tharmes hat sich das
Eämpfergesims der Gurtbogen und des Kreuzgewölbes, sowie
das Sockelgesims in der Form der attischen Basis bis heute
wohl erhalten und wurden in den Zeichnungen c und d dar-
gestellt Da der Sockel der Turmvorhalle viel tiefer liegt als
der heutige Fussboden des Langhauses der Kirche, so ergiebt
sich daraus, dass ein bedeutendes Höherlegen und dies wohl
schon zu der Zeit stattfand, wo die alte Basilika durch den
Umbau 1453 zur Stiftskirche im gothischen Stile ihre Er-
weiterung gefunden hat. Siehe den Grundriss. Möglich,
sogar sehr wahrscheinlich ist, dass sich unter dem heutigen
Fussboden in entsprechender Tiefe der ursprüngliche Boden
der Basilika, ferner auch wohl Baureste der Schiffpfeiler
samt deren Sockeln vorfinden werden; eine Nachforschung
hiemach ist allerdings dadurch erschwert, dass die heutige
Kirche der katholischen Gemeinde täglich zum Gottesdienste
dient. In der Zeichnung des Grundrisses wurde daher die
Frage, ob die Stützen der Hochmauer des Mittelschiffes
Säulen oder Pfeiler, offen gelassen, doch dürften je 5 Stützen
beiderseits, nach Analogie anderer gleichzeitiger Bauten, der
ehemaligen romanischen Kirche vollkommen entsprechen. Das
Mittelschiff der St. Peter und Pauls Basilika in Baden hatte
eine lichte Breite von 7 m 20 cm und damit ist dieses Bau-
werk zu den Kirchen mittlerer Grösse des frühromanischen
Stiles zu zählen. Die St. Michaels Basilika auf dem oberen
Heiligenberge bei Heidelberg hatte nach Schleuning's Aufnahme
ein Mittelschiff von nur 4 m 57 cm lichter Weite, war also
2 m 63 cm schmäler wie die Badener Basilika. Die drei-
schiffige kreuzförmige Basilika zu Mittelheim am Bhein im
ehemaligen Sprengel des Erzbischofes von Mainz, um das Jahr
1131 erbaut, hat ein Mittelschiff von 6 m im Lichten, also
um Im 20 cm schmäler als das in Baden. Das Mittelschiff
der von Kaiser Konrad II. 1030 gegründeten Benediktiner-
Abteikirche in Limburg an der Hardt besass ein Mittelschiff
von 12 m im Lichten und beim Dome in Speier erreicht das-
selbe gar 13 m 40 cm, nun dies sind eben die Stiftungen
Deutscher Kaiser. Die Badener Basilika mit 7 m 20 cm lichter
Mittelschiffsbreite hält die Mitte zwischen den ganz kleinen
Kloster- und Dorfkirchen und den in mächtigen Dimensionen
angelegten Abtei- und Domkirchen.
Digitized by
Google
:31g Schmitt
Von dem Westturme der Kirche in Baden gehören die
4rei unteren Geschosse der romanischen Bauzeit an, das vierte
Oeschoss, in dem sich die Glocken befinden und das in seinem
oberen Teile im Achteck konstruiert ist, gehört der gothischen
Bauzeit und der Oberteil mit Schieferhelm der Erneuerung
nach der Zerstörung durch die Franzosen 1689 an. Das ehe-
malige romanische Glockenhaus dürfte, wie die unteren Turm-
tdle, von quadratischem Grundrisse gewesen sein und hat wohl
nadi allen 4 Seiten gepaarte Elangarkaden besessen, wie die
zwei Osttürme des Speierer Kaiserdomes, welche von Bischof
Otto von Bamberg von 1097—1103 herrühren. Die drei im-
teren Turmgeschosse in Bad» haben Lisenen und diese ver-
bunden von Rundbogenfriesen und Gesimse mit darunter an-
gebrachtem sogenanntem deutschem Bande, alles dies findet
sich auch an den Osttürmen des Speierer Domes; haben doch,
wie aus der schon erwähnten auf uns gekommenen Urkunde
«rhellt, die Chorbrüder, d. h. das Domstift, zu Speier durch
Kaiser Heinrich III. 1046 Schenkungen in Baden erhalten! —
Die Ausführung des Turmes der Basilika in Baden fand in
roten Sandsteinquadem statt und zeigt eine sehr gewissen-
hiafte und tüchtige Technik, auch beim nahen alten Badener
.Schk)sse hat man den roten Sandstein zur Ausführung des
Bauwerkes verwendet.
Der Westturm der dreischiSigen Pfeilerbasilika in Alten-
stadt, 3 km von Weissenburg, ist dem Turme der Badener
Basilika in Anlage und Form sehr verwandt, was sich einfach
dadurch erklärt, dass auch diese Kirche ihre Errichtung der
berühmten Benediktinerabtei Weissenburg dankt. Der Turm
in Altenstadt ist ebenfalls von quadratischer Grundrissform,
vierstöckig und schliesst mit einfachem Pyramidendache; im
Untergeschosse findet sich eine nur nach Westen geöffnete
und mit einem Tonnengewölbe überdeckte Vorhalle. Das
Sockelgesims hat die Profile der attischen Basis*), also wie in
Baden. Auch die Gliederung der Geschosse durch Lisenen
und Rundbogenfriese finden wir am Altenstadter Turme, das
vierte Stockwerk hat gekuppelte Fenster, deren Trennungs-
^) Siehe die Zeichnungen der Details, welche Adler in seinen bau-
geschichtlichen Forschungen in Deutschland, IL Früh -Romanische Bau-
.kunst im filsass, Berlin 1879, S. 6 giebt.
Digitized by
Google
Die alte Basilika sa Baden-Baden. 319
säulchen mit Würfelkapitälen versehen sind. Da dies obere
romanische Stockwerk in Baden heute leider nicht mehr exi-
stiert, so dürfte ein Hinweis auf einen andern in gleicher Zeit
entstandenen Kirchturm, der ganz im Sinne der Badener An-
lage konstruiert ist, von Interesse sdn. Wir sprechen vom
romanischen Turme der evangelischen Pfarrkirche in Grün-
wettersbach, 5 km von Durlach und ca. 27 km von Baden ent-
fernt, hier dieselben Gesimse mit deutschem Bande, die gleichen
Rundbogenfriese und zwei obere Geschosse mit gepaarten
Elangarkaden. Die Würfelkapitäle der stützenden Mittelsäul-
chen nebst dem weit ausladenden Sattelsteine haben ganz die-
selbe Form, wie die gleichen Strukturteile am Glockenhause
der Basilika in Altenstadt. Was uns also in Baden heute
fehlt, das finden wir zur Ergänzung der Turmoberteile, aller-
dings ohne den alten Helm, im nahen Grünwettersbach zum
Glücke noch wohl erhalten vor. Auch dieser Ort lag wie
Baden, Weissenburg und Altenstadt im ehemaligen Sprengel
des Bischofes von Speier. Betrachten wir nun das der Badener
und der Altenstadter Basilika gemeinsame Motiv der offenen
gewölbten Vorhalle näher, so müssen wir den Blick nach Speier
wenden, wo die 1030 von Kaiser Eonrad II. gegründete Dom-
kirche die YorhaUe zum Hauptmotive der ganzen Westfront
erhoben hat. Der Plan zum Speierer Dome ist ein so ein-
heitliches grossartiges Kunstwerk, dass die Vorhalle nicht
etwa als ein nachträglich dazu gekommener Anbau erscheint,
vielmehr lehrt ein prüfender Blick auf den Grundriss, dass
hier die dreiteilige Vorhalle ein Stück vom Organismus des
Ganzen ist und dieser aufhörte ein solcher zu sein, wenn man
ihm diesen wichtigen Bauteil wegnehmen wollte. Vom Speierer
Kaiserdome geht die Vorhalle an die gleichzeitig mit ihm
1030 gegründete dreischiffige Säulenbasiiika der Benediktiner-
abtei Limburg an der Hardt über und wird für die Folge in
ganz Südwest-Deutschland mit Einschluss des Elsass zum lei-
tenden Baumotiv während des ganzen Mittelalters. Darf es
nns darum Wunder nehmen, wenn das Kloster Weissenburg
bei seinen Ausführungen in Baden und in Altenstadt dem
schönen Motive der bischöflichen Cathedrale in Speier folgte
und gleichfalls offene Vorhallen an der Westseite, und zwar
in den Türmen selbst anlegte. Dies Motiv entfaltet sich beim
Hauptturme des gothischen Freiburger Münsters zu höchst-
Digitized by
Google
320 Schmitt
möglichster Vollendung und Grossartigkeit, nachdem es auf
dem rechten Eheinufer in der romanischen Basilika zu St.
Peter und Paul in Baden seinen Ausgang genommen und hier
bereits sogleich zu schöner Ausbildung gelangt war. Dem
direkten Vorbilde der Basilika in B^den folgten dann:
1) Die Hauptkirche zu St. Stephan in Durlach, deren ro-
manischer Westturm mit einer offenen Vorhalle nach Nord
und Süd versehen wurde 0; 2) die Pfarrkirche zum heiligen
Kreuz in Grötzingen mit gothischem Westturme von 1497 und
darin eine gewölbte Vorhalle, welche nach den drei Aussen-
seiten offen ist; 3) die Pfarrkirche zum heiligen Michael in
Weingarten bei Durlach mit einem gothischen Westtnrme, der
eine gewölbte Vorhalle nach drei Seiten offen noch wohl er-
halten besitzt; 4) die kath. Stadtpfarrkirche (Matris dolor.)
in Gemsbach hat einen gothischen Westturm mit offener Vor-
halle nach Nord und Süd; 5) Steinbach mit der kath. St. Ja-
cobikirche, diese hat einen Westturm und darin eine offene
Vorhalle nach Nord, Süd und West, welche durch die spätere
Eirchenerweiterung eingebaut worden ist, wie dies ähnlich
auch in Baden geschehen, nachdem die Pfarrkirche im Jahre
1452 zugleich zur Stiftskirche erhoben wurde; 6) Bühl mit
dem Westturm der ehemaligen kath. Pfarrkirche zu St. Peter
und Paul laut Inschrift vom Jahre 1524 durch Meister Hans
von Maulbronn im spätgothischen Stile erbaut und darin eine
gewölbte Vorhalle, welche nur nach Westen offen war (heute
bildet der Turm einen Bestandteil des daran gebauten Rat-
hauses); 7) in Geinsheim bei Neustadt a. d. Hardt hat die
kath. St. Peter- und Pauls-Pfarrkirche ebenfalls einen gothi-
schen Westturm mit gewölbter Vorhalle laut Inschrift von
1498 und wie in Bühl ist diese einzig nur nach Westen ge-
öffnet, während nach Osten der Eingang in das Kirchenschiff
stattfindet; 8) in Landau in der Rheinpfalz hat die ehemalige
Stiftskirche der Steigerherren zu St. Maria, die jetzige Stadt-
pfarrkirche, einen gothischen Westturm (laut Inschrift 1459
begonnen) und darin eine nach drei Seiten offene gewölbte
Vorhalle; 9) in Deidesheim befindet sich an der kath. Pfarr-
kirche (ad S. Udalricum) ganz wie in Landau ein mit nach
^) Heute vermaoert, aber im Innern leicht erkennbar; siehe Lots^
Kunst-Topographie Deutschlands U, 101.
Digitized by
Google
Die alte Basilika za Baden-Baden. 321
drei Seiten offener Vorhalle versehener Westturm gothischen
Stiles; 10) Mutzig, 4 km von Molsheim, besitzt eine romanische
Kirche mit Westturm und darin eine nach Westen offene ge-
wölbte Vorhalle, ganz wie die Basilika in Altenstadt bei Weis-
senburg; 11) die Pfarrkirche zu St. Peter bei Avolsheim, im
Volksmunde Dompieter und Dompeter (Domus Petri) genannt,
lag früher innerhalb eines Weilers, jetzt liegt sie von einer
Mauer mit Pforten umgeben und von alten Linden beschattet
einsam im Felde, 3 km von Molsheim entfernt. Vor der
Westfront erhebt sich ein quadratischer Glockenturm, dessen
Oberteil nach einem Blitzschlage 1762 erneuert wurde. Sein
als Vorhalle nach aussen geöffnetes Erdgeschoss war früher
mit einem Tonnengewölbe überdeckt, von welchem die Kämpfer*)
noch auf der ganzen Tiefe erhalten sind. Wir haben in die-
sem Bauwerke also ganz die gleiche Anlage, wie im West-
turme der Basilika in Altenstadt bei Weissenburg. Eine wei-
tere Verwandtschaft liegt darin, dass beide Pfeilerbasiliken
sind, und zwar dreischiffige, und dass ihnen kein Querschiff
gegeben wurde. Dieses finden wir aber bei der Badener Ba-
silika zu St. Peter und Paul in seinen Grundmauern als weit
ausladende Anlage bis zum heutigen Tage erhalten. Das
Querschiff hat die fünffache Breite zur Länge, wie der Grund-
riss der Rekonstruktion dies näher darlegt. Dies Verhältnis
erscheint auch anderwärts in den Bauten der frühromanischen
Epoche, so soll hier die St. Adelphikirche in Neuweiler*) an-
geführt werden, bei der das Querschiff sechsmal so lang, wie
breit ist. In Finstingen war die Pfarrkirche zu St. Remigius
um 1070 als romanische kreuzförmige Basilika errichtet und
hat der gothische Umbau 1415 das Querschiff, ganz wie bei
der Basilika in Baden, in seinen Grundmauern vollständig er-
halten. Auch in Finstingen*) hat das Querschiff, ganz wie
in Baden, die fünffache Breite zur Länge. Die grossartig
angelegte Kirche zu St. Simon und Juda der ehemaligen Bene-
diktinerabtei Hersfeld aus dem 11. Jahrhunderte hat ebenfalls
ein weit über das dreischiffige Langhaus hinaus gebautes
Querschiff und dieses nahezu die fünffache Breite zur Länge.
1) Vgl. die Abbildungen bei Adler, Früh-Boman. Baukunst im Elsass
Bl. 1 Fig. 6—13. — ') Siehe Kraus, Kunst u. Alterthum in Elsass-Lothr.
I, 180 ff. — 8) Siehe die Abbildungen bei Kraus a. a. 0. III, 130 ff.
Zoitscbr. f. Gesch. d. Oberrh. K. F. IT. 3. 21
Digitized by
Google
322 Schmitt.
Aach die St Michaels-Basilika des ehemaligen Benediktiner-
klosters auf dem oberen Heiligenberg bei Heidelberg^) hatte
die vierfache Breite zur Länge des Querschiffs. Auch die St.
Godehards-Basilika der ehemaligen Benediktinerabtei in Hil-
desheim besitzt ein Querschiff, wobei die Brdte nahezu vier-
mal als Länge auftritt. Auch bei der schönen Kirche der
ehemaligen Benediktinerabtei Laach im Sprengel des Erz-
bischofs von Trier sehen wir ein östliches Querschiff und auch
dieses hat die vierfache Breite zur Länge. Die Eigentümlich-
keit der Badener Basilika, dass der Kämpfer des Triumph-
bogens nur 95 cm höher liegt, wie der Kämpfer der SchiffiB-
arkaden (siehe die Zeichnung bei a und b), diese Eigentüm-
lichkeit kommt in der Zeit des frühromanischen Stiles häufig
vor und spricht auch, neben der Schlichtheit des einfachen
Schmiegengesimses, für die frühe Entstehung dieses Bauteils.
Auch in der obenerwähnten Basilika Dompeter bei Avolsheim
liegt der Kämpfer der SchiffspfeUer nur 50 cm tiefer als der
vom Triumphbogen des Chores. Bei der Klosterkirche St. Sophia
zu Eschau hat der nördliche und südliche Vierungsbogen des
Querschiffes gleiche Kämpferhöhe mit den Schiffsarkaden und
über ihnen befinden sich jederseits zwei nach den Ecken ge-
rückte Fenster, welche einst die Vierung basilikenartig be-
leuchteten.^) Was sich hier in Eschau bei Strassburg bis
zum heutigen Tage erhalten, dürfte ehedem in ganz gleicher
Weise beim Querschiffe der Badener Basilika bestanden haben.
Sicherlich lagen Dachkranz und damit auch Dachfirst der
beiden Querschiffsarme in Baden tiefer als beim Mittelschiffe
und dieses ging in gleicher Höhe vom Turme bis zur Haupt-
Concha im Osten, also dieselbe Anordnung wie bei der Kirche
St. Sophia in Eschau, auch dürften die nach den Ecken ge-
rückten Fenster die Vierung in Baden basilikenartig beleuchtet
haben. Die Kirche der ehemaligen Benediktinerabtei auf dem
Michaelsberge zu Sinsheim bildete wie die Badener Kirche zu
St. Peter und Paul eine dreischiffige kreuzförmige Basilika
und hier fand die ganz gleiche Anordnung wie in St. Sophia
^) Siehe Schlenning's baugeschichtliche Studie auf Grand der von
Grossh. bad. Kaltus-Ministerium veranstalteten und von Scbleaning im
Sommer 1886 geleiteten Ausgrabungen. Heidelberg 1887. — ') Siebe Adler,
FrQb-Roman. Baukunst im Elsass S. 8.
Digitized by
Google
Die alte Basilika zu Baden-Baden. 323
ZU Eschau statt, die Kämpfer der nördlichen und südlichen
Vierungsbogen haben die gleiche Höhenlage, wie die Schiffs-
lurkaden.') Die Sinsheimer Basilika ist auch dadurch noch
besonders interessant, dass die Vierung, wie bei der Badener
Basilika, kein Quadrat, sondern ein Oblong bildet. Aus dem
Blattomamente, welches die Hohlkehlenprofile der Eämpfer-
gesimse von den Schiffspfeilem in Sinsheim schmückt, geht
hervor, dass wir es hier mit einem Bauwerke zu thun haben,
-das frühestens am Ende des 11. Jahrhunderts errichtet wurde,
während die einfachen nur aus Schmiege und Platte bestehenden
Kämpfergesirose der Basilika in Baden bereits den ersten
Jahrzehnten des 11. Jahrhunderts angehören können, wie dies
^kus der gleichen Verwendung beim Dome St. Maria in Augs-
burg, der als dreischiffige Pfeilerbasilika in dieser Zeit ent-
stand, sich ergiebt.
Werfen wir nun einen Blick auf die zwei Seitenconchen
(die Zeichnung der Rekonstruktion nimmt in der Achse dieser
Conchen nach Westen je eine Thüre nach aussen an, wie
diese auch die St Michaels-Basilika auf dem oberen Heiligen-
berge nach Schleuning's Aufnahmen ehedem besessen), so hat
die spätere gothische Bauperiode die eine nördliche in ihrer
Stellung beibehalten, und da die Fundamente nur für einfache
Mauern vorhanden, darauf verzichtet, der mit fünf Seiten des
regelmässigen Achtecks nunmehr ausgebauten Kapelle Strebe-
pfeiler zu geben. Wären die Fundamente der alten romani-
schen Concha hier nicht massgebend gewesen, so hätte der
Meister der Gothik sicherlich an den fünf Ecken seiner Ka-
pelle ebensoviele Strebepfeiler angebracht Diese nördlich
ausgebaute Kapelle wurde der heiligen Maria gewidmet, wäh-
rend die gegenüber liegende südliche dem heiligen Johannes
geweihte durch Entfernung der ehemaligen Concha eine Er-
weiterung nach Osten, und zwar entsprechend den Gewölben
des Stiftschores, um ein ganzes Joch im Stile der Gothik 1453
erhielt. Die Conchen an's äusserste Ende vom Querhause zu
stellen, kommt nicht nur bei der Basilika in Baden, sondern
auch bei anderen Monumenten des frühromanischen Stiles von
<} Siehe die Zeichnungen der Aufnahme der Klosterkirche zu Sins-
heim vom früheren Consenrator der Bandenkmale August t. Bayer in den
Schriften des Altertums-Ver. f. d. Grossherzogt. Baden 2 Bde. 1846 u. ff.
21*
Digitized by
Google
324 Schmitt.
In der heutigen der Gothik des 13. Jahrhunderts angehörenden
Kirche der ehemaligen Benediktinerabtei Weissenburg sind
zwei Nebenapsiden am Querschiffe ausgebaut und davon die
am südlichen Arme ganz nach aussen gerückt; wir dürfen
annehmen, dass der romanische Bau dieser Klosterkirche schon
eine ausgebaute Goncha an derselben Stelle besessen, und ha-
ben somit für die Badener Basilika wieder das Vorbild in der
Abteikirche zu Weissenburg. Auch die Stiftskirche zu St. Peter
und Paul in Wimpfen im Thale hat an den äussersten Enden
des weit ausladenden Querschiffes zwei ausgebaute Apsiden^)
und hier wird diese Stellung sofort durch die zwei viereckigen
Türme erklärt, welche in der Widerkehr von Querschiff und
Chor sich befinden. Ganz ebenso ist es beim Kaiserdome in
Speier, die zwei viereckigen Osttürme sind an derselben Stelle
und in Folge davon sind die zwei Conchen für die Neben-
altäre im Querschiffe auch nach aussen gerückt worden.
Ob die Hauptconcha bei der Badener Basilika sich direkt
vom Querschiffe ausgebaut oder ob noch ein Joch davor ge-
legen, dies kann ebenfalls nur durch eine Nachgrabung unter
dem beutigen Kirchenfussboden, wo sich die alten Fundamente
der Concha gewiss noch vorfinden, festgestellt werden, da man
sich bei Errichtung des gothischen Stiftschores im Jahre 1453
gewiss nicht die Mühe nahm, die alten romanischen Bauteile,
soweit sie den neuen Plan nicht hinderten, heraus zu brechen.
Nach Analogie anderer gleichzeitiger Kirchenbauten dürfte die
Hauptconcha auch in Baden sich direkt vom Querhause aus-
gebaut haben. Es sind da namentlich die Elsässer Kirchen
des 11. Jahrhunderts, welche diese Anordnung der altchrist-
lichen Basiliken von St. Peter und von St Paul in Rom fest-
hielten und soll hier zunächst das Münster in Strassburg ge-
nannt werden, dem darin die dreischiffige kreuzförmige St.
Stephans -Basilika ebenda folgte, auch die Klosterkirche zu
St. Sophia in Eschau zeigt diese Anordnung. Auf diese Bei-
spiele gestützt glauben wir, dass auch die ehemalige Kirche
des Klosters Weissenburg diese Anordnung gehabt und der
Abteikirche darin die Badener Basilika gefolgt ist. In ihr be-
sitzen wir ein Baudenkmal, welches uns in sehr erwünschter
1) Siehe den GruDdriss bei Dohme, Qescliiclite der deatschen Bau-
kirnst, Berlin 1887, S. 212.
Digitized by
Google
Die alte Basilika za Baden-Baden. 325
Weise über die Bauthätigkeit des Klosters der Benediktiner
2U Weissenburg im 11« Jahrhunderte Aufschluss giebt. Um
so wertvoller sind aber die fnihromanischen Baureste der
Kirche in Baden, da wir infolge der vielen Zerstörungen auf
dem rechten Ufer des Oberrheins leider nur noch überaus
Weniges mehr besitzen, das uns ein Bild damaliger Kunst-
entwickelung verschaffen kann.
Die romanische Basilika dauerte bis zur Mitte des 15. Jahr-
hunderts und als da 1453 Markgraf Jakob von Baden ein
KoUegiatstift für 12 Kanoniker und 10 Vikarien an der alten
St. Peter- und Pauls -Kirche gründete, ergab sich damit die
Notwendigkeit einer Erweiterung, was durch Um- und Aus-
T)au bewirkt wurde. Der Grundriss der heutigen Badener
Kirche, wie ihn die auf Tafel 7 beigegebene Abbildung dar-
stellt, ist genau derselbe, wie er bereits um 1453 entstanden
ist. Das alte Querschiff mit seinem Triumphbogen einerseits
und der romanische Turm anderseits bildeten die Ausgangs-
punkte für die neue Bauanlage. So sehen wir denn eine
dreischiffige gewölbte Hochkirche ^) auf achteckigen mit zwei
Diensten versehenen freistehenden Pfeilern, mit nach innen
gezogenen Strebepfeilern und einem einschiffigen gewölbten
€hore zum Gottesdienste für das KoUegiatstift errichten. Der
einschiffige, mit drei Seiten des regelmässigen Achteckes
«chliessende Chor hat seine Strebepfeiler aussen und folgt
damit der gewöhnlichen Konstruktion wie sie bereits Früh-
gothik und Blüthegothik ausgebildet hat. Die Anlage der drei-
schiffigen Kirche mit nach innen gezogenen Strebepfeilern an
der Aussenseite der zwei Seitenschiffe wird in der Zeit der
4Spätgothik, namentlich in Süddeutschland, 'ganz allgemein.
Schon um 1421 wurde in Amberg die Hauptkirche zu St.
Martin hiemach errichtet, das Gleiche sehen wir bei der ehe-
maligen Stifts- und heutigen Stadtpfarrkirche zur Maria Him-
melfahrt in Bruchsal um 1444 zur Ausführung bringen, dann
folgt hierin die Stiftskirche in Baden um das Jahr 1453 und
1468 auch die heutige Frauen-Domkirche in München. Überall
werden durch das Hereinziehen der Strebepfeiler innere Räume
gewonnen, welche als Kapellen zum Aufstellen von Altären
1) Nicht HalleDkirche wie Lotz, Eanst- Topographie DeatBchlands,
Hassel 1868, II. Bd., S. 32 irrtamlich angab.
Digitized by
Google
Scbmitt.
verwendet bei Stiftskirchen mit 12 Kanonikern und 10 Vi^
karien, wie zu Baden, von ganz bedeutendem Vorteile erscheinen.
Schon aus der Befriedigung dieses notwendigen gottesdienst-
lichen Bedürfnisses erklärt sich diese beliebte Konstruktion
des Hereinziehens der Streben.
Obgleich bei der heutigen Liebfrauenkirche in Bruchsat
nur Konstruktionen aus gothischer Bauzeit für das Auge sicht-
bar, so lehrt doch eine genaue kritische Besichtigung, dass
wir auch hier wie in der Badeuer Stiftskirche eine ältere^
und zwar romanische Bauanlage vor uns haben, welche bei
Errichtung der heute noch existierenden gothischen Kirch»
sehr berücksichtigt wurde. Das Mittelschiff der Badeuer St.
Peter- und Pauls-Basilika hatte 7,30 m im Lichten Weite, das
heute bestehende in der Liebfrauenkirche zu Bruchsal hat-
nur 7,70 m lichte Weite und diese Breite entspricht dem zur
Hälfte seiner Grundfläche ausgebauten Westturme. Offenbar
stand in Bruchsal vor der heutigen gothischen Liebfrauenkirche
eine romanische an derselben Stelle und diese war eine Basi-
lika ähnlich derjenigen zu Baden, mit einem ausgebauten
Westturme und einem dreischiffigen Langhause, dessen Mittel-
schiff genau der Breite des Turmes entsprach. In Bruchsal
behielt man bei der gothischen Kirche die geringe Mittel-
schiffsbreite von 7,70 m bei, jedenfalls um die auf die ganze
Länge durchgehenden Fundamentmauem der alten Basilika
wieder zu benutzen und dadurch an Baukosten zu sparen»
Anders in Baden, da gab man dieses nur 7,30 m lichte Brdte
habende romanische Mittelschiff auf und legte über neuen
Fundamenten ein Mittelschiff von 11,30 m im Lichten an und
gab dem einschiffigen Chore genau die gleiche Breite. Ganac:
wie in Baden schliesst auch in Bruchsal der einschiffige Chor
mit drei Seiten des regelmässigen Achteckes, derselbe erhidt
eine lichte Weite von 10,70 m, somit 3 volle Meter mehr als^
das Mittelschiff des Bruchsaler Langhauses. Hierin haben
wir unbedingt den Beweis, dass die alten Fundamente zur
Berüdosichtigung kamen, denn wäre der Meister Lorenz (laut
Lischrift an einem Chorstrebepfeiler nebst der Jahreszahl 1444>
in Bruchsal ganz frei bei seinem Entwürfe gewesen, sicherlich
hätte er dem Mittelschiffe nicht die geringe Breite von nur
7,70 m gegeben, sondern die gleiche Breite, wie dem Chore,.
also 10,70 m. Die überaus geringe MittelschifislHreite der
Digitized by
Google
Die alte Basilika sa Baden-Baden. 327
Liebfrauenkirche in Bruchsal hatte eine nur geringe Höhe und
gedrückte Verhältnisse im Gefolge, während die grössere Mit-
telschiffsbreite der Badener Stiftskirche sofort auch eine be-
deutende Höhenentwickelung und damit fQr ihr Inneres eine
weit günstigere Totalwirkung ergab. Dem Gewölbe des Chor-
schlusses dieser Stiftskirche zu Baden wurde die Sternform
gegeben, Eonsolen und keine Dienste wie im Langhause bilden
hier die Auflager der Gewölberippen; dem Stemgewölbe des
Cihorschlusses schliessen sich die übrigen Gewölbejoche von
Chor und Mittelschiff an, während die Seitenschiffe des Lang-
hauses einfache Kreuzgewölbe auf Rippen besitzen. An die
Stelle der ehemaligen ausgebauten Concha mit dem Marien-
altare trat auf den alten Fundamenten ein Chörchen mit fünf
Seiten des regelmässigen Achteckes und einem zierlichen Rip-
pengewölbchen, wiederum in Stemform. Die heutige Johannis-
Kapelie an der Südseite des Chores scheint zur Zeit des Kol-
legiatstiftes als Sakristei gedient zu haben, sie besitzt ein
Obergeschoss, das wohl ehedem als Schatzkammer gedient hat.
Da dies Obergeschoss der Johanniskapelle die südlichen Mauern
von zwei Jochen des Chores deckt, so mussten daselbst die
Fenster fortfallen; diese sind im Chore als hochgehende drei-
teilige Stab- und Maasswerksfenster gestaltet, von den ur-
sprünglichen Glasmalereien haben sich infolge der Zerstörung
durch die Franzosen 1689 leider gar keine erhalten. Ein
spätgothisches Sakramentshäuschen auf der Evangelienseite am
linken Triamphbogenpfeiler hat sich mit einigen Steinfigürchen
bis jetzt gerettet, verdiente aber von der vielfachen Tünche
gereinigt zu werden. Ein ganz ähnliches Sakramentshäuschen
befindet sich in der Kirche der ehemaligen Benediktinerabtei zu
Walburg bei Hagenau im Elsass und dieses ist laut Inschrift
durch Meister Clemens von Badenweiler 1484 gefertigt. Es
liegt nahe an den gleichen Meister Clemens auch bei dem
Sakramentshäuschen der Stiftskirche in Baden zu denken, da
dieser auf dem rechten Rheinufer, wo er in Badenweiler seinen
Geburtsort, sicherlich ähnliche Steinbildhauerarbeiten zur Aus-
führung gebracht hat; auch dürfte die Zeit um 1484 für die
Entstehung des Badener Sakramentshäuschens gemäss den da-
ran verwandten Detailformen als zutreffende Datierung anzu-
nehmen sein. — Auch die ehedem in der Stiftskirche ge-
wesenen mit Relieffiguren geschmückten Chorstühle, spät-
Digitized by
Google
328 Schmitt
gothische Arbeiten des Meisters Hans Kern aus Pforzheim,
sind noch erhalten und in der einfach gothischen Spitalkirche
der Stadt Baden aufgestellt J)
Vier Jahrhunderte (1391—1793) lang diente die jetzige
Pfarrkirche dem badischen Regentenhause als Begräbnisstätte;
leider sind nur die wenigsten der früher gesetzten Monumente
noch vorhanden, viele gingen schon beim Einfalle der Schwe-
den zu Grunde, dann folgte 1689 der von den Franzosen an-
gelegte Brand, wobei wiederum wertvolle Denkmale zerstört,
andere wurden verschleppt und dadurch für die Badener Stifts-
kirche verloren. Markgraf Rudolf VIL, gestorben 1391, war
die erste von den in der Kirche beigesetzten fürstlichen Per-
sonen, was selbstverständlich noch in der alten romanischen
Basilika geschehen musste, denn es war erst der Bruder von
Rudolf, Markgraf Bernhard I., gestorben 1431, welcher be-
schloss an der Kirche ein KoUegiatstift zu gründen; die Aus-
führung vom Gelübde seines Vaters vollführte dann Markgraf
Jakob I., und zwar in demselben Jahre 1453, in welchem
er starb.
Jetzt sind nur noch 13 Grabmonamente in der Kirche aufgestellt,
das des Markgrafen Jakob U., 1510 als Erzbischof und Kurfürst von
Trier gestorben, befand sich ursprünglich in der Stiftskirche des hei-
ligen Florinus zu Koblenz, von wo es im Jahre 1808 durch Gross-
herzog Karl Friedrich nach Baden verbracht wurde. — Architekt
Gmelin hat in dem Werke von Ortwein, „Deutsche Renaissance, Ab-
teUung 23, Baden", vier wertvolle von den 13 erhaltenen Denkmalen
durch Abbildungen zur Publikation gebracht; es ist dies zunächst
das lebensgrosse Standbild des 1536 verstorbenen Markgrafen Bern-
hard in. ; dann das des Markgrafen Philipp II., gestorben 1588, eben-
falls in ganzer Figur dargestellt, mit entblösstem Haupte, geharnischt
und den Kommandostab in der Hand haltend. Femer das Grabmal
des Markgrafen Philipp I., gestorben 1533, dargestellt in seiner un-
gewöhnlichen Leibesgrösse, völlig gepanzert auf einem Paradebette
Hegend. Als Verfertiger hat sich daran Meister Christoph von Urach
genannt und 1537 als das Yollendungsjahr angegeben. Christoph von
Urach ist einer der tüchtigsten schwäbischen Bildhauer des 16. Jahr-
hunderts, sein frühestes Werk ist der Taufstein der spätgothischen
St. Amandus- Kirche in Urach laut Inschrift vom Jahre 1518, dann
in derselben Stadt der spätgothische Marktbrunnen mit durchbrochener
Pyramide und vielen Steinfiguren; auch das Grabmonament des
Grafen Michael in der St. Johannis-Kirche zu Wertheim fertigte 1543
^) Siehe deren Abbildungen nach den ZeichnuDgen August 's t. Bayer
in den Schriften des Altert.*yer. f. d. Grossherzgt Baden 1852.
Digitized by
Google
Die alte Basilika za Baden-Baden. 329
dieser Meister. Weiter das Doppelgrabmal des Markgrafen Phili-
bert I., gestorben 1569 nnd seiner bereits 1565 entschlafenen (Je-
mahlin Mechtildis, einer geborenen Herzogin von Bayern. Johann
Ton Trarbach ans Simmem im HunsrOck ist der Meister dieses in-
teressanten Werkes, welches aus dem im Brohlthale bei Andernach
gebrochenen Tuffstein gefertigt ist. Von ihm sind ausser diesem Dop-
pelgrabe der Badener Stiftskirche noch Tuffsteindenkmale in der
Schlosskirche zu Pforzheim, in Erbach, Michelstadt, Hanau, Sim-
mem und Wertheim.2) Urkunden, welche das Grossh. General-Lan-
desarchiv zu Karlsruhe aufbewahrt, erweisen den 1586 in Simmem
-verstorbenen Bildhauer Johann von Trarbach als den Yerfertiger
des Grabdenkmales in Hanau und des Doppelgrabes der Stiftskirche
in Baden.
^) Siehe Klemm, Worttembergische Baumeister und Bildhauer. —
^ Siehe v. LUbke, Geschichte der deutschen Renaissance, Stuttgart 1873,
S. 84 u. 944.
Digitized by
Google
Die
letzten Lebensjahre und das Todesjahr
des Panlns Tossanns.
Von
Ferdinand Lamey.
Wenn Paulus Tossanus auch hinter seinem Vater Daniel
an Gelehrsamkeit und Bedeutung zurückstehen muss, so hat
sich derselbe durch seine Schriften^) und durch seine Be-
teiligung an der Dordrechter Synode doch einen Platz in der
Geschichte des Calvinismus gesichert, beachtenswert genug,
um diesen Versuch zu rechtfertigen, den Heidelberger Theo-
logen wieder in die seit lange verkürzten Rechte auf seine
wirkliche Lebensdauer einzusetzen.
Was bisher über das Leben des P. Tossanus bekannt war,
beruht fast allein auf den Nachrichten bei Boissard: II pars
iconum, continens virorum clarorum, eruditione et doctrina
praestantium imagines, aeri solerter incisas, additis eorum
'vitis breviter conscriptis et monumentis sive lucubrationibus.
Francofurti in Bibliopolio Bryano apud GuiL Fitzerum. 1630.*)
1) Veneichnis derselben: La France proteetante T. IX. p. 406. —
>) P. 170-178. Das ganze Werk besteht ans 4 Teilen in 4<» mit dem
Haupttitel: Bibliotheca sire theeanros Tirtntis et gloriae: In qno con-
tinentnr illostrinm emditione et doctrina Tironun efflgies et Titae . . .
descriptae ... per Jan. Jacobum Boissardnm . . . in aes indsae a Joan.
Theodor, de Bry. Accessemnt dariss. aliquot Viromm efflgies et Titae
nunc recens conscriptae. Francofiirti, Snmptibns Gnilielmi Fitseri 1628 —
1681. Nur diese Ausgabe enthält Bild und Lebensbeschreibmig des P.
Tossanns. Die frohere Ton 1597 hat beides noch nicht, die späteren
Digitized by
Google
Die letzten Leben^ahre des Paalns Tossanas. 33 1
Zur Ergänzung dieser Nachrichten dient, was P. Tossanus in
der Gedächtnisschrift auf seinen Vater ^) über die Flucht seiner
Eltern nach der Pariser Bluthochzeit und über seine eigene
wahrend derselben erfolgte Geburt erzählt. Ebenso was Re-^
vius*) über Beginn und Ende der Amtierung des P. Tossanus
als Rektor der Schule zu Deventer berichtet. Schliesslich ist
in jüngster Zeit der Eintrag des P. Tossanus in die Heidel-
berger Matrikel'), ein Brief von ihm an Dorville in Oxford
und einiges seine Abordnung zur Dordrechter Synode Be-
treffende*) veröffentlicht worden.
Der erste, der aus Boissard geschöpft oder vielmehr den-
selben nahezu wortgetreu wiederholt hat, ist Freher^) gewesen.
Neu hinzugefügt ist nur der Schlußsatz: „Ibidem (Hanoviae)
obiit A. C. 1629 aet. 57/ Auch für diese Mitteilung scheint
Freher's summarische Berufung auf Boissard gelten zu sollen,,
so dass es mehr als wahrscheinlich wird, dass Freher sich
dieselbe aus der Schrift auf dem Kupferstiche: „Paulus Tos-
sanus Heidelbergensis. Aetat. LVII. Paul de Zeller scalpsit^
Hanov. Anno 1629'', vielleicht auch aus der Aufnahme de»
P. Tossanus in das Boissard'sche Werk überhaupt entnommen
hat. Seitdem hat das Jahr 1629 für das Todesjahr des P»
Tossanus gegolten.*)
bieten nur das Portrftt ohne Text. Die Aasgabe ist selten und nirgends»
ausführlich beschrieben. Diese Umstände haben mich veranlasst, meine
bibliographischen Angaben soweit auszudehnen. Übrigens ist man durch
dieselben immer noch nicht sicher gestellt Das Exemplar der MOnchener
Hof- und Staatsbibliothek z, 6. tr> swar den oben angeführten Titel,,
entspricht jedoch inhaltlich der Aasgabe von 1597 ohne mit derselben
bibliographisch identisch zu sein.
1) Viu et obitus Dan. Tossani. Heidelberg 1603, mit dem Pastor
evangelicus des Dan. Tossanus veröffentlicht. Aach in deutscher Über*
Setzung ibid. eod. a. — ') Jacob! Revii Daventria illustrata. Lugd. Bat..
1651. S. 586, 544. — *) Toepke, Die Matrikel der ünivers. Heidelberg
Bd. II, S. 183. — *) Winkelmann y Urkundenbach d. Univera Heidelberg^
Bd. I, S. 878. Bd. II, 8. 1497, 1508, 1512, 1514. Aach die Darstellung
der Lebensgesehichte des P. Tossanos von Fr. W. Guno (Pf&lz. Memora-
bile Teil XIV oder 10. Nachtragfaeft, 66. Oabe des £vang. Ver. f. d.
Protest Pfalz. Westfaeim 1886 S. 76 ff.) beraht in einigen Einzelheiten
aof neuem Aktennaterial. — *) Theatram vironim eroditione claroram.
Korib. 1688. S. 441. — *) Nach HofisianB's Lex. nnivers. (Bas. 1677) a.
Ahnliehen sp&teren Werken wire P. Tossanos sogar schon 1618 gestorben.
Digitized by
Google
332 Lamey.
Freilich weiss Häusser') vom Juli 1633 zu berichten:
flDer reformirte Kirchenrath, unter dem Vorsitz Karl Frie-
drichs von Landas, ward neu bestellt und mit Namen von
gutem pfälzischem Klang, wie G. F. Pastoir und P. Tossanus
besetzt." Dies hat aber in der Folge nur zu der Annahme
zweier verschiedener Persönlichkeiten des gleichen Namens
geführt.
Es ist, soviel ich sehen kann, bisher unberücksichtigt ge-
blieben, dass eine von P. Tossanus eigenhändig niedergeschrie-
bene autobiographische Skizze vorhanden ist, welche die Kennt-
nis der Lebensumstände ihres Verfassers namentlich in Bezug
auf dessen letzte Lebensjahre wesentlich bereichert und be-
richtigt. Diese Aufzeichnungen sind zu Anfang dieses Jahr-
hunderts mit dem Nachlasse des am 13. März 1808 ver-
storbenen Professor F. P. Wundt in Heidelberg in den Be-
sitz der Karlsruher Hof- und Landesbibliothek gelangt und
tragen jetzt die Signatur „Karlsruhe 630"*. Sechzehn Papier-
blätter in quer 8® bilden ein dünnes Heftchen, auf dessen
«rsten 18 Seiten die erwähnte Lebensbeschreibung in lateini-
scher Sprache eingetragen ist. Es sind tagebuchartige Auf-
zeichnungen über wichtigere Vorkommnisse aus dem Privat-
leben des P. Tossanus und aus der Tagesgeschichte. Auf
den übrigen Blättern, soweit sie nicht ganz leer gelassen sind,
findet sich eine gedrängte Übersicht über den Lebensgang des
P. Tossanus von 1600 an in deutschen Alexandrinern (jedem
Jahre ist ein Reimpaar gewidmet), eine Anzahl lateinischer
Epitaphien auf Mitglieder der Familie, Akrosticha, Sprüche
und Citate in verschiedenen Sprachen, sowie am Schlüsse noch-
mals eine ganz kurze biographische Rekapitulation der Jahre
1620 bis 1633, alles von der Hand des P. Tossanus mit Aus-
nahme eines lateinischen Spruches: ^In effigiem Pauli Tos-
sani" auf Seite 28.
Der erste Blick in die Handschrift lehrt, dass der Text
bei Boissard ein Auszug aus derselben ist, und zwar von P.
Tossanus selbst auf Grund der schon vorhandenen Aufzeich-
nungen für das Boissard'sche Werk verfasst. Dies geht eben-
«) Gesch. der rhein. Pfalz Bd. II, S. 526. — *) Vgl. Gümbel, Gesch.
4er Protest. Kirche der Pfalz. Eaisersl. 1885. S. 756, 757. — Hilnsser
selbst hat wohl auf den Widerspruch der Stelle mit dem überliefertea
Todeqahr des P. Tossanus gar nicht geachtet
Digitized by
Google
Die leisten Leben^ahre des Paulus Tossanas. 333
sowohl aus der grösstenteils wörtlichen Übereinstimmung der
beiden Berichte hervor, als noch mehr aus der Fassung der-
jenigen Stellen, an welchen mit Rücksicht auf einen Leser-
kreis Änderungen vorgenommen worden sind, wie z. B. aus
der zurückhaltenden Form der Schlusswendung bei Boissard,
wo P. Tossanus von seinem Bibelwerke sagt: „quo opere bene
de posteritate, atque inprimis de ecclesiis et scholis Germaniae
mereri conatus est/ Bei diesem Verhältnis der Handschrift
zu der Lebensskizze bei Boissard kann aus derselben bis zum
Jahr 1629 fast nur für die genauere Kenntnis der Familien-
verhältnisse ihres Verfassers einiger Gewinn erwachsen. Erst
von dem genannten Zeitpunkte an erhält das Manuskript die
volle Bedeutung einer neuen Quelle für die Lebensgeschichte
des P. Tossanus.
Aus dem Jahr 1629 verzeichnet P. Tossanus Tod und Be-
gräbnis seiner Schwiegermutter, Maria Briselancia ^), zu Hanau,
er beklagt die Verkündigung des Restitutionsediktes, er no-
tiert die Einnahme von Wesel und Herzogenbusch. Der
drohenden Belagerung der Stadt Hanau durch Witzleben im
Dezember desselben Jahres entzog sich P. Tossanus durch
einstweilige Übersiedelung nach Frankfurt a. M., wo er bei
Dan. Debonnä bis zur Aufhebung der Belagerung Hanaus im
März 1630 verweilte.*) Geschichtliche Ereignisse wie: der
Regensburger Fürstentag, der Fall Magdeburgs, die Schlacht
bei Breitenfeld, die Einnahme Hanaus durch die Schweden
und die Ankunft Gustav Adolfs in dieser Stadt sind mit kurzen
Worten angemerkt. In dieser Weise werden die Ereignisse
verfolgt bis zur Schlacht bei Lützen. Das folgenreiche Ein-
greifen Gustav Adolfs in die deutschen Verhältnisse blieb auch
nicht ohne Einfluss auf das Schicksal des P. Tossanus. Frie-
drich des V. unverbesserliche Selbstüberschätzung war im
Scheine der schwedischen Siegessonne neu erstarkt und der
^) P. Tossanus Terrnfthlte sich zweimal: zuerst in Frankenthal 1601
mit Anna Doryille und nach deren am 26. Augast 1606 erfolgten Tode
1607 zu Frankfurt a. M. mit Esther Briselance. — «) Wie bei einem
früheren Aufenthalt Mftrz 1626 bis April 1628 zeigte sich auch diesmal
der Senat zur Erteilung des Aufenthaltsrechtcs überaus bereitwillig. Vom
evangel. Ministerium dagegen ward das Verweilen des reformierten Theo-
logen in der Stadt unliebsam vermerkt. Vgl. Frankfurt. Religions-Hand-
lungcn zweyter Theil S. 147.
Digitized by
Google
334 Lamey.
hoffnungsäelige Winterkönig sab sich schon im Wiederbesitz
aller jener Würden und Rechte, die er einst auf dem Schlacht-
felde vor Prag eingeblisst hatte. Am 4./ 14. Januar 1632 er-
hielt P. Tossanus ein Schreiben seines ehemaligen Landes-
herrn, worin ihm derselbe „curam et instaurationem Ecclesia-
rum in inferiori Palatinatu'' übertrug. Diese Regierungshand-
lung des landlosen Fürsten muss weniger voreilig unternommen
gewesen sein, als es auf den ersten Blick scheinen kann. Denn
dieselbe hatte auch nach dem Tode Gustav Adolfs und Fri^
drichs V. noch fortwirkende Kraft. Der letzte Eintrag des
Tagebuches aus dem Jahre 1633 meldet: ,11 (21) Januar,
^ui dicitur Felicitas, accepi litteras a Principe Ludovico Phi-
lippo Tutore et Electoral. Palat. Administratore, quibus pote-
statem Ecclesias et Scholas in Electoral. Palatinatu consti-
tuendi, superiori anno a fratre mihi concessam, renovat et
confirmat, meque cum familia Francothalium evocat: atque
etiam vina, quae in arce Winzingensi^ superessent, mihi tradl
atque in rationes referri jubet. Eodem tempore Hanoviae et
alibi magna fuit aquarum eluvies.**
Hier brechen die Aufzeichnungen ab, ehe wir erfahren, ob
der guten Vorbedeutung, die P. Tossanus in dem Namen der
Heiligen des 21. Januar erblickte, die Erfüllung gefolgt ist.
Auch die Bezeichnung des Jahres 1633 als „annus reditus**
4kuf Seite 32 der Handschrift berechtigt an sich nicht zu einem
sicheren Schluss auf die thatsächliche Ausfuhrung der Rück-
kehr. Dennoch kann nach dem Mitgeteilten kaum noch ein
Zweifel darüber walten, dass es sich bei der von Häusser be-
richteten Neubelebung des Eirchenrates in Heidelberg 1633
um dieselbe Berufung handelt, die in dem Manuskripte er-
wähnt wird. Es ist mir nicht bekannt, woher Häusser seine
Angaben geschöpft hat. Es liegen mir jedoch neben anderen
zwei handschriftliche Zeugnisse für die Berufung und den Ein-
tritt des P. Tossanus in den Heidelberger Kirchenrat vor.
Beide gehören, wie die Lebensskizze des P. Tossanus, zu dem
Wundt'schen Nachlass auf der Karlsruher Hof- und Landes-
WioziDgen bei NeusUdt war im Juli 1621 gegen 25 000 fl. an P.
^oseanas (als Doryille'scheo Erben) verpfUndet worden (Lebensskizse S. 10),
nicht 1624, wie bei Lehmann, Bargen n. Bergscblösser der bayer. Plalz
Bd. II, S. 886 angegeben ist.
Digitized by
Google
Die letzten Lebensjahre des Paolas Tossanos. 335
1)ibIiothek und gewinnen an Bedeutung dadurch, dass sie auch
das Todesjahr des P. Tossanus angeben. Die erste Stelle
steht in: „Sammlungen zur Chronik d^ Stadt Heidelberg
oder zu dem sog, verbesserten Kayser, von F. P. Wundt 1802*
(Sign. Karlsruhe 565), einer Vorarbeit zu Wundt's Geschichte
und Beschreibung der Stadt Heidelberg. Hier wird S. 118
die Wiedererrichtung des Kirchenrats in das Jahr 1631 ge*
setzt, als geistliches Mitglied P. Tossanus genannt und dabei
der Zusatz gemacht: „der aber 1634 !"• ^^^ di^ Neube-
lebung des Kircbenrates im Jahre 1631 beschlossen und vor-
bereitet war, geht aus der oben mitgeteilten ersten Berufung
des P, Tossanus vom Januar 1632 hervor. Allein der Zu-
sammentritt und die Amtierung der Behörde erfolgte erst im
Jahre 1633. So steht es auch in dem „Status des Chur Pfälzi-
schen Kirchen-Raths Dicasterii" verzeichnet, dessen Kopie der
Sammelband „Karlsruhe 535" enthält. Nach einem Sprung
von 1621 auf 1633 sind unter dem letzteren Jahre genannt:
„Preses Junckher Carl von Landass, Paul Tossanus, Georg
Friedrich Pastoir." Unter dem Jahre 1634 ist dann zu P. Tos-
sanus bemerkt: „ist gestorben in diesem Jahr. Joh. Steph.
Pfannmüller kam an Toss. stelle''.
Demnach hat P. Tossanus seine Übersiedelung in die Pfalz
im Jahre 1633 ausgeführt und sein altes Amt zu Heidelberg
wieder angetreten, aber nur noch ein Jahr etwa bekleidet bis
zu seinem Tod. Dass dieser wirklich 1634 erfolgt ist, und
zwar zwischen dem 7./17. Juni und dem I./IO, Juli, bezeugt
«in Brief aus Heidelberg von G. Schoppius an Dan. Tossanus,
den Neflfen des Paulus, d. d. cal. Quintil. Ao. 1634.*) Im
Eingang bezieht sich Schoppius auf seinen letzten Brief vom
7./17. Juni und seine darin gemachten Mitteilungen und fährt
dann fort: „At nos miseros! cujus sine dubio tum aegro-
tantis patruelis mentionem feceram, eum jam mortuum narro:
prout e Programmate publice, cujus ego auctor, cognoscis.
Tanti capitis jacturam gemunt pii omnes: Funus fuit per-
honorificum, fere duarum horarum: Goncionem habuit M.
Pfannmullerus , qui defuncto est surrogatus Adsessor Gonsilii
Ecclesiastici, alioquin exinaniti ab omni Theologo . . /
^) MonumeDta pietatia et literaria Tirorom . . . illastrium, selecta.
Francof. a. M. 1702. P. prior, p. 849—851.
Digitized by
Google
336 Lamey.
Nachforschungen über Schoppius hier erwähntes Programm
und über die Rede PfannmOlIers haben keinen Erfolg gehabt^
beide sind wohl nie gedruckt worden. Ich habe daher dem
kurzen Bericht des Briefes nichts mehr beizufügen, ich könnte
höchstens noch daran erinnern, dass P. Tossanus durch seinen
wenige Wochen vor der Schlacht bei Nördlingen erfolgten Tod
der herben Erfahrung entgangen ist, seine Hoffnungen auf
eine bessere Zukunft für seine geliebte Pfalz und auf einen
dauernden Sieg seiner mit Eifer verfochtenen religiösen Über-
zeugung furchtbaren Schiffbruch leiden zu sehen.
Digitized by
Google
Sleidaniana.
Von
Alknin HoUaender.
Nachdem ich im vergangenen Jahre mehrere von mir im
hiesigen Stadtarchive gefundene Notizen über Sleidan mitge-
teilt habe*), bin ich seitdem bei genauerer Durchsicht der
Ratsprotokolle aus den Jahren 1553/57 auf einige weitere
Nachrichten über den grossen Geschichtschreiber der Re-
lormationszeit gestossen, die zur Ergänzung einzelner in den
beiden Büchern meines verehrten Lehrers, Herrn Prof. Baum-
garten: „Über Sleidans Leben und Briefwechser und „Slei-
dans Briefwechsel" enthaltener Angaben dienen dürften.
In der ersteren Schrift (pag. 107) betonte Baumgarten mit
Recht, welch hohe Bedeutung es hätte, wenn sich irgendwo
etwas von Sleidans Nachlasse entdecken liesse. „Hat er seine
Briefschätze vor seinem Tode vernichtet? In Strassburg scheinen
sie jedenfalls nicht geblieben zu sein. Das natürlichste wäre
immerhin, dass Sleidans Nachlass in die Hand seines Schwieger-
vaters, Johann von Nidbruck, gekommen wäre. Mir ist es
nicht gelungen, etwas darüber zu erfahren."
Nun fand ich in den Protokollen der Herren Räte und
XXI unter dem 29. März 1557 folgenden Eintrag:
„Sibertus und Wilhelmus Domini Schledani bruder: Es sey
im herzogtum Gulich und der graveschaft Manderscheid von
wegen miswachs ein unversehenliche grosse teurung vorge-
fallen, das vil leut hungers sterben und verderben müssen.
Wiewohl sie nun nit der Ursachen, Sondern von wegen er-
meltes seines (sie!) lieben bruders herkomen, so wolten sie
doch dem Vaterland gern dienen und die armen leut vor ster-
ben verhüten (und gar uf kein merschatz^), sondern allein
unter ire nachbam austeilen). Bitten inen deshalben zwei-
^) Korrespondenzbl. d. Westd. Zeitschr. f. Geschichte u. Kunst VU, 7.
— ^ Lacrum quodlibet (Scherzii glossariam).
Zeitschr, f. Gesch. d. Oberrh. K. F. IV. 3. 22
Digitized by
Google
338 Hollaender.
tausend oder doch bis in die 1500 fiertel hie kaufen zu lassen;
wo nit so haben ihnen doch Episcopus vergönnt, 3000 fiertel
umb Epfich zu kaufen; die bitten sie ihnen folgen zu lassen.
Zum andern: So haben ir bruder allerhand Schriften
hinder ime gehabt, do sye bericht, meine herren ha-
ben die iren zu banden bekommen, bitten ihnen die-
selben folgen zu lassen/ „Erkannt:*' (Der Beschluss fehlt.)
„Herr Carl Mieg und Herr Lamparter: Sye haben Schledani
selig brueder die antwurt geben wie jetzund erkannt worden
beider punkt, der frucht und brief, halben: Die haben noch-
mals gebeten, das man inen wolt 300 fiertel hie lassen kaufen,
so weiten sie im land nit über 1200 fiertel darzu kaufen, und
inen den zoll nachlassen, wie maus etwan gegen andern Flemi-
sehen stetten haltet.
Der brief halben haben sie gebeten, dweilsiefrembd
und jetz fertig: man wolte die brief dis tags besich-
tigen lassen und was mein herren nit zustendig, inen
zustellen und dabei angezeigt, das sye bey dem Herrn
von Mersperg und Dr. Hans von Metz gewesen, der
habs gewilligt.
Erkant inen sagen, man wisse ihnen den zoll nit nachzu-
lassen, man wolle inen aber gestatten, das sy mögen 300 fiertel
hie kaufen. Der Schriften halben haben m. hn. mehr
gschefft dann diso; können deshalben dismals nit be-
sichtigt werden. Man kenn auch nit wissen, dweil
Schiedanus kinder und erben verlassen, das inen (of-
fenbar den Brüdern!) die Schriften zugehörig; find man
aber etwas inen zustendig, woll maus inen behendigen.''
Am 19. Mai 1557 heisst es: „Wilhelm Sturm und Philipp
Mockel sampt sein son, alle von der Schieiden bitten noch-
maln, inen 220 fiertel zu irem und irer verwandten haus-
gebrauch volgen zu lassen, und ires abgestorbenen vettern
Schledani darunter geniessen lassen. Erkannt: Inen wilfaren
und 200 werden lassen."
Soviel geht jedenfalls hieraus hervor, dass Sleidan vor sei-
nem Tode seine Papiere nicht vernichtet hat, sondern dass
dieselben zunächst in Strassburg und zwar im Gewahrsam
des Bates verblieben sind, der bei den damaligen Zeitläuften
eine Auslieferung derselben an die Verwandten Sleidans wohl
Digitized by
Google
Sleidaniana. 339
für bedenklich hielte Wäre es nicht möglich, dass ein Teil
dieser Papiere sich doch noch in dem hiesigen Stadtarchive
befände?
Auch für die Familienverhältnisse Sleidans sind die oben
angeführten Einträge vom 29. März und 19. Mai von Belang.
Wir erfahren die Namen zweier seiner Brüder und mehrerer
Vettern, femer dass ein Herr von Mörsperg*) ihm ver-
wandtschaftlich nahe gestanden. Dass der letztere sein Schwa-
ger gewesen, ersehen wir aus den Protokollen vom 18. Sep-
tember 1557: „Ist ein schreiben von Dr. Hansen von Metz
an den herrn Ammeister verlesen worden, darin er seinen
herrn tochtermann, herrn Franz von Mersperg, zu einem diener
offeriert mit vermeldung, da&s er meinen herrn wol breuchisch
und gem. Stadt hoch furstendig sein werde. Erkannt: im
seines erbietens freundlich und fleissig dank sagen; wird ge-
meldet, er were ein wurdevoller (das folgende ist unleserlich)
und were weit beschlagen." Dieser von Mörsperg ist offen-
bar der vornehme Herr, von dessen Verheiratung mit einer
Tochter Johanns von Nidbruck der undatierte Brief Sleidans
an Gremp^) handelt. SIeidan spricht sich darin sehr miss-
billigend gegen diese Verbindung aus.
Über die Sendung Sleidans nach Naumburg (1554)* finden
wir in den Protokollen ebenfalls einige ergänzende Mitteilungen.
Bereits am 20. April hatte der Prediger Dr. Marbach vor-
geschlagen, SIeidan nach Naumburg abzuordnen, der Rat dies
aber abgelehnt, da die Zeit zu kurz. Als aber am 7. Mai
von Herzog Christof die Nachricht eintriflft, dass die Versamm-
lung erst Sonntag nach Trinitatis stattfinden sollte, wird Slei-
*) Wurden doch auch dem würtemhergischen Bäte Peter Paul Ver-
gerins Ton Strassburg aus Schwierigkeiten gemacht, als derselbe nach dem
Tode Sleidans Ton dessen „Testamentariis und Befelchhabern^ etliche dem
letzteren einst „zu mehrnng der beschriebenen historien vertrauwlichen
zugestellte Schriften und bttchlein, deren einesteils Lateinisch und einesteils
Welsch^ zurückverlangte. (▼. Eausler u. Schott, Briefwechsel zwischen
Christoph Herzog zu Wflrtemberg u. Petrus Paulus Vergerius p. 144.) —
*) Die dereinst im Oberelsasse in der Nähe von Pfirt angesessene adlige
Familie wurde von Kaiser Friedrich III. wegen ihm geleisteter Verdienste
1488 in den Reichsfreihermstand erhoben. 1582 verkauften die Mörsperg
Schulden halber ihre Besitzungen an die Grafen von Orteuberg. Schöpflin,
Alsatia illustrata II, 85. — >) Baumgarten, Sleidans Briefwechsel No. 181.
— *) Vgl. Baumgarten, Sleidans Briefwechsel, XXVI.
22*
Digitized by
Google
r— '
340 Hollaender.
dan doch zum Gesandten ernannt und mit einer am 12. Mai
festgestellten Instruktion nach Naumburg abgefertigt.
Nach seiner Rückkehr von dort erstattet er am 13. Juni
im Strassburger Rate folgenden Bericht:*)
„Uf meiner Herrn Befelh sei er den 21. May zu Naum-
burg in Turingen ankörnen und daselbst Herzog Augusti Ge-
santen da befunden; nach ime seien komen die Hessischen.
Den zinstag hab man gewart, ob die Wurtembergischen, die
Pfalzgrevischen Otheinrichs, die Brandenburgischen und her-
zog Hans Friedrich sein (?) komen wolt. Am mitwoch hab
man den anfang gemacht, und von dem herrn Melanchthon
anzeigt, warum man zusamen komen: nemlich was man uf
dem reichstag der religion halber für antwort geben wolt,
doruf sie abgefertigt, und wol leiden mögen, das mher er-
schinen. Die Hessischen: Sie weren von irem hn. dem land-
grafen selbs mündlich abgefertigt, und wer dies seine meinung^
dass er entschlossen, bei Augsburgischer konfession zu bleiben«
Danach war er (Sleidan) befragt worden und er anzeigt, in-
halt seiner instruction, welchergestalt er abgefertigt, und hab
Philippus neben der proposition ein schreiben und befelch her-
zog Augusti an ine (Melanchthon) verlesen lassen, davon er
copei furbracht.^) Er (Sleidan) habe anzeigt, das m. hn. das
Interim nye annemen wollen, sondern uf kay. mt ernstlich
anhalten bewilligt zu gedulden, dass der bischof in etlichen
kirchen der stat dasselbe mochte anrichten, aber in eines rates
kirchen were nichts geendert. Dergleichen hatten vor 3 jähren
meine hn. die Wurtembergisch und Brenzisch Confession als
der Augsburgischen gemäss durch ihre prediger underschreiben
lassen, gedechten keine andere lehr anzunemen. Die cere-
monien belangend achten meine hn., das man in der lehr ein-
trechtig, aber die ceremonien solt man pleiben lassen, wie sie
weren; denn in Augustini zeiten weren auch die ceremonien
nit gleiche gewesen. Es wer auch mit der ufrichtung der
ceremonien der sache nit geholfen, diweil die gegenteil der
lehr zuwider. Die disciplin belangend hab er anzeigt, wie es
gehalten. Den bischofliche gewalt (belangend) haben sie be-
') Einige Worte desselben sind nicht mit Sicherheit zu entziffern. —
^ Dieselbe befindet sich mitgeteilt im Diarium Marbachii p. 173. (St.
Thomas-Archiv,)
Digitized by
Google
Sleidaniana. 341
schlössen, dem bischoven kein gewalt entziehen, sondern ein
jede oberkeit selbs anrichte, was gotUch/
Nach Verlesung des von Melanchthon verfassten Abschiedes
wird hierauf im Rate erkannt: „Schledano sagen, man hab
seine relation gehört und befind, das er yermog seiner In-
struction gehandelt, und lassen warten, ob ein weiter tag fur-
genomen werden, und Dr. Marpach den abschied überliefern."
Am 24. Juli wird bestimmt „die kosten uf den tag zu
Naumburg ufgangen, von den klostergefellen zu nemen". —
Am 27. August 1554 spricht Calvin in einem Briefe Slei-
dan seine Freude darüber aus, dass letzterer in den Vorstand
der in Strassburg bestehenden französischen Gemeinde ge-
kommen sei.^)
Der Glückwunsch des Genfer Reformators kommt etwas
spät, da Sleidan bereits im Anfang des Jahres als einer der
drei zur Überwachung dieser Gemeinde vom Rate ernannten
Kirchenpfleger erscheint.*) Heisst es doch bei Verhandlung
«iner die letztere betreflfenden Angelegenheit (R. u. XXI.
Januar 27): „Herr Friedrich von Gottesheim zeigt an, das er
sampt Licentiat Schledano und Diebolt Jung seinen mitpflegern
uf m. hn. befehl beschickt etc. Ist zu den kirchenpflegem
Hans Stosser geordnet."
Als solcher ist er mehrfach thätig bei Gelegenheit der
Streitigkeiten, die sich zwischen dem „welschen" Pfarrer Gar-
nier und einem Teil seiner Gemeinde erhoben hatten.*)
Im Diarium Marbachii p. 163 lesen wir (18. Juni 1554):
^Us erkeuntnis eines rats sind uf der pfalz zusamen komen
herr Fr. v. Gottesheim, h. Hans Stosser, Sleidanus, Theob.
Jung, Dr. Lud. und ich (sc. Marbach), zu deliberieren, wie
und uf was mittel die Französische kirche wider zu beschei-
den, und Gamerius mit seinen leuten wider möge versönt
werden."
Wie sehr Sleidan, der in jenem Sommer sein Geschichts-
werk zum Abachlus gebracht hat, damals im öffentlichen
Dienste beschäftigt war, können wir aktenmässig verfolgen.
Am 12. Mai ist er von Strassburg nach Naumburg verritten,
>) B. SleidaoB Briefwechsel No. 184. — *) Über diese Behörde vgl.
Erichson, T^glise frangaise de Strasbourg aa 16. si^le p. 86. — *) Über
diese Streitigkeiten Tgl. Reuss, Notes pour servir k l'histoire de l*6gli8e
fran^ise de Strasbourg p. 20 ff.
Digitized by
Google
342 Hollaender.
Ton wo er am 9« Juni zurückkehrt. Am 13. hat er seinen
Rechenschaftsbericht im Rate abzustatten. Am 16. unterhandelt
er im Auftrage der Schulherren mit dem Thomaskapitel (Di-
arium Marb.). Zwei Tage später finden wir ihn, wie wir oben
gesehen haben, in dem Falle Garnier als Kirchenpfleger thätig.
Welche Mühen und Aufregungen letztere Stellung mit sieb
brachte, geht aus den Protokollen vom 25. März 1555 hervor:
j^Herr Fr. von Gottesheim: Demnach nechstverschinen
mitwuchs der concept, was den Welschen in irer kirchen des
spans halben, so sich zwischen meister Johann Gamerio, dem
Prediger und etlichen pfarrkindern gehalten, furzuhalten, das-
selbig betten sie gestern sonntag, nemlich herr Hans Stosser
und herr Schiedanus exequiert und den concept verlesen
lassen. Darauf hat Garnerius offenlich in der kirche anfangen
zu reden, wider solliche schrift protestiert und angezeigt, das
sollichs nit meiner hn. befelch, auch demjhenen, was vor mit
inen gehandelt, nit gemes, mit f refein und hitzigen, üppigen
Worten, und sich gleich darüber erzürnt, und wiewol er, herr
Friderich, ime eingewendet und angezeigt, was sye da gethan,
das wer m. hn. befelch, het er fei und mangel daran, sollt
er fiir m. hn. komen, und ihme den hn. Schiedanus auch
gesant, so sey er doch mit seinen scharpfen werten, auch
nachdem sie hinweggangen, furtgefaren etc. Derwegen sie
sich alsbald in die canzley verfuegt und die wort, weil sie die
noch im gedachtnus, ufgezeichnet. Ist die schrift, wie die in
Teutsch angestellt und nacher ins Welsch transferieret und
inen, den Welschen, furgehalten worden, und nachgends was
Garnerius geredt, verlesen, und die beiden herm Stosser und
Schiedanus auch darüber gehört worden. — Demnach sind
h. Fr. V. Gottesheim u. h. Hans Stosser in abwesen Schle*
dani ufgestanden, sich zum höchsten dises unwarhaftigen
bezigs*) beklagt etc.
Dass Sleidan übrigens auch sonst durch die verschiedensten
Geschäfte vom Rate in Anspruch genommen wurde, zeigt
u. a. ein Eintrag vom 26. August 1553: „Ist ein schreiben
von dem konig von Frankreich an m. hn. ausgangen und
sampt inverschlossener suplication per Schledanum verdeutscht,,
verlesen."
^) BeschnldiguDg.
Digitized by
Google
Tagebttcher
des
Abtes Benedict Yon Gottesan 1635—1641.
Mitgeteilt
von
E. von Czihafc*)
Der Anfang ist in die leeren Seiten eines „Speicher-Re-
gisters oder Frucht-Biechlein von Anno 1631* eingetragen,
mit der Überschrift: „Quaedam hie notanda ex Diario a me
F. Benedicto Abbate Gottesaugiensi antehae coUecta**. Zuerst
vom Jahre 1637 eine Elagesache gegen den Pfarrer Christian
Braun von Eggenstein wegen Diebstahls, ohne Interesse. Der
grösste Teil des Tagebuchs besteht sodann aus losen Oktav-
blättem. Die Veröffentlichung erfolgt im Auszuge, d. h. mit
Weglassung der Aufzeichnungen, welche kein geschichtliches
oder kulturgeschichtliches Interesse beanspruchen können.
Anno 1635.
Exordium tricarum D. Abb. Stadensis.*)
29. Apr. Com ex Alba Dominaram a prandio dommn remeare
cogitarem, ecce veniunt litterae a D. Andrea Gaist'), Admimstratore
>) Zorn VersUndnis des nachfolgenden Tagebnehs ist die Abhandlung
desselben Herrn Verf., „Das Ende des Klosters Gottesan, der Bau des
Schlosses und die Tagebttcher des Abtes Benedict* oben S. 1—45, beson-
ders 8. 41—44 an Tergleichen. Als Anbang an dieser Abhandlang sollte
das Tagebnch nrsprfinglich Teröffentlicht werden, wegen Raummangel
mnssten wir dasselbe aber znrflcklegen. Die Redaktion.
^ Nach Gerbert, H. Süt. Nigr. II, 444 hiess derselbe Emericus. —
*) Frflher Prior za Weingarten, vorher an Feldkircb. Vgl. Aber denselben
Digitized by
Google
344 von Gzihak.
Hirsang. datae, quae me invitant Hirsaugiam nbi quaedam negotia
circa nostra monasteria tractanda.
2. Maij hora 4. mane abivimus simul et eo venimns media 11.
absoluto prandio una contendimus ad D. Abbatem ex Staden tum
temporis in accidxilis Denach*) commorantem , quem in via Hirsau-
giam cogitantem offendimus.
3. Maii hora 4. misit Dns. Abbas ad me, ad ipsum venirem.
adsnm, qui ait, veniat mecum ad accidulas. Condixi, ubi in via va-
rius sermo, varia colloquia. Mansi ibi apud D. Abbatem et D. Jo-
annem Krani') Imperat. consiliarium usque ad 5. Maij, quo die Hirs-
augiam redii ea lege, ut die Lunae redirem adeoque
7. Maij iterum eo contendi, ubi perquam humaniter fui acceptus.
Tum dixit mihi D. Abb. quod velit differre electionem Gottes-
aug. propter futuras tricas cum Episcopo. Dein velit me pro Abbate
praesentare Episcopo. His ita pactis Hirsaugiae in tribus portis fu-
tura electio') fuit affixa 15. Mai.
8. Maij. iterum ad praedictos Dominos veni in Denach eodem
die reversus ubi D. K. administratori Reichenbacensi electio Hirsaug.
futura maxime displicuit, quod ea non fiat cum praescitu Episcopi.
ideo velle se contra protestari apud D. Abbat Stadens., et non nisi
certis conditionibus velle se consentire adeoque innocentem se esse.
Hoc eodem die Domini Administrator. Hirsaug. et Beichenbacens.
ad D. Abbat Stadensem profecti sunt, ubi R. P. Benedictus*) Rei-
chenbac. Administrator propter suas protestationes reprehensus fuit.
His diebus spargitur D. Abb. Stadens. a Bursfeld. Congreg. ha-
bere in mandatis ut possessionem apprehendat, ac tunc D. Abbat.
Albirspac. et Gottesaug. urgeat, se dent in Bursf. congregationem.
15. Maij post horam 5. vocavit D. Abb. Stadensis D. Abb. Al-
birsp.^) ad se asserens ut se cum Congreg. Bursf. coniungeret ut more
antiquo, et nisi velit, ut debeat. se enim contra ipsum habere stric-
tissimam commissionem ; ille se quo modo potuit excusavit Interea
venit D. Abb. Albae Dominorum«) et Bebenhausanus, admissi sunt
ad electionem tanquam testes excluso D. Abb. Albirsp. quem D. Abb.
noluit agnoscere pro Abbate. Quo facto nuUibi nisi in mensa com-
paruit. Electus vero fuit in Abbatem Adm. R. D. Andreas Guist.^
lila dies propter has tricas fuit valde turbida.
Gerbert, H. S. N. II, 424 ff. mit Bez. auf Hess. Prodr. Mon. Guelf. p. 474.
— *) Wildbad Teinach a. d. Nagold. Vgl. Mone, Quellens. H, 490. aci-
dulae Deinachienses. — ^} Grane, später kaiserl. Gesandter bei den Frie-
densverbandlangen zu MODSter. — ') Aas dem Folgenden geht hervor,
dass es sich hier um die Hirschauer Abtwahl handelt. Vgl. darüber Ger-
bert, H. S. N. n, 444, Mone, Quellens. H, 829. — «) Derselbe hiess
Benedictus Rauch, frQher Prior in Wiblingen. Vgl. darüber Gerbert, H.
S. N. II, 428, welcher Hess. Prodr. Mon. Guelph p. 462 ff. citiert. —
fi) Nach Gerbert, H. S. N. II, 446 hiess derselbe Casparus. — «) Nikolaus
Bronneisen; sein Tagebuch aus den Jahren 1640 und 1641 veröffentlicht
in Mone, Quellens. I, 245 ff . — ^ S. oben S. 343 Anm. 3.
Digitized by
Google
Tagebflcher des Abts Benedict von Gottesau. 345
16. Maij mane circa 6. vocatus foi ad D. Abb. Stadens. qui mihi
dixit quod me pro priore Administratore constituere, atque in Abba-
ten! postulare, Episcopo praesentare atque pecnnias dare velit; quod
idem in templo solemniter in praesentia Notarij, dnorum testium D.
D. Abb. Hirsaug. et Albir. repetiit. Alios etiam monuit ut me iu-
varent, Hirsaug. Abb. dixit quod sua velit praestare. Ipse vero Do-
minus Abb. Stad. promisit quod de facto pecunias mi mittere vellet.
At nihil est.
17. Maij posteaquam abierant ego et D. Abb. Albirsp. ibidem
mansimus. Interea D. Abb. Stadens. D. Abb. Hirs. scripsit Stugardio
hisce fere verbis. Dns. Abbat. Albirsp. et (xottesaug. cordialissime
salutet. Meo nomine Gottesaugiensi det sufQcens viaticum si velit
ad suum B. Praelatum proficisci. iuvandus est bonus Dominus.
19. Maij abivit Reverendissimus D. Abb. Albirsp. hora 4., ego
mansi hie, exspecto multa; sunt promissa, sed nihil accipio.
24. Circa Vesperam venerunt D. Abb. Blaburanus ^), Carolus Cur-
tius*) et Dns. archipraefectus volentes electioni Hirsaug. Interesse.
Sed post festum.
25. Sermones varii disputationes frequentes de praeterita electione.
Negant Domini commissarii meutern fuisse D. Abb. Weingart, ut
procedatur hoc praesertim modo, tarn electionem quam alia juramenta
omnia reprobant et infirmant, deceptiones insimulant, instare et con-
tra Stadensem agere cogitant, nisi certas conditiones cum Suevica
congregatione inire velit.
Uno verbo omnia evidenter contra praeterita acta. Culpa princi-
palis confertur in D. Administratorem Hirs., quod plus, imo contra suum
Dm. Abb. Weing. egerit. docent id litterae D. Abb. Wein, hoc modo
fere sonantes de dat. 15. Maij : Puto me tecum perpetua negotia habi-
turum, nihil horum somniaveram. Ita hodie mihi Dni. duo commissarii.
6. Jun. Ex hibemiis miles evocatus ad proelium quod dolenter
accepi et in Festo. Corp. Ch.') abiere. Durum fuit avelli et separari
ab intimo Dno. meo capitaneo Philippo Jonas a Buoch.
8. Hodie et deinceps fui convictor Dni. comiss. Böckh*); gratus
ei fui et omnem humanitatem expertus.
25. Junij. Hodie mihi quidam rusticus dixit habuisse litteras in
quibus scriptum erat, Rintheim') gehere mit haut vnd har nach Got-
tesaw. ^
Disputatio exorta erat Etlingae inter D. commissarium Beckh et
consiliarios Badenses, quo pertineret praenobilis villa illa in Grezin-
gen. quorum unus consiliarius ait mediam partem ad Monasterium
spectare cui consensit D. consiliarius. Puto tetigisse.
1) Raymnndns Rembold, ein gebomer Angsburger und Weingarter
Mönch. Hess. 1. c. S. 447. — ') Snbprior zu Weingarten, früher auch
Frier zu Zwifalten. Hess. Prodr. Mon. Guelf. S. 449. — '} Festum Cor-
poris Christi, Frohnleichnamsfest. — ^) Rudolph Böckh, kaiserl. Kriegs-
kommissar» s. oben S. 44. — *) Pfarrdorf, Amt Karlsruhe.
Digitized by
Google
346 ^on Czihak.
26. Ja. dixit aliquis msticns ex Kintheim ad. D. commissariam.
Er kere mit haut vnd har nacher Gottesaw wie auch das ganze Dorff.
29. Die Ven. in Fest S. S. Apost. Petri et Pauli ad prandium a
Dn. commissariis invitatus fui. At illo die post sacrum venit ad me
D. Vicarius Badens. Vrsular*) me salutans. In prandio vero sie me-
cum locutus wie dass sie praetension an das Gotshauß haben als
allein das man ihnen ein guete Suppen geb wen sie fürüber reisen.
Sed absoluta mensa stans dixit aliquid de Advocatia et inter caetera:
Ein schelm sei der wellicher etwas von einem geistlichen guot ihm
wenigsten beger. Date Caesari quae Caesaris sunt, et Deo quae Dei
sunt. Yalde fuit humanus. Addidit etiam Badenses nihil curare nisi
Jurisdictionalia. hat auch gewolt nach meinen klagen, herr Com-
missarius Böckh solle mir 400 f. leihen, er woll Birg darvor sein.
2. Julij. mapfnae fuerunt controversiae inter me et Badenses con-
siliarios circa decimas. tandem sub certis quibusdam conditionibus
res decisa fuit.
Im» nt res sine praejudicio utriusque partis fiat. At ab initio sta-
tim ist von herm Ambtmann von Graben*) etwas wider mich moviret
aus dem Lagerbuch propter decimas in Berkhausen'). Trifft aber nur
ein Zalen an; vnd ist villeicht eben dieienige welche in des Gotshaus
Lagerbuoch aufgenommen ist.
D. Praefectus ad me dixit uti et alter ^j, me habere maximam
partem decimarum, si quid vero contra dicatur, esse tantum pro for-
ma. In Seilingen ^) haben sie trauf trukht, weil sie auch mer angehet.
Die von Rintheim inter caetera bina vice dixerunt: Sie geheren le-
bendig vnd todt nacher Gottesaw. Das erste mal haben baide herrn
dissimuliert Zum andern haben sie es parte widersprochen vnd ge-
sagt: Der Schultheis Solle mit soUichen worten Schweigen, er kome
nit wol, solle da heim bleiben, sei iez nit zeit. Hat daryber der Vn-
dervogt solliche wort wollen explicieren. Es sei iez nemedt ausge-
nomen von diser gemeinen Beschwerde, sei geist- oder weltlich, Sein
herr sei oberherr oder Castenvogt. Vnd ist also die sach me ridente
versessen bis auf weitere Zeit.
9. Jul. vocatus ad Mon. Albae*), ut quaedam ibidem intelligerem.
10 Jul. ibidem a R. P. Friderico Cap(uzino) accepi litteras D.
Princip. Bad affectare monasterium Gottesaugiensem.
15. die Solls invitatus ad Dm. aulae administratorem seu Vica-
rium ubi lautissime tractatus. Et ante convivium fui monitus ab eo-
dem Duo. quid moliatur marchio, quae mens, quis sensus, opinio aut
sententia eiusdem, me ut inde accommodare valeam laudabile dedit
consilium.
1) Karl Orselar von Stauffenberg, Sutthalter zn Baden. — ^) Markt-
flecken, Amt Karlsruhe. — ») Berghausen, Dorf, Amt Dnrlach, — *) Obcr-
und üntervogt zu Durlach. — *)Söllingen, Pfarrdorf, Amt Darlach. — «) Es
ist Dicht ersichtlich ob hier Herren- oder Frauenalb gemeint ist, doch
wahrscheinlicher das erstere.
Digitized by
Google
Tagebacher des Abts Benedict vou Gottesau. 347
17. Jul. die Mer.M Dns. Abb. Albir. ego et Pater Subpr. Wein-
gart. Curtins in Baden contendimus a prandio apnd D. Marchionem
audientiam (nt vocant) petentes. non obtinoimus. 4. hör. exspectantes
non faimns admissi neque altero die, responsum aiebat secuturum.
18. Jul. petivimas responsum. obtinnimus in scheda negativum
neque administrationem concessit. Quare vespere circa 6. hör. abivi-
mus et hör. 11. venimus in Albam Dominorum ibique altero die
pausavimus.
23. Jul. die Lunae bin ich zu Gottesaw eingezogen. Venit
nuncins ex Alba Dmn.
2. Aug. monitus a Duo. Commissario ad civitatem properarem
ne forte miles Suedicus Rhenum trajiciat, manerem cum illo, mansi
ad tempus.
5. Aug. D. Administrator huius marchionatus*) mihi confessus,
communicatus quoque a me fuit solus, postea cum solo prandium et
coenam sumpsi.
8. Aug. altero mane me convenit D. Commissarius monens serio
rem aggrediar. alia atque alia praeticari circa Gottesaugiam , rem
esse seriam. Quo audito Uirsaugiam concessi, prius tamen cum D. D»
consiliariis prandium sumpsi in aula, dicens me ad Fest. S. Laurent.')
reditumm. Hora 3. ex Alba Dom. venit nuncius litteras ferens a P.
Carole Cnrtio Weing. quibus me vocavit Hirsaugiam. Etiam a R.
P. Oswalde*) accepi ex quibus eins adventum intellexi. Eo die sed
Gottesaugiae in Stramine uti et alias saepe pernoctavi.
9. Aug. Grottesaugia omnia occultavi aut ad alia loca dimisi et
cum Mathia üamulo in Albam Dominorum abivi.
11. Aug. per Albam Dominorum perrexi Hirsaugiam.
12. Aug. communis fuit querela Dnos. commissarios a Suevica
congregatione parum aut nihil agere, unus in alium coigicit culpam,
causare id intuta itinera. meam missionem ad Regem, novum Badense
negotium, alius viaticum ; nemo, ut vidi, habuit animum. Misisse nun-
cium ad regem aiunt. Colorati tituli.
13. in colloquiis urgeo rem, nisi aliter agant, actum esse de Mon.
Gottesaw. Se nuncinm exspectare aiunt. Interim constanter urgent»
ut in Abbatiam consentiam, oblatamque confirmationem acciperem»
Recusavi iterum atque iterum et saepius.
14. Aug. Rmo. meo*J ad unguem omnia perscripsi: instant cae-
teri, ego nego consensum.
^) IrrtQmliche Datierung; mass die Martis heissen, da der 16. Jali
des Jahres 1685, wie richtig angegeben, ein Montag war. — >) Johann
Eberhard von £Iz; Aber ihn s. oben S. 48. -— ') Laurentins, 10. Aagust
— *) Oswaldus Hammerer, araprflnglich Eonrentoal von Ochsenhansen,
sp&ter PiSurer auf einem dem Nonnenkloster zu Su Gallen sagehörigen
Dorfe, wurde 1685 von der Äbtissin von Franenalb, Johanna v. Mandach,
als Beichtvater erfordert, Gerbert II, 488. — >) d. h. dem Abt zu Och-
senhausen.
Digitized by
Google
348 ^o° Czihak.
15. Aug. in Assumpt. B. V.^) nuncius abivit ex Hirs. cui R. P,
Carolus Curtius Wein, inhibuit ne R™. D. meum Abbatem adiret meis
litteris. Instant illi homines perpetuo, consensum ederem in Abba-
tem, confinnationem et benedictionem propter publicum ordinis bo-
num. Ad nauseam negavi suasu D. Abb. Hirsaug. et aliorum.
16. Aug. die Jo. Hailbrunnä venit nuncius cum litteris a. I).
Hofferichts Ratb Curtio datis quibus Marchionis Bad. iniquam deten-
tionem contra Imperatoris intentionem improbat. Modo apud Impe-
ratorem vel regem agatur. Duo lentuli comissarii me ut consenti-
rem in Abbatiam. De caet. protestantur velle se esse excusatos si
in comendam Mon. Gottes, deveniat, aut R. P. sie cedat, id iam in
fieri dicunt.
Ego vero contra requiro ubi est pro annatis pecuniae 220 f., ubi
honoraria quae dari solent, mei proventus vero nulli. Si vero si(c)
pertinaciter velint, Episcopi cautionem dent in defectum, si ego sol-
vere nequeam. Mon. Weingart, et Ochsenhus. solvendo obsides sint.
Hac de re accepi litteras ad Episcopum, sed nondum me resolvi : re-
tinui mecum. Eodem die abivi in Alb. Dominor. et
17. Aug. die Yen. in Augiam Dei ubi impotus et incoenatus cum
in Stramine, tum in scamno esuriens noctem absolvi.
18. Aug. die Sa. esuriens et sitiens Durlacum perveni et pran-
dium apud D. commiss. sumpsi. Omnino gratus fui quod meo reditu
iam desperavit. mansi ibi, ubi et
20. Aug. die Lu. D. Administr. seu Vicarium utrumque ad pran-
dium invitavit ubi Dns. comissarius mihi iterum atque iterum Ab-
batis titulum dedit. caeteri admirati capere non potuere.
24. Aug. die Yen. in Fest. S. Barth, venit ad aedes Dni. com-
missarii civis aliquis Luth. me petens ad moribundum peste infectum.
(Nam lues insigniter grassabatur), sed cum non adessem, venit alter
nuncius et ad eundem me vocat. Animus erat promptus, modo incolae
non restitissent. Dixi a sacro me clam venturum. Finito sacro bis
invitatus ad aulam, sed omnibus posthabitis propero hora 11. ad peste
infectum, quem et providi ac demum ad mensam D. D. consiliario-
rum accessi, acsi nullibi fuissem.
25. Aug. sub coena venit alius servulus ex aula anhelans me ad
se vocans ac dicens D. administratoris ephebum peste infectum. (ubi
triduo ante pedissequns eodem morbo infectus mortuus est), etiam
atque etiam rogare ut quo ad omnia provideri. ipsum moriendum esse.
Territus ego non propter me vel peste infectum sed ratione familiae
D. commissarii et uxoris, ne me forte a mensa et domicilio amoveant.
Quare privatim dixi &mulo imposterum prudentius agant non
propter me, sed alios, ne et illi ex terrore, vel timore, vel mea per-
sona inficiantur. Et quandoquidem morbum non esse ad mortem, me
crastinum venturum. Quia eundem aegrotum hodie in atrio ambulan-
tem vidi; crastino me venturum.
1) Maria Himmelfahrt.
Digitized by
Google
Tagebücher des Abts Benedict von Gottesau. 349
26. Aug. famulum ante sacrum providi qui mortem suam prae-
dixit. Illo die valde fai sollicitns.
Hoc die sub prandio appulit mens affinis D. Mart. Deber ex Hail-
brnnna ad Regem missns, nuncians, causam meam circa Marchionem
optime esse constitutam, omnia esse obtenta et lucrata, se protecto-
rium et litteras habere Marchioni dandas inhibitorias , abstineat ab
eius modi attentatis. Hie fuit summa gratulatio, gaudium ingens
quäle nunquam fuit. A prandio Gottesaugiam ego et affinis mens se-
cretarius coivimus et coenavimus apud D. commissarium, adfuit et D.
Rector praedicans.^)
27. Aug. die lunae a prandio ivi cum D. meo affine Martino De-
ber in Albam Dominarum, ubi famulus Matthias sub exitu dixit se
eodem morbo pestifero laborare, ire non posse. dedi ei 1. fl. In Schell-
bronn*) accepi mecum Adam qui me reduxit.
28. Aug. dimisi secretarium meum Badenae (?) ut Illustr. Prin-
cipi regis prohibitorium offerret, ego eo die ibi mansi.
7™o die Septembris die Veneria mane Hirsaugia venit nuncius
qui me excitavit, quod si non veniam, ad futuram benedictionem om-
nia disponam quae 16. futura erat indicta. Ergo abeo et eo die in
Albam Dom. veni, ibi pernoctavi et altero die
8. Septembris Sabat. die celebravi in Alba Dominorum et ibidem
prandium sumpsi, ac hora l™o abivi, Hirsaugiamque veni omni honore
fai persecutus.
9. Septbris. ibidem mea deposui ac me tam cito benedici posse
negavi, quo quidera Episcopus se promptum obtulit die quo velim;
causam calculo usque ad diem S. Michaelis distuluimus. Item dictum
fuit de aliqua unione; valde unanimes fuimus Abb. Hirsaug. Albirsp.
Blab. et ego.
10. Septbris. maturavi abitum eoque die veni in Albam Domino-
rum; laute tractatus fui. Ibidem multa de Marchione et eius con-
siliariis audivi.
11. Septbris die Mart propter pluvias et abbatis instantiam in
prandio mansi in Alba Dom. et a prandio abiens P. Fridericum of-
fendi in via qui mecum reversus est in Albam Dominarum pluria
contulimus de benedictione quam illa') praemature ad 16. voluit ha-
bere. Sed post serius.
12. 7bris die Mercurii ad noctem Gottesaugiam veni et in scamno
pernoctavi.
15. 7bris die sab. cum Patribus Capucinis ivi Durlacum. ubi deveni
ad Admin. mihi fuit gratulatus et cum mea deposuissem, contra pro-
tectorium et regis litteras multa fieri, arrestum necdum esse relaxa-
tum , horrende rei iniquitatem caepit detestari et duos aut tres con-
siliarios esse in causa dixit; totus fuit iracundus. Dixi me hactenus
1) Der (protestantische) Rektor der lateinischen Schule zu Durlach,
zugleich Generalsuperintendent Eonrad Weininge r. — ^) Schöllbronn,
Pfarrdorf, Amt Ettlingen; — • ') Die Äbtissin von Frauenalb, Johanna von
Mandach; ihre Weihe fand am 20. Oktober d. J. statt. S. unten S. 364.
Digitized by
Google
350 ▼<>" Czihak.
fuisse dementem et demissom, imposterum me dariorem modnm ap-
prehensurum; ostendi ad Principem litteras et protectorium, a quo
ille formulam petiit. D. Administrator, ut modo quo possim optiuio
agere, se non posse invidere, omnia me egisse. Hoc perpetuo repe-
tivit. D. Adm. unum aut altemm in causa. Spot und Schand tragen
sie darvon ait. Nuper consiliarii Regis Badenses delegatos consiliarios
rogarunt perpetuo utrum illorum princeps adhuc sit Catholicns. vi-
deri haereticum esse propter bona Eccl. detinenda et detenta.
Invitatus tum ad prandium et ante illud D. Admin. mihi litteras
ostendit a Principe datas in hunc sensum. Das herr Commissarius
vnd Perlat zu Grotsaw die militerische execution wollen brauchen,
hat es mit herren perlaten ein politischen Weg. Interim D. Admin.
protestatur, se horum de me nil scripsisse, sed de commissario; quod
reversales litteras mihi velit dare. me nihil horum tentasse unquam,
nti etiam in margine scripsit. Suasit, ipsum Principem adirem. Sub
prandio postea omnem honorem omnes mihi exhibuerunt. Quofinito
adivi D. commissarium et quae scripta a principe fuerant deposui;
eonquesti sumus de rei iniquitate. £a nocte pemoctavi in civitate.
16. 7bris Post missae celehrationem comedi apud D. Commissa-
rium. Quo prandio finito huc veni Gottesaug. Vix veni, ecce duo Pa-
tres Capucini all! nunciantur procul visi. Excurro igitur, ut illos sa-
lutem. Prima verbafuerunt: adesse Principissam*) ex Baden, cupere
Monasterium invisere. Aperio ergo quam citissime portas, quae me
perquam humaniter salutavit, a qua plurimae quaestiones fuernnt
motae. V. G. Quomodo velira Monasterium facere ex istastructura?-)
Ubi comedam, quis mihi cibum, quis potum subministret?
Ubi antehac necessaria acceperim? An non mihi hie timeam?
<Juis iste et alter sit famuJus? An sint catholici?
Ubi illud hypocaustum in quo Marchioni monachus apparuerit?
bis hanc sermonem movit. Et ultimo adiecit: tum timeo ne et mihi
appareat. Dixi, sit secura, me velle iuvare. Jussi circa abitum ad-
ferre vinum quod laudavit; allatae etiam fueruntuvae, easdem laude
extulit. Pater, inquit, habetis etiam proprias vineas? Ita, respondi:
tunc illa: ubi? prope Durlacum, edixi.
Numquid, illa inquit in Grezingen? Ita, respondi. Ad quod illa:
non, meae sunt, fallimini. Dixi nos iam conventuros. Wir wollen es
bleiben lassen wie es die alten gemacht. Iterum respondit: sie beger
kein pfaffen guot.
Interim interseruit Medicus Doctor Gabler aliquem mansisse domi
in Scheibenhardt, qui non ausus fuit huc venire, esse D. Kreps, ti-
mere aliquid, cum risu accepimus. Est vir*) ille qui Principem in ad-
-ducendis bonis Ecc. seducit.
^) Katharina Ursula, die erste Gemahlin des Markgrafen Wilhelm,
eine Tochter des Grafen Johann Georg von Hohenzollern. — ') Unter
43tractura dürfte das Schloss zu yerstehen sein. — >) Im Text oininir.
Vgl. das oben S. 42 Ober Benedicts Geheimsprache Gesagte.
Digitized by
Google
Tagebücher des Abts Benedict von Gottesau. 351
Post haec illa gratias agens abivit ad rhedam et cum iam vellet
se immittere Doctor Gabler: Serenissima Dmna., inqnit, Pater hie
habet, quod loquatur cum serenissima Domina secreto. Illa voluit au-
dire. Sed dixi ita ludere bonum Dnm.
Post abitnm dixi ad D. Gabler, quis istam hospitem mihi pro-
curaverit? Tunc ilie, in mensa, inquit, fuit sermo de Gottesaugia et
aliquis in mensa dixit: £s ist gar ein guoter herr aldort, laß vns
hin gehen.
In coena iterum fuit sermo de Gottesaugia, tunc principissa lau-
davit honorem ipsi exhibitum dicens: Es ist ein feiner, guoter herr,
aber der hoff gehert im nit, er ist aldort unrecht dran.
17. 7bris die Lunae ad me venit P. Oswaldus et sub ipso prandio
P. Fridericus referens Principem nolle arrestum relaxare, esse ad-
huc in sua opinione antiqua: ipsam Principissam in mensa pro me 5
aut 6. intercessisse, sed nihil egisse. Doct. Kreps omnia iterum ever-
tit. Ista pleraque non 17. sed 18. fuerunt facta.
19. Tbris die Mercurii postquam P. Oswaldus abivit, venit D. Ad-
ministrator nuncians salutem a Principe, cui pridie propter relaxatio-
nem scripsi. Besolutionem nescio qnalem retulit. Principem seil, velle
decisionem non a Bege, sed ipso Caesare habere, et Principissam pro
me rogasse, semel adhuc ipsi scribam et quod tunc putet rem utcun-
que salvam fore ; quod iam salva fuerit, sed unicum impedivisse con-
silarium D. Ereps, insinuavit. Interim quod ipse velit necessaria por-
rigere, tantum scribam a quo loco aliquid petam, se velle interea iu-
yare. Sub ipsum tempus venit etiam praefectus ex Kleinensteinbach^)
qui et ipse petiit suos proventus ex isto territorio. Venit bonus
Dmns. ntcunque potulentus, multa effutiit. Seil. Marchionem non curare
Kegis litteras nisi et a Gallas Genera, habeat; se tres personas re-
spicere, Gallas, ipsius Secretarinm, adhuc unum qui excidit. Postea
de principissa aliquid insinuavit et de persuasione. Scis quid dictum
de sigillo.') Principissa quae rhedam voluit ascendere, dixit Admini-
stratori iterum atque iterum, restitutionem urgeat.
23. die Solis D. Admin. mihi demonstravit litteras a Principe
Bad. ad Adm. datas in hunc fere sensum die 21. Sept. A. 35. Quod
ad Praelatum in Gottesaw spectat, detur ei in Monasterio cum ad-
huc uno religioso et famulo sufficiens sustentatio. Caeteri reditus
tam illius Monasterii quam aliorum Monasteriorum separatim in ali-
quo loco asserventur quousque aliud disposuero. Yeniunt litterae qui-
bus Hirsaugiam citor: me et caeteros affligit aegrotus affinis adeoque
nuUa cmx sola.
24. Sept. die Lunae a prandio omnibus dispositis Albam Domi-
narum peto ibique pemocto.
25. Sept. die Mart. ad prandium in Albam D. D. abeo quo finito
abeo Hirsaugiam.
^) Kleinsteinbach, Pfarrdorf, Amt Durlach. — ^ sinauiginaailonauo.
Ygl. unten z. 9. Mai 1636.
Digitized by
Google
352 von Czihak.
26. Sept. die Mer. consultavimus de nostra unione inter Ab. Hirs.
Albir. Blau. Gottes. Et de March. refutatione.
30. 7bris die Solis veni domum intelligens quod bina vice ibidem
eqoites fuerint haustom petentes alii lostraront omnia quaerentes equos
et vaccas aliaqne ad usom servientia. Praeterea rusticus noctu cel-
lam infregit et vinum abstaut.
2®. Octob. die Mart. Dnns. Commis. misit ad me scribam et me
ad conviviom zur Freidensnppen geladen: condixi et statim subsecu-
tus fui, feci prius in aula sacrum, quo finito B. Gommissarium accessi.
Sab prandio yarius erat sermo, et pius animus de mea causa, par
nobile fratrum, de amicitia etc. Item D. Admin. dixerat. Si ego es-
sem talis confessarius principis qui aflfectaret exigere bona Ecclesiastica,
si ipsum absolverem, vellem ut me Diabolus raperet. Expertus fui
multa bona.
3®. Octob. die Mer. comedit mecum parochus in Hasf.^) petens
salarium. Quo finito venit hora 3. P. Fridericus Capucinus referens
Principissam in crastinum venturam quod hie velit sacrum audire
confiteri et communicari. Abit P. Frid. et ego cum illo comes; in-
terea ipsa adest Princeps lustrans sacelli occasionem, facit haustum
et multa quaerit ex meo affine; Ubi ego? ex quo Monasterio? An
Abbas futurus? et multa similia pro ut habet in more. Reduci hora
sexta mihi obviavit in via.
4. Octob. die Jovis salus huic domui facta, nam in Festo S. Fran-
cisci primum Sacrum ego hie legi sub quo Principissa Badensis ex
Hohenzollern*) confessa fuit cum caeteris suis aulae Virginibus. Al-
terum fecit Pr. Fridericus capucinus superior sub quo confessae cum
Principe communicatae sunt. Junior princeps ministravit; tres iu-
niores puelli principes cum sorore etiam adfuerunt. Tertium sacrum
fecit Peter aliquis societatis. Quo finito laudavit Principissa nostram
structuram, sed nil aliud erat nisi rami floridi ex arboribus. Excusavi
tenuitatem, et nisi paupertatem ipsa sciret, quod ipsam vellem ad of-
fam rogatam, es sei eben Schlecht bestelt. Tunc illa gratias agens
me trina vice invitavit, adeoque debui cum ipsa in Scheibenhardt
prandere. Ubi denuo plures debui subire et sub moleste sustinere
quaestiones V. G. An fuerim etiam in illo convivio apud Dm. com-
missarium? quis praeterea ibi fuerit? An foeminae? Et quae illae?
An metressa Dnni. Admin. etiam ibi fuerit? Dixi me non nosse.
Dixit illa Spieglerin.') Postea interrogavit quid ego sentiam de Ad-
min.? laudavit illum. Post de Administratione interrogavit an libenter
illum habeant subditi? Sub prandio Patri Societ. dixit: Vos ihr miest
mir disem herrn zusprechen, ita bina vice. Sermo etiam incidit, sed
studio de villa illa in Grezingen. Pater Societ. multas de illa que-
stiones movit, sed ex compacto. Respondi illi obscure. Quum surrexi-
1) Hagsfeld, Pfarrdorf, Amt Karlsruhe. — *) Vgl. unten die Anm. zu
S. 350 zum 16. Sept. d. J. — ») S. Fecht, Gesch. d. Stadt Durlach S. 606.
Bürgerverzeichuis: Spiegelin.
Digitized by
Google
TagebQcher des Abt8 Benedict von Oottesau. 353
mus gratias mihi egit Principissa, qnod hnc venerim, muidavit at
mecnm biberet.
6. die Sabaü. Illvd vero mirabile, qnod hodie Marchionissa ex
Scheibenhardt in Rastat abiverit. Repentini discessos nemo causam
sdt. Scio die Jovis mentem fiiisse ibidem diatios commorandi, nam
R. P. Friderico dixit a prandio, ipsam denao in Scheibenhardt die
Martis invisat. Ulins vero die 4. Octob. eram oblitos. In mensa
Marchionissa Dominam die hoffinaistem interrogavit, ntrom spiritos
praeterita nocte denao advenerit? lila, ita, respondit. Nagas esse
Marchionissa reiecit, coi illa, rem esse plus quam seriam perhibnit,
se scire et sentire serio confirmavit. Hinc dednco illnm ipsom spiri-
tnm forte abitns causam esse. Qnid si forte ille Monachns esset qni
olim Marchioni £niesto Gottesaugiae appamit?
10. Octob. die Mer. in Monasterio primo infantem ex Beirtheim^)
haptizavi et hie permansi.
11. Oct. die Jovis mane hora 7 ad portam veneront dno tibicines
introitnm fiagitantes. £xivi igitnr et causam adventns rogavi, se in-
qniont cnpere yidere arcem; introdnxi eos et dedoxi (erat alter Ba-
densis, alter Argentoratensis, aterqae Catholicns) et hanstum in fine
obtoli. Alter ex Argentorato adhuc Suecns multom de clericis et
monialibas retolit ; qnam mnlti sab Sneco militaverint et copnlati fae-
rint, se vidisse et novisse. Unom prae caeteris parochom foisse blas-
phemom et sacrilegom (coios parochia prope Brosell*) erat) qoi fidem
Catholicam snpra modnm vitaperavit, nxorem dnxit, qoae in confes-
sione andivit palam eflntiit. £t si puellae alios camaliter cognovenmt,
ipse, nbi hoc in confessione intellexit, eas ad se vocavit, dimittens co-
qoam alio et com illis peccavit. Horrenda de illo dixit. Malta aiia
de praeteritis temporibns asseroit.
12. 8bris die Yen. com bono Deo hie in qaiete et simplicitate
cordis fai.
13. die Sabathi ibidem hie solos diem in stadiis et oratione transegi.
16. 8bris die Mart. nanciatom mihi foit R»». D. Safiraganeom
perindie in Gottesaw pemoctataram; rem exinde disponerem.
18. 8bris Vespere hora 5 venit R«. Dns. Saflfraganeus Spirensis,
qoi perexigna tractatione mea et parva casula foit contentos. Decem
fercnla faeront apposita, dnae lecticae adfaere lectis provisae, caeteri
in Stramine donnieront. Ego assuetns dormire saper scamnum in ca-
lina ad ignem in ista dormivi. Videbantor contenti.
19. 8bris die Veneris deboi cam Dno. SaflEraganeo proficisci in
Albam Dominaram ad benedictionem Dominae Abatissae ibidem.
Ergo mane post gentacolom hie hora 9. postqaam hinc inde dedoxi
P. Saffiraganeam ona discessimas. In itinere valde hamaniter coUo-
cati faimas de variis rebus. Inter caetera tam praecedenti quam eo
die malta conversati fidmus de iniqaa detentione haias Monasterii.
D. Safraganeas omnem operam saam mihi promisit et quod rem serio
1) Beiertheim, Eircbdorf, Amt Earlsrube. — ^ Die Stadt Bruchsal.
Zoitschr. f. Gesch. d. Oberrh. N. F. IV. 3. 23
Digitized by
Google
354 ^^^ Czikak.
▼elit aggredi et ubique morere et penurgere Um i^ad eonsiliaiios
quam alios. Fuit valde homanns ac gratiosns. Inter caetei» dixit
qaod instar lanae ille mntetar: quod sit Rebeliis.^) Yemmas igitur
circa horam 4. in Albain Dom. ibi Abatissa com caetens nos. eKoepit.
21. Sbcis die Solia circa horam 9. Abbatissam benedicere caepit
et duravit iisque ad bonm «ndedmam. Interfoere D. Megasar, P.
Frid. D. Doct. SiMienaia, P. Mart. 8ociet 4 parochi et pagomm praefoetL
22. Sbrifl die Lmiae mane adivi D. Bnffiraganeun; valedicens ipsi
negotian Monasterii Gottesang. commendavi. Qai plorimis mihi opem
et operam promisit ai perindie Bit Tentnms in Baden. Et qaod hac
ipsa de re velit seribere P. Romano*) ut Yiennae nrgeat negotium.
Etiam aliud Monaateriam Limpurg ^ obtnlit, dioens, si praefectis no-
strae congregationis scribam, moneam illos, nt ibidem poesessionem
apprehendant ne in Oianiifi protestantönmi deveniat, se snam operam
etiam praestitnmm. Dizit qaod in redita $fioA me denao velit di?er-
sari et responsa referre.
23. Sbris die Mart. mane hora 6. transiere hac dOO müites, aed
noUos petiit intrare.
24. 8bris die Mer. venenmt litterae Episcopom ad diem Yen.
Tentarom.
25. 8bris die Jo?is ad meas litten« protestatorias a D. Admin.;
fitatim responsom accepi. Nam ad me misit saom capellanvm, signi-
ficans nt omnia specificarem et certam aammam nominarem.
26. Sbris die Yen. ego domi pro yentoro hospite D. Sai&uganeo
omnia disposaL Yespere hora 6. venit rheda ex Hlrsaagia com 6
personiB, 5 eqoites. Paolo poet R«* D. Soifraganeos 6 eqois 10 per-
aonis qaos inter etiam ioit Pater aliqois Societatis P. Martinas. Ndcto
exceptis tribos personis omnes aat scamnom declinare aot in Stra-
mine cobare deboeront.
27. 8bris die Sab. sampto gentacolo omnes abiere, excepto Patre
Societ; prios ocmiedens com Patre Laafranco discessit in Baden, qoos
ego osqoe in Balach*) comitatns. Deinde misi Adamam Doiiacom,
emeret cames, candelas etc. coi in yia milites omnia abstolerant.
28. Die Solls veni Dorlacom nt celebrarem; inTitatos a Doctore
SymoniB^) ad mensam Dnni. Admin. Movi aliqoid ab initio de mea
sostentatione. Yoloit D. Administrator mecnm convenire et eondr»-
here quid velim accipere. Dia oontulimas, neoter Tolnit principiinn
üetcere. Tandem ille omninm reditnom qoartam partem obtalit. Ac-
cepi, sed com protestatione ad Interim osqne ad Gaesaris resolationem.
^) BeDaaebenaaellnaTis. — *) Pater Romsnos Hay. Ygl. oben S. 29.
— *) EloBter Limbarg in der bairiscfaen Rheinpfals, Bes.* Amt Speier,
eine der glänsendsten BenedictiDerabteien in Deutschland, gegr. 1029 (?)
durch Kaiser Eonrad, serst^Jrl 1504 im bairisch-pfUsischen Erbfolgekrieg.
Ygl. H&uBser, Gesch. d. rhein. Pfals I, 482 ff. — *) Balsch, PAurfdorf,
Amt Karlsruhe. — ^) Yogt za Durlach. Ygl. unten des P. Lanfrankoa
Brief an Benedict d. d. Darlach 5. Jan. 1639.
Digitized by
Google
Tagebflcher des AUb Beiiedict von GottesaiL 355
Das. Admin. dizit liodie Mrio, si res ista oun Monasterio non
«sset oaepta, mmqaam «aepisseat. Onnia bene saceessemnt. Itenua
contra fiii protestatus, me nihil monasterio velle vergeben, bae et
nunc esse ad interim. Istii dietos tales litteras acc^i a «onsil: Wei-
lern Bericht einkjbenbt, dass -nm Selluiger zehend mohts sar Fjrst.
Carlsp. rent Camer eingeliffert worden, also ist billieh daß diser snppii«-
^aokt an Ihr hochwjrden gewisea mrd. Signatom Garlsporg. d. 20.
Sbris. Elz.
Itemm lüiae Tenenmt litterae: Weüen der zehead za Hagsfeld
nichts znr fyrst. Carls, reut G«m« Sonder herrn Administratori sn
€k)tte8aw. eingeliffert worden, also wird diser supplicant an Ir hoch-
wyrden daselbst angewisen. Elz. Sig. Carlsp. 20. 8bris. A. 95.
29. 8bris die Lnnae «venit hnc ex Alba Dom. affinis mens. Et
fridie Teneraat tales litterae:
Was von Eleinaehend des Gotshans Qottsaw za Zehend za gel-
ungen von allen gefell wolle her ¥aderfogt zn Seilingen Ir hoch-
wyrden herrn Abt za Gctsaw ohne fernere dificottet abvolgen, aaeh
in aller Verfaindening Ir hochw/rde hfÜBicke Haad dorstrebhen:
Decretnm za Carlspnrg 28. dbris. Ao. 1695. Joh. Eberhardt za Elz.
Lieber Schultheis guoter freundt aas omstlichem Beveleh Ir
Gnaden herrn Stathalter fiege eaeh za wisen, daß m alles dasjenige
WM za großen oder Eleinaehead za SelliageB gefallen oder noeh
üallen micht, herrn Administratori zn Ootsaw «hnefelbar lüem laasen,
was aach diswegea bewnst vorweiser naduiehtnng geben. Gesehicht
Idereinea geaelt Ir <jnad»i ernstliche meinnng. Dataa» Dnrladi
d. 29. Sbris Ao. 1635. Yndenrogt daadbet.
90. 8bris die Mart. dam eram Doriad mas alteram tradoxit et
laale Därirnque locoti. £90 et Dns. conuniasarias condiximas cra-
jlioo ana Hinangiam profieisci.
1. Novemb. in feste omninm Sanctonua muud circa horaai 4. alii-
vianas et 7^ Hirsaagiam v«aiaMNi. Solenais erat benedictio sed siae
erdine, oamia eraat con&sa. D. commiflsarias ex mera famnionm
iMgligentia noctu in scaano debnit cniiai«. Hora 5« a prandio adiTi
D. Snffiraganenm com B,^. Ab. Alhersp. qoi ntaaaa meam tenens
dixit: Iste bonas dominas*) etc.
2. Nov. die Yen. D. commiss. hora 3. ego com Duo. Snffing.
Ciottesaugiam yersus discessimas: malta in riwda contnlimfls amoris
Mgna adTWti, ati et Dns. Sctemr.*) Non aMMio aie D. Bafiraganens
ia corde sed etiaM pen(itas).^ Eadem noete Uc etiam pemoctanmt
Dai. ex Weilerstat.^) Omnes in stramme eäsai pleriqae bene cea-
tenti erant.
6. die Mart. nootn Jadaens ex Baden hac venit petens hie per-
Boctare. Admissns inter caetera dixit qnod res inter Monasteria et
Karchionem brevi compooenda sit qaod iam aMqoid certi a parte an-
<) biaiste boDaBonanaBBs doaaaoai. — ^ Sdboaaaorenaaer. — *) mo-
naaodo ioauin conaoordenaue senauet penaaeo. — *) Weil, die Stadt, im
wOrttemberg. Neckarkreis, Ob.-Amt Leonberg.
23*
Digitized by
Google
356 ▼OD Csihak.
diverit. Lectos nobis mittendos promidt. Misit Dns. commiss. ad me^
crastino venirem et uxorem in templnm primo introducerem ex paer-^
perio.
7. die Mer. veni et feci qaod a me petiit.
12. Nov. die Lnnae P. Lanf. dimisi Hirsangiam nt procnraret
paramenta et lectistemia.
16. No. die Jovis a prandio venit P. Lanf. at nil nisi calicem
ferens. De lectis nnlla foit data resolatio.
16. No. die Yen. itenun P. Lan. dimisi pro colligendis lectis et
snpellectile in Baden. £t noncinm in Alb.
17. Nov. die Sab. rediit P. Lan. sine lectis: at cmn horologio et
snpellectile.
18. NoY. die Solls igitnr com bono Deo Salus bnic domoi facta
est eo qnod celebrare incaeperimos. Baobns sacris interfuit cum filio
aliqois Haereticns ex Rintheim com nostra &milia.
27. No. die Mer. Primo Durlacnm eqoitavi, iterom monerem sn*
stentationem et nrgerem. Ea ipsa hora ex cancellaria Badensi aderat
aliqois, coi in mea praesentia D. Adm. ante mensam, ego sub mensa
foi concionatns. Erat toto prandio sermo de Grottesangia, ego mea&
qnerelas abi abondanter deposni, adieci me tandem nsqne ad extre-
mom indicii diem debere exspectare, ibi velim disceptare cnm alüs.
Ad quod Badensis: daß ich woll die leit in die höU bringen. Cni ego:
Non, respondi, Dens indicet, institia id agat.
D. Admin. etiam allegavit definitionem Jostitiae esse eam: Red-
dere cniqne sunm, et ins aliennm illaesam consenrare. Me faenint
consolati, responsnm a Caesare exspectarem brevi Yentnmm, ea de
cansa D. Doct. Ereps et Dat. eo ivisse, antehac mnlta fuisse immn-
tata, et contracta. Ad qnod ego per intervallnm respondi: ante hac
mnlta fdisse facta tempore haeresis, defectionis, nbi faeront religioä
irreformati. Dns. Administrator repetiit illam historiam de Monacho
qni appamit Marchioni, et dixit se modo nnper a rustico ex Avr^) prope
Dnrlach habere. Item in destmctione Monasterii inventnm fdisse
fandatorem „der noch seine gelbe har hat gehabt**. Et similia mnlta
in ntramqne partem faemnt coUata.
Die 21. Jovis et priore die mnlta etiam de recessn faenmt a
nostris sparsa.
Inter caetera cum etiam de Begis rescripto referrem, de nnlla
ipsins rescripti operatione. Ille Badensis consüiarius sive quaUs fnerit,
dixit: Se scire de Begis resolntione, ad Marchionem devenisse. Ipsum
Marchionem Regi respondisse; interea nihil responsi venisse aBege.
His dictis ego cogitavi: Kein Antwort ist auch ein antwort. In abitn
me Dnno. Administratori commendavi, qui mihi dixit: cur? hoc non
facerem. Weil Ihr hochwyrde ohne daß weiß dass ich sie Lieb. Bene.
Lüche his zum 29. Beeemher.
29 Dez. . . se crastino ad noctem gratnm habitnrum hospitem D.
Generalem commissarinm Pelckhoffer, ut et ego ipsos convenirem, se
Au, Dorf, Amt Darlach.
Digitized by
Google
TagebOcher des Abts Benedict von Gottesaa. 357
altero mane ultimo Decemb. in Graben concessnros nt rnstici Daci
Bayariae hmnagimn praestarent, si placeret at et ego cum illis eo
migrarem. Ck)ndixi.
ao. die Decemb. die Solis. Hora 4. a prandio eques veni Durla-
com, et post me appnlit Generalis commissarins Pelckhoffer. Mea
apad ülnm ante coenam deposoi. Commiseratione commotos me con-
solatns est. Laute exinde coenavimns. Praebibit unum in sanitatem
Mar.') Necdum fuimus noti.
31. Gentaculo mane sumpto debui in rheda cum D. Gen. Com-
missario in Graben concedere. Etiam aliqua foem. pede.') Et veni-
mus hora 2da. nbi arcem visitavirnus. quo finito haustum nobis prae-
fectus dedit, sapiit Dmno. Gen. commiss. eo, quod me interrogarit,
quid consulerem etc. Cum iam nox in suo cursu esset, abivimus; in
¥ia occurrit anhelans servulns et Marchionis adventum denunciat.
Duo D. consiliarii, quid agendum consulunt, ego etiam quod de meo
adventu dicturus sit, infero. At D. commiss. Böckh me cordatum de-
bere esse, quod ego eurem? Concludunt se non venturos nisi vocati.
In hospitium ergo concedimus et quod futurum exspectamus. Primo
mensae accubitu princeps loci praefectum misit; nomine ipsius contra
protestaretur, se Interim optare ex animo ut Dux Bavariae tertiam
mundi partem haberet. Responsum fuit a D. Generali Commissario,
se mandatum principis debere exequi, interim pro sua parte rogare
veniam. Secundo mensae accubitu, qui abiit rediit in hunc fere sen-
sum sua protulit, Principem ab Imperatore Administrationem habere,
ab eodem petere se etiam absolvi, se denuo contra protestari, „er
kind doch das leben wol empfangen, sei conditional Lehen, sei ?mb
4OO00 fl. zu thon."»)
Praeterea in litteris commissariis tantum esse scriptum von dem
schlos vnd dorff mit ganzen Ambt. Lisuper wis ihr Fürst. G. wol daß
I. F. G. vnnd Pelckhhoffer nit guot freundt seindt. Responsum fidt,
se in aliis litteris explicationem habere et quod geneiales termini
subsequuntur. de caetero de conditione illa et 40000 fl. se noUe esse
anxium, ipsi principes conveniunt. De amicitia illa se, non ipse cu-
^) ioauin sanauanitem Manavar, d. i. MarchioniB (?). — *) anauaii-
quanaoa foenauem penauedeoeue. — ^ Zufolge eines Vertrages mit Kur-
pfalz, dessen nähere Umstände nicht bekannt sind, hatten die Markgrafen
von Baden Graben und Stein zu einem pflUzischen, um 16 000 Gulden ab-
lösbaren Pfandlehen machen mOssen. Vgl. Sachs II, 306. 80 wird 1424
Markgraf Jakob von Pfal^graf und KurlQrst Ludwig mit Graben, Borg
und Dorf, wie auch mit Stein belehnt. Desgleichen 1439 derselbe Mark-
^af durch Kurfürst Ludwig III. zu Heidelberg; ebenso 1450 durch Pfalz*
graf Friedrich. Sachs II, 332, 849. 1495 wurde bestimmt, dass das Lehen
mit 5000 Gulden ablösbar sei. Sachs II, 395. Pforzheim hatte Mark«
gni Karl I. nach der Schlacht bei Seckenhdm (1462) 1468 zu einem kur-
pfUsischen Lehen machen mUssen, welches durch eine Summe ron 40 000
rhein Gnld. ablösbar war. Die thatsächliche Ablösung erfolgte erst unter
Markgraf Karl Friedrich 1740 bezw. 1750. Sachs II, 468.
Digitized by
Google
358 '^^^ Ctihak.
rare. Interea Pmns« Gen. eomoiissariiH cum ego astea pcrmoniibnaoft
Btationeiii iUam in angnlo meaBae mihi mciLte^butk fttue^ renovet meft»
sam, liberius stare qaeam. Tertio redit nomine Priaeipis, et quid
de reditibos et expensis in cominiflsione habeaAt^ qnaerit Besp(»snm
ratvm temporis ostendnnt ierre, praeterea nil ae habere. Ita coneU^
snm i«it. Sed praelectos de mane mihi dixit qaod osqiK qnarta n^
deoidom foisset, si n<m impediviflset £a noete (emn ana oimwa in
hypocaosto in Stramine cnbaremns) Dnms. Gen. Commiasariie in sook
nio dixit: Qaid ^o coro MarchkmeBi?
Anno 1636.
Ineipit ergo ab anno Christi aanus 1636 qnem nescio q«a omiae
eaepi, nam iUo die non feci sacrom eo qnod saera sopeltoctilis de»
faerit. Hamagiiun igitnr snbditi hora drctter 10. p raea üt er u nt B.
Commissarüs loco Mectoris Bavari. £d illad qaidem sab daabns ooa-
ditionibns praestare conseneerant. Ima. SalTis PriTÜegüs. 2dA. Sal^a^
religione. Sed Gen. Ckwimissarias Pelckhoffisr req^ndit: Ea de re
se non habere commissionem, ipsi Principi supplicent. Praefecto in»
dnciae faeront datae ad mensem cardter donec abeolTatar a sno in*
rato. Sab prandio vemt noncins, integram adesse ante transitam mili«
tarn legi<«em, qm, nisi pace admittantor, vi contendant transire»
quNrnm alii iam flaviom transmeanmt. Ergo dao D. coamiisaarii ei
ego exivimns at illi dno impedirent; sed nil effeceront. Ergo admisBi
pacate transiere. Foit magnns tmnnltiis. De noete apnd praefectam
coenafimns. Quo laute finito ego et Gen. D. coramissariiis ad aeenn»
dam bibimiis.O
3^. Jan. die Jovis una ego et Gen. Commiss. sarreximns ex niH^
lecto post octavam. Gentacalo sompto iile Pfbrzhemiimi) ego Gottes*
angiam ad propria cum bono Deo veni, nbi affinem adhnc offendi.
4. Jan. die Yen. P. Lanf. in Baden cum litteris a me datis oon-»
cessit, in qaibas conqaestns fai de media parte reditiram, qaod nihil
seqnatiir, etsi inaserit.
5. Jan. die Sab. Ibidem appolit et per B. Doct. Gabler egit; iU«
imprimis Principissae aliqnid dixit. Ad qnod illa: „Ja eben daß vom
Gotsaw fort mit den Commissariis vnd trinkh vnd yß etc.** Postea tra-
didit Principi litteras, qm ira commotus post ianoam proiecit et nihil
respondit. Sed credo primnm litteras 6. hmns tradicÜsse.
6. Die solis in feste trimn regom nallnm responsom P. Lan. ac»
cepit. Ipsi D. Espaeh et Gabler transienint, quasi non novissent.
7. die Innae hora 6. mane misi famnlnm ad D. Commissarinm
qnia qnam plmimi milites hie transienmt etiam integrae legiones^
ut me doceret ntmm opus sit salvagnardia. Si plnres sint Tentnri,
ant pericnlmn, mihi mittat militem; misit. Interea Reinhaimenses*)
diligentissime intcrfaere sacro diccntes qnöd libenter velint ficri
Catholici, modo ita permaneat fides CathoHca.
1) anaoad leDaseeoad. binabimaomu. -^ *) Statt dessen wähl XUat«^
heimenses zu leteo.
Digitized by
Google
Tagebficher des Abts Benedict von Gottesau. 35g
10. Jan. die Joto foi qü vocatus Barlaci. D. Admin. «bi hora
10. ipeai adbnc detantos hdt in leeto, ipamn adivi. Pavck iBteriectis,
me indpiente dixit se amnino in mandatia habere a principe, miM
dicator: ^ hab es empfanden, daß ich also mit den K. Gonunissariis
genuwt, hab mich mit inen lustig gemacht wider ihn. Solle gedenkhen
ine der Bairfirat mit den Glöstem in Baiem mach, so ich also wol
haben, wolle er anch disen stylom brauchen etc^ Dixi me eo non fe-
cisse, propter Monasterii ntilitatem in fntamm id fecisse, me dolere
q«od ita sim in disgratia etc. Mnlta hinc inde tum temporis foernnt
interiecta. Inter caetera memorabilia ista. dno mihi snb sig. con-
feasionis faerant dicta: 1» Principem iam ex aliqno tempore non
habeve conscientiam, agere qnodvis od. qnod labet. Wie mit den
wilden Schweinen. 6. 7. k. wie mit den Baoren. Alteram oirca Stat-
halt. Wie einer im werd das Seinig nehmen. Princeps etiam dixit
qaod sparsam faerit, ipsam Teile fieri Latheranom, sed D. Admini-
strator me excosayit» me non dixisse, sed a regis anlicis foisse dicti-
tatnm. Tom etiam Ulad modo remitteremos hoias anni reditos tanc
qaodvis liceret^ etiam salt. Com dia moltamqne motom foisset a
prandio, D. Ad. ex me yoloit reqairere aliqooties qaid D. commissarii
contra illam dixerint, se intelligere qaod et ipsam yelint Marchioni
arripere. Ergo illi (ücerem ad qaem osom, at se disponere possit.
Dixi me intentionem advertisse, sed in spem non possim dicere. Post
et ante mediam reditnam partem orsi, sed dixit, modo non esset £t*
lingae, esse ibi acsi esset in infemo, sed qaod Badenam hac in caosa
Yelit soribere et rem ärgere. Est perpetoa asqoe ad invidiam sospensio.
11. Jan. die Yen. omnes Beorthaimenses emn. vacds et eqois in
Monasteriom se recepenmt in locam qoasi tatom ob militjm transitom.
12. Jan. die sab. Bearth. mit ihrer gilt sont in mora et mendaces.
13. Jan. die aoHs de nostris reditibas qoasi desperavi et nova rei
dornest institotionem, imo translationem mecam relvolvi. Est enim
miseria eom aeeta Bern interim Deo omnino commendavi et com*
misi, et gemitns edi(di). Hora noctis 10. mortons est Dmns. Oapellanos
Admin. her Welt at litterae.
14. Jan. die lanae designationes reditnam D. Admin. misi qoi
nnnciarit se omnia compositnrom, sim bono animo.
VL JazL die Mere. venit Darlaoo ancilla qnae me ad Admin. vo*
cavit, qni abi veni, ostendit adesse ex Baden litteras; at mihi media
pars etiam in Etlingen daretar, simol ostendit. Petii ergo mandatam
ab iUo. Cito omnino dedit simol et illas litteras qnae ex Baden
veneront, et alias qoam plores mihi ostendit, Mandatom Imperatoris
insoper «mcemens D. Sofiraganeom Argentoratensem. Item BelchofiBr.
Item Marchionem, me et EllinBi.0 Item de stopore aliqno dicta.
8Ql die Her. hoc bonis aviboa Gottesaogiam veni, tria intellexi
et offendi: 1°^ qaod me in civitate Dnrla. extinctnm dixerint; novns
hospes hie erat baiolas nonorom bonoram, nam litteras a B^^o D.
Spiztnsi mihi inscriptas tollt, in qoibos D. Soffiragan. adianxit litteras
^) Wohl yeraehriebcD fflr Eltsia».
Digitized by
Google
360 ▼<^n Czihak.
P. Romani ad ipsom dlitas, abi aterqne denimciat, causam Manasterii
Gottesaugiensis esse obtentam in aala. Sententiam pro Monasterio
iam esse latam; mandatum in cancellaria necdnm esse expeditum,
brevi expediendom.
2. D. Adm. conftessas) me ter rogavit at cum illo comederem,
sed erant varii discursus remotis famolis qni extra iannam debnerant
mensae inservire, aadito pnlsa ingredi et statim itenun egredi. Inter
caetera 1». de March.^) esse socordiam 2. de Stath.') quod se velit
exaltare et March. soprimere 3^ vult peregrinari et at adverti prop-
ter conspirationem.') 49, Estne laicos. 5^. Suo amore me prosecntns est.
3. Febr. die Solis solns foi quod mihi optimmn placet. Misellae
doae animae ex belle venere; miseris petitnm tectnm, tres ofbs et
hanstom vini concessi.
8. die Yeneris ex. AI. D. venlt: P. Oswal. esse spoliatmn.
9. Febr. die Sab. redox venit Spirens. noncios.
10. in feste Scholasticae die Dom. venit noncios Ochsenhaosanos
Sebastianos pictor ferens litteras ab Imperatore mandatorias ot om-
nia Monasterio Gottesaog. restitoantor, ot copiae monstrabont.
12. Febr. die Mart. ego fid Dorlaci, ostendi litteras Imp. D. Ad-
min. qoi mihi 5. plaostra vini aof abschlag concessit.
13. Feb. P. Lanf. foit Etlingae ot fromenta colligeret, sed de
novo foeront arrestata. In hone sensom ot Schaffiier Badae compa-
reret, interea ot nihil detor. Omnia sont in confoso. Fama erat
freqoens, ad istas partes ventoros milites.
14. Feb. die Jovis P. Lanf. discessit Badenam ot litteras ab Imp.
missas insinoaret, tom etiam ot propter avenam et res caeteras ad
pacatam insinoationem sese insinoaret.
16. Feb. die Sab. dorn egi Dorlacom Hoffinaister missos ad me
erat, ot eo venirem; postero die ipse propter vinom iam adivi, qoi
me in atrio offendit. Prandio soloto ego et D. Praefectos Borgyogt
in aolae cellam abivimos ot, qoale vinom dare velit gostaremos.
Gostavimos ibidem satis dio et postea ad D. Etlinger*) coivimos,
coactos ascendi et satis sero inde abivi. Bene.
17. Die solis iterom Dorlacom veni et mox redii etsi invitatos,
qoia foeront omnia insecorissima. omnes enim rostici com vaccis et
eqois Dorlacom fogeront. Erant qoidem 3 alae in Klielingen, Eckhen-
stein et Neoret'), sed, Deo laodes, nemo hoc venit.
Bedüt hoc die ex Baden Pater Lanf. modo qoae retolit verba
sint et opera! obiecta illi ibidem varia sont. 1^. Principi non placoe-
ront litterae ab Imp. missae, ait enim, esse efficaces, sine dobio plo-
riom foisse accosatom. 2^. Nos nimis adhaerere D. Oommissariis
com tarnen Advocatos Monasterii sit Princeps. 3^. Com oommissariis
pro contribotione nil demos, aeqoom esse, ot illa pars cedat Prin-
>) Manaoarch. — ^) Stanaoath. — >) conaucnspinauir. — *) Kaofherr
zu Durlach ; wie aus den KorrespoDdeDzen herrorgeht, gab es zwei Kauf»
herren dieses Namens, Jakob £. und Bastiao E., Jung- und AU-Eopferschmied
genannt. — ') Enielingen, Eggenstein und Neureuth, Dörfer bei Earlsrohe.
Digitized by
Google
Tagebflcher des Abte Benedict von Gottesaa. 361
dpL 4^ Oremns nt iste Durl. Marchionatns maneat Principi Bad.,
alias Sit nobis cedendnm. 5^ Ut post resütationem darem Principi
litteras paritionis, quas at mitteret Imp. Et alia plana.
22. Feb. die Yen. fdi Dnrlaci ap. D. commissariiim reducem.
Dixit mihi Dns. Commissarias, quam severe a Marehione faerit acca-
satus apad Mectorem Bayamm. D. Pelckhoffer qaod male fnerit lo-
«atos de March. Ynnd stehen 7 Punkten auf seiner Verantwortung.
23. Feb. die Sab. Yocatus Durlacum ut litterae ostendunt, ut cum
D. Espach conrenirem, Principem velle restituere. Misi P. Lauf.
Man muos uno yerbo vnd hat miessen ans der not ein tugent machen,
tantum nt aliquid acquiramus, nulla adest apud homines conscientia.
De praefectura Stein >) excusant se. De praediis in Grezingen nil
volunt audire. Korn vult nob. ex molendinis dare. de vino necdum
esse conventum. Isti homines uno verbo nos ubique suspendunt et
aegre aliquid dant et dicunt non fuisse arrestum.
2^0 die Solis Durlacum ivi et propter missae celebrationem tum
etiam propter alia apud D. Admin peragenda. Ibi yaria propter me
ubi antea accnsatus de re iniqua; ibi yaria propter Dm. Pelickhoffer;
will es nemat thon haben weil die sach yngerecht ynd yerlogen. Ibi
et propter portam effiractam et alia.
3*<<> die Lunae nihil singulare contigisse scio, nisi quod Parochus
Hasfeld suam pensionem urserit. Ad decimas illum ablegayi, quorum
maiorem in aula partem habent. et alia praetendentes nil dare yo-
luM subinde et statim huc pertinere dicunt.
6. die Joyis et 7. die Yen. nihil scio sicut et die 8. Sab. scü. nisi
quod duo hie fuerint praedicantes: ille seil, ex Berchhausen qui alium
in Seilingen parochum futurum adduxit, cum litteris solemnioribus
a Dno. Secretario datis, quarum summa est, ut quandoquidem Caesa-
reum decretum adsit egoque collaturam in Seilingen habeam, ut illi
officium pürochiae committam et conferam, sed id cum mei iuris non
fuerit, me negayi posse fieri, adeoque sine ulteriore resolutione re-
misi eum.
10. Mart. die Lunae huc yenit D. Commissarii scriba yolens a
me scire, qius ille fuerit qui armaturam aliquam ex armentario Bade-
nam deduxerit, et, ut ait, factum fuisse de nocte. Quod yisum fnit
dixi et hominem bene contentum et etiam potulentum domum dimisi.
11. Martii die Mart. hie transiit circa Yesperem Marchio vix
ducem petens; datus fuit.
13. die Joyis hie circa horam tertiam yenit D. Commiss. Bekh
yolens milites huc collocare, sed noyit illum famulus. Et cum ego
campos obambularem, ad me excurrit, gratum diu desideratum nun-
cians; curriculo eo yeni et hominem gratum salutayi. Qui mecum
yoluit aliquid secrete loqui, quod et fecit Unum erat de aliqua dis-
cordia circa Dm. etc., quod se non bene intellexerint, alterum de
milite adyentnro ad istas partes; se eonsulere, ad ipsum yeniam in
ciyitatem, omnia esse aperta, me fore gratum. Usus fuit yarüs mo-
^ Steis, Marktflecken, Amt Bretten.
Digitized by
Google
362 ▼»& Csihak.
tivis. Erat liic taibens et coUatiOiifioi srnnens nsque ad homii 6. qjanh
vfiqae dansae fo€Xiint portae. Yalde humanus et beaevolns.
16. Mart. die Solis celebravi in aola. Ubi inridie tres advenere
mnlieres ex Gellingen 0, qiiae hie foenint confessae. Ubi pridie rati-
ficatio de conYenti<me decimonua venit. Decimanun, inquam Mona-
sterii, nam de caetera a praefectis nihil Mt acceptain« Quo ad sili-
ginem, dimissi foimns anfs milkom. de caetero Etüngen. Quoad
viniun nil est actum hactenns. Fni, inqnam, in aola ubi Marchionis
ratificationem tradidi, sed scripta fidt ad praefectiim, sed D. Admin.
apemit Prandinm snmpai cum eodem, ibi de sobpraefecto et altero
Burg, et Statschr. EÜing. Ibi de Stathalt.') ex Baden. Esse ipsins
intentionem nt Frinceps') iUi det Principissam*) pro matrimonio.
InteUige, nt filins talem ducat'). Praeterea puer ex Binten') forto
extreme deditns iam nsque tertio captos, palam ait poer ille 13. anno*
rom, se a fnrto non posse abstinere, pervelle se nt occideretor, modo
aUqnis veniret; fatetor se habere certom hominem, cui possit ven-
dere sumn fartivnm panem, habere illom nigram barbam, dare ipei
mediOB pacios.O Yeneficio putator iste pner interfectns.
Hoc die et etiam postero ex litteris parochi Hagfeld: propter sar
larimn sumn intellexi (qoas ego ad manns habeo), Dominum Ad-O
esse dedbatum. Et nt ille mihi dixit, dictum ipsi foisse. Imposte-
mm omnia remittat in Baden.
17. Martii die Lunae post Pabn. P. Lanf. hat 31 oder 32 Schleihen
in den Weiher oder graben geworfen pro fotnra educatione.
19. Mart. die Mer. hie transivit Joan. Talent, cum centenis eqnis ;
apud nos diversatus est,
21. Mart. die Yen. Paras.^) supplicatum in Bickesheim^^^) ad B.
Virg. in reditn excepi confessiones in Beirtheim et Bulach. Eo die
17. personae fuerunt confessae et Sabatho ante Dom. Palm. 6 tantum.
23. Mart. die Solis ad me midt D. commiss. sunm famulnm cum
scheda qui concemebat villam ex Qrezingen, suam ibi sententiam et
Dr. Bellickhofer scribit quid agendum. Quod litteras velint mihi eo
mittere. Scripsi quae visa sunt, et simul ipsnm invitavi cum suis.
Becepisse mihi misit eodem die scribens me illi non satisfecisse;
aliud responsum mitterem.
24. Mart. die Lunae iterum misit famulnm et se non esse con-
tentum hac respondone. Ergo ipse me eo contuli ut quid vellet au-
direm. Yeni. Bio dormiente excepit me mulier in scaJüs mecum bibens '^)
quousqne e^igilayerit; fuerunt omnia plena gaudio. Res nostra cito
fuit expedita. colloquio aliquantnlum durante supervenit Magister
Jöhlingeo, ^futdmU Amt Durkdi. ^ ^ StauanathanantU euanex
BasanadenaaeD. Ober die Persflnliehkdt TgL die Anm. an & 34<L -~ *) Prin»
auineeiiapa. — *) Piinauiadpiwanim -^ *) danaucaoauat -^ *) Bimhefaa.
— *) hdba Batira. -* ") Dauaa Ananad. — •) Parasoarea, Chafteitag.
— *^ Bekannter WallCahnaort, FHiak der Pfarrei Darmeralidm mii
wunderth&tigem Muttergottesbilde. •— ^>) munauul inaain »canaualinanis
menauecunanum bioauibenauens.
Digitized by
Google
Tagebacher des Abts Benedict Ton Ootteiau. 863
eqvitim et signifer die von qnatier anff bede herschafft gehaadlet»
Siebt einem selzamen wesen gleich. Varii volanuit discorsas. Ille
magieter equitam etiam religioaoe tetigit ^JaU bona ad se non per-
tinere, quod qniyis portione soa deberet esse contentns: caetera de-
berent dari nülitibas." Hmnanissime dimiasns M.
27. Hart, die Jovis circa horam secnndam din desideiatos ad
me Yenit D. Commissarius com nxore et liberis, item Magister eqni-
tum et signifer; Instrato aedificio utcnnque laatam exhibnimns coenar
tarn; fnenint hilares et bene saginati. Ubi magister eqoitom et sig-
nifer continnis iacnlis me petieront et ferme infixns fui. Circa noc-
tem bene contenti abienmt.
28. Mart. die Yen. illi ex Eckenstein praedicantem huc misenmt,
hordeum peteret. hat ein halbe gais gebracht.
29. Mart. die Sab. Ait non nemo si adhac sum in gratia. Ait
non nemo agens gratias nos esse exanditos, salva esse omnia, effec-
tam esse secntnm.
90. Mart. die Solis hie fdit D. Etlinger^) cmn affine et nxore.
obtnlit Ziteronen, Pomeranzen, kes, epfel, Brezgen.
90. Mart. die Lmiae nobiscmn prandinm smnpsit. D. commiss.
fEunnlns Joannes. Ble retnlit de aemnlatione illa inter snos. Hodie in
sacello nostro tres habnimns nuptias, qnamm testes fnere Dni. Conu
fam. Joan. et Mathias.
1. die Aprilis die Mart. ex Alba Dom. rediit soror et affinis qoi
retnlere D. P. Oswaldnm denno a militibiiB exspoliatimi esse. Dedi
hoc die Natalem.
2. April, die Mer. cmn affine abivi in Albam Dom(inanim) 3. in
Albam I>om(inonmi) 4. die, exinde Hirsangiam, vocavi ad me R°^.
D. Albirsp. Abbatem poet meom adventmn. 5. die Sabathi ibidem
exspectavi illnm. Ainnt R».') nostrom ex Monasterio ces&dsse ac de-
nno exnlare.
6. April, die Sol. Vespere venit Albirsp. D. Abbas spoliatns a
militibns qoi prima statim hora de excesaibus mira mihi dixit.
7. April die Lnnae conquieTimi» ibidem. Heri me absente cor-
sor Spirensis a B^o. D. ^irenai Episcopo missiis venit com litteria
patentibw sigillo signads, in qaibns litteris omnes oitantnr qoi ins
aüqnod ad hoc Monasterinm habent, nt ante abbatis futnri confir^
mationem se sistaat Elapeis 90 diebna neminem aadiendom. Ad val-
Ivas Monasterii eo ipso die fdenmt affixae. Hoc die qnaadoqiiidem
res male se habnit in Albirtpach; resolvi me D». Abbatem domnm
dedncturom.
8. April die Mart, circa horam 9. perrexi cmn Dno. Abb. Albirsp.
in Reichenbach. Admodnm aegre domnm concessit.
9. April die Mer. Andita hora prima a prandio discessimos et
hora noctis 8. in Albirspach appnlimns. Ubi R™. D. Abb. Ochsen-
haosannm invenimns, qni dnabiis horis ante noe venit. Collocnti nsr
*) Vgl. die AamerkoDg an S. 980. — >) Bcverendom d. I. der Abt
TOD Ocbsenhausen.
Digitized by
Google
364 ^OA Czihak.
qae ad horam 3. mane. Nollam yinam in Monasterio habuere, sed
ex pago petiere niuun mensnram. solvere debaenmt pro Ö B. 2 kr.
10. April, die Jovis maasi ibidem, tnlit D. Abbas Albir. relic-
tam ab Oeconomo pecaniam, faere 50 et aliquot docati.
imo. (lie Maii qni fdit Jovis in Ascensione Domini fiiit die yalde
nnbila et inconstans tempestas.
2. Maii die Yen. misi &malmn in Albam Dominaram nt affinem
futormn hie praefectom vocaret, qni hora noctis octava venit qoan-
tomvis aegre dimissos, et inde ego som in magna disgratia. Hodie
concessi Doriacom, qnod aadiverim D. Commissarii coniugem gra-
yiter deemnbere, sed ntcnmqae sanam inveni. Primo hodie caepit.
D. Commissarius pane et aqua vivere. Dens coepta confirmet!
3. Maii die Solis a prandio solvi famulos, Ambtmannum et Ada-
mum noviter conduxi, leges et statuta posui^), ut meliore ordine
omnia fiant. Pro confirmatione noctu una comedimus.
5. Maii die Lunae; heri nuncium Spiram misi, ut scirem, elapso
eitationis termino, quid ultra circa confirmationem sit agendum.
Gratiosus Dns. hodie remisit nuncium et omnia originalia quid agen-
dum commisit, ut videre est.
6. Mai die Mart. P. Lan. et Ambtm. dimissi in Brüssel ut circa
documenta ibidem deposita indagarent.
7. Maii die Mer. rediere duo illi nil ferentes nisi spem.
8. Maii die Jovis nuptias hie miles celebravit.
9. Maii die Yeneris hab ich ein neus Bitschier *) angeformbt et
adfnit chirurgus. De caetero nihil singulare contigisse memini.
10. Maii. die sab. nihil ; rediit Durla. cum coniuge D. Stathalterus.
11. Maii. die Solis Pentecost. convivium exhibuit Stathalterus,
interfnit D. commissarius cum coniuge, et caetera illius domus fa-
milia, sed D. commissarius praeter morem fontanam bibit exceptis
duobus yitris; mature ivit domum, inde „unde hoc**, aiunt lusores
^quod iste dominus tam sobrius aliquando domum revertitur*'? Secutus
est hora 8. conjux, quae sana ivit cubitum, sed hora noctis 2^ us-
que adeo caepit aegrotare, ut iam iam circumstantes putarint suffo«
candam. Quae causa? quis error? R«. saltatio. Hoc die a prandio
ad me venit cum suo D. affine Burgae praefectus et iam potulentus
quaedam communicavit de reformatione in aula. Durl. ; quod iam hu-
magiura debeant praestare circa D. ab Elz, item de archlgramma-
thaeo, quas nuper rixas propter mulieres et saltationes habuerint.
^) Es ist eine Hausordnung von der Hand Benedicts vom 4. August
1636 vorbanden, welche u. a. die Bestimmungen enthalt: Oratio in mensa
et puer praeoret. Aqua mane pnrgare, Matthias invet puerum. FrQh
giebt es eine Morgensnppe, zu Mittag wird um 1 1 ühr und zu Nacht um
^27 ühr gegessen. — ^ Das Siegel zeigt ein Wappenschild mit einem
SchrSgbalken und drei Rosen; darüber die Mitra und den Ernmmstab
der Äbte, sowie die Legende B. A. M. G. = Benedictus Abbas Monasterii
Gottesaugiensis.
Digitized by
Google .
TagebQcher des Abu Benedict von Gotteno. 365
13. Maii die Mart. dimisi affinem in Brüssel *) ut docnmenta ad-
ferret, tnlit eodem die pro qnibns debnit dare 6 f. 53 k.
14. Maii die Mer. mane hora 7^, transiere 111^1. J). March. con-
siliarü nt mediante I^o. comite a Sulz, Caes. May. commissario, in
hoc marcbionatu hnmagiom acciperent, adeoqae ut Marchio Wilhel-
mns excluso Friderico sit imposterun plenas dominus hajas
MarcbionatQS inferioris. Foi per litteras Stnotgardia monitos
per D. Abb. Alb., attenderem, ne me eomprehenderent etc., vt ni-
dere est in litteris 13. Maii datis.
15. Maii die Jovis praefectnra Dnrlacensis humaginm praestiüt:
et qoandoqoidem etiam Graben et Pforzhaim comprehenditnr in Im-
peratoris mandato, D. Commissarins contra protestatns est.
16. Maii die Yeneris Perillnst. comes a Salz, D. Stathaltems ex
Baden et caeteri ex ntraqne parte adioncti concessenmt in Eckhen-
stein ibidem in illis pagis homagimn accepenmt. In redita hie apud
me diverteront. Haec seqaentia sunt dicta et facta.
l°>o. D. Stathaltems congratnlatns est mihi de obtento Monasterio,
dicens: der herr Prelat hat es ge^onen.
2^. in circoitu variae historiae de iniqoa bonorum Eccles. pos-
sessione faerunt allegatae. Et etiam quae hie fuemnt factae.
3^ saep(ius) D. Stath. repetivit, iam me esse assecuratum circa
hoc Monasterium, modo me esse in quieta possessione, de caetero
sim secnms quod omnia sint modo salva. Man werd mir alles lassen.
Semel aut iterum dixit, si modo 5000 f. haberem; semel respondi iam
non esse de tempore, pededentim esse agendum. Perill. comes bene,
inquit, didt; yideat prius quomodo res hoc anno snccedat, nondum,
inquit; est tempus. Altera vice dixi. Ita omnino modo loculos D.
8tathalteri haberem, tunc esset agendum. Placuit comiti, qui ad au-
rem mihi dixit: Male parta male dilabuntur; thuot nit guot, wie es
rein kombt also gets nans. Ait D. comes a Sulz Badenses hactenus
fnisse halb Lutherisch; sie wollen sich anfangen zu bekeren und ganz
Catholisch werden.
17. Maii die Sab. hodie dum terram effoderent famuli scapulare
non ita lacerum et tritum subtus terram invenere quod reservav i
non a nobis ammissum, sed forte ante sexennium hie a caeteris^) re*
lictum.
18. Maii die solis fuit familiae phlebothomia, ubi ante sacrificium
missae duos coniuges copulavi ut litterae monstrabunt. Ubi commis.
et ille intervenit. Circa confirmationem necdum scio quid futurum.
22. Maii die Jovis in Festo Corp. Christi media octavae venerunt
Durlaco D. Stathaltems cum coniuge et alia Yirgine, item Doct. Si-
monis et Archigrammataeus. Confessi sunt et communicati D. Stat-
halt., coniux et archigramm. Divino opere finito deduxi illos usque
ad prandium. Quaerelas quam plurimas ab Elz accepi quod com-
missioni non faerit addictus, ita pene congladiati ille et alter fuerint.
Alter huic dixit me cum caeteris Praelatis denno Marchionem accus-
^) Brachsal. — ^) d. i. die 1631 als Administratoren eingesetzten Mönche.
/Google
Digitized by '
366 ^^^ Czibak.
sasse apad ImperatOFem. De hmnagio qnot errores contigeri&t ibi
Pfortzhaim. Ubi post moltam exspectationem ante portam tandem
introraissi, sed hnmagium propter Pelckhofferi instantiam non prae-
stitere; prohibnit dvibns armaU manii ne hunaginm praedlareat
Marchioni.
Hodie ille mihi Dns. Elz dixit Badenses etiam nunc esse illniB
sententiae, si mihi poesent pergaadere nt cederem loco, quod alivm
mihi locmn condignnm vellent attribaere.
1®. Nov. Ante octidaom invitatus foi at Etlingae Dl. Prineipifl
inüantem baptizarem, modo habeam mecvm mea paramenta. Sed me
ezcosavi, me nee habere paramenta neqne esse benedictim.
2. Nov. in Rintheim senior scnltetos mortaus foit, inde «cor
mortnariam debebat petii. Sed quia Borgae praefectnsO contra prote-
statos fuit, pertinere sciiicet ad Territorialem Dni., inde Badenam
acripsi et obtinui qnod petii, spectare ad Monasterinm.*)
(Lücke.)
iBo De. die Lonae nihil nisi mmores scio, Banier ventormn in
Franconiam, Gallas in Wirtenbergiam et similia. Item Tarcam esse
in armis.
2. Decemb. die Martis praedieta meditantw.
5. die Decemb. die Yeneris Dens est mirabilis in operibos suis,
nam alinnde mihi aliquis omnes venditionis litteras occoltissime traoa-
misit, venditiones illae iniqoe factae faenmt nnllae. Alias mirabiliter
Dens noe cnstodit et occasiones non cogitatas oflfert.
9. Decemb. die Mart. ist das Schlickhisch regment nnd Wagne-
rische 2 C<»npag. in die derffer hemmb ankörnen. Hoc die a prandio
bora 2. in silvis 10 porci nostri ablati sunt, misi unom in Rinthaim
ad capitaneom, sed nil effecit qnia demonstrare nil potnimvs, alias
foisset paratns.
10. Decemb. die Mer. iterom exploratom misi, ubi sint snes, sed
nil potni intelligere. Ooncarmnt ondiqae milites ad deportandum
vinmn, sed pro solutione. Dnae foeminae Ziginae mane hora 6 ia
strio clamitanmt, ego nescins descendi, me quam primnm videre, al-
tias clamare caeperant hisce verbis: „Man hab mich vii zigen, sei nit
war. Sei lieb, angenehm, werde oflt gelobt, habe vil misginer gehabt.^
11. Decemb. die Jov. Hora 11 etiam venit des Obersten Schlickhen
sein Qnatiermeister qni nomine soi Dni. vinnm et camem petiit. Yi-
nnm dedi, qni gratias maximsB egit, etiam mansit in prandio. Signi-
fer venit ex Hagsfeid qni nomine soi eapitanei petiit pro militibns
commeatnm ex instincto rosticorom qni se hoins Monasterii snbditos
dixenmt. Sed abnegavi. dimitto funnlos, ot porcos qnaeraat, in-
venenmt in Lidelshaim.
*) Der Obervogt za Durlacb (Karlsburg). — >) Die Angaben für den
1. and 2. November sind (offenbar nachträglich) auf dem leergebliebeaen
Teil einer Seite zwischen dem 29. Juni nnd 2. Jnli 1635 ohne Jahreszahl
eingetragen. Dass es sich um das Jahr 1636 handelt, ergiebt sich aas
dem Geburtsdatum des markgrftflichen Kindes (Maria), als welches Sacha
das genannte Jahr angiebt.
Digitized by
Google
Tagebficber des Abts Benedict ron Oottesau. 367
14. Dec. die Yen. miles hinc abivit, miiis eqaes petiit haostam
alii 4 eqnites viae dactorem, et alii panem. Sab mensa duo Badenses
Tenemnt; vniis illorom nobilis erat, qoi promissis complementis nobis
porcos nostros acqnirere voloit, ea intentione huc venisse ait. Sed.
P. Lau. mane abiens cum nisticis qoi a militibas sues emenint trac-
tatoras. Redüt postero die et 4 ex nostris, 4 minores com dimidio
acqnidvit, insnpra 3 alios iUi addere debnerant adeoque 7 enm di-
midio acqnisivimos.
15. Decemb. die Ltmae circa prandiam Ratisbona venenmt lit-
terae, quomodo res sit ibi circa Monasteria constitata docent: qnas
descriptas Tide. Deinde additom est etiam proTisoriiim de Jnrisdic-
tionalibos; quomodo com Duce sit agendnm ant in qnantnm conee-
dendun doc^ qnod deseriptnm Tide.
18. Decemb. die JoTis nihil nisi rerom inconstantiam Tideo; no-
Tum Tidetor inardescere bellum.
20. Decemb. die Sab. Magister Tenationis hie com cannm copia
transiens aegrotom canem grandiorem huc misit rogans ut frigore
infectnm canem admitterem, er wel ihn gleich morgen wider abholen
lassen, ich solle ihm Tnder diser Weil za essen geben, er welle mir
ein stackh gewild schicken; admisi.
21. Decemb. die Solls canis modo dictns abductus foit com le-
petita promissione, sed nihil fit.
22. Decemb. die Lmiae. Agentes Monasteriomm D. D. Abbates
Eatisbona scribont, nisi mittatmr peconia, qnod caeptam negotimn
non possint proseqni et hoc com ingentissimo Monasteriomm damno.
Qmnes Tarüs excnsationibos se excusant.
24. Decemb. die Mer. Audio Marchionissam Annam Catharinam^)
in ubere altero male habere. 4 aut 5 foramina se ostendont. Cau-
sam P. Capucino dixit esse istam quod Dm. Deom offenderit €re-
quentiore et leTiore aberi nudatione irritaTerit. Circa Yesperum
hodie adTenit D. telonarius ex Schrekh'), ut in sacratissima nocte
DiTinis operaretur. Attulit secum pro honorario piscem marinum et
ligulas.
Hac nocte sacratissima etiam Durlaci foit magna deTOtio, nam
diligentissime sacro interfuerunt.
25. Decemb. in NatiTit. Dni. litterae a Badensib. consiliariis Te-
uere ut docerem mea iura, quae litterae satis sunt acutae, quae soitt
Tidendae.
29. Decemb. die Lunae nihil nisi quod Bex Hungariae Ferdinan-
dus m. Sit ab Electoribus Batisbona electus et more sollte coronatus
ibidem.
30. et 31. Decemb. die Mart. et Mer. iste annus fere non bene
clauditur cum Galli Hagenoae Rhenum transmeare cogitarint et ad-
huc instat periculum cum dicnntur aliquando naTcs acquisiTisse.
*) Der Name ist irrtfimlich angegeben. Die Gemahlin Markgraf Wil-
helms hiess Katharina Ursula. Vgl. die Anm. oben zu S. 350. —
') Schröck, jetzt Leopoldshafen a. Rh.
Digitized by
Google
368 ^OA Gsihak.
Annus 1637.
imw. dies Jan. foit Jovis necdnni pax, sed omnia adhac bello ar*
dent, com necdum peccatomm nostronun sit finis.
2. die Yen. Jan. circa Yespemm advenit D. oommissarins Böckh
cmn 4 üamnlis, qoi ad petitam peconiam pro Monasterüs Wirten*
bergensibus negative respondit Ego et ille nsqoe ad horam tertiam
iina mansimns. Quid de D. ab £lz dix.^) scis; Calvinns.
3. die Jan. die sab. illnd mimm. Est msticus in Blanckhenlocb*)
qni centum maltra siliginis hacnsqne pro maiore pretio sibi reser-
vayit, sed cmn sno maximo detrimento. Dan ihm alles lebig worden
ist vnd geb man ihm vmb alle hnndtert mltr. nit 50 fl. Qni mihi di-
xit, vidit, et nnum modium ex illo fromento habnit, sed non potnit
nti; reddidit.
4. die Jan. Solls fiont hinc inde praeparatoria a Marchione Bad.
nt, sl forte Hagenoensis miles aliqoid tentaret, resistentiam haberet.
5. die Jan. Lunae Notarins Dnrlacensis adest, qni ad docendom
omnia yidimat et fiont praeperatoria (sie!)
6. die Jan. Mart. in Festo Trium Regnm abit Badenam D. Abbas
Albirspacensis, P. Lanfiran. et Secretarios, nt Monasterii redditns do-
cerent. Post illomm abitnm veniont dao mstici ex Berckhansen ro-
gantes at apnd D. Commiss. pro remissione des schwedischen Ze-
henden intercederem. Secundo dicnnt Capellanum redditns Capel-
lani affectare et iam certnm diem crastinnm indixisse, se pntare, ad
me spectare. Ergo scripsi ne fieret; quid responderit, yide.
7. Jan. die mer. hostis ex Hagenaw propter acqnisitas naves non-
nihil timetnr et varia spargnntur.
8. Jan. die Jovis füi Dorlaci et Instravi fromenta et ceUam vi-
nariam, serins hnc veni.
9. Jan. die Veneris R»»». D. Abbas Albir. P. Lan. et Secretarins
ex Baden utcnnque bonis resolutionibns et bonis avibns valde lassi
rediere.
10. Jan. die Sabbati dictum fnit a Bno. Ab. Albir. qnod ante
adventom Beligiosomm in sno et Monasterio Hirsangiensi campanae
per se sonum ediderint, ita nt ad instar miracnli fherit.
11. Jan. die Solls citavi P. Oswaldum ; ad seram venit. Ab eo-
dem dictum fuit, P. Frid. Cap. in Alba dixisse: Jam Monasteria opor-
tere venire; si quid cnm Marchione tractanda habeant, iam aquam
esse tnrbidam. Es habe sich etwas zutragen, das nemant als nur 4
menschen wissen.
12. Jan. die Lunae D. Abbas Albir. natalem suum dedit, mittens
in civitatem, ut vinum afferretur, quod nemo potuit bibere et caet.
Cum mei commissarii Badena huc venere, dixerunt in arce Badensi
noctumo tempore spiritum pervagari ita, ut ante Principis conclave
^) ananab Enauelz dinaoix. — ^) Blankenloch, Pfarrdorf mit Scbloss
und Stuterei, Amt Earlsrahe.
Digitized by
Google
Tagebücher des Abts Benedict von Gottesau. 369
tres debeant esse cnstodiae, una noctinm hmni aliqnem cum terrore
et tremore abiecisse vigilem.
14. Jan. die Mer. Hains belli necdom videtnr finis nam hinc at-
que inde vagantur milites.
15. Jan. die Jovis mirabilia hinc inde in occolto rnminantnr ab
haereticis. £s wird bald besser werden.
16. Jan. die Yen. hora 1°». celenimo cnrsu hnc properat Mor-
ganter ex Dnrlach et qnid ostendit. Alt enim conspirationem esse
inter Dorla. et illos qni snnt trans Rhennm. Wir haben soUen alle
nidergemacht werden. Ait foisse snmmnm pericnlom. conspiratio
necdnm patet.
17. Jan. die Sab. misi exploratnm P. Lan. Dorl. qni a Bnrgae
praefecto retnlit ad Fest. S. S. Innocentimn de Catholicis et mili-
tibns in bis partibns iam erat conclamatnm, nam hostis Rhenum con-
gelatnm transmeare voloit, simnl ille et incolae in his partibns con-
innctis viribos coninratione inita obvios qnosque trncidare volaernnt.
Copiosior exspectatnr miles, et deinde principes hamm factionom
Inent. Praedicantes^) etiam utcnnqne in rostris snis, tum etiam extra
sunt inqnieti. Uno verbo seditiones vel maxime sunt timendae.
18. Jan. die Solls iam dicta confirmantur. inde factum ut certiora
experirer, Etlingam eques contendi, at in via cum equites prope Rie-
purg circumvolitantes conspexissem, arcem successi, et post modicum
donum fni reversus. Angustiae sunt undique.
19. Jan. die Lunae ut certiora experiar Etlingam pedes contendi,
licet 60 equites in pago Ripurg pemoctarint. Sed subpraefectus non
erat domi. Ex aliis tum intellexi periculum fnisse, sed iam provi-
sum esse.
20. Jan. die Hart. Burlacnm una ala militum, ut ibidem hye-
maret, venit, et plures tam in Wirtenbergia quam ad has partes sunt
venturi. Est magnus terror.
21. Jan. die Mer. circa horam quartam et tum etiam circa sex-
tam horrendus fragor Bombardarum est auditus, trepidi nescivimus
quo in loco sit. Quare ego hora nona Durlacum eques contendens ex-
ploravi. D. Administrator postquam interrogavi dicit fuisse laetitiae
fragores propter anniversarium, quod eo die fuerit occupatum castrum
Philipsburg.*)
Interrogavi etiam an rumor ille de civium rebellione fuerit verus?
Respondit negative, esse meras opiniones. Sed vix credo. Res dubia.
Yellem ut essem in caelo. Eodem die hora Vesperae quinta venit
D. Suffraganei germanus Joan. Con. Intelligis, de parocho Etlingan.
^) Die evangelischen Geistlichen. — ^ Philippsbnrg war am 8. Janaar
1634 durch Hunger den Schweden in die Hände gefallen; dieselben hatten
es kurz darauf den Franzosen abergeben. Vgl. Mone, Quellens. I, 213,
Chron. d. Bisch, v. Speier. Vgl. ferner Remling, Gesch. d. Bisch, v. Speier
II, 484, welcher von einer Übergabe an die Schweden am 2. Juli 1632
spricht. Am 23. Jan. 1635 nahm Oberst Bamberger Fhilippsburg wieder ein.
Zeitschr. f. Gesch. d. Ob«rrh. N. F. IV. 3. 24
Digitized by
Google
370 ^OQ Czihak.
Item de Alba Foem.') quod Pr. Prior ibi agat triplicem vel quadru-
plicem personam. Postero die bene contentus cum honorario mane
circa septimam abivit denao Spiram. Usqae in Graben comitem dedi
Adammn.
22. Jan. die Jovis dicunt copiosum venturum militem, qoi ad om-
nes vias se dividit. £t veninnt litterae Ratisbonae a P. Romano')
scriptae, qnas vide.
23. Jan. die Yen. dimitto noncios exploratum onde veniant mi-
lites vel qua sint transitnri.
24. Jan. die Sab. fasciculom a P. Kom(ano) ona cum litteris
Hirsaugia accepi quae spectarunt ad D. Abbatem Albirsp. Haec ad
D. Abbatissam Albens. prios ex Alba Dominorum fuerunt missa, ut
ea huc dirigeret, sed respondit „Sie habe keine Boten nach Gotsaw
zu schickhen'', et hoc modo in Albam remisit litteras cum fascicnlo.
In illis yero litteris ista fuerunt contenta sub dato Ratisbonae 7. Jan.
A. 1637. Et etiamsi Monasteria obtinuerimus, nihilo minori, sed
maiori opus erit cautela, ut Electores Catholici, praesertim Colonien-
sis, Salamitanum') Abbatem aliosque serio monuit. Antehac enim
onmes et singulos defectus in Monasterüs restitutis commissos Dux
noster^) ad se referri voluit, et annotari in libello, quem etiam ad
aulam Imperatori transmisit cum insignibus querelis, quam scandalose
vivant Abbates et Monachi noviter introducti. Y. G. der ein hab sein
aignen rosbereiter vnd tummelpferdt, der ander seine 6 hische schi-
mel an einer glanzenden guzen, der drit wende das meiste ainkomen
auff ein gro&e anzal der weltlichen Diener. Der viert sei zu karg
vnd geizig. Der finfft bleibe nie bei haus, vagier ohn vnderlas ihm
Land hin vnd wider, vnd dessen Religiosi haben mit den praedicanten
auf Bruoderscha£Ft gessoffen. Andere seien in praedicanten heiser
yber nacht gelegen cum magno scandalo. Etliche ziehen stuzbert
gleichwie die Cavalieri. Seien in gemein nit affabiles erga subditos.
Et contra hab man nit Yil sonderes gesehen, das sie den funda-
tionibus gemes den Gotsdienst, meslesen, predigen vnd anderes auf
berembten zelo animarum angestelt haben. Essen vnd trinkhen 2,
3 stund an ein ander, auch schier bis in mitnacht hin ein, sei nirgendts
kein clausur angeordnet worden, lauff allerhand Weibspersonen in
den conventer hin vnd wider. Ynd dis thun dieienig die vngem
sehen, daß man ihre Clester den Jesuiter geben soU, vnd geben vor,
sie wellen selbst den Gotsdienst halten, predigen, catechiziren, die
leit bekeren cum tum nullus ex eis vera media serio apprehendat,
imo potius scandalizent haereticos sua laxitate. Hie cui scribit salu-
bria suggerit et addit: Scio et ego quum Astrum meum praesentavi
quid Moguntinus et Coloniensis ad me dixerint in simili. Haec et
*) Albana FoeDanem. ^ >) Pater Romanus Hay, der diplomatische
Agent der schw&bischen Beoedictiner in Regensbnrg. Siehe oben S. 29
der Abh. Ober die Restitution des Klosters. — *) Kloster Salem (Salmans-
weiler), Kr. Konstanz, A. Überlingeo). — ^) Der Herzog von Wflrtemberg.
Digitized by
Google
Tagebacher des Abts Benedict tou Gottesau. 371
simüia in P. R.^) litteris, quas ex conventione aperoi et legi malta-
qua inde didici etc.
25. Jan. die Solis copia militam denuo nunciatiir. misi ergo Dur-
lacum pro Salvagoardia, equos ex parte, vaccas et oves Dorlacum
dimisi. Vesperae advenit Franciscus Einig.')
26. Jan. die Lnnae comalatim hinc atque inde in pagis contu-
bemia sua habent. Yoloi qoidem me propter freqaentiam in orbem
pro aliquot dies subducere, sed ex alicuius dissnasione intermisi et
in nomine Domini hie mansi et omnia Dno. Deo commisi. Advenerunt
rusticorum porci ex Eckhenstein vnd Schreckh, bin also selb 300 da.
27. die Jan. Hart, bina aut trina vice diversi advenere milites
haostum efflagitantes, dedi; hin vnd wider auf alle Strassen nacher
Graben, Pfortzhaim vnd Weingarten*) seint sie marchiert.
28. die Jan. Mer. mansit Rex*), mansit Salvaguardia, mitto Ada-
mum Etlingam, qui vix prae militibus potuit pergere, mansit in
vineis 3 horis, emit vaccam pro nobis. Eo die non potuit redire,
«icut etiam vietor Durlaco non potuit venire. Ad horam noctis 8.
venit ad portam miles, intromissus hie pernoctavit.
29. Jan. die Jovis Etlingae 7 regimenta transiere; passim des-
poliant quaevis obvia. Invitat me subpraefectus Etlingensis quod
mecum habet loqui, ubi ex civitate milites nuUa frumenta volunt
emitti; sed ille nobis vult impetrare. Yenit nuncius ex Lydolshaim
qui ait illa frumenta in arresto esse relaxata et tollamus.
30. Jan. die Yen. transeunt Durlaci duae alae croatae. Yinum
nostrum in Berkhausen milites visitarunt; ist yber ....') Ohm nit
herauskomen.
31. Jan. die sab. passim discurrunt milites et pro pane et haustu
veniunt.
1»<». Feb. die Solis fnit tempestas maxima.
2^. die Feb. die Lunae iterum milites nostra seram in cella in
Berkhausen fregerunt et 12 mens, biberunt. Misi P. Lan. et Franc.
Regem in Lydelsh. propter 7 maltra frumenti, sed milites ibidem
pemoctantes acceperunt.
3^. die Feb. Mart. voluimus nostras vaccas, oves et equos Durlaco
huc educere. Sed de repente fit rumor, adhuc 4 regimenta hac tran-
situra. Redit ex Lydelshaim P. Lan. cum Fran. Rege, ibidem nil
«ffecerunt.
4. die Feb. Mercurii sicut et sequenti passim equites hinc inde
transeuntes magna damna intnlerunt, sed nos deo adiutore et pro-
tectore nullum incommodum sensimus. Unum militem Salvam guar-
diam habuimus.
^) Patris Romam (Hay). — >) Wohl identisch mit dem Mone, Qael-
leDS. II, S. 234 (Georg Gaissers Tagebficher) als ehemaliger Administrator
von Gottesaa aufgefahrten Zwifalter Mönch P. König. Ygl. oben im Text
S. 33. — 3) Weingarten, Pfarrdorf, A. Durlach. — *) Der oben erw&hnte
P. König. — B) In dem fQr die nachträgliche Ausfüllung frei gelassenen
Raum fehlt die Zahlenangabe.
24»
Digitized by
Qoo^Q:
372 voö Czihak.
5. die Jovis nihil nisi militum alae circumvolant. Sicut et 6. die
Yeneris. Rnstici saos hie habent porcos.
9. Feb. die Lanae copiosus miles hine atqne inde transit et omnia
devastat, qoia nil in pagis; omnes se rnstici in civitates reeepenmt;
ideo milites sunt valde impatientes et tnrbidi.
10. Feb. die Mart. nihil scio nisi freqnentem identidem militem
transire.
11. Feb. die Mer. Etlingam profectns foi propter certas caasaB»
ibidem Snbpraefectos mihi dixit qaod Pforzhemii omnes praedicantea
debeant exolare. Sab poena capitis esse prohibitom ne qoisqnam
qoidqnam praedicanti det. Hoc proxime in Wirtenbergia etiam futumm
esse. Convenimns ergo Obervogt, Undervogt und Statsch(reiber).
12. Feb. die Jovis sicnt.
13. Feb. die Veneris fuit band aliter quam si milites plueret, sed
Deo dante nos impertnrbatos reliqnemnt; militem hie pro Salvagoardia
habnimns. Etiam hie foit Rex iUe instar Salvagnardiae.
14. Feb. die Sab. tandem aliqnantum omnino transiit copiosus
ille miles.
Dicnnt Sneviam abundari milite, praesertim Ochsenhusii intra
moros contabemia habere. Utmmqne credo praegnantem.
28. Octob. die Mart. Foit heri P. Lan. et Secretarins in nun-
dinis Dnrlaci. Convivio excepti referant, relatum esse sab mensa
Principem Wilhelmom istis diebas graviter decabuisse, et cam vix
loqui amplias potuisset, saltem ista verba saepias repetiaisse: Non
cupio bona Ecclesicustica, non cupio. Sed modo totaliter restitutos est.
29. Octob. die Mer. Pater Frid. Capozinos scribit de plenaria
restitutione haereticoram. Abbatissa petit solvi, vide litteras.^)
30. die Octob. die Jovis, venationes hinc inde institontür a Mar-
chione; Interim videntur in gravioribos omnia sosque deque verti.
31. die Octob. Yeneris, rationes in praefectura Stein circa Yineas-
inWilfertingen'), Singen^), Kleinensteinbach^) andivimns et solvimos.
Imo. (iie No. die Sab. in omniom Sanctorum Festo advenit mane
circa 9. D. Stathalt. com ploribos aliis qui hie fuerunt confessi.
Finito opere Bei ana omnes domum rediere. Consuloi I). Stat. qoid
de restitutione IVIarchionis Friderici sentiat. Dixit se omnino credere-
restituendum, quantumvis alii non credant. Ea de re prudentissime
discurrebat. Duo Notanda:
l™o. quod ille colludat cum March. Friderico, det ipsi pecunias.
2®. quod heri ille El. Ratisbonam scripserit pro alio officio.
Multa alia mira paucis dixit. Eodem die circa Yesperam me ambu*
lante, venit P. Fridericus Capuzinus, mira recenset.
^) Die Aebtissin von Fraaenalb, Maria von Mandacb, läset durch
einen von dem Beichtvater des Klosters P. Oswaldus (vgl. Anm. S. 347)
geschriebenen Brief d. d. 28. Oktober 1637 die Wiedererstattung von ge-
liehenem Getreide fordern. Der Brief ist noch vorhanden. — ^ Wilfer-
dingen, Pfarrdorf, A. Darlach. — *) Singen, Pfarrdorf, A. Durlach. —
*) Kleinsteinbach, Dorf, A. Darlach.
Digitized by
Google
Tagebflcher des Abts Benedict von Gottesau. 373
1\ Principem supra modnm perplexmn et inversom de confessionef
<coininiiüione et priore comestione. 2^. Principem dixisse omnia Mona-
^teria restituendiaL, me necdum periclitari. 3^. iam daos comitea in
Baden füisse, qni voluere tractare circa restitutionem Marchionis
Friderici. 4^. de Bavariae duce.
2. Novemb. die solis abiit mane hora 8. P. Fridericos com socio
Capnzino. £t ego mediante D. Yalentino hora 12. iter inii Pfortz-
hairnnm eoque veni hora noctis circiter sexta, in diversorio coepi
divertere, sed subducti sont eqai ad D. commissarinm Beckh, et ego
ibi lautissime omni honore fai exceptus. Praemissis multis cum Duo.
Bellikoffer quales habeant tragoedias. Item com Duo. ab Haslang. ^)
quomodo fuerint digladiati.
3. Novemb. die Lunae mane snmpto generoso gentacolo et prins
audito sacro ivi cum D. Valent. et secretario Hirsaugiam, pernoctavi
ibidem. Ostensae mihi fuerunt omnis generis litterae qaomodo res
■sese habeant circa Monasteria in Wirtenberg. Ex quibus hunc
«xtractum cape tibi.
4. Novemb. die Mart. prandio absolato, litteris mecom somptis
Abbati valedicens Pfortzhemium reveni : in via occurrit mihi Albers-
pacensis noncius qni ab Abbate mihi tradit litteras, quibus aliquid
«mendicat, tum etiam statum suum deplorat, quas vide. Baiulum
Pforzhemium mecum sumpsi, in antiquo hospitio apud D. Commis-
sarinm diverti, qui quam primum me vidit, caepit clamare: mala
nova; secedens mihi dixit, Regem Daniae esse in armis, Electorem
praeterea commissarüs mandasse, ut Catholicos, quam possint, lenis-
sime transeant, Acatholicos magis premant. De Belikhof et Haslang etc.
5. Novemb. die Mer. mane circa horam 8. nuncio Albir. inter
occurrentes amicos Abbati confusim scripsi nunciumque dimisi, sumpto
prandio post horam primam amicis valedicens abivi et Gottesaugiam
hora 6. veni. Offendi hospitem religiosum, Monasterium Spanhai-
jniense') a Marchione petiit.
6. Novemb. die Jovis ille iterum abivit Durlacum.
7. Novemb. die Veneris bellum videtur novum insurgere.
8. Novemb. die Sab. Marchio cum tota familia Durlaci est.
11. Novemb. die Mart. Nuptias hie benedixi duarum personarum
«X Beirthaim. Accepi ibi quod nuper ex Italia Capuzinorum provin-
cialis exploratum in Grermaniam venerit, sed fere Friburgii depre-
hensus.
12. Novemb. die Mer. Hoc die D. Commissarius Beckh humagium
in Graben renovavit nomine Electoris Bavari. Supellex Ambtmanni
•omnis fuit arrestata.
13. Novemb. die Jovis venit D. Secretarius retulit humagium pro
Electore Bavaro ab subditis in praefectura Graben mediante D&o.
^) Wohl identisch mit dem Vertreter Baierns als Abgeordneter bei
4en Friedensverhandlangen zu. Osnabrück, einem Neffen des 1621 ver-
storbenen kurbairischen und der katholischen Liga Generalwachtmeister
Alexander Freiherr von Haslang. — ^ Kloster Sponheim bei Erenzn&ch,
pr. Rheinprovinz.
Digitized by
Google
374 ^01^ Gzihak.
commissario BSckh praestitnm esse. Ihr Chur. Durch. Speichermaister
aldort wil einer gewissen Zeigen^), dem hiesigen Gfotshaos znstendig,
Zehen haben, weil voriger Ambtmann (dem iez alles ist verarrestiert)
in den Zehend biechlen geschriben: Anff diser Zeigen ist vor disem
hanff gewaxen, iez aber dis ior Binkhel, gehert derenwegen Gn. her-
schafft. Haec ille impmdens. Fnit Secretarins cum illo, et tertia
die misi extractum cum litteris.
14. Novemb. die Ven. urgent rustici praediomm Monasterii, nos
illos iuvemus, quod ab illis bonorum census petatur, cum sint liberi.
15. Novemb. die Sab. non scio prae rerum perturbatione quid
scribendum, nisi quod P. Lauf, ex Offenburg venerit, qui nunciat«
Monasteria in Wirtenbergia esse in sua x)Ossessione confirmata.
19. die Mer. Durlacensibus nunciantur milites der ganze Stab^
nisi velint dare contributionem. Uno verbo unus alterum vexat.
20. die Jovis. Omnia sane ad interitum videntur inclinare. Mundus
vult decipi. Nemo Dei flagella considerat.
22. Nov. die Sab. hinc inde census requiruntur.
23. Novemb. die solis, ante dnos dies transiere milites 200.
26. Novemb. die Mer. Aegroti nostri praeter Secretarium con-
valuere; alius vero cum P. Lan. advenit febricitans Jo. Jacobus, quasi
hie commodum esset aegrotare!
28. Novemb. die Ven. scripsi sculteto in Eckhenstein das er das
Eckhergelt, aldort verfallen, mir yberliffere. lUam pecuniam prae-
tendit Magister Yenationis. Quid futurum sit, ignoro.
30. November die solis mane ad horam 8. duo veniunt Francis-
cani et hora 9. D. Gubemator cum suis veniens mihi neophitam sive
catechumenam filiam suam haeretica hactenus labe infectam praesen-
tavit, quae, ut ante hac ab aliis accepi, pertinaciter fidem Catholicam
impugnavit, illam venturam necdum cogitavi: saepius ad illam avus
etiam oppido Lutheranus ventitavit ut ipsam in fide confirmaret, uti
nuper etiam factitabat, sed parens omni quo potuit modo conventi-
cula interrupit et saepenumero occasionem quaesivit in mensa tum
alibi, ut de fide dubia dissolveret, non ut vi, sed ratione illam ad
fidem deduceret, quia D. Gubematoris Germanus frater et illius amici
identidem instabant, ut filiam in fide Lutherana permitteret. Hoc
ipso mense filia praeter morem salutationem Angelicam memoriter
ediscere saepiusque repetivit, tum etiam de B. Yirg. psalmos de-
scribere coepit, quod ubi parens advertit, institit, simulque verbis non
modo doctissimis, sed etiam devotissimis insinuavit, quod vellet,
faceret, Interim in extremo iudicio quod velit se excusatum.
1641.
22. Julii, die Lunae Magister equitum Pillaw advenit, ut ema-
nentes ad castra revocaret milites; iam uxorati ratione mulctae pa-
ratam pecuniam solvere debuerunt. Etiam rogatus mutuo aliquid
^) Zeige, eiDgefriedigtes Grundstück zum Wechsel von Fracbtbau
und Weide.
Digitized by
Google
Tagebficher des Abts Benedict von Gottesaa. 375
darem; sed non potni facere. Solutus post tres aut quatuor dies ite-
rum discessit.
24. Julii die Mercurii refertur Gillium de Haös*) Friburgum pe-
tere, caeteros Bhenum cum confusione magna transiisse,
25. Julii die Jovis in festo S. Jacobi Croatae veniunt et in Rhein-
hausen') Rhenum transeunt.
28. Julii die Solis a Sacro ab ni»». Principe Bad. mihi offeruntur
litterae, in quibus solenniter ad consecrationem templi et Monasterii
Capucinorum invitor, Badenae ab ni^o. Prin. fandatum. Yaria volant
nova. Alius hoc, alius aliud asserit, ut quid credendum nemo seit,
inde plurimi falluntur.
29. Jul. die Lunae in sat magna confusione ad Yesperam duo
militum regimina descendnnt et alii etiam dicuntur venire, causam
etiamnunc nemo dignoscere potest. Alius hoc, alius aliud. Yarii
discursus volant.
30. Jul. die Mart. manent hie in Grezingen milites et magnum
inferunt damnum in frumentis, ubivis equos capiunt, uno verbo in-
tuta sunt omnia. Gilli de Haes Badenae manet.
31. Julii die Mer. abeunt etc.
Imo. Augusti die Jovis regimen Edelsteten suam vult habere con-
tributionem, et ideo huc misit qui cives premerent.
29. Aug. die Yeneris vide litteras in quibus ad varias Dedicatio-
nes fiii invitatus.
3. Aug. die Sab. milites ubique grassantur. Decimas in Wilffer-
tingen Philippo hospiti vendidi propter grassantes milites. Hoc die
3. Aug. Sab. rheda una cum maiore praefecto Badenam ad consecra-
tionem templi Capucinorum profectus fui.
4. Aug. die Solls coepit hora 6. mane consecratio, ubi me Dl«»™.
Prin. ad locum honestiorem deduci iussit; permulti ibi erant hospites,
4. Abbates, Maulbrun. Albensis, Scharz . . et Gottesaugiensis. In-
primis ipse Princeps cum filiis et filiabus suis, Generalis Gilli de
Haas et alii plures.
Consecratio, officium et confirmatio Dni. ab Elz, et Principissa-
mm iun. duravit usque ad medium duodecimae, deinde omnes ad cen-
tum personae apud Patres Capucinos prandium sumpserunt. (Yitrum
oblongum. urserunt me quod non praebiberit. lis orta).') De nocte
Scharz. Ab. me invitavit, sed nihil solvit.
5. Aug. die Lunae invitatus ad aulam a duobus; una cum Proe-
piscopo eo vectus fai rheda. primus discursus erat de illo qui movit
(quod ipsi ille non praebiberit quasi vero ipse*) obligatus esset. Et
mihi non praepinavit.*) Sed siluit et patiens fuit, et nihilominus
bene sapiit Hodie ante prandium in sacristia egi cum Bno. Secre-
^) Gilles de Ha^, kaiserlicher Oeneralmajor. Sachs lY, 550, Mone
QaelleDsammlung III, 598; derselbe wird sehr hänfig in Qeorg Gaissers
TagebOchern genaoDt. Mone QnelleDS. II, 896 ff., 898, 400, 417, 515,
592 ff. — *) RheiDbausen, Dorf, A. PbUippsburg. — ") Aosgestrichei). —
'*) Ausgestrichen. — ^) minani n. praenauaepinauinananauinauit
Digitized by
Google
376 ^^^ Czihak.
tario propter parochomm snstentatione et praesertim propter illas
minores decimas in Berkh. et Wilff. Responsnm mihi föit, Litteras
ante annnm ex instantia Dacis Wirt, faisse scriptas, omnem disposi-
tionem ad me pertinere, darem pro qualitate et proportione reditunm.
qaod illos proventns in Eckhenstein etiam petierint. Responsnm foit,
weil es ein absinderliches wesen sei vnd dem Closter die disposition
Äustendig, kinden sie es nit consentieren, wie das gar vil dergleichen
einkome. Cum min. decimis in Wilff. principem parocho reliqnisse
eo qaod tarn parvnm faerit, de mea parte nihil Msse constitutum.
Berckh. esse per se clarmn.
A prandio foi cnm Dno. ab £lz. ; dissnasit domom Capozin. et
Jesuit. Etl. Cum Generali, principib et aliis coenavi. Est menda-
cissimus).^
6. Aug. die Martis ientaculum apud Patres Capuzinos ego, Epis-
copus, Doct. Schorer sumpsimus et hora circiter nona abivimus una
simul. Et bonis avibus, licet intuta fuerint itinera, domum Deo Ma-
ximo dante tutus perveni.
10. Aug. die Sab. Milites Gilli de Haes. qui in Brüssel quartirium
suum habuerunt iterum ad generalem suum ascendunt; quid intendat,
videbimus: plumbeo globulo petiit unum.
Beilagen.
Status causae (nach 1644).*)
lino. Monasterium Augiae Dei, id est Insula Dei, vulgari lingua
Gottesau, fundatum non a Marchionibus Duriacensibus, sed a comitibus
de Hennen berg Anno MGX, ordini S. Benedict] traditum est, id probari
potest ex literis fandationis et lapide sepulcbrali fundatoris. — 2®. Annis
400 et amplius Ordo in stabil! huias monasterii possessione mansit. —
3^. Anna circiter 1555 Carolus Marchio Durlacensis deserta catbolica reli-
gione Monasterium hoc eiusque reditus omnes invasit, nullo prorsus titulo
subnixus, adeo ut nee praescriptio oriri potaerit. — 4®. et qoidem post
Passaviensem transactionem id factum est, contra fidem publicam datam a
Protestantibus. — 5®. Eraestus Fridericus Marchio, filius Caroli, Monas-
terium diruit et in eius locum domum voluptuariam illic ezstruere ci^epit»
sed non absolvit, spectris territus, uti constans^ fama est. — 6^ Post')
exilium 75. annorum Anno demum 1630 auctoritate Caesarea Ordo Divi
Benedict! in possessionem loci et reditus monasterii restitutus est, non
repugnante*) Marchione Friderico. — 7^ Biennio*) post rursus Fri-
^) Ausgestrieben.
1) Von diesem Schriftstück sind zwei Exemplare Torhanden, Ton velchen das eine,
Tou der Hand Benedikts geschrieben und unTollständlg, offenbar Concept ist. Es celgt
Bnmteü abweichende Lesarten und trigt die Obersohrift: De Honasterio Qottesaugiensl
relatlo. Der Text ist hier nach dem vollständigen Exemplar gegeben; die abweichend«a
Lesarten angemerkt. — S) Die andere Redaktion f^t hinm: et oerta. — S) Desgl. beim
anderen Exemplar: At post. — «) Desgl. dafür: Inspectante et toUerante (siel). — S) Desgl.
dafQr: Paulo.
Digitized by
Google
Tagebflcher des Abti Benedict von Gottesau. 377
dericos Mamhio ordinem expolit et monasterii reditos ad 8e traxit. —
60. Hand malto post Anno 1684 Ordo possesaionem reoepit^) et ego indig-
nas eins loci Abbaa iam nltra decenninm in atabili possesBiODe remansi
et etiamnnnc maneo, non qnidem in ipso loco semper residens, qni est
eatis inhabitabilis, sed in ricinis oppidis Darlaci« ycI Etlingae Tel Badenae,
snbinde etiam Spirae. — 9^ Anno snperiore 1644 Spirae pro me ac monas-
terii mei appartinentiis a Serenissimo Dnce d'Anguien protectionem specia-
lem Gbristianissimae Begiae Majestatis obtinoi, sab einsdem Dacis mann
et sigillo.
His Omnibus non obstantibns officiati Dni. Marchionis Friderici denno
ezignos meos reditns (pagnm enim nnllnm habeo, sed tantam decimaa
pancnlas) Yiolenter rapinnt et sni Principis mandatnm praetendunt et tarnen
illnd in scripto exhibere renunnt
I.
Brief Aht Benedicts an AJbi Wunibdld von Ochsenhaiaen.
d. d. GoUesau, 19, Sept. 1636.
Adm. B^o. Patri ac Domino D. Wnnibaldo Ochsenhusano, digmo. P^.
«e Dno. suo plurime amando et colendo.
Salus in Christo.
Adm. BA\ Pf. Dn«. colen»«.
Qnas ad me abhinc tertio die Alberspachis dederat litteras 17. huius
rede accepi. Saniorcm balnei cnra benedicat Dens.
Quoad meam benedictionem, perrellem, nt opus intentioni respondere
posset, sed quo modo cnnque id Inteudam, video ante hyemem fieri non
posse; sacellum perfici nequit ob defectum materialinm, qnae, etsi solvere
paratns, ea acquirere pro tempore non possnm. Ornamenta ad talem
actum requisita, aliis intentus, tam breyi temporis spatio habere nequeo.
Praeterea mallem prins audire quid boni inter se Electores et exteri
Imperii Principes concluderent. Heri a quodam novorum studioso accepi,
quod Electores prins non yelint habere Begem Bom. quam in Imperio
haberent pacem nniyersalem. Ut quo deveni, revertar. Mea benedictio
Temum tempus exspectabit, ubi tum ad fores Adm. B. P. V. denno pulsabo.
In hnnc aliumque ob finem P. Lanfrancum ante 14. dies misi Spiram
D. Sufifraganeo meam mentem cxplicaret, qui rescribens patienter una
mecum praedictum tempus vult praestolari, quamvis libenter hoc autumnali
tempore YeDisset. Eadem occasione P. Lanfrancum cum litteris misi in
Pbilipsburg zu dem obersten Bamberg') novit qua de causa, qui libentissime
pro libitu et dispositione nostra ynlt gratificari, locnm pro nobis in domo
sua dedit Omnia obtulit. Adm. B^«. F*^. Y^m. cum caeteris fontanam
libere caepisse dolenter accepi. Mir haben eben den selben Tag mer Wein
in dem Speicher zu hoff gefasst wegen unseres austaud. Wollte 60t, sie
1) Dm Bwelto ExMDpIar bat hlerflkr: Ac proind« Ao. 1S34 ordo poMtMlonem r«oepit «t
In M mansit vsqii« ad commnnmn repetitam «laotionem. Mit dioMii Worten Mhliesit über-
haupt das zweite Exemplar. — >) Obent Baamberger, der tapfere Verteidiger Philippa-
bnrge, welober eich an dem Verrat seines Herrn, des Karfürsten ron Trier (and Bischoft
Ton Speier) Philipp Ohristoph ron Sötem, nicht beteiligen wollte, jedoch durch Hanger aar
Übergabe an die Schweden geiwongen wurde (183S). Am 28. Jan. 1636 nahm er Spder
wieder ein.
Digitized by
Google
378 ^^^ Czihak.
beten den halben ibail. Das ein fesslein Beinwein belt sieb noch wol.
Weil die Walfartb gar schlecht besteh ist.
Porro qaod Adm. B. P. V. necdam possit submitftere religiosom, video
tarn in hoc quam alio genere patientiam mihi esse necessariam. Valde
timeo electoralia diatius uno mense duratora. Enize rogo Adm. B. P. V.
si qooad fieri potest, rem non nsque adeo differat De sobmittendo
soblevamine modo non possom; sed nt possim, ÜEuaam. Jam enim ad
Festam 8. Michaelis pro Secretario debeo habere 60 daleros et ad Festam
S. Martini reliqnam üamiliam solvere debeo; instant vindemiae, et mea
documenta peconiam reqnirunt. Sed nt dixi, fadam nt possim. De caetero,
si modo quocunque Adm. B. P^. Y'm. inservire possom, me servo, pane
Tinoqae meo ntatnr. Ita enim hactenus post discessnm Adm. B. P. 7.
domesticavimus, nt habeamus unde comedamus. De vindemiis etiam bene
sperandum est.
Domini ab £lz, prout petit, loco Adm. B. P. V. dicam salntem. Nuper
com sois volait mecam ire in Bickeshaim i), sed cum coniox etiam aegro-
tare caepisset, ego et ipse cum aliis officialibus per pedes eo ivimus. Aber
der gnot Stathalter, da mir samt in redita nacher Bnlach komen, ist er
mit andern ganz verlegen , haben also aldort ein Banemwagen genomen«
und alle noch niechter nachmitag umb 4 Uhr auff demselben alher komen,
alda gessen; und gegen abent ich dieselbe eben in einer solche guseo
nacher Dnrlach bis fQrs thor hab lassen fieren. Nnper ab ipso Durlacnm
citatns fui, et tum ibi quam alibi, quotiescunque convenimns, primus sermo
et primus hanstns concemit Adm. B. P. V»>n. Ignoscat mihi qnod sim ita
garrulus. Hisce finio, et me Adm. B. P. V. commendo. Datae Gote»-
angiae 19. Tbris Ao. 1636.
Adm. B. P. y.
in Christo filins, frater et servos
F. Benedictus Abbas.
Nuncio dedi ultra^ duos florenos. Quomodo res se habeat in laco
Acroniano ex P. Oswaldi litteris intelligere licet, quas ab ipso ante 10
dies accepi, et ut per hnnc baialum planius et distinctius doceret, illnm
huc cilavi, sed ob sinistram valetudinem non venit.
n.
Brief des P. Lanfrancus an Äbt Benedict in Speier,
d. d. Durlach, 6. Jan, 1639.
A reditu meo Spir& omnia sunt adhuc in antiquo statu, hostis adhne
nihil contra nostras partes tentavit. ist zu besorgen wann er dann im
oberen Elsass einbekommen soll, er möchte weitter hieronder gehen.
Optamns hie militem praesidiarinm quem nondum habemus. Speramua
Pfortzhaimio, weilen alda dass Wahlische Begiment ankommen, und Dur-
lachische dorthin citiert worden, sonsten sollte ess ein geschrei vom Feindt
allhier geben. Wflrden wihr tuss alle mit der Flucht salTiren. Obiit
8. Jan. nzor D. Praefecti Simonis, sepelienda in Brettheimb, cigos anima
requiescat in pace. Dedi nuper Jacobo discedenti 1 f. 60 kr. ut inde so-
Into hospite in Lidelsshdmb predduo ferret Bo»«. pti. binos anatas.
X) Vgl. die Anm. so S. 362.
Digitized by
Qoo^Q:
TagebQcher des Abts Benedict von Gottesaa. 379
Weilen die Strassborger vnd Badische halbe batzeD allbereit in Wirten-
berg vnd besser hinaoff nicht mehr dan 4 pfennig gelten, möchte ich
winschen, bei sicher gelegenheit dieienige so ich Ihr Gnaden nacher Speir
gebracht, köndte dieselben allhie noch f Qr voll aussgeben. Nicolaos noster
commendat se humiliter Rn^. F^K et ego similiter.
Dnrlaci 5. Jan. 1639.
Filius in Ch«"o
Fr. Lanfrancus.
P. S. Desidero maxime Calendarium cum praxi Herrmanni de Werne.
Latori non nimis fidat in re alicuius momenti, iam Suecus obsedit hominem.
Die Adresse zu vorstehendem Briefe lautet:
Rmo. in chro pri. et D°o D. Benedicto, Monasterii Gottesaw Abbati
digmo Dno obsnw Spirae.
m.
Zioei Briefe des Ähtes von Weingarten an Abt Benedict.
X^mus. Weingartensis R.mo Gottesaugiensi, Ratisbono 21. Mai 1641.
Adm. R. P. V. litteras de 20. Aprilis ad me datas recte accepi, et
antequam eae mihi redditae fuerunt egi cum lilmo. Marchionl Badensi, et
negotium omne coromendavi, qui Monasterinm extra periculum esse re-
spondit, 60 quod iila Praefectura, in qao Monasterinm situm est, ad se
pertineat, et sibi permansnra sit Igitur non yideo cur Caesar! molestus
sim, si res ita se habeat, paratns alioquin, prout etiam obligatus sum, A^^.
R. P. servire, in quibus potero. His acceptis litteris iternm conrenissem
Ulmnm. Marchionem, si non iam prius hinc abiisset. Quare Ad™. R. P. V.
cum £0 agere poterit (qui scio amat R. P.) et mihi rcscribere quid facien-
dum Tel ommittendum.
Ratisbono, 11. Juni A. 1641.
Litteras de lo. Huius recte accepi, et 111™™°. Badensem bene intellexi^
scio enim Monasterinm situm esse in parte Durlacensi, et quidem in prae*
fectnra Steiu. Hanc autem Praefecturam Princeps dixit ad se pertinere
et ratione expensationis sibi in camera füisse adiudicatum, quod si ita
est, de quo non dubito, non est quare P. V. sibi timeat.
Aliud est in quod opportet vigilare, et illud ipsum quidem 6. Junii
ad me scribit R. P. Romanns Hay in haec Terba: A congregatione Burs-
feldensi audio pro visitatore Monast. Hirsangiensis, Gottesaugiensis et
Murharttieusis deputatum esse D. Abbatem Seligenstadensem, virum magnae
authoritatis et doctrioae. £um nempe qui uuper controversiam inter
Electores Colonienses et Leodienses composnit, quem si Abbates non ad-
miserint, mox fulminabit ExcommuDicationem, quare videndum, quid agatur.
Scripsi dudum P. Mauro Baidung de modis Monasteria conservandi in
nostra congregatione et ostendi huic ius nostrae congregationis 40 annis
esse antiquins iure Bursfeldensium. Haec i)le. Sed ego, non scio quid
scripserit cen potius quomodo probarit, adeoque in hoc non haereo, sed
in eo, ut res ista aliquem finem sortiatur. Meus D. Ochsenhusani et roea
fuit, ut apud Ordinarium rem confererent D. D. Abbates, qui nostram prae
aliis eliget congregationem. Gnins habita Declaratione facile Bnrsfeldenses
snbmoveri potemnt, at Episcopi habitä voluntate Romae res expediri po-
terit, huius autem mente non explicata semper haerebimns.
Digitized by
Google
380 ^o^ Czihak.
Rogo proin Pte«. ym. iun ipBom adire velit Bui saltem et Hinan-
gieDsis nomine et corare ut in scripto habeat ipsios Declarationem, eam-
qoe per copias mittat, et quid ipae Epiacopns fikciendam in tall casa soadeat,
commnnicare mihi dignetor, nt eo efficados malo snccarrere posrim. Res
certe indigna quod Borsfeldenses banc litem moveant nobis. Kos Snevi
dedimos Religiosos et pecnniae tantam summam qnae ad mnlta millia se
extendit: praeterea ratione bomm Monasteriorom extrema in Sucvia per-
pessi snmus; quin et propter Monasteria reoepi buc Ratisbonam D. Pflomer
relicto meo domi cum magno incommodo, led et rem coram Imperio ita
atrenoe egimus, ut timeam futnris temporibns, meo et Sueviae Monasteriis.^)
Et contra illi nibil prorsns expenderont, sed Yolont in labores nostros
introire, et quidem boc tempore dnm periciitantur et ego eomm causa hie
haereo. Et dum alia Jeeuitis in praedam cadont, litigare nobiscum Tolnnt.
Praedicttts enim R. P. Romanns in iisdem scribit quod R. P. societatia
pro unico Collegio Hademar Romae petant 7 Monasteria et duas Col-
legiatas Ecclesias. Hi videant, ut Monasteria retineant; non autem ut
retenta perdant Absque haec ex antiqua illa erga R. P. V. confidentia
rogo insuper bonorandum nostrum certiorem reddere relit D. Hirsaugiensem,
cui quidem scribo, sed non de bac re, ne bis in idem scribere cogar aliis
distraclus.
P. S. Comitia finientur cum Julio, ita enim statuit Caesar, sed forte
nix fiet. AmnisUa ab Imperatore resoluta est, sed in edictatura necdum
descripta, adeoqne quid de monasteriis statutum, nihil adbnc scribere licet.
IV.
Brief Äbt Benedikts an Abt Wunnibald von Ochsehhausen,
Ohne Ort. 30. Juni 1641.
R»«. in Ch«>. Pater ac Dne,
Latorem harum manu misi, ne bisce in partibus (quod iam in fieri
fuit) uxorem ducat et omnino ineptiat.
Prout nuper mihi R^. P. V. scripsit, D™. Abbatem Weingartensem
rogavi, ut libelluro supplicem Caesart traderet, sed ipse consiUum et mentem
suam, nescio quo auctore muUyit, loco Caesaris adivit 111™. Prindpem
Badensem, eique negotium commendaTit, uti ex copiis intelliget; ex quibas
certum est, se mutuo non intellexisse, et de re non bene intellecta nuper
docui praedictum D™. Abbatem, sed, ut ex aliis copiis adiectis patet,
necdum capit, sed Princeps post meam informationem oretenus in familiari
colloquio factam appreheodit De bis rebus Pater Lanfrancus docere po-
tent, ubi praefectura Stein, et Monasterium situm. Interiectis aliquibus
diebus percommode fieri potuit, ut mea meque commendarem. Nam ni™««.
Princeps die Solls 26 Mag cum filiis, filiabus et aulicis suis hie in aula^
recreationem instituit: vocor ego quoque per nobilem ad prandium in ro-
seto paratum (ubi nos olim cum D. Gubematore ab Elz comedimus) sub
quo Princeps nie iocose vexavit, sed solota, inquit, mensa, dabo consola-
tionem. Quo facto me seorsim YocaTit, diu quaedam obscura, quaedam
1) Am Bande ateht hier: Jta textne habet, sed forte omtsit Kon. ^ >) In dem SchlooM
GarlBburg su Durlach.
Digitized by
Google
TagebQcher dea Abts Benedict von Gottesau. 331
Clara, alia in obliqno tarn Taria insiooaTit, nt inde varios conceptns atque
cogitationes conceperim, et cum omnia fueriot in fieri, nolim aliqaid certi
asserrere, aut secretiora 'litteris committere; facile omnia pro tempore mu-
tantor. Ibi occassione data me in generalibas commendavi.
Amnistia qaoconque modo fiat, praedia, decimarnm et cenauum pro-
Yentus in praefectara Stein mihi manebunt, qnae DIbqc Princeps, bornm
incapax, iam mihi addixit, ut agerem com iis qoocunqoe modo Yelim.
£t in hoc fallitnr D. Abbas Weingart qnod dicat Monasterinm in hac
praefectura situm esse. De eiusmodi rebus plnrima baberem, quae scri-
berem, sed Deo volente, ipse veniam ad Rm. Pt«D. V». et Incnlenter me
explicabo, et sine praescitu nihil agam. Qnoad visitationem Barsfelden-
sinm, pamm moveor; ea de re iam saepe cum Proepiscopo fui locutus.
Semper obieci me timere Excommunicationem ; contra ille, se ea de re tan-
quam Ordinarius debere etiam aliquid scire. Nihilominus adibo ipsum.
Cur in Murhart instituatur visitatio scio, duplici ex causa fit, non miror,
quas causas non libenter scribo.
21. Junii in media parte Marchionatus fnit ingens terror et grande
pericnlnm, nam Suedici iam in progressu fuerunt, ut omnia exspoliarent et
comburerent excepto Durlach. Sed Gilli de Has^) suis copiis nobis denuo
subvenity cum quo vocatus eodem die hie coenavi; praesentes plurimum
consolatus fuit et iam plurimum profuit
Hisce me B,^^. P^. V^«. humiliter commendo. Dens nobiscum.
Datae SO Junii A. 1641.
Knute, ptl«, V**.
Filius, Frater et servos
paratissimus
Benedictus Abbas.
P. S. Dfis. ab Elz generalissimam mihi dedit semel pro semper li-
centiam et plenariam potestatem salutandi R^«». Pt«n. V™. Quod modo
nomine suo in forma qua possum optima facio. Semper sumus memores
Hbim. ptis. V., praesertim nnper in der Palmey.*)
V.
Brief des Abtes Wunibäld von Ochsenhausen an den Äbt von Weingarten,
d. d. 15. Nov. 1641.
Mier hat herr prälat Ton Gottisauw, welcher sich allhler Ettlich tag
anffgehahen, mit mehreren zu Yememmen geben vnd der leidige Augen-
schein Selbsten an den tag gibt, wie das sein anvertrautes Gotshanss
Gottisauw in solcher Beschaffenheit, dass Er eine lange Zeit hero sowol
wegen täglicher feindsgefahren als grossen dess Gotshans, wie, darinnen
kein winckhel zu bewohnen, sich anderer orten mit högster seiner vnge-
legenheit aufhalten müssen: vnd ob Er nur auff Eusserst sich zu patien-
tieren begere, getrauwe Er ihme nit, wenn auch schon fridlichere Zeiten
befolgen solten, das Kloster zu manutiniren oder aldorten den notwendigen
▼nderhalt zu erheben, in Ansehung gemeltes Kloster keine aigne vnder-
thonen, sondern aleinig von zehendt, gefellen sein Einkommen gehabt,
1) Tgl. die Anm. za S. 876. — >) Pelmail, dai BaUspielhana tu Durlaoh. YgL darfiber
recht, Gesch. d. Stadt Darlach, S. 160, 667.
Digitized by
Google
S82 ▼on Czihak.
aniezo aber wegen freundt und feiodts schweren pressuren die ganze
Bawerschafft sich verlauffen, danenhero Er künftig keinen anfang zam
hausen, ohne anderer, besonders unserer congregation, in welcher Namen
er dorthin verordnet worden, hilff, machen kflnde, als hott er mich er-
sacht, wessen Er sich künfftig, da man circa restitntionem Monasterij
sollte Tergewisst sein, zu vertrösten hette, E. R vmb einen rath vnd reso-
lution als gemelter vnserer congregation praeside et yisitatore anzulangen.
Weilen vorgenannter Herr prälat auff instendiges sollicitiren E. E.
antecessor H. Abbt Francisci seligen angedenkhes von mier in gemeltes
gotshaus verordnet worden, ich mich auch dises gotshaases änderst nicht
TnderffiiDgen wollen, als da kflnfftig mangel Erschinea solte, auf der
congregation Spesa die Meinige sollten aldort manatenirt werden, vnd von
wolermeltem Abbati Francisco nomine congregationis versprochen, wie den
dessen P. Placidus Eestering mit F. Joanne als damal in diesenn negotio
zu mir auff den fenstag (?)i) abgeordnete guote Wissenschaft haben werden;
als gelangt an E. E. so wohl mein als mehrermelten Herren prftlaten
von Gottisauw vmb Eine nochmalige resolution, da ihme, wannen
die possession assecurirt würde sein, die mittel anderstwo her ermanglen
würden, ob Er sich von vnserer congregation Einer solchen beihfllff zu
getresten, damit Er wenigst Einen anfang, vnd also dem gotshaus nach
^nd nach widerumb aufihelffen kindte: ihm widerigen fal mieste das gots-
haus notwendig gar deseriert, vnd anderen, welche ihr aagen daraoff
worfFen mit schlechter vnserer reputation in die händt gesteh werden.
Für Eins. Zum andern werden E. E. vom Herrn Pr&laten von Hirschaaw
iimb eine instruction ersucht sein worden, wessen er sich zu verhalten
hette in negotio Bursfeldensi, weilen alberait Einer ex Bursfeldensibus
deputiert sein soll, die würtern bergischen Olöster zu visitieren, vnd
vieleicht mit excommunicationibus auffziehen mechte: so hatt es auch
•das ansehen, als wan sie principaliter auf Hirschauw zilten; mit Gbttsaw,
weilen dasselb gautz ruinirt vnd desert, auch dismal von iiiemandh be-
wonth werden kan, hat Es meins Erachtens kein solche gefahr; gelangt
hierüber mein Ebenmessiges Ersuochen, da nun E. E. gemeltem Herrn
prftlaten Eine instruction überschickht, selbe vnbeschwert zu communiciren,
deren sich auch her prälat von Gottisauw pro maiore conformitate
gebrauchen mechte, so E. E. ich bey disem alein dorumb abgeord-
neten hotten anfiegen, vnd vns sembtlich gottes gnaden befellen wollen.
16. Nov. 1641. F. W. Abb.
VI.
Brief AU Benedicts an den Äbt von Ochsenhausen,
d. d. 15. Äug. 1613.
Rme. pr. Amplissime D^e. Praesul.
Ab ultimis litteris sicnt mea valetudo, ita possessio inconstans fuit!
-exulare et infirmare quasi in consuetudinem abiere. Sed bene omnia
fecit. Mein krankhait hat aliqualem contractionem hinderlassen. Des-
wegen ich ex consilio medici den Saurbrnnnen gebraucht, vnd darauff in
das Wildtbad gezogen. Weil aber ßeder Armeen Yelkher Btarkh dort
1) Oonrwtttag? Dar ganze Brief iat eehr nnleierlich geichriebta.
Digitized by
Google
Tagebücher des Abts Benedict ?on Gottesan. 383
hervmb grassierd, hab ich nach Terflossnen 4 tag wider mein willen Tnd
gesondthait aaswichen, woi Gotslob, nacher Hans komen, bald aber inner-
halb 8 tagen der Fyrst, ich vnd alle vns weiter retrahieren miessen. Zu-
vor aber wir die Hessischen dnrchgangen, weren wir vmb ein har ihne in
die band komen. Jez liegen beede Armeen in der Marggraffschafft gegen
ein ander, verderben alles in grnndt Boden, vmb meine vnd andere
Zehenden ist es gethon. Von wegen so schlimer Zeiten vnd Zeitungen
braucht einer bisweilen ein krafitbislen.
Pro Monasterio Schwartzach tres Abbates sunt in fieri, de facto, nisi
antiquus iUe dierum, nullus. Ministri Begis Galliae in Breisach cupiunt
parochnm dusdem loci. Heligioei nnum ex Belgis affectant. 111»». Prin-
ceps meam urget personam, sed ex nimio amore, et gratioso affectu plus
insto manum mittit in alienam measem, ita ut aliqtiam intrudonem sapiat
Eine praevisis iacnlis dixi, me noUe acceptare, si super me sors caderet.
Yicarius Generalis Episcopatus Argentoratensis mecnm aliud tentat,
subeequitur Marchio, ut ex copiis colligere R™*. P*«. V». poterit. Ich
lasse sie machen. Es bat aber herr Yicarius meinen consensum zuvor
begert. Anif weliches ich mich auf £. Hochwyrden referiert. So hat
aber der geschickhte commissarius, ita vel non, cathagoricum (sie!) respon-
sum wollen haben. Postero die consideratione praemissa consensi in
Nomine Dfii.
De istis et aliis plnribns domi plura, quo cum bona venia Rm^. pti«.
Vm. proxime veniam. Es glaubt kein mensch, was es fQr ein iamer in
der Marggraffschafft ist. Herren- und Frawenalb stehen ganz öd vnd
offen, bewontis nemandt: sehen aus wie Gotsaw. Hisce raptim me com-
mendo. Dabam Spirae den 25. Aug. A. 1643.
HnuM. pti«. Vm.
Frater, servos et filius Benedictns Abbas.
Adresse. Rmo. in Ghro. pii. Amplissimo Dno., Dao. Wunibaldo Abbat!
Ochsenhansano, digmo. P^. obserno.
Der letßte, an Abt Benedict gerichtete Brief ist ein Sehreiben des
Straeeburger Suffraganbisehofs Gabriel Haug, betreffend die Bestrafung
zweier Mönche des Klosters Mauersmünster, eu dessen Visitatar Benedict
ernannt uforden war, d. d, Ärgentorati 31. Äug 1646. Die Adresse lautet:
Admodum Reverendo in Christo, Amplissimo Praesuli Domino Bene-
dicto Abbati Monasterii Augiae Dei et Monasterii S. Mauri Visitatorit
Domino et Amico suo honorand""».
Digitized by
Google
Ein Skizzenbncb ans dem Uoglttekgahr 1689.
Von
Aloys Schulte.
In Aller Gedächtnis leben in diesen Tagen die Brandzüge,
welche auf Befehl Ludwigs XIV. französische Generale vor
200 Jahren auf dem rechten und linken Rheinufer unternommen
haben. Nie hat ein sich selbst vergötternder Herrscher mehr
Menschenverachtung, mehr Überhebung an den Tag gelegt,
als da der roi soleil durch seinen Befehl die blühenden Heim-
stätten vieler Tausende von Einwohnern auf ewig — wie er
wollte — vernichten liess. Von alle dem, was an Unglück
über die rheinischen Gefilde gekommen ist, hat aber auch
nichts tiefer in dem Gedächtnisse des Volkes Wurzel geschlagen,
als das Unglück dieser Tage. Die Erinnerung an sie hat in
den nachfolgenden Generationen die Rächer dieser Überhebung
erstehen lassen.
Mit bitterer Wehmut hat man oft die Schicksale dieser
Jahre dargestellt — da darf auch wohl ein Skizzenbuch Be-
achtung finden, welches den Eriegslagem dieser Tage ent-
stammt. Manches Städtlein hat der nicht ungewandte Quartier-
meister des Schwäbischen Ereisregiments Durlach noch un-
mittelbar, bevor es durch die Franzosen in Asche gelegt wurde,
abgezeichnet, mit Sorgfalt hat er alle Lager, an denen sein
Regiment Teil nahm, zu Papier gebracht.
Es war in jener Zeit der streng methodischen Eriegsfühnmg
vielfach Sitte, dass die Fürsten und Generale Tagebücher mit
und ohne Lagerskizzen führen liessen. Im Generallandesarcbiv
beruhen nun aus dem Nachlass des Markgrafen Karl Gustav
Digitized by
Google
Ein Skizzenbach ans dem ünglficksjfthr 1689. 335
von Baden-Durlach, der als FeldmarschalUieatenant des Schwä-
bischen Kreises dessen Truppen so 1686 vor Ofen, so 1689
am Oberrhein führte, zwei solcher Skizzenbücher — ohne Text
— mit Zeichnungen aus den Feldztigen von 1689 und 1690/9h
Das erste der Skizzenbücher Samson Schmalkalders umfasst
aber ausser den Lagerzeichnungen von 1689 auch eine Menge
von Grundrissen und Ansichten von Städten und Burgen,
welche Schmalkalder jeweils eintrug, wenn das Corps in ihrer
Nähe sein Lager aufgeschlagen hatte. Andere Blatter sind
später in das Skizzenbuch hineingelegt, so ein Grundriss von
Mannheim und Friedrichsburg von 1688 mit dem Motto: Felix
civitas quae tempore pacis de hello cogitat — wenige Monate
später war die Stadt der Kapitulation zum Trotz vernichtet.
Der plötzliche Bruch des WaflFenstillstandes seitens der
Franzosen im Jahre 1688 hatte die wehrlose Pfalz, grosse
Teile Frankens und Schwabens in die Hände des Feindes ge-
bracht.^) Bis Würzburg, Nürnberg und Ulm hatten sie den
Herrn und Meister gespielt. Das alles zu behaupten waren
die Franzosen, nachdem inzwischen die deutschen Truppen
zum grossen Teil aus Ungarn herangekommen waren, nicht im
Stande. Im Frühling war selbst Heidelberg von den Deutschen
1) Für die nachfolgende Darstellung des Feldzugs am Oberrhein von
1689 habe ich ausser der gedruckten Literatur auch einige Faszikel der
Akten der Abtlg. Haus- und Staatsarchiv im Gen.- Land. -Arch. berange-
sogen. Man wird sehen nicht ohne Nutzen. Die GesamtdarsteUungen
des Feldzugs beruhen fast nur auf französischen Quellen. Und die geben
absolut kein richtiges Bild von den Operationen der Deutschen. So lässt
nach ihnen La Roche, der Oberrhein S. 54 am 16. Aug. die Kreistruppen
bei Offenburg sich sammeln, und die Armee des G. DQnewald einen
ganzen Monat später marschieren, als es wirklich der Fall war. In der
Lokalliteratur, die zumteil vortreffliche Einzeluntersuchungen enthält,
herrscht aber durch die verschiedene Tagesdatierung ein starker YITirrwarr.
Fecht hat z. B. jöngst seine eigene richtige (gregorianische) Datierung der
Durlacher Ereignisse in der Geschichte von Karlsruhe durch die irrige
(julianische) ersetzt. Da wird meine Darstellung wohl nicht unwillkommen
sein. Einer gründlichen Geschichte dieses Unglöcksjahrs will ich aber
nicht vorgreifen, da mQssten ausser den von mir benutzten Akten (des
Markgrafen Karl Gustav, einiger unvollständiger Akten von Baden-Baden
und Baden -Durlach) auch unsere Lokalakten, besonders aber die Korre-
spondenz Graf Serenis, die wol in München erhalten sein dttrfte, benutzt
irerden. Das Detail der Mordbrennereien habe ich ganz ausser Acht ge-
lassen.
Zdtachr. f. Oesch. d. Oberrh. N. F. IV. 3. 25
Digitized by
Google
386 Schalte.
wieder besetzt, eine kleine Armee stand im Eraichgau zur
Beobachtung von Philippsburg. Das Lager dieser kleinen
Truppe bei Ubstatt- Bruchsal am 8. Juni ist das erste, was
Schmalkalder abgezeichnet hat, es bestand aus schwäbischen
Ereistruppen (Durlach und Öttingen Inf., Pr. Louis v. Würtem-
berg und Gronsfeld Eav.) und einigen bayr. Regimentern.
Am Oberrhein sollte der Überwinder von Belgrad Eurfürst
Max Emanuel von Bayern den Oberbefehl führen. Er hatte
die Schwab. Ereistruppen, deren Oberbefehl Prinz Earl Gustav
von Baden -Durlach führte, an seine Truppen nach Bruchsal
herangezogen. Das Feldlager von Beiertheim am 26. Juni
zeigt alle inzwischen eingetroffenen bayrischen und kaiserlichen
Truppen. Ein kleineres Detachement sollte Fort Louis und
Strassburg beobachten; es wurde geführt von dem 26jährigen
Prinz Eugen von Savoyen. Im Eampf gegen die Türken hatte
er bereits den Feldmarschalllieutenants -Rang sich erworben;
zum ersten Male stand er im Feld gegen die Franzosen. Sein
Biograph irrt aber, wenn er ihn an den Stollhofener Linien
arbeiten lässt*) — er war vielmehr mit einer besseren Be-
festigung des alten Eriegsplatzes StoUhofen beschäftigt. Sein
Detachement schloss sich dem grössten Teile der Armee Max
Emanuels an, der zur Belagerung von Mainz am 8. Juli aus
dem Lager bei Graben aufbrach. Eine kleinere Armee, aus
den Schwab. Ereistruppen und Bayern bestehend, verblieb unter
Eommando des churbayr. Generalfeldmarschalls Graf Sereni
am Oberrhein.*) Aus der Gegend der unteren Hardt zog sie
rheinaufwärts (Lager bei Beiertheim 8., Rastatt 9., Schwarzach
10., Acbem 15 , wo 2 weitere bayr. Regimenter hinzukamen,
StoUbofen den 29.).
In dieser ereignislosen Zeit, in der der Eampf um Mainz
und Bonn das Interesse Aller in Anspruch nahm, nahm Schmal-
kalder in sein Skizzenbuch auf: Ansicht von Bruchsal, Grund-
plan der Befestigungen und des Schlosses, beides auch von
Bretten, auch von Schloss Mühlburg, den Grundriss von Schloss
Stafforth, der Stadt Durlach mit allen Strassen, der Befesti-
gungen und öffentlichen Gebäude von Ettlingen, ebenso von
^) Arneth, Prin« Eugen I. 40. — ^ Richtiger Ser^nyl Er war ein
Ungar, 1684 war er kaiserl. Generalf eldzeugmeister, 1686 aber schon in
bayr. Diensten in gleicher Charge und fahrte damals das bayr. Hulfskorpa
unter dem Korfarsten bei der Belagerung von Ofen.
Digitized by
Google
Ein Skizzenbucli ans dem ünglflck^ahr 1689. 387
Baden und Stollhofen, Ansicht des befestigten Kirchhofs zu Sas-
bach, Grundriss der Befestigungen von Oberkirch und Stauflfen-
berg. Der gleichen Zeit dürften auch die Grundrisse von
El. Maulbronn, Herrenalb, Neuenbürg mit Ansicht des Schlosses,
der Verschanzungen im Passe Gernsbach-Kuppenheim, von
Gernsbach und Schloss Eberstein angehören, welche ausserhalb
der chronologischen Reihenfolge eingetragen sind. Älter ist
noch ein eingeklebter Plan über die Wirkungen der ersten
Brandlegung Pforzheims am 21. Jan.
Dem Zeichner kam es naturgemäss vor allem auf die mili-
tärisch wichtigen Momente der Zeichnungen an, bei den Städten
interessieren am meisten die Festungswerke, bei den Lagern
die Aufstellung der Truppenkörper. Aber, wo es irgend an-
ging, hat Schmalkalder auch seiner Liebe zum Zeichnen Folge
gegeben und wenn seine Bildchen auch nicht künstlerisch be-
deutsam sind, so zeigen sie doch überall eine klare Charak-
teristik. Selbst auf den Lagerrissen hat er den Hintergrund
perspektivisch behandelt, mitunter — wie bei dem Lager von
Achem nicht ohne Geschick.
Ende Juli änderte sich die Lage am Oberrhein vollständig.
Die französische Armee sammelte sich drohend gegenüber von
Philippsburg. Ein kleines Detachement, das zur Deckung von
Heidelberg und der Bergstrasse unter Fürst Montecuccoli am
Neckar stand, hätte nicht genügt zu einem ernsthaften Wider-
stände. Zu seiner Verstärkung wurde das Sereni'sche Korps
herangezogen, das bei Rastatt am 30., bei Büppurr am 31.
lagerte, am 2. bei Bruchsal mit den Truppen Montecuccolis
sich vereinigte. Es war höchste Zeit gewesen, sonst wäre es
um Heidelberg und Montecuccoli geschehen gewesen, denn am
gleichen Tage ging eine grosse feindliche Armee unter dem
Marschall Duras bei Philippsburg über den Rhein und wandte
sich gegen Heidelberg. Die dortige Garnison wurde durch
4 Bataillone verstärkt, die Stadt vermochte den drohenden
Angriff abzuhalten, aber die Armee Sereni's hielt sich für ge-
fährdet. Die feindliche Armee betrug 30 000 Mann, die eigene
schätzte Karl Gustav auf 9 bis 10 000 Mann, jedenfalls waren
die schwäbischen Kreistruppen in einer beklagenswerten Ver-
fassung, die massenhaften Desertionen hatten im Juli ihre
Reihen beträchtlich gelichtet. Die kleine Armee zählte 10
Bataillone (schwäb.: Durlach 2, öttingen 1, bayr.: Steinau 2,
25*
Digitized by
Google
388 Schulte.
Veldenz l, Schwanenfeld 2, Seiboltsdorf 2, kaiserl. (?) Thüngen
1, Sachsen-Merseburg 1); 24 Schwadronen Reiter (schwäb.: 6,
bayr.: Arco 5, La Tour 5, kaiserl.: Salaburg 3, Montecuccoli 5)
und 10 Schwadronen Dragoner (5 Arco bayr., 5 Prinz Eugen
von Savoyen kaiserl.). In aller Eile suchte man die Elsenz-
linie zu gewinnen, am 6. lagerte man bei Sinsheim. Aber
auch hier getraute man sich keinen Widerstand. Man über-
liess die Yorlande ihrem Geschicke, die Städte der Verteidigung
durch ihre kleinen Garnisonen, den Ausschuss und die Bürger»
hoffte von der Mainzer Belagerungsarmee eine Verstärkung zu
erhalten und dann noch zu retten, was zu retten war. Am
8. Aug. stand man schon am Neckar bei Böckingen gegenüber
Heilbronn. Im Bereiche dieses Platzes blieb das Lager der In-
fanterie unter Karl Gustav bis zum 1. Sept., ein Vorstoss auf
Schweigern (am 11. dort Lager) war nur eine Unterbrechung.
Die Kavallerie unter Sereni war südwärts gegangen, um womög-
lich den Eintritt in das Herzogtum Würtemberg dem Feinde
zu sperren. Einem Angriffe hätte sie aber schwerlich die Spitze
geboten. Die französische Armee hatte ihren Hauptzweck
nicht erreicht, sie hatte weder Heidelberg gewonnen, noch die
Belagerung von Mainz gestört. Von dort war nur ein kleiner
Teil der Belagerungsarmee unter dem kaiserl. General Düne-
wald in die Bergstrasse vorgeschoben. Um so grimmiger
wüteten nun die Franzosen, getreu dem Befehle ihres Königs»
in dem Gebiete, das man in seine Hand bringen konnte. Die
Schrecknisse der grossen Städte und Festungen, die Mord-
brennereien von Heidelberg, Mannheim, Worms, Frankentbal,
Speier u. s. w. wurden nun auch auf die kleinen Städte, auf
das platte Land übertragen. Hätten jene in ihren Befesti-
gungen wirklich den deutschen Heeren einen Stützpunkt geben
können, hier liess man auch diesen Scheingrund fallen. Die
Freude an der Zerstörung, an der Vernichtung blühenden Lebens
war die alleinige Ursache der folgenden Mordbrennerein. AUe
Orte, welche man dem Lilienbanner nicht glaubte dauernd
unterwerfen zu können^ sollten auf ewig vernichtet werden.
Es war eine Fortsetzung der bekannten Mordbrennereien um
Heidelberg vom Ende Januar. Am Abend des 7. brannte
man die Dörfer südlich Heidelbergs und Wiesloch, Sinsheim
fiel am 8. zum Opfer — noch am 6. hatte Schmalkalder von
der Höhe eine diesmal auch künstlerisch wertvolle Tusch-
Digitized by
Google
Ein Skizzenbach aas dem ünglQcksijabr 1689. 389
Zeichnung mit der Stadtansicbt in sein Skizzenbach einge-
tragen. Bruchsal hatte sich 2 Tage gehalten, man zog weiter,
nahm und brannte Gochsheim^) Bretten, Knittlingen, Maul-
bronn, Heideisheim zumteil. Dann teilte man sich. Melac
zog auf Pforzheim und vollendete am 15. das Werk des Ja-
nuars. Ein weiteres Vordringen nach Würtemberg, das man
80 sehr gefürchtet, unterblieb. Die Hauptarmee war indess
auf Durlach gezogen, das am 14. früh fiel, am 16. verbrannt
wurde. Kleinere Orte wie Stafforth und Grötzingen zerstörte
man gleichfalls, andere wie Blankenloch, Rintheim und Hags-
feld holte man später nach, sei es von Philippsburg oder
Mühlburg aus. Schliesslich waren nur wenige Dörfer der
unteren Markgrafschaft Durlach verschont geblieben.
Dann kam die Reihe an die baden -badischen Orte, trotz
der manigfachen Beziehungen dieses Fürstenhauses zum „aller-
christlichsten König", trotz der Bitten der Witwe des Mark-
grafen Leopold Wilhelm, einer Schwester des Kardinals von
Fürstenberg, dessen Ansprüche auf den Kurfürstenhut von
Köln ja der König aufgenommen hatte, trotz der Bitten dieses
Günstlings sank Baden am 24. August in Asche, Ettlingen,
Stollhofen, Kuppenheim, Steinbach, Bühl, Schwarzach, Rastatt
und die Rheindörfer wurden von den Mordbrennern vernichtet.
Steinmauern war schon im Frühjahr von einer zu Schiff ge-
kommenen Streifpartei in Brand gesteckt. Gernsbach rettete
sich durch eigene Tapferkeit und die Umsicht eines Offiziers,
der später jahrelang die Hut auf dem hohen Schwarzwald
führte. Würz von Rudenz, welcher rechtzeitig von Stollhofen
die Garnison ins Gebirge gerettet hatte und von dort dem
Feind erheblichen Schaden that. 1691 holte man hier das
Versäumte nach und verbrannte die von den Einwohnern ge-
räumte Stadt, wie auch Schloss Eberstein.
Aber noch war die Zeit der schlimmsten Leiden nicht zu
Ende. Die französische Armee war in ihrem Heraufmarsche
bis in das Machtgebiet von Strassburg gekommen. Man wollte
auch in der Ortenau alle wichtigeren Plätze in Asche legen.
Oberkirch hatte am 29. März den früh Morgens erfolgenden
AngrifiF von 2000 Franzosen blutig zurückgeschlagen: 80 Sol-
1) Auf diesen Ort dürfte sich die Erzählung im Theatrnm Earopaeum
Xin, 702 beziehen. Dort ist Kochsheim zor Residenz des Herzogs Fried-
rich August Ton Wflrtemberg geworden.
Digitized by
Google
390 Schulte.
daten unter einem ausgedienten („reformierten") churbairischen
Offizier im Verein mit den Bürgern und den Thalbauern hatten
sich ihrer erwehrt, jetzt sollte Rache genommen werden. Zell
am Harmersbach erwehrte sich selbst der Mordbrenner. Die
Brände von Oberkirch, Offenburg und Gengenbach (im Sept.)
schliessen nach Süden die Reihe der Brandstätten, mit welchen
französischer Frevelmut in den Jahren 1688 und 1689 eine
Einöde in den gesegnetsten Fluren des Rheinlandes von der
Ortenau bis über die Mosel hinaus schaffen wollte. Die Ruinen
von Hachberg-Hochburg und Friedlingen schlössen diese Zone
der Zerstörung unmittelbar an die Schweiz an.
Dieses Vordringen des Feindes in der Ortenau rief die leb-
haftesten Befürchtungen für die Sicherheit Schwabens, ja des
kaiserlichen Hofes, der damals in Augsburg weilte, wach —
nicht zwar bei Sereni, der allgemein als ein lässiger kenntnis-
loser General bezeichnet wird. Erst ein direkter kaiserlicher
Befehl half: von Herrenberg wurde die Infanterie innerhalb
3 Tagen zumteil auf Wagen bis nach Dauchingen bei Vil-
lingen gebracht, wo sie am 10. Sept. lagerte. Dieser alte
Knotenpunkt der Schwarzwaldpässe war nun gesichert. Die
Kavallerie hatte sich am 3. Sept. von der Infanterie getrennt
und stand unter Sereni's besonderem Befehle. Die Infanterie
fahrte der Markgraf Karl Gustav. Die Einnahme von Mainz
am 9. September machte die grosse Belagerungsarmee ver-
fügbar. Max Emanuel rückte über den Neckar, der Herzog
Karl von Lothringen folgte. Die Einnahme Bonns durch den
Kurfürsten von Brandenburg vertrieb dann die Franzosen
aus ihren 1688 so schnell gewonnenen Stellungen im Kölnischen.
Die französische Armee am Oberrhein war inzwischen ebenfalls
auf das linke Rheinufer zurückgegangen, die Kavallerie bei
Strassburg, die Infanterie bei Fort Louis.
Auch in diesem zweiten Teile des Feldzugs hat Schmal-
kalder fieissig gezeichnet, er giebt alle Lager der Armee
Sereni's bezw. Karl Gustav's bis zum 9. Oktober. Dabei
lieferte er Zeichnungen der Befestigungen von Heilbronn»
Cannstatt, Herrenberg, Villingen, Rottweil, Weil der Stadt,
Ansicht und Grundriss von Schloss Stocksberg bei Bracken-
heim und endlich von Eppingen. Auch die Pläne von Freuden-
stadt, Pass auf dem Hubacker, Pass Oberkirch-Oppenau dürften
dieser Zeit angehören.
Digitized by
Google
Ein Skizzenbach ans dem ÜDglQcksjahr 1689. 39 1
Die beigegebene Tafel giebt Schmalkalder's Zeichnung des
Schlosses in Mühlburg. Das Original ist mit so leichtem
Stifte eingezeichnet, dass oft nur mehr der Eindruck einer
Linie ins Papier zu erkennen ist; nur der Tunnhelm ist mit
der Feder ausgeführt. Unsere Zeichnung, die wir gütiger,
kunstgeübter Hand verdanken, vollendete Schmalkalder's Arbeit.
Das Schloss von Mühlburg — oft der Aufenthalt der Mark-
grafen von Baden — bestand aus einer vieleckigen von breitem,
nicht durch die Alb gespeisten Graben umgebenen Hauptburg
und einer kleineren Vorburg, die zwei Ausgänge hatte. In
ihr ist der Standpunkt des Zeichners. Die Westseite nahm
das aus 3 verschiedenen Häusern bestehende Hauptgebäude
ein, an der Südseite schlössen sich Ökonomiegebäude an. Der
Eingang an der Ostseite war durch ein Thor gedeckt. Die
Westseite des Hofes, auf dessen Mitte ein Brunnen war, stand
leer. Kleine runde in den Graben vorspringende Türme sollten
die Verteidigung des Grabens erleichtern. Einen ernsthaften
Widerstand konnte das Schloss aber schwerlich leisten.
Schloss Mühlburg war bei Ankunft der Franzosen vor
Durlach von 60 Soldaten unter Lieutenant Haas besetzt, der
aber auf Befehl des in Durlach kommandierenden schwäb.
Obristwachtmeisters Schilling, den Versuch machte noch in das
bereits umzingelte Durlach zu gelangen.^ So fiel Müblburg
unverteidigt in die Hände der Franzosen, die es besetzten und
von hier aus ihre Mordbrennereien betrieben. Zugleich begann
man die Demolierungsarbeiten, die am 23. August noch im
Gange waren.*;. So sank langsam das alte Schloss der Mark-
grafen in Staub, das seit den Kämpfen mit König Rudolf
wiederholte Belagerungen ausgestanden. Heute erinnern nur
noch Flurnamen an die Statt«, wo es stand. Eine andere
genaue Abbildung, als unsere, ist bislang nicht bekannt ge-
worden.')
1) Vgl. Fecbt Gescb. d. Stadt Darlach S. 152. — ^ Brief des Präs.
T. OemmiDgen. — ^ Die Zeicbnong bei Nfther, ümgebong der Besidenz-
stadt Earlsmbe Tafel Blatt 7 ist eine gänzlich missglflckte Rekonstruktion.
Digitized by
Google
Miscellen.
Zu den Hofgerichtsurkunden. Die Mitteilung der nachfol-
genden Urkunde verdanke ich Herrn L. Korth am Stadtarchiv
in Köln. Sie ist um ungefähr 14 Jahre älter, als die älteste
der vou mir in dieser Zeitschrift N. F. IV, 69 flf. veröffent-
lichten. Auch hier begegnet bereits die deutsche Legende des
Siegels.
[c. ljy/6 Aprü 16,] Ich BerthoU von Druchburc, der hoverihter
mins herren des kunges Rft. von Rome, tun kunt alse her Johans/
von Barshit die sAn hat gemachet ze Eolne in der stat, ob dia bil-
lieh stete solle sin, wan si ir hantvesti / darüber haton geben mit
einer vrrunde rat hem Wiriches von Vrenze unde hem Yimars von
Gimenig, da vragot ich umbe, was reht were, da wart erteilet mit
rehter nrteile, daz diu süne billich stete sol sin, wan si ir offene
brieve dar über baten geben. Des gib ich ze geziuge des gerihtes
brief besigelt mit des gerihtes insigel. Der brief wart geben ze Open-
hein an dem vritage nach usgander osterwochun.
Or. Perg. Bas rückwärts aufgedrückte Siegel, stark verletzt,
zeigt das Büd des röm, Königs mit dem Schwerte auf den Rnieen^
den Scepter in der Linken, von der Umschrift nur noch lesbar:
..OF. IhTAR...
Köln, Stadtarch,, Haupt-Urh-Arch, No.421, Über Inhalt und
JDatierimg des Stückes vgl die Urkunde vom 5. Dez. 1^5, gedr.:
Quellen z. Gesch. der Stadt Köln Bd. 3 No. 117.
Donaueschingn. Baumann.
Zur Geschichte des Rheinlaufs und der fOnf Rieddörfer.
In den Strassburger Studien, Bd. 2, S. 333, hat Schricker
unter anderm nachgewiesen, dass die Ortschaften Plittersdorf
und Wintersdorf noch im d. Jahrhundert zum alsaciner Gau
gehörten. Es sind dieselben Ortschaften, die mit dem zwischen
beiden gelegenen Ottersdorf und den im 15. und 16. Jahr-
hundert eingegangenen Dörfern Dunhausen und Muffelnheim
häufig unter der Bezeichnung der fünf Rieddörfer zusammen-
gefasst werden. (Vgl. Zeitschr. 2, 290, N. F. 3, 106.) Was
Digitized by
Google
Miscellen. 393
aber für Plittersdorf und Wintersdorf noch für das 8. Jahr-
hundert bezeugt ist — die linksrheinische Lage erhält für die
Gesamtheit der fünf Dörfer eine Bestätigung durch den Um-
stand, dass die Seelsorge in denselben noch am Ende des
14. Jahrhunderts der linksrheinischen Kirche zu Selz oblag.
Das erste, was zur Beseitigung der notwendig damit ver-
knüpften Missstände geschah, war die Gründung einer Eaplanei
in Ottersdorf. 1371 Nov. 27 erteilt Papst Gregor XI. seine
Genehmigung dazu (wie alle folg. ürk. Gen.-L.-Arch., Bad.-
Bad., Ottersdorf), die Einwilligung des Abtes Ulrich von Selz
ist erst von 1375 Juni 20. Ob die Gründung im folgenden
Jahre wirklich vollzogen wurde, bleibt dahingestellt, da die
von Bischof Friedrich von Strassburg 1376 Januar 14 aus-
gestellte Gründungsurkunde unausgefertigt ist. 1412 muss die
Kaplanei jedenfalls bereits bestanden haben, da in diesem
Jahre ihre Erhebung zur Pfarrkirche betrieben wird. Wohl
durch seinen Sekretär Ulrich Vombel, dessen Anwesenheit in
Eom durch eine spätere Bulle Johanns XXIII. von 1412 Juli 28
bezeugt ist, erwirkte Markgraf Bernhard am 24. Juni eine
günstige Entscheidung des Papstes. Doch wurde auf die Klage
des Abtes von Selz die Angelegenheit dem päpstlichen Auditor
Cuntzo von Zwola zu erneuter Untersuchung überwiesen. Deren
Ausfall ist bis jetzt unbekannt. Den Abschluss aber bildet
ein direkter Vergleich zwischen dem Markgrafen und dem
Abte von 1415 Januar 2, wonach das Stift Selz die Bestellung
und Ausrichtung des Pfarrers in Ottersdorf übernimmt.
Karlsruhe. Fester.
Bericht Sigmunds von Boyneburg an Landgraf Philipp Ober
die Kämpfe des Truchsessen Georg mit den Bauern während
der Osterzeit 1525. Sigmund von Boyneburg und Ciliax
von Linsingen, die Führer jenes hessischen Reitercontingents,
welches Landgraf Philipp dem Schwäbischen Bunde im Bauern-
kriege zu Hilfe gesandt hatte (vgl. diese Zeitschrift N. F. II,
S. 243 f.), pflegten zuweilen Berichte über ihre Erlebnisse
kurz aufzuzeichnen und unter dem Titel: „Neue Zeitunge"
dem Landesherm mit dem nächsten Briefe einzusenden. Nur
wenige derartige Sendungen der Augenzeugen sind uns er-
halten, da einmal überhaupt die Absendung der Boten direkt
vom Kriegsschauplatze wegen der Unsicherheit der Wege
Digitized by
Google
394 MiBcelleo.
schwierig war, andererseits wohl auch manche Briefe von den
Feinden aufgefangen sein mögen. Unter der reichhaltigen
Korrespondenz des Landgrafen mit seinem beim Schwäbischen
Bunde in Ulm befindlichen Bäte Ebert von Bodenhausen (Mar-
burger Staatsarchiv: Correspondenz mit den^ Schwäbischen
Bunde und Eriegssachen 1525, I— III), findet sich in ersterem
Faszikel zu einem Briefe Boyneburgs und Linsingens an Phi-
lipp (dat. Hyrssen am Necker, Sonntags Jubilate [7. Mai]
anno 1525) betr. Geldsendungen eine solche Beilage, in welcher
jene hessischen Bitter ihre Erlebnisse während der Osterwoche
schildern. Man vergleiche damit den Bericht des Schreibers
des Truchsessen Georg bei Baumann, Quellen zur Geschichte
des Bauernkriegs in Oberschwaben (Bibl. d. lit. Ver., Bd. 129)
S. 562, 563, 574.
Gnediger forst und herre! Nachwolgende Neun (!) zeytunge sein
Mitwochens nach qüasimodog[emti] *) zu Weingowe vorfertiget ge-
wesen. Erstlich nf den vrommitwochen^ sein wir sampt gantzen
reysigen und faeszeuck von Ulme den vheinden wydenunb nachge-
zogen, so sych dan am Ryedt versamelet. Derselbigen dann ein gross
zal in euwr ordnunge an einem holtz gestanden, haben die rhen mid
schützen vheinlin mit inen scharmutzell gehalten, sye in die flacht
genottiget und derselbigen etwo vill in der flacht erstochen.
Uf den gnm Bonerstagk haben wir die vheinde abermals angryffen,
der dann etwo drey vheinlin gewesen, inen ire vheinlin auch zwey
valckenetlin angewonnen, bey den fanfhondert gefangen und der ein
grosse somma erstochen.
Uf den karfrejrtagk sein wir vor ein stedtlein, Wortzen gnandt
gezogen, vdlches die bauweren hem Jörgen Truchsessen angewonnen,
der meynung, die bauweren darin zu belegem. Es sein aber die-
selbigen bauwem heraas in einer schlacht ordnunge gezogen, auch
ir veltgeschutz bey inen gehabt, der zuvorssicht, sye worden uns ein
Schlacht liebem. So balde aber wir mit dem reyssigen zeuck zu inen
geruckt, sein sye hinder sych auf ein gemor«) gewichen. Barumb
wir mit dem reyssigen zeuck nichts an inen zu schaffe gewist. Wyr
haben aber sye mit dem geschutze so hart und in die flucht genot-
tiget. Als sye nu flucht genomen, haben wir unsem verlorn häufen
an sye gesetzt, die dann derselbtigen vill erstochen, gefangen, der
bauwem auch sych selbst vil erdrenckt, und haben inen ire veltge-
schutz und das stedtlein wydenunb angewonnen und ist na derselbigk
häuf vorlauffen.
Damach ist ans weythere botschafft zokomen, wie das der Bo-
denseher häuf bey den 15000 starck vor Waltzen ligen solle. Sein
wir auf den osterabent f hreue ufgebrochen gegen dieselbigen gezogen.
^ 26. Apr. — »j 12. Apr. — ») Moor?
Digitized by VjOOQ IC
LiteraturnotizeD. 395
Sein sye vom stedtlein ab hinder sich auf ein [!] Iren vorthell ge-
wichen, da wir mit dem reyssigen zeuck nichts an inen zn schaffen
gewise. Aber wir haben den gantzen tagk unser geschutz in sye
gehen lassen und der vill erstochen. Also sein sye die ostemacht
fluchtigk hinwegk nach einen flecken Weingarten gnant gezogen und
wydemmb iren Yortheyll eingenomen. Da sein wir inen nachgezogen
und sye fast hart mit dem geschutz genottiget. Damach hat der rath
von Rauensburgk sych in die sachen geschlagen und einen vortragk
auljgericht, das sye ire vheinlin uns übergeben und wyderumb auf
ein neuwes iren herschafften gelobt, ire dinst, zinse und anders zu
reichen, auch ire where nimermehr dergestalt gegen ire herschafften
noch sonder iren wyssen und willen zu gebrauchen. Damach auf
Mitwochen nach quasimodogeniti wyderumb zu Weingarten aufge-
brochen und durchs Hegauwe, auch einen [!] ende des Schwartzwal-
des gezogen, aber in Sonderheit nichts fruchtbars gehandelt und ligen
itzunder zu Hyrssen im landt zu Wirtembergk zwischen Thubingen
und Rotenbergk am Necker.
Marburg i. H. W. Falckenheiner.
Literatumotizen.
Verbrüderungen und Namenlisten aus Keichenau und
Murbach. Keichenau war auch mit italienischen Klöstern ver-
brüdert, darunter mit dem „monasterium quod vocatur Nova". Piper
hat dieses richtig als St. Julia oder, wie es häufiger genannt wurde,
St. Salvatore in Brescia bestimmt (Mon. Germ. Lib. confrat. p. 260),
das, von dem letzten Langobardenkönig gestiftet, während der karo-
lingischen Zeit als reiche Appanage der Damen des kaiserlichen
Hauses diente. Wie in das Reichenauer Verbrüderungsbuch eine
lange Liste der Nonnen von St. Salvatore eingetragen ist, fand auch
in dem nur 2 bis 3 Jahrzehnte später angelegten Verbrüdemngsbuch
von St. Salvatore, dem einzigen, das uns aus Italien erhalten ist,
das Inselkloster seine Stelle. Dasselbe wurde als »Codice necrologico-
liturgico del monastero di S. Salvatore o. S. Giulia in Brescia" vor
kurzem vollständig von Andrea Valentini veröffentlicht (Brescia 1887).
Der Titel ist irrig; es ist kein Nekrolog, sondern ein leibhaftiges
Verbrüderungsbuch. An der Spitze der Liste des „Ordo fratrum In-
sulanensium s. Mariae** (p. 45, fol. 26 der Handschrift) steht Abt
Folcuin, der Nachfolger Walafirid Strabo's, welcher 849 bis 858
Keichenau vorstand. Aus anderen Eintragungen ergiebt sich, dass
das Gonfratemitätsbuch nicht vor 851 angelegt sein kann. Wir
besitzen hier also den Personalstand von Keichenau aus einem der
Jahre zwischen 851 bis 858. Es ist eine sehr ansehnliche Liste, nur
lässt die wissenschaftlich ganz ungenügende Art der Publikation nicht
bestimmt ersehen, wie weit diese sicher unter einem eingetragene
Liste reicht; allem Anschein nach umfasst sie mehr als 120 Namen.
Digitized by
Google
396 Literaturnotizen.
Ausser Beichenan ist yon alamannischen Klöstern auch Morbach im
Elsass vertreten. J)as Verzeichnis der ^nomina fratnun da congre-
gatione s. Leodegarii'^ (p. 64, fol. 35^) wird mit ,,Domnas abbas
Nandbret'' eröffnet, zweifelsohne jenem Abt Nandbred, der von König
Konrad I. 913 für sein Kloster ein Privileg erhielt (M. Gr. Dipl. 1, 16).
Nor vereinzelt treten unter den übrigen bis ins 10. Jahrhundert zahl-
reichen Eintragungen noch Persönlichkeiten aus Alamannien auf: so
Salomon UI. von Konstanz und sein Bruder Waldo von Freising,
beide wol 904 in die Verbrüderung aufgenommen, als Salomon in
Italien weilte, aus etwas früherer Zeit Liutward, der Erzkanzler
Karls m. (des Dicken). Ausser Erzbischof Liutbert von Mainz, dem
Erzkaplan Ludwigs des Deutschen, Erzbischof Willibert von Köln
und dessen nächsten Nachfolgern und dem einen und andern Bischof
aus Sachsen oder Lothringen ist auch der ostfränkische König
Ludwig lU. samt Familie eingetragen, ein Beleg, wie vielfach die
Fäden waren, welche auch auf geistlichem Gebiet sich damals zwischen
Deutschland und Italien spannen.
Wien. E. Mühlbacher.
In ganz eingehender Weise hat Arnold Busson den am Ober-
rhein spielenden Krieg zwischen König Adolf und Herzog Albrecht
von Österreich im Jahre 1298 behandelt in „Beiträge zur Kritik der
Steyerischen Keimchronik und zur Reichsgeschichte im 13. und 14.
Jahrhundert DI" (Sitzungsber. d. Akad. d. Wiss. zu Wien, Bd. 117).
Hier gestatten einmal — was im Mittelalter so überselten ist — die
Quellen bis ins feinste Detail den Gang der Ereignisse zu bestimmen.
Die strittige Frage, wie die Heere Albrecht 's und Adolfs auf die
beiden Ufer der Elz verteilt waren, ist definitiv festgestellt. König
Adolf stand mit seinen oberelsässischen Bundesgenossen auf dem
linken Elzufer ; seinen Gegner, der nördlich Kenzingen lagerte, anzu-
greifen, hinderte ihn das Hochwasser der Elz. Erst nachdem die
Üsenberger Kenzingen Adolf einräumten, konnte er die Elz über-
schreiten. Aber inzwischen war Albrecht aufgebrochen ; Adolf musste
seine oberelsässischen Bundesgenossen entlassen und verlor einige
Monate später bei Göllheim Thron und Leben. 2 Kartenskizzen
erleichtem wesentlich das Verständnis der interessanten Abhandlung.
Das Jahr 1889 weckt die Erinnerung an das entsetzliche Unheil,
welches vor 200 Jahren die Schwäche des Reichs und die Barbarei
der Franzosen über das blühende Rheinland gebracht haben. Dieser
Erinnerung dient auch die Schrift: „Die Zerstörung der Stadt
Worms im Jahre 1689. Im Auftrage der Stadt Worms dargestellt
von F, Soldan. Mit 12 Lichtdrucktafeln. Worms 1889.** 68 S. 4«.
Der Verfasser konnte aus ausführlichen Aufizeichnungen der Zeitge-
nossen und aus den reichen Akten schöpfen, welche das durch Prof.
Boos in Basel wohlgeordnete Stadtarchiv bietet. Allerdings die Dar-
stellung der tausendfachen Gewaltthätigkeiten und Wortbrüchigkeiten
der französischen Beamten, Offiziere und Truppen vor der Zerstörung
Digitized by
Google
Literaturnotizen. 397
bestätigt nur, was wir von ihrem Verhalten auch sonst schon wissen.
Dagegen ist die Erzählung der allm&hlich sich vorbereitenden und
dann plötzlich am 31. Mai 1689 in's Werk gesetzten Zerstörung der
Stadt sehr interessant, noch mehr aber das Ö. Kapitel, welches zeigt,
wie der Teil des Bats, der sich in Frankfurt a. M. zusammenfand
und von dort aus in ganz eigentümlicher Weise, so lange der Krieg
dauerte, die Leitung der teils zerstreuten teils aber wieder in die
Trümmer der Vaterstadt zurückgekehrten Bürger führte. £s beweist
eine unglaubliche Zähigkeit, dass die letzteren, etwa 260 Familien,
dort während aller Kriegsjahre und während Freund und Feind
immer wieder Kontributionen an Vieh, Frucht und Geld von ihnen
eintrieben, in den Kuinen auszuhalten vermochten. Der Verf. sagt
S. 46 selbst: „Wundem muss man sich nur, dass die Soldaten immer
noch etwas zu holen fanden" — aber man würde gern hören, wodurch
die unglücklichen Einwohner ihr Leben fristeten; denn der Hinweis
auf die Fruchtbarkeit der Gegend genügt nicht, da letztere bei der
wiederholt berichteten Verwüstung nicht zur Geltung kommen konnte.
Auch die Bettung des reichen Stadtarchivs finde ich nirgends er-
wähnt und der Wiederaufbau der Stadt könnte auch wohl eingehender
behandelt sein. Trotzdem ist Soldans Schrift ein wertvoller Beitrag
zu dem traurigen Jubiläum dieses Jahrs und ihr Wert erhöht sich
durch die vortreffliche Wiedergabe der Zeichnungen, welche der
Wormser Zimmerer Peter Hamman von der Stadt und ihren bedeu-
tendsten Baulichkeiten vor und nach der Zerstörung angefertigt hatte
und 1690 dem Bäte verkaufte. Übrigens ist sein Titelblatt zu diesen
geschichtlich höchst wichtigen Zeichnungen ein kleines Meisterwerk
für sich. — Bei Gelegenheit dieser Soldanschen Schrift mag daran
erinnert werden, dass die ganz ähnlich verlaufene Katastrophe Hei-
delbergs schon früher von Prof. Salzer in zwei Jahresberichten der
dortigen Höheren Bürgerschule von 1878 und 1879 aktenmässig dar-
gestellt worden ist. Winkelmann.
Von den Fontes rerumBernensium, welche jetzt E. Blösch
bearbeitet, ist soeben die 5. (Schluss-)Lieferung des 4. Bandes ausge-
geben, welcher die Zeit von 1300—1317 umfasst. Zwei weitere Bände
sollen bis Ende 1890 erscheinen und das Werk bis zu seinem Ab-
schlüsse, den 6. März 1353 als Tag des Eintritt Berns in den eidge-
nössischen Bund, führen. Aus der reichen Fülle der Urkunden haben
auch einige direkten Bezug auf oberrheinische Verhältnisse, so ab-
gesehen von Urkunden der Bischöfe von Konstanz, solche des Klo-
sters Selz (No. 300, 377, 378, 486, 528), der Stadt Vilüngen (511),
dann kommen in Betracht für Kolmar die Nrn. 544 und 611, 644 und
647 (die letzteren betreffen den Arzt mag. Petrus de Helfenstain),
für Nürnberg 550 (Zollfreiheit) und für Strassburg 543. Zu letzterer
ist das Strassb. Urk.-Buch U, 260 gedruckte Stück übersehen, wel-
ches sich auf die Fehde um die Veste Schwanau bei Erstein bezieht.
Die regelmässig wiederkehrenden Formeln der Urkunden sind nach
dem Vorbild des 3. Bandes des Strassburg. Urk.-Buchs nur bezeichnet
Digitized by
Google
398 Literaturnotizen.
(z. B. obligatio, renunciatio). Eine Zusammenstellung aller dieser
Formeln soll am Schluss des letzten Bandes folgen.
Im Bulletin de la soci^te pour la conversation des monuments
historiques d'Alsace H s6r. XIV, 178 ff. veröffentücht F. W. E. Roth
aus Darmstädter Handschriften Quellenbeiträge: „Zur Geschichte
der Klöster Murbach und Ebersheimmünster" No. 2 sind
Aufzeichnungen über Inschriften und Buchnotizen aus Murbach,
No. 3 ein Gedicht über den Überfall Ebersheinmiünsters durch die
Schweden 1632 vom Abt Nikolaus Specklin und seine Grabschrift.
No. 1 ist aber keineswegs neu, vielmehr in derselben Zeitschrift 1864
schon von Mossmann aus einer älteren Eolmarer Handschrift ver-
öffentlicht. Es ist eine Beschreibung von hochinteressanten Teppichen,
die sich auf die Beziehungen des Klosters zum Reich beziehen und
von M. wohl mit Recht in das 12. Jahrhundert gesetzt werden. M.
stellte auch die für die Inschriften heranzuziehenden Urkunden fest
und gab an, was man für die Geschichte des Klosters daraus lernt.
Einige der Inschriften beziehen sich auf heute nicht mehr erhaltene
Kaiserurkunden, worauf wir die Bearbeiter der Kaiserurkunden auf-
merksam machen. (Nach M. Karl der Grosse, Otto I., Heinrich V.)
Alles das fehlt der „Neuausgabe", die für die Herstellung des Textes
aber nicht ohne Wert ist. Nachträglich schlage ich auch zum Ver-
gleich Kraus, Kunst u. Altertum in Els.-Lothr. Bd. U Oberelsass auf
und finde dort abermals einen auf einer neuen Kollation Pfannen-
schmidts beruhenden Abdruck der Kolmarer Vorlage, dem eine sach-
gemässe Einleitung voraufgeht.
Eine sehr dankenswerte Publikation ist das von Marc Rosen-
berg herausgegebene Skizzenbuch des Hans Baidung Grün
(Frankfurt a. M., Keller), dessen Vorlage im Grossh. Kupferstichkabinett
in Karlsruhe aufbewahrt wird. Eine eingehende Einleitung erläutert
die 44 Tafeln und giebt über Entstehung u. s. w. alle wünschenswerte
Auskunft. Den Historiker werden auch sachlich eine Reihe von
Blättern interessieren, so die verschiedenen Ansichten aus Strassburg,
die Zeichnungen einiger Burgen (Weinsberg, Horneck u. a.), einige
Porträts (darunter das Hedio's). Die auf Tafel 44 dargestellte Skizze
eines Glasgemäldes (?) bringt ein Wappen, das unzweifelhaft das des
Sekretärs Kaiser Maximilians, des Nikiaus Ziegler, ist, welcher 1523
von Karl V. in den Freihermstand erhoben wurde und damals das
auf dem Glasgemälde dargestellte Wappen erhielt. Nikiaus Ziegler
st neuerdings mehr in den Vordergrund getreten, da ihm Kluge
in seiner Schrift: Von Luther bis Lessing einen besondem Ein-
fluss auf die Entwicklung der Kanzleisprache und der hochdeutschen
Schriftsprache überhaupt zuweist. Ein anderes Wappen (auf einem
[Drei-] Berg ein Halm mit 3 grünen Blättern in silbernem Felde),
welches uns einen sehr interessanten Kopf nachweisen würde, vermag
vielleicht einer der Leser dieser Zeilen zu bestimmen.
Digitized by
Google
Literatumotizen. 399
Zu Nikiaus Ziegler bemerke ich noch, dass über seine amtliche
Stellung eingehender jüngst G. Seeliger in seiner Schrift nErz-
kanzler und Reichskanzleien** Nachricht gegeben hat. Nach-
dem er seit den 9Qr Jahren des 15. Jahrhunderts im Dienst der maxi-
milianischen Kanzlei gestanden, schliesslich dessen erster Sekretär
war, wurde er 1518 der erste (von Mainz) ernannte Keichsvizekanzler.
1525 trat er zurück und wurde Landvogt in Schwaben, erscheint aber
noch wiederholt in elsässischen Händeln (Bauernkrieg), er war Besitzer
der Herrschaft Barr und anderer ihm vom Kaiser geschenkter elsäs-
sischer Güter (Schöpflin Als. dipl.). In Barr ist auch sein Grabstein
nach Kraus, Kunst u. Altertum in Els.-Lothring. I, 22 noch erhalten.
Sollte man nach Kindler v. Knobloch Das goldene Buch von Strass-
bürg 442 auf den Gedanken kommen, dass er ein Bayer war, so be-
zeichnet Seeliger ihn als Elsässer, Schöpflin als Helvetus. Was das
Eichtige ist, weiss ich nicht £s wäre das für die Sprachgeschichte
von Belang. Das so nebenbei berührte Buch Seeügers sei auch seines
übrigen Inhaltes wegen genannt. Bis in das 18. Jahrhundert hinein
ist hier die Behördenorganisation verfolgt.
In der Beigabe zu den Württembergischen Vierteljahrsheften für
Landesgeschichte 1888, Heft 3 u. 4: „Württembergische Geschichts-
quellen H" veröffentlicht Gie fei die Ellwanger und Neresheimer Gre-
schichtsquellen (Ermenrici vita Hariolfi, Annales Elwangenses, Annal.
Neresheimenses, Chronicon Elwacense und Calendarium et necrolo-
gium Elwacense), um für die lokalen Leser die schwerfälligen, seltenen
Ausgaben der Mon. Germaniae überflüssig zu machen. Da auch das
Ellwanger Nekrologium in die dankeswürdige Ausgabe aufgenommen
ist, so hätten auch wohl die Verzeichnisse Ellwanger Mönche und
Äbte des 9. Jahrhunderts, welche sich in den Verbrüderungsbüchern
von St. Gallen und Keichenau finden, einen Platz verdient, mindestens
wäre auf sie hinzuweisen gewesen. Sie bieten ja gerade für die
älteste Zeit des Klosters einen reichen Stoff, sind das einzige, was
an Geschichtsquellen den Brand des Klosters im Jahre 1100 überdauert
hat. (Vgl. die Ausgabe Mon. Germ. Libri confratern. ed. Piper.)
In dem Vortrage: Der Kimberg bei Linz und der Kürenberg-
Mythus. Ein kritischer Beitrag zu „Minnesangs-Frühling", Linz, Eben-
hoch 1889 untersucht Julius Strnadt neuerdings die Frage, wohin
der bekannte Minnesänger von Kümberg, dem Pfeiffer bekanntlich
das Nibelungenlied zuweisen wollte, gehört. Pfeiffer hatte ihn nach
Linz gesetzt, diesem tritt der Verf. auf Grund genauer Prüfting der
urkundlichen Quellen entgegen, er sei ebensowenig wie Dietmar von
Aist ein Oberösterreicher. Am wahrscheinlichsten ist es ihm, dass
er dem breisgauischen Freihermgeschlecht (Kümberg bei Kenzingen)
angehörte, wofür auch sprachliche Gründe geltend gemacht werden.
Es war das auch v. d. Hagen's Meinung,
Digitized by
Google
400 Literatiiniotizen.
Gnstay Töpke hat nanmehr anch den An&ng des Begisters
zu seiner Ausgabe der Matrikel der Universität Heidelberg
(1386—1662) erscheinen lassen. Das mit peinlichstem Fleisse und
Sorgfalt hergestellte Personenregister umfasst nicht weniger als 544
Seiten. Die Ortsregister folgen in einer zweiten Abteilung. In welchem
Masse durch diese Register die Matrikel nutzbar gemacht wird, liegt
auf der Hand. Mit den Heidelberger Studenten elsSssischer Abkunft
befasst sich besonders die Schrift P. Kistelhuber's. Heidelberg
et Strasbourg. Recherches biographiques et litt^raires sur les 6tu-
diants Alsaciens immatricul^ k Tuniversit^ de Heidelberg de 1386
k 1662 (Paris, Leroux 1888). Nach Orten (Strassburg, ünterelsass,
Oberelsass) stellt er die Studenten in chronologischer Folge zusanmien
und giebt zu einzelnen Namen Notizen über die betr. Person oder
ihre Familie. Sie beruhen nicht allein auf gedrucktem Material,
sondern auch auf archivalischem Stoffe.
Das neueste (2.) Heft der Revue de TEst (Nancy) bringt den
Anfang einer Studie von Nerlinger: Pierre de Hagenbach et
la domination bourguignonne en Alsace; sie behandelt also dasselbe
Thema, welches unser Mitarbeiter H. Witte in seinen beiden Auf-
sätzen in N. F. Bd. I u. U bearbeitet hat. Nerlinger benutzte zum
ersten Male das auf burgundischer Seite erhaltene Material im De-
partements-Archiv von Cote-d'Or zu Dijon. Das vorliegende Stock
behandelt die Abtretung des Elsasses 1469. Vielleicht kommen wir
auf die Arbeit, wenn sie weiter gediehen ist, eingehender zurück.
Die liturgischen Handschriften der Grossh. Hof- und Landes-
bibliothek in Karlsruhe hat in sehr nützlicher Weise Hugo Ehr ens-
berger behandelt: Bibliotheca liturgica manuscripta (Karls-
ruhe, Groos 1889). Nach den einzelnen Arten geordnet beschreibt
er, nachdem je in einer Einleitung die charakteristischen Merkmale
dieser Art angegeben sind, die einzelnen Stücke in sorgfältiger Weise.
Diese Einleitungen sichern dem Büchlein auch Freunde, welche sich
für die einzelnen beschriebenen Handschriften nicht interessieren,
sondern denen ein Einblick in die Entwicklung der liturgischen
Bücher am Herzen liegt. Für historische Zwecke wäre besonders
ein Verzeichnis der alten Besitzer erwünscht gewesen; ein beige-
gebenes Verzeichnis der Orte, aus welchen die Handschriften un-
mittelbar in die Bibliothek gekommen sind, bringt das nur unvoll-
kommen. Denn die Fonds Durlach, Karlsruhe, Rastatt bringen nar
türlich Stücke, welche nicht an diesen Orten entstanden sind, so ge-
hört Durlach Horae 2 nach Lichtenthal, Rituale No. 1 in die Augs-
burger Diözese, Responsoria 2 nach St. Blasien u. s. w.
Weitere Notizen müssen wir zurücklegen.
Digitized by
Google
Entstehnng and Entwicklnng
der
Mnrgscbifferseliaft.
Ein Beitrag zur Geschichte des Holzhandels.
Von
Eberhard Gothein.
Die Geschichte des Holzhandels im Murgthal ist gleich-
bedeutend mit der Wirtschaftsgeschichte dieses Thaies über-
haupt; denn zu allen Zeiten hat der Wohlstand der Bevölke-
rung in diesem rauhesten Teile des nördlichen Schwarzwaldes
von der Verwertung der Waldprodukte abgehangen. Wo die
Entwicklung des Wirtschaftslebens durch ein einziges starkes
Moment bestimmt wird, da verläuft sie auch konsequenter als
dort, wo vielerlei Bedingungen ineinandergreifen; und die Er-
scheinungen auf dem wirtschaftlichen und sozialen Gebiet, die
hier zu Tage treten, werden deshalb auch besonders lehrreich
sein. Wir haben nun im Murgthal den seltenen Fall, dass ein
und dieselbe Genossenschaft diesen Handel die längste Zeit
ganz beherrscht, später wenigstens stark beeinflusst hat. Ihre
Geschichte, die jetzt gerade 400 Jahre, in allen Einzelheiten
klar erkennbar, durchmessen hat, ist, wenn ich nicht irre,
eines der interessantesten Beobachtungsobjekte für die Kenntnis
deutschen Genossenschaftswesens sowohl wie für die der Ver-
waltung, für die Entwicklung des Kleinbetriebes ebenso wie
für die Entstehung des Grosskapitales. Unter diesen Gesichts-
punkten soll sie hier dargestellt werden.
Die ältere Geschichte der Margachifferscbaft ist zuerst von Krieg von
Hochfelden in der Geschichte der Grafen von Eberstein dargestellt worden»
jedoch, wie dies überhaupt in dem um&ngreichen Buche der Fall ist, mit
ganz unzulänglichem Material. Es ist das Verdienst von Emminghaus, zu-
Zeltscbr. f. GMch. d. Oberrfa. H. F. TV. 4. 26
Digitized by
Google
402 Gothein.
Das Murgthal zerfällt in drei durch ihre geologische und
orographische Beschaffenheit scharf gesonderte Abschnitte,
deren natürliche Verschiedenheit auch die geschichtliche Ent-
wicklung beherrscht hat. Der Oberlauf ist eine ziemlich flache
Mulde im Buntsandsteingebirge, von der sich nach dem
Kamme des Gebirges zu weite einsame Waldstrecken hinauf-
ziehen, der Mittellauf von Schönmünzach bis Gemsbach ist
ein überaus wildes Querthal, das die aus Urgestein bestehende
Hauptkette des Schwarzwaldes durchsetzt; auf beiden Seiten
steigt das Gebirge schroff in die Höhe. Von Gemsbach ab
tritt der Fluss wiederum in das Gebiet der Konglomerate und
des Buntsandsteins und das Thal verbreitert sich fächerartig
bis zum Austritt in die Bheinebene, mit der es hier ebenso
wie die an den sanften Gehängen der benachbarten Berge auf-
steigenden Seitenthäler alle Vorteile des Klimas teilt. Die
Grenze zwischen dem schwäbischen und fränkischen Volks-
stamm scheidet auch das obere vom mittleren und unteren
Thal. Auch als die Herren der unteren Hälfte, die Grafen
von Eberstein, Kastvögte des Klosters Keichenbach, des Gmnd-
herm der oberen, waren, — ein Verhältnis, das zwei Jahr-
hundertQ gedauert hat, blieb der Unterschied un verwischt
Die Ordnungen des Holzgewerbes behandeln die „Schwaben"
jenseits der Schönmünzach durchaus als Fremde. Das Hoch-
thal, ursprünglich zur Herrschaft der Pfalzgrafen von Tübingen
gehörig, ward grossenteils vom Kloster Reichenbach, einer
Hirschauer Gründung, die bald nach dem Mutterkloster ent-
standen war, und wie dieses frühzeitig ein vortreffliches Ko-
pialbuch zur Konstatierung seines ausgedehnten Güterbesitzes
anlegte, besiedelt. Bechts der Murg lagen hier grosse Mark-
genossenschaften, zumteil selber wieder abgezweigt von älteren,
wie die an dem „Weiler Wald" teilhabenden Dörfer mit dem
Hauptort Pfalzgrafenweiler sich durch ihre Namen selber als
spätere und herrschaftliche Gründungen kennzeichnen. Auf
das linke Ufer erstreckten sich aber diese Marken nicht Hier
in den zur Bodung nicht mehr benutzbaren Hochwäldern lag
erst auf die noch vorhandenen Ordnungen des Schiffergewerbes hingewiesen
und von zweien Auszüge gegeben zu haben. Allerdings ist der auf ande-
ren Gebieten hochverdiente Verf. aaf diesem ihm fremden nicht gerade
glacklich gewesen weder in der Methode der Quellenbenatzung noch in
seinen Aufirtellungen.
Digitized by
Google
Entstebaog und Entwieklang der Margschifferschaft. 403
der grösste, freilich ziemlich wertlose Teil des Fundations-
gutes von Beichenbach.
Die Besiedelang des mittleren Thalrisses dagegen ist von
den fränkischen Gauen aus erfolgt, von der Gegend, nach der
hin allein das einzige Erzeugnis dieser wilden Natur, das Bau-
holz, Absatz finden konnte. Aber sogar das untere Thal ist
doch erst spät mit menschlichen Wohnstätten bedeckt worden.
Kein Ort des Murgthals wird vor der Mitte des Uten Jahr-
hunderts erwähnt. In jener Zeit war der Hauptort unzweifelhaft
Rothenfels, und schon sein Name weist das Dorf in eine jüngere
Epoche der germanischen Besiedlungen. Bothenfels war das
einzige Reichsgut im Murgthale. Als solches vergabte es 1041
Kaiser Heinrich HI. an das Hochstift Speier.*) Wenn nun
aber weiterhin ausser der ausgedehnten Gemarkung von Rothen-
fels, auf der noch drei weitere Dörfer entstanden (darunter
Bischweier schon durch seinen Namen als Gründung der Bi-
schöfe bezeichnet) auch noch jederzeit die Lehensherrlichkeit
über Gemsbach, Staufenberg und Loffenau zu Speier gehört
hat, so liegt es nahe, anzunehmen, dass dieses Hoheitsrecht
ebenfalls aus der kaiserlichen Schenkung gefolgt sei, und dass
auch diese Orte ursprünglich auf Rothenfelser Königsgut und
erst nach der Schenkung angelegt worden seien.*) Wichtiger
als Beleg für die Ansicht, dass ursprünglich das ganze fränkische
Murgthal zur Gemarkung von Rothenfels gehört habe, ist es,
dass die dortige Kirche die Mutterkirche des gesamten Thaies
ist und sehr lange die einzige blieb. Die 1219 zuerst er-
wähnte Kirche von Gemsbach ward erst 1248 als besondere
Pfarrei von Rothenfels getrennt; erst etwas vor 1450 erhielt
Forbach seine Kirche^), erst 1478 Weissenbach seine Kapelle;
und auch damals noch stand der Zehntbezug im ganzen Thale
Rothenfels allein zu. Endlich 1528 setzten sich wenigstens
die Gernsbacher wegen desselben mit der Mutterkirche aus-
einander*), erst im vorigen Jahrhundert sind die andern Ort-
schaften nachgefolgt.
^) Die ürkundeD bei Remliug. Eine gute Zasammenstellang der auf
die Pfarrei R. bezOglicben Nachricbten giebt Trenkle im Diöze8.-Arch.
XVI, p. 49 f. — 2j AndemfaUg wäre eine Nennung in der kaiserlichen
Urkunde wahrscheinlich. — ') 1442 erbalten die Schafiner uns. 1. Fr. zu
Forbach die Leibe der Heiligenwälder des ausgedehnten Besitzes dieser
Kirche. Bad. Verleih.-Buch I f. 217. — *) G.L.A. U. Baden, Gerasbach.
26*
Digitized by
Google
404 Oothein.
Am bezeichnendsten aber ist, dass die grossen Waldstricbe
gerade in den entlegensten Theilen des Thaies an der Rauh-
und Schönmünzach, die sogenannten Lehenwaldungen jeder-
zeit als Zubehör zu der herrschaftlichen Sägemühle in Rothen*
fels gegolten haben. Sie waren der Anteil des Eönigsgutes
an den Murgthalwäldern.
Dass nun aber durch die Eönigsschenkung nicht das ganze
Thal Speirisches Lehen ward, erklärt sich einfach daraus, dass
neben dem eigenen Königsgut auch noch solches, das dem
Gaugrafen als JBeneßcium zustand und ebenso freies Allod
der Familie, die im Besitz des Grafenamtes erscheint, vor-
handen war. Es scheint als sicher, dass das Geschlecht der
Calwer Grafen auch die Grafschaft im Uffgau, als in welchem
gelegen 1041 Rothenfels bezeichnet wird, besessen hat. Als
ihre Nachkommen haben wir die Grafen von Eberstein zu be-
trachten; es ist nur natürlich, dass das geschlossene Eigen
der Grafen in dem weniger besiedelten Teile gelegen war^
während sie in den Dorfmarken der Ebene nur einzelne Hufen^
die mit denen der andern Dorfbewohner im Gemenge lagen,
besassen. Danach wären also die Dörfer der späteren Graf-
schaft Eberstein teilweise auf Königsboden, teilweise auf Allod,
sämtlich aber unter dem Schutze der Grafen angelegt worden.
In welcher Reihenfolge dies geschehen, lässt sich im ein-
zelnen gar nicht nachweisen; die Erwähnungen von Ortschaften
sind selten; und es ist bezeichnend, dass die Ebersteinische
Familienstiftung das Kloster Herrenalb im eigentlichen Murg-
thale mit gar keinem Güterbesitze ausgestattet ward. Wenn
ein Gebiet ohne alle kirchliche Vergabungen blieb, während
rings umher solche im reichlichen Maasse stattfanden, so liegt
der Schluss nahe, dass hier nicht viel zu vergaben war. Er-
wähnung mag finden, dass die Dörfer in den Seitenthälem
und auf der Höhe Freiolzheim, Michelbach, Staufenberg eher
als die im Thalgrunde genannt werden, von Rothenfels und
Gernsbach abgesehen. Im Jahre 1214 bei einer Erbteilung
werden summarisch „alle Dörfer, welche oberhalb Michelbach
gelegen seien", zusammengefasst, wirklich genannt wird von
diesen zuerst 1272 Langenbrand, erst in der Mitte des fol-
genden Jahrhunderts folgen Reichenthal und Forbach nach.
Die Höhe der hier fallenden Grundzinse deutet damals schon
auf eine dichtere Bevölkerung.
Digitized by
Google
Entstehung and Entwicklung der Murgschifferschaft. 405
Bei der Anl^ung der Dörfer waren ihDen natürlich Al-
menden gegeben worden, die ans den herrschaftlichen Wäl-
dern ausgeschieden wurden. Dass es sich hierbei nicht etwa
um Stücke einer Markgenossenschaft gehandelt hat, sieht man
Am besten daraus, dass jede Gemeinde ihren Wald jederzeit
besonders für sich gehabt hat, dass nirgends ein Ort Waide-
und Beholzungsrechte im Walde des Nachbarortes besass.
INicht die leiseste Spur eines genossenschaftlichen Zusammen-
lianges der Dorfschaften ist zu finden; ihre einzige Einheit
ist die Gemeinsamkeit des Herrn. Aber ebensowenig hat sich
aus dieser etwa ein gemeinsames Hofrecht ausgebildet. Es
i^ird ausdrücklich beim Erlass der Landesordnungen nur auf
^Polizeiordnungen der einzelnen Dörfer", d. h. Sonderweis-
tümer derselben hingewiesen. Auch hierin zeigt sich uns ein
Typus spätester Besiedlung.
Als Walddörfer sind diese Ortschaften angelegt worden,
aber von einer regelmässigen Hufenabmessung ist dabei kaum
jemals die Rede gewesen. Was von Feldern gerodet wurde,
ist ganz unbedeutend, auch zu Wiesen waren nur wenige Thal-
gehänge geeignet; dagegen finden wir sofort Waldeigentum,
das nur als solches benützt werden kann, in Privathänden.
Aach bei diesem wird Eigen und Erblehen unterschieden.
Noch 1537 kam es vor, dass ein Beichenthaler seinen „eigenen
Wald", der sich zusammenhängend von der Hohloh, — dem
„Turm an der würtembergischen Grenze", — ins Thal zog,
den Grafen auftrug und als rechtes Mannlehen mit andern
Ebersteinischen Wäldern zurückerhielt.*) Verkauft und ver-
ändert konnten diese Erblehen werden wie eigene Güter; es
scheint, dass dabei nicht einmal Erschätze erhoben wurden.
Auch gab es ursprünglich gar keine andern Beschränkungen
in der Nutzung, als dass der Wald nicht erschöpft werden
durfte. Der Lehensmann, hiess es, solle den Wald hauen, es
sei Eichen-, Buchen- oder Tannenholz, wie es den Wäldern
gemäss, er solle ebenso Wasser, Weide, Wege und Stege
gemessen, und Weiden und Kegel, wie sie zum Betrieb des
Flössens nöthig, aus ihnen nehmen. Erst in den Ordnungen
seit dem Ende des 15. Jahrhunderts begegnet uns der herr-
schaftliche Vorbehalt des Eichenbolzes.
*) G.L.A. Uk. Beichenthal.
Digitized by
Google
406 Gothein.
Das Eigen an Waldstücken wird wohl, wenn nicht durch*
weg so doch überwiegend, entstanden sein durch Aufteilungen
von Ahnende. Solche fanden hier fortgesetzt statt und es erklärt
sich wohl auch daraus, weshalb die den einzelnen Schiffern
gehörigen Waldstücke weitab von den Dörfern in entlegenen
Wäldern parzellenweis verstreut lagen. Als die Markgrafen
von Baden die Hälfte der Grafschaft Eberstein erworben
hatten, sahen sie streng darauf, dass bei solchen Almend-
verteilungen in den einzelnen Dörfern der Gesamtheit der
badischen Unterthanen jederzeit soviel zugemessen wurde wie
den ebersteiuischen, auch wenn ihre Kopfzahl die geringere
war — ein Beleg mehr dafür, dass bei diesen Almenden das
Obereigentum der Herrschaft gewahrt blieb und den Ge-
meinden nur eine abgeleitete Gewere zustand. Aber auch die
Herrschaft verkaufte oft Waldstücke zu vollem Eigen an Bauern
statt sie als Erbe zu leihen. So ward von dem grossen, die
Birkenau genannten Waldstrich an der Bauhmünzach, der bis
1455 immer als Zeitlehen ausgethan war, ein Viertel abge-
zweigt und in 5 Stücken, die dann später wieder in 9 zerlegt
wurden, verkauft.
Neben den Almeuden gab es noch besondere sehr um-
fassende „Heiligenwälder*'. So ward im Jahre 1442 von den
Markgrafen den Schaffnern der Kirche zu Forbach ein grosser
Distrikt, der Seebachwald, für ewige Zeiten geliehen. Es er-
scheinen dabei noch einige Forbacher Bauern als Mitbelehnte.
Einen eigenen Sägenbetrieb und Holzhandel haben diese Hei-
ligenpfleger aber nie betreiben dürfen — noch am Ende des
vorigen Jahrhunderts schien es bedenkUch, ihnen diese Voll-
machten einzuräumen — die Heiligenwälder waren, wenig-
stens seit den Ordnungen des Holzgewerbes, dazu bestimmt,
den Schiffern das Holz noch etwas billiger, als sie es sonst
erkaufen konnten, zu liefern; dafür wurden auch geringere
Arbeitslöhne für das Holzmachen in ihnen gezahlt. Aus dem
löten Jahrhundert (1529) besitzen wir einen Vergleich des
Markgrafen Philipp mit den Eirchenpflegern von Michelbach.
Nach diesem dürfen sie selber nur zum Eirchenbau Holz
hauen, alles andere Holz soll durch den badischen Waldförster
an der Murg in ihrem Beisein verkauft werden und der Er-
lös halb der Eirche, halb dem Markgrafen zustehen. Noch
1) G.LJk. Baden Uk. Michelbacb.
Digitized by
Google
EntotehttDg und EntwicklnDg der Morgschifferschaft. 407
schärfer also als gegenäber den Almenden hielt hier die Herr-
schaft ihr ursprüngliches Obereigentum fest.
Auch so stark geschmälert blieb der herrschaftliche Besitz
im Murgthale noch immer sehr gross. Man verwertete ihn
durch Zeitpacht, die natürlich auf sehr lange Fristen, von 50
Jahren, bemessen war. Dadurch ward die Pacht zum Zeit-
kauf und wird auch in den Urkunden als solcher, nicht als
eine Leihe bezeichnet. Auch musste die Eaufsumme in
wenigen, kurz bemessenen Zielem erlegt werden, während eine
Leihe naturgemäss Jahreszinsen zur Folge hat. Als Käufer
tritt z. B. das Kirchspiel Forbach') als solches auf; aber nur
der Erwerb vollzieht sich gemeinschaftlich, nach demselben
wird sofort der Wald in Anteile der Benutzer zerlegt. 1508
sind es für die drei Viertel der Birkenau 23 Loose, an denen
30 Bauern teilnehmen. Diese gehören zu den sogenannten
Waldschiifem, die das aus ihren eigenen Wäldern, den Kirch-
spiels- und Heiligenwaldungen gewonnene oder aus Schwaben
erkaufte Holz bis nach Gemsbach oder Horden, das vom Holz-
fange oder von den aufgerichteten Holzstössen seinen Namen
erhalten hat, flössen und den Rheinschififern verkaufen. Auch
diese aber erscheinen jederzeit als Waldbesitzer, und da ihre
Teile oft meilenweitab von ihren Wohnstätten liegen an Stellen,
wo ihre Ortschaften nie Almendbesitz gehabt haben, so können
sie nicht wohl anders als durch Kauf oder dadurch, dass sie
aus ihren Heimatsgemeinden thalabwärts gezogen waren, in
den Besitz gelangt sein.
Das Flössen ist jedenfalls schon seit der Besiedelung des
mittleren Murgthales betrieben worden ; genauere Nachrichten
1) Diesem wird 1508 der markgräfliche Wald von dem badischen
Vogt nach bisheriger Weise angeboten auf 50 Jahre und 1541 der Ge-
meinde Forbach der Eaof nochmals bezeugt. Wenn beim ersten Kon-
trakt 1455 dagegen 17 einzelne Erwerber „und ire Gemeiner** genannt
werden, so haben wir deshalb doch nicht an eine Genossenschaft zu
denken, die im Besitze erst 1508 von der Kirchspielsgemeinde abgelöst
worden, sondern es sind bei der damals bestehenden Verteilung der ün-
terthanen zwischen den beiden Herrschaften die sämtlichen badischen Zu-
gehörigen im Kirchspiel, die als Käufer erscheinen. Das Kirchspiel selber
konnte erst nach dem Einwurfe 1508 Käufer sein. Die Urkunde von 1455
bezieht sich selber auf einen früheren Verkauf. Dieser wQrde also um
1400 in die Zeit der badischen Besitzergreifung faUen. Sämtliche ük.
Bad. Verl.-B. I f . 216 ff.
Digitized by
Google
408 Gothein.
darüber erhalten wir aber erst aus der Zeit, da die Mark-
grafen von Baden in dieses Gebiet übergriffen. Nachdem im
Jahre 1283 schon die Burg Alt- Eberstein mit den Wäldern
und Fddern, die sich von ihr bis Bothensol am Dobel er-
streckten, in badischen Besitz übergegangen war^), v^kaufte
der besiegte Gegner des Grafen Eberhard von Würtemberg,
Wolf von Eberstein, um seiner Schulden ledig zu werden,
1389 seine Hälfte der Grafschaft an Baden. Es ward eine
wirkliche Realteilung vorgenommen an der Mannschaft, den
Wäldern und Wildbännen und in jedem Dorf zwischen den
Häusern und Unterthanen. Es war ein auf die Dauer unerträg-
licher Zustand; denn es ward zwischen den beidersdtigen Un-
terthanen eomiübim^ wie eommercium aufgehoben, und da dies
nicht völlig durchzufahren war, gab die Auswechselung der
Leibeigenen fortan unablässigen Streit und Anlass zu immer
erneuten Schiedgerichten. Obwohl Baden der mächtigere Teil
war, waren doch seine Unterthanen, wenigstens was den Holz-
handel anlangt, schlechter gestellt als die Ebersteinischen.
Jene genossen den Vorteil, dass ihr Herr Lehensmann sowohl
v(m Speier als, wegen Besitzungen im Eraichgau, von der
Pfalz war. In diesen beiden Gebieten, nach denen ihr Holz-
handel hauptsächlich ging, brauchten sie nur die Hälfte des
Zolles der badischen Unterthanen zu bezahlen. Sogleich suchte
Markgraf Bernhard diesen Nachteil dadurch auszugleichen,
dass er von den Ebersteiniscfaen Flözern einen besondem ZoU
erhob. Obwohl er bei der endgiltigen Teilung der Grafschaft
im Jahre 1399 dessen Abstellung zugesagt hatte^), behielt er
ihn bei und behauptete jetzt, er nehme von den Ebersteinem
nicht mehr als von seinen eigenen Leuten, sei aber zu einer
Erhöhung des alten Hcdzzolles durch seine Urkunden berechtigt.')
Da er diesen Anspruch aber nicht genügend belegen konnte,
erfolgte im Jahre 1414 der Entscheid^), dass es beim alten
1} Nicht die halbe Grafschaft £. wie Krieg annimmt; denn was die
Ebersteiner Grafen unterhalb des Speiriachen Gebietes besassen, der
Flecken Muggensturm, blieb ihnen. Thats&chlich Ist auch jener Kauf«
kontrakt nur onToUkommen ausgefflhrt worden; denn die Wälder jenseits
der Morg blieben im Ebersteinischen Besitz; es ward damals nichts weiter
als Ebersteinbnrg markgr&flich. — >) Krieg Uk. No. 23. - *) 24/12 1413
Iter Entscheid zwischen Baden nnd Eberstein Q.Ii.A. Uk. Ebersteia. —
^) 1414 2ter Entscheid G.L.A. Uk. Eberstein.
Digitized by
Google
Entstehung und Entwicklung der Murgschifferschaft. 409
HeUerzoU zu bleiben habe. Bei einer so scharfen Trennung
der Bevölkerung, wie sie nun 100 Jahre lang bestand, war
es natürlich unmöglich , dass sieh irgend welcher engere Zu-
sammenhang zwischen den badischen und ebersteinischen
Schiffern, die das Holzgewerbe betrieben, hätte herausbilden
können. In jenen Entscheiden wird es den Schiffern der beiden
Herrschaften frei gestellt, je nachdem es ihnen das Nützlichste
dünke, mit einander oder allein zu flössen. Es gingen näm-
lich die Flösse regelmässig zu bestimmten Zeiten rheinabwärts;
wenn sich die Badener hierbei den Ebersteinem anschlössen,
80 konnten sie hoffen, an den Zollbegünstigungen dieser teil-
zunehmen. Aber auch hierzu kam es nicht und die politische
Trennung, die von einer Hütte zur andern im selben Dorf
«ine Scheidewand baute, hielt auch das Holzgewerbe zerklüftet.
Wohl bestanden auch damals schon einige Bestimmungen
über den Betrieb der Flösserei, aber in ihrer Dürftigkeit sel-
ber sprechen sie dafür, dass es sich bisher noch um keine
einheitliche Entwicklung des Gewerbes gehandelt hat. Sie
beziehen sich nämlich nur auf die Wasserstrasse der Murg,
den Flozweg, und geben Verordnungen, denen sich alle, die
diesen benützen, unterwerfen müssen. Zur Aufsicht über den
Betrieb des Flössens war allerdings eine aus den Schiffern
selber genommene Behörde nötig; aber eine genossenschaft-
liche Einrichtung des Betriebs folgte hieraus noch keineswegs.
Da waren es gerade die verschlechterten Bedingungen, die
sich die markgräflichen Unterthanen beim Holzhandel gefallen
lassen mussten, welche sie veranlassten, sich fester aneinander
zu schliessen und durch eine genaue Regelung ihres Gewerbes
den Nachteil auszugleichen, der ihnen aus dem Pfälzischen
Doppelzoll erwuchs. Die Hauptsache hierbei war, dass sie
^) Sie sind erhalten in der Ordnung von 1498 (Emeaerang der von
1488) und dadurch kenntlich, dass die Bossen in ihnen nach dem alten
HOnzsjstem von Pfunden Pfennig angesetzt sind, während alle andern Be-
sümmuDgen das Guldensystem anwenden. Die Sache wird dadurch evi-
dent, dass auch die sp&teren seit 1488 getroffenen Zusatzbestimmungen
zu diesen Paragraphen nach dem Guldenfuss getroffen sind, w&hrend man
in den Grundbeatimmnngen selber, bei allen nachfolgenden Erneuerungen
an der veralteten Bnssenberechnong nichts ge&ndert hat. Darin liegt auch
der indu-ekte Beweis dafttr, dass die Ältesten Ordnungen sieh auf diese
Bestimmungen beschränkt haben; andernfalls wOrde man das Pfnndsystem
auch bei den andern Bussen fortgefohrt haben.
Digitized by
Google
410 Gothein.
die Anzahl des Holzes, das jeder einzelne verflössen durfte,
bestimmten und Verordnungen über den Verkauf erliessen,
durch die sie die Bestimmung über die Preise in ihre Hand
zu bekommen suchten. Obgleich sie doch nur die Hälfte der
Holzhändler ausmachten, und ihre Ebersteinischen Konkur-
renten so wie so besser gestellt waren, gelang ihnen ihre Ab-
sicht in dem Masse, dass im Jahre 1481 Pfalzgraf Philipp
sich bereit erklärte, einstweilen auf 6 Jahre die badischen Un-
terthanen gleich den ebersteinischen nur mit einfachem Zoll
zu belasten, wenn sie nur auf jene, offenbar erst vor kurzem
erlassene Ordnung verzichteten.*)
Finanziellen Nachteil wollte er freilich davon nicht haben.
Trug die Verkehrssteigerung, die man von der Zollermässigung
erwartete, nicht die gleiche Summe an Zöllen ein, wie er sie
bisher genossen, so sollte er von den Schiff herm und Rhein-
flötzern^ 400 fl. zum Ausgleich erhalten. Den Schiffern lag
nichts an der Einschränkung der Verkehrsfreiheit als solcher,
sondern nur an der Ermässigung der Lasten. Waldordnungen
und andere Ordnungen mit Käufen und Verkäufen unter sich
vorzunehmen, gestand ihnen der Vertrag zu, doch nur unter
der Voraussetzung, dass es „dem Kaufen und Verkaufen un-
schädlich sei^, „denn so wir Holz auf den Rhein und zu
Markt bringen, da soll und mag ein jeglicher hoch oder niedrig
und wann er will, verkaufen."^)
Aus der Urkunde geht mit aller Deutlichkeit hervor, dass
die markgräflichen Schiffer für sich, nach gemeinsamer Ver-
abredung handelten, dass es sich bei der Feststellung jener
Regeln nicht wie bei denen über die Benützung der Wasser-
strasse um eine obrigkeitliche Polizeimassregel, sondern um
genossenschaftliche Küre handelte. Auch holten sie für den
Vertrag mit der Pfalz nicht die Bestätigung ihres Landes-
herm ein, sondern nur die Beglaubigung des Schultheissen
und des Gerichtes von Baden. Als aber nach Verlauf der
6 Jahre Kurfürst Philipp den Vertrag nicht erneuerte, kam
^) „also daz ein yglicher flozer so tU holtz und borten fOren and das
verkaafen und verändern mog nach sinem willen und Ge&Uen ungehin-
dert meniglichs.** — *) SelbstTerst&ndlich begreift diese Doppelbeidchnung
nicht zwei verschiedene Klassen von Unternehmern in sieb. — ') Der Ver-
trag steht Zeitflchr. I, p. 173 f.; er ist sowohl Krieg wie Emmingbaoa
entgangen.
Digitized by
Google
Entstehung und Entwicklung der Margschifferschaft 411
es auf Grund jener Schiiferordnung der Badener zum ersten-
mal zu einer Vereinigung der beiden Herrschaften, deren Re-
sultat die erste gemeinsame Ordnung der Murgschifferschaft
von 1488 ist, die Grundlage aller weiteren Entwicklung.
Es hatte sich im Laufe der Zeit denn doch herausgestellt,
dass die Scheidung der ünterthanen eine Menge von Unzu-
träglichkeiten für beide Teile mit sich bringe, und dass sie
zum mindesten dort aufgehoben werden müsse, wo es sich um
gemeinsame Nutzungen an ein und demselben Objekt handelte
Deshalb war zuerst durch gemeinsamen Beschluss im Jahre
1429 die Fischerei in der Murg geordnet worden.*) Wohl er-
gaben sich über sie auch weiterhin noch viele Streitig-
keiten, zumal gerade dieses Gewerbe für den herrschaftlichen
Hofhalt von besonderer Bedeutung war; aber doch hatte sich
im Ganzen das übereinstimmende Verhalten hier so gut be-
währt, dass man nach diesem Vorgang 1488 zu der Ordnung
des Holzgewerbes gelangte und sie 1498 unverändert erneuerte.
Diese beiden ersten Ordnungen wurden nur probeweise
auf 10 und 12 Jahre gegeben; sie konnten aber auch in der
Zwischenzeit sofort abgekündigt werden, wenn den Schiffern
im Ausland Unzuträglichkeiten aus ihnen erwüchsen und man
dort mehr als den bisher üblichen Doppelzoll der markgräfi-
schen ünterthanen fordere. Für diesen Fall werden besondere
Bestimmungen über den Stillstand des neu zu flössenden Holzes
zu Gunsten des alten vorjährigen, also über die Beschränkung
des Angebots getroffen. Diese Ordnung ist also wesentlich
dazu bestimmt, die Absatzverhältnisse zu regeln, die innere
Ungleichheit lässt sie bestehen, nach wie vor ist der Eber-
steiner Schiffer besser daran als der badische; ihre Spitze
aber richtet sie gleich jener früheren Verabredung der badi-
schen Schiffer gegen die fremden Abnehmer, und was sie von
inneren Organisationen trifft, muss deshalb ebenfalls unter
diesem Gesichtspunkt betrachtet werden.
Um endlich auch über die innere Ungleichheit, die eine
gedeihliche gemeinsame Entwicklung auf die Dauer doch un-
möglich gemacht haben würde, hinwegzuhelfen, bedurfte es
noch eines äusseren Anstosses. Graf Bernhard HI. von Eber-
<) Fiscberordniing von 1429 enthalten in einer Kundschaft von 1456.
6.L.A. Uk. £bar8tein.
Digitized by
Google
412 Gothein.
stein hatte sich im Landshuter Erbfolgekriege 1504 auf die
Seite Karfürst Philipps von der Pfalz, seines Lebensherm,
gestellt und war in sein Ungläck verwickelt worden. Der
Kaiser hatte ihn wie alle andern Helfer des Kurfürsten in
die Acht erklärt und Christoph, der sich im Kriege neutral
gehalten, hatte die Belehnung mit der Ebersteinischen Hälfte
der Grafschaft für seinen Sohn Philipp erlangt, wie er es
später darstellte, hauptsächlich im Sinne eines Sequesters, um
so die Würtemberger, welche seit einem Jahrhundert bereits
nach diesem Besitz trachteten, abzuhalten. An einer Be-
gnadigung Bernhards war allerdings kaum zu zweifeln; er
hatte sich entschiedene Verdienste, namentlich auch bei der
Einrichtung des Kammergerichts — der dornenvollsten aller
Aufgaben — erworben und war der Stellvertreter des ersten
Kammerrichters Eitelfriedrich von Zollern bis zu dem Augen-
blick, wo das Gericht auseinanderging, gewesen; er hat auch
später nach der Wiederaufrichtung lange Jahre die Stellung
des obersten Richters selber innegehabt. Er wollte deshalb
ohne weiteres von Christoph in seinen Besitz wieder einge-
setzt sein, und brach die Unterhandlungen ab, indem er Chri-
stoph deshalb an seine Hausfrau verwies, wozu der menschen-
kundige Markgraf seufzend bemerkte: „das wir achten müssen
zu wytterem Gezennk".
Christoph begehrte nichts anderes^) als die Gleichstellung
der badischen Schiffer aus der Grafschaft mit den ebersteini-
schen. Da Bernhard doch nur durch seine Anhänglichkeit an
die Pfalz in's Unglück geraten, möge er beim Pfalzgrafen die
Abstellung des doppelten Zolles für die Badener durchsetzen.
Bernhard war hierzu bereit, aber Kurfürst Philipp wollte hier-
mit wiederum nur einen Versuch auf 3 oder 4 Jahre machen,
und darauf wollte und konnte sich Markgraf Christoph nicht
einlassen. Erst jetzt schlug er Bernhard eine viel umfassendere
Massregel vor: einen Einwurf der beiden Hälften der Graf-
schaft zu gemeinsamer Verwaltung. Mit überzeugenden Worten
wies er auf die Unleidlichkeit des jetzigen Zustandes hin .das
war wider göttlich und menschlich Ordnung, auch wider ge-
1) Er hat diese YerhandlaDgen selber genau dargelegt in eeioer In-
struktion an den Rat Tarlinger, den er in dieser Angetogenheit an E.
▼. Zollern sendete. Bei Krieg, Beilage 35.
Digitized by
Google
Entstehung and Entwicklung der Morgschifferschaft. 413
mainen fryen Handel und Wandel und der Graveschaft und
der Armen Er und Nutz**. Das hiess für Graf Bernhard die
volle Selbständigkeit aufgeben und hiergegen sträubte er sich
aufs äusserste, obwohl er materiell nicht die kleinste Ein-
busse erlitt. Es bedurfte der Vermittlung des gemeinschaft-
lichen Freundes Eitelfriedrich von Zollern, dem die Angelegen-
heit von Maximilian übertragen war, und der Zuwendung be-
trächtlicher Vorteile an Graf Bernhard, um den Einwurf zu-
stande zu bringen. So traten jetzt Baden und Eberstein in
ein Condominat über die Grafschaft, in jene damals so be-
liebte Besitzform, die fast überall zu Zank der Herren und
Verwahrlosung des Landes geführt hat. Hier aber bedeutete
sie ausnahmsweise einmal einen bedeutenden Fortschritt und
hat ihren Unsegen erst viel späteren Geschlechtem, dann aber
auch in überreichem Masse gespendet. In den Bestimmungen
des Einwurfs waren weitere Verhandlungen mit der Pfalz in
Aussicht genommen; soUten sie scheitern, so ward dennoch
die Gleichheit der Rheinschiffer durchgeführt, ein jeder sollte
dann halb Doppel- und halb einfachen Zoll geben. Der Kur-
fürst hat aber damals zunächst auf 20 Jahre den Zoll wirk-
lich herabgesetzt
Der andere Lehensherr Ebersteins, der einen Bheinzoll er-
hob, der Bischof von Speier, bekundete nach dem Einwurf die
Absicht, jetzt den Doppelzoll von allen Schiffern ohne Unter-
schied zu erheben, aber auch er verstand sich 1509 dazu, nur
IV« fachen allgemein zu erheben, so dass seine Einkünfte nicht
geschmälert wurden.^)
Sofort nahm die so lange Zeit hindurch zurückgehaltene
Grafschaft eine gedeihliche Entwicklung. Das beste Zeugnis
hierfür ist die gemeinsame Landesordnung, die schon 1508 ge-
geben wurde. Graf Bernhard, der erste Richter des Reiches,
und Markgraf Christoph, den wir jedenfalls einen der ersten
Verwaltungsorganisatoren nennen können, haben hierbei zusam-
mengewirkt, und so ist sie ein Musterstück der Verwaltungs-
thätigkeit der Renaissancezeit geworden. An dieser Stelle
interessiert sie uns besonders dadurch, dass sie durchweg
denselben sozialpolitischen Gedanken Ausdruck giebt, die schon
in der Holzgewerbeordnung Gestalt gewonnen hatten. Sie
wird uns also oft zur Vergleichung dienen.*)
i) ük. Eberst. 1609. G.L.A. - «) Gedr. b. Krieg v. Hochfelden Beil. 87.
Digitized by VjOOQ IC
414 GoiheiD.
Der Wunsch, eine vollkommene Ordnung aller Verhältnisse
bis in die kleinsten Verzweigungen herzustellen, führte zu einer
beständigen Fortbildung der Bestimmungen. Die Schifferordnung
hat nicht nur die 12 Jahre, die 1498 in's Auge gefasst waren,
ausgehalten, sondern ist auf allen Gemeinstagen der beiden
Herrschaften und bei den Rügegerichten der Schififerschaft fort-
während weiter ausgelegt und ergänzt worden. So hat sie in der
That die Färbung eines Weistums erlangt, dessen Grundzüge
zwar einmal festgestellt, aber durch die Rechtsweisung, welche
sich den Bedürfnissen des Augenblicks anschmiegt, allmählich
ausgebildet werden. Bis an's Ende der 30er Jahre des 16ten
Jahrhunderts setzte sich diese regelmässige Entwicklung fort;
dann tritt über ein Jahrzehnt ein Stillstand ein; aber im Jahre
1544 werden alle bisher getroffenen Bestimmungen in einer
neuen Ordnung zusammengefasst — vielleicht schon ein Zeichen,
dass die lebendige Übung zu erlahmen anfing.
Jedenfalls trat der 2^rfall unmittelbar darauf ein. Die
beiden Obrigkeiten verfolgten selber die Absicht, grösseren
Gewinn aus dem Holzhandel zu ziehen als bisher, und in dem-
selben Masse machte sich die Konkurrenz bei den Schiffern
geltend, die man früher völlig auszuschliessen getrachtet hatte.
Eine neue Ordnung im Jahre 1564 sollte vorbeugen. Sie un-
terscheidet sich weniger durch materiell bedeutende Ände-
rungen als durch ihre veränderte Tendenz von ihren Vor-
gängerinnen. Sie wendet sich nicht sowohl nach aussen —
der auswärtige Handel hatte sich unter dem Einfluss der früher
erlassenen Bestimmungen in erwünschter Weise umgestaltet — ,
als vielmehr nach innen. Der Zweck dieser Ordnung ist der-
selbe wie bei den Zunftstatuten der Zeit: man will „gemeinem
Schaden und der ünterthanen Verderben zuvorkommen, damit
Arm und Reich desto besser beieinander bleiben". Hinter
dieser Floskel verbirgt sich jederzeit die Absicht: reiche Leute
überhaupt vom Gewerbe auszuschliessen und den Armen in
bestimmten Grenzen ihr Stückchen Brod zu sichern.
Dieses Bestreben aber war vergeblich. Gerade in der ent-
gegengesetzten Richtung bewegte sich die Entwicklung. In-
^) Die einzehen OrdnungeD, die in der Aktenmasse zerstreut lagen,
fiind mit allen andern wichtigeren Akten des 16ten Jahrhunderts, die die
Schifferschaft betreffen, von mir in ein Conyolnt vereinigt worden. G.LJl.
Akten Gernsbach, Flosswesen.
Digitized by
Google
EnUtebong und Entwicklnng der Morgscbifferschaft. 415
mitten einer wilden Konkurrenz, bei der sich nach und nach
die Schiffer in Schulden stürzten und der allgemeine Ruin
vor Augen lag, stellte sich das Monopol: der durch die Obrig-
keit privilegirte Verkauf einer einzigen Firma als notwendig
heraus. Und 3 Jahrzehnte blieb der gesamte Holzhandel in
der Hand einer solchen, der des Jakob Käst vereint.
Der Widerspruch zwischen dem rechtsgiltigen, in den Ord-
nungen niedergelegten Zustand und der Wirklichkeit war so
evident, dass man wiederholt zu einer normalen Fassung zu-
rückzukehren suchte. Nach langen Verhandlungen stellte
Markgraf Georg Friedrich im Jahre 1616 einen Entwurf auf,
der, obwohl vielfach verbessert, doch nie rechtskräftig ge-
worden ist. Nachdem die baden-badische Linie wiederhergestellt
war, hat Markgraf Wilhelm in Gemeinschaft mit den andern
Gemeinsherren im Jahre 1626 eine Ordnung erlassen, die jenen
Entwurf Georg Friedrichs nur wenig verändert — die Regu-
lierung der Preise war in der Kriegszeit nicht durchzuführen
— zu Grunde legte. Während des 30jährigen Krieges ist sie
nicht wirksam geworden. So lange leidliche Verhältnisse be-
standen oder ihre Wiederkehr erhofft wurde, hat das Kastische
Geschäft thatsächlich das Monopol behauptet; weiterhin ist
dann alles der gleichen Zerrüttung anheim gefallen.
Dennoch hat diese Ordnung von 1626 eine wichtigere Rolle
gespielt als alle ihre Vorgängerinnen. Sie war das letzte
Zeugnis der Verwaltungsthätigkeit vor dem grossen Kriege,
und so ward sie nach diesem der Anhaltepunkt tür die Wieder-
aufrichtung des Gewerbes, an den sich die Schiffer selber
hielten. Was eine Sammlung verschiebbarer Polizeimassregeln
und selbstgeformter Beschlüsse gewesen war, galt nun als
Privileg mit rechtsverbindlicher Kraft. Um seine Aufrecht-
haltung ging fortan Vl% Jahrhunderte ein Kampf, in dem
begreiflicherweise die Verteidiger eines veralteten Zustandes
immer verbitterter und immer unfähiger wurden, den An-
forderungen der Gegenwart nachzukommen. Erst durch diese
Auffassung ihrer Ordnung ist die Schifferschaft eine Genossen-
schaft geworden, freilich eine solche, die sich unter gar keine
juristische Rubrik bringen Hess.
Sehr verschiedenartig wird man also die einzelnen Ord-
nungen beurteilen und benützen müssen: von 1488 bis 1544
als lebendigen Ausdruck der wirklichen Verhältnisse, die von
Digitized by
Google
416 Gothein.
1364 als Versuch einer Wiederherstellung, die tob 1616 und
1626 als Projekte von zweifelhafter Durchführbarkeit In der
Geschichte dieser Becfatsquellen liegen also die Hauptpunkte
der Geschichte des Holzgewerbes selber vor uns.
Die Ordnung des Markgrafen Christoph und des Grafen
Bernhard ist zu Gunsten der Unterthanen ihrer Gemeinherr-
schaft Eberstein erlassen, und die Beschränkung der Gewerbe-
berechtigung auf diese ist die Grundlage des Ganzen. Der
Markgraf schliesst also seine eigenen badischen Unterthanen
im untern Murgliiale» selbst die RothenfelserO, von der Teil-
nahme aus; nur die Bewohner von Gaggenau, dem nächsten
Dorf an der Ebersteinischen Grenze, unter denen es noch Tdl-
haber an den Sägmühlen der Schiffer giebt, dürfen aus ihren
Wäldern Blöcke (Sägeklötze) machen. Die Nachbarn im Ge-
biete von Herrenalb, die eigene Sägen besitzen, möchte man
gern in die Stellung von Waldschiffern zurückdrängen, d. h.
den Ebersteinischen Rheinschiffern den alleinigen Einkauf ihres
Holzes sichern und sie selber vom weiteren Betrieb ausschliessen.
Indem man so den Ebersteinem den Alleinbesitz des Holz-
gewerbes in der Grafschaft gewährt, sucht man sie auch auf
diese zu beschränken. Man besorgt, dass durch eine über-
mässige Konkurrenz der Preis des Holzes, das noch in un-
beschränktem Masse vorhanden, herabgedrückt werde; dieser
Gedanke durchzieht die ganze Ordnung und kommt gleich
hier im Anfang zum Ausdruck: kein Schiffer darf ausserhalb
der Grafschaft selber ein Holzgewerbe anstellen oder an einem
solchen sich beteiligen; nur Holz, das er nicht bestellt hat,
und das er zu feilem Kauf ausgestellt findet, mag er in sehr
eng gezogenen Grenzen einkaufen. Es liess sich aber ein
solches Verbot gerade dann am wenigsten halten, wenn der
Holzhandel blühte, wenn sich eine Kombination verschiedener
Sorten Hölzer als nötig herausstellte und der Markt bisweilen
grössere Mengen forderte, als sie im Murgthale allein beschafft
werden konnten. Die Ordnung von 1544 machte demgemäss
die Erlaubnis zu fremdem Holzhandel nur von der Erlaubnis
der Behörden abhängig, die gewiss nur selten versagt wor-
den ist.
^) Der alte an Speier fibergegangene ReicbsbesiU war an Baden ge»
kommen und Speier hatte nur die Lehenberrlicbkeit über Gerosbach behalten.
Digitized by
Google
£Dt8teliang und Entwicklong der Morgscbiffenchaft. 417
Innerhalb der Grafschaft Eberstein wird zwischen den Un-
terthanen keinerlei Unterschied gemacht. Das Verbot aller
Zünfte, welches die Landesordnung von 1508 entsprechend
der allgemeinen badischen von 1496 enthält, zeigt deutlich
genug die Abneigung des Gesetzgebers gegen bevorrechtete
Korporationen, und es lag nicht in seinem Sinne in der Schiffer-
schaft eine solche zu schaffen. Alljährlich meldet man sich
an mit der Erklärung, ob man im Laufe des nächsten Jahres
einen der verschiedenen Zweige des Holzgewerbes treiben wolle;
jedesmal, wenn dies geschieht, wird ein geringer Beitrag zu den
gemeinen Unkosten erhoben, aber dies ist weit davon entfernt
ein Einkaufsgeld zu sein. Keinerlei Prüfung, keine andere
Beschränkung als die, dass die selbständigen Schiffer bereits
verheiratet sein sollen, findet sich. Dass jemand BheinschiffBr
d. h. selbständiger Holzhändler nur sein kann, wenn er auch
eigenen Waldbesitz hat, und auf einer Säge, deren Miteigentum
ihm zusteht, seine Borde schneiden lassen kann, das ist selbst-
verständlich und bedurfte keiner Anordnung. Andernfalls ist
er eben Bheinknecht. Nur in einem Falle wird nach der
Tauglichkeit gefragt: wenn eine Witwe einen Faktor zur Be-
treibung ihres Handels ernennt. Wird dieser für mangelhaft
ausgebildet gehalten, so soll ihm von der Behörde ein kundiger
Mann an die Seite gestellt werden, „damit durch seine Un-
wissenheit andere Gewerbsverwandten nicht in Schaden kom-
men". Hieraus hat sich dann seit 1539 die Übung heraus-
gebildet, dass auch der neue Rheinscbiffer sich vor dem Vogt
und den Hauptschiffern erzeige, die dann nach Gelegenheit
ihm gestatten mögen allein zu fahren oder ihm einen Gewerbe-
verständigen als verantwortlichen Faktor beigeben. Auch jetzt
also wird nicht der freie Betrieb des Gewerbes gehindert son-
dern nur eine nötige sicberheitspolizeiliche Verfügung getroffen.
Es war mithin niemand gebunden an seinen Beruf länger
als 1 Jahr und anders als durch seinen freien Willai. Da-
gegen werden die einzelnen Stufen des arbeitsteiligen Betriebes
von einander streng geschieden; nimnand diurf zwei Be-
schäftigungen zu gleicher Zeit betreiben. Gerade hier hat
sicherlich die Ordnung von 1488 wenig Neues geschaffen, sie
hat aber doch diese Arbeitsteilung dauernd festgelegt. Noch
waren auch in ihr einige Verbindungen von verschiedenen
Thätigkeiten erlaubt; der Waldschiffer durfte auch noch Wald-
Zeitochr. f. GMch. d. OUrrh. N. V, IV. 4. 27
Digitized by
Google
418 Gothein.
flösser und Säger sein. Das galt aber nur als „zur Zeit noch
zugelassen"; und man traf Vorkehrungen, dass nicht ein Be-
ruf die Pflichten des andern durchkreuze. Denn die Wald-
schiffer, meist Bauern der oberen, in den Schluchten gelegenen
Murgdörfer ßeichenthal, Langenbrand, Bermersbach, Forbach,
waren selber Waldbesitzer und handelten zugleich Holz aus
Schwaben von den Unterthanen des Klosters Reichenbach ein ;
als Waldflösser dagegen waren sie die Beauftragten der Rhein-
schifier und schafften diesen ihr Holz bis an die Einbinde-
stelle. Die Säger vollends waren nicht selbständige Unter-
nehmer sondern von den Besitzern der Schneidemühlen, den
Rheinschiffem, zu ihrem Dienste angestellt. Leicht konnte
also der Rheinschiffer, wenn diese verschiedenartigen Berufe
verschmolzen wurden, zu Schaden kommen. Andere Beschäf-
tigungen: die des Waldhauers, des Waldführers, des Ochsners
wurden überhaupt erst später der Regelung durch die Ord-
nungen unterworfen.
So standen diese verschiedenen Berufe nebeneinander, sach-
lich scharf getrennt aber ohne die Personen dauernd zu binden.
Ihrer aller Thätigkeit bot für die obrigkeitliche Regulierung
ein dankbares Feld, und zu diesem Behuf war eine gemeine
Zusammenkunft, ein Rügegericht, wie es zu gleichem Zweck
in jeder Bauernschaft abgehalten wurde, nötig; bloss die
Holzhauer und Ochsner, Knechte, die nur auf anderer Ge-
heiss arbeiteten und deren etwaige Wald- und Waidefrevel
vor das gewöhnliche Rügegericht gehörten, konnte man davon
frei lassen. Alle Übrigen, Rheinschiffer, Waldschiffer, Säger
und Knechte, später auch die Zimmerleute, sollten sich regel-
mässig am 12ten Tage nach Weihnachten auf dem Rathaus
inGernsbach einfinden; dort werden in der bekannten, aller-
wärts üblichen Weise alle Übertretungen und Verstösse gegen
die Ordnung angebracht, freilich nicht so rasch entschieden,
wie dies bei bäuerlichen Rügetagen möglich war. Es ergab
sich von selbst, dass bei dieser Jahreszusammenkunft auch
die Abrechnungen und Begleichungen vorgenommen wurden.
Beschlossen wird aber auf diesen Tagen nichts; das erste na-
türlichste Merkmal einer Genossenschaft fehlt dieser „ Gemeinde' ,
wie sie mit dem neutralen Worte genannt wird: sie kann kein
eigenes Recht küren. So wie die erste Ordnung nur nach
Vereinbarung der Gemeinsherren gegeben ist, so kann auch
Digitized by
Google
Entstehung und Entwicklung der Murgschifferschaft. 419
jede Mehrung und Minderung derselben nur erfolgen durch
den Willen einer von ihnen eingesetzten Kommission bestehend
aus den beiden Amtleuten zu Gernsbach und den vier durchs
Los bestimmten Hauptschiffem , von denen je zwei jährlich
ergänzt werden.
Erst im Jahre 1564 fand man eine andere Organisation
dieser schifferschaftlichen Vertretung wünschenswert , Hess
sechs Vertreter wählen und gab diesen für die Zukunft das
Recht der Kooptation; die Herrschaft ernannte ausserdem von
ihretwegen von jetzt ab lebenslänglich einen Hauptschififer,
der über die Wahrung der Ordnung zu wachen hat — ein
Amt, das bald zur Monopolisierung des Handels führen sollte.
Das Recht zu Änderungen behielt sich wiederum die Herr-
schaft allein vor. Auch mit dieser aristokratischen Verfassung
war also keine Genossenschaft hergestellt, so wenig heute die
Kaufmannschaft eines Platzes zu einer Genossenschaft wird,
weil sie zur Besorgung gemeinsamer Angelegenheiten eine
Handelskammer wählt.
Diese Rügegerichte und diese Verwaltung haben vielleicht
schon lange vor der Ordnung von 1488 bestanden; aber ihre
Funktionen bezogen sich dann nur auf das, was bisher allein
im öffentlichen Interesse lag: die Räumung der Murg, die
Ofienhaltung des Flossweges, die hieraus folgende Aufsicht
über das Herausziehen des Holzes, das « Kammermachen und
Eselbrechen", und über den Zustand der Wehre und Deichlöcher,
Das waren gemeinsame Angelegenheiten, zu deren Besorgung
alle Interessenten, so gut wie zu jeder andern Landesfrohnde
aufgeboten werden konnten. Der Grunderwerb von gefährdeten
oder für den Betrieb dringend nötigen Grundstücken am Flusse,
der sich bereits vor 1488 nachweisen lässt, die Verpflichtung
der Schiffer „in die Ordnung zu leihen", d. h, zur Durch-
führung solcher gemeinsamen Zwecke Geld vorzuschiessen —
auch dies sind nur Massregeln, die zur Erreichung jenes
Zweckes unbedingt nötig sind, aber sie bestimmen nicht den
Charakter dieser Verbindung.
Dur